ist da was dran, das Politessen nur innerhalb der Dienstzeit Knöllchen
schreiben dürfen oder ist das eine "Ente" ?
Es soll ein OLG-Urteil in so einer Sache gegeben haben, wer weiß was.
Mfg
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Christian Prochaska
http://www.bitterfeld-online.de/
ch...@bitterfeld-online.de
Setzt sich die Politesse ausserhalb des Dienstes in den Dienst, dann hat sie
die gleichen Rechte, aber auch Pflichten wie im Dienst (z.B. kommt es bei
einem unberechtigten Eingriff zu Streigkeiten bzw. Handgreif-
lichkeiten, erfüllt die Politesse möglicherweise den Tatbestand der
Körperverletzung im Amt).
Könnte natürlich auch sein, dass sich gewisse Gerichtsurteile mit der
Thematik speziell befassen.
Gruß
Marco
Chr Prochaska <Christian...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
7rr7o6$d7n$1...@news03.btx.dtag.de...
Naja, die tun´s ja noch nicht mal _während_ der Dienstzeit...
Gegenüber von uns gilt Parkverbot (superbreiter Bürgersteig aber kein
Parkstreifen, Platz für Rollstullfahrer immer, auch Möglichkeit für zwei
aneinandervorbeifahrende PKW besteht) Anwohner die nur eine Minute den Wagen
aus den Augen lassen (der dort geparkt werden "muß" weil nirgends anders was
frei ist; Angestellte der Stadt parken dort, statt im Parkhaus), haben ein
Knöllchen (nein, darüber rege ich mich nicht auf).
Parkende Wagen von Nicht-Anwohner bleiben dagegen z.T. ungeahndet; diese
Woche marschierten zwei Politessen an zwei dort geparkten Fahrzeugen vorbei
ohne "einzuschreiten", als meine Mutter sie darauf hinwies, lachten sie nur,
gingen weiter und schrieben einem Anwohner, der in die entgegengesetzte
Fahrtrichtung geparkt hatte, ein Knöllchen.
Politessen sind eben auch nur Menschen.
Guido
Guido Latz schrieb in Nachricht <7rrdjl$1s0$1...@fu-berlin.de>...