Grüße
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Alfred
bom...@t-online.de
> Die Einstellung des Verfahrens gegen eine Bedienstete der Stadtverwaltung ist
> von einem "Oberamtsanwalt" der Staatsanwaltschaft unterzeichnet. Ich hätte einen
> (Ober-)Staatsanwalt erwartet. Haben Beamte spezielle Ankläger?
Nein, Beamte haben keine speziellen Ankläger. In den meisten Staatsanwaltschaften
gibt es neben den Staatsanwälten (Juristen mit der Befähigung zum Richteramt) aber
noch sog. Amtsanwälte (besondere Ausbildung zum gehobenen Justizdienst -
Rechtspfleger - plus Zusatzqualifikation), die Delikte bis zu einer bestimmten
Schwere bearbeiten, die Staatsanwaltschaft vor Gericht vertreten (imho nur vor dem
Strafrichter - d.h. am Amtsgericht) usw.
Mit freundlichen Grüßen,
Malte Hansen
> Nein, Beamte haben keine speziellen Ankläger. In den meisten
> Staatsanwaltschaften
> gibt es neben den Staatsanwälten (Juristen mit der Befähigung zum Richteramt)
> aber
> noch sog. Amtsanwälte (besondere Ausbildung zum gehobenen Justizdienst -
Die sind allerdings am »Aussterben«, jedenfalls in Bayern.
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ICQ# 64469487 · <w...@wolfgang-kopp.de> · http://www.wolfgang-kopp.de/
»gut florierendes Internet-Unternehmen (Umsatz = Marketingaufwand * 2 =
Verlust * -3)« Thorsten Kuthe, de.soc.recht.misc
Wolfgang Kopp schrieb:
>
> ma...@jura.uni-sb.de (Malte Hansen) schrieb:
> > noch sog. Amtsanwälte (besondere Ausbildung zum gehobenen Justizdienst -
>
> Die sind allerdings am »Aussterben«, jedenfalls in Bayern.
Wie kommt denn das?
Hier habe ich eher den Eindruck, sie sind im Zunehmen
begriffen. Sind ja schließlich billiger.
Beschleunigte Verfahren z. B. (die auch eher in Mode
als aus der Mode geraten) werden hier fast ausschließlich
von Amtsanwälten betrieben.
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Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"In Christus liegen verborgen alle Schätze
der Weisheit und der Erkenntnis." (Kolosser 2, 3)