Ich hab mir vor ein paar Tagen eine T-D1 XtraCard
gekauft. Aber als ich zu Hause war ist mir aufgefallen
das dies die Falsche war. Ich wollte die Karte in eine D2 Karte
umtauschen, aber mein Händler hat zu mir gesagt das das nun
nicht mehr möglich sei weil die Karte auf meinen Namen
angemeldet ist.
Ich versteh das nicht. Ich dachte ich habe ein Rückgaberecht
wenn das gekaufte Produkt nicht meinen Vorstellungen
entspricht.
Kann mir da jemand helfen? Bin ich im Recht oder im Unrecht?
----
wünsch euch allen noch einen schönen stressfreien Tag
mfg
Maik
mp...@arcor.de
> Ich versteh das nicht. Ich dachte ich habe ein Rückgaberecht
> wenn das gekaufte Produkt nicht meinen Vorstellungen
> entspricht.
Nein, hast du nicht. Sowas hat man nur in Ausnahmefällen; grundsätzlich
gilt, daß Verträge eingehalten werden müssen. Bei dir kann ich keine
dieser Ausnahmen erkennen.
> ----
Dein Sig-Trenner ist kaputt: das sollte eine Zeile sein, die in dieser
Reihenfolge genau zwei Minuszeichen und dann ein Leerzeichen enthält,
und sonst nichts.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Demnächst ist Bundestagswahl, und ganz Deutschland hat Angst, sich zu
verwählen. Denn: als wir uns das letzte Mal verwählt haben, kostete uns
das eine Einheit." -- Thomas Pommer in n-tv: Nachschlag, am 21.06.2002
> Ich hab mir vor ein paar Tagen eine T-D1 XtraCard
> gekauft. Aber als ich zu Hause war ist mir aufgefallen
> das dies die Falsche war.
dumm gelaufen.
> Ich dachte ich habe ein Rückgaberecht
> wenn das gekaufte Produkt nicht meinen Vorstellungen
> entspricht.
Falsch gedacht. Kauf ist Kauf.
> Kann mir da jemand helfen?
Nein.
> Bin ich im Recht oder im Unrecht?
Unrecht. Beim Kauf im Laden gibt's kein grundsätzlichen Umtauschrecht
bei Nichtgefallen. Man kann es aber vereinbaren.
> Ich hab mir vor ein paar Tagen eine T-D1 XtraCard
> gekauft. Aber als ich zu Hause war ist mir aufgefallen
> das dies die Falsche war.
Allerdings.
> Ich wollte die Karte in eine D2 Karte
> umtauschen, aber mein Händler hat zu mir gesagt das das nun
> nicht mehr möglich sei weil die Karte auf meinen Namen
> angemeldet ist.
> Ich versteh das nicht. Ich dachte ich habe ein Rückgaberecht
> wenn das gekaufte Produkt nicht meinen Vorstellungen
> entspricht.
> Kann mir da jemand helfen? Bin ich im Recht oder im Unrecht?
Recht, Unrecht. Jedenfalls bist du in at.gesellschaft.recht falsch, da
"at." für Österreichbezug steht und du kaum an der österreichischen
Rechtslage interessiert bist.
Daher: x-post und f'up2 de.soc.recht.misc
Florian
--
"Das österreichische Zivildienstrecht"
ISBN 3-8311-0562-6
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3831105626/dasosterreich-21
http://www.zivildienstrecht.at
Recht hat er.
> Ich versteh das nicht. Ich dachte ich habe ein Rückgaberecht
> wenn das gekaufte Produkt nicht meinen Vorstellungen
> entspricht.
In Deinem Fall nicht!
> Kann mir da jemand helfen? Bin ich im Recht oder im Unrecht?
Ein Vertrag, ist ein Vertrag, ist ein Vertrag.
Und bevor man ihn unterschreibt liest man ihn auch durch.
Und wenn da D2 statt D1 steht muß man das halt merken.
HTH
Marco
Gruß Jana
>Klärt mich bitte auf, wenn ich da falsch liege.
<leier modus="alt">Die Rückgabemöglichkeit im Laden ist i.d.R. eine reine
Freundlichkeit des Verkäufers. Vertrag ist Vertrag ist Vertrag.</leier>
Lediglich wenn der Verkäufer Umtausch global anbietet (z.B. durch Aushang
an den Kassen) oder es individuell wirksam vereinbart wird, ist eine
Rückgabe möglich.
--
mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854
Oder wenn's auf der gekauften Ware steht und Vertragsbestandteil wurde. Ist
das im konkreten Fall so? Wie sehen die SIM-Karten aus, was steht auf den
"Guthabenkarten", um welche von beiden geht es hier eigentlich?
Vielleicht könnte man statt der alten Leier mal auf die Frage eingehen.
Georg
> So steht es auf jedenfall auf meiner D2-Call Now Karte.
D2-CallYa ist kein T-D1 Xtra-Card!
> Klärt mich bitte auf, wenn ich da falsch liege.
Aber in beiden Fällen gilt: Sobald die Karte auf den Namen des Käufers
registriert ist, kann die Karte nicht mehr getauscht werden.
>Oder wenn's auf der gekauften Ware steht und Vertragsbestandteil wurde. Ist
>das im konkreten Fall so?
Wissen wir es? Steht es im OP? Nein. Also.
>Wie sehen die SIM-Karten aus, was steht auf den
>"Guthabenkarten", um welche von beiden geht es hier eigentlich?
Was tut das zur Sache? Sind Telefonkartenkaufverträge andere Verträge?
>Vielleicht könnte man statt der alten Leier mal auf die Frage eingehen.
Wenn du die Frage gelesen hättest, was du anscheinend nicht hast, dann
wüßtest du, dass das die Antwort auf die Frage ist.
Für dich noch einmal aus dem OP:
> Ich dachte ich habe ein Rückgaberecht
> wenn das gekaufte Produkt nicht meinen Vorstellungen
> entspricht.
Hat Jana geschrieben "So steht es auf jedenfall auf meiner D2-Call Now
Karte"?
Bezieht sich Deine Leier auf Ihre Frage? Ist diese identisch mit dem OP?
> >Wie sehen die SIM-Karten aus, was steht auf den
> >"Guthabenkarten", um welche von beiden geht es hier eigentlich?
>
> Was tut das zur Sache? Sind Telefonkartenkaufverträge andere Verträge?
>
Kaufverträge? Schließlich muß der "Verkäufer" auch noch ein Mobilfunknetz
bzw. Zugang dazu zur Verfügung stellen. Beim "Kauf" einer SIM-Karte wird
offenbar der Name des Nutzers registriert, was einen Umtausch erheblich
erschwert - beim Kauf einer "Guthabenkarte" an der Tankstelle o.ä. habe ich
aber noch nie meinen Namen hinterlassen müssen.
> Für dich noch einmal aus dem OP:
>
> > Ich dachte ich habe ein Rückgaberecht
> > wenn das gekaufte Produkt nicht meinen Vorstellungen
> > entspricht.
>
Danke, aber: Wenn Du Dich darauf bezogen hast, wurde das aus Deiner Antwort
nicht klar.
Georg
>Hat Jana geschrieben "So steht es auf jedenfall auf meiner D2-Call Now
>Karte"?
Ach so. Sorry.
>Bezieht sich Deine Leier auf Ihre Frage? Ist diese identisch mit dem OP?
Den Kartenaufdruck würde ich für eine Garantie des Herstellers ansehen. Und
nicht annehmen, dass der Verkäufer dafür wirklich eintreten will.
>Kaufverträge? Schließlich muß der "Verkäufer" auch noch ein Mobilfunknetz
>bzw. Zugang dazu zur Verfügung stellen.
Kühne These. Ich würde sagen, er muss garnichts ausser die Karte
herausgeben.
Wie ist es denn z.B. beim Kauf von Busfahrkarten? Wenn die Busse plötzlich
nicht mehr fahren, habe ich dann einen Anspruch ggü. dem Verkäufer (Kiosk)
oder dem Hersteller (Busunternehmen)?
>Danke, aber: Wenn Du Dich darauf bezogen hast, wurde das aus Deiner Antwort
>nicht klar.
Jepp. War nicht gut von mir.
Sie hat auch geschrieben, solange sie nicht freigerubbelt sind.
Hast du schonmal eine SIM-Karte zum Freirubbeln gesehen? Also sprach
sie offensichtlich von der Karte zum Aufladen.
> Kaufverträge? Schließlich muß der "Verkäufer" auch noch ein Mobilfunknetz
> bzw. Zugang dazu zur Verfügung stellen. Beim "Kauf" einer SIM-Karte wird
> offenbar der Name des Nutzers registriert, was einen Umtausch erheblich
> erschwert - beim Kauf einer "Guthabenkarte" an der Tankstelle o.ä. habe ich
> aber noch nie meinen Namen hinterlassen müssen.
Ah. Und genau von der Registrierung auf den Namen des Kunden war im
OP die Rede. Was schliessen wir jetzt daraus, worum es sich handelt?
Klaus
>"Jana Bitter" <Bit...@tks.thyssenkrupp.com> schrieb:
>
>> So steht es auf jedenfall auf meiner D2-Call Now Karte.
>
>D2-CallYa ist kein T-D1 Xtra-Card!
NIcht nur das. Wer das OP liest, weiß mehr:
X-Tra Card wird registriert, die Aufladekarten sind X-Tra Cash
CallYa wird reristriert, Aufladekarten CallNow
HTH
Frank
mfg
Maik
>Hallo User
>
>Ich hab mir vor ein paar Tagen eine T-D1 XtraCard
>gekauft. Aber als ich zu Hause war ist mir aufgefallen
>das dies die Falsche war. Ich wollte die Karte in eine D2 Karte
>umtauschen, aber mein Händler hat zu mir gesagt das das nun
>nicht mehr möglich sei weil die Karte auf meinen Namen
>angemeldet ist.
>Ich versteh das nicht. Ich dachte ich habe ein Rückgaberecht
>wenn das gekaufte Produkt nicht meinen Vorstellungen
>entspricht.
>Kann mir da jemand helfen? Bin ich im Recht oder im Unrecht?
>
Nun, das ist eigentlich leider ein Irrglaube, denn ein generelles
Rückgaberecht hat man nicht. Es ist i.d.R. Kulanz/ Service des
Händlers, wenn er ein Produkt wieder zurüknimmt.
NAtürlich darf man Deinen "Fall" nur abstarhiert diskutieren:
Wenn der Käufer einen anderen Gegenstand kauft, als er beim Abschluß
des Vertrages annimmt, dann befindet er sich im erheblichen Irrtum
über den Geschäftsgegenstand.
Damit ist der Vertrag gem. § 119 II BGB mit der Rechtswirkung der
Nichtigkeit des § 142 anfechtbar. Die Anfechtung des Kaufvertrages muß
ohne schuldhaftes Verzögern nach Kenntniserlangung (§ 121 I 1 BGB)
gegenüber dem Vertragspartner erfolgen (§ 143 I, II).
Allerdings ist der Anfechtende gem. § 122 dem Vertragspartner
gegenüber zum Schadensersatz bis zur Höhe des Erfüllungsinteresses
verpflichtet.
Im vorliegenden Fall kann sich das wohl durchaus auf den Gesamtpreis
einer solche Karte beziehen, wenn sie tatsächlich auf den Nutzer
"registriert" ist und eine anderweitige Verwendung ausschließt. Denn
der Vertragspartner miß ja auch dahingehend geschützt werden, daß er
auf die Gültigkeit des Geschäftes vertrauen darf.
Grüße,
sven
> Allerdings ist der Anfechtende gem. § 122 dem Vertragspartner
> gegenüber zum Schadensersatz bis zur Höhe des Erfüllungsinteresses
> verpflichtet.
>
> Im vorliegenden Fall kann sich das wohl durchaus auf den
> Gesamtpreis einer solche Karte beziehen, wenn sie tatsächlich auf
> den Nutzer "registriert" ist und eine anderweitige Verwendung
> ausschließt. Denn der Vertragspartner miß ja auch dahingehend
> geschützt werden, daß er auf die Gültigkeit des Geschäftes
> vertrauen darf.
Geschützt sind die Aufwendungen u.ä. (z.B. verpaßte Geschäfte), nicht
aber das Erfüllungsinteresse. Es sind vielleicht ein paar Euro Kosten
entstanden für Verewaltung, und ein paar Cent für die Karte, aber die
Kosten für die Telekommunikationsdienstleistungen eben nicht, und im
übrigen sind die auch sicherlich geringer als die dafür berechneten
Gebühren.