> Ich bekomme Besuch aus England. Darf ich an diesen mein Auto
> verleihen, damit die Leute in Deutschland etwas rumfahren können ?
> Besteht Versicherungsschutz ??
Wenn Du nichts Gegenteiliges im Vertrag stehen hast und die britische
Fahrerlaubnis ordnungsgemäß prüfst, dürfte dem nichts im Wege stehen.
Gruß, ULF
Vorsichtshalber X-Post und f'up2 dsrm
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Ulf Kutzner Backhaushohl 46 D-55128 Mainz
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Umgekehrt wird´s gefährlich: Wenn der Engländer Dir sein Auto leihst, hast
Du es eingeführt, und es könnte Dir blühen, dass Du Einfuhrunsatzsteuer
zahlen musst, wenn Du (im Grenzraum z.B.) vom Zoll oder Grenzschutz erwischt
würdest.
Eckhard Benkelberg
Rechtsanwalt
"Eckhard Benkelberg, RA u. Fachanwalt für Familienrecht" schrieb:
Wie, auch ohne Eigentümer des Fahrzeugs zu sein ?
Ich kann also nicht gefahrlos mit einem belgischen Mietauto von Belgien nach D
einreisen ?
Gruss,
Thomas
>Wenn der Engländer Dir sein Auto leihst, hast
>Du es eingeführt, und es könnte Dir blühen, dass Du Einfuhrunsatzsteuer
>zahlen musst
Ich dachte immer, dass es dann bezueglich des Kraftfahrtsteuergesetzes Aerger
geben koennte. Das mit der Einfuhrumsatzsteuer ist mir neu. Weisst Du was
genaueres drueber? Wuerde mich interessieren.
Gruss,
Christian.
Muß ich widersprechen. Das Problem ist anders (Lt. Zollauskunft Dresden)
Eingeführt ist ein Fahrzeug erst, wenn es dauerhaft da ist.
ABER
schon 1 Std. im Lande den ausländischen Wagen fahren ist Hinterziehung von
KfZ-Steuer, wenn der ausländische Halter nicht am Steuer sitzt.
D.h., ist der Ausländer mit seinem Wagen nach hier gekommen und hat ihn mir
hier geliehen, muß ich (tageweise) Kfz-Steuer entrichten, komme ich alleine
mit dem Wagen an der Grenze rein, muß ich die Steuer bei Grenzüberquering
entrichten.
AUSNAHME:
das ausländische Fahrzeug gehört einer ausländischen Firma und der deutsche
Fahrer ist Mitarbeiter/Angestellter dieser Firma und wohnt in Deutschland
(wohnt er nicht in Deutschland, ist es eh egal). Dann kann der in
Deutschland Wohnhafte den ausländischen Wagen legal fahren.
Problem existiert überall in den granznahen Wohnbereichen. (Aachen,
Zweibrücken, Desden, etc.)
Problematisch ist (wie im Aachener Raum) wenn Deutsche in Belgien grenznah
wohnen und in Deutschland arbeiten.
Weis nicht, wie da die Regelung mittlerweile ist, weil ja der dann mit
belgischem Kennzeichen nach Deutschland fährt oder mit deutschem Kennzeichen
nach Belgien. Da sind beide Staaten heiß auf die Steuer. Gab da mal größeren
zwischenstaatlichen Streit vor 10 Jahren ca.
Peter
Wenn die belgische Mietfirma dazu eine Erlaubnis hat (hat nicht jede),
kannst Du den Wagen problemlos fahren. Wenn nicht, wird es in beiden Ländern
für Dich eng und kann als Unterschlagung ausgelegt werden. Also Vermieter
schriftlich bestätigen lassen, daß Du über die Grenze darfst.
Peter
Beim Benutzen des wagens eines englischen Freundes in Deutschland ist das
eben nicht klar; die Gebrauchsüberlassung indiziert die Einfuhr zum Zwecke
der Gebrauchsüberlassung, und schon ist ein MWSt-Tatbestand erfüllt, den zu
widerlegen gewaltigen Ärger macht.
Eckhard
>> Umgekehrt wird´s gefährlich: Wenn der Engländer Dir sein Auto leihst, hast
>> Du es eingeführt, und es könnte Dir blühen, dass Du Einfuhrunsatzsteuer
>> zahlen musst, wenn Du (im Grenzraum z.B.) vom Zoll oder Grenzschutz erwischt
>> würdest.
>
>Wie, auch ohne Eigentümer des Fahrzeugs zu sein ?
Ja.
>Ich kann also nicht gefahrlos mit einem belgischen Mietauto von Belgien nach D
>einreisen ?
Das ist die einzige Ausnahme. Du darfst aber nur bis zu Deinem Zielort
alternativ bis zur naechsten Station des Vermietungsunternehmens
fahren.
Doch keine Ausnahme ohne Ausnahme <g>: Wenn Dein staendiger Wohnort im
Ausland liegt gilt das oben geschriebene wiederum nicht.
Atschuess
Andreas