Auf dem Antrag ist unten ein Feld "Bezeichnung des Absenders" Was muss man
da eintragen? Kann das Feld leer bleiben?
Gru�
Daniel
Wenn Du nicht zu erfahren w�nschst, ob und wie das Gericht den Antrag
beschieden hat, klar.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"'Welcher Schwager?' ruft Vetternwirt und wird vor lauter Unschuld
ganz rot - 'Ich habe keine Schwester, und die hat keinen Mann,
und auch der ist schon lange tot!!'" (U. Roski, Die Kuh muss vom Eis)
Wieso, meine Daten sind oben vom Mahngericht doch bereits eingetragen.
Gru�
Daniel
Den Absender? Also vielleicht deinen Namen und deine Anschrift?!
> Kann das Feld leer bleiben?
Nun ja, wenn du nicht willst, daß das Gericht dir schreibt, dann kannst
du das Feld natürlich leer lassen. Ansonsten ist es durchaus günstig,
auch die eigene Adresse anzugeben, nicht nur im Verkehr mit
Gerichten...
MfG
Rupert
Aber meine Daten sind oben vom Mahngericht doch bereits eingetragen!
Gru�
Daniel
Du meinst das Muster:
http://www.mahngerichte.de/verfahren/vordrucke/images/vb2007.jpg
Die Felder "Bezeichnung des Absenders" und "Unterschrift" befinden
sich au�erhalb des Formularteils mit den durchnumerierten Datenfeldern.
Ich habe mich �ber dieses Feld auch schon gewundern und dr�cke dort
einfach noch einmal den Firmenstempel hinein!
Gemeint ist wahrscheinlich die n�here Bezeichnung desjenigen, der die
rechts daneben stehende Unterschrift leistet, etwa "Gesch�fstf�hrer
der ABC GmbH" oder "Gesch�fstf�hrer der Antragstellerin" oder
bei Privatpersonen "Antragsteller(in)", oder einfach leer lassen! Wenn
die was von Dir wollen, schreiben sie Dir. Es passiert also nix, nur
dass Du schlimmstenfalls Zeit verlierst. Wenn Du immer noch ver-
unsichert bist, rufe dort an. Die sind sehr freundlich (zumindest in
Bayern).
W.
> Gemeint ist wahrscheinlich die nᅵhere Bezeichnung desjenigen, der die
> rechts daneben stehende Unterschrift leistet, etwa
... der Kanzleistempel der Rechtsanwaltskanzlei, die den Antrag fᅵr
jemand anderen stellt, weil dann "Absender" und "Antragsteller"
auseinanderfallen. Genau :-)
Logisch kann das Feld leerbleiben, WENN
a) die Adressangaben des Antragstellers bereits vollstᅵndig und
zutreffend irgendwo anders auf dem Wisch stehen, UND
b) der Antragsteller und der Absender nicht nur person-, sondern auch
adressidentisch sind. (Kᅵnnt ja sein, dass der Geschᅵftsfᅵhrer den
Schriftverkehr lieber an seine Privatanschrift hᅵtte, auch wenn er
richtigerweise die Anschrift des "Firmensitzes" oben aufgefᅵhrt hatte.)
Aber das sagt mir jetzt der gesunde Menschenverstand, nicht die ZPO.
Daniel
> ... der Kanzleistempel der Rechtsanwaltskanzlei, die den Antrag f�r jemand
> anderen stellt, weil dann "Absender" und "Antragsteller"
> auseinanderfallen. Genau :-)
Nein, denn der ist in Zeile 12/13 anzugeben.
> Logisch kann das Feld leerbleiben, WENN
>
> a) die Adressangaben des Antragstellers bereits vollst�ndig und zutreffend
> irgendwo anders auf dem Wisch stehen, UND
Das kann keine Rolle spielen. Niemand wird sich hinsetzen und
studieren, ob hier vielleicht eien abweichende Adresse angegeben
wurde. Zumal dann sicher eine andere �berschrift als "Bezeichnung
des Absenders" gew�hlt worden w�re.
> b) der Antragsteller und der Absender nicht nur person-, sondern auch
> adressidentisch sind. (K�nnt ja sein, dass der Gesch�ftsf�hrer den
> Schriftverkehr lieber an seine Privatanschrift h�tte, auch wenn er
> richtigerweise die Anschrift des "Firmensitzes" oben aufgef�hrt hatte.)
Es wird keine Adressangabe erwartet.
> Aber das sagt mir jetzt der gesunde Menschenverstand, nicht die ZPO.
Diesmal scheint er Dir nicht ganz hold gewesen zu sein ;-)
W.
Jedenfalls auf dem von Dir geposteten Muster steht da etwas vom
GESETZLICHEN Vertreter ... und das fehlte noch, dass der Anwalt der
"gesetzliche" Vertreter des Mandanten sein mᅵsste ...
>> Aber das sagt mir jetzt der gesunde Menschenverstand, nicht die ZPO.
>
> Diesmal scheint er Dir nicht ganz hold gewesen zu sein ;-)
Ts, ts.
Was ich noch nicht sehe, ist, wo denn auf dem Muster nun _tatsᅵchlich_
die _Anschrift_ (nicht nur "Bezeichung") des Antragstellers (selbst) zu
stehen kommt.
> Was ich noch nicht sehe, ist, wo denn auf dem Muster nun _tatsächlich_
> die _Anschrift_ (nicht nur "Bezeichung") des Antragstellers (selbst) zu
> stehen kommt.
Die braucht doch niemand, weil sie schon durch den Mahnbescheidsantrag
vorliegt.
Daniel hat uns nun schon 2 x erkl�rt, die "w�ren vom Mahngericht schon
eingetragen" (und nicht, dass sie beim Mahngericht "vorliegen"). Mag ja
sein, ich seh nur nicht wo - auf dem von Wolf dankenswerterweise
geposteten Link-Bild.
Kommt hinzu, dass die �brigen Felder ja auch "Korrektur"-Felder sind.
Mit "eingetragen" meinte ich eigentlich, dass das Mahngericht meine
Anschrift in seiner Datenbank oder in seinen Akten bereits gespeichert hat.
Auf dem Formular steht oben lediglich mein Name drin.
>>> ... der Kanzleistempel der Rechtsanwaltskanzlei, die den Antrag f�r
>>> jemand anderen stellt, weil dann "Absender" und "Antragsteller"
>>> auseinanderfallen. Genau :-)
>>
>> Nein, denn der ist in Zeile 12/13 anzugeben.
>
> Jedenfalls auf dem von Dir geposteten Muster steht da etwas vom
> GESETZLICHEN Vertreter ... und das fehlte noch, dass der Anwalt der
> "gesetzliche" Vertreter des Mandanten sein m�sste ...
Oh ja :-(
>>> Aber das sagt mir jetzt der gesunde Menschenverstand, nicht die ZPO.
>>
>> Diesmal scheint er Dir nicht ganz hold gewesen zu sein ;-)
>
> Ts, ts.
Ich kann trotzdem nicht erkennen, wieso man unter "Bezeichnung" eine
(ggf. sogar berichtigte) Adresse erwarten sollte.
> Was ich noch nicht sehe, ist, wo denn auf dem Muster nun _tats�chlich_ die
> _Anschrift_ (nicht nur "Bezeichung") des Antragstellers (selbst) zu stehen
> kommt.
Wozu? Das alles wird mit dem Antrag auf den Mahnbescheid bekannt-
gegeben, mit der der Antrag auf den VB via Aktenzeichen verlinkt ist
(Zeile 1).
W.
ja doch.
Ich sagte doch schon: DU kannst das Feld leerlassen, wenn Du nicht
gerade umgezogen bist in den 14 Tagen. ICH w�rde da meinen
Kanzleistempel reinknallen lassen. Und gut is'.