Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

bei Spielsucht Geld zurückbuchen

264 views
Skip to first unread message

Frank Rommel

unread,
Oct 9, 2012, 8:45:33 AM10/9/12
to
Hallo,

mein Sohn (30) ist spielsüchtig und hat seinen Dispo von 10 T
erreicht. Er kann keine Miete, Benzin .... mehr zahlen.
Ich habe nun auf seinen Wunsch sein Konto übernommen und gebe ihm
Bargeld für Sprit und Essen etc.
Nun habe ich mitbekommen, daß er allein in den letzten 4 Wochen 4,5T
in den Sand gesetzt hat und alles übers Netz bei MRCASH.DE Giropay
PPPRO.LTD. Keine Ahnung, was er da spielt.
Egal, das Geld kann ich über die Bank zurückholen lassen. Es sind
sicher 50 Einzelpositionen, aber innerhalb von 6 Wochen ist das mgl..
Mit welchen Konsequenzen hätte er schlimmstenfalls zu rechnen?
Das sind in meinen Augen Gangster, welche sich an der Sucht von
Spielern bereichern.
Gibt es dazu Urteile/ Fälle etc.?
Um eine Therapie kommt er natürlich nicht herum!!
Gruß Frank

Dieter Brandt

unread,
Oct 9, 2012, 10:48:42 AM10/9/12
to
Frank Rommel wrote on Tue, 09 Oct 2012 14:45:33 +0200:

> mein Sohn (30) ist spielsüchtig und hat seinen Dispo von 10 T
> erreicht. Er kann keine Miete, Benzin .... mehr zahlen.
> Ich habe nun auf seinen Wunsch sein Konto übernommen und gebe ihm
> Bargeld für Sprit und Essen etc.

IANAL, aber solange er nicht offiziell unter Betreuung steht, hilft das
AFAIS letztlich nicht gegen Forderungen, somit haftet dann er.

> Nun habe ich mitbekommen, daß er allein in den letzten 4 Wochen 4,5T
> in den Sand gesetzt hat und alles übers Netz bei MRCASH.DE Giropay
> PPPRO.LTD. Keine Ahnung, was er da spielt.
> Egal, das Geld kann ich über die Bank zurückholen lassen. Es sind
> sicher 50 Einzelpositionen, aber innerhalb von 6 Wochen ist das mgl..
> Mit welchen Konsequenzen hätte er schlimmstenfalls zu rechnen?

IANAL, aber Giropay ist AFAIS nur der Zahlungsabwickler. Mit dem Grund der
Zahlung haben die nichts zu tun, und so werden die sich dann vermutlich
auch verhalten. Soll heißen: AFAIS kommt dann das übliche Verfahren mit
Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid / Pfändung in Gang.

Und daß ausländische Spieleanbieter freiwillig irgendwas zurückzahlen, kann
man wohl knicken.

Theodor.Hellwald

unread,
Oct 9, 2012, 11:11:24 AM10/9/12
to
Wenn es um Glüclspiele geht sind die hier eh verboten, können also wohl
auch nichts einklagen!^^ MfG theo

Tom Berger

unread,
Oct 9, 2012, 11:36:12 AM10/9/12
to
Am Tue, 09 Oct 2012 17:11:24 +0200 schrieb Theodor.Hellwald:

>> Und daß ausländische Spieleanbieter freiwillig irgendwas zurückzahlen, kann
>> man wohl knicken.
>
> Wenn es um Glüclspiele geht sind die hier eh verboten, können also wohl
> auch nichts einklagen!^^ MfG theo

Da wird's interessant. Inwiefern ist der Zahlungsabwickler
"Erfüllungsgehilfe" der Spieleanbieter und muss sich eventuell deren
illegales Tun anrechnen lassen?

Wolf Stringhammer

unread,
Oct 9, 2012, 12:16:01 PM10/9/12
to

> Frank Rommel wrote on Tue, 09 Oct 2012 14:45:33 +0200:
>
>> mein Sohn (30) ist spielsüchtig und hat seinen Dispo von 10 T
>> erreicht. Er kann keine Miete, Benzin .... mehr zahlen.
>> Ich habe nun auf seinen Wunsch sein Konto übernommen und gebe ihm
>> Bargeld für Sprit und Essen etc.
>
>> Nun habe ich mitbekommen, daß er allein in den letzten 4 Wochen 4,5T
>> in den Sand gesetzt hat und alles übers Netz bei MRCASH.DE Giropay
>> PPPRO.LTD. Keine Ahnung, was er da spielt.
>> Egal, das Geld kann ich über die Bank zurückholen lassen.

Wie soll das funktionieren?

Mit Giropay leistet man (Online-)Überweisungen, keine Lastschriften.
Der Rückruf von Überweisungen ist aber nicht möglich?

W.


Jens Fittig

unread,
Oct 9, 2012, 12:21:39 PM10/9/12
to

Wolf Stringhammer schrieb:


> Mit Giropay leistet man (Online-)Überweisungen, keine Lastschriften.
> Der Rückruf von Überweisungen ist aber nicht möglich?

Popcorn bitte! <g>

Message has been deleted

Marion Scheffels

unread,
Oct 9, 2012, 4:26:03 PM10/9/12
to
On Tue, 09 Oct 2012 18:40:30 +0200, nos...@haneke.de (Elmar Haneke)
wrote:

>Wass ehr hilft, ist das einziehen der TAN-Nummern des Online-Bankings, dann ist
>der Zugriff erstmal versperrt.

Kommt drauf an, wie modern die Bank ist. So eine alte Papier-TAN-Liste
lässt sich einziehen, wenn die TAN übers Handy reinkommt oder über
dieses Zusatzgerät, sieht es schon anders aus.
Das Passwort vom Online-Banking sollte man aber ändern können.

MarionS
--
einwega...@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"

Marion Scheffels

unread,
Oct 9, 2012, 4:34:26 PM10/9/12
to
On Tue, 9 Oct 2012 17:36:12 +0200, Tom Berger <use...@archtools.de>
wrote:

>Da wird's interessant. Inwiefern ist der Zahlungsabwickler
>"Erfüllungsgehilfe" der Spieleanbieter und muss sich eventuell deren
>illegales Tun anrechnen lassen?

So wie jede andere Bank auch, die feststellen muss, dass ihre Konten
missbraucht wurden oder die Post, die Nachnahmepakete transportiert.
Über Western Union wird auch gern betrogen.
Ich habe noch nicht davon gehört, dass diese Unternehmen blechen
durften.

Bernd Kohlhaas

unread,
Oct 10, 2012, 2:39:10 AM10/10/12
to
Hallo,

"Elmar Haneke" schrieb

> Wass ehr hilft, ist das einziehen der TAN-Nummern des
> Online-Bankings, dann ist
> der Zugriff erstmal versperrt.

Und die Ab�nderung des Kontos auf Guthabenkonto.
> hat seinen Dispo von 10 T erreicht.

Ein Dispo von zehntausend Euro ist Wahnsinn, zumal f�r einen
Spiels�chtigen.

Der Vater wird das aber wohl nicht �ndern k�nnen.
Vielleicht aber die Bank von sich aus, wenn man mit denen spricht?

--
Bernd Kohlhaas
B.Koh...@gmx.de

Carsten Thumulla

unread,
Oct 10, 2012, 3:48:28 AM10/10/12
to
Am 10.10.2012 08:39, schrieb Bernd Kohlhaas:
>
> Ein Dispo von zehntausend Euro ist Wahnsinn, zumal f�r einen
> Spiels�chtigen.

Es gab mal Zeiten, da bekamen Drogens�chtige bis zu 30.000DM -- mit
"passendem famili�rem Hintergrund".


Carsten
--
"Die Bundespr�fstelle[f�r jugendgef�hrdende Medien / umbenannt] steht
f�r mich auf dem gleich Niveau wie der Rabbi, der dazu auffordert,
Smartphones zu verbrennen."
Burks

Theodor.Hellwald

unread,
Oct 10, 2012, 8:08:19 AM10/10/12
to
Am 09.10.2012 17:36, schrieb Tom Berger:
> Am Tue, 09 Oct 2012 17:11:24 +0200 schrieb Theodor.Hellwald:
>
>>> Und da� ausl�ndische Spieleanbieter freiwillig irgendwas zur�ckzahlen, kann
>>> man wohl knicken.
>>
>> Wenn es um Gl�clspiele geht sind die hier eh verboten, k�nnen also wohl
>> auch nichts einklagen!^^ MfG theo
>
> Da wird's interessant. Inwiefern ist der Zahlungsabwickler
> "Erf�llungsgehilfe" der Spieleanbieter und muss sich eventuell deren
> illegales Tun anrechnen lassen?

Zu 100% da er genauso weiss das das was er tut einer gesetzwidrigen
Sache dient. War fr�her genauso in Bezug auf Prostitution, weil das
Gewerbe sittenwidrig war konnte eine Prostituierte keinen Lohn
einklagen. MfG theo

Theodor.Hellwald

unread,
Oct 10, 2012, 8:08:58 AM10/10/12
to
Am 09.10.2012 22:34, schrieb Marion Scheffels:
> On Tue, 9 Oct 2012 17:36:12 +0200, Tom Berger<use...@archtools.de>
> wrote:
>
>> Da wird's interessant. Inwiefern ist der Zahlungsabwickler
>> "Erf�llungsgehilfe" der Spieleanbieter und muss sich eventuell deren
>> illegales Tun anrechnen lassen?
>
> So wie jede andere Bank auch, die feststellen muss, dass ihre Konten
> missbraucht wurden oder die Post, die Nachnahmepakete transportiert.
> �ber Western Union wird auch gern betrogen.
> Ich habe noch nicht davon geh�rt, dass diese Unternehmen blechen
> durften.

Sie k�nnen aber auch nichts fordern!^^ MfG theo

Frank Hucklenbroich

unread,
Oct 15, 2012, 7:13:42 AM10/15/12
to
Am Wed, 10 Oct 2012 08:39:10 +0200 schrieb Bernd Kohlhaas:

> Hallo,
>
> "Elmar Haneke" schrieb
>
>> Wass ehr hilft, ist das einziehen der TAN-Nummern des
>> Online-Bankings, dann ist
>> der Zugriff erstmal versperrt.
>
> Und die Abänderung des Kontos auf Guthabenkonto.
>> hat seinen Dispo von 10 T erreicht.
>
> Ein Dispo von zehntausend Euro ist Wahnsinn, zumal für einen
> Spielsüchtigen.

Das ist aber durchaus nicht unüblich. Wir wissen ja nicht, was der
Spielsüchtige verdient (hat). Ein Dispo in Höhe von 2 oder 3
Nettomonatseinkommen wird von den meisten Banken problemlos gewährt, wenn
sonst nichts dagegen spricht.

> Der Vater wird das aber wohl nicht ändern können.
> Vielleicht aber die Bank von sich aus, wenn man mit denen spricht?

Der Junge ist volljährig, wenn, dann muß er selbst mit der Bank sprechen.

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Oct 15, 2012, 7:16:09 AM10/15/12
to
Am Wed, 10 Oct 2012 09:48:28 +0200 schrieb Carsten Thumulla:

> Am 10.10.2012 08:39, schrieb Bernd Kohlhaas:
>>
>> Ein Dispo von zehntausend Euro ist Wahnsinn, zumal für einen
>> Spielsüchtigen.
>
> Es gab mal Zeiten, da bekamen Drogensüchtige bis zu 30.000DM -- mit
> "passendem familiärem Hintergrund".

...und sind diese Zeiten vorbei? Ob jemand drogensüchtig ist, steht nicht
in den SCHUFA-Akten, sondern höchstens im Polizeicomputer (und auch nur
dann, wenn er mal erwischt wurde).

Da weiß die Bank im Zweifel nichts von.

Grüße,

Frank

Christian Müller

unread,
Oct 15, 2012, 7:46:25 AM10/15/12
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Ein Dispo in Höhe von 2 oder 3 Nettomonatseinkommen wird von den
> meisten Banken problemlos gewährt, wenn sonst nichts dagegen spricht.

Die Gründe, die die Banken bewegen, Kredite zu vergeben, sind manchmal
nicht nachvollziehbar.
Auf einem von mir als Gehaltskonto genutzem Girokonto einer
Onlinebank hatte ich lange Zeit nur einen Dispo von 1000 Euro.
Ohne dass sich mein Gehalt groß änderte, wurde dann irgendwann
der Dispo auf 3500 Euro angehoben.

Dann nutzte ich das Konto nicht mehr für Gehaltseingänge und auch
nur noch selten für den Giroverkehr (~1000 Euro/mon Umsatz).
Trotzdem wurde der Dispo innerhalb von 2 Jahren zunächst auf 7000,
dann auf 10000 Euro erhöht.
Am GAA habe ich (wenn die ausgebende Bank mitspielt) ein Tageslimit
von 5000 Euro.
Da frage ich mich, welche Sicherheit ich gegenüber der Bank ausstrahle,
dass mir so ein Vertrauen entgegengebracht wird.

Kurioserweise bekam ich die 1000 Euro Dispo erst drei Monate nach
Kontoeröffnung. Bei dem kleinen Betrag hat die Bank gezickt:-)


Gruß Christian

Andreas Bockelmann

unread,
Oct 16, 2012, 5:47:57 AM10/16/12
to
Christian Müller schrieb:
> Auf einem von mir als Gehaltskonto genutzem Girokonto einer
> Onlinebank hatte ich lange Zeit nur einen Dispo von 1000 Euro.
> Ohne dass sich mein Gehalt groß änderte, wurde dann irgendwann
> der Dispo auf 3500 Euro angehoben.

Ich nahm mal die Info auf, dass ein Konto bis an die Dispogrenze
gepfändet werden kann. Von daher: Was habe ich von einem überhohen
Dispo? Ich werde bald 47 und mein Girokonto war ein einztiges Mal um
rund 200 DM im Soll, als mein damaliger Arbeitgeber in der Insolvenz
keine Gehälter zahlen konnte.

Ich bin aber auch weder spielsüchtig noch alkohol- oder drogenabhängig.




--
Mit freundlichen Grüßen | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |
Andreas Bockelmann | \ / KEIN HTML IN E-MAIL |
F/V +49-3221-1143516 | X UND USENET-GRUPPEN |
| / \ www.asciiribbon.org |
0 new messages