Am 2023-12-16 um 12:10 schrieb Wendelin Uez:
> An eine Bestätigungs-Messagebox kann ich mich jedoch nicht erinnern und
> hätte sie auch nicht positiv beendet.
Wenn ein Programmbenutzer wegen eines von ihm absichtlich ausgelösten
aber mißglückten Vorgangs anruft, bitte ich ihn, diesen Vorgang zwecks
Test zu wiederholen. Meistens funktionierts dann, welch' Zufall. Eine
Wiederholung sollte auch bei Mails möglich sein.
Erinnerungen sind sehr selektiv, „Ich hab' nichts gemacht“. Tatsächlich
hat ein Benutzer ein weiteres Dialog-Fenster, das er hunderte male
vorgesetzt bekam, noch nach meiner mehrfachen Insistierung und trotz
Wiederholung am Telefon geleugnet, bis ich ihn aufforderte, alles nach
jeder einzelnen Bestätigung passierende zu schildern. Hoppala. Das war
ein Extrem-Fall, aber in diese Richtung geht es oft.
Eine weitere Möglichkeit ist, das der zur Bestätigung notwendige Klick
oder Tastendruck in der 100stel Sekunde des Erscheinens des Dialoges kam,
zu kurz, den Dialog wahrzunehmen (oder kurz genug, ihn als Unerheblich zu
verwerfen). Leider sind Lösungen gegen solcherart Mißgeschicke in
Anwendungsprogrammen nicht üblich.
Bis auf weiteres ists also eine hypothetische Rechtsfrage.
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