Am 01.06.2012 21:12, schrieb Harald Hengel:
> Warum gestehst du dem Katzenhalter zu seine Umgebung mit seinem Tier
> belästigen zu dürfen.
Die Belästigung, die von einer Katze ausgeht, äussert sich allenfalls
durch lauteres Miauen, ins Beet kacken und eventuell noch irgendwo
Pfotenabdrücke und Haare hinterlassen. Das das von einigen Zeitgenossen
dramatisiert wird und im Verhältnis dazu die echte Gefahr, die durch
einen Hund ausgeht, heruntergespielt wird, ist bekannt, ändert aber an
der überwiegenden Einschätzung und Ausurteilung von Gerichten nichts.
Und eine Belästigung ist immer noch eine gute Stufe tiefer anzusiedeln,
als eine Gefährdung. Es dürte die absolute Ausnahme sein, dass eine
Katze einen Hund jagt und beisst/zerkratzt oder einen Menschen angreift,
während das leider von Hunden recht häufig zu lesen ist.
Im geschilderten Fall hat ein Hund gejagt und zugebissen und das, ohne
dass die Katze zuvor irgendeine Aggression gezeigt hat, sie kam einfach
nur vorbei und der Hund ist unkontrolliert ausgetickt, warum auch immer.
> Ich weiss, aber deshalb muss ich die Meinung nicht teilen.
Das hat auch niemand, schon gar nicht von Dir, erwartet.
> Generell gilt, dass ein Tierhalter für seine Tiere verantwortlich ist
> und mit seinen Tieren nicht andere belästigen darf.
Ja und dabei gibt es halt unterschiedliche Grenzen, auch wenn Du es
nicht wahr haben willst und es gerade nicht in Deine Argumentation
passt. Die Praxis sieht nun mal anders aus und orientiert sich damit
auch daran, was artgerechte Haltung von Tieren ist.
> Das scheint bei Katzen nicht zu gelten, im Gegensatz zu anderen Tieren.
> Leider sieht man es häufig recht einseitig zu Gunsten der Katzenhalter.
Nein, nicht leider, sondern zum Glück und das hat mit
Katzenfreund/-feind verso Hundefreund/-feind nichts zu tun. Gerichte
urteilen glücklicherweise unter Zugrundelegung der artspezifischen
Eigenheiten der Tiere und nicht nach Hengelscher Prinzipienreiterei.
Und sie kommen dabei, mich wundert es nicht, je nach Tier und
Sachverhalt zu einem jeweils anderen Ergebnis.
> Aber nicht alle Gerichte sehen es so.
Es war auch die Rede von "überwiegend katzenfreundlich" und nicht von
ausschliesslich. Schaut man sich die Einzelfälle dann auch noch an, so
merkt man recht schnell, dass die Katzenhalter den Bogen meist enorm
überspannt haben. Während der Freigang _einer_ Katze im Regelfall
positiv ausgeurteilt wird, sieht es beim Freigang von 20 Katzen eines
Halters anders aus und das auch zu recht. _Eine_ Katze fällt in der
Umwelt halt kaum auf und belästigt nicht wirklich, ausser man stört sich
schon aus Prinzip an der Fliege an der Wand.
>> In dem geschilderten Fall ging es um _eine_ Katze, die
>> zufällig des Weges kam und keinen Hund geärgert hat.
>
> Eine streunende Katze, die dort nichts zu suchen hatte.
> Jäger schiessen übrigens in ihrem Gebiet streunden Tiere, völlig zu recht.
Jäger schiessen auf Vieles, nur was soll uns das jetzt sagen? Verrennst
Du Dich gerade in eine weitere absurde Theorie?
> Und deshalb dürfen Katzenhalter ihre Umgebung belästigen?
Wenn der Katzenhalter biersaufend und grölend durch Deinen Garten zieht
und in die Ecke scheisst, kannst Du dagegen rechtlich eher etwas
unternehmen, als wenn eine einzelne Katze durch Deinen Garten schleicht
und eventuell Dein Petersilienbeet zum Klo auserkohren hat.
Wobei es im letzteren Fall durchaus geeignete und auch tierfreundliche
Möglichkeiten gibt, der Katze das Beet unattraktiv zu machen.
> Wie wärs mit Giftschlangen, Krokodilen, Tigern etc.
Wie wärs mit landenden Ufos und ausserirdischen Lebensformen?
Du weisst selbst, dass diesem Beispiel eher die Haare ausfallen, so doll
wie Du es daran herbeiziehst und das von diesen Tieren im Gegensatz zur
Katze eine echte Gefahr für den Menschen ausgeht. Also werd nicht
albern, das wirfst Du doch anderen so gern vor...
> Und das entbindet den Katzenhalter davon, eine Störung durch sein Tiere
> zu vermeiden?
Nicht vollständig, aber eben nicht so stark, wie beim Hund, so what?
> Von was ist der Katzenbesitzer nicht entbunden?
Zum Beispiel davon, den Schaden zu ersetzen, der durch die Kratzspuren
(z.B. Sand unter den Pfoten) auf Nachbars Motorhaube _nachweislich_
durch seine Katze entstanden sind, weil sich diese ganz unaggressiv auf
der Haube gesonnt hat? Dasselbe würde auch ein Hundebesitzer leisten
dürfen, wenn sein Hund sich in freudiger Erwartung auf das Auto
zubewegt, an ihm hochspringt, um den Fahrer durchs geöffnete
Seitenfenster zu begrüssen und dabei den Lack der Tür ruiniert...
In beiden Fällen keine böse Absicht der Tiere, aber _nachweislich_ ein
Schaden angerichtet, heisst Halter hat i.d.R. zu haften.