unsere 11jährige Tochter (spielt Flöte) ist seit 3 Jahren an der
hiesigen öffentlichen Musikschule und mit dem Unterricht und
insbesondere der Lehrerin sehr zufrieden.
Leider gibt es mit der Musikschulleitung nun ein ernstes Problem.
Die derzeitige Lehrerin hat einen befristeten Vertrag und unterrichtet
nur noch bis zu den Sommerferien an der Musikschule. Davon wurden wir
per Brief Anfang Mai in Kenntnis gesetzt. Da unsere Tochter weiterhin
bei der Lehrerin bleiben möchte, haben wir mit der Lehrerin einen
Privatunterrichtsvertrag für die Zeit nach den Ferien abgeschlossen. Der
Musikschule schickten wir einen Kündigung unter Hinweis auf den Wunsch
unserer Tochter.
Diese Kündigung nun wurde von der Musikschule abgelehnt, mit dem
Hinweis, wir hätten regulär spätestens Ende April zu Ende Mai kündigen
können. Zu diesem Zeitpunkt wußten wir aber noch gar nicht, daß die
Lehrerin an der Musikschule aufhört.
Müssen wir jetzt bis zum nächsten normalen Kündigungstermin (Ende
Oktober) warten? Muß unsere Tochter weiterhin bei einer anderen Lehrerin
an der Musikschule zum Unterricht?
Hätte die Musikschule uns nicht früher über das Ausscheiden der Lehrerin
unterrichten müssen?
Was sollen wir nun tun?
Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Hein
Jörg Hein wrote:
> Die derzeitige Lehrerin hat einen befristeten Vertrag und unterrichtet
> nur noch bis zu den Sommerferien an der Musikschule. Davon wurden wir
> per Brief Anfang Mai in Kenntnis gesetzt. Da unsere Tochter weiterhin
> bei der Lehrerin bleiben möchte, haben wir mit der Lehrerin einen
> Privatunterrichtsvertrag für die Zeit nach den Ferien abgeschlossen. Der
> Musikschule schickten wir einen Kündigung unter Hinweis auf den Wunsch
> unserer Tochter.
> Diese Kündigung nun wurde von der Musikschule abgelehnt, mit dem
> Hinweis, wir hätten regulär spätestens Ende April zu Ende Mai kündigen
> können. Zu diesem Zeitpunkt wußten wir aber noch gar nicht, daß die
> Lehrerin an der Musikschule aufhört.
Ich denke mal, dass in dem Vertrag mit der Musikschule nicht _explizit_
diese Lehrerin erwaehnt ist, sondern lediglich Art und Umfang der
Leistungen des Musikunterrichts.
Soll heissen, der Vertrag ist weiter gueltig und ihr muesst euch an
die Kuendigungsfristen halten, wenn ihr aussteigen wollt. Auch mit
einer anderen Lehrerin erfuellt schliesslich die Musikschule ihren
Teil des Vertrages. Solange keine groben Maengel im Unterricht
auftreten, werdet ihr wohl keine Moeglichkeit haben...
Gruss,
Pedda
--
Peter Balthaus & Katrin Wilke
Am Rosenhof 7 | 38678 Clausthal | Germany |+49 5323 5827
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IMHO Außerordentliches Kündigungsrecht analog § 626.
Grüße
Florian
--
Niemand schafft größeres Unrecht als der, der es in den Formen des
Rechts begeht. - Platon