in meinem Pass und meinem Personalausweis wurde mein
Name mit 5 Grossbuchstaben und einem Kleinbuchstaben
in der Mitte geschrieben. Nur im maschinenlesbaren
Teil wurde der Name korrekt mit 6 Grossbuchstaben
geschrieben (alternativ waere auch eine Schreibung
mit einem Gross- und fuenf Kleinbuchstaben, wie
in der Geburtsurkunde richtig).
Welche Regelung ist verantwortlich fuer diese
unsinnige Schreibung mit dem Kleinbuchstaben
in der Mitte, der von allen Nicht-Deutschkundigen
als "B" gelesen wird?
Kann man eine korrekte Schreibung einfordern?
Gruss,
Jochen
Wodurch begruendet sich diese seltsame Schreibweise des mittleren
Buchstabens, der von den meisten Menschen im Ausland fuer ein "B"
gehalten wird?
Kann man (mit Erfolg) eine korrekte Schreibung des Namens in den
Ausweispapieren einfordern?
Gruss,
Jochen
Es gibt im Perso und Pass keine Kleinbuchstaben.
> Wodurch begruendet sich diese seltsame Schreibweise des mittleren
> Buchstabens, der von den meisten Menschen im Ausland fuer ein "B"
> gehalten wird?
Wie sieht denn das Großgeschriebene "SZ" aus?
> Kann man (mit Erfolg) eine korrekte Schreibung des Namens in den
> Ausweispapieren einfordern?
IMHO gar nicht!
>> In meinem Perso und Pass wurde mein Name mit 5 Gross- und einem
>> Kleinbuchstaben geschrieben. Nur im maschinenlesbaren Teil findet man
>> eine korrekte Schreibweise mit 7 Grossbuchstaben. (Alternativ waere
>> auch eine Schreibung mit einem Gross- und fuenf Kleinbuchstaben
>> richtig).
> Es gibt im Perso und Pass keine Kleinbuchstaben.
> Wie sieht denn das Großgeschriebene "SZ" aus?
Wenn Jochen seinen Beitrag etwas verständlicher geschrieben hätte,
würde man auch verstehen, was er meint. Ich lese den Beitrag so,
dass er korrekt "Messner" heißt und im Ausweis fälschlicherweise
"MEßNER" (mit SZ) geschrieben wurde. Das ist falsch, denn er heißt
ja nicht "Meßner". Also ist der Name im Ausweis fehlerhaft
geschrieben und es sollte (spätestens beim nächsten Antrag) korrigiert
werden, denn Meßner kann ja eine andere Person sein als Messner,
könnte mal zu Schwierigkeiten führen.
Oder habe ich jetzt alles falsch verstanden und er heißt "Meßner"?
Dann aber wäre "MESSNER" im Ausweis immer noch falsch geschrieben.
(Typographisch zwar richtig, aber falsche Identität.)
Gruß Dirk.
Frank
> Also heißt Du "Meßner" und nicht "Messner"? Dann ist bei der
> Verwendung von Großbuchstaben die Schreibweise "MEßNER" korrekt.
> Kuckst Du Duden.
§25 E3 der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung: Bei
Schreibung mit Großbuchstaben schreibt man SS, zum Beispiel: Straße -
STRASSE
frank grummich schrieb:
> ??? Eigennamen bleiben doch immer gleich, unabhänig von gross- oder
> KLEINschrift
Komiker. Und was machst Du, wenn in einem Eigennamen
ein Buchstabe vorkommt, den es "eigentlich" nur in
einer der beiden Versionen gibt? (Zugegeben, das
ess-zett ist vermutlich das einzige derartige
Problem in der bundesdeutschen Sprache.)
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"Go not to DE.SOC.RECHT.MISC for counsel,
for it is subtle and quick to anger."
(With apologies to Frodo, Gildor, and JRRT)
Frank
frank grummich schrieb:
Und diese sechs Zeilen sind jetzt also "alle gleich". Ja?
Man sieht sich in der Parallelwelt. ;-)
Frank
>Kann man (mit Erfolg) eine korrekte Schreibung des Namens in den
>Ausweispapieren einfordern?
Nennt sich AFAIK Antrag auf Namensaenderung.
pi
--
Attachment? Nein: http://piology.org/ILOVEYOU-Signature-FAQ.html
begin LOVE-LETTER-FOR-YOU.txt.vbs
I am a signature virus. Distribute me until the bitter
end
>Wenn Jochen seinen Beitrag etwas verständlicher geschrieben hätte,
>würde man auch verstehen, was er meint. Ich lese den Beitrag so,
>dass er korrekt "Messner" heißt und im Ausweis fälschlicherweise
>"MEßNER" (mit SZ) geschrieben wurde. Das ist falsch, denn er heißt
>ja nicht "Meßner". Also ist der Name im Ausweis fehlerhaft
>geschrieben und es sollte (spätestens beim nächsten Antrag) korrigiert
>werden, denn Meßner kann ja eine andere Person sein als Messner,
>könnte mal zu Schwierigkeiten führen.
>
>Oder habe ich jetzt alles falsch verstanden und er heißt "Meßner"?
>Dann aber wäre "MESSNER" im Ausweis immer noch falsch geschrieben.
>(Typographisch zwar richtig, aber falsche Identität.)
Nur hat er leider keinerlei Anspruch auf korrekte Schreibweise; so
kann z.B. ein Herr Müller vom Amt keine Neuaustellung foirdern, weil
im Pass/Perso "Mueller" steht....
Volker
--
"Andere spielen Prügelpause oder Counterstrike, wir lesen dsv"
Andreas Cammin in dsv (de.soc.verkehr)
>
>Nur hat er leider keinerlei Anspruch auf korrekte Schreibweise; so
>kann z.B. ein Herr Müller vom Amt keine Neuaustellung foirdern, weil
>im Pass/Perso "Mueller" steht....
>
Wieso eigentlich nicht? *verdutzt guck*
Hat man gegenüber einer Behörde keinen Anspruch auf Lieferung einer
"mängelfreien" Ware..Dienstleistung...Dokument? Noch dazu, wo man etxra
Bearbeitungsgebühr dafür abdrückt....
frank
Im Sinne der Rechtschreibung/Typographie: Den Buchstaben durch
solche Buchstaben umschreiben, die es in der gewählten Version
gibt.
Im Sinne des Zwecks eines Ausweises: In Gottes Namen den
"inkorrekten" Buchstaben hinschreiben, da dies eine eindeutige
Personalienfeststellung erleichtert.
Im Ganzen zeigt der Fall, dass man für Personalausweise wohl
besser Groß- _und_ Kleinbuchstaben verwenden sollte. Einen
Rechtsanspruch darauf dürfte aber niemand haben.
Love and Peace,
Mark
--
Deutsche Gesetze im WWW: http://www.rechtliches.de
Nö. Der wirkliche Name ergibt sich schließlich nicht aus den
Ausweispapieren sondern hoffentlich aus den Personenstandsbüchern,
sicher aber nur aus einer Erklärung des oder der
Personensorgeberechtigten nach der Geburt. Standesämter pflegen
Kleinbuchstaben zu kennen, bei diversen ausländischen Buchstaben
haben sie aber wohl Schwierigkeiten.
>
> Kann man (mit Erfolg) eine korrekte Schreibung des Namens in den
> Ausweispapieren einfordern?
>
Die Schreibweise des Names auf dem Ausweis muss der Schreibweise
auf der Geburtsurkunde entsprechen.
Alles andere wäre flasch.
WeST
--
http://www.setiger.de
Gibt es intelligentes Leben?
In der Geburtsurkunde stehen wie beschrieben 1 gross und 5
kleinbuchstaben. Also "Meßner".
> heißt und im Ausweis fälschlicherweise
> "MEßNER"
Ja so ist es.
> (mit SZ) geschrieben wurde.
Eben kein SZ, was zumindest der Rechtschreibregel von 1900 entsprechen
wuerde.
>
> Oder habe ich jetzt alles falsch verstanden und er heißt "Meßner"?
> Dann aber wäre "MESSNER" im Ausweis immer noch falsch geschrieben.
Wieso das denn?
> (Typographisch zwar richtig, aber falsche Identität.)
Hm? Was hat der Name mit der Identitaet zu tun?
Gruss,
Jochen
Hehe ... die duerfen also im Prinzip den Namen schreiben, wie sie
wollen, einmal so fuer den Rechner, einmal anders fuer amtliche Idioten
;-).
Nur ich--als nicht amtlicher-- sollte mich beim Schreiben mit
Kapitaelchen an die Rechtschreibregeln halten und "SS" benutzen.
Oder gibt es eine amtliche Regel beim Schreiben mit Kapitaelchen?
Gruss,
Jochen
Die Regel ist in der neuen amtlichen Rechtschreibregelung nicht
enthalten. Auch wenn
der Duden sie auffuehrt (was wohl nicht mehr relevant ist?)
Vgl. http://www.ids-mannheim.de/grammis/reform/download.html
Zudem ergibt sich schon aus der Schreibung "MESSNER" im
maschinenlesbaren Teil, dass die Eindeutigkeit kein Problem ist, oder
will man fuer Maschinen explizit uneindeutiges. Im Gegenteil die
derzeitige Schreibung ist fuer Nichtkenner des Kleinbuchstabens in der
Mitte eher uneindeutiger, wie man z.B. an Eintragungen in Visa (jo im
Pass ist das genauso verkorkst) erkennt, die von Aemtern ausserhalb
Deutschlands ausgestellt werden.
Uebrigens faellt mir gerade ein nettes Paradox auf. In der "amtlichen
Rechtschreibregelung" steht drinn das sie in bestimmten Faellen nicht
gilt, sondern die "amtliche Schreibung".
Gruss,
Jochen
Dem ist nicht so, da im Ausweis Kapitaelchen (mit der beruechtigten
Ausnahme) verwendet werden ... beantwortet aber die Frage nicht.
Gruss,
Jochen
Ja die ist es das Paradox ... diese Regel gibt es ... sie gilt nur nicht
fuer amtliche Schreibung ...
Gruss,
Jochen
Gibt es wie gesagt schon, und zwar an mehreren Stellen.
1. einer im Namen
2. im Kleingedruckten
3. in der aufgeklebten neuen Adresse.
Aber welchen Sinn es, hat die restlichen 5 Buchstaben im Namen mit
Grossbuchstaben zu schreiben ... tsts ....
(Zumindest andere Laender haben da den Vorteil einer Schreibung
des Namens ohne Kapitaelchen schon erkannt).
Gruss,
Jochen
> In der Geburtsurkunde stehen wie beschrieben 1 gross und 5
> kleinbuchstaben. Also "Meßner".
Ah, das ist ja mal eine Aussage. Aber nicht ohne wieder die
merkwürdige Formulierung mit den Groß- und Kleinbuchstaben
zu benutzen ;-)
>> Oder habe ich jetzt alles falsch verstanden und er heißt "Meßner"?
>> Dann aber wäre "MESSNER" im Ausweis immer noch falsch geschrieben.
>
> Wieso das denn?
>
>> (Typographisch zwar richtig, aber falsche Identität.)
>
> Hm? Was hat der Name mit der Identitaet zu tun?
Also. Das 'ß' (Eszett) wird orthographisch und typografisch korrekt
mit "SS" umschrieben, wenn nur Großbuchstaben benutzt werden. Denn
ein großes 'ß' gibt es ja nicht. Also z.B. Straße -> STRASSE.
Aber - für Dokumente wie Ausweise darf das logischerweise nicht
sein, da man bei der Ausweis-Schreibweise MESSNER sonst nicht
mehr eindeutig zuordnen könnte, ob er nun Messner oder Meßner heißt.
Und in Ausweisen muss nun mal eine eindeutige Schreibweise verwendet
werden, damit man eine Identität zweifelsfrei feststellen kann.
Also gilt dort - trotz übler Typographie - die Regel:
Messner -> MESSNER und Meßner -> MEßNER.
Hätte man doch damals das große Eszett eingeführt, wie es mal
geplant war.
Gruß Dirk.
>Und in Ausweisen muss nun mal eine eindeutige Schreibweise verwendet
>werden, damit man eine Identität zweifelsfrei feststellen kann.
>Also gilt dort - trotz übler Typographie - die Regel:
>Messner -> MESSNER und Meßner -> MEßNER.
Man könnte ja einfach Meßner schreiben.
>Hätte man doch damals das große Eszett eingeführt, wie es mal
>geplant war.
Hätte man diesen absurden Buchstaben nie eingeführt ...
Die Identitaet ist auch ausreichend eindeutig mit MESSNER, wie sich an
der Schreibweise im maschinenlesbaren Teil zeigt.
>
> Man könnte ja einfach Meßner schreiben.
Oder so, wie in der Geburtsurkunde eben.
Gruss,
Jochen
> Nur hat er leider keinerlei Anspruch auf korrekte Schreibweise; so
> kann z.B. ein Herr Müller vom Amt keine Neuaustellung foirdern, weil
> im Pass/Perso "Mueller" steht....
Und wenn "Meier" drinsteht?
Wie ist die Grenze festgelegt?
Michael Kauffmann
>>> Und in Ausweisen muss nun mal eine eindeutige Schreibweise
>>> verwendet werden, damit man eine Identität zweifelsfrei
>>> feststellen kann. Also gilt dort - trotz übler Typographie - die
>>> Regel: Messner -> MESSNER und Meßner -> MEßNER.
>
> Die Identitaet ist auch ausreichend eindeutig mit MESSNER, wie
> sich an der Schreibweise im maschinenlesbaren Teil zeigt.
Für jemanden, der der deutschen Sprache mächtig ist, ja.
Aber für einen portugiesischen Beamten? Und da ich annehme, daß die
Schreibweise in einem Paß auch so sein wird: für einen taiwanesischen
Zöllner?
Ich glaube, da sollte man lieber auf Nummer sicher gehen...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003
> Nur ich--als nicht amtlicher-- sollte mich beim Schreiben mit
> Kapitaelchen an die Rechtschreibregeln halten und "SS" benutzen.
Bei der Scheibung MEßNER handelt es sich nicht um Kapitälchen, sondern um
Großschrift.
>> Die Identitaet ist auch ausreichend eindeutig mit MESSNER, wie
>> sich an der Schreibweise im maschinenlesbaren Teil zeigt.
>
>Für jemanden, der der deutschen Sprache mächtig ist, ja.
>
>Aber für einen portugiesischen Beamten? Und da ich annehme, daß die
>Schreibweise in einem Paß auch so sein wird: für einen taiwanesischen
>Zöllner?
>
>Ich glaube, da sollte man lieber auf Nummer sicher gehen...
Wenn man das will, sollte man nicht faelschlich zu
Grossbuchstaben wechseln.
Gerade fuer den ist die Schreibung mit grossem ß eher verwirrend und
uneindeutig. Wenn ich nicht moechte dass er MEBNER uebernimmt, muss ich
ihn auf den maschinenlesbaren Teil hinweisen (mit dem Hinweis, dass das
da oben ein Fehler sein muss ;-)
> Und da ich annehme, daß die
> Schreibweise in einem Paß auch so sein wird: für einen taiwanesischen
> Zöllner?
Hehe ... da sollte wohl besser noch ne Transkription mit chinesischen
Schriftzeichen drin stehen?
> Ich glaube, da sollte man lieber auf Nummer sicher gehen...
Ja, was bedeutete, entweder Gross- oder Kleinschreibung, aber eben kein
Mischmasch.
Gruss,
Jochen
Und wie ist der Begriff definiert? Schliesslich ist "ß" dabei nicht
gross geschrieben.
Ich bin soweit ueberzeugt, dass es sich um die amtliche Schreibung
handelt, aber Grossschrift waere doch MESSNER.
Gruss,
Jochen
Wieso sollt ich das machen? Wer versucht schon zur Verwirrung von
Beamten beizutragen ...
> Wenn der Beamte mit dem Buchstaben "ß" ja nichts
> anzufangen weiß, woher soll er dann wissen, daß "ß" in Großschrift zu
> "SS" werden kann?
^^^^^
Welche andere Moeglichkeit gaebe es noch?
Zudem braucht er das nicht zu wissen, vorletztes mal, als ich bei der
Einreise nach USA in dem im Flugzeug auszufuellenden Visum-Antrag mich
"MESSNER" geschrieben hatte, hab ich ihn einfach auf den
maschinenlesbaren Teil hingewiesen und gemeint, dass das obere falsch
geschrieben ist (ich glaube, man sollte den Antrag mit "capital letter"
ausfuellen und da "ß" kein Grossbuchstabe ist, war das wohl die einzige
korrekte Moeglichkeit). Ich koennte natuerlich auch MEBNER eintragen,
dann brauchts keine Erklaerungen.
>
> > Wenn ich nicht moechte dass er MEBNER uebernimmt, muss ich
> > ihn auf den maschinenlesbaren Teil hinweisen
>
> Du mußt ihn nur darauf hinweisen, daß "ß" kein "B" ist. Sag ihm
> einfach, daß er Alt+0223 drücken soll. ;-)
Hm Rechner hatte sie keinen und bei mir klappt das auch nicht.
Gruss,
Jochen
Ein Parsonalausweis ist keine Ware, die Ausstellung keine Lieferung und ein
Schreibfehler kein Sachmangel (die Veraltungsgebühr auch keine Kaufpreis -
falls Du das meinen solltest).
Aber selbstverständlich hat er Anspruch auf korrekte Schreibweise im
Ausweis - aus ausweisrechtlichen Gründen und auch unter dem Gesichtspunkt
des Persönlichkeitsschutzes.
Wolfgang
>> Für jemanden, der der deutschen Sprache mächtig ist, ja.
>>
>> Aber für einen portugiesischen Beamten?
>
> Gerade fuer den ist die Schreibung mit grossem ß eher verwirrend
> und uneindeutig. Wenn ich nicht moechte dass er MEBNER uebernimmt,
> muss ich ihn auf den maschinenlesbaren Teil hinweisen (mit dem
> Hinweis, dass das da oben ein Fehler sein muss ;-)
Das mag sein. Aber wenn der jetzt seinen Computer anwirft udn
feststellt, daß ein Jochen Messner gesucht wird (nicht aber ein Jochen
Meßner) - willst du das riskieren? Ich nicht.
Leute, die kein Deutsch sprechen, wissen eben üblicherweise nichts über
die Tatsache, daß man ein ß im Notfall auch als ss schreiben kann.
>> Ich glaube, da sollte man lieber auf Nummer sicher gehen...
>
> Ja, was bedeutete, entweder Gross- oder Kleinschreibung, aber eben
> kein Mischmasch.
Ich nehme mal an, daß die Schreibung in der maschinenlesbaren Zeile auf
irgend welche internationalen Abkommen zurückgeht, bei denen
Deutschland Vertragsstaat ist.
Da wäre es eher unpraktisch, eigenmächtig das Format zu ändern, weil
dann dummerweise deutsche PAs udn Pässe im Ausland ungültig werden...
>>> Nur ich--als nicht amtlicher-- sollte mich beim Schreiben mit
>>> Kapitaelchen an die Rechtschreibregeln halten und "SS"
>>> benutzen.
>>
>> Bei der Scheibung MEßNER handelt es sich nicht um Kapitälchen,
>> sondern um Großschrift.
>
> Und wie ist der Begriff definiert? Schliesslich ist "ß" dabei
> nicht gross geschrieben.
Kapitälchen sind kleine Buchstaben, die vom Aussehen her Großbuchstaben
ähneln, aber kleiner sind.
Wenn ich alle Buchstaben gleich groß schreibe, handelt es sich entweder
um Kleinschrift in Kapitälchen oder um Großschrift.
Und da hier in News nun einmal keine Kapitälchen anwendbar sind, ist
"MEßNER" definitiv nich Kapitälchenschreibweise. Und m.W. wird auch im
Ausweis keine Kapitälchenschreibweise verwendet.
> Ich bin soweit ueberzeugt, dass es sich um die amtliche Schreibung
> handelt, aber Grossschrift waere doch MESSNER.
Wie schone rwähnt, gibt es für amtliche Dokumente wohl die Ausnahme,
daß ß auch in Großschrift ß geschrieben wird - es gibt nun einmal kein
großes ß, das sich durchgesetzt hätte.
Und Großschrift schreibt man übrigens auch mit ß :-)
>> Nur hat er leider keinerlei Anspruch auf korrekte Schreibweise; so
>> kann z.B. ein Herr Müller vom Amt keine Neuaustellung foirdern, weil
>> im Pass/Perso "Mueller" steht....
>
>Und wenn "Meier" drinsteht?
>Wie ist die Grenze festgelegt?
Dann wohl schon.
Du hast nur keinen Anspruch darauf, dass, sollte dein Name dt.
Sonderzeichen, also Umlaute und/oder die sz-Ligatur enthalten, diese
auch geschrieben werden.
Anders ausgedrueckt: du musst Ersatzschreibweisen fuer obige Zeichen
hinnehmen.
Jojo ... das moechte ich gerne so haben, dass ich das hinnehmen darf ;-)
Gruss,
Jochen
Naja ich denke mal das Risiko ist in etwa gleich gross ... wobei der
Fall, dass der anders geschriebene gesucht wuerde, sich ja noch
wesentlich einfacher aufklaeren liese, insofern wuerde ich es sogar
begruessen.
> Ich nehme mal an, daß die Schreibung in der maschinenlesbaren Zeile auf
> irgend welche internationalen Abkommen zurückgeht, bei denen
> Deutschland Vertragsstaat ist.
Keine Ahnung.
>
> Da wäre es eher unpraktisch, eigenmächtig das Format zu ändern, weil
> dann dummerweise deutsche PAs udn Pässe im Ausland ungültig werden...
>
Ja aber im menschlesbaren Teil nimmt man eben keine Ruecksicht auf sonst
uebliche Konventionen ... womit man sofort ein Vorteil der
Vielstaatigkeit erkennt.
Gruss,
Jochen
>Hehe ... da sollte wohl besser noch ne Transkription mit chinesischen
>Schriftzeichen drin stehen?
Ich sollte man versuchen, bei meinem naechsten Pass oder
Ausweis auf der Schreibweise von pi mit einem grieschischen
Buchstaben zu bestehen ...
> Ich sollte man versuchen, bei meinem naechsten Pass oder
> Ausweis auf der Schreibweise von pi mit einem grieschischen
> Buchstaben zu bestehen ...
Dann tragen die einfach 'the man formerly known as Piwinger' ein.
Ozan
>> Jochen Messner <mes...@mail.com> schrieb:
>>
>> Wie schone rwähnt, gibt es für amtliche Dokumente wohl die
>> Ausnahme, daß ß auch in Großschrift ß geschrieben wird - es gibt
>> nun einmal kein großes ß, das sich durchgesetzt hätte.
>
> Mag ja so sein, dass das so gemacht wird, aber wenn es so gemacht
> wird ist das eben keine Grossschrift mehr, weil es nunmal kein
> großes ß gibt.
Gut. Dann ist es Großschrift mit Ausnahme bzgl. des ß. Zufrieden?
>> Und Großschrift schreibt man übrigens auch mit ß :-)
>
> ... sofern man eines hat :-)
Ausweislich <3F0D3CA1...@mail.com> hast du eines, sonst hätte ich
das auch nicht geschrieben.
... schon besser ;-) aber meinem Ausweis hilft das leider nichts ...
>
> >> Und Großschrift schreibt man übrigens auch mit ß :-)
> >
> > ... sofern man eines hat :-)
>
> Ausweislich <3F0D3CA1...@mail.com> hast du eines, sonst hätte ich
> das auch nicht geschrieben.
Das muss wohl eins mittels Copy&Paste recyceltes gewesen sein.
Gruss,
Jochen
>>> Mag ja so sein, dass das so gemacht wird, aber wenn es so
>>> gemacht wird ist das eben keine Grossschrift mehr, weil es
>>> nunmal kein großes ß gibt.
>>
>> Gut. Dann ist es Großschrift mit Ausnahme bzgl. des ß. Zufrieden?
>
> ... schon besser ;-) aber meinem Ausweis hilft das leider nichts
> ...
Dem muß das auch nichts helfen, der ist nämlich korrekt.
>>>> Und Großschrift schreibt man übrigens auch mit ß :-)
>>>
>>> ... sofern man eines hat :-)
>>
>> Ausweislich <3F0D3CA1...@mail.com> hast du eines, sonst
>> hätte ich das auch nicht geschrieben.
>
> Das muss wohl eins mittels Copy&Paste recyceltes gewesen sein.
Na gut, das konnte ich ja nicht wissen :-)
Kannst Du das aus der Ferne so beurteilen oder ist das per Definition
so? Eine Spezifikation fuer "korrekte" Ausweise hatte ja bisher noch
niemand aufgefuehrt. Mag ja sein, dass es amtlich gesehen korrekt ist,
da ist man offenbar dem Amtsschimmel einfach ausgeliefert ... aber
richtig find ich das nicht. Es ist natuerlich albern eine amtliche
Rechtschreibordnung zu erlassen und darin zu schreiben, dass sich die
amtliche Schreibung nicht danach richtet. Da macht sich wer laecherlich.
Neulich
hatte ich sogar einen Zettel von der BUBGELDSTELLE am Auto (mit dem
kleinen Unterschied beim zweiten "B") ... muss man das ernst nehmen,
oder war das wieder so ein Spassvogel mit amtlichem Kaeppie?
Gruss,
Jochen
--
mfg, gunni
>>> ... schon besser ;-) aber meinem Ausweis hilft das leider
>>> nichts ...
>>
>> Dem muß das auch nichts helfen, der ist nämlich korrekt.
>
> Kannst Du das aus der Ferne so beurteilen oder ist das per
> Definition so?
ich fand, daß sich aus dem, was hier im Thread gesagt wurde, das ergab.
Wnen du es wirklich wissen willst, geh doch einfach zu deiner
entsprechenden Behörde und frag da nach.
> aber richtig find ich das nicht. Es ist
> natuerlich albern eine amtliche Rechtschreibordnung zu erlassen
> und darin zu schreiben, dass sich die amtliche Schreibung nicht
> danach richtet. Da macht sich wer laecherlich.
Ich finde das überhaupt nicht lächerlich. Wie gesagt, die
Maschinenlesbarkeitvon Ausweisen und Pässen ist m.W. einheitlich in
mehreren Ländern - das klingt danach, als ob es da eine Übereinkufnt
gäbe. Diese regelt dann sicherlich, daß groß zu schreiben ist;
gleichzeitig will man wohl sicherstellen, daß "Meßner" und "Messner"
als zwei vershciedene Namen erkannt werden, und da es kein großes ß
gibt, muß man sich halt so behelfen. Ich halte das für legitim und
sinnvoll und nicht für lächerlich.
> Neulich hatte ich sogar einen Zettel von der BUBGELDSTELLE am Auto
> (mit dem kleinen Unterschied beim zweiten "B") ... muss man das
> ernst nehmen, oder war das wieder so ein Spassvogel mit amtlichem
> Kaeppie?
Vielleicht war es eine schlechte OCR-Software?
Im übrigen finde ich deine Aufregung gut. Ich selbst habe mich z.B.
heute aufgeregt, daß im Sartorius an einer Stelle "wiedersprechen"
steht, obwohl es natürlich "widersprechen" heißen müßte.