mir ist kuerzlich folgendes passiert.
Hatte per ebay einen Kaeufer, Mustafa D., fuer mein voellig unbenutztes
DSL Modem von der Telekom gefunden.
Dieser hatte mir schon vor Abschluss des Kaufs mit Anwalt gedroht
und er haette schonmal ein defektes Modem bekommen.
Da mein Modem unbenutzt und noch in der Originalverpackung war,
ignorierte ich die Drohungen und schickte ihm das Modem.
Dann kam von ihm die Mitteilung, mein Modem sei Schrott und defekt.
Kulanterweise ueberwies ich ihm sein Geld zurueck. Dann kam erstmal
wochenlang nichts. Erst auf mehreren Anfragen kam dann von ihm
viele Wochen spaeter ein unfreies Paket, für das ich 8 Euro Nachporto
zahlte. Nur darin war nicht das Modem, das ich ihm schickte.
Gluecklickerweise habe ich noch die Originalrechnung und eben die
Originalverpackung. Sowohl Modemnummer 4088xxxxEA als auch die SNR
des Modems, das er mir zurückschickte stimmen nicht mit der Rechnung/
Paket überein.
Ein Telekommitarbeiter sagte auch, dass das Modem was ich von ihm
bekomme älter wäre, als zu dem Datum,als ich damals mein Modem
erstand.
Alles was er dazu aussagt ist, ich solle aufpassen, was ich sage und
ich wäre selber schuld. Letzte email von Mustafa D.:
"gehen Sie wohin Sie wollen und gehen Sie mit Gott.
Tun Sie mir bitte einen gefallen und schreiben mich nicht mehr an.
Es ist ziemlich lästig."
Ich habe noch alle emails und Dokumente.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Anzeige bei Polizei und Staatsanwalt?
Zudem/Oder Rechnung/Mahnung/Zivilklage?
Es handelt sich "nur" um einen Schaden von knapp 100Euro, daher
sollte trotz aller Prinzipien auch das Mass gewährt werden.
Ich wäre für Ratschläge dankbar.
Grüße, Dr. Oliver Brausch
> Wie soll ich jetzt vorgehen? Anzeige bei Polizei und Staatsanwalt?
> Zudem/Oder Rechnung/Mahnung/Zivilklage?
Beides.
Tom Berger
--
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Oliver Brausch wrote:
>
>
> Dann kam von ihm die Mitteilung, mein Modem sei Schrott und defekt.
> Kulanterweise ueberwies ich ihm sein Geld zurueck. Dann kam erstmal
> wochenlang nichts. Erst auf mehreren Anfragen kam dann von ihm
> viele Wochen spaeter ein unfreies Paket, für das ich 8 Euro Nachporto
> zahlte. Nur darin war nicht das Modem, das ich ihm schickte.
Der Vorgang sieht gut belegt aus, Vorsatz ist auch klar -> Strafanzeige.
Geh mit den Unterlagen bei der Polizei vorbei.
Ciao Henning
Danke, Oliver Brausch
Henning Schlottmann <h.schl...@gmx.net> wrote in message news:<b18evs$10gp92$1...@ID-28455.news.dfncis.de>...
> [XPost+F'up2: de.soc.recht.strafrecht]
> Wie soll ich jetzt vorgehen? Anzeige bei Polizei und Staatsanwalt?
> Zudem/Oder Rechnung/Mahnung/Zivilklage?
>
> Es handelt sich "nur" um einen Schaden von knapp 100Euro, daher
> sollte trotz aller Prinzipien auch das Mass gewährt werden.
>
Entweder mal bei der Polizei vorbeigehen und deine Beweise vorlegen,
oder dem Herrn "Mustafa D." nochmal schreiben und ihn ganz höflich
bitten dir dein Modem zurückzugeben, da du sonst einen Herrn der Firma
"russisch Inkasso" (oder wie diese Inkassounternehmen so heisen)
kontaktieren wirst, die dann das ganze für dich abwickeln...
R
> Viele hier sagen, der Aufwand wäre die Sache nicht wert.
> Schliesst sich da jemand an?
Strafanzeige ist wirklich schnell und einfach erledigt - geht in manchen
Städten sogar schon online. Zivilverfahren ist leider mit Kosten
verbunden, die aber in dem Fall der Gegner zu ersetzen hat. Wenn bei dem
aber nix zu holen ist ...
Die Hinweise unseres NG-begin-end-Trolls Mark Henning bzgl fehleneder
Beweisbarkeit entbehren jeder Grundlage.
Gruß
http://www.russisch-inkasso.de/
Ich finde, dass das ganze Ding ueberhaupt noch nicht richtig angefangen
hat und ebenso auch noch nicht richtig geprueft worden ist. Es duerfte
bekannt sein, dass die EBAY-Abwicklungen ingeheim auch bei der EBAY
versichert sind. Mal die ganze AGB von der EBAY durchstudieren, erst
dann schau mer mal weiter und nicht umgekehrt, meine ich. Ein
Strafantrag koennte auch mit einem Schuss nach hinten (z.B. "ueble
Nachrede") losgehen.
Im uebrigen wurde m.E. nicht ueberzeugend dargelegt, dass es sich mit
dem gelieferte Teil auch tatsaechlich um das gehandelt hat, was hier so
in der DSL-Rechnung drinstand. Der Lieferant ist hierzu beweispflichtig,
dem bislang nach wie vor nicht nachgekommen ist. Ein Wisch irgendeiner
Rechnung kann so nicht zaehlen, sonst koennte man mit jedem Papierfetzen
das neben irgend einem ganz anderen Modem dahinstellen. Vielleicht hat
ja der Lieferant tatsaechlich auch das falsche und dann noch ein
kaputtes Modem an den Kaeufer geliefert, so etwas soll auch vorkommen.
Ob mit Absicht oder unabsichtlich, auch das ist eine eigene
Unterteilung.
> > Der Vorgang sieht gut belegt aus, Vorsatz ist auch klar -> Strafanzeige.
> > Geh mit den Unterlagen bei der Polizei vorbei.
Ist doch so ein Quatsch, sorry. Erst einmal Fakten dahaben und die
versicherungsrechtliche Haftungsfrage via EBAY klaeren. Dann erst kann
man einen Strich machen und aus dem Ergebnis weiter ableiten. Fuer eine
Betrugssache muss man immer auch den genauen und tatsaechlichen Schaden
vorliegen haben, d.h. vom Ergebnis aus der Analyse etwas ablesen
koennen, meine ich.
F'up dsrd
Regards,
Rob Liebwein, IAAL
http://www.law.liebwein.us
--
Werbung an die oben genannte Emailadresse einzuwerfen ist verboten.
Das Zitieren von personenbezogenen Postanschriften ist untersagt.
Hallo Oliver,
dazu kann ich Dir nur sagen: Unternimm auf jedenfall etwas.
Ich finde es nicht gut, wenn hier im Usenet von vielen immer wieder
geraten wird, daß man solche Vorfälle als Lehrgeld abtun und sich
damit abfinden soll, daß das Geld verloren ist.
Ein Beispiel: 2002 habe ich eine Sendung aus Asien erhalten. Mit der
Sendung wurde nicht die gekaufte Stückzahl geliefert, sondern es
fehlte ein Teil der Lieferung, die noch unter dem von Dir angegebenen
Wert von 100 EUR lag.
Vom Versandunternehmen war mir _vor_ Auslieferung zugesichert worden,
daß man bis 500 EUR hafte.
Als ich meinen Anspruch geltend machte, gingen einige Briefe ohne
Anwalt hin und her, das Unternehmen wollte den fehlenden Teil der
Lieferung nicht ersetzen
Dabei ging es mir persönlich nicht so sehr um den Betrag, sondern
darum, daß _ich_ ganz genau wusste, daß die Sendung unvollständig
angekommen war und sicher war, im Recht zu sein. Auch ein persönliches
Gespräch mit dem Verwantwortlichen des Unternehmens hatte nichts
gebracht.
Ich ging also _trotz_ des relativ geringen Betrages zum Anwalt. Der
schrieb einen Brief und das Versandunternehmen steckte auf, um, wie es
hiess, "weitere Unanehmlichkeiten zu vermeiden".
Sicher geht es nicht immer so gut aus, aber ich finde, für 100 EUR
muss eine "Omi ganz schön lange stricken". Offensichtlich hat Dich
"Mustafa D." betrogen und das solltest Du, wenn irgendwie möglich,
verfolgen.
Desweiteren möchte ich auch anderen Usern den Rat geben, sich in
solchen Fällen zu wehren, wenn man sich im Recht fühlt.
Ich wünsche Dir viel Glück, lass uns doch mal wissen, wie die Sache
ausgegangen ist.
Gruß,
Hans.
Rob Liebwein <-...@----.nono> wrote in message news:<3E381E99.57B5@----.law.liebwein.com>...
> bekannt sein, dass die EBAY-Abwicklungen ingeheim auch bei der EBAY
> versichert sind. Mal die ganze AGB von der EBAY durchstudieren, erst
> dann schau mer mal weiter und nicht umgekehrt, meine ich. Ein
> Strafantrag koennte auch mit einem Schuss nach hinten (z.B. "ueble
> Nachrede") losgehen.
Strafantrag ist schon gestellt. Ebay laesst sich bei Antworten sehr,
sehr viel Zeit, anrufen kann man dort nicht.
> Im uebrigen wurde m.E. nicht ueberzeugend dargelegt, dass es sich mit
> dem gelieferte Teil auch tatsaechlich um das gehandelt hat, was hier so
> in der DSL-Rechnung drinstand. Der Lieferant ist hierzu beweispflichtig,
Immerhin hatten kurz vor Ende der Auktion damals 2 Interessenten
die Gerätenummer angefragte. Einer hat noch meine Antwort Email.
Dort gab ich nachweislich die Nummer 40188742EA an.
Das Modem, dass mir Herr Mustafa Dereli zurückschickte, hat aber
die Nummer 40183340-100 und sowieso eine andere SNR.
Das Modem 40183340-100 ist nach Aussage Deutsche Telekom ein
älteres Modell, dass es zur Zeit der Auslieferung nicht mehr
gab.
Habe zudem genug Zeugen, die bestätigen, dass ich in meinem Leben
nur ein Telekom DSL Model besass und auch nur dieses Verkaufen
wollte. Vielleicht kein Beweis, aber doch Indiz genug, oder?
Ach ja und vergessen Sie nicht, dass Herr Dereli angab, ein
kaputtes Modem vorher erstanden zu haben. Es liegt der Verdacht
nahe, dass ich nun dieses habe.
Ist das ausreichend für einen Zivilprozess?
MfG,
Oliver Brausch
> Viele hier sagen, der Aufwand wäre die Sache nicht wert.
> Schliesst sich da jemand an?
Die Sache _ist_ den - recht geringen - Aufwand wert!
Immer unter der Prämisse, daß du den Vorgang korrekt geschildert hast,
möchte ich dringend zu einem Besuch der nächsten Polizeidienststelle
raten. Solchen Betrügern sollte man versuchen, das Handwerk zu legen.
BTW: Vergiß den Unsinn von Rob. Es ist nicht _dein_ Job, das Vorliegen
einer strafbaren Handlung vollumfänglich zu beweisen. Deine Part
beschränkt sich auf die Strafanzeige. "Üble Nachrede" ins Feld zu
führen ist völlig abwegig, Rob L. halt...
BTW2: Es wäre auch recht nett, wenn du dich an ein bereits gesetztes
vernünftiges FollowUpTo halten würdest. Es ist unhöflich, Crosspostings
über mehrere thematisch unpassende Gruppen zu blasen und dann noch
nichtmal ein Fup2 zu setzen! Dein Anliegen hat mit Datennetzen
überhaupt nichts zu tun. Es geht um Betrug, also eine strafrechtliche
Frage, wozu dann noch zusätzlich in eine unspezifische Gruppe wie dsrm
posten?
MfG
Rupert
> Viele hier sagen, der Aufwand wäre die Sache nicht wert.
> Schliesst sich da jemand an?
wenn es die Sache nicht wert wäre, würden die meisten nicht klagen und
Strafanzeige erstatten.
Selbst Kaufhäuser erstatten Strafanzeige, wenn auch nur für 1 Cent Waren
geklaut werden etc.
Betrügern etc. muß halt das Handwerk gelegt werden, und da kommt es
nicht auf die Höhe des Schadens an.
Gruss
Ralf
> Die Sache ist den - recht geringen - Aufwand wert!
> Immer unter der Pr misse, da du den Vorgang korrekt geschildert ha
> st,
> m chte ich dringend zu einem Besuch der n chsten Polizeidienststell
> e
War schon bei der Polizei. Die waren ganz interessiert daran und
haben den Fall gerne aufgenommen.
> BTW2: Es w re auch recht nett, wenn du dich an ein bereits gesetztes
>
> vern nftiges FollowUpTo halten w rdest. Es ist unh flich, Crosspo
Sorry für das. kenn mich nicht so aus, schon gleich gar nicht
mit FollowUps. Bin ein Newsgroup-Laie.
Oliver
> Dort gab ich nachweislich die Nummer 40188742EA an.
die findest Du auf jedem 2.Gerät und in Listen im Internet. Was soll
die Nr. beweisen?
> Das Modem 40183340-100 ist nach Aussage Deutsche
> Telekom ein älteres Modell, dass es zur Zeit der Auslieferung
> nicht mehr gab.
was soll das beweisen?
Du könntest genauso gut das alte Modem von irgendeinem Freund bekommen
haben.
> Ach ja und vergessen Sie nicht, dass Herr Dereli angab, ein
> kaputtes Modem vorher erstanden zu haben.
Das laesst sich u.U. ueber eBay (Käufe der letzten Monate) nachweisen.
Dann hast Du den Verkäufer und der kann sich u.U. noch an das Modell
erinnern.
> was soll das beweisen?
>
> Du könntest genauso gut das alte Modem von irgendeinem Freund bekommen
> haben.
Naja, es ist immer noch ein Richter, der die Beweise würdigt. Und im
vorliegenden Fall hat der OP wohl allerbeste Chancen, zu seinem Recht zu
kommen.
Wobei du IMHO erst mal die Telekom-MNr. eines *Gesamtpaketes* inkl.
Zubehör (Splitter, ...) mit der MNr. eines einzelnen DSL-Modems
vergleichst. Die Aussage der Telekom kann sich also nur darauf beziehen,
daß bei dem angegebenen Paket ein anderes Modem geliefert wurde, welches
durch Garantietausch aber schon makulatur sein kann.
Eindeutigerer Hinweis ist die S/N.
--
Kun afablaj salutoj
Jano John Akim Franke
26 http://jjaf.de/pppoe/ac/ registered
> > Dort gab ich nachweislich die Nummer 40188742EA an.
>
> die findest Du auf jedem 2.Gerät und in Listen im Internet. Was soll
> die Nr. beweisen?
ganz einfach, es ist die nummer auf meiner originalrechnung. und nicht
die nummer des zurückbekommenen modems.
> > Ach ja und vergessen Sie nicht, dass Herr Dereli angab, ein
> > kaputtes Modem vorher erstanden zu haben.
>
> Das laesst sich u.U. ueber eBay (Käufe der letzten Monate) nachweisen.
> Dann hast Du den Verkäufer und der kann sich u.U. noch an das Modell
> erinnern.
das ist sowieso nur eine vermutung von mir. keiner weiss, woher
er das modem hat.
Gruss, Oliver
(....)
> Ein Telekommitarbeiter sagte auch, dass das Modem was ich von ihm
> bekomme älter wäre, als zu dem Datum,als ich damals mein Modem
> erstand.
>
> Alles was er dazu aussagt ist, ich solle aufpassen, was ich sage und
> ich wäre selber schuld. Letzte email von Mustafa D.:
> "gehen Sie wohin Sie wollen und gehen Sie mit Gott.
> Tun Sie mir bitte einen gefallen und schreiben mich nicht mehr an.
> Es ist ziemlich lästig."
>
> Ich habe noch alle emails und Dokumente.
>
> Wie soll ich jetzt vorgehen? Anzeige bei Polizei und Staatsanwalt?
Ist wohl das beste.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
> das ist sowieso nur eine vermutung von mir. keiner weiss, woher
> er das modem hat.
_ER_ wird schon wissen, woher er das Modem hat :-)
hast Du denn mal seine Käufe der letzten Monate geprüft?
Danke und Gruss,
Dr. Oliver Brausch
"Frhr. G nter v. Gravenreuth" <Grave...@gravenreuth.de> wrote in message news:<b1brq2$8fk$05$2...@news.t-online.com>...
> Oliver Brausch <ob...@web.de> schrieb in im Newsbeitrag: