Ulf.K...@web.de schrieb am 23.04.2017 um 11:29:
> Ich bekam etwa die Schlagwortfrage, warum ich
> Hotelgäste für schutzbedürftig hielte.
>
> Ich bekam nicht etwa eine argumentativ unterfütterte
> Gegenmeinung, warum sie es nicht sein sollten.
Du hast immer wieder neue Schlagworte in dei Diskussion geworfen, aber
nie begründet, wieso die auf die Situation passen sollten. Das
Begründen wäre erstmal deine Sache. Etwa inwiefern im diskutierten
Zusammenhang die Sorgfaltspflicht eines ordentliche Kaufmanns verletzt
wäre, die du in de Debatte geworfen hast; oder inwiedern da eine
Täuschungshandlung vorliegt, die in der von dir in die Debatte geworfnen
EU-Richtlinie erwähnt wird - all das erschließt sich mir jedenfalls
nicht, und jede diesbezügliche Frage hast du schlicht ignoriertund
statt dessen das nächste Buzzword in die Diskussion geworfen.
Wenn ich es richtig sehe, suchst du intensiv nach Möglichkeiten, diese
Variante von Koppelgeschäft zu unterbinden. Was ich allerdings nicht
verstehe, ist: warum eigentlich - warum sollte dieses Koppelgeschäft
eigentlich unterbunden werden? Beanstandest du grundsätzlich alle
Koppelgeschäfte, möchtest du auch "Handy 1€ mit teurem Vertrag"
unterbinden? Würdest du auch gern "all-inclusive"-Urlaub untersagen bzw.
den Veranstalter verpflichten, Unterbringung, Verpflegung und Bespaßung
immer einzeln anzubieten? Sind bei Gruppen-Pauschalreisen
"Ausflugspakete", die mehrere einzelne Stadtrundfahrten enthalten, etwas
Böses - müsste das Besichtigungsprogramm in Lanzarote unabhängig von
dem in Teneriffa gebucht werden können? Müsste deiner Meinung nach beim
Hotelfrühstück jede Scheibe Wurst, jede Tasse Kaffee und jedes Brötchen
einzeln auf der Rechnung stehen?
> Als Fazit möchte ich festhalten:
>
> 1. Die Rechtsprechung sieht Koppelgeschäfte mittlerweile weniger kritisch,
> als ich eingangs der Diskussion annahm.
> 2. Die mir entgegengehaltene Rechtsprechung berücksichtigt
> die Abschaffung der Zugabeverordnung.
> 3. Nach der Regelung durch EU-Richtlinie findet sich kaum oder
> keine einschlägige Rechtsprechung.
1-3 mit anderen Worten zusammengefasst: die Ansicht, dass dieses
Koppelgeschäft "Parkplatz+WLAN+Frühstück" rechtswidrig sei, ist weder
durch die Gesetzeslage noch Rechtsprechung gestützt. Wenn wir uns
insoweit einig sind, kann es nur darum gehen, ob die Rechtslage geändert
werden sollte, und warum - das zu begründen wäre aber deine Aufgabe,
nicht aber wäre es meine Aufgabe zu begründen, warum man sie nicht
ändern sollte.
> 4. Soeben fand ich alte erstinstanzliche Rechtsprechung,5 C 296/88
> AG Cuxhaven, wonach die schwer erkennbare Kostenpflicht
> für Eier und Orangensaft bei einem Frühstück für 16 DM gegen §§ 3
> und 5 AGB-Gesetz verstoße. Bringt hier auch nicht wirklich weiter.
Das hat ja nun auch nix mit dem diskutierten Paket zu tun, sondern
bezieht sich eher auf das Gegenteil, dass da nämlich offenbar jemand der
irrigen Ansicht war, diese Posten seien im Pauschalpreis enthalten.
> 5. Es bleibt neue Rechtsprechung abzuwarten.
Warum sollte es neuere Rechtsprechung geben? Wer sollte da klagen, und
mit welchem Ziel, und auf welcher Redchtsgrundlage?
> 6. Hotelgäste können solch neue Rechtsprechung nicht im
> Hinblick auf Wettbewerbsrecht erzwingen.
> 7. Es bleibt abzuwarten, ob ein wettbewerbsrechtlich
> Klagebefugter die Einbindung von Hotelfrühstück
> in irgendwelche Servicepakete irgendwann mal aufs Tapet bringt und
> ausjudizieren läßt.
Schon wieder ein neues Thema, eine neue Volte - "wettbewerbswidrig".
Auch da kann ich nicht erkennen, was denn da wettbewerbswidrig sein sollte.
> und jegliche Hinterfragung im Hinblick auf Verbraucherschutz sei
> per se abwegig.
Nicht das Hinterfragen ist abwegig. Nur solltest du, wenn du den
Verbraucherschutz verletzt siehst und die Vertragsgestaltung
hinterfragst, eben begründen können, inwiefern der Verbraucher hier
geschädigt wird, und außerdem, wieso er in höherem Maße als bei anderen,
allgemein akzeptierten Koppelgeschäften geschädigt wird.
Ich see hier überhaupt keinen Schaden für den Verbraucher. Der
WLAN-Zugang hat in diesen Zeiten der LTE-Flatrates ohnehin keinen
ernsthaften Wert; der Parkplatz steht da nur bei den Hotels mit drin,
die ansonsten einen kostenlosen Parkplatz anbieten. Es geht einzig
darum, den Preis fürs Frühstück nicht voll auf die Reisespesen anrechnen
zu lassen.