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"Nachforderung GEMA-Gebühr"

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Ingo Stiller

unread,
May 21, 2012, 12:47:54 AM5/21/12
to
Guude

Letzte Woche flatterte einer Bekannten ein Schrieb der Wohnbau (Mainz)
ins Haus, dass die GEMA Nachforderungen seit 2007 stelle.

----------
Nachforderung GEMA-Gebühr für die Jahre 2009-2011

Sehr geehrte Frau xyz

wir haben von der GEAM am 27.2.2012 eine Nachberechnung der Gemagebühr
rückwirkend ab dem 1.1.2007 für die Jahre 2007 - 2011 erhalten. Da wir
innerhalb von drei Monaten nach Kenntniserlangung die nachträgliche
Erhöhung an die Mieter weitergeben können, erhalten Sie hiermit die
Nachberechnung

Die Nachforderung für die Jahre 2007 und 2008 ist verjährt.

-----

Dann folgt die Berechnung der Umlage für das Gebäude auf die Mieter,
so dass am Ende eine einmalige Nachzahlung von ~ 8 Euro für die
Mieteinheit raus kommt.
Nicht nur die Bekannte sondern wohl auch alle anderen Mietern der
Wohnbau wurden angeschrieben.

Jetzt frage ich mich, ist die Nachzahlung rechtens?

Was hat ein Mieter und/oder die Wohnbau mit der GEMA zu tun?
Als Hinweis: Bis Ende Februar hat die Wohnbau die Antennenanlage wohl
selbst betrieben. Wegen des Wegfall des analogen Satellitensignals
wurde auf Kabeldeutschland umgestellt.

Warum kommt die GEMA 5 Jahre zu spät mit dieser Forderung?
Oder anders rum, wie viele Jahre darf man sich mit
"Nachberechnungen" eigentlich Zeit nehmen?

Für wenn gilt die Verjährung?
GEMA->Wohnbau
Wohnbau->Mieter


Okay, 8 Euro sind nicht die Welt und es scheint wirklich nur eine
einmalig Sache zu sein.
Aber dubios ist dass schon wieder.
Lohnt sich da - falls es nicht 100% rechtens ist - gegen an zu gehen?
Der Sache willen?
Oder sich nicht aufregen und einfach zahlen?

Sachdienliche Hinweise werden gerne entgegen genommen :-)
Gruß Ingo

Carsten Krueger

unread,
May 21, 2012, 3:21:29 AM5/21/12
to
Am Sun, 20 May 2012 21:47:54 -0700 (PDT) schrieb Ingo Stiller:

> Letzte Woche flatterte einer Bekannten ein Schrieb der Wohnbau (Mainz)
> ins Haus, dass die GEMA Nachforderungen seit 2007 stelle.

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte (GEMA)

???

> Was hat ein Mieter und/oder die Wohnbau mit der GEMA zu tun?

Garnichts.
Ist der Vermieter zu dämlich GEZ und GEMA auseinander zu halten?

Ich würde für die GEMA nichts zahlen.

Gruß Carsten
--
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http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://mailcatch.com/ - Antispam
cakruege (at) gmail (dot) com

Frank Hucklenbroich

unread,
May 21, 2012, 3:35:02 AM5/21/12
to
Am Sun, 20 May 2012 21:47:54 -0700 (PDT) schrieb Ingo Stiller:

> Guude
>
> Letzte Woche flatterte einer Bekannten ein Schrieb der Wohnbau (Mainz)
> ins Haus, dass die GEMA Nachforderungen seit 2007 stelle.

Wirklich die GEMA? Oder doch eher die GEZ?

Die GEMA kassiert keine Gebühren von "normalen" Mietern.

Die kommt dann ins Spiel, wenn Musik öffentlich aufgeführt wird.

Das kann bei einem Mieter dann der Fall sein, wenn eine Arztpraxis
(Wartezimmer) oder eine Kneipe gemietet wird, in der Musik läuft. Aber dann
würde die GEMA direkt mit dem Mieter abrechnen und nicht über eine
Hausverwaltung.

Bei einer Mietwohnung wird keine GEMA-Gebühr fällig.

> Dann folgt die Berechnung der Umlage für das Gebäude auf die Mieter,
> so dass am Ende eine einmalige Nachzahlung von ~ 8 Euro für die
> Mieteinheit raus kommt.

8 EUR insgesamt ist allerdings sehr wenig, bei der GEZ müßte es eigentlich
doch mehr sein?!

> Nicht nur die Bekannte sondern wohl auch alle anderen Mietern der
> Wohnbau wurden angeschrieben.
>
> Jetzt frage ich mich, ist die Nachzahlung rechtens?
>
> Was hat ein Mieter und/oder die Wohnbau mit der GEMA zu tun?

Gar nichts.

> Warum kommt die GEMA 5 Jahre zu spät mit dieser Forderung?

Wenn es wirklich die GEMA sein sollte - die sind nicht gerade schnell. Ich
war selbst mal GEMA-Mitglied, das dauert ewig, wenn man von denen Geld
bekommen will. Und auch umgekehrt waren die (zumindest bei mir) sehr
langsam, was das Forderungsmanagement angeht - das kann durchaus sein, daß
denen Jahre später sowas einfällt.

Aber wie gesagt, ein Mieter hat nichts mit den GEMA zu schaffen.

> Oder anders rum, wie viele Jahre darf man sich mit
> "Nachberechnungen" eigentlich Zeit nehmen?
>
> Für wenn gilt die Verjährung?
> GEMA->Wohnbau
> Wohnbau->Mieter
>
>
> Okay, 8 Euro sind nicht die Welt und es scheint wirklich nur eine
> einmalig Sache zu sein.
> Aber dubios ist dass schon wieder.
> Lohnt sich da - falls es nicht 100% rechtens ist - gegen an zu gehen?

Aber sicher, wenn da tatsächlich von der GEMA die Rede ist.

Grüße,

Frank

Harald Hengel

unread,
May 21, 2012, 4:02:42 AM5/21/12
to
Ingo Stiller schrieb:

> Was hat ein Mieter und/oder die Wohnbau mit der GEMA zu
> tun? Als Hinweis: Bis Ende Februar hat die Wohnbau die
> Antennenanlage wohl selbst betrieben. Wegen des Wegfall
> des analogen Satellitensignals wurde auf Kabeldeutschland
> umgestellt.

Was sollte die Antennanlage mit der GEMA zu tun haben?

> Warum kommt die GEMA 5 Jahre zu spät mit dieser Forderung?

Das wird nur die GEMA beantworten können.

> Oder anders rum, wie viele Jahre darf man sich mit
> "Nachberechnungen" eigentlich Zeit nehmen?

Ewig, aber nach 3 Jahren tritt Forderungsverjährung ein.

> Für wenn gilt die Verjährung?
> GEMA->Wohnbau
> Wohnbau->Mieter

Generell.

> Okay, 8 Euro sind nicht die Welt und es scheint wirklich
> nur eine einmalig Sache zu sein.

Es wird wohl eine laufende Sache sein, die Gebühren dürften
weiterhin anfallen.

> Aber dubios ist dass schon wieder.
> Lohnt sich da - falls es nicht 100% rechtens ist - gegen
> an zu gehen? Der Sache willen?
> Oder sich nicht aufregen und einfach zahlen?

Für was ist vom Mieter eine GEMA Gebühr umzulegen?

Musikbeschallung im Treppenhaus?
Klingel mit GEMA-Musik?

Andere Möglichkeiten fallen mir nicht ein, wofür GEMA fällig
werden könnte, welche auf Mieter umlegbar wäre.

Grüße Harald

Ingo Stiller

unread,
May 21, 2012, 3:49:39 AM5/21/12
to
On 21 Mai, 09:21, Carsten Krueger <cakru...@gmail.com> wrote:
> > Was hat ein Mieter und/oder die Wohnbau mit der GEMA zu tun?
>
> Garnichts.
> Ist der Vermieter zu dämlich GEZ und GEMA auseinander zu halten?
>
> Ich würde für die GEMA nichts zahlen.

Da hast den "Brief" nicht richtig gelesen :)
Die Wohnbau stellt dem Mieter eine Nachforderung mit der Begründung,
dass die GEMA rückwirkend Geld haben will.


Ich habe mal im Netz gesucht und bin schon etwas weiter.
Das Gesetzt, auf das sich Wohl die GEMA gegenüber der Wohnbau beruft
ist dieses hier:
> http://dejure.org/gesetze/UrhG/20b.html
Und hier dazu Infos von Haus&Grund:
> http://www.hausundgrund-nuernberg.de/aktuell/pdf/VG_Media_Hinweise_zur_Verguetungspflicht.pdf

Aber die Anwendung stößt wahrlich nicht auf große Zustimmung (außer
GEMA, VG-Medien, ...)
Betroffen von der bis ins Jahr 1997 (sic) rückwirkenden Forderung
scheinen alle Antennengemeinschaften zu sein, egal ob mit
Gewinnerzielungsabsicht oder ohne.

Nachzahlung ab 1997:
>http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=44&t=220972
Hier mal eine Stellungnahme des Verbandes der Kabelnetzbetreiber:
>http://www.anga.de/media/file/116.UhR_Stellungnahme_Nov06.pdf
Und hier von kleinen Antennengemeinschaften:
>http://www.haselbachtal.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1613:wichtige-mitteilung-der-antennengemeinschaften

Es gab auch schon eine Anfrage von Bundestagsabgeordneten dazu. Aber
da ging es mal wieder nur um die "armen" Hoteliers, die diese Gebühr
auch entrichten müssen.
>http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/010/1601080.pdf

Auch existieren wohl Petitionen, die beim Bundestag eingereicht worden
sind. In wie weit die Erfolg hatten, habe ich noch nicht raus
bekommen.

Sieht mal wieder nach einem Lex GEMA&Co aus, um noch mehr Geld drucken
zu können. Und der Bürger ist machtlos dagegen :-(

Gruß Ingo

Uwe Weineck

unread,
May 21, 2012, 9:23:38 AM5/21/12
to

"Ingo Stiller" schrieb:

> Letzte Woche flatterte einer Bekannten ein Schrieb der Wohnbau (Mainz)
i> ns Haus, (...):

> "Nachforderung GEMA-Gebühr für die Jahre 2009-2011

> Sehr geehrte Frau xyz
> (...)"

> ...frage ich mich, ist die Nachzahlung rechtens?

> Was hat ein Mieter und/oder die Wohnbau mit der GEMA zu tun?
> Als Hinweis: Bis Ende Februar hat die Wohnbau die Antennenanlage wohl
> selbst betrieben [1]. Wegen des Wegfall des analogen Satellitensignals
> wurde auf Kabeldeutschland umgestellt.

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Informationen/gema_infoblatt_fernsehen.pdf

sh. dort: 1. Absatz ,letzter Satz.
[1] Deshalb wurde die Wohnbaugesellschaft seitens der GEMA wohl als "Fernsehveranstalter"
(Kabelbetreiber) betrachtet und verlangt hierfür (nachträglich?) Gebühren.

http://www.teltarif.de/arch/2001/kw45/s6507.html

oder siehe hier - bzw. Urheberrechtsgesetz § 20b
http://anga.de/media/file/119.Artikel_UrhR_Infosat.pdf

Die Frage, ob die (Nach.)Forderung an die Mieter weitergegeben werden
kann, bleibt zunächst offen. Es sind "überraschende" Forderungen an
die Mieter, die nachträglich von irgendeiner undefinierten Quelle kommen
(d.h.sind bisher nicht in den Nebenkosten aufgetaucht).
Ausnahme: Waren schon GEMA-Gebühren in der NK-Rechnung
aufgeführt bzw, waren sie schon früher Bestandteil von Kabelgebühren?

Gruss
Uwe

Harald Hengel

unread,
May 21, 2012, 12:10:58 PM5/21/12
to
Uwe Weineck schrieb:

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Informationen/gema_infoblatt_fernsehen.pdf

Ich kann darau nicht erkennen, dass die Weiterleitung
irgendwelche Abgaben an die GEMA begründet.

Worauf beziehst du dich konkret?

> sh. dort: 1. Absatz ,letzter Satz.
> [1] Deshalb wurde die Wohnbaugesellschaft seitens der
> GEMA wohl als "Fernsehveranstalter" (Kabelbetreiber)
> betrachtet und verlangt hierfür (nachträglich?) Gebühren.

Ich kann nicht erkennen was du meinst.
Alles was ich daraus lese ist, dass der, welcher Inhalte ins
Kabelnetz einspeist an die GEMA zahlen muss, aber keineswegs
jemand der nur empfängt und verteilt.

Bestenfalls eine Klingelanlage, welche Urheberrechtlich
geschützte Melodien spielt oder Musikberieselung in
Gemeinschaftsräumen kann meines Erachtens GEMA Gebühren nach
sich ziehen.

Grüße Harald

Kurt Guenter

unread,
May 21, 2012, 2:44:28 PM5/21/12
to
Carsten Krueger <cakr...@gmail.com> schrieb:

>Ist der Vermieter zu d�mlich GEZ und GEMA auseinander zu halten?

DU bist zu d�mlich, zu erkennen, worum es geht. Lies das OP nochmal in
Ruhe.

>Ich w�rde f�r die GEMA nichts zahlen.

Wenn Du keine Ton-und Bildsignale an deine Mieter verteilst, musst Du
das auch nicht.

Kurt Guenter

unread,
May 21, 2012, 2:46:26 PM5/21/12
to
Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> schrieb:

>Die GEMA kassiert keine Gebühren von "normalen" Mietern.

wie kommst Du darauf, dass die GEMA vom Mieter etwas fordert? Im OP
steht davon nix.

Jens Müller

unread,
May 21, 2012, 2:51:03 PM5/21/12
to
Am 21.05.2012 18:10, schrieb Harald Hengel:
> Alles was ich daraus lese ist, dass der, welcher Inhalte ins Kabelnetz
> einspeist an die GEMA zahlen muss, aber keineswegs jemand der nur
> empfängt und verteilt.

Wer selbst auswählen kann, was in der Verteilanlage landet, _ist_ aber
ein Betreiber eines Kabelnetzes.

IIRC ist eine reine Verteilanlage für Breitbandkabel nicht
GEMA-pflichtig. Aber bis vor kurzem galt aber laut OP: "Als Hinweis: Bis
Ende Februar hat die Wohnbau die Antennenanlage wohl
selbst betrieben."

Gruß Jens

Harald Hengel

unread,
May 21, 2012, 3:00:35 PM5/21/12
to
Kurt Guenter schrieb:

>> Ich würde für die GEMA nichts zahlen.
>
> Wenn Du keine Ton-und Bildsignale an deine Mieter
> verteilst, musst Du das auch nicht.

Wie kann rein durch die Verteilung eine GEMA Gebühr fällig
werden.
Die Gema zahlt üblicherweise, derjenige welcher die Inhalte
verbreitet.
Das ist nicht der Verteiler.

Hier zeigt sich wieder einmal, dass die GEMA nicht auf faire
Abrechnung, sondern nur auf Abzocke aus ist.

Grüße Harald

Ulrich Mindrup

unread,
May 21, 2012, 3:07:53 PM5/21/12
to
Am 21.05.2012 20:44, schrieb Kurt Guenter:
> Carsten Krueger <cakr...@gmail.com> schrieb:
>
>> Ist der Vermieter zu dämlich GEZ und GEMA auseinander zu halten?
>
> DU bist zu dämlich, zu erkennen, worum es geht. Lies das OP nochmal in
> Ruhe.
>
>> Ich würde für die GEMA nichts zahlen.
>
> Wenn Du keine Ton-und Bildsignale an deine Mieter verteilst, musst Du
> das auch nicht.

Die Verteilung von Rundfunk- und Fernsehsendungen in Immobilien ist
vermutlich mehr als fünfzig Jahre Stand der Technik. Die eingespeisten
Sendungen werden von öffentlich-rechtlichen oder privaten Sendern
produziert, umgesetzt wird höchtens das Datenformat, z.B. von DVB-S auf
DVB-C. Wird man so zum "Veranstalter von Fernsehsendungen"? Mir
erscheint das aus technischer Sicht durchaus zweifelhaft. Zudem zahlen
die Sender der ARD, das ZDF und die in Deutschland beheimateten
Privatsender doch eh an die GEZ? Vorstellen könnte ich mir eine
Zahlungspflicht schon eher wenn ausländische Sender eingespeist würden.

Grüße

Ulrich

Ulrich Mindrup

unread,
May 21, 2012, 3:09:12 PM5/21/12
to
Am 21.05.2012 21:07, schrieb Ulrich Mindrup:
>
> Privatsender doch eh an die GEZ? Vorstellen könnte ich mir eine
> Zahlungspflicht schon eher wenn ausländische Sender eingespeist würden.


Sollte natürlich GEMA heißen. Irgendwie bin ich wenn es um Rundfunk geht
auf GEZ fixiert ;-)

Harald Maedl

unread,
May 21, 2012, 3:50:34 PM5/21/12
to
Ingo Stiller wrote:
> Carsten Krueger wrote:

>>> Was hat ein Mieter und/oder die Wohnbau mit der GEMA zu tun?
Das Schreiben wirkt leicht mißverständlich. Jedoch könnten sogenannte
Kopfstationen als Sendestationen zählen und zwar solche, die digitale
Kabelsignale in analoge Signale umsetzen und wieder über ein Kabelnetz
weitergeben, so dass man diese dann ohne zusätzlichen Receiver empfangen
kann.

Wie ich gelesen habe, scheint es irgendwelche Staffelungen zu geben, bei
denen dann eine Vergütungspflicht eintretet soll. Manchen schreiben,
dass eine Vergütungspflicht erst bei > 75 Teilnehmern vorläge, andere
>100, wiederum andere bereits bei > 10. Einer belastbare Quelle habe ich
hierzu jedoch nicht gefunden

Ich persönlich meine, dass hier eine fragwürdige Ausweitung des §20b,2
UrhG vorliegt, weil bereits umfangreiche Verträge der
Verwertungsgesellschaften mit denjenigen Kabelnetzbetreiber geschlossen
worden sind, welche originär auf Netzwerkebene 3 einspeisen und hierbei
u.U.(!) direkt (aber wohl nicht generell) von den Sender bedient werden.

Überdies scheint auch der Rundfunkstaatsvertrag in §52 und nicht nur
hier, sondern praktisch durchgängig, davon auszugehen, dass es um
originäre Einspeisung geht.

BTW stammen die meisten Free-TV-Programme aus der Einspeisung von
Satellitenübertragungen und werden lediglich über ein nationales
Broadcastnetz weitergeleitet. Mir ist nicht bekannt, dass die
Verwertungsgesellschaften Verträge mit den Satellitenbetreibern wie SES
abgeschlossen hätten. Vermutlich wollen sie auf diese Weise, weil sie an
die Satellitenbetreiber offenbar nicht heran können, ihre Beute auf
diese Weise nach Hause tragen.

Insofern wäre es ohnehin die Frage, ob die derzeitige Einspeisungsabgabe
nicht eine unbillige Benachteiligung der Kabelnetzbetreiber gegenüber
den Satellitenbetreibern darstellt.

Ihr müsstet meiner Ansicht daher nur dann etwas zahlen, wenn bei eurer
Kopfstation direkt von den Sendestationen der Fernsehsender eingespeist
werden würde bzw das Broadcastnetz der Kabelgesellschaft nur als
Durchleitung fungieren würde.
Ihr wäret dann eine Art Regionalbetreiber, was ich mich nur schwerlich
vorstellen kann.

Wenn nun aus technischen Gründen noch einmal für die reine
Hausverteilung umgesetzt werden muss, was soll das noch mit dem
Urheberrecht nach o.a. §§ zu tun haben?

Vermutlich müsste man im Rahmen einer Klage/Widerspruchs das Geschehen
auch auf technische Prozesse der Einspeisung, z.B. Netzebenen beziehen.
Bezüglich der Technik können dir einige User von de.rec.tv.technik sehr
kompetent Auskunft geben.

Jens Müller

unread,
May 21, 2012, 6:24:03 PM5/21/12
to
Am 21.05.2012 21:07, schrieb Ulrich Mindrup:
> Die Verteilung von Rundfunk- und Fernsehsendungen in Immobilien ist
> vermutlich mehr als fünfzig Jahre Stand der Technik. Die eingespeisten
> Sendungen werden von öffentlich-rechtlichen oder privaten Sendern
> produziert, umgesetzt wird höchtens das Datenformat, z.B. von DVB-S auf
> DVB-C. Wird man so zum "Veranstalter von Fernsehsendungen"?

Nein, zum Kabelweitersender.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__20b.html

Gruß Jens

Andreas H. Zappel

unread,
May 22, 2012, 2:37:13 AM5/22/12
to
Carsten Krueger <cakr...@gmail.com> wrote:

>Ich würde für die GEMA nichts zahlen.

Du brauchst der GEMA ja auch nichts zahlen, wohl aber die
Wohnungsgesellschaft, da sie die Kabelanlage mit einer
Gewinnerziehlungsabsicht betreibt.
Endlich kommt mal etwas Gleichbehandlung auf, denn in Hotels ist es
schon seit jahren so, dass die GEMA und VG Media fuer die Kabelanlage
Geld sehen wollen.

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
May 22, 2012, 2:38:33 AM5/22/12
to
"Harald Hengel" <raldo-...@freenet.de> wrote:

>Wie kann rein durch die Verteilung eine GEMA Gebühr fällig
>werden.
>Die Gema zahlt üblicherweise, derjenige welcher die Inhalte
>verbreitet.
>Das ist nicht der Verteiler.

Da sind GEMA und VG Media aber (natuerlich) anderer Ansicht.

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
May 22, 2012, 2:41:33 AM5/22/12
to
Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> wrote:

>Die GEMA kassiert keine Gebühren von "normalen" Mietern.

Nein, aber von der Wohnungsgesellschaft und die legt das per
Nebenkosten auf die Mieter um.

Atschuess

Andreas

Harald Hengel

unread,
May 22, 2012, 10:21:47 AM5/22/12
to
Andreas H. Zappel schrieb:
Ich kenne nur den Streit von 2002 ud kein endgültiges
Urteil.
Seltsamerweise kassiert die GEMA sogar für das Verteilen der
Inhalte, obwohl diejenigen, welche die Inhalte einspeisen
bereits gezahlt haben.
Mir ist unverständlich, dass das rechtens sein darf.

Aber wenn es darum geht den Reichtum der Künstler zu mehren,
dann scheint in dieser Bananenrepublik alles recht.

Mir ist verständlich, dass der, der öffentlich aufführt
dafür Abgaben zahlen muss.
Dass der, der verteilt noch einmal zahlen muss, ist völlig
unverständlich.

Grüße Harald

Claus Färber

unread,
Jun 3, 2012, 6:55:11 AM6/3/12
to
On 2012-05-21 16:10:58 +0000, Harald Hengel said:
> Ich kann nicht erkennen was du meinst.
> Alles was ich daraus lese ist, dass der, welcher Inhalte ins Kabelnetz
> einspeist an die GEMA zahlen muss, aber keineswegs jemand der nur
> empfängt und verteilt.

Das trifft es recht gut. Wenn die Wohnungsbaugesellschaft nun aber ein
eigenes Kabelnetz betreibt und dort Inhalte einspeist…

Claus

Harald Hengel

unread,
Jun 3, 2012, 6:32:16 PM6/3/12
to
Claus Färber schrieb:
Mir ist unklar, warum die Gema dafür kassieren kann.

Grüße Harald

Bernd Kohlhaas

unread,
Jun 5, 2012, 8:23:22 AM6/5/12
to
Hallo,

"Claus Färber" schrieb

>> Alles was ich daraus lese ist, dass der, welcher Inhalte ins
>> Kabelnetz einspeist an die GEMA zahlen muss, aber keineswegs jemand
>> der nur empfängt und verteilt.
>
> Das trifft es recht gut. Wenn die Wohnungsbaugesellschaft nun aber
> ein eigenes Kabelnetz betreibt und dort Inhalte einspeist…

Ich kenne mindestens eine Kommune, die über einen (eigenen?) Kanal im
Kabelnetz z.B. kommunale Nachrichten, aber auch Mitteilungen und
Bilder von Vereinen verbreitet.

Kassiert da die GEMA auch mit?

--
Bernd Kohlhaas
B.Koh...@gmx.de

Claus Färber

unread,
Jun 8, 2012, 6:10:52 AM6/8/12
to
On 2012-06-03 22:32:16 +0000, Harald Hengel said:
> Claus Färber schrieb:
>> Das trifft es recht gut. Wenn die Wohnungsbaugesellschaft nun aber ein
>> eigenes Kabelnetz betreibt und dort Inhalte einspeist…
>
> Mir ist unklar, warum die Gema dafür kassieren kann.

§ 20b UrhG. Fernsehprogramme enthalten natürlich auch geschützte
Musikwerke (und andere Arten von Werken, für die die GEMA das Inkasso
macht).

Claus

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