Am 08.05.2016 um 02:34 schrieb Martin Gerdes:
> Ingo Stiller <
i2st...@gmx.de> schrieb:
>
>>> Ein falscher Vorname ist normalerweise unerheblich, wenn er
>>> berichtigt werden kann.
>
> Das mag schon sein. Wenn aber hier ein Brief ankommt, der an eine Paula
> Gerdes adressiert ist (meinetwegen mit richtiger Adresse), ich heiße
> aber Martin, dann kann der Fehler nicht auf einfache Weise berichtigt
> werden.
Doch, wenn du mit Paula gemeint warst. Voraussetzung ist, dass der
Antragsgegner gemeint war.
> Das mag anders sein, wenn die Schuldnerin "Marita" heißt, der Brief aber
> an eine "Maria" adressiert worden ist.
Wenn mit Maria Marita gemeint war, gibt es zu oben keinen Unterschied.
>>> Wenn der MB zugestellt worden ist, z.B. durch Hinterlegung, reicht es,
>>> wenn das Gericht, auf Antrag, das Rubrum vom _VB_ ändert, § 319 ZPO.
>
> Antrag an den Herrn Pseudonymus, Klartext zu schreiben. Die paar
> Tastendrücke mehr reißen es auch nicht heraus.
Wenn jemand mit dem Nachnamen Ander heißt und humorige Eltern hat,
die ihn Alexander nennen, und dieser unter Alex Ander schreibt, ist das
dann ein Pseudonym? Ja, ich bin nach Iskender, dem Großen, benannt.
In einer Rechtsgruppe setze ich gängige Abkürzungen als bekannt voraus.
In diesem Fall lassen sie sich aus dem Zusammenhang sogar leicht
herleiten.
>> Heißt das nun, dass ich einen solchen "falsch" adressierten Brief öffnen
>> darf oder nicht?
>
> Wir sprechen im Moment nicht über "MB" oder "VB", sondern über einen
> "eBf", nämlich nicht einen eingeschriebenen Brief (der hieße "EBf"),
> sondern um einen einfachen Brief. Habe ich den überhaupt bekommen? Wer
> will das wissen ...
Meine Antwort bezog sich klar auf Franks Posting und da ging es um
MB.
> Insoweit darfst Du den fehladressierten Brief natürlich nicht öffnen,
> aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Wie kommst du auf diese Idee. Natürlich darf man einen Brief öffnen,
wenn er für einen bestimmt ist. Aus einem falschen Vornamen kann man
doch nicht ohne die Gesamtumstände zu berücksichtigen, darauf schließen,
dass der Brief nicht für einen bestimmt ist.
>> Oder: Wie weit darf die Abweichung gehen, ohne dass ich Probleme damit
>> bekomme, dass ich "fremde" Briefe öffne?
>
> Ich öffne das, was bei mir in den Briefkasten segelt, ohne vorher auf
> die Adresse zu schauen. Es ist mir nicht nur einmal vorgekommen, daß ich
> auf diese Weise einen fehladressierten Brief versehentlich aufgeschlitzt
> habe. Je nach Sachlage werfe ich dem Adressaten dann den Brief in den
> Briefkasten oder werfe ihn weg.
Dies kann Sachbeschädigung sein.
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