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Falsch adressierte Post von Inkassounternehmen erhalten

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Martin Klaiber

unread,
May 6, 2016, 8:08:06 AM5/6/16
to
Ich habe einen Brief von "infoscore Forderungsmanagement" in meinem
Briefkasten gefunden. Die Adresse stimmt (Straße, Hausnummer und
Postleitzahl), mein Nachname auch, aber als Vorname ist ein Frauenname
eingetragen. Diese Frau wohnt hier nicht und ist mir auch nicht
bekannt.

Ich habe den Brief nicht geöffnet und wollte ihn bereits mit dem
Vermerk "Empfänger unbekannt. Bitte zurück an Absender" in den
nächsten Briefkasten werfen, als ich im web mal nachschaute, wer
denn diese Firma "infoscore" ist.

Was da zu lesen ist, klingt nicht so sehr erfreulich. Das scheint
ein Inkassounternehmen zu sein, dessen Methoden im web überwiegend
als fragwürdig oder unseriös eingestuft werden.

Nun frage ich mich, ob ich mehr unternehmen muss oder sollte, als
einfach nur den Brief zurückgehen zu lassen.

Intuitiv würde ich sagen: nein, da ich ja nicht der Empfänger bin,
aber vielleicht übersehe ich ja etwas.

Vielen Dank!
Martin

P.S. In de.etc.post habe ich gerade gelesen, dass es empfehlenswert
ist, die Vornamen auch auf dem Briefkasten anzugeben, dann werden
Sendungen mit falschen Vornamen nicht eingeworfen. Das werde ich auf
jeden Fall machen, aber für diese Sendung ist es dafür zu spät.

Wolfgang Kieckbusch

unread,
May 6, 2016, 8:23:42 AM5/6/16
to
Für mich vorranging der Punkt, ist deren Forderung gerechtfertigt?
Ist sie das, würde ich keine weiteren Verzögerungen wegen eines Formfehlers riskieren.
Das kostet schlussendlich nur mehr als heute.

Bernd Laschner

unread,
May 6, 2016, 8:30:30 AM5/6/16
to
Wolfgang Kieckbusch schrieb:

> Für mich vorranging der Punkt, ist deren Forderung gerechtfertigt?
> Ist sie das, würde ich keine weiteren Verzögerungen wegen eines Formfehlers riskieren.
> Das kostet schlussendlich nur mehr als heute.

Um Wissen darüber zu erlangen, um welche Forderung es geht und ob diese
berechtigt ist, müsste der OP aber den nicht an ihn adressierten Brief
öffnen.




Bernd


--
Haie am Hafen - Kein E-Center am Hansaring!

https://www.facebook.com/haie.am.hafen/?fref=ts

Martin Klaiber

unread,
May 6, 2016, 9:08:05 AM5/6/16
to
Bernd Laschner <be...@email.de> wrote:
> Wolfgang Kieckbusch schrieb:

>> Für mich vorranging der Punkt, ist deren Forderung gerechtfertigt?
>> Ist sie das, würde ich keine weiteren Verzögerungen wegen eines Formfehlers riskieren.
>> Das kostet schlussendlich nur mehr als heute.

> Um Wissen darüber zu erlangen, um welche Forderung es geht und ob diese
> berechtigt ist, müsste der OP aber den nicht an ihn adressierten Brief
> öffnen.

So ist es.

Darf man, erkennbar nicht an einen selbst adressierte Briefe überhaupt
öffnen, nur weil sie im eigenen Briefkasten gelandet sind?

Oder muss man sie sogar öffnen, weil sie als zugestellt gelten, vor
allem dann, wenn der Nachname stimmt und der Absender vielleicht
behaupten könnte, er habe nur versehentlich einen falschen Vornamen
eingesetzt?

Den Fall hatte ich tatsächlich bei meinem Stromversorger, da wurde
ich auf einmal zu "Frau Kerstin Klaiber", es war aber klar, dass ich
gemeint war, daher hatte ich reagiert.

Aber um Wolfgangs Frage zu beantworten: Ich habe keine offene Rechnung
oder sonstige unbeglichene Forderungen. Jedenfalls nicht, dass ich
wüsste.

Danke und Gruß,
Martin

HC Ahlmann

unread,
May 6, 2016, 9:12:28 AM5/6/16
to
Tja, liebe Waltraut Kieckbusch, wenn Du unter anderem Namen bestellst,
öffnest Du auch die Post an Walter Kieckbusch, weil darin Forderungen an
Werner Kieckbusch gemahnt werden, auch wenn Wilhelm Dir flüstert, dass
Waltraut, Walter, Werner und Wilhelm mit Wolfgang nichts zu tun haben.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte

Wolfgang Kieckbusch

unread,
May 6, 2016, 9:42:37 AM5/6/16
to
Am Freitag, 6. Mai 2016 14:12:28 UTC+1 schrieb HC Ahlmann:
> > Für mich vorranging der Punkt, ist deren Forderung gerechtfertigt?

Da sie das offenbar nicht ist, der Martin hat ja keine offene Rechnung,
würde ich gar nicht reagieren.

Frank Hucklenbroich

unread,
May 6, 2016, 9:57:44 AM5/6/16
to
Am Fri, 6 May 2016 15:05:58 +0200 schrieb Martin Klaiber:

> Bernd Laschner <be...@email.de> wrote:
>> Wolfgang Kieckbusch schrieb:
>
>>> Für mich vorranging der Punkt, ist deren Forderung gerechtfertigt?
>>> Ist sie das, würde ich keine weiteren Verzögerungen wegen eines Formfehlers riskieren.
>>> Das kostet schlussendlich nur mehr als heute.
>
>> Um Wissen darüber zu erlangen, um welche Forderung es geht und ob diese
>> berechtigt ist, müsste der OP aber den nicht an ihn adressierten Brief
>> öffnen.
>
> So ist es.
>
> Darf man, erkennbar nicht an einen selbst adressierte Briefe überhaupt
> öffnen, nur weil sie im eigenen Briefkasten gelandet sind?

Muss einem auffallen, daß da ein falscher Vorname steht, wenn der Rest
korrekt ist? Ich habe auch schon Briefe geöffnet, die nicht für mich waren,
weil ich schlichtweg nicht bei jedem Brief der in meinem Kasten landet erst
mal die eigene Adresse prüfe.

> Oder muss man sie sogar öffnen, weil sie als zugestellt gelten, vor
> allem dann, wenn der Nachname stimmt und der Absender vielleicht
> behaupten könnte, er habe nur versehentlich einen falschen Vornamen
> eingesetzt?

Das glaube ich kaum, wenn da ein falscher Name draufsteht, spricht erst mal
nicht dagegen, den Brief mit "Empfänger unbekannt" zurückzusenden.
"Versehentlich falscher Vorname" ist das Problem des Absenders und nicht
des Empfängers.

> Den Fall hatte ich tatsächlich bei meinem Stromversorger, da wurde
> ich auf einmal zu "Frau Kerstin Klaiber", es war aber klar, dass ich
> gemeint war, daher hatte ich reagiert.
>
> Aber um Wolfgangs Frage zu beantworten: Ich habe keine offene Rechnung
> oder sonstige unbeglichene Forderungen. Jedenfalls nicht, dass ich
> wüsste.

Dann zurück mit dem Ding, ungeöffnet. Sollen Sie Dich halt nochmal
anschreiben, mit dem richtigen Namen, wenn sie es ernst meinen.

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
May 6, 2016, 10:01:02 AM5/6/16
to
Mal weitergedacht, als nächstes käme ein Mahnbescheid, wieder mit falschem
Vornamen. Der ist doch eigentlich schon sofort nichtig. Ich stelle mir das
jedenfalls amüsant vor, wenn der Gerichtsvollzieher mit einem Titel gegen
Martina Klaiber vor der Türe steht, und Martin Klaiber öffnet ihm. Das
dürfte ein klassischer Formfehler sein, und dem OP kann da sicher keinen
einen Strick draus drehen. "Klingt ja so ähnlich" dürfte hier nicht ziehen.

Der Brief ist nicht für ihn, also zurück.

Grüße,

Frank

Stefan Schmitz

unread,
May 6, 2016, 10:35:04 AM5/6/16
to
Am Freitag, 6. Mai 2016 15:08:05 UTC+2 schrieb Martin Klaiber:

> Aber um Wolfgangs Frage zu beantworten: Ich habe keine offene Rechnung
> oder sonstige unbeglichene Forderungen. Jedenfalls nicht, dass ich
> wüsste.

In der Situation würde bei mir die Neugier siegen, was die denn wohl von der
Frau wollen.

Je nach Inhalt würde ich den Laden dann entweder informieren, dass es die Frau
nicht gibt, oder den Brief entsorgen. Mir selbst könnte ja nichts passieren.

Martin Klaiber

unread,
May 6, 2016, 10:38:06 AM5/6/16
to
Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> wrote:

> "Versehentlich falscher Vorname" ist das Problem des Absenders und
> nicht des Empfängers.

Ja, sehe ich eigentlich auch so. Zumal der Name völlig anders ist als
meiner, es handelt sich also nicht um Martina oder ähnliches. Einen
Vertipper kann man ausschließen.

> Dann zurück mit dem Ding, ungeöffnet. Sollen Sie Dich halt nochmal
> anschreiben, mit dem richtigen Namen, wenn sie es ernst meinen.

Ok. Vielen Dank euch allen für die schnelle Hilfe!

Martin

Helmut Wabnig

unread,
May 6, 2016, 11:26:19 AM5/6/16
to
sei vorsichtich,
Der Gerichstvollzieher hat Rechte wie die Raubritter im Mittelalter.

w.

HC Ahlmann

unread,
May 6, 2016, 12:14:51 PM5/6/16
to
Eben.
Solange man nicht auf die komische Idee kam, unter dem Namen des Briefes
etwas zu bestellen, kann die Forderung nicht gerechtfertigt sein.

Ingo Stiller

unread,
May 6, 2016, 12:37:05 PM5/6/16
to
Wenn der Name verdammt ähnlich ist, bin ich mir nicht sicher, ob ein Gericht nicht zu ungunsten des Empfängers urteilen wird.
Galt im Recht nicht sinngemäß der Spruch "Wo ein Wille, da ein Vertrag" :-)
Wenn der Name aber 100% stimmen muss, wie sieht es dann mit mehreren Vornamen aus. Reicht der Rufname oder müssen alle Vornamen aufgeführt werden?
Beim Nachnamen kann es auch zu "Problemfällen" kommen, wenn Adelstitel im Spiel sind. Eigentlich gibt es keine Adelstitel mehr, aber viele sehen das anders inkl. unseres Bundespräsidenten a.D. "Richard Karl Freiherr von Weizsäcker", der gerne mal mit "Richard v. Weizsäcker" unterschrieb. Ist das nun der richtige Name oder nicht?

Es geht aber auch anderes rum: Der Name ist richtig, der Adressat trotzdem falsch.
Ist mir vor Jahre passiert. Die Stadt Trier hat mich angeschrieben, dass ich in Trier falsch geparkt hätte und nun Bußgeld und Abschleppkosten zu zahlen hätte.
Da ich zu damaligen weder ein Auto hatte noch in Trier war, konnte ich nicht gemeint sei. Sicherheitshaber habe ich aber trotzdem geantwortet.
Innerhalb weniger Tage kam dann auch Post, man habe sich geirrt: "Wegen Namensgleichheit hätte man den falschen Bürger rausgesucht"
Da fragt man sich natürlich, wozu es Kennzeichen, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief gibt :-)

Und einem Arbeitskollegen hatte man mal Sozialversicherungsdaten eine fremden Person zu geschickt. Die Entschuldigung war ungefähr "In unser Datenbank sind Name und Geburtstag das Schlüsselkriterium, dass es diese Kombination (im Ort) noch mal gibt, konnte man ja nicht ahnen" :-)

Gruß Ingo

Martin Klaiber

unread,
May 6, 2016, 1:38:05 PM5/6/16
to
Ingo Stiller <i2st...@gmx.de> wrote:

> Wenn der Name verdammt ähnlich ist, bin ich mir nicht sicher, ob ein
> Gericht nicht zu ungunsten des Empfängers urteilen wird.

Ja, das hatten wir ja schon. Bei Martina statt Martin würde ich auch
einen Vertipper in Betracht ziehen. Der Name ist aber überhaupt nicht
ähnlich. Die "Ähnlichkeit" zu Martin bewegt sich in der Größenordung
von Sigrid zu Martin, u.ä.

Ich will den Namen hier nicht öffentlich nennen, vielleicht gibt es
diese Person ja tatsächlich. Im Telefonbuch konnte ich aber keine
Person mit dieser Namenskombination finden. Aber das muss heutzutage
ja nicht mehr viel heißen.

Gruß, Martin

Martin Klaiber

unread,
May 6, 2016, 2:08:05 PM5/6/16
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
> Am Freitag, 6. Mai 2016 15:08:05 UTC+2 schrieb Martin Klaiber:

>> Aber um Wolfgangs Frage zu beantworten: Ich habe keine offene Rechnung
>> oder sonstige unbeglichene Forderungen. Jedenfalls nicht, dass ich
>> wüsste.

> In der Situation würde bei mir die Neugier siegen, was die denn wohl
> von der Frau wollen.

Falls es diese Frau überhaupt gibt. Ich zweifle daran. Und falls es sie
gibt, ist es mir egal, was sie nicht bezahlt hat, o.ä.

Mir ist noch nicht klar, wie seriös diese Firma ist. Einerseits gehört
sie wohl irgendwie zu Bertelsmann, andererseits liest man im web jede
Menge Geschichten über dubiose Machenschaften, z.B. so etwas:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/zahlungsaufforderungen-der-infoscore-forderungsmanagement-gmbh-aus-baden-baden_003115.html

> Je nach Inhalt würde ich den Laden dann entweder informieren, dass
> es die Frau nicht gibt, oder den Brief entsorgen.

Naja, ich könnte Montag mal bei deren Hotline anrufen und fragen, was
ich mit dem Brief machen soll.

Andererseits: in dem obigen Link steht, man solle nicht zahlen, weil
eine Zahlung eine Art Anerkennung der Forderung sei. Könnte es nicht
sein, dass wenn ich den Brief öffne, dass ich damit anerkenne, dass
er an mich gerichtet ist? Oder ist der Gedanke zu absurd?

> Mir selbst könnte ja nichts passieren.

Neugierig auf den Inhalt bin ich definitiv nicht. Das einzige, was mir
Sorgen oder Kopfzerbrechen macht, ist die Frage, warum die Adresse so
ähnlich zu meiner ist. Mir fallen nur zwei Szenarien ein:

1. Es gibt diese Frau tatsächlich und es wurde nur ihre Adresse mit
meiner vertauscht. Wobei ich mich dann fragen würde, warum infoscore
meine Daten hat, aber laut web-Berichten sammelt die Firma wohl im
großen Stil Adressen ein.

2. Es gibt diese Frau nicht, sondern jemand hat meinen Nachnamen und
Adresse (ich stehe im Telefonbuch) mit einem anderen Vornamen garniert
und möglicherweise auf diesen Namen etwas bestellt und nicht bezahlt.

Der zweite Fall ist der, der mir etwas Kopfzerbrechen macht und ich
mich frage, falls es solche Bestellungen gab, ob ich irgendwie beweisen
müsste, dass die Bestellungen nicht von mir sind.

Was mich aber generell an der ganzen Sache wundert: ist es nicht so,
dass man, bevor so ein Inkasso-Unternehmen tätig wird, ohnehin erstmal
eine Mahnung der Firma bekommen würde, die eine Forderung hat?

Ich halte das Ganze für etwas unseriös. Was es nicht harmloser macht.

Gruß, Martin

Martin Klaiber

unread,
May 6, 2016, 2:08:05 PM5/6/16
to
Helmut Wabnig <hwabnig@.- --- -.dotat> wrote:

> Der Gerichstvollzieher hat Rechte wie die Raubritter im Mittelalter.

Ein Gerichtsvollzieher ist doch aber nicht im Spiel.

Was würdest Du machen/vorschlagen?

Gruß, Martin

Stefan Schmitz

unread,
May 6, 2016, 3:07:37 PM5/6/16
to
Am Freitag, 6. Mai 2016 20:08:05 UTC+2 schrieb Martin Klaiber:
> Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
> > In der Situation würde bei mir die Neugier siegen, was die denn wohl
> > von der Frau wollen.
>
> Falls es diese Frau überhaupt gibt. Ich zweifle daran. Und falls es sie
> gibt, ist es mir egal, was sie nicht bezahlt hat, o.ä.

Wenn sie existiert und etwas nicht bezahlt hat, dann sollte der Absender wissen,
dass an der angeschriebenen Adresse zwar jemand mit gleichem Nachnamen wohnt,
der aber sie nicht kennt.

> Mir ist noch nicht klar, wie seriös diese Firma ist. Einerseits gehört
> sie wohl irgendwie zu Bertelsmann, andererseits liest man im web jede
> Menge Geschichten über dubiose Machenschaften, z.B. so etwas:
>
> http://www.anwalt.de/rechtstipps/zahlungsaufforderungen-der-infoscore-forderungsmanagement-gmbh-aus-baden-baden_003115.html

Zweifelhafte Zahlungsaufforderungen sagen nichts über die Seriosität des
Inkassounternehmens aus (dafür wären die Methoden der Eintreibung relevant),
sondern über die von dessen Auftraggeber.

> Andererseits: in dem obigen Link steht, man solle nicht zahlen, weil
> eine Zahlung eine Art Anerkennung der Forderung sei. Könnte es nicht
> sein, dass wenn ich den Brief öffne, dass ich damit anerkenne, dass
> er an mich gerichtet ist? Oder ist der Gedanke zu absurd?

Ist er ja irgendwie, wenn deine Adresse draufsteht. Dadurch gehört aber die
Forderung noch nicht zu dir.

> Neugierig auf den Inhalt bin ich definitiv nicht. Das einzige, was mir
> Sorgen oder Kopfzerbrechen macht, ist die Frage, warum die Adresse so
> ähnlich zu meiner ist. Mir fallen nur zwei Szenarien ein:
>
> 1. Es gibt diese Frau tatsächlich und es wurde nur ihre Adresse mit
> meiner vertauscht. Wobei ich mich dann fragen würde, warum infoscore
> meine Daten hat, aber laut web-Berichten sammelt die Firma wohl im
> großen Stil Adressen ein.

Vertauscht halte ich für höchst unwahrscheinlich.
Wenn, dann hat der Gläubiger keine korrekte Adresse von ihr und es wurde eine
ausprobiert, die möglicherweise passen könnte.

> 2. Es gibt diese Frau nicht, sondern jemand hat meinen Nachnamen und
> Adresse (ich stehe im Telefonbuch) mit einem anderen Vornamen garniert
> und möglicherweise auf diesen Namen etwas bestellt und nicht bezahlt.

Dieser jemand könntest auch du oder jemand aus deinem Umfeld sein.

3. Niemand hat irgend etwas bestellt, sondern ein unseriöses Unternehmen
schickt einfach so Rechnungen raus.

4. Es geht gar nicht um eine konkrete Forderung, sondern z.B. nur um eine
Adressüberprüfung.

> Der zweite Fall ist der, der mir etwas Kopfzerbrechen macht und ich
> mich frage, falls es solche Bestellungen gab, ob ich irgendwie beweisen
> müsste, dass die Bestellungen nicht von mir sind.

Im Zweifel müsste der Gläubiger beweisen, dass sie von dir sind.

> Was mich aber generell an der ganzen Sache wundert: ist es nicht so,
> dass man, bevor so ein Inkasso-Unternehmen tätig wird, ohnehin erstmal
> eine Mahnung der Firma bekommen würde, die eine Forderung hat?

Kommt auf die Seriosität der Firma an. Und darauf, ob die Mahnung überhaupt
zugestellt werden kann.

> Ich halte das Ganze für etwas unseriös.

Unseriös scheint mir hier nicht infoscore zu sein, sondern Gläubiger oder Schuldner.

Stefan

unread,
May 6, 2016, 3:11:36 PM5/6/16
to
Ich denke mal, Informationen schaden nur dem, der sie nicht hat.
Insofern würde mich an deiner Stelle schon interessieren, was in dem
Brief steht.

Denkbar wäre ja auch, dass es sich um eine tatsächlich gegen dich
bestehende Forderung geht von der du nichts mehr weißt. Die könnte man
trotz der Namensverwechslung ja gegebenenfalls einfach direkt beim
Gläubiger begleichen.

Um das zu entscheiden müsste man das aber erst einmal klären...



Gruß

Stefan

isk ender

unread,
May 6, 2016, 5:45:49 PM5/6/16
to
Am 06.05.2016 um 16:00 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Fri, 6 May 2016 05:23:40 -0700 (PDT) schrieb Wolfgang Kieckbusch:
>
>> Für mich vorranging der Punkt, ist deren Forderung gerechtfertigt?
>> Ist sie das, würde ich keine weiteren Verzögerungen wegen eines Formfehlers riskieren.
>> Das kostet schlussendlich nur mehr als heute.
>
> Mal weitergedacht, als nächstes käme ein Mahnbescheid, wieder mit falschem
> Vornamen. Der ist doch eigentlich schon sofort nichtig. Ich stelle mir das
> jedenfalls amüsant vor, wenn der Gerichtsvollzieher mit einem Titel gegen

Ein MB ist kein Iitel.

> Martina Klaiber vor der Türe steht, und Martin Klaiber öffnet ihm. Das
> dürfte ein klassischer Formfehler sein, und dem OP kann da sicher keinen
> einen Strick draus drehen. "Klingt ja so ähnlich" dürfte hier nicht ziehen.

So einfach ist es nicht.
Ein falscher Vorname ist normalerweise unerheblich, wenn er
berichtigt werden kann.
Wenn der MB zugestellt worden ist,
z.B. durch Hinterlegung, reicht es, wenn das Gericht, auf Antrag, das
Rubrum vom _VB_ ändert, § 319 ZPO. Als Voraussetzung reicht, wenn
feststeht oder erkennbar ist, wer als Antragsgegner gemeint war (und
kein Dritter Nachteile hat).
Wenn die Zustellung aufgrund des falschen Vornamens nicht geklappt
hat, kann der MBAntrag durch den Antragsteller korrigiert
und wieder zugestellt werden.

Grüße




--- news://freenews.netfront.net/ - complaints: ne...@netfront.net ---

Ingo Stiller

unread,
May 6, 2016, 6:04:34 PM5/6/16
to
Am Freitag, 6. Mai 2016 23:45:49 UTC+2 schrieb isk ender:
> So einfach ist es nicht.
> Ein falscher Vorname ist normalerweise unerheblich, wenn er
> berichtigt werden kann.
> Wenn der MB zugestellt worden ist,
> z.B. durch Hinterlegung, reicht es, wenn das Gericht, auf Antrag, das
> Rubrum vom _VB_ ändert, § 319 ZPO. Als Voraussetzung reicht, wenn
> feststeht oder erkennbar ist, wer als Antragsgegner gemeint war (und
> kein Dritter Nachteile hat).
> Wenn die Zustellung aufgrund des falschen Vornamens nicht geklappt
> hat, kann der MBAntrag durch den Antragsteller korrigiert
> und wieder zugestellt werden.

Heißt das nun, dass ich einen solchen "falsch" adressierten Brief öffnen darf oder nicht?
Oder: Wie weit darf die Abweichung gehen, ohne dass ich Probleme damit bekomme, dass ich "fremde" Briefe öffne?

Gruß Ingo

Thomas Hochstein

unread,
May 6, 2016, 6:15:02 PM5/6/16
to
Martin Klaiber schrieb:

> als ich im web mal nachschaute, wer
> denn diese Firma "infoscore" ist.

Einer der großen deutschen Inkassoanbieter. Die infoscore
Forderungsmanagement GmbH gehört zu Arvato Infoscore
<https://de.wikipedia.org/wiki/Arvato_Infoscore>, die wiederum zu
Arvato, und das ist eine Bertelsmann-Tochtergesellschaft.

> Nun frage ich mich, ob ich mehr unternehmen muss oder sollte, als
> einfach nur den Brief zurückgehen zu lassen.

Was den konkreten Fall betrifft, reicht das sicher aus.

Das Geschehen legt aber den Verdacht nahe, dass jemand sich Deines
Namens (und der Anschrift) für betrügerische Geschäfte bedient.
Spätestens, wenn dieser jemand nicht nur Nachnamen und Anschrift,
sondern auch Deinen Vornamen benutzt, kann das zu Bonitätsproblemen
führen.

(Eine Rechtsfrage ist das freilich nicht.)

-thh
--
Ressourcen für eine fruchtbringende Diskussion in de.soc.recht.ALL:
Gesetzestexte, Rechtsprechung und Fundstellen: <http://dejure.org/>
Gesetze und Verordnungen (deutsches Bundesrecht): <http://buzer.de/>
Freie Rechtsprechungs-Dokumentation (Urteile): <http://openjur.de/>

Harald Hengel

unread,
May 6, 2016, 7:51:53 PM5/6/16
to
Helmut Wabnig schrieb:

> sei vorsichtich,
> Der Gerichstvollzieher hat Rechte wie die Raubritter im Mittelalter.

Der Gerichtsvollzieher hat erst Rechte, wenn eine Forderung als
rechtmäßig anerkannt ist.
Das kann nur durch ein Urteil oder oder einem nicht wiederpsrochenen
Mahnbescheid der Fall werden.

Kann ein Gerichtsvollzieher an einer existenten Adresse bei einer
nicht existenten Person pfänden?

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
May 6, 2016, 7:51:53 PM5/6/16
to
Stefan schrieb:

> Denkbar wäre ja auch, dass es sich um eine tatsächlich gegen dich
> bestehende Forderung geht von der du nichts mehr weißt.

Mit falschem Vornamen?
Wie stellst du dir vor, dass es zu so einer Verwechslung kommen kann?

> Die könnte
> man trotz der Namensverwechslung ja gegebenenfalls einfach direkt
> beim Gläubiger begleichen.
>
> Um das zu entscheiden müsste man das aber erst einmal klären...

Wie klärt man es?
Fremde Post darfst du nicht öffnen, versehentlich kann nantürlich
passieren.

Ich vermute eher, dass ein Fremder seinen Namen missbraucht hat, sich
online irgend etwas bestellt hat, etwas was digital ausgeliefert wird
und eine Adresse brauchte, die zumindest exisitiert.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
May 6, 2016, 7:51:53 PM5/6/16
to
Martin Klaiber schrieb:
Es ist eigentlich egal was du machst.
Ernst wird es erst, wenn ein Mahnbescheid eingeht.
Ich würde den Brief mit Empfänger unbekannt zurückgeben.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
May 6, 2016, 7:51:53 PM5/6/16
to
Thomas Hochstein schrieb:

> Das Geschehen legt aber den Verdacht nahe, dass jemand sich Deines
> Namens (und der Anschrift) für betrügerische Geschäfte bedient.
> Spätestens, wenn dieser jemand nicht nur Nachnamen und Anschrift,
> sondern auch Deinen Vornamen benutzt, kann das zu Bonitätsproblemen
> führen.

Wie kann es zu Bonitätsproblemen führen?
Schufa Einträge etc. sind erst zulässig wenn eine Forderung als
rechtmässig erkannt ist.

Grüße Harald

Marc Haber

unread,
May 7, 2016, 5:50:22 AM5/7/16
to
Martin Klaiber <usenet....@gmx.de> wrote:
>Was mich aber generell an der ganzen Sache wundert: ist es nicht so,
>dass man, bevor so ein Inkasso-Unternehmen tätig wird, ohnehin erstmal
>eine Mahnung der Firma bekommen würde, die eine Forderung hat?

Ich bin schon zweimal Opfer eines Identitätsdiebstahls im Zusammenhang
mit Ebay geworden. Beide Male hatte man sich mit meinem Namen, meiner
Adresse, aber einer nicht mir gehörenden Mailadresse bei Ebay
angemeldet und Auktionsgebühren in dreistelliger Höhe verursacht.

Standardprozedur von Ebay scheint zu sein, die eigenen Mahnungen
ausschließlich per E-Mail zu verschicken und die Sache dann an einen
Inkassodienstleister abzugeben, der dann das erste Mal die gelbe Post
bemüht.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Marc Haber

unread,
May 7, 2016, 5:52:14 AM5/7/16
to
"Harald Hengel" <raldo-...@freenet.de> wrote:
>Der Gerichtsvollzieher hat erst Rechte, wenn eine Forderung als
>rechtmäßig anerkannt ist.
>Das kann nur durch ein Urteil oder oder einem nicht wiederpsrochenen
>Mahnbescheid der Fall werden.

Oder.

Beispiele: Finanzamt, Beitragsservice, Berufsgenossenschaft[1],
eventuell auch Krankenkasse / Sozialvericherung.

Grüße
Marc


[1] elterliche Erfahrung; als Eigentümer eines großen Gartens wurde
man von Amts wegen Mitglied der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, auch
wenn man kein Personal im Garten beschäftigte

Marc Haber

unread,
May 7, 2016, 5:54:30 AM5/7/16
to
Auch das Vorhandensein einer unüblich großen Menge von Girokonten oder
gar einer neuen Anschrift bringt Banken bei der Prüfung für einen
Hauskredit gerne auf dumme Gedanken.

Grüße
Marc

Christian Treffler

unread,
May 7, 2016, 10:49:59 AM5/7/16
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Zweifelhafte Zahlungsaufforderungen sagen nichts über die Seriosität des
> Inkassounternehmens aus (dafür wären die Methoden der Eintreibung relevant),
> sondern über die von dessen Auftraggeber.

Meist ist es jedoch so, dass unseriöse Auftraggeber mit unseriösen
Inkasso-Unternehmen Hand in Hand gehen.

Interessant ist doch z.B. folgendes:
- Der OP scheint sich nicht bewusst zu sein, irgend jemandem etwas
zu schulden
- Der Op hat anscheinend auch keine Mahnung von einem potentiellen
ursprünglichen Auftraggeber erhalten

Ich persönlich halte nicht viel von Inkasso-Unternehmen und würde den
Brief nicht mal zurückgehen lassen, sondern wegwerfen. Und dabei würde
meine Neugier so weit gehen, dass ich ihn vorher erst mal lese.
Sollte das Inkasso-Unternehmen weitere Schritte einleiten, müsste es bei
eventuellen Forderungen nach zusätzlichen Mahngebühren erst mal
nachweisen, dass die vorhergehenden Zahlungsaufforderungen rechtsgültig
an den korrekten Schuldner zugegangen sind.

CU,
Christian

Christian Treffler

unread,
May 7, 2016, 10:53:47 AM5/7/16
to
isk ender schrieb:

> Wenn die Zustellung aufgrund des falschen Vornamens nicht geklappt
> hat, kann der MBAntrag durch den Antragsteller korrigiert
> und wieder zugestellt werden.

Und dann besteht zum ersten mal Handlungsbedarf für den OP.

CU,
Christian

Harald Hengel

unread,
May 7, 2016, 11:15:53 AM5/7/16
to
Marc Haber schrieb:

>> Wie kann es zu Bonitätsproblemen führen?
>> Schufa Einträge etc. sind erst zulässig wenn eine Forderung als
>> rechtmässig erkannt ist.
>
> Auch das Vorhandensein einer unüblich großen Menge von Girokonten
> oder gar einer neuen Anschrift bringt Banken bei der Prüfung für
> einen Hauskredit gerne auf dumme Gedanken.

Und deine Antwort hat mit dem Thema was zu tun?

Grüße Harald

Marc Haber

unread,
May 7, 2016, 11:40:29 AM5/7/16
to
Auch Girokonten und Anschriften sind Schufa-Einträge, die gemacht
werden ohne dass Forderungen rechtmäßig sein müssen.

Harald Hengel

unread,
May 7, 2016, 12:31:54 PM5/7/16
to
Marc Haber schrieb:

>> Und deine Antwort hat mit dem Thema was zu tun?
>
> Auch Girokonten und Anschriften sind Schufa-Einträge, die gemacht
> werden ohne dass Forderungen rechtmäßig sein müssen.

Ah ja, nett mal drüber geredet zu haben.

Du bist, wie eigentlich immer, mal wieder bei einem anderen Thema.

Es geht um Negativeinträge, dass du es nicht merkst ist aber nicht
verwunderlich.

Grüße Harald


David Seppi

unread,
May 7, 2016, 1:01:34 PM5/7/16
to
Martin Gerdes schrieb:

> Hier kommt immer noch Post für einen der Vormieter an, der vor etwa 20
> Jahren hier ausgezogen ist. Früher haben wir diese Post den Leuten
> nachgetragen (die in der Gegend wohnen), heute ist uns das meistens zu
> dumm, zumal die Betreffenden offensichtlich den Absendern immer noch
> nicht die neue Adresse mitgeteilt haben.

So offensichtlich ist das nicht. Ich habe Zivi bei einer Dienststelle
gemacht, die vor meiner Zeit eine Außenstelle hatte, die mittlerweile
von einem Amt genutzt wird. Wir haben immer noch gelegentlich an die
ehemalige Außenstelle adressierte Post nachgeschcikt bekommen.
Ich habe jedes Mal den Absender angerufen, um ihm die Adreßänderung
mitzuteilen - was bei ein paar Spezialisten kein bißchen geholfen hat.

--
David Seppi
1220 Wien

Thomas Homilius

unread,
May 7, 2016, 1:31:33 PM5/7/16
to
Am 07.05.2016 um 11:50 schrieb Marc Haber:

> Ich bin schon zweimal Opfer eines Identitätsdiebstahls im Zusammenhang
> mit Ebay geworden. Beide Male hatte man sich mit meinem Namen, meiner
> Adresse, aber einer nicht mir gehörenden Mailadresse bei Ebay
> angemeldet und Auktionsgebühren in dreistelliger Höhe verursacht.

Vielleicht hilft es, wenn du dich selber bei eBay anmeldest, dann merkt
vielleicht eBay, dass etwas nicht stimmen kann.


--
E-Mail: Thomas....@gmail.com | GPG-Key: 0xE29A0F93

Marc Haber

unread,
May 7, 2016, 2:09:28 PM5/7/16
to
Thomas Homilius <Thomas....@gmail.com> wrote:
>Am 07.05.2016 um 11:50 schrieb Marc Haber:
>> Ich bin schon zweimal Opfer eines Identitätsdiebstahls im Zusammenhang
>> mit Ebay geworden. Beide Male hatte man sich mit meinem Namen, meiner
>> Adresse, aber einer nicht mir gehörenden Mailadresse bei Ebay
>> angemeldet und Auktionsgebühren in dreistelliger Höhe verursacht.
>
>Vielleicht hilft es, wenn du dich selber bei eBay anmeldest, dann merkt
>vielleicht eBay, dass etwas nicht stimmen kann.

Ich _bin_ selbst bei Ebay angemeldet, nutze den Account fleißig
(während meiner Hausbauphase mehrmals pro Woche) und bin gottfroh
darüber, dass man mir meinen "richtigen" Account nicht gleich zusammen
mit dem des Identitätsdiebs mit gesperrt hat, danke der Nachfrage.

Harald Hengel

unread,
May 7, 2016, 6:03:46 PM5/7/16
to
Thomas Homilius schrieb:

> Vielleicht hilft es, wenn du dich selber bei eBay anmeldest, dann
> merkt vielleicht eBay, dass etwas nicht stimmen kann.

Hast du eine Idee wie sie es merken sollen?
Ich habe aber Zweifel an Marcs Aussage oder dessen völliger Unschuld.

Grüße Harald

Thomas Homilius

unread,
May 8, 2016, 2:00:58 AM5/8/16
to
Ich habe immer mal E-Mail von Paypal in 2006 bekommen, da habe ich mich
einfach mal angemeldet. Paypal ist ja (noch) eine EBay-Tochter.

Bei eBay bin ich auch angemeldet und habe mich dort ueber Postident am
18 April 2006 fuer 6,65 Euro verifizieren lassen (Verifizerter Account).
eBay hat auch Identitaetsnachfragen bei der Schufa gemacht. Leider gibt
es den 'verifizierten Account' in dieser Form in Deutschland nicht mehr!
Man kann sich wohl heute ueber Paypal verifzieren lassen?

Stefan

unread,
May 8, 2016, 2:45:13 AM5/8/16
to
Am 06.05.2016 um 23:56 schrieb Harald Hengel:
> Stefan schrieb:
>
>> Denkbar wäre ja auch, dass es sich um eine tatsächlich gegen dich
>> bestehende Forderung geht von der du nichts mehr weißt.
>
> Mit falschem Vornamen?
> Wie stellst du dir vor, dass es zu so einer Verwechslung kommen kann?

Da brauche ich mir nichts vorstellen. Es reicht völlig, dass sowas
passieren kann.

> Ich vermute eher, dass ein Fremder seinen Namen missbraucht hat, sich
> online irgend etwas bestellt hat, etwas was digital ausgeliefert wird
> und eine Adresse brauchte, die zumindest exisitiert.

Das wäre eine der vielen Möglichkeiten.

Gruß

Stefan

Marc Haber

unread,
May 8, 2016, 2:50:50 AM5/8/16
to
So langsam werden deine Äußerungen strafrechtlich relevant. Vorsicht.

Stefan

unread,
May 8, 2016, 2:57:05 AM5/8/16
to
Deine Aussage ist Unfug. Du hast offensichtlich keine Ahnung...

Helmut Wabnig

unread,
May 8, 2016, 3:04:40 AM5/8/16
to
On Sun, 08 May 2016 02:34:46 +0200, Martin Gerdes
<martin...@gmx.de> wrote:

>Ingo Stiller <i2st...@gmx.de> schrieb:
>
>>> Ein falscher Vorname ist normalerweise unerheblich, wenn er
>>> berichtigt werden kann.
>
>Das mag schon sein. Wenn aber hier ein Brief ankommt, der an eine Paula
>Gerdes adressiert ist (meinetwegen mit richtiger Adresse), ich heiße
>aber Martin, dann kann der Fehler nicht auf einfache Weise berichtigt
>werden.
>
>Das mag anders sein, wenn die Schuldnerin "Marita" heißt, der Brief aber
>an eine "Maria" adressiert worden ist.
>
>>> Wenn der MB zugestellt worden ist, z.B. durch Hinterlegung, reicht es,
>>> wenn das Gericht, auf Antrag, das Rubrum vom _VB_ ändert, § 319 ZPO.
>
>Antrag an den Herrn Pseudonymus, Klartext zu schreiben. Die paar
>Tastendrücke mehr reißen es auch nicht heraus.
>
>>Heißt das nun, dass ich einen solchen "falsch" adressierten Brief öffnen
>>darf oder nicht?
>
>Wir sprechen im Moment nicht über "MB" oder "VB", sondern über einen
>"eBf", nämlich nicht einen eingeschriebenen Brief (der hieße "EBf"),
>sondern um einen einfachen Brief. Habe ich den überhaupt bekommen? Wer
>will das wissen ...
>
>Insoweit darfst Du den fehladressierten Brief natürlich nicht öffnen,
>aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
>
>>Oder: Wie weit darf die Abweichung gehen, ohne dass ich Probleme damit
>>bekomme, dass ich "fremde" Briefe öffne?
>
>Ich öffne das, was bei mir in den Briefkasten segelt, ohne vorher auf
>die Adresse zu schauen. Es ist mir nicht nur einmal vorgekommen, daß ich
>auf diese Weise einen fehladressierten Brief versehentlich aufgeschlitzt
>habe. Je nach Sachlage werfe ich dem Adressaten dann den Brief in den
>Briefkasten oder werfe ihn weg.
>
>Solange in unseren Wohnungen noch keine Videokameras mit NSA-Verbindung
>hängen, sollte dieser grundsätzlich strafrechtlich relevante Vorgang mit
>geringem Risiko behaftet sein.


Einmal bekam ich einen Brief der an meinen Onkel adressiert war.
Ich habe ihn geöffnet ohne das zu bemerken.
Drinnen war eine Rechnung über das neue Schwimmbecken
von 20.000 Schilling.

Der Tante hatte der Onkel weisgemacht,
das Schwimmbad koste 5000.

Tja, so ist das Leben.
w.

Helmut Richter

unread,
May 8, 2016, 4:43:13 AM5/8/16
to
Am 08.05.2016 um 08:45 schrieb Stefan:
> Am 06.05.2016 um 23:56 schrieb Harald Hengel:
>> Stefan schrieb:
>>
>>> Denkbar wäre ja auch, dass es sich um eine tatsächlich gegen dich
>>> bestehende Forderung geht von der du nichts mehr weißt.
>>
>> Mit falschem Vornamen?
>> Wie stellst du dir vor, dass es zu so einer Verwechslung kommen kann?
>
> Da brauche ich mir nichts vorstellen. Es reicht völlig, dass sowas
> passieren kann.

Es ist immer noch häufig der Fall, dass in derselben Wohnung mehrere
Personen mit gleichem Nachnamen wohnen. Wenn man die Anschrift von Berta
Müller nicht hat, aber die eines Anton Müller, der sonst ins Raster
passt, kann man ja versuchen, die Berta Müller dort anzuschreiben.
Klappts, hat man Glück gehabt, klappts nicht, ist das Schlimmste, was
passieren kann, eine verlängerte Usenet-Diskussion.

--
Helmut Richter

Andreas Bockelmann

unread,
May 8, 2016, 2:15:52 PM5/8/16
to
Christian Treffler schrieb:

> Interessant ist doch z.B. folgendes:
> - Der OP scheint sich nicht bewusst zu sein, irgend jemandem etwas
> zu schulden
> - Der Op hat anscheinend auch keine Mahnung von einem potentiellen
> ursprünglichen Auftraggeber erhalten

Ich habe den OP so verstanden, als dass er gar nicht der Addressat des
Schreibens ist. In diesem Fall gäbe es bei mir, je nach Laune, zwei
Reaktionen.
1) "Unzustellbar" draufkritzeln und wieder in den gelben Kasten
2) Kommentarlos in die Konfettimaschine im Arbeitszimmer einlegen.



--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
F/V +49-3221-1143516

Andreas Bockelmann

unread,
May 8, 2016, 2:17:52 PM5/8/16
to
Stefan Schmitz schrieb:
> Am Freitag, 6. Mai 2016 20:08:05 UTC+2 schrieb Martin Klaiber:

>> Falls es diese Frau überhaupt gibt. Ich zweifle daran. Und falls es sie
>> gibt, ist es mir egal, was sie nicht bezahlt hat, o.ä.
>
> Wenn sie existiert und etwas nicht bezahlt hat, dann sollte der Absender wissen,
> dass an der angeschriebenen Adresse zwar jemand mit gleichem Nachnamen wohnt,
> der aber sie nicht kennt.

Ja, und warum muss der falsche Briefempfänger diese Information
kostenlos liefern? Aufgabe eines Inkassounternehmens kann auch sein, den
Schuldner zu ermitteln. Wenn ein Inkassounternehmen will, dass ich ihm
zuarbeiten soll, kann man mir gern ein Angevot machen. Aber kostenlos
ist nur Gevatter Tod.


> 4. Es geht gar nicht um eine konkrete Forderung, sondern z.B. nur um eine
> Adressüberprüfung.

Dann soll das Unternehmen mal die Meldebhörden abklappern.

> Unseriös scheint mir hier nicht infoscore zu sein, sondern Gläubiger oder Schuldner.

Selbst die Creditreform hart sich hier(tm) als unseriös gezeigt.
Versuchte diese, eine eindeutig unberechtigte und dem gläubiger
gegenüber bestrittene Forderung einzutreiben. Erst ein netter Brief der
Anwältin beendete den Fall. Ich hätte das alleine durchgezogen, aber
meine Frau war im P-Modus.

Andreas Bockelmann

unread,
May 8, 2016, 2:21:54 PM5/8/16
to
Harald Hengel schrieb:
Ich kenne ähnliche Fälle und Marc ist bei mir diesbezüglich über jeden
Zweifel erhaben, da ich die Identität seines Vaters kenne und weiß "aus
welchem Stall" Marc stammt ;-)

Stefan Schmitz

unread,
May 8, 2016, 2:31:06 PM5/8/16
to
Am Sonntag, 8. Mai 2016 20:17:52 UTC+2 schrieb Andreas Bockelmann:
> Stefan Schmitz schrieb:
> > Am Freitag, 6. Mai 2016 20:08:05 UTC+2 schrieb Martin Klaiber:
>
> >> Falls es diese Frau überhaupt gibt. Ich zweifle daran. Und falls es sie
> >> gibt, ist es mir egal, was sie nicht bezahlt hat, o.ä.
> >
> > Wenn sie existiert und etwas nicht bezahlt hat, dann sollte der Absender wissen,
> > dass an der angeschriebenen Adresse zwar jemand mit gleichem Nachnamen wohnt,
> > der aber sie nicht kennt.
>
> Ja, und warum muss der falsche Briefempfänger diese Information
> kostenlos liefern?

Müssen muss er nicht.
Aber wenn er keine weitere (und dann evtl. unangenehmere) Post in dieser Sache
haben will, ist es in seinem Interesse.
Dass der Brief nicht als unzustellbar zurück kommt, ist ein Indiz dafür, dass
man die richtige Adresse gewählt hat.

> Selbst die Creditreform hart sich hier(tm) als unseriös gezeigt.
> Versuchte diese, eine eindeutig unberechtigte und dem gläubiger
> gegenüber bestrittene Forderung einzutreiben.

Und du meinst, der Gläubiger hat Creditreform das Widerspruchsschreiben
übergeben?

Marc Haber

unread,
May 8, 2016, 3:31:08 PM5/8/16
to
Andreas Bockelmann <xot...@gmx.de> wrote:
>Ich kenne ähnliche Fälle und Marc ist bei mir diesbezüglich über jeden
>Zweifel erhaben, da ich die Identität seines Vaters kenne und weiß "aus
>welchem Stall" Marc stammt ;-)

Ich hoffe Du würdest mir auch dann aufgrund meiner Netzpräsenz
glauben, wenn mein Vater nicht Fernsehprofessor sondern
Schreibwarenhändler gewesen wäre.

Grüße
Marc

P.S.: Trotzdem danke!

Andreas Bockelmann

unread,
May 8, 2016, 3:40:56 PM5/8/16
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Müssen muss er nicht.
> Aber wenn er keine weitere (und dann evtl. unangenehmere) Post in dieser Sache
> haben will, ist es in seinem Interesse.
> Dass der Brief nicht als unzustellbar zurück kommt, ist ein Indiz dafür, dass
> man die richtige Adresse gewählt hat.

Aber es ist nur ein Indiz, und das auch nicht mal besonders wirksam.

>> Selbst die Creditreform hart sich hier(tm) als unseriös gezeigt.
>> Versuchte diese, eine eindeutig unberechtigte und dem gläubiger
>> gegenüber bestrittene Forderung einzutreiben.
>
> Und du meinst, der Gläubiger hat Creditreform das Widerspruchsschreiben
> übergeben?

Natürlich nicht, die Forderung wurde auch >1 Jahr vor dem Einschlaten
der CreFo bestritten.

Thomas Hochstein

unread,
May 8, 2016, 4:30:02 PM5/8/16
to
Harald Hengel schrieb:

> Thomas Hochstein schrieb:
>> Das Geschehen legt aber den Verdacht nahe, dass jemand sich Deines
>> Namens (und der Anschrift) für betrügerische Geschäfte bedient.
>> Spätestens, wenn dieser jemand nicht nur Nachnamen und Anschrift,
>> sondern auch Deinen Vornamen benutzt, kann das zu Bonitätsproblemen
>> führen.
>
> Wie kann es zu Bonitätsproblemen führen?

Das bleibt dem Leser als Gedankenübung überlassen.

> Schufa Einträge etc. sind erst zulässig wenn eine Forderung als
> rechtmässig erkannt ist.

Keineswegs. Die Schufa speichert Daten zu offenen, angemahnten und
unbestrittenen (!) Forderungen.

Thomas Hochstein

unread,
May 8, 2016, 4:30:03 PM5/8/16
to
Harald Hengel schrieb:

> Der Gerichtsvollzieher hat erst Rechte, wenn eine Forderung als
> rechtmäßig anerkannt ist.

Äh ... nein. Der Gerichtsvollzieher vollstreckt Titel.

> Das kann nur durch ein Urteil oder oder einem nicht wiederpsrochenen
> Mahnbescheid der Fall werden.

Auch das ist nicht richtig. As usual.

Thomas Hochstein

unread,
May 8, 2016, 4:30:03 PM5/8/16
to
Thomas Homilius schrieb:

> Vielleicht hilft es, wenn du dich selber bei eBay anmeldest, dann merkt
> vielleicht eBay, dass etwas nicht stimmen kann.

In dem Fall fordern sie dann gerne eine beglaubigte Kopie des
Personalausweises, um zu sortieren, wer echt ist und wer nicht ...

BTDT,
-thh

Rupert Haselbeck

unread,
May 8, 2016, 4:30:09 PM5/8/16
to
Andreas Bockelmann schrieb:

>>> Selbst die Creditreform hart sich hier(tm) als unseriös gezeigt.
>>> Versuchte diese, eine eindeutig unberechtigte und dem gläubiger
>>> gegenüber bestrittene Forderung einzutreiben.
>>
>> Und du meinst, der Gläubiger hat Creditreform das Widerspruchsschreiben
>> übergeben?
>
> Natürlich nicht, die Forderung wurde auch >1 Jahr vor dem Einschlaten
> der CreFo bestritten.

Und was verleitet dich dann, dich zu der Behauptung zu versteigen, die
Creditreform habe sich dadurch als unseriös gezeigt?
Wie kommst du denn auf die Idee, die Creditreform habe überhaupt davon
gewusst, dass du die Forderung als unberechtigt ansiehst?
Und was lässt dich glauben, deine Ansicht werde von deinem Gläubiger
geteilt? (Es werden jeden Tag Leute zur Zahlung verurteilt, völlig zu Recht
übrigens, welche sich völlig sicher sind, dass die Forderung "eindeutig
unberechtigt" ist...)

MfG
Rupert

Harald Hengel

unread,
May 9, 2016, 2:24:19 AM5/9/16
to
Marc Haber schrieb:

> Beispiele: Finanzamt, Beitragsservice, Berufsgenossenschaft[1],
> eventuell auch Krankenkasse / Sozialvericherung.

Und was hat es mit Inkassodiensten zu tun?

Marc ist mal wieder völlig neben dem Thema.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
May 9, 2016, 2:24:19 AM5/9/16
to
Marc Haber schrieb:

> Ich hoffe Du würdest mir auch dann aufgrund meiner Netzpräsenz
> glauben, wenn mein Vater nicht Fernsehprofessor sondern
> Schreibwarenhändler gewesen wäre.

Er wäre es gewesen.
Was war er denn?

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
May 9, 2016, 2:24:19 AM5/9/16
to
Thomas Hochstein schrieb:
> Harald Hengel schrieb:
>
>> Der Gerichtsvollzieher hat erst Rechte, wenn eine Forderung als
>> rechtmäßig anerkannt ist.
>
> Äh ... nein. Der Gerichtsvollzieher vollstreckt Titel.
>
>> Das kann nur durch ein Urteil oder oder einem nicht
>> widerpsrochenen Mahnbescheid der Fall werden.
>
> Auch das ist nicht richtig. As usual.

Erzähl mehr,
Welche Möglichkeiten hat das Inkassounternehmen noch einen GV
loszujagen.

Oder hast du nur das Thema verfehlt?

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
May 9, 2016, 2:24:19 AM5/9/16
to
Marc Haber schrieb:
> "Harald Hengel" <raldo-...@freenet.de> wrote:
>> Thomas Homilius schrieb:
>>
>>> Vielleicht hilft es, wenn du dich selber bei eBay anmeldest, dann
>>> merkt vielleicht eBay, dass etwas nicht stimmen kann.
>>
>> Hast du eine Idee wie sie es merken sollen?
>> Ich habe aber Zweifel an Marcs Aussage oder dessen völliger
>> Unschuld.
>
> So langsam werden deine Äußerungen strafrechtlich relevant.
> Vorsicht.

ROTFL.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
May 9, 2016, 2:24:46 AM5/9/16
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Müssen muss er nicht.
> Aber wenn er keine weitere (und dann evtl. unangenehmere) Post in
> dieser Sache
> haben will, ist es in seinem Interesse.

Hat ER denn schon Paost bekommen?

> Dass der Brief nicht als unzustellbar zurück kommt, ist ein Indiz
> dafür, dass
> man die richtige Adresse gewählt hat.

Ah ja, wenn Max Mustermann nicht in Hamburg wohnt, sondern in München,
ist die Hamburger Adrsse richtig?

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
May 9, 2016, 2:24:46 AM5/9/16
to
Stefan schrieb:

> Am 06.05.2016 um 23:56 schrieb Harald Hengel:
>> Stefan schrieb:
>>
>>> Denkbar wäre ja auch, dass es sich um eine tatsächlich gegen dich
>>> bestehende Forderung geht von der du nichts mehr weißt.
>>
>> Mit falschem Vornamen?
>> Wie stellst du dir vor, dass es zu so einer Verwechslung kommen
>> kann?
>
> Da brauche ich mir nichts vorstellen. Es reicht völlig, dass sowas
> passieren kann.

Und die Forderung wird gegen dich vollstreckbar?
Klar, Verschreiber sind möglich.

Du kannst also einen Titel gegen Martina Mustermann erwirken und den
bei Martin Mustermann vollstrecken?

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
May 9, 2016, 2:24:46 AM5/9/16
to
Helmut Richter schrieb:

>> Da brauche ich mir nichts vorstellen. Es reicht völlig, dass sowas
>> passieren kann.
>
> Es ist immer noch häufig der Fall, dass in derselben Wohnung mehrere
> Personen mit gleichem Nachnamen wohnen. Wenn man die Anschrift von
> Berta Müller nicht hat, aber die eines Anton Müller, der sonst ins
> Raster passt, kann man ja versuchen, die Berta Müller dort
> anzuschreiben.

Und welche rechtliche Bedeutung hat es?

> Klappts, hat man Glück gehabt, klappts nicht, ist
> das Schlimmste, was passieren kann, eine verlängerte
> Usenet-Diskussion.

Stimmt, besonders wenn Trolle vom Thema abweichen.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
May 9, 2016, 2:24:46 AM5/9/16
to
Stefan schrieb:
Klär mich auf, worum geht es?

Grüße Harald

Stefan

unread,
May 9, 2016, 3:41:45 AM5/9/16
to
Darum ging es überhaupt nicht.

Neben der rechtlichen Bewertung einer solchen Sache gibt es auch noch
praktische Aspekte, z.B. wenn man unnötigen Ärger vermeiden will, was
natürlich nicht bedeutet, dass man unberechtigte und falsch adressierte
Forderungen eines Inkassobüros begleichen sollte.

Was in dem konkreten Fall zu tun ist, kann man aber ohne Kenntnis des
Inhaltes des besagten Schreibens nicht beurteilen.

Wenn man überkorrekt vorgehen will, läßt man das Schreiben mit dem
Hinweis "Empfänger unbekant" zurück gehen.

Ansonsten bleiben die Möglichkeiten wegwerfen oder "versehentlich" öffnen...




Stefan

unread,
May 9, 2016, 3:44:06 AM5/9/16
to
Es gibt Einträge, die die Bonität negativ beeinflussen und die nicht auf
anerkannten bzw. rechtmäßigen Forderungen beruhen.

Andreas Bockelmann

unread,
May 9, 2016, 4:30:34 AM5/9/16
to
Rupert Haselbeck schrieb:

> Und was verleitet dich dann, dich zu der Behauptung zu versteigen, die
> Creditreform habe sich dadurch als unseriös gezeigt?
> Wie kommst du denn auf die Idee, die Creditreform habe überhaupt davon
> gewusst, dass du die Forderung als unberechtigt ansiehst?

Ich hatte der Crefo den gesamten Schriftwechsel in Kopie zugesandt. Mit
jedem Schrieb der CreFo stiegen angebliche Gebühren, über die sich die
Anwältin nur kaputtlachte. "Inkassokosten sind erst einmal Sache des
Gläubigers", so ihre Aussage.

hier wurde eindeutig versucht mit Falschaussagen Druck aufzubauen

Und ja, es ging um TelDaFax und später deren InsoV

Cornelius Rosenschon

unread,
May 9, 2016, 4:33:20 AM5/9/16
to
Am 09.05.2016 um 07:50 schrieb Harald Hengel:
> Marc Haber schrieb:

>> So langsam werden deine Äußerungen strafrechtlich relevant.
>> Vorsicht.

> ROTFL

Richtig! Da darf gelacht werden ;-)

Gruß Conny
.

Andreas Bockelmann

unread,
May 9, 2016, 4:35:08 AM5/9/16
to
Harald Hengel schrieb:
Ich hoffe, ich trete Marc nicht auf den Schlips...

<https://de.wikipedia.org/wiki/Heinz_Haber>

Andreas Bockelmann

unread,
May 9, 2016, 4:36:44 AM5/9/16
to
Marc Haber schrieb:

> Ich hoffe Du würdest mir auch dann aufgrund meiner Netzpräsenz
> glauben, wenn mein Vater nicht Fernsehprofessor sondern
> Schreibwarenhändler gewesen wäre.

Selbstverständlich.
Deinen vater kannte ich in erster Linie als Autor vieler Bücher, die ich
als Kind und Jugendlicher "verschlungen" habe.
Das mit dem "guten Stall" sollte es nur bekräftigen.

> P.S.: Trotzdem danke!

Keine Ursache. Ich bin mittlerweile selbst in einem Alter, in dem man
gegenüber Verleumdungen "etwas dünnhäutig" wird.

Cornelius Rosenschon

unread,
May 9, 2016, 4:40:22 AM5/9/16
to
Prof. Haber hatte eine gern gesehene Fernsehsendung. Mathematiker.
Erklärte uns die Welt. Es wäre ihm im Traum nicht eingefallen in
Gruppen herum zu labern.

Gruß Conny

Andreas Bockelmann

unread,
May 9, 2016, 5:49:21 AM5/9/16
to
Harald Hengel schrieb:

> ROTFL.

Du bewegst Dich langsam am Rande eines PLONKS.

Wir sind hier keine kleine, dumme Jungs mehr...

isk ender

unread,
May 9, 2016, 6:44:16 AM5/9/16
to
Am 08.05.2016 um 02:34 schrieb Martin Gerdes:
> Ingo Stiller <i2st...@gmx.de> schrieb:
>
>>> Ein falscher Vorname ist normalerweise unerheblich, wenn er
>>> berichtigt werden kann.
>
> Das mag schon sein. Wenn aber hier ein Brief ankommt, der an eine Paula
> Gerdes adressiert ist (meinetwegen mit richtiger Adresse), ich heiße
> aber Martin, dann kann der Fehler nicht auf einfache Weise berichtigt
> werden.

Doch, wenn du mit Paula gemeint warst. Voraussetzung ist, dass der
Antragsgegner gemeint war.

> Das mag anders sein, wenn die Schuldnerin "Marita" heißt, der Brief aber
> an eine "Maria" adressiert worden ist.

Wenn mit Maria Marita gemeint war, gibt es zu oben keinen Unterschied.

>>> Wenn der MB zugestellt worden ist, z.B. durch Hinterlegung, reicht es,
>>> wenn das Gericht, auf Antrag, das Rubrum vom _VB_ ändert, § 319 ZPO.
>
> Antrag an den Herrn Pseudonymus, Klartext zu schreiben. Die paar
> Tastendrücke mehr reißen es auch nicht heraus.

Wenn jemand mit dem Nachnamen Ander heißt und humorige Eltern hat,
die ihn Alexander nennen, und dieser unter Alex Ander schreibt, ist das
dann ein Pseudonym? Ja, ich bin nach Iskender, dem Großen, benannt.
In einer Rechtsgruppe setze ich gängige Abkürzungen als bekannt voraus.
In diesem Fall lassen sie sich aus dem Zusammenhang sogar leicht
herleiten.

>> Heißt das nun, dass ich einen solchen "falsch" adressierten Brief öffnen
>> darf oder nicht?
>
> Wir sprechen im Moment nicht über "MB" oder "VB", sondern über einen
> "eBf", nämlich nicht einen eingeschriebenen Brief (der hieße "EBf"),
> sondern um einen einfachen Brief. Habe ich den überhaupt bekommen? Wer
> will das wissen ...

Meine Antwort bezog sich klar auf Franks Posting und da ging es um
MB.

> Insoweit darfst Du den fehladressierten Brief natürlich nicht öffnen,
> aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

Wie kommst du auf diese Idee. Natürlich darf man einen Brief öffnen,
wenn er für einen bestimmt ist. Aus einem falschen Vornamen kann man
doch nicht ohne die Gesamtumstände zu berücksichtigen, darauf schließen,
dass der Brief nicht für einen bestimmt ist.

>> Oder: Wie weit darf die Abweichung gehen, ohne dass ich Probleme damit
>> bekomme, dass ich "fremde" Briefe öffne?
>
> Ich öffne das, was bei mir in den Briefkasten segelt, ohne vorher auf
> die Adresse zu schauen. Es ist mir nicht nur einmal vorgekommen, daß ich
> auf diese Weise einen fehladressierten Brief versehentlich aufgeschlitzt
> habe. Je nach Sachlage werfe ich dem Adressaten dann den Brief in den
> Briefkasten oder werfe ihn weg.

Dies kann Sachbeschädigung sein.



--- news://freenews.netfront.net/ - complaints: ne...@netfront.net ---

isk ender

unread,
May 9, 2016, 6:45:36 AM5/9/16
to
Am 07.05.2016 um 00:04 schrieb Ingo Stiller:
> Am Freitag, 6. Mai 2016 23:45:49 UTC+2 schrieb isk ender:
>> So einfach ist es nicht.
>> Ein falscher Vorname ist normalerweise unerheblich, wenn er
>> berichtigt werden kann.
>> Wenn der MB zugestellt worden ist,
>> z.B. durch Hinterlegung, reicht es, wenn das Gericht, auf Antrag, das
>> Rubrum vom _VB_ ändert, § 319 ZPO. Als Voraussetzung reicht, wenn
>> feststeht oder erkennbar ist, wer als Antragsgegner gemeint war (und
>> kein Dritter Nachteile hat).
>> Wenn die Zustellung aufgrund des falschen Vornamens nicht geklappt
>> hat, kann der MBAntrag durch den Antragsteller korrigiert
>> und wieder zugestellt werden.
>
> Heißt das nun, dass ich einen solchen "falsch" adressierten Brief öffnen darf oder nicht?

Du darfst den Brief öffnen, wenn du davon ausgehen kannst, dass der
Brief zu deiner Kenntnis bestimmt ist, auch wenn da ein "falscher"
Vorname steht.

> Oder: Wie weit darf die Abweichung gehen, ohne dass ich Probleme damit bekomme, dass ich "fremde" Briefe öffne?

s.o. Wenn du einen Brief vom Absender X erwartest, kann auch der
Nachname einen Fehler beinhalten und du würdest trotzdem davon ausgehen,
dass der Brief für dich bestimmt ist. Wenn der Zusteller die Post
vom Nachbarn zwei Häuser weiter mit gleichem Namen bei dir falsch
ein wirft und du dies erkennst, darfst du die Post nicht öffnen,
§ 202 StGB.
Wenn es mal mit dem "war für mich bestimmt" eng wird, könnte man
noch an einen Rechtfertigungsgrund denken.

Thomas Homilius

unread,
May 9, 2016, 7:18:05 AM5/9/16
to
Wenn eBay einen Ausweis verlangt, dann reagieren sie wenigstens, alle
Accounts (auch die richtigen) einfach abschalten ist wohl nicht optimal.
Das 'gepruefte Mitglied' bietet eBay ja leider nicht mehr an.


--
E-Mail: Thomas....@gmail.com | GPG-Key: 0xE29A0F93

Thomas Homilius

unread,
May 9, 2016, 7:24:39 AM5/9/16
to
Ich habe Marc verstanden. Behoerden benoetigen keinen Titel vom
Amtsgericht und auch keinen Gerichtsvollzieher, Behoerden stellen
Bescheide aus und haben Vollstreckungsbeamte.

Eine "falsch adressierte Post" kann genauso gut von einer Behoerde
kommen. Insbesondere bei Identitaetsmissbrauch ist das schaedlich.

Marc Haber

unread,
May 9, 2016, 9:01:56 AM5/9/16
to
Cornelius Rosenschon <crose...@arcor.de> wrote:
>Es wäre ihm im Traum nicht eingefallen in
>Gruppen herum zu labern.

Das kannst Du ja sicher beurteilen.

--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Stefan

unread,
May 9, 2016, 9:02:17 AM5/9/16
to
Am 09.05.2016 um 14:21 schrieb Ludger Averborg:
> On Mon, 9 May 2016 09:44:06 +0200, Stefan <df...@arcor.de>
> wrote:
>

>> Es gibt Einträge, die die Bonität negativ beeinflussen und die nicht auf
>> anerkannten bzw. rechtmäßigen Forderungen beruhen.
>
> Über die Bonität muss immer der Kreditgeber selbst
> entscheiden. Ihm stehen dazu Negativeinträge von der Schufa
> zur Verfügung (die nur auf nicht erfüllten rechtmäßigen
> Forderungen beruhen).

Hier war zwar nur von der Schufa die Rede, aber es gibt auch noch
Kreditreform, Bürgel und ähnliche und da kann schon mal schnell etwas
eingetragen sein, was nicht auf rechtmäßigen Forderungen beruht.

>
> Zweitens bietet die Schufa ein Wahrscheinlichkeitsmaß für
> die Krediterfüllung an, was durch eine Korrelationsanalyse
> der bei Schufa vorhandene Daten gewonnen wird. Das wird
> "Score" genannt und hat mit einer ordentlichen
> Bonitätsbewertung (die für den Einzelfall stattfindet)
> eigentlich wenig zu tun.
>
> Ich denke, jeder tut sehr gut daran sich zu bemühen so zu
> leben, dass er auf diese Schufa-Scores sch... kann, weil er
> keine Kredite nutzt.
>

Das kommt drauf an. Die meisten Häuslebauer z.B. werden wohl einen
Kredit in Anspruch nehmen, was durchaus vertretbar ist.


Marc Haber

unread,
May 9, 2016, 9:03:46 AM5/9/16
to
Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>Keineswegs. Die Schufa speichert Daten zu offenen, angemahnten und
>unbestrittenen (!) Forderungen.

Und noch weitere Daten, z.B. zu bestehenden Vertragsverhältnissen,
auch wenn die Verträge störungsfrei gelebt werden.

Grüße
Marc

Martin Bienwald

unread,
May 9, 2016, 9:20:01 AM5/9/16
to
Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> wrote:
> Am Fri, 6 May 2016 15:05:58 +0200 schrieb Martin Klaiber:

>> Darf man, erkennbar nicht an einen selbst adressierte Briefe überhaupt
>> öffnen, nur weil sie im eigenen Briefkasten gelandet sind?
>
> Muss einem auffallen, daß da ein falscher Vorname steht, wenn der Rest
> korrekt ist? Ich habe auch schon Briefe geöffnet, die nicht für mich waren,
> weil ich schlichtweg nicht bei jedem Brief der in meinem Kasten landet erst
> mal die eigene Adresse prüfe.

Nach § 202 StGB strafbar macht sich jedenfalls nur, wer vorsätzlich
fremde Briefe öffnet - "muss einem auffallen" wäre, wenn überhaupt,
fahrlässig.

>> Oder muss man sie sogar öffnen, weil sie als zugestellt gelten, vor
>> allem dann, wenn der Nachname stimmt und der Absender vielleicht
>> behaupten könnte, er habe nur versehentlich einen falschen Vornamen
>> eingesetzt?
>
> Das glaube ich kaum, wenn da ein falscher Name draufsteht, spricht erst mal
> nicht dagegen, den Brief mit "Empfänger unbekannt" zurückzusenden.
> "Versehentlich falscher Vorname" ist das Problem des Absenders und nicht
> des Empfängers.

Jedenfalls wenn es wirklich ein anderer Name ist und nicht nur ein
einzelner falscher Buchstabe oder ähnliche offenkundige Tippfehler.

... Martin

Martin Bienwald

unread,
May 9, 2016, 9:30:01 AM5/9/16
to
Christian Treffler <CTreffle...@gmx.net> wrote:

> Ich persönlich halte nicht viel von Inkasso-Unternehmen und würde den
> Brief nicht mal zurückgehen lassen, sondern wegwerfen. Und dabei würde
> meine Neugier so weit gehen, dass ich ihn vorher erst mal lese.

Das ist dann allerdings (wenn du schon bemerkt hast, dass der Brief an
jemand anderen adressiert ist) eine Straftat nach § 202 StGB.

... Martin

Harald Hengel

unread,
May 9, 2016, 10:30:12 AM5/9/16
to
Andreas Bockelmann schrieb:
> Harald Hengel schrieb:
>
>> ROTFL.
>
> Du bewegst Dich langsam am Rande eines PLONKS.
>
> Wir sind hier keine kleine, dumme Jungs mehr...

Du glaubst ernsthaft, eine Behauptung anzuzweifeln ist strafrechtlich
relevant?

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
May 9, 2016, 10:30:12 AM5/9/16
to
Thomas Homilius schrieb:

>> Marc ist mal wieder völlig neben dem Thema.
>
> Ich habe Marc verstanden. Behoerden benoetigen keinen Titel vom
> Amtsgericht und auch keinen Gerichtsvollzieher, Behoerden stellen
> Bescheide aus und haben Vollstreckungsbeamte.

Und nutzen vorher Inkassobüros, um die es hier geht?

> Eine "falsch adressierte Post" kann genauso gut von einer Behoerde
> kommen. Insbesondere bei Identitaetsmissbrauch ist das schaedlich.

Und als Absender steht ein Inkassodienst drauf?

Es eines von Marcs beliebten Spielchen, mal eben das Thema zu wechseln
um damit scheinbar recht zu haben.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
May 9, 2016, 10:30:12 AM5/9/16
to
Stefan schrieb:

>> Und die Forderung wird gegen dich vollstreckbar?
>> Klar, Verschreiber sind möglich.
>>
>> Du kannst also einen Titel gegen Martina Mustermann erwirken und
>> den bei Martin Mustermann vollstrecken?
>
> Darum ging es überhaupt nicht.

Nur darum geht es.

> Neben der rechtlichen Bewertung einer solchen Sache gibt es auch
> noch praktische Aspekte, z.B. wenn man unnötigen Ärger vermeiden
> will, was natürlich nicht bedeutet, dass man unberechtigte und
> falsch adressierte Forderungen eines Inkassobüros begleichen sollte.

Warum unterstellst du dem OP, dass es eine Forderung gegen ihn sein
könnte, die man mit einem völli falschen Vornamen bei ihm zustellt?

> Was in dem konkreten Fall zu tun ist, kann man aber ohne Kenntnis
> des Inhaltes des besagten Schreibens nicht beurteilen.

Tja, wie kann der OP Kenntnis erlangen ohne sich strafbar zu machen?
Das schreiben ist nicht an ihne gerichtet.

> Wenn man überkorrekt vorgehen will, läßt man das Schreiben mit dem
> Hinweis "Empfänger unbekant" zurück gehen.

So ist es.

> Ansonsten bleiben die Möglichkeiten wegwerfen oder "versehentlich"
> öffnen...

Wegwerfen fremder Post, darf man das?

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
May 9, 2016, 10:30:13 AM5/9/16
to
Ludger Averborg schrieb:

> Zweitens bietet die Schufa ein Wahrscheinlichkeitsmaß für
> die Krediterfüllung an, was durch eine Korrelationsanalyse
> der bei Schufa vorhandene Daten gewonnen wird. Das wird
> "Score" genannt und hat mit einer ordentlichen
> Bonitätsbewertung (die für den Einzelfall stattfindet)
> eigentlich wenig zu tun.
>
> Ich denke, jeder tut sehr gut daran sich zu bemühen so zu
> leben, dass er auf diese Schufa-Scores sch... kann, weil er
> keine Kredite nutzt.

Und das hat jetzt welchen Bezug zu dem Inkassobrief mit falschem
Namen?

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
May 9, 2016, 10:30:13 AM5/9/16
to
Stefan schrieb:

>>> Deine Aussage ist Unfug. Du hast offensichtlich keine Ahnung...
>>
>> Klär mich auf, worum geht es?
>>
>> Grüße Harald
>
> Es gibt Einträge, die die Bonität negativ beeinflussen und die
> nicht auf anerkannten bzw. rechtmäßigen Forderungen beruhen.

Welche wären das in Bezug auf das Inkassounternehmen?

Insbesondere wie kommt der OP zu einem Eintrag, wenn das Unternehmen
doch einen völlig anderen Vornamen hat?

Man kann natürlich alles aus dem Zusammenhang reißen und eine
Behauptung in den Raum stellen die im Prinzip richtig ist, aber hier
eben nicht trifft.

Grüße Harald

Andreas Bockelmann

unread,
May 9, 2016, 11:24:23 AM5/9/16
to
Harald Hengel schrieb:

> Du glaubst ernsthaft, eine Behauptung anzuzweifeln ist strafrechtlich
> relevant?

Ja, dafür gibt es ausreichend Beispiele, sogar ein ganz Berühmtes.

Andreas Bockelmann

unread,
May 9, 2016, 11:31:02 AM5/9/16
to
Marc Haber schrieb:
> Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>> Keineswegs. Die Schufa speichert Daten zu offenen, angemahnten und
>> unbestrittenen (!) Forderungen.
>
> Und noch weitere Daten, z.B. zu bestehenden Vertragsverhältnissen,
> auch wenn die Verträge störungsfrei gelebt werden.


Wie sagte mal ein Banker? "Die schlechteste Auskunft der Schufa ist,
wenn sie gar keine Informationen haben."
Selbst die Wohnadresse fließt in den Schufa-Score der Privatkunden ein.

Andreas Bockelmann

unread,
May 9, 2016, 11:33:48 AM5/9/16
to
Martin Bienwald schrieb:
Wo kein Kläger, da kein Richter. Der Zugang des falschen adressierten
Briefes muss erst einmal bewiesen werden. Hier im Dorf giobt es bei der
Postzustellung schon mal eine gewisse Kreativität.

Diedrich Ehlerding

unread,
May 9, 2016, 11:56:25 AM5/9/16
to
Ludger Averborg schrieb am 09.05.2016 um 17:45:

> Ich wäre sehr verwundert, wenn eine Bank einen 200 000 €
> Kredit tatsächlich nur aufgrund eines Schufa-Score vergeben
> würde.

Das würde mich auch wundern _ nicht aber, dass eine Bank einen Kredit
lediglich wegen eines Schufa-Scores ablehnt.

Diedrich

Rupert Haselbeck

unread,
May 9, 2016, 1:30:08 PM5/9/16
to
Andreas Bockelmann schrieb:

> Rupert Haselbeck schrieb:
>> Und was verleitet dich dann, dich zu der Behauptung zu versteigen, die
>> Creditreform habe sich dadurch als unseriös gezeigt?
>> Wie kommst du denn auf die Idee, die Creditreform habe überhaupt davon
>> gewusst, dass du die Forderung als unberechtigt ansiehst?
>
> Ich hatte der Crefo den gesamten Schriftwechsel in Kopie zugesandt. Mit
> jedem Schrieb der CreFo stiegen angebliche Gebühren, über die sich die
> Anwältin nur kaputtlachte. "Inkassokosten sind erst einmal Sache des
> Gläubigers", so ihre Aussage.

Erstmal sind sie Sache des Gläubigers, das stimmt. Zumeist werden sie aber
danach Sache des Schuldners.
Übrigens sind Anwälte (auch die Anwältinnen, die sich jeder hier ja auf
Dauer zu halten scheint...), welche in derlei Dingen zu Heiterkeit neigen,
eher wenig vertrauenswürdig...

> hier wurde eindeutig versucht mit Falschaussagen Druck aufzubauen
>
> Und ja, es ging um TelDaFax und später deren InsoV

Ach so. Das ist dann durchaus nachvollziehbar.
Ich hatte dich so verstanden, dass du in der Situation des OP gewesen wärst,
also erstmals ein Schreiben von Creditreform erhalten hättest.
Immerhin ist die Creditreform eine durchaus renommierte Firma (wobei
natürlich auch ein renommiertes Unternehmen nicht auf blosse Behauptungen
des Schuldners hin seine Bemühungen einstellen darf, wenn der Auftraggeber
das nicht will)

MfG
Rupert

Rupert Haselbeck

unread,
May 9, 2016, 1:30:08 PM5/9/16
to
Martin Bienwald schrieb:
Das ist keineswegs sicher. Es kann durchaus Anzeichen geben, dass der Brief
dennoch für ihn bestimmt ist. Ein starkes Indiz ist u.a. der Umstand, dass
man den Brief mit zutreffender Anschrift im eigenen Hausbriefkasten
vorfindet. Falsche Schreibweisen von Namen kommen vor, gerade auch bei
telefonischer Bestellung und dergl.

MfG
Rupert

Andreas Bockelmann

unread,
May 9, 2016, 3:05:14 PM5/9/16
to
Rupert Haselbeck schrieb:

> Erstmal sind sie Sache des Gläubigers, das stimmt. Zumeist werden sie aber
> danach Sache des Schuldners.
> Übrigens sind Anwälte (auch die Anwältinnen, die sich jeder hier ja auf
> Dauer zu halten scheint...), welche in derlei Dingen zu Heiterkeit neigen,
> eher wenig vertrauenswürdig...

Soviel zu den Vorurteilen. Es handelt sihc dabei um eine alteingesessene
Notarin. Auch der ehemalige Anwalt meines Vaters war ein komischer Kauz.
Uralt, in einem alten Ledersessel hörte er sich bei einer Zigarre den
Fall an, und begann mit einem Zucken und dem Spruch "Ha, das wollen wir
erst mal sehen..."
Er war in der Regel erfolgreich.


> Ach so. Das ist dann durchaus nachvollziehbar.
> Ich hatte dich so verstanden, dass du in der Situation des OP gewesen wärst,
> also erstmals ein Schreiben von Creditreform erhalten hättest.
> Immerhin ist die Creditreform eine durchaus renommierte Firma (wobei
> natürlich auch ein renommiertes Unternehmen nicht auf blosse Behauptungen
> des Schuldners hin seine Bemühungen einstellen darf, wenn der Auftraggeber
> das nicht will)

Ärgerlich für mich war nur die Panik meiner Frau. Ich hätte das
Spielchen bis zum Mahnbescheid auch ohne anwaltliche Hilfe
weitergespielt. So haben wir ungefähr den Betrag, den die CreFo haben
wollte, an die RAin gezahlt.

Bernd Laschner

unread,
May 9, 2016, 3:06:09 PM5/9/16
to
Marc Haber schrieb:

> Standardprozedur von Ebay scheint zu sein, die eigenen Mahnungen
> ausschließlich per E-Mail zu verschicken und die Sache dann an einen
> Inkassodienstleister abzugeben, der dann das erste Mal die gelbe Post
> bemüht.

Ich hatte mal zwei Schreiben einer Anwaltskanzlei "ksp" aus Hamburg
bekommen. Die behaupteten, von Ebay beauftragt worden zu sein,
offenstehende Beträge eintreiben. Belege irgendwelcher Art lagen nicht bei.

In meiner ersten Antwort habe ich die Forderung bestritten und in meiner
zweiten darauf hingewiesen, dass ich nun langsam beginne, das Ganze als
unseriös einzustufen, gewillt bin, die Sache ggf. öffentlich zu machen
und insbesondere einer Klage äusserst gelassen entgegen sehe.

Daraufhin war Ruhe.

Ob es einen Identitätsdiebstahl gegeben hat, oder ob "ksp" einfach nur
einen Dummen gesucht hat, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Eine mail
von Ebay habe ich im Vorfeld jedoch nicht erhalten.



Bernd

--
Haie am Hafen - Kein E-Center am Hansaring!

https://www.facebook.com/haie.am.hafen/?fref=ts

Botlef Desau

unread,
May 9, 2016, 3:16:14 PM5/9/16
to
Am 09.05.2016 um 15:01 schrieb Marc Haber:

> Cornelius Rosenschon <crose...@arcor.de> wrote:

>> Es wäre ihm im Traum nicht eingefallen in
>> Gruppen herum zu labern.

> Das kannst Du ja sicher beurteilen.

Ich kenne da einen Informatiker aus Stuttgart, der sicher glaubt, das
genauestens beurteilen zu können...

--
Du bist und bleibst ein Schwein. Und natürlich bin ich über Patchkabel
hinausgekommen. Im Gegensatz zu Dir, denn Deine Stümperhaften
Einlassungen lassen mich vermuten, daß Du Vollidiot überhaupt noch nie
ein Kabel in der Hand gehabt hast.
Dein Sesselfurzergejaule ist genauso stümperhaft wie Lulkes Fuselgepatche.
Detlef Bosau zu Marc Haber in <e33a7ab4aa120be5...@tioat.net>

Harald Hengel

unread,
May 9, 2016, 4:07:03 PM5/9/16
to
Andreas Bockelmann schrieb:
> Harald Hengel schrieb:
>
>> Du glaubst ernsthaft, eine Behauptung anzuzweifeln ist
>> strafrechtlich relevant?
>
> Ja, dafür gibt es ausreichend Beispiele, sogar ein ganz Berühmtes.

Welches?

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
May 9, 2016, 4:07:03 PM5/9/16
to
Andreas Bockelmann schrieb:
> Marc Haber schrieb:
>> Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>>> Keineswegs. Die Schufa speichert Daten zu offenen, angemahnten und
>>> unbestrittenen (!) Forderungen.
>>
>> Und noch weitere Daten, z.B. zu bestehenden Vertragsverhältnissen,
>> auch wenn die Verträge störungsfrei gelebt werden.
>
>
> Wie sagte mal ein Banker? "Die schlechteste Auskunft der Schufa ist,
> wenn sie gar keine Informationen haben."
> Selbst die Wohnadresse fließt in den Schufa-Score der Privatkunden
> ein.

Ich finde es interessant wie man hier gleuben machen will es könnte
einen Schufa Eintrag für Max Mustermann geben, der einen Brief an
Amalie Mustermann bekommen und ignoriert hat.

Grüße Harald

Rupert Haselbeck

unread,
May 9, 2016, 4:40:09 PM5/9/16
to
Andreas Bockelmann schrieb:

> Rupert Haselbeck schrieb:
>> Erstmal sind sie Sache des Gläubigers, das stimmt. Zumeist werden sie
>> aber danach Sache des Schuldners.
>> Übrigens sind Anwälte (auch die Anwältinnen, die sich jeder hier ja auf
>> Dauer zu halten scheint...), welche in derlei Dingen zu Heiterkeit
>> neigen, eher wenig vertrauenswürdig...
>
> Soviel zu den Vorurteilen. Es handelt sihc dabei um eine alteingesessene
> Notarin. Auch der ehemalige Anwalt meines Vaters war ein komischer Kauz.

Das eben ist ja das interessante an der Sache. Obgleich ich nicht bestreiten
kann, auch selber durchaus häufiger mit Anwälten, gelegentlich auch etwas
kauzigen Typen, zusammenzutreffen, kenne ich niemanden, der sich privat
eines "mein Anwalt" oder "meine Anwältin" berühmte. Und die wirklichen
Anwälte, welche solch feste Verträge mit dem ein oder anderen Unternehmen
haben, würden sich wohl ernstlich verbitten, als "meine Anwältin"
vereinnahmt zu werden.

> Uralt, in einem alten Ledersessel hörte er sich bei einer Zigarre den
> Fall an, und begann mit einem Zucken und dem Spruch "Ha, das wollen wir
> erst mal sehen..."

Ja, derlei Geschichten werden auch andernorts gerne kolportiert :-)

> Er war in der Regel erfolgreich.

So gehört sich das ja auch...

> Ärgerlich für mich war nur die Panik meiner Frau. Ich hätte das
> Spielchen bis zum Mahnbescheid auch ohne anwaltliche Hilfe
> weitergespielt. So haben wir ungefähr den Betrag, den die CreFo haben
> wollte, an die RAin gezahlt.

Ja. Ein wenig Geduld kann durchaus eine Menge Geld sparen

MfG
Rupert

Rupert Haselbeck

unread,
May 9, 2016, 5:10:08 PM5/9/16
to
Andreas Bockelmann schrieb:

> Harald Hengel schrieb:
>
>> ROTFL.
>
> Du bewegst Dich langsam am Rande eines PLONKS.
>
> Wir sind hier keine kleine, dumme Jungs mehr...

Bist du sicher?

MfG
Rupert

Andreas Bockelmann

unread,
May 10, 2016, 12:19:37 AM5/10/16
to
Rupert Haselbeck schrieb:

> Das eben ist ja das interessante an der Sache. Obgleich ich nicht bestreiten
> kann, auch selber durchaus häufiger mit Anwälten, gelegentlich auch etwas
> kauzigen Typen, zusammenzutreffen, kenne ich niemanden, der sich privat
> eines "mein Anwalt" oder "meine Anwältin" berühmte.

Man Umgangssprache

Außerdem Ausdruck des Vertrauens. Ich habe auch "meinen VW/Audi-Händler"
und "meinen Hausarzt", sowie "meinen Hofladen", nur um weitere Beispiele
zu nennen.

Außerdem ist eine Anwalt, der mein Mandat annimmt, in diesem Fall "mein
Anwalt" und nicht der Anwalt der Gegenseite.

Andreas Bockelmann

unread,
May 10, 2016, 12:22:20 AM5/10/16
to
Harald Hengel schrieb:
Versuche doch einmal in der Türkei öffentlich der amtlichen Leugnung des
Völkermords an den Armeniern zu widersprechen. Da lernst Du den §301 des
türkischen Strafgesetzbuches kennen.

Wolfgang Jäth

unread,
May 10, 2016, 1:03:56 AM5/10/16
to


Am 09.05.2016 um 19:30 schrieb Rupert Haselbeck:
> Andreas Bockelmann schrieb:
>
>> Rupert Haselbeck schrieb:
>>> Und was verleitet dich dann, dich zu der Behauptung zu versteigen, die
>>> Creditreform habe sich dadurch als unseriös gezeigt?
>>> Wie kommst du denn auf die Idee, die Creditreform habe überhaupt davon
>>> gewusst, dass du die Forderung als unberechtigt ansiehst?
>>
>> Ich hatte der Crefo den gesamten Schriftwechsel in Kopie zugesandt. Mit
>> jedem Schrieb der CreFo stiegen angebliche Gebühren, über die sich die
>> Anwältin nur kaputtlachte. "Inkassokosten sind erst einmal Sache des
>> Gläubigers", so ihre Aussage.
>
> Erstmal sind sie Sache des Gläubigers, das stimmt. Zumeist werden sie aber
> danach Sache des Schuldners.

Das mag ja sein; aber sicherlich nicht zur Sache eines Dritten mit
lediglich ähnlichem[tm] Nachnamen.

Wolfgang
--

Thomas Hochstein

unread,
May 10, 2016, 1:15:02 AM5/10/16
to
Andreas Bockelmann schrieb:

> Wir sind hier keine kleine, dumme Jungs mehr...

Das halte ich nicht zwingend für verallgemeinerungsfähig.
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