mal eine Frage: Was ist der rechtliche Unterschied zwischen einem
Freistaat und einem "normalen" Bundesland?
tschuess
Wolfgang
Keiner.
Das Wort "Freistaat" ist die deutsche Übersetzung von Republik. Es
drückt den Stolz aus, die Monarchie abgeschüttelt zu haben.
Nach 1918 nannten sich die Mehrzahl der deutschen Bundesländer so. Im
Rahmen der (Neu-)Gründungen der Länder nach '45 nur noch Baden (später
in BaWü aufgegangen) und Bayern. Seit 1990 nennt sich Sachsen und seit
irgendwann zwischen 1990 und '93 auch Thüringen so.
Die Weimarer Reichsverfassung schrieb für alle Länder eine
"freistaatliche Verfassung" vor, im Art. 28 GG steht mit den
republikanischen Grundsätzen das gleiche.
Ciao Henning
> mal eine Frage: Was ist der rechtliche Unterschied zwischen einem
> Freistaat und einem "normalen" Bundesland?
IMHO gar keiner, nur ein traditioneller bzgl. des Namens.
"Freistaat" steht IMHO fuer "Republik", dass heisst, einen Staat, der
nicht auf einer transzendental begruendeten Macht beruht. Also: "Staat
frei von transzendental begruendeter Macht" = Freistaat
Gruss
Lutz
--
Lutz Gollan
Henning Schlottmann schrieb:
> Nach 1918 nannten sich die Mehrzahl der deutschen Bundesländer so. Im
> Rahmen der (Neu-)Gründungen der Länder nach '45 nur noch Baden (später
> in BaWü aufgegangen) und Bayern. Seit 1990 nennt sich Sachsen und seit
> irgendwann zwischen 1990 und '93 auch Thüringen so.
... nicht zu vergessen die "_Freie_ und Hansestadt ..."
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"Go not to DE.SOC.RECHT.MISC for counsel,
for it is subtle and quick to anger."
(With apologies to Frodo, Gildor, and JRRT)
> Das Wort "Freistaat" ist die deutsche Übersetzung von Republik. Es
> drückt den Stolz aus, die Monarchie abgeschüttelt zu haben.
Ein netter Mitleser mit ehemals Latein Leistungskurs glaubte gerade,
mich darauf aufmerksam machen zu müssen, dass Republik von "res publica"
(öffentliche Angelegenheit) kommt. Nachdem ich Latein mit Beginn der
Kollegstufe freudestrahlend nach neun Jahren abgelegt habe, wäre das
jedoch nicht wirklich nötig gewesen.
Also nochmal: Freistaat ist der deutsche Begriff für Republik als
Gegensatz zur Monarchie. Die Ablösung des monarchistischen Prinzips
durch die Volkssouveränität wurde mit dieser Bezeichnung ausgedrückt
(Ethymologisch wohl als "Staat der Freien").
Rechtliche Unterschiede zu einem schlichten Bundesland ergeben sich
dadurch aber auch nicht.
Ciao Henning
Lohnt sich ein F'up2 news:de.etc.sprache.klassisch? IMHO noch nicht.
Wohl nicht. Das "Freie" bei Hamburg ist erheblich älter und geht direkt
auf die "Reichsfreie Stadt" zurück. Hamburg unterstand also
reichunmittelbar dem Kaiser und nur dem Kaiser, so aber zumindest
mittelbar doch der Monarchie.
Hamburg und Bremen sind die beiden einzigen ehemaligen Reichsstädte, die
heute noch als Bundesländer erhalten sind. Die anderen Länder, die sich
1918 als Freistaaten bezeichneten, führten diesen Titel erst damals ein.
Ciao Henning
> Das Wort "Freistaat" ist die deutsche Übersetzung von Republik. Es
> drückt den Stolz aus, die Monarchie abgeschüttelt zu haben.
Ein netter Mitleser mit ehemals Latein Leistungskurs glaubte gerade,
mich darauf aufmerksam machen zu müssen, dass Republik von "res publica"
(öffentliche Angelegenheit) kommt. Nachdem ich Latein mit Beginn der
Kollegstufe freudestrahlend nach sieben Jahren abgelegt habe, wäre das
schnipp
>Also nochmal: Freistaat ist der deutsche Begriff für Republik als
>Gegensatz zur Monarchie. Die Ablösung des monarchistischen Prinzips
>durch die Volkssouveränität wurde mit dieser Bezeichnung ausgedrückt
>(Ethymologisch wohl als "Staat der Freien").
>
>Rechtliche Unterschiede zu einem schlichten Bundesland ergeben sich
>dadurch aber auch nicht.
>
Dachte ich auch immer. Aber warum darf der "Freistaat" Bayern sich
dann eine eigene Grenzpolizei halten und an den Landesgrenzen Bayerns
Blau-Weiß flaggen?
Sicher eine Sache des Verwaltungsrechts und deshalb hoffentlich noch
nicht OT....
Peter Gleißner
Wobei das _und_ nur fuer das Bundesland Freie und Hansestadt Hamburg gilt,
das Bundesland Freie Hansestadt Bremen verzichtet auf das "und"
> Hamburg und Bremen sind die beiden einzigen ehemaligen Reichsstädte, die
> heute noch als Bundesländer erhalten sind.
Ich kann es mir als Lokalpatriot an dieser Stelle nicht verkneifen, dass
die ehemals freie Reichsstadt Bremen nicht mehr in dieser Form als Bundes-
land erhalten ist sondern seine Freiheit verloren hat. Denn die nunmehr
unfreie Hansestadt Bremen muss sich das Bundesland Freie Hansestadt Bremen
mit der Stadt Bremerhaven teilen und wird dadurch zu 20% fremdregiert!!!!! :-)
Leider vergisst man das in der Hansestadt Bremen oft und uebergeht
Bremerhavener Belange, dabei wuerde Bremen schon laengst das Schicksal
von Luebeck & Co. teilen udn unter "ferner liefen" in einem Flaechenland
utnergehen, wenn es nicht 1827 auf die Idee gekommen waere, ein paar
nasse Wiesen zu kaufen, dort ein Loch zu graben und es als Hafen
auszuweisen... :-) ...denn der Bremer Hafen war lange Zeit durch die
Seeschifffahrt nicht erreichbar wegen der damals technisch nicht zu
behebenden Versandung der Weser. Zudem wollte das Land Oldenburg, dessen
Haefen man zum Umschlag auf wesergaengige Schiffe nutzen musste, die Bremer
aus dem Seeschifffahrtsgeschaeft ausbooten...
Am schlimmsten ist jedoch, dass Bremen den Bremerhavenern seit rund 50
Jahren die kommunale Souveraenitaet ueber das "stadtbremische Uebersee-
hafengebiet Bremerhaven" verweigern, obwohl die Okkupation des
Stadtgebietes Bremerhaven durch die damalige Nachbarstadt Wesermuende
1937 durch die Nazis (nach Fall der Laendergrenzen), die zur Trennung
von Stadt- und Hafengebiet Bremerhavens nach Intervention Bremens
fuehrte (und zur Angliederung von Bremen-Nord als Ausgleich fuer den
Verlust des Stadtgebietes Bremerhaven), schon lange rueckgaengig
gemacht wurde. Kolonialismus sage ich da nur!
Die Stadt Wesermuende hat diesen Schacher immerhin mit der Streichung von der
Landkarte bezahlen muessen. Interessant am Rande: der nach dem Krieg
noch weiter bestehende niedersaechsische Landkreis Wesermuende wurde
uebrigens bis zur Vereinigung mit dem Kreis Land Hadeln und der Stadt
Cuxhaven exterritorial von einem fremden Bundesland aus verwaltet,
da Bremerhaven als Nachfolger der Stadt Wesermuende Sitz der
Kreisverwaltung blieb.
Tschuldigung... musste mal meinen durchs Exil geschwaechten
Lokalpatriotismus ein wenig austoben.... :-)
*besenhol* *erbsenundkorinthenwegfeg* :-)
MfG: Heiko Jacobs Z!
--
Douglasstr. 30, 76133 Karlsruhe, Tel.: (+49) (0)721 / 24069 Fax: .../ 2030542
jac...@cousin.stud.uni-karlsruhe.de http://cousin.stud.uni-karlsruhe.de/cousin/
.../jacobs/ Geo-Bild Ing.buero: http://dienstleistungen.freepage.de/geo-bild/
Peter Gleissner schrieb:
>
> >Rechtliche Unterschiede zu einem schlichten Bundesland ergeben sich
> >dadurch aber auch nicht.
> >
> Dachte ich auch immer. Aber warum darf der "Freistaat" Bayern sich
> dann eine eigene Grenzpolizei halten und an den Landesgrenzen Bayerns
> Blau-Weiß flaggen?
Bayern sind doch ganz besondere Amigos. Das wissen wir doch schon seit
FJS. Ein Strauß-Derivat, nämlich Fr. Hohlmeier (trägt ihren Namen zu
Recht) ist als gelernte Hotelfachfrau zur "Bildungsministerin"
aufgestiegen. Also: Im Freistaat Bayern kann jeder was werden, wenn er
den richtigen Nachnamen trägt.
Weiterhin erlaubt sich Bayern, eigene Gesetze in Krauft zu setzen (siehe
Abtreibung) und zieht sich die Schlafmütze tief über beide Augen, wenn´s
um Dinge wie BSE geht.
>
> Sicher eine Sache des Verwaltungsrechts und deshalb hoffentlich noch
> nicht OT....
>
> Peter Gleißner
Polemisierend
Klaus
Nachdem hier alle der Meinung sind, es gebe keinen Unterschied, bin ich
etwas unsicher geworden, aber ich meine mal irgendwo (evtl. sogar im
GG?) gelesen zu haben, daß ein Freistaat jederzeit aus der
Bundesrepublik ausscheiden kann, währen "normale" Bundesländer dies nur
mit Zustimmung der übrigen Bundesländer tun dürfen.
Kann das irgendjemand bestätigen?
Gruß,
Andreas
Deine attribution line ist nicht optimal, in öffentlichen Diskussionen
würden wir gerne den Namen dessen sehen, den du zitierst. Schau mal, wie
du das ändern kannst.
> > mal eine Frage: Was ist der rechtliche Unterschied zwischen einem
> > Freistaat und einem "normalen" Bundesland?
>
> Nachdem hier alle der Meinung sind, es gebe keinen Unterschied, bin ich
> etwas unsicher geworden, aber ich meine mal irgendwo (evtl. sogar im
> GG?) gelesen zu haben, daß ein Freistaat jederzeit aus der
> Bundesrepublik ausscheiden kann, währen "normale" Bundesländer dies nur
> mit Zustimmung der übrigen Bundesländer tun dürfen.
Im GG war es sicher nicht. Und auch nicht in irgendeiner anderen
seriösen Quelle. Der Austritt eines Bundeslandes aus der Bundesrepublik
Deutschland ist im GG nicht geregelt. Bis nach der Wiedervereinigung
(Beitritt der ostdeutschen Länder) war im alten Art. 23 GG der Beitritt
von Ländern erfasst, im Art. 29 GG ist die Neugliederung des
Bundesgebietes (zB der Wechsel einer Ortschaft von einem in ein anderes
Bundesland oder auch der Zusammenschluss von Ländern) geregelt.
Ob und unter welchen Umständen ein Bundesland überhaupt aus der
Bundesrepublik austreten kann, dazu lassen sich Bibliotheken füllen
(naja, kleine). Nicht lange nach der Wiedervereinigung soll von der bay.
Staatskanzlei mal ein ausführliches Gutachten erstellt worden sein
(weiss jemand näheres?).
Keinesfalls hat dies aber mit dem Namen zu tun, den sich ein Bundesland
selbst gegeben hat.
Ciao Henning
> Nachdem hier alle der Meinung sind, es gebe keinen Unterschied, bin ich
> etwas unsicher geworden, aber ich meine mal irgendwo (evtl. sogar im
> GG?) gelesen zu haben, daß ein Freistaat jederzeit aus der
> Bundesrepublik ausscheiden kann, währen "normale" Bundesländer dies nur
> mit Zustimmung der übrigen Bundesländer tun dürfen.
>
> Kann das irgendjemand bestätigen?
Ich sicher nicht, und ich glaube auch nicht, jemand anderes.
Sobald ein "Land" (der einzige Begriff im GG, und der meint _alle_ ) aus
D ausscheidet, hoert D auf zu existieren, egal ob die anderen vorher
zugestimmt haben oder nicht.
>
>>Dachte ich auch immer. Aber warum darf der "Freistaat" Bayern sich
>>dann eine eigene Grenzpolizei halten und an den Landesgrenzen Bayerns
>>Blau-Weiß flaggen?
>
>Jedes Bundesland kann seine Polizei selbst organisieren und deshalb
>auch eine spezielle Grenzpolzei schaffen oder aber an der Grenze die
>jeweilige Polizeiinspektion tätig sein lassen, oder ....
nix oder! Die Außengrenze der Bundesrepublik ist BGS-Sache, außer eben
in Bayern.
>Die bayer. Grenzpolizei ist aber doch schon seit Jahren abgeschafft,
>oder täusche ich mich da?
Warum sollte sie abgeschafft sein? Ich las vor einigen Jahren im
SPIEGEL, daß die bayrische Grenzpolizei es sogar für notwendig hält,
an ihren innerdeutschen Landesgrenzen zu kontrollieren und das dann
auch vornimmt.
>Jedes Bundesland kann an der Grenze flaggen, tun das nicht auch alle?
Klar tun sie das. Aber dann neben der Bundesflagge, während Bayern
sogar die Grenzpfähle in blau-weiß hat...
Peter Gleißner
--
Wer nicht die Wahrheit sagt ist ein Lügner.
Wer immer die Wahrheit sagt ist ein Flegel.
Andreas Leidner schrieb:
> daß ein Freistaat jederzeit aus der
> Bundesrepublik ausscheiden kann, währen "normale" Bundesländer dies nur
> mit Zustimmung der übrigen Bundesländer tun dürfen.
Nein :-)
Lutz Gollan schrieb:
> Sobald ein "Land" (der einzige Begriff im GG, und der meint _alle_ ) aus
> D ausscheidet, hoert D auf zu existieren, egal ob die anderen vorher
> zugestimmt haben oder nicht.
Huch. Das ist aber auch ein bisschen weitgehend.
Wie kommst du denn auf diese kühne These?
§§ 81 bis 83 StGB scheinen mir - wenn überhaupt für etwas -
dann doch eher für das Gegenteil zu sprechen, das Fortbestehen
des Restes als D.
CEN>
CEN>... nicht zu vergessen die "_Freie_ und Hansestadt ..."
Hi,hi,hi ,-D
Frei schon einmal gar nicht. Die Urkunden sind leider eine Faelschung. Nachgewiesen wurde dies schon 1907 durch den Historiker Heinrich Reincke, dessen Vortrag aber damals deren Senat allerdings verbot. Diese Ergebnisse durte Reinecke erst 1956 vortragen
gedruckt wurden sie allerdings erst 1961.
Allein schon das Siegel an diesen Urkunden ist nicht korrekt.
Die angeblich von Friedrich I. ausgestellte Urkunde (7.51189) hat ein Siegel seines Enkels Friedrich II., der von 1212 bis 1250 regierte und zu einem Siegeltyp gehoert, der von diesem erst nach seiner Koenung zum Koenig von Jerusalem, d.h. nach dem Maerz
1229 benutzt hat. Auch die Schrift der Urkunde weist unverkennbar gotische Zuege auf, eine Schriftform, die man zwischen 1240 und 1280 schrieb. Hinzu kommt, dass der Freibrief einfach zu schlicht gehalten ist. Es fehlen bestimmte Einleitungen und Formeln
die bei Urkunden ueblich waren (von einem Vergleich der Handschriften der Kanzleischreiber Friedrich II. auch abgesehen) fehlt auch das sonst uebliche eindrucksvolle Aufgebot von Zeugen aus den Ersten des Reiches (hier nur zwei Grafen und zwei Ministeri
le, von denen geschichtlich ueberhaupt nur zwei Nachgewiesen werden koennen und zwar die Ministralen). Aber das nur am Rande....
(Heinrich Reincke, Hamburgs Aufstieg zur Reichsfreiheit Zeitschrift des Vereins fuer hamburgische Geschichte Band XLVII 1961, S. 16-34, Hamburg 1961, Bruno Gebhardt Handbuch zur deutschen Geschichte Bd I. Fruehzeit und Mittelalter 8. Aufl. Stuttgart 1954
Falls sich jemand noch anderer Faelschungen und Legenden entledigen moechte, kann sich ja auch das Buch
Gerhard Prause: Niemand hat Kolumbus ausgelacht
dtv. 1986 Econ Verlag ISBM 3-430-17581-X antun.
Es ist fuer den einfach nur Geschichts-Interessierten von einem Historiker verstaendlich geschrieben worden.
Aber zurueck zum Recht. ,-)
Gruss Juergen
> > Sobald ein "Land" (der einzige Begriff im GG, und der meint _alle_ ) aus
> > D ausscheidet, hoert D auf zu existieren, egal ob die anderen vorher
> > zugestimmt haben oder nicht.
> Wie kommst du denn auf diese kühne These?
Soweit ich mich erinnere liegt das daran, das D nach dem GG ein
"Bundesstaat" (Art. 20 GG ??) ist. Geht ein Land raus, ist das Ganze
verletzt, und dann sei es eben nicht mehr der im GG vorausgesetzte
Bundesstaat.
Ich lasse aber gerne mit mir diskutieren ;-)
>>> Sobald ein "Land" (der einzige Begriff im GG, und der meint _alle_ ) aus
>>> D ausscheidet, hoert D auf zu existieren, egal ob die anderen vorher
>>> zugestimmt haben oder nicht.
>
>> Wie kommst du denn auf diese kühne These?
>
> Soweit ich mich erinnere liegt das daran, das D nach dem GG ein
> "Bundesstaat" (Art. 20 GG ??) ist. Geht ein Land raus, ist das Ganze
> verletzt, und dann sei es eben nicht mehr der im GG vorausgesetzte
> Bundesstaat.
Auch zwei Staaten können einen Bundesstaat bilden.
Cheerio
Kai
Lutz Gollan schrieb:
> Soweit ich mich erinnere liegt das daran, das D nach dem GG ein
> "Bundesstaat" (Art. 20 GG ??) ist. Geht ein Land raus, ist das Ganze
> verletzt, und dann sei es eben nicht mehr der im GG vorausgesetzte
> Bundesstaat.
>
> Ich lasse aber gerne mit mir diskutieren ;-)
OK, dann stelle ich mal in den Raum, dass Deutschland als
Deutschland existiert, bis der vorletzte Bundesstaat
ausgetreten ist :-)
Erst der letzte alleine wäre dann kein "Bundesstaat" mehr.
--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
Dr. rer. nat. Dipl.-Phys. cand. theol. M.Phil (Cantab)
Ehemann, Vater, Christ, Volleyballer (Bezirksliga)
Rechtsreferendar, komm. Personalratsvorsitzender, Bündnisgrüner
> Lutz Gollan schrieb:
>> Soweit ich mich erinnere liegt das daran, das D nach dem GG ein
>> "Bundesstaat" (Art. 20 GG ??) ist. Geht ein Land raus, ist das Ganze
>> verletzt, und dann sei es eben nicht mehr der im GG vorausgesetzte
>> Bundesstaat.
>>
>> Ich lasse aber gerne mit mir diskutieren ;-)
> OK, dann stelle ich mal in den Raum, dass Deutschland als
> Deutschland existiert, bis der vorletzte Bundesstaat
> ausgetreten ist :-)
Es existiert sogar noch einen Schritt weiter ;-) Was allerdings
aufhört zu existieren, ist die Rechtsform 'Bundesrepublik
Deutschland'.
--
Bagpiping is an outdoor sport!
Zum Thema Bayern:
Der Bayrische Landtag hat 1949 die Annahme des Grundgesetzes verweigert - es
soll den Abgeordneten zu zentralistisch aufgebaut gewesen sein.
In einen weiteren Beschluss wurde damals aber vom Landtag festgelegt, daß das
Grundgesetz in Kraft tritt, wenn es in bestimmten Anzahl von anderen
Bundeslaender der zukuenftige Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
Jedoch ist diese Ablehnung nur dekleratorisch, da von Seiten der Amerikianischen
Verwaltung schon vor dem Beschluss die Nichtgenehmigung bekannt war.
Heute noch hat der Freistaat Bayern einzelne Seperatrechte, die ihm schon zur
Zeiten den Deutschen Reichs und der Weimarer Republik zustanden. Das einzige mir
aktuell noch bekannte waere das Recht am Apostolischen Stuhl im Vatikan einen
eigenen Botschafter zu senden.
Quelle: Erinnerung aus dem Sozialkunderecht um 1985 rum.
Koennte das weiterhelfen ?
Gruss
Wolfgang Goetz
--
_____________________________________________________________
NewsGroups Suchen, lesen, schreiben mit http://netnews.web.de
> Heute noch hat der Freistaat Bayern einzelne Seperatrechte, die ihm schon zur
> Zeiten den Deutschen Reichs und der Weimarer Republik zustanden. Das einzige mir
> aktuell noch bekannte waere das Recht am Apostolischen Stuhl im Vatikan einen
> eigenen Botschafter zu senden.
Es gibt in Bayern auch eine eigene Staatsbürgerschaft. Bayrischer
Staatsbürger ist laut Verfassung, wer in Bayern geboren ist. Darauf hat
sich vor ein paar Jahren auch ein gebürtiger Bayer mit türkischem Paß
berufen, der über diesen Umweg die bundesdeutsche Staatsbürgerschaft
einklagen wollte. Leider wurde da nix 'draus.
Tom Berger
Soweit ich weiss, gibt es in jedem Land in D eine eigene
Staatsbuergerschaft, nicht nur in BY.
> Soweit ich weiss, gibt es in jedem Land in D eine eigene
> Staatsbuergerschaft, nicht nur in BY.
Woran sind diese Staatsbürgerschaften dann gebunden? An den Geburtsort?
An den Wohnort? Verliert man z.B. die Hessische Staatsbürgerschaft, wenn
man nach Hamburg zieht? Ich glaube mich doch erinnern zu können, daß die
Bayrische Staatsbürgerschaft irgendwas besonderes ist - vermutlich kann
man die nicht verlieren.
BTW - ich bin gebürtiger Bayer :-)
Tom Berger
> Woran sind diese Staatsbürgerschaften dann gebunden? An den Geburtsort?
Muesste der Wohnort sein.
Ciao,
Lutz
--
iur. Lutz Gollan
Nur Bayern hat eine eigene Staatsangehörigkeit: Art. 6 BV. Kein anderes
Bundesland hat eine solche Regelung in der Landesverfassung.
-----
Bayerische Verfassung - Artikel 6:
(1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben
1. durch Geburt;
2. durch Legitimation;
3. durch Eheschließung;
4. durch Einbürgerung.
(2) Die Staatsangehörigkeit kann nicht aberkannt werden.
(3) Das Nähere regelt ein Gesetz über die Staatsangehörigkeit.
-----
Ein solches Gesetz über die Staatsangehörigkeit gibt es nicht (mehr?).
Anekdotenhaft ist mir aber in Erinnerung, dass Deutsche, die nicht
bereits die bay. Staatsangehörigkeit haben, im Fall der Verbeamtung in
den bay. Staatsdienst auch eingebürgert würden.
Ciao Henning
"Wolfgang Götz" schrieb:
> Heute noch hat der Freistaat Bayern einzelne Seperatrechte, die ihm schon zur
> Zeiten den Deutschen Reichs und der Weimarer Republik zustanden. Das einzige mir
> aktuell noch bekannte waere das Recht am Apostolischen Stuhl im Vatikan einen
> eigenen Botschafter zu senden.
Dieses Recht haben nach meiner rudimentären Staatsrechtserinnerung
nun wieder _alle_ Länder. Aber eben _nur_ zum Vatikan, zu keinem
anderen Staat.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
Jesus lebt!
Und dieser Artikel hat in der Genehmigung der Verfassung der Alliierten 1946
ausdruecklich
keine Wirkung bekommen.
>
>-----
>
>Bayerische Verfassung - Artikel 6:
>
>(1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben
>
>1. durch Geburt;
>2. durch Legitimation;
>3. durch Eheschließung;
>4. durch Einbürgerung.
>
>(2) Die Staatsangehörigkeit kann nicht aberkannt werden.
>
>(3) Das Nähere regelt ein Gesetz über die Staatsangehörigkeit.
>
>-----
>
>Ein solches Gesetz über die Staatsangehörigkeit gibt es nicht (mehr?).
So ein Gesetz gab es noch nie - nur "Papa" Strauss soll die Ueberlegung gehabt
haben,
soetwas einzufuehren.
>
>Anekdotenhaft ist mir aber in Erinnerung, dass Deutsche, die nicht
>bereits die bay. Staatsangehörigkeit haben, im Fall der Verbeamtung in
>den bay. Staatsdienst auch eingebürgert würden.
Das waere eine interessenate Frage fuer Juraprueflinge - wer den Artikel nicht
kennt,
wird sich die Zaehne daran ausbeissen ;-)
Wenn Du die Laender meinst, die vor dem 2. WK existiert haben - vielleicht.
Uns hams damals beigebracht, dass eigentlich nur Bayern das Recht noch hat und
auch schon lange
nicht mehr ausuebt.
>Anekdotenhaft ist mir aber in Erinnerung, dass Deutsche, die nicht
>bereits die bay. Staatsangehörigkeit haben, im Fall der Verbeamtung in
>den bay. Staatsdienst auch eingebürgert würden.
Muessen sie dann nicht zur Vermeidung von Doppelstaatigkeit die deutsche
Staatsangehoerigkeit abgeben?
> Dachte ich auch immer. Aber warum darf der "Freistaat" Bayern sich
> dann eine eigene Grenzpolizei halten und an den Landesgrenzen Bayerns
> Blau-Weiß flaggen?
Die bayerische Grenzpolizei ist seit einigen Jahren als solche aufgelöst
und in die bayerische Polizei integriert.
Es handelte sich aber IIRC sowieso lediglich um eine besondere
Polizeieinheit, die nicht die Kompetenzen des BGS hatte. Und da
Polizeirecht Ländersache ist, darf jedes Bundesland sowas machen.
Als in Bayern studierender Badener überquere ich die Landesgrenze recht
oft und mir sind bisher nie Flaggen an der Autobahn aufgefallen.
Gruß
Marcus
--
- Nobody died. How can you kill an idea? How can you kill the
personification of an action?
- Then what died? Who are you mourning?
- A puh-point of view.
> Auch zwei Staaten können einen Bundesstaat bilden.
Dann sind's aber keine zwei Staaten mehr (im Gegensatz zum Staatenbund).
Gruß
Marcus
--
There is no such thing as a one-sided coin.
>> Heute noch hat der Freistaat Bayern einzelne Seperatrechte, die ihm schon
>> zur Zeiten den Deutschen Reichs und der Weimarer Republik zustanden. Das
>> einzige mir
aktuell noch bekannte waere das Recht am Apostolischen Stuhl
>> im Vatikan einen
eigenen Botschafter zu senden.
>Dieses Recht haben nach meiner rudimentären Staatsrechtserinnerung
>nun wieder _alle_ Länder. Aber eben _nur_ zum Vatikan, zu keinem
>anderen Staat.
Weshalb sollte da ein Unterschied bestehen ? Die Länder können ja auch
immer noch von der Bundesrepublik separate völkerrechtliche Verträge
mit anderen Ländern schließen. Warum sollten sie da nicht auch eigene
Botschafter entsenden können ?
--
Ciao, Heiko...
Na, da sind also doch alle Laender Staaten.
Gruss,
Lutz
--
Lutz Gollan
> > Weshalb sollte da ein Unterschied bestehen ? Die Länder können ja auch
> > immer noch von der Bundesrepublik separate völkerrechtliche Verträge
> > mit anderen Ländern schließen. Warum sollten sie da nicht auch eigene
> > Botschafter entsenden können ?
>
Kannst Du das belegen? Ich habe gerade das GG nicht zur Hand, ging
aber davon aus, dass völkerrechtliche Beziehungen ausschließlich Bundeskompetenz
ist.
Überspitzt gesagt: Kann Sachsen aus der Nato austreten?
Gruß, Roland
Heiko Nock schrieb:
> Weshalb sollte da ein Unterschied bestehen ? Die Länder können ja auch
> immer noch von der Bundesrepublik separate völkerrechtliche Verträge
> mit anderen Ländern schließen. Warum sollten sie da nicht auch eigene
> Botschafter entsenden können ?
Art. 73 Nr. 1 GG?
Die Verträge, von denen Du sprichst, betreffen ja wohl immer nur
"kleinen Grenzverkehr" und dergleichen. Bedürfen die nicht sogar
zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung durch den Bund?
> OK, dann stelle ich mal in den Raum, dass Deutschland als
> Deutschland existiert, bis der vorletzte Bundesstaat
> ausgetreten ist :-)
>
> Erst der letzte alleine wäre dann kein "Bundesstaat" mehr.
Der letzte machts Licht aus. SCNR
Thoma$
--
Meine Meinung ist Public Domain.
Jeder darf sie sich zu eigen machen.
Stimmt nicht.
>> > Weshalb sollte da ein Unterschied bestehen ? Die Länder können ja auch
>> > immer noch von der Bundesrepublik separate völkerrechtliche Verträge
>> > mit anderen Ländern schließen. Warum sollten sie da nicht auch eigene
>> > Botschafter entsenden können ?
>Kannst Du das belegen?
Ich erinnere mich daran, daß das ein Professor gesagt hat. Angesichts
Art.32 Abs.3 GG scheint mir das aber doch wohl eher eine Fehlerinnerung zu
sein.
Was passiert eigentlich, falls ein Land doch einen völkerrechtlichen
Vertrag mit einem anderen Staat schließt ?
Ist der dann automatisch nichtig ?
--
Ciao, Heiko...
>>> > Weshalb sollte da ein Unterschied bestehen ? Die Länder können ja auch
>>> > immer noch von der Bundesrepublik separate völkerrechtliche Verträge
>>> > mit anderen Ländern schließen. Warum sollten sie da nicht auch eigene
>>> > Botschafter entsenden können ?
>>Kannst Du das belegen?
>
>Ich erinnere mich daran, daß das ein Professor gesagt hat. Angesichts
>Art.32 Abs.3 GG scheint mir das aber doch wohl eher eine Fehlerinnerung zu
>sein.
Wieso? Art. 32 III GG sagt doch genau, dass die Länder eigene
völkerrechtliche Verträge schließen können. Freilich muss die
Bundesregierung zustimmen, doch es bleiben Verträge der Länder, nicht
des Bundes. AFAIK gibt es einen Vertrag zwischen Österreich, der
Schweiz, Baden-Württemberg und Bayern über die Reinhaltung des
Bodensees.
>Was passiert eigentlich, falls ein Land doch einen völkerrechtlichen
>Vertrag mit einem anderen Staat schließt ?
>
>Ist der dann automatisch nichtig ?
Ohne Zustimmung der BReg? Wohl schon.
Love and Peace,
Mark
--
Aktuelle Gesetzestexte im WWW:
http://www.rechtliches.de (Weiterleitung)
oder
http://www.uni-oldenburg.de/~markobr/Gesetze.html (direkt)
Ja. Es bleiben aber trotzdem Verträge der Länder.
>> Weshalb sollte da ein Unterschied bestehen ? Die Länder können ja auch
>> immer noch von der Bundesrepublik separate völkerrechtliche Verträge
>> mit anderen Ländern schließen. Warum sollten sie da nicht auch eigene
>> Botschafter entsenden können ?
>Art. 73 Nr. 1 GG?
Erst mal Art.32 Abs.3 GG.
>Die Verträge, von denen Du sprichst, betreffen ja wohl immer nur
>"kleinen Grenzverkehr" und dergleichen. Bedürfen die nicht sogar
>zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung durch den Bund?
Ja. Obwohl ich schwören könnte, daß ein Professor etwas anderes erzählt
hat....
--
Ciao, Heiko...
>>Ich erinnere mich daran, daß das ein Professor gesagt hat. Angesichts
>>Art.32 Abs.3 GG scheint mir das aber doch wohl eher eine Fehlerinnerung zu
>>sein.
>Wieso? Art. 32 III GG sagt doch genau, dass die Länder eigene
>völkerrechtliche Verträge schließen können.
Aber nur im Rahmen ihrer mageren Kompetenzen und nur mit Zustimmung des
Bundes.
>Freilich muss die Bundesregierung zustimmen, doch es bleiben Verträge der
>Länder, nicht des Bundes.
Ein relativ wertloses Recht, denn der Bund würde nie einem Vertrag
zustimmen, der eigenen Verträgen zuwider läuft.
>AFAIK gibt es einen Vertrag zwischen Österreich, der Schweiz,
>Baden-Württemberg und Bayern über die Reinhaltung des Bodensees.
Weltbewegend.
--
Ciao, Heiko...