ich bin Hobbyfotograf und habe vor kurzem von öffentlichem Grund aus
Fotos von einem chicen Firmengebäude gemacht.
Nun rief mich heute ein Anwalt der Firma an und frug, wofür ich die
Fotos gemacht hätte. Ich gab ihm Auskunft, was dann auch okay war für
ihn. Auf die Frage, wie er an mich gekommen sei, antwortete er, da
habe sich jemand das Kennzeichen aufgeschrieben. Wie er denn dann an
meine Adresse komme, frug ich. Darauf er: Da gibt es schon Mittel und
Wege.
Eine Telefonnummer seiner Kanzlei wollte er mir dann auf Nachfrage
plötzlich nicht mehr geben, da lässt sich aus der Anrufliste aber
bestimmt dran kommen.
Nun würde mich interessieren: Kann ich - wie - gegen die illegale
Datenabfrage vorgehen?
Danke und Gruß,
Andreas
ich bin Hobbyfotograf und habe vor kurzem von �ffentlichem Grund aus
Fotos von einem chicen Firmengeb�ude gemacht.
Nun rief mich heute ein Anwalt der Firma an und frug, wof�r ich die
Fotos gemacht h�tte. Ich gab ihm Auskunft, was dann auch okay war f�r
ihn. Auf die Frage, wie er an mich gekommen sei, antwortete er, da
habe sich jemand das Kennzeichen aufgeschrieben. Wie er denn dann an
meine Adresse komme, frug ich. Darauf er: Da gibt es schon Mittel und
Wege.
Eine Telefonnummer seiner Kanzlei wollte er mir dann auf Nachfrage
pl�tzlich nicht mehr geben, da l�sst sich aus der Anrufliste aber
bestimmt dran kommen.
Nun w�rde mich interessieren: Kann ich - wie - gegen die illegale
Datenabfrage vorgehen?
Ruf deinen Versicherer an und schildere ihm den Vorfall.
Letztens war auf Sat1 (Akte oder so) ein Bericht dar�ber, wie einfach die
Versicherungen die Daten preisgeben.
Mich w�rde dabei auch interessieren, ob der Anwalt belangt werden kann, weil
er falsche Dinge gegen�ber der Vers. behauptet hat....
Gru�
Angy
Danke und Gru�,
Andreas
Wieso illegal?
Siehe hier:
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Unfallabwicklung/Adressen/ADAC_Formular_fuer_die_Halteranfrage/default.asp?ComponentID=2897&SourcePageID=86856
Einzig eine Sch�digung ist nicht offensichtlich die dazu berechtigen
w�rde. Aber wer kann bzw. w�rde die �berpr�fen? Mir f�llt da spontan
folgende Theorie ein: Du parktest die Einfahrt zu, damit konnte eine
Anlieferung nicht erfolgen, die 2. Anfahrt o.�. kostet Geld --> es ist
ein Schaden entstanden. Abgesehen davon, dass sowas nicht unbedingt
haltbar ist, kennen Anw�lte sicher M�glichkeiten, die Anfrage so zu
formulieren, dass ein Schaden wahrscheinlich, aber nicht oder nur schwer
nachpr�fbar ist.
Du kannst ja beim f�r Dich zust�ndigen Polizeirevier mal nachfragen (Ich
wei� allerdings nicht genau, glaube aber dass Datenmissbrauch oder
Verst��e gegen den Datenschutz o.�. unters Strafrecht fallen, und damit
sind die Ansprechpartner) oder alternativ den Anwalt deines Vertrauens.
Tsch�
AO
Naja, um zu wissen, welche Versicherung ich habe, muss er ja erst mal
die Halterabfrage durchführen.
Habe ich (und wenn ja, auf welcher Grundlage) einen Anspruch gegen die
Zulassungsstelle auf Auskunft, wer eine Halterabfrage auf mich
durchgeführt hat?
Danke und Gruß,
Andreas
> On 8 Okt., 10:38, "Angy S." <angym...@gmx.net> wrote:
>> Ruf deinen Versicherer an und schildere ihm den Vorfall.
>> Letztens war auf Sat1 (Akte oder so) ein Bericht dar�ber, wie einfach die
>> Versicherungen die Daten preisgeben.
>
> Naja, um zu wissen, welche Versicherung ich habe, muss er ja erst mal
> die Halterabfrage durchf�hren.
>
> Habe ich (und wenn ja, auf welcher Grundlage) einen Anspruch gegen die
> Zulassungsstelle auf Auskunft, wer eine Halterabfrage auf mich
> durchgef�hrt hat?
Das mu� nicht unbedingt die Zulassungsstelle gewesen sein.
Er kann die Informationen auch von der Polizei bekommen haben, nach dem
Motto "Ich habe hier beim Einparken ein Auto besch�digt mit dem Kennzeichen
A-BC 1234. Ist nichts Schlimmes, aber ich m�chte mich schon bei dem Halter
melden. K�nnten Sie vielleicht mal kurz nachschauen, ob der hier in der
Ecke wohnt, dann gehe ich da mal klingeln und melde den Schaden, dann mu�
von Ihnen nicht extra jemand rauskommen". Je nachdem wie �berzeugend das
vorgetragn wird kann er damit durchaus Erfolg haben (die Polizei hat die
Daten im Computer, das ist kein gro�er Akt).
Ist sicher nicht 100% korrekt, aber Du wirst es kaum nachweisen k�nnen.
Oder er hat tats�chlich Connections auf dem "kleinen Dienstweg" (Bekannten
oder Verwandten bei Polizei oder Zulassungsstelle).
Gr��e,
Frank
Hallo, Frank,
danke erst mal für die Antwort. Bin mir auch nicht sicher, ob mir der
Datenschutz den Stress jetzt wert ist. Auf der anderen Seite ärgert es
mich schon - Schäubles und Konsorten haben einen dafür sensibilisiert,
sich nicht alles an Datenmissbrauch gefallen zu lassen.
Weißt Du zufällig, ob auch Polizei-Halterabfragen protokolliert
werden?
Gruß,
Andreas
> On 8 Okt., 12:51, Frank Hucklenbroich <Hucklenbroic...@aol.com> wrote:
>> Ist sicher nicht 100% korrekt, aber Du wirst es kaum nachweisen k�nnen.
>> Oder er hat tats�chlich Connections auf dem "kleinen Dienstweg" (Bekannten
>> oder Verwandten bei Polizei oder Zulassungsstelle).
>
> Hallo, Frank,
>
> danke erst mal f�r die Antwort. Bin mir auch nicht sicher, ob mir der
> Datenschutz den Stress jetzt wert ist. Auf der anderen Seite �rgert es
> mich schon - Sch�ubles und Konsorten haben einen daf�r sensibilisiert,
> sich nicht alles an Datenmissbrauch gefallen zu lassen.
>
> Wei�t Du zuf�llig, ob auch Polizei-Halterabfragen protokolliert
> werden?
Systemintern vielleicht irgendwie, aber da kommst Du wegen so einer
"Bagatelle" sicherlich nicht ran. �berleg mal wie viele Halteranfragen die
Polizei in einer Gro�stadt an einem Tag so macht - das d�rften tausende
sein.
Da m��te schon etwas sehr Schwerwiegendes vorgefallen sein, da� da jemand
eine einzelne Abfrage rausfischt. Und selbst dann kann der betreffende
Beamte ja durchaus einen plausiblen Grund f�r die Anfrage vorschieben (und
sei es, da� er sich schlichtweg vertippt hat).
Der Funkverkehr wird IIRC mitgeschnitten, zumindest der auf den
4m-Hauptkan�len, aber auch hier m��te schon eine schwere Straftat im Raum
stehen, da� da jemand rangeht und sich die Mitschnitte anh�rt (da mu� dann
wohl schon ein richterlicher Beschlu� vorliegen, immerhin unterliegt
BOS-Funk der Geheimhaltungspflicht).
In Deinem Fall ist ja im Prinzip "nichts passiert", und daher wird sich da
imho auch niemand M�he geben, irgendwas zu recherchieren. Da kommt nichts
bei rum.
Gr��e,
Frank
> Ruf deinen Versicherer an und schildere ihm den Vorfall.
> Letztens war auf Sat1 (Akte oder so) ein Bericht dar�ber, wie
> einfach die Versicherungen die Daten preisgeben.
> Mich w�rde dabei auch interessieren, ob der Anwalt belangt werden
> kann, weil er falsche Dinge gegen�ber der Vers. behauptet hat....
Woher bist du so sicher, dass er den Weg �ber die Versicherung gew�hlt
hat.
Du bekommst die Daten auch von den Ordnungsbeh�rden, wenn du ein
berechtigtses Interesse vorgibst.
Harald
Andreas M�ller schrieb:
> Naja, um zu wissen, welche Versicherung ich habe, muss er ja erst mal
> die Halterabfrage durchf�hren.
�hm, n�. Da gen�gt der Zentralruf der Autoversicherer:
http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html
Auf der zugeh�rigen FAQ Seite steht:
"Welche Daten sollten zur Ermittlung der gegnerischen Versicherung
angegeben werden?
Um die gegnerische Versicherung zu ermitteln, ben�tigen die Mitarbeiter
vom Zentralruf der Autoversicherer lediglich das Kennzeichen des
Unfallgegners und den Schadentag."
Einfach also.
Die Redaktion ist es anders angegangen. Und zwar haben sie
sich �ber den Zentralruf der Autoversicherer zun�chst den
Namen der Versicherung eines vermeintlichen Unfallgegners
geben lassen.
Bei der Versicherung hat sich ein Redakteur dann als Ver-
sicherungsnehmer ausgegeben und unter einem Vorwand die
"eigene" Adresse "validiert".
ciao
Olaf
Du kᅵnntest dem Anwalt ein Auskunftsersuchen gemᅵᅵ BDSG schicken.
Allerdings musst Du das geschickt begrᅵnden, immerhin ist der Empfᅵnger
Anwalt, sprich er kennt sich potentiell natᅵrlich mit der rechtlichen
Lage gut aus.
Wolfgang
--
> On 8 Okt., 12:51, Frank Hucklenbroich <Hucklenbroic...@aol.com> wrote:
>> Ist sicher nicht 100% korrekt, aber Du wirst es kaum nachweisen k�nnen.
>> Oder er hat tats�chlich Connections auf dem "kleinen Dienstweg" (Bekannten
>> oder Verwandten bei Polizei oder Zulassungsstelle).
>
> Hallo, Frank,
>
> danke erst mal f�r die Antwort. Bin mir auch nicht sicher, ob mir der
> Datenschutz den Stress jetzt wert ist. Auf der anderen Seite �rgert es
> mich schon - Sch�ubles und Konsorten haben einen daf�r sensibilisiert,
> sich nicht alles an Datenmissbrauch gefallen zu lassen.
>
> Wei�t Du zuf�llig, ob auch Polizei-Halterabfragen protokolliert
> werden?
>
> Gru�,
> Andreas
Auch die Ordnungs�mter machen Halteranfragen. Viel Spa� beim Ermitteln.
Gru� Hans
Eine mutmaßliche Schädigung (durch die Fotos) war doch gerade der
Grund für die Kontaktaufnahme.
>Naja, um zu wissen, welche Versicherung ich habe, muss er ja erst mal
>die Halterabfrage durchf�hren.
n�, die gibts gratis beim Zentralruf der Autoversicherer.
> Nun würde mich interessieren: Kann ich - wie - gegen die illegale
> Datenabfrage vorgehen?
Warum war die Datenabfrage illegal?
MfG
Rupert
Weil ich mir nicht vorstellen kann - korrigier' mich - dass es legal
ist, sich als Privatperson von einer beliebigen anderen Person die
Adressdaten zum Autokennzeichen heraussuchen zu lassen, wenn diese
Person nichts getan hat, was illegal ist oder einen Schaden verursacht
hat, nur auf Verdacht. (Wahlweise: Dass es legal ist, die Daten
*herauszugeben*)
Gruß,
Andreas
Ui, ich will ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen :-) Dachte nur,
dass in der Halterdatenbank jede Abfrage und ihre Quelle dokumentiert
wird und man eventuell nach irgendeinem behördlichen Auskunftsanspruch
Auskunft über diese Abfragen und deren Quellen verlangen kann.
Gruß,
Andreas
>>> Kann ich - wie - gegen die illegale Datenabfrage vorgehen?
>> Wieso illegal?
>> Siehe hier:http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Unfallabwicklung/Adressen/ADAC_Form...
>>
>> Einzig eine Schᅵdigung ist nicht offensichtlich die dazu berechtigen
>> wᅵrde.
>
> Eine mutmaᅵliche Schᅵdigung (durch die Fotos) war doch gerade der
> Grund fᅵr die Kontaktaufnahme.
Inwiefern kᅵnnte ein Foto eine Schᅵdigung darstellen? Das einzig
denkbare wᅵre wohl Hausfriedensbruch, wenn er dazu das Privatgelᅵnde
betreten hᅵtte; hat er aber aber nicht (siehe OP).
Wolfgang
--
Wobei man dort nur die Versicherung und die Versicherungsnummer
bekommt. Name und Adresse des Halters sind in der Auskunft nicht
enthalten.
Gru�
Marcus
--
- "Do you know what Freud said about dreams of flying?
It means you're really dreaming about sex."
- "Indeed? Tell me then, what does it mean when you dream about sex?"
> Inwiefern k�nnte ein Foto eine Sch�digung darstellen? Das einzig
> denkbare w�re wohl Hausfriedensbruch, wenn er dazu das Privatgel�nde
> betreten h�tte; hat er aber aber nicht (siehe OP).
Werksspionage? Planung eines Terroranschlages? Versuch mal die US-Botschaft
in Berlin zu knipsen, von �ffentlichem Grund aus...
SCNR,
Frank
Wieso? Darf man doch. Nur die Bilder nicht ohne Zustimmung
ver�ffentlichen. Falls du anderslautende Infos mit Quellen immer her damit.
Ich hatte mal meine Aktentasche mit "allem darin" verloren. Sie wurde
gefunden und bei mir zuhause abgegeben, bevor ich den Verlust �berhaupt
bemerkt hatte. Der Finder war so schnell wieder weg, da� meine Frau nur
einen kurzen Blick auf die Autonummer werfen konnte.
Auf der Polizeiwache habe ich den Fall geschildert und um die Adresse
zum Kennzeichen gebeten, um dort Dank und Finderlohn loswerden zu
k�nnen. Hat man mir ohne mit der Wimper zu zucken gegeben.
H�tte man sicher nicht, wenn das "illegal" w�re.
Gru�
Wolfgang
Warum sollte man die Bilder nicht ver�ffentlichen d�rfen? man
Panoramafreiheit.
Die Hinweisschilder des Polizeipr�sidenten in Berlin vor der Botschaft
verbieten nur das Abstellen von Gegenst�nden.
Gewagte "Argumentation".
Da darf das Objekt aber nicht im Mittelpunkt stehen. Die Grenze dessen
ist leider Auslegungssache. Leider wei� ich die Quelle nicht mehr, aber
ich las mal dass man gegen Ver�ffentlichungen von Fotos eigener Geb�ude
vorgehen kann. Dazu muss aber das Geb�ude im Mittelpunkt des Bildes
stehen (sprich: andere Geb�ude nur teilweise drauf).
Holla, die Waldfee! Dann braucht man ja wirklich nur zu den Freunden und
Helfern zu gehen, denen irgendwas vom Pferd erz�hlen und bekommt als
Gegenleistung das Ergebnis einer Halteranfrage? Toll!
Was ist an dieser "Argumentation" denn "gewagt", wenn die Leute, die es
von Berufs wegen wissen m��ten, entsprechend handeln?
Nat�rlich passieren Fehler und Schlampereien �berall. Ich kann's ja
morgen nochmal probieren, mit meiner eigenen Autonummer. :-)
Gru�
Wolfgang
Anderer Ansicht: § 59 Abs. 1 UrhG (man beachte Satz 2).
> Leider weiß ich die Quelle nicht mehr, aber
> ich las mal dass man gegen Veröffentlichungen von Fotos eigener Gebäude
> vorgehen kann.
Nicht wenn man von einer öffentlichen Straße aus fotografiert.
Bei Fotos von nicht öffentlich zugänglichen Punkten sieht das anders
aus; siehe OLG München, Urteil vom 16.06.2005, Az. 6 U 5629/99
(Hundertwasser-Haus)
> Dazu muss aber das Gebäude im Mittelpunkt des Bildes
> stehen (sprich: andere Gebäude nur teilweise drauf).
Das verwechselst Du offenbar mit Werken, die _nicht_ dauerhaft
angebracht sind (wie etwa Christos "Wrapped Reichstag").
> ich bin Hobbyfotograf und habe vor kurzem von �ffentlichem Grund aus
> Fotos von einem chicen Firmengeb�ude gemacht.
Hattest Du dazu die Erlaubnis des Architekten? *duck*
> Nun rief mich heute ein Anwalt der Firma an und frug, wof�r ich die
> Fotos gemacht h�tte. Ich gab ihm Auskunft, was dann auch okay war f�r
ihn. Auf die Frage, wie er an mich gekommen sei, antwortete er, da habe
sich jemand das Kennzeichen aufgeschrieben. Wie er denn dann an meine
Adresse komme, frug ich. Darauf er: Da gibt es schon Mittel und Wege.
Klar, einige.
> Nun w�rde mich interessieren: Kann ich - wie - gegen die illegale
> Datenabfrage vorgehen?
Wieso sollte die illegal gewesen sein?
Wenn jemand von meinem Haus (worin ich auch als Unternehmer t�tig bin)
Fotos macht (und offensichtlich nicht nur die Gegend knipst), bin ich
sofort bei der Polizei. Es ist bei uns schon mehrfach eingebrochen
worden, auch Betriebsspionage hatte es schonmal gegeben. Das war auch
mal der Fall, als jemand das Anwesen von seinem Auto aus recht intensiv
musterte (er ist dabei auff�llig langsam vorbeigefahren). Die Polizei
hat uns dann auch problemlos mitgeteilt, da� es sich laut Kennzeichen um
ein Leihfahrzeug der Firma xyz gehandelt hat, und sogar ermittelt, wer
das Fahrzeug dort geliehen hat. Alles mit dem Argument, da� es sich
hierbei um den Verdacht einer bevorstehenden Straftat handelt, und man
wissen m�sse, ob Handlungsbedarf bestehe. Dieser bestand dann
tatas�chlich, aber es h�tte ja auch anders sein k�nnen.
Es gibt also durchaus ein begr�ndbares Interesse in solchen F�llen den
Halter/Fahrer zu ermitteln, ob das in jedem Fall juristisch *berechtigt*
ist, wei� ich nat�rlich nicht.
Ich w�rde mich daher nicht wundern, wenn das einem Fotografen h�ufiger
passiert... :-)
Viele Gr��e,
Andreas
Richtig.
> Name und Adresse des Halters sind in der Auskunft nicht
> enthalten.
Die bekommt man mit etwas Dreistigkeit dann vom Versicherer.
ciao
Olaf
> Wieso illegal?
> Siehe hier:
> http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Unfallabwicklung/Adressen/ADAC_Formular_fuer_die_Halteranfrage/default.asp?ComponentID=2897&SourcePageID=86856
Vielleicht sollte man statt Google einfach einmal � 39 StVG lesen (und
verstehen). Der entscheidende Satzteil dort ist "Rechtsanspr�chen im
Zusammenhang mit der Teilnahme am Stra�enverkehr, dem Diebstahl, dem
sonstigen Abhandenkommen des Fahrzeugs oder zur Erhebung einer
Privatklage wegen im Stra�enverkehr begangener Verst��e".
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
> Weil ich mir nicht vorstellen kann - korrigier' mich - dass es legal
> ist, sich als Privatperson von einer beliebigen anderen Person die
> Adressdaten zum Autokennzeichen heraussuchen zu lassen, wenn diese
> Person nichts getan hat, was illegal ist oder einen Schaden verursacht
> hat, nur auf Verdacht. (Wahlweise: Dass es legal ist, die Daten
> *herauszugeben*)
Ich will dich doch überhaupt nicht korrigieren - ich glaube dir
natürlich, daß du dir nicht vorstellen kannst, daß man die genannten
Daten zu Recht erhalten kann.
Mich interessiert aber nach wie vor, worauf sich diese Vorstellung
gründet. Es sollte doch ebenso vorstellbar sein, daß ein Firmeninhaber,
ein Hausbesitzer oder werauchimmer, das Recht haben könnte, zu
erfahren, wer ihn bzw. seine Gebäude beobachtet, ausspioniert, ja sogar
fotografiert und/oder filmt und das alles überdies, ohne vorher zu
fragen. Es dürfte doch sehr naheliegend sein, daß man erfahren möchte,
warum du getan hast, was du getan hast. Handelt es sich um
geschäftliche Interessen (z.B. Wirtschaftsspionage), handelt es sich
gar um einen Spanner, der glaubt, für ihn bemerkenswertes fotographisch
festhalten zu müssen oder handelt es sich lediglich um jemanden, der
das Gebäude so beeindruckend findet, daß er es nur aus dem Interesse an
der Architetur fotografierte?
MfG
Rupert
>Vielleicht sollte man statt Google einfach einmal � 39 StVG lesen (und
>verstehen). Der entscheidende Satzteil dort ist "Rechtsanspr�chen im
>Zusammenhang mit der Teilnahme am Stra�enverkehr, dem Diebstahl, dem
>sonstigen Abhandenkommen des Fahrzeugs oder zur Erhebung einer
>Privatklage wegen im Stra�enverkehr begangener Verst��e".
Wenn mir also mein Auto geklaut wird, kann ich unter Angabe des
Kennzeichens verlangen, dass man mit den Halter nennt?
*gr�bel*
aha.
> Es sollte doch ebenso vorstellbar sein, da� ein Firmeninhaber, ein
> Hausbesitzer oder werauchimmer, das Recht haben k�nnte, zu
> erfahren, wer ihn bzw. seine Geb�ude beobachtet, ausspioniert, ja
> sogar fotografiert und/oder filmt und das alles �berdies, ohne
> vorher zu fragen.
Warum?
Wenn ich dich auf der STra�e mit meinen Augen beobachte, hast du dann auch
das Recht zu erfahren, wer ich bin?
> Es d�rfte doch sehr naheliegend sein, da� man erfahren m�chte,
> warum du getan hast, was du getan hast.
Klar. Aber warum sollte man das Recht haben?
> Handelt es sich um gesch�ftliche Interessen (z.B.
> Wirtschaftsspionage), handelt es sich gar um einen Spanner, der
> glaubt, f�r ihn bemerkenswertes fotographisch festhalten zu m�ssen
> oder handelt es sich lediglich um jemanden, der das Geb�ude so
> beeindruckend findet, da� er es nur aus dem Interesse an der
> Architetur fotografierte?
Und welches Recht sollte es geben, das vom Betroffenen zu erfahren?
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Es kann nicht sein, dass der Hund mit dem Schwanz wedelt."
Ronald Pofalla, Generalsekret�r der CDU, am 31.8.2009 in MDR Info.
Brauche ich nicht, http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
> > Nun würde mich interessieren: Kann ich - wie - gegen die illegale
> > Datenabfrage vorgehen?
>
> Wieso sollte die illegal gewesen sein?
>
> Wenn jemand von meinem Haus (worin ich auch als Unternehmer tätig bin)
> Fotos macht (und offensichtlich nicht nur die Gegend knipst), bin ich
> sofort bei der Polizei. Es ist bei uns schon mehrfach eingebrochen
> worden, auch Betriebsspionage hatte es schonmal gegeben. Das war auch
> mal der Fall, als jemand das Anwesen von seinem Auto aus recht intensiv
> musterte (er ist dabei auffällig langsam vorbeigefahren).
Es spricht auch nichts dagegen, dass jemand mein Kennzeichen der
Polizei meldet, die das protokollieren und mich dann abklopfen, sollte
in der Folge ein Einbruch oder gar eine Serie in dem Gewerbegebiet
starten, von mir aus auch direkt anrufen und fragen, was ich da
wollte. Kein Grund hingegen ist es dafür, meine persönlichen Daten an
den Anrufer herauszugeben.
> Ich würde mich daher nicht wundern, wenn das einem Fotografen häufiger
> passiert... :-)
Ich lasse es Euch wissen :-)
Gruß,
Andreas
Ich glaube, dass meine persönlichen Daten ein geschütztes Rechtsgut
darstellen, auf die nicht jeder aufgrund der Kenntnis meines
Autokennzeichens Zugriff haben sollte. Da ich kein Jurist bin, weiß
ich nicht, auf welche Paragraphen sich dieser Schutz stützen würde,
daher auch die ursprüngliche Frage. Vielleicht hilft hier ja einer der
Experten im Forum aus.
> Es sollte doch ebenso vorstellbar sein, daß ein Firmeninhaber,
> ein Hausbesitzer oder werauchimmer, das Recht haben könnte, zu
> erfahren, wer ihn bzw. seine Gebäude beobachtet, ausspioniert, ja sogar
> fotografiert und/oder filmt
Jetzt bin ich dran zu fragen: Auf welcher Basis soll dieses Recht
gewährt werden, unter der Voraussetzung, dass Fotos von öffentlichem
Grund aus erfolgen und daher von der Panoramafreiheit (http://
de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit) gedeckt sind? Gerne mit
Paragraphen.
> und das alles überdies, ohne vorher zu
> fragen. Es dürfte doch sehr naheliegend sein, daß man erfahren möchte,
> warum du getan hast, was du getan hast.
Das er dass erfahren möchte, kann ich mir sehr gut vorstellen. Mich
interessiert aber, worauf sich Deine Vorstellung gründet, er habe auch
das Recht dazu.
Die Polizei darf ihm ja hinterher gerne sagen: "Wir haben das
gecheckt, das war ein Architekturfotograf. Es besteht keine Gefahr."
Deswegen muss er trotzdem nicht wissen, *wer* fotografiert hat.
> Handelt es sich um
> geschäftliche Interessen (z.B. Wirtschaftsspionage), handelt es sich
> gar um einen Spanner, der glaubt, für ihn bemerkenswertes fotographisch
> festhalten zu müssen
All dies darf er gerne anzeigen und ich werde der Polizei mit Freude
die Bilder zeigen und Ihnen Auskunft über ihre Verwendung geben. Nicht
jedoch sollte der Gebäudebesitzer das Recht haben, selbst auf
geschützte Daten zuzugreifen.
Gruß,
Andreas
> Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> schrieb:
>> Es sollte doch ebenso vorstellbar sein, daß ein Firmeninhaber, ein
>> Hausbesitzer oder werauchimmer, das Recht haben könnte, zu
>> erfahren, wer ihn bzw. seine Gebäude beobachtet, ausspioniert, ja
>> sogar fotografiert und/oder filmt und das alles überdies, ohne
>> vorher zu fragen.
>
> Warum?
Warum sollte das nicht vorstellbar sein?
> Wenn ich dich auf der STraße mit meinen Augen beobachte, hast du dann
> auch das Recht zu erfahren, wer ich bin?
Das ist ein anderer Sachverhalt
>> Es dürfte doch sehr naheliegend sein, daß man erfahren möchte,
>> warum du getan hast, was du getan hast.
>
> Klar. Aber warum sollte man das Recht haben?
Von einem Recht dazu war bisher nicht die Rede.
Ganz im Gegenteil stellte ich die Frage, woraus der OP seine Überzeugung
herleitet, allein die Frage und die dazu erforderlichen Vorarbeiten,
insbesondere die Halterauskunft (falls eine solche denn überhaupt
erfolgte) seien "illegal"
>> Handelt es sich um geschäftliche Interessen (z.B.
>> Wirtschaftsspionage), handelt es sich gar um einen Spanner, der
>> glaubt, für ihn bemerkenswertes fotographisch festhalten zu müssen
>> oder handelt es sich lediglich um jemanden, der das Gebäude so
>> beeindruckend findet, daß er es nur aus dem Interesse an der
>> Architetur fotografierte?
>
> Und welches Recht sollte es geben, das vom Betroffenen zu erfahren?
Die Frage war eine andere: Welche Norm verbietet die Frage?
Erst danach ist zu überlegen, ob der Betroffene sie beantworten muß
MfG
Rupert
>Wenn mir also mein Auto geklaut wird, kann ich unter Angabe des
>Kennzeichens verlangen, dass man mit den Halter nennt?
das musst Du so sehen: Wenn Du ein Auto klauen m�chtest, z.b. den
schicken BMW, der gerade am Marktplatz steht, dann bekommst Du per
Halteranfrage den Halter raus und kannst ihn in Ruhe nachts klauen.
> Ganz im Gegenteil stellte ich die Frage, woraus der OP seine Überzeugung
> herleitet, allein die Frage und die dazu erforderlichen Vorarbeiten,
> insbesondere die Halterauskunft (falls eine solche denn überhaupt
> erfolgte) seien "illegal"
Man stelle sich vor, er wäre ohne PKW zum Fotografieren gekommen. Wäre
die Polizei befugt gewesen, vor Ort seine Personalien aufzunehmen, um
sie an den Fragesteller weiterzugeben?
Wenn ja, nach welcher Norm? Wenn nicht, warum sollten sie bei PKW-
Nutzung mehr Rechte haben?
> Brauche ich nicht, http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
okay :)
>>> Nun w�rde mich interessieren: Kann ich - wie - gegen die illegale
>>> Datenabfrage vorgehen?
>>
>> Wieso sollte die illegal gewesen sein?
>>
>> Wenn jemand von meinem Haus (worin ich auch als Unternehmer t�tig
>> bin) Fotos macht (und offensichtlich nicht nur die Gegend knipst),
>> bin ich sofort bei der Polizei. Es ist bei uns schon mehrfach
>> eingebrochen worden, auch Betriebsspionage hatte es schonmal gegeben.
>> Das war auch mal der Fall, als jemand das Anwesen von seinem Auto
>> aus recht intensiv musterte (er ist dabei auff�llig langsam
>> vorbeigefahren).
> Es spricht auch nichts dagegen, dass jemand mein Kennzeichen der
> Polizei meldet, die das protokollieren und mich dann abklopfen, sollte
> in der Folge ein Einbruch oder gar eine Serie in dem Gewerbegebiet
> starten, von mir aus auch direkt anrufen und fragen, was ich da
> wollte.
Naja, ich hielte es schon f�r sinnvoll, wenn die Polizei dies vorher
abkl�ren w�rde, und nicht erst nachdem etwas passiert ist.
> Kein Grund hingegen ist es daf�r, meine pers�nlichen Daten an
> den Anrufer herauszugeben.
Nunja, ich stimme Dir auf jeden Fall zu, da� es nicht so einfach sein
d�rfte, an die Daten zu kommen, wie es tats�chlich ist. Meiner Meinung
nach sollte dies schon zwingend �ber eine Ordnungsbeh�rde laufen und ein
berechtigtes Interesse voraussetzen. (vermutlich sieht ja die Rechtslage
ja auch so aus).
Einerseits ist es zwecks Gefahrenabwehr ja tats�chlich nicht notwendig,
die Daten an den Grundst�cks-/Hausbesitzer herauszugeben. Hier reicht es
wohl aus, wenn die Polizei ermittelt.
Andererseits sollte man aber auch ber�cksichtigen, wie es �berhaupt zu
dieser Situation kommt. Es geht ja nicht alleine darum, den Halter eines
beliebigen Fahrzeuges zu ermitteln. Die Person greift durch ihr Handeln
sozusagen "tangential" in die Pers�nlichkeitsph�re des
Grundst�ck-/Hausbesitzers ein, und damit sollte man auch diesem ein
Interesse zugestehen, zu wissen wer das tut. Letztendlich gibt es ja
nicht nur strafrechtliche Aspekte (bei denen die Identit�t dann sowieso
ermittelt werden w�rde), sondern auch m�gliche zivilrechtliche und
andere.
Viele Gr��e,
Andreas
Ich wᅵrde eher mal sagen, daᅵ wenn Dein Auto geklaut wird, und dann zum
Bleistift bei einem ᅵberfall auf einen Juwelier als Fluchtauto benutzt
wird, dann hat der Juwelier in der Tat einen Rechtsanspruch auf Nennung
des Halters.
Wolf 'ob das in dieser speziellen Situation dann auch zur Aufklᅵrung
beihilft, ist eine andere Frage' gang
--
Worauf soll sich dieser Anspruch bitte gründen? Er wird dann ja mit
Sicherheit Anzeige erstatten. Die Polizei sagt ihm dann schon, ob der
Halter als Täter in Frage kommt oder nicht. Warum er den Namen und die
Adresse erhalten muss, erschließt sich mir nicht...
Gruß,
Andreas
Eine Person führt in öffentlichem Raum eine Handlung durch, die ihr
das Gesetz erlaubt, und aufgrund derer niemandem ein Schaden entsteht.
Gruß,
Andreas
> Eine Person f�hrt in �ffentlichem Raum eine Handlung durch, die ihr
> das Gesetz erlaubt, und aufgrund derer niemandem ein Schaden entsteht.
Nur weil es das Gesetz erlaubt, bedeutet das nicht, da� die passiv
Beteiligten kein gegenteiliges Interesse haben k�nnen. Und da� kein
Schaden entsteht kannst Du nicht wissen, dazu m�sstest Du alle Umst�nde
kennen, die mit der Situation einhergehen. Siehe Google Streetview.
Ich bin ja selbst angehender Hobbyfotograf und verstehe Deine Intention
daher ganz gut. Ich wei� aber auch, da� es die Leute im Allgemeinen
nicht m�gen, wenn man ohne sie zu fragen Bilder aus ihrem
Pers�nlichkeitsbereich macht. Und dazu z�hlt nunmal auch Haus und Grund.
Ganz egal was das Gesetz dazu sagt. Im Ausland kann man wegen sowas
schonmal mehr �rger kriegen, als da� "nur" das Kennzeichen herausgegeben
wird.
Viele Gr��e,
Andreas
Kannst Du mir dafür ein anderes Beispiel geben? Mir fällt spontan kein
Grund ein, wieso das bei einer erlaubten Handlung so sein sollte.
> Und daß kein
> Schaden entsteht kannst Du nicht wissen, dazu müsstest Du alle Umstände
> kennen, die mit der Situation einhergehen. Siehe Google Streetview.
Wenn ich von öffentlichem Grund aus ein Gebäude ohne Personen
fotografiere, ist nicht (wie bei Streetview) ein Persönlichkeitsrecht
betroffen.
> Ich weiß aber auch, daß es die Leute im Allgemeinen
> nicht mögen, wenn man ohne sie zu fragen Bilder aus ihrem
> Persönlichkeitsbereich macht.
Ich mag auch viele Dinge nicht, die andere tun - das berechtigt mich
aber nicht dazu, den Datenschutz zu verletzen.
Gruß,
Andreas
> Es spricht auch nichts dagegen, dass jemand mein Kennzeichen der
> Polizei meldet, die das protokollieren und mich dann abklopfen, sollte
> in der Folge ein Einbruch oder gar eine Serie in dem Gewerbegebiet
> starten, von mir aus auch direkt anrufen und fragen, was ich da
> wollte. Kein Grund hingegen ist es daf�r, meine pers�nlichen Daten an
> den Anrufer herauszugeben.
Exakt. Wobei das nat�rlich darauf ankommt; der Wunsch zur
Geltendmachung privater Rechte kann durchaus rechtfertigend sein.
Die weiteren Verwendungsregelungen sind im Zweifel im jeweiligen
Polizeigesetz geregelt, in Baden-W�rttemberg in � 44 PolG.
-thh
> Man stelle sich vor, er w�re ohne PKW zum Fotografieren gekommen. W�re
> die Polizei befugt gewesen, vor Ort seine Personalien aufzunehmen,
M�glich, sogar wahrscheinlich.
> um sie an den Fragesteller weiterzugeben?
M�glich.
> Wenn ja, nach welcher Norm?
Das h�ngt vom jeweiligen Bundesland ab. Die entsprechenden Normen sind
in den Polizeigesetzen - wie auch immer die dann jeweils hei�en - der
L�nder aber meist recht einfach zu finden.
> Auf der Polizeiwache habe ich den Fall geschildert und um die Adresse
> zum Kennzeichen gebeten, um dort Dank und Finderlohn loswerden zu
> k�nnen. Hat man mir ohne mit der Wimper zu zucken gegeben.
>
> H�tte man sicher nicht, wenn das "illegal" w�re.
Deine Weltsicht m�ge Dir noch lange bewahrt bleiben ...
Vielleicht wegen zivilrechtlicher Ansprᅵche (wenn zum Bleistift eine
Vitrine kaputt gegangen ist) gegen den vermeintlichen Tᅵter?
Wolfgang
--
Inzwischen habe ich mir angelesen, dass das Polizeigesetz genau das
erlaubt. Geht meiner Meinung nach nicht in Ordnung - für jeden Cold
Call werden Riesenhürden aufgestellt, und für einen derartigen
Eingriff in die Privatsphäre muss ich nur *behaupten*: Der ist beim
Einparken über meine Primel gefahren.
Gruß,
Andreas
> Inzwischen habe ich mir angelesen, dass das Polizeigesetz genau das
> erlaubt. Geht meiner Meinung nach nicht in Ordnung - für jeden Cold
> Call werden Riesenhürden aufgestellt, und für einen derartigen
> Eingriff in die Privatsphäre muss ich nur *behaupten*: Der ist beim
> Einparken über meine Primel gefahren.
Welcher Eingriff in die Privatsphäre? Es wird einfach nur deine
Anschrift weitergegeben.
Deine Telefonnummer hat der Anwalt hoffentlich aus dem Telefonbuch.
Wenn das Deiner Meinung nach so unkritisch ist, warum ist die
Halterdatenbank nicht öffentlich?
Gruß,
Andreas
Damit man nicht einfach nach Lust und Laune nachschauen kann, wer was
für ein Auto fährt.
Ich weiß nicht, was man bei einer Halteranfrage angeben muss, in
Krimis nennen die immer auch Fahrzeugtyp und Farbe. Wenn diese Angaben
Pflicht sind, ist sichergestellt, dass nur bei Begegnung mit einem
konkreten Fahrzeug nach dessen Halter gefragt werden kann. Und einen
rechtfertigenden Grund für die Anfrage saugt man sich auch nicht so
einfach aus den Fingern, als dass man aus purer Neugier fragt.
Niemand ist gezwungen, sein Auto auf sich selbst zuzulassen. Eigent�mer,
Besitzer, Halter, Fahrer und Versicherungsnehmer k�nnen g�nzlich
unterschiedliche Personen sein, und mit Ausnahme des Fahrers muss noch
nicht mal eine davon eine nat�rliche Person sein. Damit sind derlei
Probleme von vorneherein aus der Welt, wenn man das will.
--
"Einen Staat, der mit der Erkl�rung, er wolle Straftaten
verhindern, seine B�rger st�ndig �berwacht, kann man als
Polizeistaat bezeichnen."
(Ernst Benda, ehem. Pr�sident des BVerfG)
>>> Es sollte doch ebenso vorstellbar sein, da� ein Firmeninhaber,
>>> ein Hausbesitzer oder werauchimmer, das Recht haben k�nnte, zu
____________________________________________^^^^^
>>> erfahren [...]
>>
>> [...]
>>
>> Klar. Aber warum sollte man das Recht haben?
>
> Von einem Recht dazu war bisher nicht die Rede.
Da steht da oben aber was anderes.
> Ganz im Gegenteil stellte ich die Frage, woraus der OP seine
> �berzeugung herleitet, allein die Frage und die dazu erforderlichen
> Vorarbeiten, insbesondere die Halterauskunft (falls eine solche
> denn �berhaupt erfolgte) seien "illegal"
Die Halterauskunft ist an bestimmte Voraussetzungen gekn�pft...
> Die Frage war eine andere: Welche Norm verbietet die Frage?
Nein, das hast du nicht gefragt.
>> Von einem Recht dazu war bisher nicht die Rede.
>
> Da steht da oben aber was anderes.
Du hast recht. Mein Artikel war insoweit in der Tat etwas unglücklich
formuliert und daher mißzuverstehen.
Die Grundaussage bleibt dennoch korrekt: Wer sollte die Frage verbieten?
Mit welchem Recht?
MfG
Rupert
>>> Von einem Recht dazu war bisher nicht die Rede.
>>
>> Da steht da oben aber was anderes.
>
> Du hast recht. Mein Artikel war insoweit in der Tat etwas
> ungl�cklich formuliert und daher mi�zuverstehen.
> Die Grundaussage bleibt dennoch korrekt: Wer sollte die Frage
> verbieten? Mit welchem Recht?
Die Frage? Niemand.
Aber man mu� keine Antwort geben. Und wenn es dazu keine Pflicht gibt,
ist es unlogisch, dem Betreffenden ein Recht zuzusprechen, jedenfalls
die Frage zu stellen, und ist das so, gibt es auch keinerlei
Notwendigkeit, dem Betreffenden ein Recht einzur�umen, die Identit�t des
"T�ters" herauszufinden.
Um also auf die Fragestellung des OP zur�ckzukommen: Wenn der Anwalt
einfach 10 mal anruft und fragt, so lange, bis er einen Dummen findet,
der ihm rechtswidrig die Auskunft gibt, hat er selbst also keine
Rechtsnorm verletzt?
Gru�,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
Du wei�t, da� deine Handlung erlaubt ist. Die Beteiligten kennen aber
Deine Intention nicht, sie k�nnte genausogut unerlaubt sein (wenn Deine
Fotos z.B. zur Anfertigung eines Bewegungs/Pers�nlichkeitsprofils
dienen). Um das Herauszufinden m�ssen Sie in Erfahrung bringen wer Du
bist.
Wie sollen sie wissen, ob sie Deinen Auftraggeber auf Unterlassung
verklagen sollen, wenn sie Deine Identit�t nicht kennen? ;-)
>> Und da� kein Schaden entsteht kannst Du nicht wissen, dazu m�sstest
>> Du alle Umst�nde kennen, die mit der Situation einhergehen. Siehe
>> Google Streetview.
> Wenn ich von �ffentlichem Grund aus ein Geb�ude ohne Personen
> fotografiere, ist nicht (wie bei Streetview) ein Pers�nlichkeitsrecht
> betroffen.
Gleiches hier: Du wei�t vielleicht, da� auf Deinen Fotos keine Personen
zu sehen sind. Der, der Dich fotografieren sieht, wei� das jedoch nicht
und geht erstmal davon aus, da� m�glicherweise Personen zu sehen sind.
Um das festzustellen, mu� er Deine Identit�t kennen.
Man kann Dir daher nicht untersagen, Deine Fotos zu machen (wie es bei
Streetview evtl. im Raum steht), sie sind ja legal, aber ich sehe ein
deutliches Interesse der Beteiligten festzustellen, ob Ihre
Pers�nlichkeitsrechte betroffen sind. Sind sie es nicht, ist ja alles in
Ordnung.
>> Ich wei� aber auch, da� es die Leute im Allgemeinen
>> nicht m�gen, wenn man ohne sie zu fragen Bilder aus ihrem
>> Pers�nlichkeitsbereich macht.
> Ich mag auch viele Dinge nicht, die andere tun - das berechtigt mich
> aber nicht dazu, den Datenschutz zu verletzen.
Den Datenschutz verletzt doch allerh�chstens derjenige, der die
Halteridentit�t ungerechtfertigterweise herausgibt, kaum aber derjenige,
der sie in Erfahrung bringen will. Oder irre ich mich hier? Und wenn zur
Herausgabe ein berechtigtes Interesse notwendig sein sollte, sehe ich
dieses durchaus als gegeben. Nat�rlich nicht grunds�tzlich - meine
Beispiele basieren darauf, da� die Beteiligten tats�chlich einen Grund
haben, von einer m�glichen Verletzung ihrer Privatsp�hre auszugehen, und
das nicht einfach so aus der Luft greifen.
Viele Gr��e,
Andreas
Ich hab dann einen RA eingeschaltet und dann klappte alles. Wurde halt
f�r den Sch�diger noch teuerer.
Gru�
Gerhard
Andreas M�ller schrieb:
> danke erst mal f�r die Antwort. Bin mir auch nicht sicher, ob mir der
> Datenschutz den Stress jetzt wert ist. Auf der anderen Seite �rgert es
> mich schon - Sch�ubles und Konsorten haben einen daf�r sensibilisiert,
> sich nicht alles an Datenmissbrauch gefallen zu lassen.
da hilft es schon mal, wenn der Wagen, mit dem man unterwegs ist, bspw.
auf die Schwiegermutter zugelassen ist. Da wird dann jede Anfrage erst
einmal gefiltert... :-P
--
Gruss
Alex