Danke
Andreas Blessing
>Kann per Akklamation bei einer Wahl abgestimmt werden, wenn einer der
>Wahlberechtigten gegen die Wahl per Handzeichen stimmt.
>Wenn nein, kann dann die Wahl angefochten werden
Der Wahlberechtigte hat ein Recht auf Antrag auf geheime Wahl. Dem Antrag
muss stattgegeben werden. Es sollte im Protokoll erwähnt sein, dass diesem
Antrag *nicht* stattgegeben wurde. Ist dies nicht der Fall, gebe ich der
Anfechtung wenig Aussicht auf Erfolg.
IANAL
Florian
--
"Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null.
Sie nennen das Ihren Standpunkt."
(David Hilbert)
Ein Nachname wäre nett.
> Kann per Akklamation bei einer Wahl abgestimmt werden, wenn einer der
> Wahlberechtigten gegen die Wahl per Handzeichen stimmt.
Vielleicht.
> Wenn nein, kann dann die Wahl angefochten werden
Vielleicht.
Eine genauere Aussage ist nicht möglich, da das Gesetz zum Ablauf von
Wahlen per Akklamation (GzAbWaAkkl) die zuständigen Bundestagsausschüsse
noch nicht passiert hat. Du müsstest daher mal schauen, wo der Ablauf
der Wahl, von der du sprichst, geregelt ist (z.B. in einer Wahlordnung
oder der Vereinssatzung).
Klaus
> Der Wahlberechtigte hat ein Recht auf Antrag auf
> geheime Wahl. Dem Antrag muss stattgegeben werden.
Das steht wo? Der Nachnamenslose Andreas schrieb ja
nichtmal um welche Wahl in welchem Gremium es geht.
Grüße - Uli -
> Eine genauere Aussage ist nicht möglich, da das Gesetz zum Ablauf
> von Wahlen per Akklamation (GzAbWaAkkl)
Sollte nicht die Abk. BWAkklAbzG sein? ;-)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
>Eine genauere Aussage ist nicht möglich, da das Gesetz zum Ablauf von
>Wahlen per Akklamation (GzAbWaAkkl) die zuständigen Bundestagsausschüsse
>noch nicht passiert hat.
Das liegt an verfassungsrechtlichen Bedenken, weil Vorschriften über die Wahl
von Klassensprechern möglicherweise nicht in die Bundeskompetenz fallen.
>Du müsstest daher mal schauen, wo der Ablauf
>der Wahl, von der du sprichst, geregelt ist (z.B. in einer Wahlordnung
>oder der Vereinssatzung).
>
--
Inzwischen scheint man sich an den Gedanken gewoehnt zu haben, dass mit den
mittlerweile entwickelten technischen Moeglichkeiten auch deren grenzenloser
Einsatz hinzunehmen ist.
BVerfG, 1 BvR 2378/98 vom 3.3.2004, Absatz-Nr. 373
Wahl von was?
Es macht schon einen Unterschied, ob es um einen Verein, eine
Parteigliederung, einen Betriebsrat,... geht.
Bundestagswahlen, Landtagswahlen, etc. müssen geheim Stattfinden.
Ichschätze aber mal, das meintest du nicht.
Claus
--
http://www.faerber.muc.de
Wenn schon BWAkklAbG ;-)
Love and Peace,
Mark
--
Deutsche Gesetze im WWW: http://www.rechtliches.de
NEU: Bayerisches Landesrecht: http://www.rechtliches.de/bayern/
>>> Eine genauere Aussage ist nicht möglich, da das Gesetz zum
>>> Ablauf von Wahlen per Akklamation (GzAbWaAkkl)
>>
>> Sollte nicht die Abk. BWAkklAbzG sein? ;-)
>
> Wieso? Gibbet auch Landesgesetze über solchen Lötzinn?
Das würde für "Blödsinniges Wahl-durch-Akklamation-Ablauf-zum-Gesetz"
stehen. Dumme Gesetze brauchen eben dumme Titel.
Hallo,
erst mal Danke für die Infos.
Es handelt sich um einen Vereinsring, in den viele Vereine in einem
Stadtteil von Frankfurt organisiert sind. Und es geht um
Vorstandswahlen.
Die Satzung läßt sich nicht darüber aus.
mfg
Andreas Blessing
PS: wenn manche den kompletten Tread gelesen hätten, so hätten Sie
festgestellt, das ich immer mit Nachnamen unterschreibe. Ich habe es
lediglich nicht im Usernamen.
>Es handelt sich um einen Vereinsring, in den viele Vereine in einem
>Stadtteil von Frankfurt organisiert sind. Und es geht um
>Vorstandswahlen.
>Die Satzung läßt sich nicht darüber aus.
>
Dann hast Du ja schon die Antwort ...