ich hatte in jungen Jahren geheiratet und wurde dann aber auch schnell
wieder geschieden. Zahlen musste ich nach der Scheidung nicht mehr.
Wenn man jetzt Verträge abschliesst, Konto eröffnet usw wird man ja immer
mal wieder nach dem Familienstand gefragt? Muss ich dann immer geschieden
angeben? Oder geht auch "Single" als Angabe? Sobald man geschieden
angiebt verlangt man oft Unterlagen von der Scheidung und irgendwie hat
man nach Jahren keine Lust mehr das alte Zeug dauernd rauszukrammen und
das damalige Ende mit Schrecken will man ja doch mal verdrängen.....
Danke schon mal für Antworten,
Jürgen
> Wenn man jetzt Verträge abschliesst, Konto eröffnet usw wird man ja immer
> mal wieder nach dem Familienstand gefragt? Muss ich dann immer geschieden
> angeben? Oder geht auch "Single" als Angabe? Sobald man geschieden
> angiebt verlangt man oft Unterlagen von der Scheidung und irgendwie hat
> man nach Jahren keine Lust mehr das alte Zeug dauernd rauszukrammen und
> das damalige Ende mit Schrecken will man ja doch mal verdrängen.....
"unverheiratet"
MfG
Rupert
>
> "unverheiratet"
>
> MfG
> Rupert
Dann wäre also unverheiratet bzw Single rechtlich ok wenn ich das
entsprechende zB bei einem Kreditantrag ankreuzen würde?
mfg
Jürgen
>> "unverheiratet"
>>
>> MfG
>> Rupert
>
> Dann wäre also unverheiratet bzw Single rechtlich ok wenn ich das
> entsprechende zB bei einem Kreditantrag ankreuzen würde?
> mfg
>
> Jürgen
Hi,
das ist "umgangssprachlicher Gebrauch", wenn man sagt "wieder Single" zu
sein. Tut's im TV ständig...daher machst Du da nix falsch.
--
mfg,
gUnther
Grundsätzlich gilt, dass bei allen 'offiziellen' Stellen und
rechtsverbindlichen Aktionen der Familienstand korrekt angegeben werden
muss - Deiner wäre deshalb 'geschieden'!
Falsche Angabe können sogar strafrechtlich wegen Urkundenfälschung,
Betrug usw., geahndet werden.
Hier stehen auch einige Querverweise, die Dir vielleicht etwas sagen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Familienstand
"Ausschnitt":
"Der Familienstand einer Person gibt im Personenstandswesen an, ob diese
ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist, oder eine
entsprechende Rechtstellung bezüglich einer Lebenspartnerschaft besteht.
Im Einwohnermeldewesen werden die Kürzel
* LD (ledig)
* VH (verheiratet)
* GT (getrennt lebend)
* GS (geschieden)
* VW (verwitwet)
* LP (verpartnert = Lebenspartnerschaft)
* LA (entpartnert = Lebenspartnerschaft aufgehoben)
* LV (partnerhinterblieben = Lebenspartner verstorben)
* FU (Familienstand unbekannt)
verwendet.
Der Familienstand wird in zahlreichen Situationen des Alltagslebens als
Bemessungsgrundlage herangezogen, z. B. bei der Eingruppierung in eine
Einkommensteuerklasse, bei der Berechtigungsprüfung für und der
Zumessung von öffentlichen Fördergeldern (z. B. BAföG, Wohngeld,
Wohnungseigentumsförderung), bei der Prüfung von Ansprüchen des Staates
gegen den Bürger (z. B. Wehrpflicht) usw."
Im Privatbereich kannst Du natürlich Single oder ledig sagen, so wie Du
es brauchst und möchtest. ;-)
Dorothee
(aus dem wikipedia-Zitat)
>Der Familienstand wird in zahlreichen Situationen des Alltagslebens als
>Bemessungsgrundlage herangezogen, z. B. bei der Eingruppierung in eine
>Einkommensteuerklasse, bei der Berechtigungsprüfung für und der
>Zumessung von öffentlichen Fördergeldern (z. B. BAföG, Wohngeld,
>Wohnungseigentumsförderung), bei der Prüfung von Ansprüchen des Staates
>gegen den Bürger (z. B. Wehrpflicht) usw."
Wo wäre da praktisch der Unterschied zwischen "ledig" und "geschieden" zu
sehen, wenn es (momentan) keine Unterhaltsansprüche gibt?
Ciao,
Paul
> Wo wäre da praktisch der Unterschied zwischen "ledig" und "geschieden" zu
> sehen, wenn es (momentan) keine Unterhaltsansprüche gibt?
Ich glaub, ich versteh Deine Frage nicht ;-)
Wie geschrieben: Bei allen 'amtlichen' Belangen muss der richtige
Familienstand angegeben werden - bei 'privaten' Angelegenheiten mag
vielleicht der eine oder andere bei den ersteren Kontaktaufnahmen, um
Fragen nach der Familiengeschichte vorzubeugen o.ä., die Angabe 'ledig'
lieber machen wollen.
Meinst Du es 'so'?
Dorothee
> Grundsätzlich gilt, dass bei allen 'offiziellen' Stellen und
> rechtsverbindlichen Aktionen der Familienstand korrekt angegeben werden
> muss
Warum? Woraus entnimmst du eine derartige Pflicht? Welches schutzwürdige
Interesse hat eine Bank bei der Kontoeröffnung, ein Autoverkäufer, ein
Mietinteressent, den Familienstand seines Vertragspartners rechtlich
gesichert in Erfahrung zu bringen?
Wwlche unterschiedlichen Rechtsfolgen ergeben sich aus den Angaben "ledig",
"geschieden", "unverheiratet", "verwitwet" bzw. "entpartnert"?
> Der Familienstand wird in zahlreichen Situationen des Alltagslebens als
> Bemessungsgrundlage herangezogen, z. B. bei der Eingruppierung in eine
> Einkommensteuerklasse, bei der Berechtigungsprüfung für und der
> Zumessung von öffentlichen Fördergeldern (z. B. BAföG, Wohngeld,
> Wohnungseigentumsförderung), bei der Prüfung von Ansprüchen des Staates
> gegen den Bürger (z. B. Wehrpflicht) usw."
Der OP fragte nach im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen...
> Im Privatbereich kannst Du natürlich Single oder ledig sagen, so wie Du
> es brauchst und möchtest. ;-)
Eben
MfG
Rupert
>> Wo wäre da praktisch der Unterschied zwischen "ledig" und "geschieden" zu
>> sehen, wenn es (momentan) keine Unterhaltsansprüche gibt?
>
>Ich glaub, ich versteh Deine Frage nicht ;-)
>
>Wie geschrieben: Bei allen 'amtlichen' Belangen muss der richtige
>Familienstand angegeben werden
Ich wollte wissen, was die davon haben, welchen Unterschied in der
praktischen Bewertung das ausmacht, abgesehen davon, dass es die
gesetzlichen Familienstände sind, deren Angabe erzwungen wird.
In den zitierten Beispielen habe ich keinen praktischen Nährwert in dieser
Unterscheidung gesehen.
Ciao,
Paul
Na, na. Wir sind hier in einer Rechtsgruppe. Rechtsquellen?
> Hier stehen auch einige Querverweise, die Dir vielleicht etwas sagen:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Familienstand
> "Ausschnitt":
> "Der Familienstand einer Person gibt im Personenstandswesen an, ob diese
> ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist, oder eine
> entsprechende Rechtstellung bezüglich einer Lebenspartnerschaft besteht.
Mich würde eine Legaldefinition mehr interessieren, als was wikipedia
dazu meint. Und ich kann im Personenstandsgesetz "nicht wirklich" Belege
für Deine Behauptungen entdecken.
> Im Einwohnermeldewesen werden die Kürzel
> * LD (ledig)
> * VH (verheiratet)
> * GT (getrennt lebend)
> * GS (geschieden)
> * VW (verwitwet)
> * LP (verpartnert = Lebenspartnerschaft)
> * LA (entpartnert = Lebenspartnerschaft aufgehoben)
> * LV (partnerhinterblieben = Lebenspartner verstorben)
> * FU (Familienstand unbekannt)
> verwendet.
Das mag sein. Melderecht und Personenstandsrecht sind aber wohl
verschiedene Dinge, und diese Kürzel hat gewiss noch nie jemand in
Verträgen verwendet.
> Der Familienstand wird in zahlreichen Situationen des Alltagslebens als
> Bemessungsgrundlage herangezogen, z. B. bei der Eingruppierung in eine
> Einkommensteuerklasse, bei der Berechtigungsprüfung für und der
> Zumessung von öffentlichen Fördergeldern (z. B. BAföG, Wohngeld,
> Wohnungseigentumsförderung), bei der Prüfung von Ansprüchen des Staates
> gegen den Bürger (z. B. Wehrpflicht) usw."
>
> Im Privatbereich kannst Du natürlich Single oder ledig sagen, so wie Du
> es brauchst und möchtest. ;-)
Noch einmal: was hindert OP (rechtlich), in Verträgen allgemeiner Art
oder in Formularen "nicht verheiratet" einzutragen, wenn danach gefragt
wird?
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
Nicht zufrieden mit Compliance oder Service in DSRM?
Richten Sie Ihre schriftliche Beschwerde an: Usenet Central
Administration, 1060 W. Addison St, Chicago, IL 60613-4305, USA
Ist in diesem Zusammenhang "single" eigentlich ein Adjektiv oder ein
Substantiv?
--
Rolf
> Noch einmal: was hindert OP (rechtlich), in Verträgen allgemeiner Art
> oder in Formularen "nicht verheiratet" einzutragen, wenn danach gefragt
> wird?
Rein praktisch hindert oft die fehlende Auswahlmöglichkeit. Und da oft
die Formulargestalter glauben, mit ihrer Auswahl alle Möglichkeiten
erschlagen zu haben, gibt es kein manuelles Eingabefeld für den
Familienstand, so daß es gar nicht möglich ist, "nicht verheiratet"
anzugeben.
Tschüß
Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
> Ich wollte wissen, was die davon haben, welchen Unterschied in der
> praktischen Bewertung das ausmacht, abgesehen davon, dass es die
> gesetzlichen Familienstände sind, deren Angabe erzwungen wird.
Ganz einfach, bei Geschiedenen besteht die potentielle Gefahr, daß da
noch Unterhaltsforderungen kommen können und somit die Kreditwürdigkeit
sinkt.
Ob eine Ermittlung der Kreditwürdigkeit mit so einer pauschalen Frage
allerdings wirklich gescheit durchgeführt werden kann ist eine ganz
andere Frage.
Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
> Noch einmal: was hindert OP (rechtlich), in Verträgen allgemeiner Art
> oder in Formularen "nicht verheiratet" einzutragen, wenn danach gefragt
> wird?
Was hindert ihn daran, "ledig" einzusetzen? Wer hat ein berechtigtes
Interesse daran, zu wissen, dass er schon eine erfolglose Ehe hinter
sich hat? Nicht einmal die Bank. Die kann die sich aus einer Scheidung
ggf. ergebenden Verpflichtungen auch anders abfragen. Bei Zahlungs-
verpflichtungen wg. unehelicher Kinder besteht ja dieselbe Situation.
Auch Behörden nicht. Sofern sie darauf bestehen: Eine Frage an
das Verfassungsgericht?
W.
>Dann wäre also unverheiratet bzw Single rechtlich ok wenn ich das
>entsprechende zB bei einem Kreditantrag ankreuzen würde?
wo gibts 'Single' zum Ankreuzen? i.d.R. lautet es "ledig".
>Falsche Angabe können sogar strafrechtlich wegen Urkundenfälschung,
was sollte daran eine Urkundenfälschung sein, wenn ich persönlich
(ohne Fälschung) ein falsches Kreuz mache?
>Solange dort die Angabe "Single" akzeptiert wird,
umgangsprachlich heisst Single aber, z.Z. ohne Partner.
Trotzdem wäre geschieden oder verwitwet möglich.
>Ganz einfach, bei Geschiedenen besteht die potentielle Gefahr, daß da
>noch Unterhaltsforderungen kommen können und somit die Kreditwürdigkeit
>sinkt.
Daran dachte ich auch schon, aber dieser Hintergrund wäre wohl sehr
vorurteils-gepragt: Unterhaltspflichten können auf jeden zukommen, der
Verwandschaft hat.
Ciao,
Paul
>>wo gibts 'Single' zum Ankreuzen? i.d.R. lautet es "ledig".
>>
> Wobei ich mir über die Bedeutung nicht ganz klar bin.
>
> bedeutet "ledig" jetzt "noch nie verheiratet" oder bedeutet es "nicht
> verheiratet" ? (und wo ist das rechtsverbindlich festgelegt?).
Hi,
und was schreibt der neu-ledige mehrfach verwitwente Geschiedene? Und in
welcher Reihenfolge? Zählt eine lange Ehe mehr als zwei kurze?
Sowieso ist diese "Auskunft" für behörden mit ihren Akten sinnfrei, die
haben intern eh keine Probleme, das rauszukriegen. Weshalb man da
keinesfalls von "Betrug" reden kann, solange man damit keine kriminelle
Absicht in Verbindung bringt. Etwa Bigamie oder Erberschleichung. Für
Private dagegen spielt es nur insofern eine Rolle, als Banken etwa anhand
des Familienstandes ihre Risikoabschätzung festklopfen. Familien sind
ortstreuer, investieren in Versicherungen und fahren große Limousinen oder
Kombis...und haben gelegentlich gar zwei Einkommen. Singles dagegen leiden
an Aids oder Suff und crashen den Porsche...aber auch da ist diese Frage
unsinnig für zurückliegende Beziehungen, es zählt da nur der aktuelle
Familienstand. Darüber hinaus ist man nicht zur Aussage verpflichtet. Falsch
ist "Ledig" nicht. Übrigens hieß es früher bei Scheidungen durchaus, daß der
Geschiedene nun "seit dem 12.34.56 wieder ledig sei". Selbst mal in einem
Scheidungsurteil gelesen :-) mit Datum, was ja für Steuersachen wichtig sein
kann.
--
mfg,
gUnther
>>>Dann wäre also unverheiratet bzw Single rechtlich ok wenn ich das
>>>entsprechende zB bei einem Kreditantrag ankreuzen würde?
>>
>>wo gibts 'Single' zum Ankreuzen? i.d.R. lautet es "ledig".
>>
>Wobei ich mir über die Bedeutung nicht ganz klar bin.
>
>bedeutet "ledig" jetzt "noch nie verheiratet" oder bedeutet es "nicht
>verheiratet" ? (und wo ist das rechtsverbindlich festgelegt?).
"Single" ist kein Familienstand, das ist eine Lebenssituation. Für den
einen bedeutet es, von einer Ü-30-Party zur anderen zu hetzen, weil er
oder sie
a.) was für die Nacht zu finden hofft
b.) den Kühlschrank und das Bett für eine mehr oder weniger kurze Zeit
mit jemand des gleichen oder anderen Geschlechts zu teilen gedenkt
(getrennte Kasse).
c.) diese Scheiß-Einsamkeit mal wieder satt hat und endlich was zum
Knuddeln haben möchte.
Und für den anderen heißt es, dass er oder sie die Schnauze von diesem
ganzen Rumgemache mal wieder voll hat. Wenigstens für eine Weile.
Um den ersten Teil der Frage zu beantworten: Ledig hieß bis vor
kurzem: noch nie verheiratet. Für die anderen, seinerzeit noch
gesellschaftlich anerkannten Familienstände gab es die Begriffe
geschieden und verwitwet.
Dass man heutzutage angesichts der umfangreichen Möglichkeiten dieser
Liste
* VH (verheiratet)
* GT (getrennt lebend)
* GS (geschieden)
* VW (verwitwet)
* LP (verpartnert = Lebenspartnerschaft)
* LA (entpartnert = Lebenspartnerschaft aufgehoben)
* LV (partnerhinterblieben = Lebenspartner verstorben)
* FU (Familienstand unbekannt)
in Ratlosigkeit verfallen kann bei der Frage, was man denn nun
eigentlich gerade ist, wundert mich überhaupt nicht.
Den geklammerten Teil der Frage kann ich nicht beantworten. Da ist
wohl die Gesellschaft mit ihren Praktiken zur Lebensgestaltung und
deren "rechtsverbindlichen" Festlegungen davongaloppiert.
--
Rolf
Vom Regen in die Sonne, was? :-)
>
> Wenn man jetzt Verträge abschliesst, Konto eröffnet usw wird man ja immer
> mal wieder nach dem Familienstand gefragt? Muss ich dann immer geschieden
> angeben? Oder geht auch "Single" als Angabe?
Gebe das an, was Du für Dich richtig hälst. Wenn die Scheidung schon so
lange zurückliegt, dass die gesetzl. Aufbewahrungsfrist der Unterlagen
schon erreicht ist, würde ich auf jeden FAll "single/ledig" angeben.
Es könnte allerdings für mein Verständnis bei einer Sache problematisch
werden...
Und das ist der Abschluss von Versicherungsverträgen, egal, ob Dibstal-,
Hausrats-, Unfall-, oder Lebensversicherung. Werden hier wissentlich
falsche Angaben gemacht, könnte selbst ein kleines Kreuz an der falschen
Stelle den kompletten Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. So
könnte es passieren, dass Deine Haus- und Gebäudeversicherung nur
deshalb nicht zahlt, weil Du versehentlich das Kreuz bei Ledig anstatt
wahrheitsgemäß Gescheiden gesetzt hast.
Hat evtl. Deine geschiedene Frau das Haus angezündet? Solche und
ähnliche Fragen können dann aufkommen.
Gruß
Heiko
(kein Versicherungsschutz bei falschem Kreuz bei "ledig"?)
>Hat evtl. Deine geschiedene Frau das Haus angezündet? Solche und
>ähnliche Fragen können dann aufkommen.
AWA! Ledige stiften halt ihre Geschwister an! <beg>
> Gebe das an, was Du für Dich richtig hälst. Wenn die Scheidung schon so
> lange zurückliegt, dass die gesetzl. Aufbewahrungsfrist der Unterlagen
> schon erreicht ist, würde ich auf jeden FAll "single/ledig" angeben.
Derart alt wird er sicherlich noch nicht sein (und wohl auch nicht werden
können)
> Und das ist der Abschluss von Versicherungsverträgen, egal, ob Dibstal-,
> Hausrats-, Unfall-, oder Lebensversicherung. Werden hier wissentlich
> falsche Angaben gemacht, könnte selbst ein kleines Kreuz an der falschen
> Stelle den kompletten Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.
Es könnte ihm auch der Himmel auf den Kopf fallen :-)
> So
> könnte es passieren, dass Deine Haus- und Gebäudeversicherung nur
> deshalb nicht zahlt, weil Du versehentlich das Kreuz bei Ledig anstatt
> wahrheitsgemäß Gescheiden gesetzt hast.
Mit welcher Begründung könnte das denn passieren?
> Hat evtl. Deine geschiedene Frau das Haus angezündet? Solche und
> ähnliche Fragen können dann aufkommen.
Aha
MfG
Rupert
Wieso nicht?
Eheschließung mit 20 Jahren
Trennung mit 25 Jahren
Aufbewahrungspflicht 30 Jahre (im schlimmsten Fall)
Also könnte er durchaus die 55 Jahre erreicht haben.
Und warum sollte er nicht 55 Jahre alt werden können? :-)
Gruß
Heiko
Welchen Unterschied soll es versicherungstechnisch dabei machen, ob ich
mit der Frau jahrelang verheiratet war, oder 'nur' genauso lange in
einer Lebensgemeinschaft gelebt habe?
Wolfgang, nicht bestreiten wollend, daß das als 'falsche Angabe'
möglicherweise ein Schlupfloch für die Versicherungsgesellschaft
darstellen könnte
--
Ledig: Du warst vom allgemeinen Verständnis her noch nie verheiratet.
geschieden: Du warst mal verheiratet und bist nun wieder alleine.
Stichwort Rosenkrieg. :-)
Ein Geschiedener Ehepartner hat ein wahrscheinlich erhöhtes Risiko, vom
geschiedenen Partner in irgendeiner Form die Rache zu spüren zu bekommen.
So könnte es (rein hypotetisch) der Fall sein, dass es der geschiedenen
Ehefrau mißfällt, dass Dir das Haus zugesprochen wurde. Getreu dem Motto
"Was ich nicht haben kann, darf er auch nicht haben" zündet sie das Haus
an, welches bis auf die Grundmauern abbrennt.
Oder zum Beispiel Diebstal. Sie besorgt sich einen Nachschlüssel für die
Haustür und räumt alle Sachen aus der Wohnung, die ihrer Meinung nach
ihr zustehen würden usw.
Gruß
Heiko
> Am 12.09.2010 09:20, schrieb Rupert Haselbeck:
>> Heiko Warnken schrieb:
>>> Gebe das an, was Du für Dich richtig hälst. Wenn die Scheidung schon so
>>> lange zurückliegt, dass die gesetzl. Aufbewahrungsfrist der Unterlagen
>>> schon erreicht ist, würde ich auf jeden FAll "single/ledig" angeben.
>>
>> Derart alt wird er sicherlich noch nicht sein (und wohl auch nicht werden
>> können)
>
> Wieso nicht?
Personenstandsregister sind "dauernd" aufzubewahren, § 7 I PStG, so daß es
eine schlechte Idee wäre, im Vertrauen auf fehlende Unterlagen zu lügen
MfG
Rupert
> Aufbewahrungspflicht 30 Jahre (im schlimmsten Fall)
Irrtum. Die _Akten_ in Scheidungssachen werden bereits 30 Jahre
aufbewahrt, die _Urteile_ nebst Entscheidungen über den
Versorungsausgleich dann jedoch ganze 70 Jahre.
Die Aufbewahrungsfristen sind durchaus mit Bedacht gewählt.
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Nun, wenn man mit 18 heiratet, sich mit 22 scheiden läßt und älter als
92 wird, dann geht noch was.
Viele Grüße,
Andi
>>der aktuelle Familienstand.
>
> 'Single' ist KEIN Familienstand!
Hi,
stimmt. Geschieben wir der heutzutage so "l e d i g", ausgesprochen aber
"single". Ist so ähnlich wie mit dem "K l a p p r e c h n e r ", kein Mensch
hat einen, alle haben Notebooks. Wenn Du also drauf reiten willst, was im
Familienstandsregister an Optionen gelistet ist, hast Du vollkommen recht.
--
mfg,
gUnther
>stimmt. Geschieben wir der heutzutage so "l e d i g", ausgesprochen aber
>"single".
Single hat ansich ne ganz andere Bedeutung.
Single == ledig mag manchmal vorkommen, aber genauso kann es i.V. mit
'geschieden' oder 'verwitwet' vorkommen.
aus wikipedia.de
Single
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Der Begriff Single (v. engl. single einzeln) bezeichnet
einen Menschen, der ohne feste Bindung an einen Partner oder eine
Partnerin lebt, siehe Alleinstehender
Als Alleinstehende(r) oder umgangssprachlich (als Anglizismus) Single
wird ein Mensch bezeichnet, der ohne feste soziale Bindung an eine
Partnerin bzw. einen Partner sowie ohne minderjährige Kinder im
Haushalt lebt. Demzufolge sind Alleinerziehende keine Singles.
„Alleinstehender“ ist ein statistischer Begriff für
Einpersonen-Haushalte, das Attribut „ledig“ eine amtliche Bezeichnung
für Personen, die nie verheiratet waren, „Junggeselle“ eine
umgangssprachliche Bezeichnung für denselben Sachverhalt.
>Ist so ähnlich wie mit dem "K l a p p r e c h n e r ", kein Mensch
>hat einen, alle haben Notebooks.
da ist die Bedeutung gleich.
> Gebe das an, was Du für Dich richtig hälst. Wenn die Scheidung schon so
> lange zurückliegt, dass die gesetzl. Aufbewahrungsfrist der Unterlagen
> schon erreicht ist, würde ich auf jeden FAll "single/ledig" angeben.
Das dauert - Scheidungsurteile werden ziemlich lange gesetzlich
aufbewahrt ... :-)
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
Nicht zufrieden mit Compliance oder Service in DSRM?
Richten Sie Ihre schriftliche Beschwerde an: Usenet Central
Administration, 1060 W. Addison St, Chicago, IL 60613-4305, USA
> Single
> aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
> Wechseln zu: Navigation, Suche
> Der Begriff Single (v. engl. single einzeln) bezeichnet
>
> einen Menschen, der ohne feste Bindung an einen Partner oder eine
> Partnerin lebt, siehe Alleinstehender
Hi,
was dann wohl auch Hund&Katze ausschließt.
>
> Als Alleinstehende(r) oder umgangssprachlich (als Anglizismus) Single
> wird ein Mensch bezeichnet, der ohne feste soziale Bindung an eine
> Partnerin bzw. einen Partner sowie ohne minderjährige Kinder im
> Haushalt lebt. Demzufolge sind Alleinerziehende keine Singles.
> „Alleinstehender“ ist ein statistischer Begriff für
> Einpersonen-Haushalte, das Attribut „ledig“ eine amtliche Bezeichnung
> für Personen, die nie verheiratet waren, „Junggeselle“ eine
> umgangssprachliche Bezeichnung für denselben Sachverhalt.
Wie schonmal gesagt, in einem Scheidungsurteil stand wörtlich "sind seit dem
12.34.56 wieder ledig..."
>>Ist so ähnlich wie mit dem "K l a p p r e c h n e r ", kein Mensch
>>hat einen, alle haben Notebooks.
>
> da ist die Bedeutung gleich.
Nicht ganz. Laptop wäre "Schoßrechner", aber Notebook meint ja eigentlich
"Notizbuch", Kladde. Und ist damit inzwischen arg umgedeutet worden.
--
mfg,
gUnther
Nur Mut!
Du hast meinen Einwand nicht verstanden; In welcher Form könnte eine
geschiedene Ex-Ehefrau *mehr* 'Rache' walten lassen, welche eine
*unverheiratete* Ex-Lebensgefährtin nicht auch könnte?
> So könnte es (rein hypotetisch) der Fall sein, dass es der geschiedenen
> Ehefrau mißfällt, dass Dir das Haus zugesprochen wurde. Getreu dem Motto
> "Was ich nicht haben kann, darf er auch nicht haben" zündet sie das Haus
> an, welches bis auf die Grundmauern abbrennt.
Eine solche Form von Rache ist aber nicht auf die Ex-Ehefrau beschränkt;
das kann aber jede Ex-Lebensgefährtin aus wilder Ehe auch.
Das kann notfalls sogar ein Wildfremder (der z. B. früher mal darin
gewohnt hat, oder was weiß ich aus welchem Grund).
> Oder zum Beispiel Diebstal. Sie besorgt sich einen Nachschlüssel für die
> Haustür und räumt alle Sachen aus der Wohnung, die ihrer Meinung nach
> ihr zustehen würden usw.
Dito.
Wolfgang
--
>ich hatte in jungen Jahren geheiratet und wurde dann aber auch schnell
>wieder geschieden. Zahlen musste ich nach der Scheidung nicht mehr.
>
>Wenn man jetzt Verträge abschliesst, Konto eröffnet usw wird man ja immer
>mal wieder nach dem Familienstand gefragt? Muss ich dann immer geschieden
>angeben?
>
Falls du beim katholischen Kindergarten in Meschede als Erzieher(in)
angestellt werden möchtest, wirst du über deine Scheidung Auskunft
erteilen müssen - selbst wenn diese bereits 23 Jahren zurückliegt. Das
Bistum Paderborn als Träger dieser Einrichtung will nämlich wissen, ob
geschieden bist.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) verjährt nach 10
Jahren. Eine Scheidung dagegen verjährt nie.
--
Rolf
Seltsam, weil die katholische Kirche eigentlich gar keine Scheidung
(aner-)kennt. Ich hätte eher erwartet, daß gefragt wird, ob man wieder
verheiratet ist, also in 2., 3. etc. Ehe. Das wäre im Sinne des
Kirchenrechts Ehebruch.
Gernot
Mir lag eigentlich die Diskrepanz auf der Zunge, die zwischem
kirchlichen und weltlichem Recht klafft: Die Verheiratung mit einem
geschiedenen Partner (hast ja recht!) ist eine schwere Sünde, die (in
diesem Falle) die Anstellung einer Erzieherung in einem Kindergarten
unmöglich macht.
Kindsmissbrauch durch einen Priester dagegen wird überhaupt nicht
bestraft für den Sexualverkehr mit Kindern, weil denen nämlich
überhaupt kein autonomes Schutzrecht zugestanden wird. Einem
"Gefallenen" kommt immer zugute, dass die "Wahrung der kanonischen
Billigkeit und das Heil der Seelen in der Kirche immer das oberste
Gesetz sein muss." Strafen in diesem Sinn dienen nicht der
Schuldvergeltung oder weltlicher Prävention, nicht also dem Schutz
potentieller Opfer, sondern einem spirituellen Zweck, dem Heil der
Seelen in einem Reich, das nicht von dieser Welt ist.
Also immer schön im Auge behalten, mit wem man sich verheiratet - man
könnte sich im späteren Leben ja mal um eine Anstellung in einem
Kindergarten bewerben wollen. Als anerkannter Popofühler ist man da
weitaus besser dran. Und das erst recht als gottgeweihter Priester.
--
Rolf
> Dorothee Hermann in <8f1gtp...@mid.individual.net>:
>
> (aus dem wikipedia-Zitat)
>>Der Familienstand wird in zahlreichen Situationen des Alltagslebens als
>>Bemessungsgrundlage herangezogen, z. B. bei der Eingruppierung in eine
>>Einkommensteuerklasse, bei der Berechtigungsprüfung für und der
>>Zumessung von öffentlichen Fördergeldern (z. B. BAföG, Wohngeld,
>>Wohnungseigentumsförderung), bei der Prüfung von Ansprüchen des Staates
>>gegen den Bürger (z. B. Wehrpflicht) usw."
>
> Wo wäre da praktisch der Unterschied zwischen "ledig" und "geschieden" zu
> sehen, wenn es (momentan) keine Unterhaltsansprüche gibt?
Genau das kann der Kreditgeber doch weder wissen, noch prüfen, ob es
Unterhaltsansprüche gibt oder geben wird. Er wird also im Zweifel vom
schlimmsten Fall ausgehen, also davon, daß der Geschiedene (irgendwann?)
Unterhalt zahlen muß.
Bei einem Single ist das unwahrscheinlicher.
Grüße,
Frank
Richtig - es kommt in der Praxis aber eher selten vor und IIRC sind die
Freibeträge auch wesentlich höher, wenn es z.B. um den Unterhalt für die
eigenen Eltern oder Geschwister geht. Da wird niemand bis aufs
Existenzminimum belastet. Bei klassischem Unterhalt für Kinder oder
Ex-Ehepartner kommt das sehr wohl vor.
Grüße,
Frank
> "Christian E. Naundorf" schrieb:
>
>> Noch einmal: was hindert OP (rechtlich), in Verträgen allgemeiner Art
>> oder in Formularen "nicht verheiratet" einzutragen, wenn danach gefragt
>> wird?
>
> Was hindert ihn daran, "ledig" einzusetzen? Wer hat ein berechtigtes
> Interesse daran, zu wissen, dass er schon eine erfolglose Ehe hinter
> sich hat? Nicht einmal die Bank. Die kann die sich aus einer Scheidung
> ggf. ergebenden Verpflichtungen auch anders abfragen.
Wie soll die Bank das tun? Es gibt durchaus Fälle, in denen erst Jahre
später auf Unterhalt geklagt wird, weil z.B. der Ex-Mann vorher völlig
mittellos war und eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hatte. Jetzt hat er
vielleicht einen guten Job gefunden und dann wird auf Unterhalt geklagt,
inkl. Zinsen. Die Bank kann das nicht wissen.
> Bei Zahlungs-
> verpflichtungen wg. unehelicher Kinder besteht ja dieselbe Situation.
Richtig.
Grüße,
Frank
> ... Unterhaltspflichten können auf jeden zukommen, der Verwandschaft hat.
Unterhaltspflichten können ebenso auf jede(n) zukommen, die/der _keine_
Verwandschaft (mehr) hat.
Andi
--
"Das heißt zwar Test - aber Test heißt auch Test."
Michael Ballack
> Unterhaltspflichten können ebenso auf jede(n) zukommen, die/der _keine_
> Verwandschaft (mehr) hat.
Für wen könnte man dann unterhaltspflichtig werden?
Für den (Ex-)Ehepartner.
Für das Unfallopfer, dessen Querschnittslähmung man fahrlässigerweise
verursacht hat.
Der Arzt für das Kind, das nach der verpfuschten Sterilisation geboren
wurde.
Für die Schwiegermutter des Erbonkels, die laut Grundbuch ein lebenslanges Wohn-
und Unterhaltsrecht hat.
> Unterhaltspflichten können ebenso auf jede(n) zukommen, die/der _keine_
> Verwandschaft (mehr) hat.
Von der praktischen Wirkung her, insbesondere für den Kreditgeber, ist
die Verpflichtung, bspw. einem Unfallopfer eine Geldrente zu zahlen,
vermutlich einer Unterhaltspflicht sehr ähnlich, aber ich finde im BGB
Unterhaltspflichten im engeren Sinne nur für (ggf. geschiedene)
Ehegatten und Verwandte in gerader Linie. Dazu kommen natürlich die
Unterhaltspflichten nach LPartG. Sonst noch etwas?
--
Solche Erwägungen sind aber wohl schon gehobenes Niveau.
Und nicht jeder denkt über die Dinge nach zu denen er hier was sagt.
(Christoph Brüninghaus)
> Für die Schwiegermutter des Erbonkels, die laut Grundbuch ein lebenslanges Wohn-
> und Unterhaltsrecht hat.
Wird ein Unterhaltsrecht im Grundbuch eingetragen?
... Martin