widerspr�chliche Informationen las ich zur ordendlichen K�ndigung einer
KFZ-Versicherung.
In allen mir bekannten Bedingungen kann man bis 1 Monat zum Ende des
Versicherungsjahres k�ndigen.
Nun las ich in einer Zeitschrift mit Erstaunen, dass es bis 1 Monat zum
Ende des Kalenderjahres ebenfalls m�glich sei, was die Gesellschaften gerne
ge�ndert h�tten. Ist letzteres (wie ich vermute) ein Falschmeldung, denn
ich finde es nirgends in den Bedingungen?
Sehr oft weichen ja Versicherungsjahr und Kalenderjahr voneinander ab.
Gru�, Horst
--
Die Mailadresse ist zwar lang, aber ohne �nderung g�ltig.
Durch die L�nge wurde Spam drastisch reduziert.
>widerspr�chliche Informationen las ich zur ordendlichen K�ndigung einer
>KFZ-Versicherung.
>In allen mir bekannten Bedingungen kann man bis 1 Monat zum Ende des
>Versicherungsjahres k�ndigen.
richtig.
>Nun las ich in einer Zeitschrift mit Erstaunen, dass es bis 1 Monat zum
>Ende des Kalenderjahres ebenfalls m�glich sei,
klar, weil meist Versicherungsjahr== Kalenderjahr.
>Sehr oft weichen ja Versicherungsjahr und Kalenderjahr voneinander ab.
bei KFZ-Versicherungen?
da die Versicherungen im Wettbewerb zueinander stehen und sich der
Stichtag 31.11. eingeb�rgert hat, d�rften die wenigsten Versicherungen
Versicherungsjahre abweichend vom Kalenderjahr haben.
>>Sehr oft weichen ja Versicherungsjahr und Kalenderjahr voneinander ab.
>
> bei KFZ-Versicherungen?
>
> da die Versicherungen im Wettbewerb zueinander stehen und sich der
> Stichtag 31.11. eingeb�rgert hat, d�rften die wenigsten Versicherungen
> Versicherungsjahre abweichend vom Kalenderjahr haben.
Ich habe schon seit Ewigkeiten abweichende Versicherungsjahre, da ich nie
zum Jahreswechsel das Fahrzeug gewechselt habe.
Demnach haben wohl viele auf eigenen Wunsch mit einem Rumpfjahr begonnen?
Horst Stolz schrieb:
> Ich habe schon seit Ewigkeiten abweichende Versicherungsjahre, da ich nie
> zum Jahreswechsel das Fahrzeug gewechselt habe.
> Demnach haben wohl viele auf eigenen Wunsch mit einem Rumpfjahr begonnen?
Das ist wohl schon deshalb �blich, weil dann bereits der erste
Schadenfreiheitsrabatt greift. WIMRE
Gru� Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die pa�t so.
> Ich habe schon seit Ewigkeiten abweichende Versicherungsjahre,
Sicher?
> da
> ich nie zum Jahreswechsel das Fahrzeug gewechselt habe.
Was hat das damit zu tun.
> Demnach haben wohl viele auf eigenen Wunsch mit einem Rumpfjahr
> begonnen?
Nein, musst du nicht.
�blich ist quartalsm�ssiger Abrechnungsmodus.
Mich w�rde wundern bei dir nicht zum 1.1., 1.4, 1.7. und 1.10. die
F�lligkeiten liegen.
Dass angebrochene Quartale anteilsm�ssig abgerechnet werden hat keinen
Einfluss auf das Versicherungsjahr.
Harald
>Demnach haben wohl viele auf eigenen Wunsch mit einem Rumpfjahr begonnen?
es war nicht mein Wunsch, dass meine Versicherung im 1.Jahr der
Anmeldung vom 12.2. bis zum 31.12. lief und die Rechnung auch so
erstellt wurde.
>�blich ist quartalsm�ssiger Abrechnungsmodus.
unabh�ngig von der Zahlungsweise (mit 5% Zuschlag) ist das 1.
Beitragsjahr in der Tat ein Rumpfjahr.
>Mich w�rde wundern bei dir nicht zum 1.1., 1.4, 1.7. und 1.10. die
>F�lligkeiten liegen.
uns was sollte das mit dem 'Rumpfjahr' zu tun haben? Die Rechnung
d�rfte keine Quartalsrechnung sondern eine 'Jahres'rechnung sein.
W�re mir auch neu. Warum auch immer scheinen KfZ-Versicherungen immer am
31.12. zu enden, Hausrat oder private Haftpficht dagegen gehen j�hrlich.
>> Demnach haben wohl viele auf eigenen Wunsch mit einem Rumpfjahr
>> begonnen?
>
> Nein, musst du nicht.
> �blich ist quartalsm�ssiger Abrechnungsmodus.
Du bekommst also 4 Rechnungen jedes Jahr? Worin unterscheiden die sich
denn voneinander?
> Mich w�rde wundern bei dir nicht zum 1.1., 1.4, 1.7. und 1.10. die
> F�lligkeiten liegen.
Also ich bekomme jedes Jahr zum Jahresende eine Rechnung f�r das
Folgejahr (in der dann die neue SF-Klasse, die Regionalklasse und
Typklasse ber�cksichtigt sind), die wird dann Anfang Januar abgebucht.
Ich k�nnte auch halbj�hrlich, viertelj�hrlich oder monatlich zahlen, nur
sehe ich nicht ein einen horrenden Zinssatz an die Versicherung zu zahlen.
Gr��e
Enrico
> Sehr oft weichen ja Versicherungsjahr und Kalenderjahr voneinander ab.
kann ich nicht best�tigen. Die Versicherungen, ie ich kenne, haben
Rumpf-Versicheurngsjahre eingef�hrt, sodass das erste Versicherungsjahr
immer am 31.12.endet.
--
Viele Gr��e
M. Thomas
z.Zt. Norwich, UK
M�glicherweise fehlt da eine Information: Die Versicherungen passen gerne
Ihre Beitr�ge zum Jahreswechsel an. Wenn sich das auf einen laufenden
Vertrag auswirkt und zu einer Preiserh�hung f�hrt, ergibt sich ein
Sonderk�ndigungsrecht.
Tja, bunt ist die Welt.
Ich kenne Rechtsschutz- und Unfallversicherungen als "taggenau" (also:
aktuelle Periode vom 16.03.2009 bis 15.03.2010 oder sowas) und die
Kfz-Haftpflicht als kalenderjahresbezogen. Aber ob das so sein _muss_,
ob's da im VVG, den AGB oder sonstwo einen tieferen Grund daf�r gibt und
ob das bei allen Gesellschaften so ist - keine Ahnung.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"'Welcher Schwager?' ruft Vetternwirt und wird vor lauter Unschuld
ganz rot - 'Ich habe keine Schwester, und die hat keinen Mann,
und auch der ist schon lange tot!!'" (U. Roski, Die Kuh muss vom Eis)
>
> Nein, musst du nicht.
> �blich ist quartalsm�ssiger Abrechnungsmodus.
> Mich w�rde wundern bei dir nicht zum 1.1., 1.4, 1.7. und 1.10. die
> F�lligkeiten liegen.
> Dass angebrochene Quartale anteilsm�ssig abgerechnet werden hat keinen
> Einfluss auf das Versicherungsjahr.
>
Quartalsweise Abrechnung kenne ich nur als teurere Option.
>> Nein, musst du nicht.
>> �blich ist quartalsm�ssiger Abrechnungsmodus.
>> Mich w�rde wundern bei dir nicht zum 1.1., 1.4, 1.7. und 1.10. die
>> F�lligkeiten liegen.
>> Dass angebrochene Quartale anteilsm�ssig abgerechnet werden hat
keinen
>> Einfluss auf das Versicherungsjahr.
>>
> Quartalsweise Abrechnung kenne ich nur als teurere Option.
Gegen�ber eine Abrechnung, die vom realen Beginn j�hrlich erfolgt?
Klar, die Quartalszahlung kostet einen Aufpreis, aber grunds�tzlich
wird j�hrlich abegerechnet.
Das jetzt zu versuchen mit der Quartalsabrechnung deutlich zu machen
war ein wenig ungl�cklich.
Autoversicherungen laufen immer vom Start bis Jahresende, danach
j�hrlich ab 1.1.-31.12.
Harald
>>> Nein, musst du nicht.
>>> �blich ist quartalsm�ssiger Abrechnungsmodus.
>> Quartalsweise Abrechnung kenne ich nur als teurere Option.
> Gegen�ber eine Abrechnung, die vom realen Beginn j�hrlich erfolgt?
> Klar, die Quartalszahlung kostet einen Aufpreis, aber grunds�tzlich
> wird j�hrlich abegerechnet.
> Das jetzt zu versuchen mit der Quartalsabrechnung deutlich zu machen
> war ein wenig ungl�cklich.
> Autoversicherungen laufen immer vom Start bis Jahresende, danach
> j�hrlich ab 1.1.-31.12.
Das ist ja auch alleine deswegen schon sinnvoll, weil der SF Rabatt
auch zum Jahresende jeweils berechnet wird. Jemand der
seinen FS z.B. im M�rz macht, dann sein erstes Auto anmeldet geht auch
nicht erst im M�rz des Folgejahres runter (bei Unfallfreiheit).
Tagesgenaue Berechnung erfolgt nat�rlich beim Beitrag, das ist
unabh�ngig von der Laufzeit. Also niemand zahlt f�r ein ganzes
Jahr Beitrag wenn er im M�rz ein Auto anmeldet.
Und auch bei Abmeldung eines Fahrzeugs erfolgt dann tagesgenaue
Berechnnung wenn das nicht grade der 31.12 ist.
Gru�,
Frank
> Harald