On 6 Mai, 14:25, Martin Schoenbeck <
ms.usenet.nos...@schoenbeck.de>
wrote:
> > Eben. Und wenn der Mann mit "seiner" H lfte des Verm gens ein Haus
> > kaufen will? Sowas l sst man doch nicht auf dem Sparbuch herumliegen.
> > Abgesehen davon: Erbf lle sind absehbar. ;)
> Deine Antwort verstehe ich berhaupt nicht. Bezieht die sich in irgendeiner
> Form auf das, was ich schrieb? Warum sollte der Mann mit seiner H lfte kein
> Haus kaufen k nnen?
Weil er keine Hälfte hat, wenn seine Frau gewinnt. Er kann max.
500.000 von seiner Frau geschenkt bekommen, für alles darüber hinaus
fällt Schenkungssteuer an.
> Und was ist jetzt am Erbfall speziell, au er da man
> dann ggf. tats chlich Steuern zahlt?
Es ist insofern speziell, als dass man vorsorgen kann, indem man die
Erbmasse vermindert.
Beispiel:
Frau gewinnt 5 Mio im Lotto, sie hat KEINE Tippgemeinschaft mit ihrem
Mann. X Jahre später verstirbt sie, der Mann erbt 5 Mio und muss alles
oberhalb von 500.000 EUR versteuern (4.5 Mio).
Gegenbeispiel:
Es GIBT eine Tippgemeinschaft, das heißt, von den 5 Mio gehört die
Hälfte eh ihm, die andere Hälfte erbt er. Und schon muss er nur noch 2
Mio versteuern.
Ganz besonders krass wird es, wenn man anfängt, Geld zu verschenken:
Gehört das Geld beiden zu gleichen Teilen, können beide zu gleichen
Teilen Geld verschenken (AFAIR bis zu 400.000 an jedes Kind und bis zu
200.000 an jeden Enkel). Bei zwei Kindern mit je einem Enkel macht das
also 2x400.000 und 2x200.000, die jeder von beiden verschenken kann,
ohne Schenkungssteuer bezahlen zu müssen. Somit sind von den 5 Mio
schonmal 2.4 Mio weg (aus der Erbmasse raus). Bleiben 2.6 Mio; mit
einem gescheiten Testament kriegt man die vererbt, ohne dass
Erbschaftssteuer anfällt (bestenfalls Kleinbeträge).
Das geht nicht, wenn das Geld einem von beiden gehört - weil man nicht
verschenken kann, was einem nicht gehört. Der Ehemann könnte sich
höchstens 500.000 EUR steuerfrei schenken lassen und davon was abgeben
(aber eben nicht annähernd die Freibeträge ausnutzen).