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Gewährleistung: gebrauchtes Fahrrad (Tretlager)

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Stefan Meier

unread,
Jan 18, 2004, 8:59:10 AM1/18/04
to
Hallo zusammen,

da ich des öfteren schon Ärger mit Gewährleistungsfällen hatte,
möchte mich nun rechtzeitig informieren: Ich habe mir im September
2003 ein ca. 10 Jahre altes Fahrrad bei einem örtlichen Händler
gekauft. Da es sich dabei um ein kaum benutztes, relativ hochwertiges
Rad handelt, an dem ich auch noch einige Umbaumaßnahmen habe machen
lassen (hat auch dieser Händler gemacht), bin ich trotzdem fast
300 EUR losgeworden.

Nun habe ich heute beim ersten Putzen festgestellt, dass
vermutlich das Tretlager defekt ist - zumindest ruckelt es deutlich
spürbar wenn das Hinterrad aufgebockt ist und man das Tretlager mit
der Hand dreht. Außerdem ist das Ganze auch viel zu schwergängig.
Nach meiner Rechtsauffassung handelt sich es bei einem Tretlager
nicht um ein "Verschleißteil" - folglich muss mir der Händler dies
auch kostenfrei reparieren/austauschen und kann sich nicht auf
das Alter des Rades berufen.

Wäre schön, wenn ich dazu mal einige Meinungen von Fahrrad- oder
Rechtsexperten lesen könnte ;-D.

Dank & Gruß

Stefan

Marco F. Scala

unread,
Jan 18, 2004, 9:37:46 AM1/18/04
to
Stefan Meier wrote:
> Hallo zusammen,
>
> da ich des öfteren schon Ärger mit Gewährleistungsfällen hatte,
> möchte mich nun rechtzeitig informieren: Ich habe mir im September
> 2003 ein ca. 10 Jahre altes Fahrrad

10 Jahre!!!!

> Nach meiner Rechtsauffassung handelt sich es bei einem Tretlager
> nicht um ein "Verschleißteil"

Dann überprüfe mal Deine "Rechtsauffassung" und vor allem Deine
Fahrradkenntnis.
Das Wort "Tretlager" ist neben "Bremsbelag" der Inbegriff von Verschleißteil
bei einem Farrad.

Marco


Holger Pollmann

unread,
Jan 18, 2004, 10:02:05 AM1/18/04
to
"Stefan Meier" <Happy...@web.de> schrieb:

f'up nach dsrm

> Nach meiner Rechtsauffassung handelt sich es bei einem Tretlager
> nicht um ein "Verschleißteil" - folglich muss mir der Händler dies
> auch kostenfrei reparieren/austauschen und kann sich nicht auf
> das Alter des Rades berufen.
>
> Wäre schön, wenn ich dazu mal einige Meinungen von Fahrrad- oder
> Rechtsexperten lesen könnte ;-D.

Nach meiner Rechtsauffassung ist
1. der Begriff des Verschließteils idR irrelevant
2. ein Tretlager sehr wohl in gewissem Rahmen ein Verschleißteil - es
findet Bewegung statt, Stahl oder was auch immer ist nicht molekular
unabänderlich, also FINDET Verschleiß statt
3. nach 10 Jahren könnte so ein Tretlager m.E. durchaus mal etwas
unrund laufen - aber ein Fahrradexperte bin ich nicht.

Im übrigen: http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung lesen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Ulrich Mindrup

unread,
Jan 18, 2004, 10:20:34 AM1/18/04
to
Marco F. Scala schrieb:


>
>
> Dann überprüfe mal Deine "Rechtsauffassung" und vor allem Deine
> Fahrradkenntnis.
> Das Wort "Tretlager" ist neben "Bremsbelag" der Inbegriff von Verschleißteil
> bei einem Farrad.
>

Das kann man so nicht unbedingt sagen. Es kommt ganz darauf an, was für
ein Tretlager verbaut worden ist. Gute Lager können durchaus eine
Lebensdauer aufweisen, die oberhalb von vielen anderen Komponenten des
Rades liegen.

Aber wie Holger bereits sagte, das ist wohl für den rechtlichen Aspekt
nicht sonderlich relevant.

Grüße

Ulrich

P.S.: Was sagt eigentlich der Verkäufer? Im Augenblick scheint mir nicht
einmal klar zu sein, wie gross der Schaden wirklich ist.

Stefan Meier

unread,
Jan 18, 2004, 10:24:30 AM1/18/04
to
"Marco F. Scala" <marco...@t-online.de> schrieb:

> Stefan Meier wrote:
> > Hallo zusammen,
> >
> > da ich des öfteren schon Ärger mit Gewährleistungsfällen hatte,
> > möchte mich nun rechtzeitig informieren: Ich habe mir im September
> > 2003 ein ca. 10 Jahre altes Fahrrad
>
> 10 Jahre!!!!

Das Rad sieht aus wie neu - es dürfte von seinem Vorbesitzer kaum
benutzt worden sein. Ich konnte es im Laden kaum vom einem neuen
unterscheiden. Dies dürfte für die Rechtslage jedoch völlig
gleichgültig sein.

> > Nach meiner Rechtsauffassung handelt sich es bei einem Tretlager
> > nicht um ein "Verschleißteil"
>
> Dann überprüfe mal Deine "Rechtsauffassung" und vor allem Deine
> Fahrradkenntnis.

Das ist der Grund meines Postings ;-D. Ich habe schon einige Fahrräder
gehabt, die deutlich über zehn, zum Teil über zwanzig, Jahre im Einsatz
waren. Einen Tretlagerschaden hatte ich jedoch noch nie.

> Das Wort "Tretlager" ist neben "Bremsbelag" der Inbegriff von Verschleißteil
> bei einem Farrad.

Inbegriff von Verschleißteil waren bei mir immer Mäntel, Glühbirnen,...

Gruß

Stefan

PS. Was kostet eigentlich ein vernünftiges Tretlager inkl. Einbau?
(kein Superteil aber auch kein Schrott - eben etwas was man
als "normaler" Fahrradnutzer so bekommt wenn man beim Händler
fragt)

Stefan Meier

unread,
Jan 18, 2004, 10:46:25 AM1/18/04
to
"Holger Pollmann" <hi...@uboot.com> schrieb:
Hallo Holger,

vielen Dank für Deinen Link.

> Nach meiner Rechtsauffassung ist
> 1. der Begriff des Verschließteils idR irrelevant

Unter 11. steht: "Das Gesetz kennt keine "Verschleißteile".
Einzig entscheidend für die Mängelhaftung ist, ob ein auftretender
Mangel bereits bei Gefahrübergang (grob: bei Übergabe) vorhanden
oder zumindest angelegt war. Alles andere interessiert nicht."

Der Mangel wird wohl in jedem Fall "angelegt" gewesen sein,
sonst geht ein Tretlager wohl kaum nach 500 (!) km Nutzung
kaputt.

> 2. ein Tretlager sehr wohl in gewissem Rahmen ein Verschleißteil - es
> findet Bewegung statt, Stahl oder was auch immer ist nicht molekular
> unabänderlich, also FINDET Verschleiß statt

Nichts bleibt/hält ewig - soviel ist klar. Nur bin ich deswegen
_ausschliesslich_ von Verschleissteilen umgeben? Ist natürlich nur
eine Definitionsfrage.

Gruß & Dank

Stefan

Holger Lembke

unread,
Jan 18, 2004, 10:48:48 AM1/18/04
to
"Stefan Meier" <Happy...@web.de> wrote:

>Der Mangel wird wohl in jedem Fall "angelegt" gewesen sein,
>sonst geht ein Tretlager wohl kaum nach 500 (!) km Nutzung
>kaputt.

Immer gut mit dem Dampfstrahler reinigen...


--
mit freundlichen Grüßen ! Eine gute Woche: erst Schmidt,
Holgi, +49-531-3497854 ! dann Saddam und Lorenzo ist raus.

Stefan Meier

unread,
Jan 18, 2004, 10:58:21 AM1/18/04
to
"Stefan Meier" <Happy...@web.de> schrieb:

> Unter 11. steht: "Das Gesetz kennt keine "Verschleißteile".
> Einzig entscheidend für die Mängelhaftung ist, ob ein auftretender
> Mangel bereits bei Gefahrübergang (grob: bei Übergabe) vorhanden
> oder zumindest angelegt war. Alles andere interessiert nicht."
>
> Der Mangel wird wohl in jedem Fall "angelegt" gewesen sein,
> sonst geht ein Tretlager wohl kaum nach 500 (!) km Nutzung
> kaputt.

Nachtrag:

Unter 5. steht:
"...Das Gesetz differenziert prinzipiell nicht nach gewerblichen
und privaten Verkäufen und ebensowenig z.B. zwischen dem Verkauf
einer neuen und einer gebrauchten Sache..."

Bei einem neuen Rad darf nach 500km bzw. 5 Monaten nicht das
Tretlager kaputt sein. Hier muss (wenn mein Rechtsempfinden
auch nur das geringste mit dem realen Recht gemeinsam hat)
der Händler kostenfrei reparieren. Folglich gilt dies auch
bei einem gebrauchten.

Stefan

Holger Pollmann

unread,
Jan 18, 2004, 11:04:09 AM1/18/04
to
Ulrich Mindrup <ulrich....@gmx.net> schrieb:

f'up nach dsrm

>> Das Wort "Tretlager" ist neben "Bremsbelag" der Inbegriff von


>> Verschleißteil bei einem Farrad.
>
> Das kann man so nicht unbedingt sagen. Es kommt ganz darauf an,
> was für ein Tretlager verbaut worden ist. Gute Lager können
> durchaus eine Lebensdauer aufweisen, die oberhalb von vielen
> anderen Komponenten des Rades liegen.

Und deshalb ist es weniger ein Verschleißteil? Ich würde sagen, dann ist
es ein Verschleißteil,d as aufgrund seiner Qualität geringerem Verschleiß
als üblich unterliegt - aber dann wäre ein früher Verschleiß ja ERST
RECHT ungewöhnlich :-)

Uli Hermann

unread,
Jan 18, 2004, 11:03:00 AM1/18/04
to

" >
> Nun habe ich heute beim ersten Putzen festgestellt, dass
> vermutlich das Tretlager defekt ist - zumindest ruckelt es deutlich
> spürbar wenn das Hinterrad aufgebockt ist und man das Tretlager mit
> der Hand dreht. Außerdem ist das Ganze auch viel zu schwergängig.
> Nach meiner Rechtsauffassung handelt sich es bei einem Tretlager
> nicht um ein "Verschleißteil" - folglich muss mir der Händler dies
> auch kostenfrei reparieren/austauschen und kann sich nicht auf
> das Alter des Rades berufen.


Ich würde das mal abklären ob da überhaupt ein Defekt vorliegt, ev. nur
gelockert und muss nur neu angezogen werden. Ansonsten ist das Tretlager
ein Verschleißteil, sicher hast Du auch einen Kaufvertrag abgeschlossen, die
meisten Händler schliessen mit Recht bei Gebrauchträdern die Gewährleistung
aus.

Ulrich Mindrup

unread,
Jan 18, 2004, 11:23:23 AM1/18/04
to
Holger Pollmann schrieb:


>
>
> Und deshalb ist es weniger ein Verschleißteil? Ich würde sagen, dann ist
> es ein Verschleißteil,d as aufgrund seiner Qualität geringerem Verschleiß
> als üblich unterliegt - aber dann wäre ein früher Verschleiß ja ERST
> RECHT ungewöhnlich :-)

Ich möchte Dir nicht widersprechen, würde im Gegenteil sagen dass ein
Fahrrad nur aus Verschleißteilen besteht.

Selbst der Rahmen kann irgendwann verschlissen sein. ;-)

Bei der Frage, ob Gewährleistungsansprüche berechtigt sind, hilft das
aber nicht unbedingt weiter ;-) ;-)

Grüße

Ulrich


Stefan Meier

unread,
Jan 18, 2004, 11:37:21 AM1/18/04
to
"Uli Hermann" <u...@gmx.de> schrieb.

> meisten Händler schliessen mit Recht bei Gebrauchträdern die Gewährleistung
> aus.

Ich habe eine Rechnung auf der nichts von Gewährleistung steht - auch
mündlich wurde nichts abgeschlossen. Ob der Händler in seinem Laden
irgendwo AGBs ausgehängt hat - keine Ahnung. Muss ich mir die bei einem
Kauf im örtlichen Handel etwa zeigen lassen bzw. hat ein Einzelhändler
sowas üblicherweise überhaupt?

Gruß

Stefan

Holger Pollmann

unread,
Jan 18, 2004, 12:18:04 PM1/18/04
to
"Stefan Meier" <Happy...@web.de> schrieb:

>> Nach meiner Rechtsauffassung ist 1. der Begriff des
>> Verschließteils idR irrelevant
>
> Unter 11. steht: "Das Gesetz kennt keine "Verschleißteile".
> Einzig entscheidend für die Mängelhaftung ist, ob ein auftretender
> Mangel bereits bei Gefahrübergang (grob: bei Übergabe) vorhanden
> oder zumindest angelegt war. Alles andere interessiert nicht."

In der Tat. Ganz unwesentlich ist es im übrigen nicht: man kann
natürlich schon sagen, daß bei einem stark gebrauchten Gegenstand es
zur normalen Beschaffenheit gehört, daß Teile, die zum Verschleiß
neigen, schon teilweise verschlissen sind.

> Der Mangel wird wohl in jedem Fall "angelegt" gewesen sein,
> sonst geht ein Tretlager wohl kaum nach 500 (!) km Nutzung
> kaputt.

Die Frage ist: IST es ein Mangel? Ist es ein Mangel, wenn bei einem
Auto nach 100 000 km die Bremsbeläge nur noch eher dünn sind?

>> 2. ein Tretlager sehr wohl in gewissem Rahmen ein Verschleißteil
>> - es findet Bewegung statt, Stahl oder was auch immer ist nicht
>> molekular unabänderlich, also FINDET Verschleiß statt
>
> Nichts bleibt/hält ewig - soviel ist klar. Nur bin ich deswegen
> _ausschliesslich_ von Verschleissteilen umgeben? Ist natürlich nur
> eine Definitionsfrage.

Wie gesagt, der Begriff hat nur eine Bedeutugn im Rahmen der Frage nach
der erwartbaren Beschaffenheit, nicht dahingehend, wofür generell keine
Mängelhaftung stattfindet.

Holger Pollmann

unread,
Jan 18, 2004, 12:19:37 PM1/18/04
to
"Stefan Meier" <Happy...@web.de> schrieb:

> "...Das Gesetz differenziert prinzipiell nicht nach gewerblichen
> und privaten Verkäufen und ebensowenig z.B. zwischen dem Verkauf
> einer neuen und einer gebrauchten Sache..."
>
> Bei einem neuen Rad darf nach 500km bzw. 5 Monaten nicht das
> Tretlager kaputt sein. Hier muss (wenn mein Rechtsempfinden
> auch nur das geringste mit dem realen Recht gemeinsam hat)
> der Händler kostenfrei reparieren. Folglich gilt dies auch
> bei einem gebrauchten.

Es geht darum, daß das Gesetz nicht prinzipiell beim Verkauf
gebrauchter Sachen andere Rechtsbehelfe aufstellt oder dergleichen.

Ob ein Mangel vorliegt, richtet sich aber gem. § 434 I 2 Nr. 2 im
Zweifel eben nach der üblicherweise zu erwartenden Beschaffenheit -
jemand, der ein gebrauchtes Objekt kjauft, kann nicht erwarten, daß
dieses den Zustand eines neuen Objektes hat.

Holger Pollmann

unread,
Jan 18, 2004, 12:20:37 PM1/18/04
to
"Uli Hermann" <u...@gmx.de> schrieb:

> Ansonsten ist das Tretlager ein Verschleißteil, sicher hast Du
> auch einen Kaufvertrag abgeschlossen, die meisten Händler
> schliessen mit Recht bei Gebrauchträdern die Gewährleistung aus.

Nein, bei einem Verbrauchsgüterkauf KANN der Händler die Mängelhaftung
nicht ausschließen!

Holger Pollmann

unread,
Jan 18, 2004, 12:21:22 PM1/18/04
to
"Stefan Meier" <Happy...@web.de> schrieb:

> Ich habe eine Rechnung auf der nichts von Gewährleistung steht -
> auch mündlich wurde nichts abgeschlossen. Ob der Händler in seinem
> Laden irgendwo AGBs ausgehängt hat - keine Ahnung. Muss ich mir
> die bei einem Kauf im örtlichen Handel etwa zeigen lassen

Nein, du MUSST nicht. WENN sie aber WIRKSAM reinbezogen worden sind
(dazu siehe § 305 BGB), dann sind sie relevant.

> bzw. hat ein Einzelhändler sowas üblicherweise überhaupt?

Ob das üblich ist, ist verhältnismäßig schnuppe.

Hans Crauel

unread,
Jan 18, 2004, 12:44:32 PM1/18/04
to
Stefan Meier schreibt
[10 Jahre altes Fahrrad vom Händler für 300 EUR]

> Nun habe ich heute beim ersten Putzen festgestellt, dass
> vermutlich das Tretlager defekt ist - zumindest ruckelt es deutlich
> spürbar wenn das Hinterrad aufgebockt ist und man das Tretlager mit
> der Hand dreht. Außerdem ist das Ganze auch viel zu schwergängig.

Das klingt eher, als ob die Kette nicht richtig liefe.
Vielleicht hakt auch das Schaltwerk. Oder hast du die
Feststellungen mit abgenommener Kette gemacht? (Nachdem
du ein aufgebocktes Hinterrad erwähnst, scheint das nicht
der Fall zu sein.) Was für ein Tretlager ist montiert
(Patrone, Konuslager, welche Marke?).
Warte jedenfalls mit der Beauftragung des Rechtsanwalts und
der Anrufung des BVerfG erst einmal das Ergebnis einer
fachkundigen Untersuchung ab.

> Nach meiner Rechtsauffassung handelt sich es bei einem Tretlager
> nicht um ein "Verschleißteil" -

Das ist keine Rechtsfrage. Aber auch tatsächlich ist es so, dass
Tretlager verschleißen. Wie schnell das geschieht, hängt sehr
stark von der Qualität des Lagers und von den Einsatzbedingungen
ab. Gute Lager halten unter allen Bedingungen lange, schlechte
können lange halten, wenn sie von Leuten gefahren werden, die
mit hohen Trittfrequenzen und niedriger Last fahren -- also nicht
zu hart treten.
Tretlager kosten zwischen 10 und 200 FRZ, nur um mal einen Rahmen
anzugeben. Der Austausch kann einfach und schnell zu machen sein,
sofern nichts schief geht. Bei einem 10 Jahre alten Rad kann es
allerdings z.B. infolge von Korrosion Probleme bei der Montage
geben (welche ggf. sogar einen Defekt des Tretlagers verursacht
haben könnte).

> folglich muss mir der Händler dies auch kostenfrei
> reparieren/austauschen und kann sich nicht auf das Alter
> des Rades berufen.

Nicht zwingend. Welche Laufleistung des Fahrrads ist dir beim
Kauf denn zugesagt worden?

Doch zuvörderst sollte geprüft werden, ob die Unregelmäßigkeit
im Lauf überhaupt aus einem Defekt des Tretlagers resultiert.

Hans Crauel

Robert Lange

unread,
Jan 18, 2004, 1:33:35 PM1/18/04
to
Stefan Meier schrieb:

> Der Mangel wird wohl in jedem Fall "angelegt" gewesen sein, sonst geht
> ein Tretlager wohl kaum nach 500 (!) km Nutzung kaputt.

Jedenfalls nicht, wenn es einigermaßen sachgerecht behandelt wird.

Übrigens: Wo kommen eigentlich diese 500 km her -- soll das die gesamte
Strecke sein, die dieses Fahrrad in seinen immerhin zehn Lebensjahren
zurückgelegt hat? Das wäre wirklich *sehr* wenig.

> Nichts bleibt/hält ewig - soviel ist klar. Nur bin ich deswegen
> _ausschliesslich_ von Verschleissteilen umgeben?

Ja. Die Teile verschleißen nur unterschiedlich schnell.


-- Robert

Stefan Meier

unread,
Jan 18, 2004, 1:55:39 PM1/18/04
to
"Robert Lange" <robert...@gmx.net> schrieb:

> Übrigens: Wo kommen eigentlich diese 500 km her -- soll das die gesamte
> Strecke sein, die dieses Fahrrad in seinen immerhin zehn Lebensjahren
> zurückgelegt hat?

Quatsch! Das ist die Strecke, die ich in den letzten 5 Monaten -
eben nach dem Gebrauchtkauf - zurückgelegt habe.

Gruß

Stefan

Helmut Eidmann

unread,
Jan 18, 2004, 1:07:54 PM1/18/04
to
"Stefan Meier" schrieb:

> Das Rad sieht aus wie neu - es dürfte von seinem Vorbesitzer kaum
> benutzt worden sein.

Dann wäre es eher unwahrscheinlich, dass das Innenlager schon hinüber ist.
Vielleicht hat es noch ein Konuslager und muss nur mal eingestellt werden.
Hast du denn mal die Kette abgenommen und an Lager gedreht und an den
Pedalen gewackelt? Hat es Spiel? Dreht es sich (ohne Kette) leicht oder
schwer?

> Das ist der Grund meines Postings ;-D. Ich habe schon einige Fahrräder
> gehabt, die deutlich über zehn, zum Teil über zwanzig, Jahre im Einsatz
> waren. Einen Tretlagerschaden hatte ich jedoch noch nie.

An meinem viel gefahrenen Alltagsrad hält das Lager schon über 10 Jahre und
hat keinerlei Spiel. Aber in meinem MTB war ein Kinex-Lager verbaut, dass
schon nach höchstens 3000 km (grob geschätzt) starkes Spiel hatte.

> PS. Was kostet eigentlich ein vernünftiges Tretlager inkl. Einbau?
> (kein Superteil aber auch kein Schrott - eben etwas was man
> als "normaler" Fahrradnutzer so bekommt wenn man beim Händler
> fragt)

Was es kostet, kannst du selber im Internet recherchieren. Den Einbau kann
man selber durhcführen, wenn man das benötigte Werkzeug hat.

Helmut


Sascha Burghause

unread,
Jan 18, 2004, 2:57:03 PM1/18/04
to
"Stefan Meier" <Happy...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:400a9161$0$17612$9b62...@news.freenet.de...

...

> Nun habe ich heute beim ersten Putzen festgestellt, dass
> vermutlich das Tretlager defekt ist - zumindest ruckelt es deutlich
> spürbar wenn das Hinterrad aufgebockt ist und man das Tretlager mit
> der Hand dreht. Außerdem ist das Ganze auch viel zu schwergängig.

Evtl. zu wenig Fett oder das alte ist mittlerweile verharzt.

> Nach meiner Rechtsauffassung handelt sich es bei einem Tretlager
> nicht um ein "Verschleißteil" - folglich muss mir der Händler dies

Da unterliegst Du einem Irrtum. Abstrakt formuliert ist praktisch jede
Mechanik einem höheren oder geringeren Verschleiß ausgesetzt. Fahrräder und
speziell Tret- bzw. Innenlager bilden da keine Ausnahme. Beim Tretlager
kommt's auf die Qualität und wenn's gebraucht ist, auf den Zustand an.
Zum einen solltest Du das Lager auf Spiel testen. Dazu fäßt Du die Kurbel
kurz über der Pedale an und versuchst sie vorsichtig in Richtung Rahmen zu
drücken bzw. der entgegengesetzten Richtung zu ziehen. Ist hierbei ein
deutliches Spiel spürbar, muß das Lager entweder eingestellt oder im Falle
eines Patronenlagers gewechselt werden. Um zu schauen, ob das Lager sauber
und flüssig läuft, nimmst Du die Kette von den Kettenblättern (vorn) und
drehst dann die Kurbel. Das Lager sollte hier nicht rauh und hakelig laufen.
Anderenfalls ist eine Wartung des Lagers oder ein Austausch des
Patronenlagers fällig.


Gruß,
Sascha


S. Heinz

unread,
Jan 18, 2004, 11:44:10 AM1/18/04
to
Stefan Meier <Happy...@web.de> wrote:
> Hallo zusammen,
>
> da ich des öfteren schon Ärger mit Gewährleistungsfällen hatte,
> möchte mich nun rechtzeitig informieren: Ich habe mir im September
> 2003 ein ca. 10 Jahre altes Fahrrad bei einem örtlichen Händler
> gekauft.
>
> Nun habe ich heute beim ersten Putzen festgestellt, dass
> vermutlich das Tretlager defekt ist - zumindest ruckelt es deutlich
> spürbar wenn das Hinterrad aufgebockt ist und man das Tretlager mit
> der Hand dreht.

die "gewährleistung" gilt für ein 10 jahre altes rad! tretlager können
da schon mal defekt sein, ohne das die gewährleistung zieht. rede mit
dem händler.

> Außerdem ist das Ganze auch viel zu schwergängig.
> Nach meiner Rechtsauffassung handelt sich es bei einem Tretlager
> nicht um ein "Verschleißteil" -

natürlich ist das ein verschleisteil, wie alle lager....

>folglich muss mir der Händler dies
> auch kostenfrei reparieren/austauschen und kann sich nicht auf
> das Alter des Rades berufen.

können kann er schon, denke sogar mit recht.

noch was: versuch mal des lager neu einzustellen, wenn du schon mal
dabei bist hau was fett rein. denke das dann das problem gelöst ist.

steffen

Andre Baranowski

unread,
Jan 19, 2004, 7:47:30 AM1/19/04
to
Stefan Meier schrieb:


> Nach meiner Rechtsauffassung handelt sich es bei einem Tretlager
> nicht um ein "Verschleißteil" -

Bitte was soll ein Tretlager denn sonst sein? *kopfschüttel*
Bei nem Tretlager handelt es sich um ein Wälzlager.
Die Dinger "lagern", indem sie Rollen, Zylinder oder Kugeln (Kugellager)
zwischen zwei Käfigen drehen lassen.
Das ganze geschieht unter dem Einsatz von (meist) Fett.
Da das Fett nie ganz perfekt schmiert bzw. irgendwann weg, verharzt oder
sonstwo ist, reibt dann irgendwann bzw. immer ein bisschen Stahl auf
Stahl (oder Keramik auf Stahl, Keramik auf Keramik etc.)
Das verursacht Verschleiss.
Wenn kaputt, dann austauschen.
Radlager bei Auto (auch Wälzlager) verschleissen (wenn auch langsam) auch.
Wälzlager SIND Verschleissteile.

Gruss,

Andre

S. Heinz

unread,
Jan 19, 2004, 4:41:50 AM1/19/04
to
Stefan Meier <Happy...@web.de> wrote:
> "Uli Hermann" <u...@gmx.de> schrieb.
>> meisten Händler schliessen mit Recht bei Gebrauchträdern die
>> Gewährleistung aus.
>
> Ich habe eine Rechnung auf der nichts von Gewährleistung steht - auch
> mündlich wurde nichts abgeschlossen.

pech für den händler: dann gelten 2 jahre (schriflich hätte er auf ein
jahr begrenzen können, darunter geht gar nichts - der "umfang der
gewährleistung, also was abgedeckt ist, richtet sich auch nach dem alter
bzw neu eingebauten teilen.
in deinem fall ist wohln nur der rahmen/ gabel abgedeckt)

> Ob der Händler in seinem Laden
> irgendwo AGBs ausgehängt hat - keine Ahnung.

hat mit der gewährleistung nichts zu tun, außerdem sind die meisten
agb´s fragwürdig

steffen

Holger Pollmann

unread,
Jan 19, 2004, 11:46:51 AM1/19/04
to
"S. Heinz" <steffe...@cityweb.de> schrieb:

>> Ich habe eine Rechnung auf der nichts von Gewährleistung steht -
>> auch mündlich wurde nichts abgeschlossen.
>
> pech für den händler: dann gelten 2 jahre (schriflich hätte er auf
> ein jahr begrenzen können, darunter geht gar nichts - der "umfang
> der gewährleistung, also was abgedeckt ist, richtet sich auch nach
> dem alter bzw neu eingebauten teilen.
> in deinem fall ist wohln nur der rahmen/ gabel abgedeckt)

Woher nimmst du das Schriftlichkeitserfordernis für die Begrenzugn der
Verjährung?!

>> Ob der Händler in seinem Laden irgendwo AGBs ausgehängt hat -
>> keine Ahnung.
>
> hat mit der gewährleistung nichts zu tun, außerdem sind die
> meisten agb´s fragwürdig

Wieso soll das damit nichts zu tun haben? In den AGB könnte durchaus
eine Verjährungsverkürzung für gebrauchte Artikel stehen.

Im übrigen ist der Apostroph in "agb´s" falsch, und außerdem ist es ein
Akzent.

Ach ja, noch eins: würde es dir was ausmachen, vielleicht an den
angebrachten Stellen Großbuchstaben zu verwenden? Es liest sich dann
leichter. Danke.

S. Heinz

unread,
Jan 20, 2004, 6:15:17 AM1/20/04
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> wrote:
> "S. Heinz" <steffe...@cityweb.de> schrieb:
>
>>> Ich habe eine Rechnung auf der nichts von Gewährleistung steht -
>>> auch mündlich wurde nichts abgeschlossen.
>>
>> pech für den händler: dann gelten 2 jahre (schriflich hätte er auf
>> ein jahr begrenzen können, darunter geht gar nichts - der "umfang
>> der gewährleistung, also was abgedeckt ist, richtet sich auch nach
>> dem alter bzw neu eingebauten teilen.
>> in deinem fall ist wohln nur der rahmen/ gabel abgedeckt)
>
> Woher nimmst du das Schriftlichkeitserfordernis für die Begrenzugn der
> Verjährung?!

der händler kann die gewährleistung ´bei gerauchten teilen auf ein jahr
beschränken.
wie soll er das somst machen als schriftlich? ist je ein vertrag mit
dir!
gewiss: ein vertrag bedarf keiner schriflichen form, das problem ist
dann aber die nachweisbarkeit.
(einen kauf kannst du schneller nachweisen: kassenzettel, zeuge, was
weis ich)


>>> Ob der Händler in seinem Laden irgendwo AGBs ausgehängt hat -
>>> keine Ahnung.
>>
>> hat mit der gewährleistung nichts zu tun, außerdem sind die
>> meisten agb´s fragwürdig
>
> Wieso soll das damit nichts zu tun haben? In den AGB könnte durchaus
> eine Verjährungsverkürzung für gebrauchte Artikel stehen.

stehen kann da viel, frage ist obs dann gültig ist (keine ahnung, denk
aber nicht)


> Im übrigen ist der Apostroph in "agb´s" falsch, und außerdem ist es
> ein Akzent.

maaaaaaaaaaann bist du kleinlich ;-)

>
> Ach ja, noch eins: würde es dir was ausmachen, vielleicht an den
> angebrachten Stellen Großbuchstaben zu verwenden? Es liest sich dann
> leichter. Danke.

ja, es macht mir was aus, sorry.
mir macht das lesen nicts aus, auch wenn ander schreiben fällt mit in
derr egel nict auf das korkt groß/ klein geschrieben wird oder nur
klein....
ums kurz zu machen, ich bin (etwas) legasteniker und nur klein zu
shcreiben ve5reinfacht die sache etwas.
außerdem hab ich "schreibmaschine" benutzen gelernt am fernschreiber da
gibts nur eine schriftgröße. (seither versuch ich auch immer von
buchstabencodierung auf zahlencodierung umzuschalten ;-)

steffen

Holger Pollmann

unread,
Jan 20, 2004, 7:35:39 AM1/20/04
to
"S. Heinz" <steffe...@cityweb.de> schrieb:

>> Woher nimmst du das Schriftlichkeitserfordernis für die
>> Begrenzugn der Verjährung?!
>
> der händler kann die gewährleistung ´bei gerauchten teilen auf ein
> jahr beschränken.

Bei "gerauchten Teilen" <grins> sorry, der Vertipper ist zu schön :-)

> wie soll er das somst machen als schriftlich? ist je ein vertrag
> mit dir!

na, mündlich:

> gewiss: ein vertrag bedarf keiner schriflichen form, das problem
> ist dann aber die nachweisbarkeit.
> (einen kauf kannst du schneller nachweisen: kassenzettel, zeuge,
> was weis ich)

Das ändert alles nichts daran, daß das NICHT schriftlich geschehen muß.
Zeugen etc. sind auch alles Möglichkeiten. Du schriebst "schriflich
hätte er begrenzen können" und das ist eben nur halb richtig - mündlich
hätte er das auch. Wir sind hier immerhin in einer juristischen
Newsgroup, da sollte man schon korrekt sein.

>>>> Ob der Händler in seinem Laden irgendwo AGBs ausgehängt hat -
>>>> keine Ahnung.
>>>
>>> hat mit der gewährleistung nichts zu tun, außerdem sind die
>>> meisten agb´s fragwürdig
>>
>> Wieso soll das damit nichts zu tun haben? In den AGB könnte
>> durchaus eine Verjährungsverkürzung für gebrauchte Artikel
>> stehen.
>
> stehen kann da viel, frage ist obs dann gültig ist (keine ahnung,
> denk aber nicht)

Doch, natürlich kann die Verkürzung auch in AGB stehen. Wieso nicht?

>> Im übrigen ist der Apostroph in "agb´s" falsch, und außerdem ist
>> es ein Akzent.
>
> maaaaaaaaaaann bist du kleinlich ;-)

Das gehört dazu :-)

>> Ach ja, noch eins: würde es dir was ausmachen, vielleicht an den
>> angebrachten Stellen Großbuchstaben zu verwenden? Es liest sich
>> dann leichter. Danke.
>
> ja, es macht mir was aus, sorry.
>
> mir macht das lesen nicts aus, auch wenn ander schreiben fällt mit
> in derr egel nict auf das korkt groß/ klein geschrieben wird oder
> nur klein....

Es geht ja auch darum, daß du Rücksicht nehmen sollst.

> ums kurz zu machen, ich bin (etwas) legasteniker und nur klein zu
> shcreiben ve5reinfacht die sache etwas.

Das ist zwar prinzipiell verständlich, m.E. aber trotzdem kein Grund -
das Schreiben klappt ja schon ganz gut, finde ich, da ist es jetzt Zeit
für die nächste Stufe: Großbuchstaben schreiben udn Rücksicht nehmen
auf die Mitmenschen.

> außerdem hab ich "schreibmaschine" benutzen gelernt am
> fernschreiber da gibts nur eine schriftgröße. (seither versuch ich
> auch immer von buchstabencodierung auf zahlencodierung
> umzuschalten ;-)

Tja, wir müssen alle unser Paket tragen :-) Ich mußte auch irgendwann
von amerikanischer Tastaur auf deutsche umlernen (vom C64 auf den
Amiga).

Frank Beelitz

unread,
Jan 20, 2004, 10:56:59 AM1/20/04
to
On Sun, 18 Jan 2004 16:58:21 +0100, "Stefan Meier"
>"Stefan Meier" <Happy...@web.de> schrieb:

>Nachtrag:
>
>Unter 5. steht:
>"...Das Gesetz differenziert prinzipiell nicht nach gewerblichen
>und privaten Verkäufen und ebensowenig z.B. zwischen dem Verkauf
>einer neuen und einer gebrauchten Sache..."
>
>Bei einem neuen Rad darf nach 500km bzw. 5 Monaten nicht das
>Tretlager kaputt sein. Hier muss (wenn mein Rechtsempfinden
>auch nur das geringste mit dem realen Recht gemeinsam hat)
>der Händler kostenfrei reparieren. Folglich gilt dies auch
>bei einem gebrauchten.

Demnach ist es einem Haendler eigentlich unmoeglich ein
gebrauchtes Rad zu einem guenstigem Preis zu verkaufen, weil
die zukuenftigen Reparaturen mit eingeplant werden muessen.
Aus gleichem Grund wird ein Haendler kaum noch was fuer ein
gebrachtes Rad,Roller,Motorrad, Auto usw. zahlen.
Gruss Frank

Holger Pollmann

unread,
Jan 20, 2004, 11:15:20 AM1/20/04
to
Frank Beelitz <frankspa...@t-online.de> schrieb:

> Demnach ist es einem Haendler eigentlich unmoeglich ein
> gebrauchtes Rad zu einem guenstigem Preis zu verkaufen, weil
> die zukuenftigen Reparaturen mit eingeplant werden muessen.

Lies den Rest des Threads, okay?

Frank Beelitz

unread,
Jan 22, 2004, 9:49:38 AM1/22/04
to
On 20 Jan 2004 16:15:20 GMT, Holger Pollmann
<hi...@uboot.com> wrote:

>Frank Beelitz <frankspa...@t-online.de> schrieb:
>
>> Demnach ist es einem Haendler eigentlich unmoeglich ein
>> gebrauchtes Rad zu einem guenstigem Preis zu verkaufen, weil
>> die zukuenftigen Reparaturen mit eingeplant werden muessen.
>
>Lies den Rest des Threads, okay?

Ich erlebe gerade den REST des Threads in einer befreundeten
Fahrrad/Roller-werkstatt.
Arbeit bis unters Dach, aber fast nur Garantie-Reparaturen.
Die Gebrauchtfahrzeuge wurden in Teilen oder zum
ausschlachten verkauft.
Neufahrzeuge gehen eigentlich nur noch weg, wenn nichts in
Zahlung genommen werden muss.
Gruss Frank

Stefan Meier

unread,
Jan 23, 2004, 6:24:46 AM1/23/04
to
Hallo nochmal,

ich bin heute bei meinem Händler gewesen: Die Kette war
einfach zu stramm und das Problem ist nun behoben. Das
hatte ich nach einigen Postings hier auch schon vermutet.
Ich möchte mich an dieser Stelle für die gute Diskussion
bedanken. Insbesondere die Beiträge von Holger P. haben
mir beim Rechtsverständis, das ich ja nun glücklicherweise
(erstmal) nicht brauche, sehr geholfen.

Gruß

Stefan

Hans Crauel

unread,
Jan 24, 2004, 7:22:34 AM1/24/04
to

Stefan Meier schrieb

> ich bin heute bei meinem Händler gewesen: Die Kette war
> einfach zu stramm und das Problem ist nun behoben.

Die Kristallkugel von Gerald E. scheint ein sehr hochwertiges
Fabrikat zu sein.

Hans Crauel

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