Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Zwangsversteigerung: Schlüsselübergabe

292 views
Skip to first unread message

Markus Harnisch

unread,
Jul 13, 2007, 3:58:45 AM7/13/07
to
Hallo

Was passiert eigentlich, wenn nach einer Zwangsversteigerung der
Voreigentümer nicht auffindbar / unbekannt verzogen ist und dieser den
Schlüssel besitzt.

Darf man direkt nach der Zuschlagserteilung die Tür aufbrechen un die
Schlösser auswechseln oder erst nach dem Verteilungstermin? Ist das
rechtlich überhaupt okay, wenn der Voreigentümer z.B. dort noch Sachen
stehen hat? (Es gibt keine Mietverträge bzw. sonstige Rechte, die bestehen
bleiben)

Viele Grüße

Markus


Martin Schneider

unread,
Jul 13, 2007, 4:06:24 AM7/13/07
to
Markus Harnisch schrieb:

> Hallo
>
> Was passiert eigentlich, wenn nach einer Zwangsversteigerung der
> Voreigentümer nicht auffindbar / unbekannt verzogen ist und dieser den
> Schlüssel besitzt.

Google mal in de.soc.recht.wohnen - da ist das eine FAQ.

Gruß,
Martin

Message has been deleted

Joseph Maier

unread,
Jul 13, 2007, 1:20:49 PM7/13/07
to
>
> Was passiert eigentlich, wenn nach einer Zwangsversteigerung der
> Voreigentümer nicht auffindbar / unbekannt verzogen ist und dieser den
> Schlüssel besitzt.
>
> Darf man direkt nach der Zuschlagserteilung die Tür aufbrechen un die
> Schlösser auswechseln oder erst nach dem Verteilungstermin?

Wenn ich dem folgen kann, gehe ich Recht in der Annahme, dass hier eine
Immobilie ersteigert wurde, ohne diese Vorher von Innen besichtigt zu haben
???

Entweder der Preis war so gering, dass man dafür alles in Kauf nimmt, oder
???

Also ich würde nichts kaufen, das ich nicht selbst gesehen hab.

Sepp


Patrick Schilling

unread,
Jul 13, 2007, 1:42:07 PM7/13/07
to
Joseph Maier schrieb:

>> Was passiert eigentlich, wenn nach einer Zwangsversteigerung der
>> Voreigentümer nicht auffindbar / unbekannt verzogen ist und dieser den
>> Schlüssel besitzt.
>>
>> Darf man direkt nach der Zuschlagserteilung die Tür aufbrechen un die
>> Schlösser auswechseln oder erst nach dem Verteilungstermin?
>
> Wenn ich dem folgen kann, gehe ich Recht in der Annahme, dass hier eine
> Immobilie ersteigert wurde, ohne diese Vorher von Innen besichtigt zu haben
> ???

Wieso?
Der OP will wissen, wie er nach dem Erwerb der Immobilie ins Innere
gelangt, wenn der Vorbesitzer nicht auffindbar ist, ohne dabei irgendwas
verbotenes zu tun.

Besichtigt kann das Haus ja schon sein, aber vielleicht hat zu dem
Zeitpunkt da noch jemand gewohnt, der jetzt weg ist, ohne die Schlüssel
da zu lassen.

Joseph Maier

unread,
Jul 13, 2007, 2:05:57 PM7/13/07
to

> Besichtigt kann das Haus ja schon sein, aber vielleicht hat zu dem
> Zeitpunkt da noch jemand gewohnt, der jetzt weg ist, ohne die Schlüssel
> da zu lassen.

Das könnte durchaus sein, den Gedanken hatte ich überhaupt nicht. In diesem
Fall eine nachvollziehbare Aktion.


Christian Kraft

unread,
Jul 13, 2007, 5:39:01 PM7/13/07
to
Am Fri, 13 Jul 2007 19:20:49 +0200 schrieb Joseph Maier
<Seppi...@web.de>:

> Wenn ich dem folgen kann, gehe ich Recht in der Annahme, dass hier eine
> Immobilie ersteigert wurde, ohne diese Vorher von Innen besichtigt zu
> haben
> ???

Auch wenn Deine Annahme aus dem OP nicht unbedingt ableitbar ist: Das
könnte bei einer Zwangsversteigerung so sein. Mir sind jedenfalls
Versteigerungen bekannt, wo nur diskret von außen besichtigt werden durfte.

Chris

Message has been deleted

Tibor Lichtmann

unread,
Jul 13, 2007, 6:19:50 PM7/13/07
to
"Markus Harnisch" <m.har...@gmx.net> schrieb

>
> Was passiert eigentlich, wenn nach einer Zwangsversteigerung der
> Voreigentümer nicht auffindbar / unbekannt verzogen ist und dieser den
> Schlüssel besitzt.
>
IANAL - aber du bist unmittelbar mit der Zuschlagserteilung Eigentümer der
Wohnung.

Wenn die Wohnung nicht bewohnt ist, kannst du sofort rein, auch mit
Schlüsseldienst.
Wenn die Wohnung bewohnt ist, musst du die Bewohner erstmal raus bekommen,
bei Mietern also Kündigung, beim Ex-Eigentümer (zwangs-)räumen.

Wenn die Wohnung nicht bewohnt ist, der Ex-Eigentümer aber noch Zeugs da
drin hat, musst du die Sachen halt in Verwahrung nehmen. Wobei der Fall
natürlich kritisch ist - woher willst du wissen, dass er nicht mehr da
wohnt, wenn seine Möbel noch da stehen.


Markus Harnisch

unread,
Jul 14, 2007, 7:24:49 PM7/14/07
to
Vielen Dank für die Antworten. Hat mir sehr geholfen!!!

Grüße

Markus

Andrew Morgan

unread,
Jul 16, 2007, 5:06:07 AM7/16/07
to
On 13 Jul., 19:20, "Joseph Maier" <Seppi-Ma...@web.de> wrote:

> Wenn ich dem folgen kann, gehe ich Recht in der Annahme, dass hier eine
> Immobilie ersteigert wurde, ohne diese Vorher von Innen besichtigt zu haben

Ist bei Zwangsversteigerungen häufig so, dass es vorab kein Zugang
gibt.


andy M

0 new messages