Was passiert eigentlich, wenn nach einer Zwangsversteigerung der
Voreigentümer nicht auffindbar / unbekannt verzogen ist und dieser den
Schlüssel besitzt.
Darf man direkt nach der Zuschlagserteilung die Tür aufbrechen un die
Schlösser auswechseln oder erst nach dem Verteilungstermin? Ist das
rechtlich überhaupt okay, wenn der Voreigentümer z.B. dort noch Sachen
stehen hat? (Es gibt keine Mietverträge bzw. sonstige Rechte, die bestehen
bleiben)
Viele Grüße
Markus
Google mal in de.soc.recht.wohnen - da ist das eine FAQ.
Gruß,
Martin
Wenn ich dem folgen kann, gehe ich Recht in der Annahme, dass hier eine
Immobilie ersteigert wurde, ohne diese Vorher von Innen besichtigt zu haben
???
Entweder der Preis war so gering, dass man dafür alles in Kauf nimmt, oder
???
Also ich würde nichts kaufen, das ich nicht selbst gesehen hab.
Sepp
Wieso?
Der OP will wissen, wie er nach dem Erwerb der Immobilie ins Innere
gelangt, wenn der Vorbesitzer nicht auffindbar ist, ohne dabei irgendwas
verbotenes zu tun.
Besichtigt kann das Haus ja schon sein, aber vielleicht hat zu dem
Zeitpunkt da noch jemand gewohnt, der jetzt weg ist, ohne die Schlüssel
da zu lassen.
Das könnte durchaus sein, den Gedanken hatte ich überhaupt nicht. In diesem
Fall eine nachvollziehbare Aktion.
> Wenn ich dem folgen kann, gehe ich Recht in der Annahme, dass hier eine
> Immobilie ersteigert wurde, ohne diese Vorher von Innen besichtigt zu
> haben
> ???
Auch wenn Deine Annahme aus dem OP nicht unbedingt ableitbar ist: Das
könnte bei einer Zwangsversteigerung so sein. Mir sind jedenfalls
Versteigerungen bekannt, wo nur diskret von außen besichtigt werden durfte.
Chris
Wenn die Wohnung nicht bewohnt ist, kannst du sofort rein, auch mit
Schlüsseldienst.
Wenn die Wohnung bewohnt ist, musst du die Bewohner erstmal raus bekommen,
bei Mietern also Kündigung, beim Ex-Eigentümer (zwangs-)räumen.
Wenn die Wohnung nicht bewohnt ist, der Ex-Eigentümer aber noch Zeugs da
drin hat, musst du die Sachen halt in Verwahrung nehmen. Wobei der Fall
natürlich kritisch ist - woher willst du wissen, dass er nicht mehr da
wohnt, wenn seine Möbel noch da stehen.
Grüße
Markus
> Wenn ich dem folgen kann, gehe ich Recht in der Annahme, dass hier eine
> Immobilie ersteigert wurde, ohne diese Vorher von Innen besichtigt zu haben
Ist bei Zwangsversteigerungen häufig so, dass es vorab kein Zugang
gibt.
andy M