Am 19.04.2012 23:01, schrieb Lothar Klein:
>
> Mein Neffe hat seine Monatskarte zu Hause vergessen, dies bemerkte beim
> Zustieg im Bus, bevor er den Busfahrer, dem man die Karte vorzeigen muss,
> oder eben eine Karte lösen muss.
> Beim Wunsch , wieder aussteigen zu wollen, rief der Kontrolleur, "nicht
> aussteigen lassen, Kartenkontrolle !".
> Der Kontrolleur war der Meinung, ihn dem Schwarzfahren überführt zu haben
> und stellte ein Zahlschein aus.
> Eine schriftliche Erklärung über diese Situation lies das
> Verkehrsunternehmen nicht gelten und gab bereits die Forderung an ein
> Inkassuunternehmen ab.
> Wie hoch sind die Chancen, das ein Richter, dass diese Forderung für nichtig
> hält.
Wenn es sich tatsächlich so verhalten hat, IMHO sehr hoch. Wenn er noch
im Eingangsbereich *vor* dem Fahrer wieder aussteigen wollte, hat er das
Fahrzeug aka die Fahrt noch gar nicht wirklich betreten. Und mit dem
Willen, wieder auszusteigen, hat er auch eindeutig gezeigt, daß er
*nicht* die Absicht hatte, eine Beförderungsleistung zu erschleichen.
Im übrigen wäre das erhöhte Beförderungsentgelt eh das geringere Übel;
Schwarzfahren ist eine Straftat nach § 265a StGB.
§ 265a StGB (Erschleichen von Leistungen)
| (1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken
| dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein
| Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer
| Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu
| entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
| Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit
| schwererer Strafe bedroht ist.
Und im Zivilrecht (aka bei einer Klage auf erhöhtes Beförderungsentgelt)
können IMHO keine anderen Kriterien gelten.
> Sollte er warten, bis Klage erhoben wird oder evtl. selbst einen Anwalt
> nehmen ?
Warten; wenn er jetzt schon einen Anwalt nimmt, und das Verfahren dann
doch eingestellt wird, bleibt er auf den Kosten sitzen.
BTW: So spontan (aber IANAL) würde ich das Verhalten des Kontrolleurs
eher mal in die Nähe von Betrug und/oder Erpressung rücken.
Wolfgang
--