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Zollrechnung von TNT

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Stefan Pfeuffer

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Sep 6, 2001, 8:52:42 AM9/6/01
to
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Hallo,

ich habe ein Problem, bei dem ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.

Vor 2 Monaten hat mir ein Bekannter aus Singapur einige CD's
geschickt. Er hat das Päckchen zoll-technisch als "Gift" ausgezeichnet
und einen Wert von "US$ 145.00" angegeben. Der reale Warenwert lag
allerdings bei nicht mal US$ 10. Er hat das Päckchen per Express
verschickt und es kam auch zwei Tage später (6.7.2001) per TNT-Kurier
bei mir an.

Heute (6.9.2001) ist mir nun eine "Zoll-Rechnung" von TNT ins Haus
geflattert. Beigeheftet waren ein Stapel Blätter vom Hauptzollamt
Nürnberg, die eine Einfuhrsteuer für mein Päckchen in Höhe von 67,86
DM auswiesen. Dieser Betrag wäre zum 16.8.2001 fällig gewesen. TNT hat
diesen Betrag offenbar bezahlt und stellt mir nun folgendes in
Rechnung:

Einfuhrumsatzsteuer 67,86 DM
Vorlageprovision 3,39 DM
Imp.-Abfert.pausch. 37,50 DM
Finanzierungskosten 6,53 DM

+ 16% MWSt auf P2+4

Gesamt 116,86 DM


Verständlicherweise bin ich nicht gewillt, diesen Betrag zu bezahlen.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, mich möglichst glimpflich aus
dieser Sache herauszuwinden?
Es wäre anzumerken, dass ich nicht volljährig bin, meine
Erziehungsberechtigten keine Ahnung von dem Vorgang hatten und mein
Konto die 116,86 DM nicht aufweist (ein Bezahlen der Rechnung also
finanziell unmöglich wäre).

Für Eure Hilfe danke ich Euch bereits im voraus.

Mit besten Grüßen,

Stefan Pfeuffer
pfeu...@mayn.de

-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=
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-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=

Tom Berger

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Sep 6, 2001, 9:13:31 AM9/6/01
to
Stefan Pfeuffer schrieb:

> Verständlicherweise bin ich nicht gewillt, diesen Betrag zu bezahlen.
> Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, mich möglichst glimpflich aus
> dieser Sache herauszuwinden?

> Es wäre anzumerken, dass ich nicht volljährig bin, ...

Ich schlage vor, Du läßt Dir Dein Taschengeld pfänden.

Was mich etwas wundert: warum hat der Zoll die Raubkopien nicht
beschlagnahmt?

Tom Berger


--
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Thorsten Molt

unread,
Sep 6, 2001, 9:32:19 AM9/6/01
to
Hallo Tom,

Tom Berger wrote:

> Was mich etwas wundert: warum hat der Zoll die Raubkopien nicht
> beschlagnahmt?

der Zoll hat vermutlich nicht ins Päckchen rein geschaut und nach
dem angegebenen Wert abgerechnet. Die war mit 145 US$ für "einige" doch
realistisch. Die Idee mit dem zu hohen Warenwert war also nicht
schlecht,
ist nur derbe nach Hinten los gegangen.

Gruß
Thorsten

Ingrid Voigt

unread,
Sep 6, 2001, 10:23:36 AM9/6/01
to
Stefan Pfeuffer wrote:

> Vor 2 Monaten hat mir ein Bekannter aus Singapur einige CD's
> geschickt. Er hat das Päckchen zoll-technisch als "Gift" ausgezeichnet
> und einen Wert von "US$ 145.00" angegeben. Der reale Warenwert lag
> allerdings bei nicht mal US$ 10.

> Heute (6.9.2001) ist mir nun eine "Zoll-Rechnung" von TNT ins Haus
> geflattert.
>
> Gesamt 116,86 DM

> Verständlicherweise bin ich nicht gewillt, diesen Betrag zu bezahlen.
> Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, mich möglichst glimpflich aus
> dieser Sache herauszuwinden?

Kaum. Mit dem Verschicken gibst Du (bzw. Dein Bekannter) dem
Paketdienst gleichzeitig die Vollmacht, den anfallenden
Zoll vorzustrecken und beim Empfänger einzufordern.
Du könntest versuchen, dem Zoll zu erklären, daß "einige CDs"
in Wirklichkeit nur $10,- wert waren. Oder Dich an den Absender
halten wg. falscher Angabe des Warenwertes... aber dabei gibt
es mit hoher Wahrscheinlichkeit noch mehr Ärger.

Dumm gelaufen... selbst schuld.

> Es wäre anzumerken, dass ich nicht volljährig bin, meine
> Erziehungsberechtigten keine Ahnung von dem Vorgang hatten und mein
> Konto die 116,86 DM nicht aufweist (ein Bezahlen der Rechnung also
> finanziell unmöglich wäre).

Das ist Dein Problem. Aber bis solche Forderungen verjähren,
dauert es lange... Du wirst schon irgendwann zu Geld kommen.

Ingrid


Martin Kuehn

unread,
Sep 6, 2001, 10:45:25 AM9/6/01
to
"Ingrid Voigt" <vo...@instmath.rwth-aachen.de> schrieb:

>Du könntest versuchen, dem Zoll zu erklären, daß "einige CDs"
>in Wirklichkeit nur $10,- wert waren.

Das wird er kaum tun, es könnte ja jemand fragen, wieso man sich
CDs in einem so lächerlichen Wert aus Singapur schicken lässt, bzw.
um was für CDs es sich da handelt...

>Oder Dich an den Absender halten wg. falscher Angabe des Warenwertes...

Nur dumm, wenn das von vornherein so vereinbart war.

>Dumm gelaufen... selbst schuld.

Jawoll!

Martin.

Rudolf Polzer

unread,
Sep 6, 2001, 11:25:39 AM9/6/01
to
Ingrid Voigt <vo...@instmath.rwth-aachen.de> wrote:
> Stefan Pfeuffer wrote:
>
> > Vor 2 Monaten hat mir ein Bekannter aus Singapur einige CD's
> > geschickt. Er hat das Päckchen zoll-technisch als "Gift" ausgezeichnet
> > und einen Wert von "US$ 145.00" angegeben. Der reale Warenwert lag
> > allerdings bei nicht mal US$ 10.
>
> > Heute (6.9.2001) ist mir nun eine "Zoll-Rechnung" von TNT ins Haus
> > geflattert.
> >
> > Gesamt 116,86 DM
>
> > Verständlicherweise bin ich nicht gewillt, diesen Betrag zu bezahlen.
> > Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, mich möglichst glimpflich aus
> > dieser Sache herauszuwinden?
>
> Kaum. Mit dem Verschicken gibst Du (bzw. Dein Bekannter) dem
> Paketdienst gleichzeitig die Vollmacht, den anfallenden
> Zoll vorzustrecken und beim Empfänger einzufordern.
> Du könntest versuchen, dem Zoll zu erklären, daß "einige CDs"
> in Wirklichkeit nur $10,- wert waren. Oder Dich an den Absender
> halten wg. falscher Angabe des Warenwertes... aber dabei gibt
> es mit hoher Wahrscheinlichkeit noch mehr Ärger.
>
> Dumm gelaufen... selbst schuld.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich aus (z.B.) Singapur genau
so ein Paket schicke, und der Empfänger es annimmt? Kann ich auf
dem Weg im Prinzip "sabotieren"? Oder hat der Empfänger dann doch
noch eine Handhabe gegen mich?

--
Quatsch wird immer quätscher, bis er quietscht.


http://www.rebounce2.de.vu

Rainer Halstenbach

unread,
Sep 6, 2001, 1:24:57 PM9/6/01
to
Tom Berger wrote:

> Stefan Pfeuffer schrieb:
>
>> Verständlicherweise bin ich nicht gewillt, diesen Betrag zu bezahlen.
>> Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, mich möglichst glimpflich aus
>> dieser Sache herauszuwinden?
>> Es wäre anzumerken, dass ich nicht volljährig bin, ...
>
> Ich schlage vor, Du läßt Dir Dein Taschengeld pfänden.
>
> Was mich etwas wundert: warum hat der Zoll die Raubkopien nicht
> beschlagnahmt?

Huch, woher hast Du diese Zusatzinformation? Was für eine Raubkopie war
denn in dem Paket? Software? Musik? Von welchem Hersteller? Interpret?

Ich habe mir auch vor ca. zwei Jahren Musik-CDs aus den Staaten bestellt
(ist das dann eine "Raubkopie"?), auch da wollte nach mehreren Monaten der
"Carrier" auf einmal irgendeine Zollrechnung beglichen haben - die ruht
seitdem im Müll ... Mit welchem Recht trägt ein Empfänger eine
Zollgebühr? Zunächst einmal ist ja wohl der Versender verantwortlich, und
erst wenn der nachweisen kann (wie?), daß er mit dem Empfänger vereinbart
hat, daß dieser die Einfuhr bezahlt, kann es ggf. so sein, daß der
Empfänger zahlen muß. Und auch diesen Anspruch sollte der Versender selbst
beim Empfänger gültig machen, und nicht der Carrier.

Also auch diese Rechnung ab in den Müll!

MfG
Rainer

Gerald Fix

unread,
Sep 6, 2001, 2:35:36 PM9/6/01
to
On Thu, 6 Sep 2001 19:24:57 +0200, Rainer Halstenbach
<rai...@familie-halstenbach.de> wrote:

>seitdem im Müll ... Mit welchem Recht trägt ein Empfänger eine
>Zollgebühr? Zunächst einmal ist ja wohl der Versender verantwortlich, und
>erst wenn der nachweisen kann (wie?), daß er mit dem Empfänger vereinbart
>hat, daß dieser die Einfuhr bezahlt, kann es ggf. so sein, daß der
>Empfänger zahlen muß. Und auch diesen Anspruch sollte der Versender selbst
>beim Empfänger gültig machen, und nicht der Carrier.

Abgabenschuldner ist in der Regel der Empfänger.

Eine Ware wird, sagen wir aus den USA per TNT nach Deutschland
versandt. Liegt der Warenwert unter einer bestimmten Grenze
(afair ca. 700 €), stellt der Frächter im Namen des Empfängers
einen Zollantrag. Der Zoll, die Einfuhrumsatzsteuer und u.U.
weitere Abgaben werden vom Zoll festgesetzt, vom Spediteur
bezahlt und bei der Auslieferung des Päckchens erhoben. Lehnt der
Kunde die Bezahlung ab, geht das Paket wieder zurück.

Bei höheren Werten, Sendungen an zum Vorsteuerabzug berechtigte
Firmen sowie bei rechtlich unklaren (z.B. nicht feststellbarer
Wert, schwierige Einreihung der Ware usw) Sendungen geht die Ware
an das für den Empfänger zuständige Zollamt und kann dort - gegen
Zahlung der Abgaben - vom Empfänger abgeholt werden.

Sollte ein Spediteur die Abgaben vorgestreckt, sie aber nicht
beigetrieben haben, sollte dies ein zivilrechtliches Problem
sein. Ein zollrechtliches ist es jedenfalls nicht.


--
Viele Grüße, Gerald Fix

Gerald Fix

unread,
Sep 6, 2001, 2:35:37 PM9/6/01
to
On Thu, 6 Sep 2001 17:25:39 +0200, Rudolf Polzer
<adsg...@durchnull.de> wrote:

>Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich aus (z.B.) Singapur genau
>so ein Paket schicke, und der Empfänger es annimmt? Kann ich auf
>dem Weg im Prinzip "sabotieren"? Oder hat der Empfänger dann doch
>noch eine Handhabe gegen mich?

Ehrlich gesagt, verstehe ich die Frage nicht ganz. Sprichst du
davon, jemanden ungefragt ein Paket aus Singapur zu schicken um
ihm zu schaden?

Abgesehen vom Sinn dieser Handlung: Wer ist so blöd auf ein nicht
bestelltes Paket hohe Abgaben zu zahlen?

Gerald Fix

unread,
Sep 6, 2001, 2:35:37 PM9/6/01
to
On Thu, 06 Sep 2001 16:23:36 +0200, Ingrid Voigt
<vo...@instmath.rwth-aachen.de> wrote:

>Kaum. Mit dem Verschicken gibst Du (bzw. Dein Bekannter) dem
>Paketdienst gleichzeitig die Vollmacht, den anfallenden
>Zoll vorzustrecken und beim Empfänger einzufordern.

Nein. Kein Versender kann in deinem Namen eine Vollmacht abgeben.
Die Praxis, dass der Postdienst bei geringen Werten die Abgaben
vorstreckt, dient lediglich der Verwaltungsvereinfachung.
Verweigerst du die Zahlung der Abgaben, so bekommst du in der
Regel das Paket nicht ausgehändigt.

Stephan Rupprecht

unread,
Sep 6, 2001, 2:46:00 PM9/6/01
to

> Stefan Pfeuffer wrote:
>
> > Vor 2 Monaten hat mir ein Bekannter aus Singapur einige CD's
> > geschickt. Er hat das Päckchen zoll-technisch als "Gift" ausgezeichnet
> > und einen Wert von "US$ 145.00" angegeben. Der reale Warenwert lag
> > allerdings bei nicht mal US$ 10.
>
> > Heute (6.9.2001) ist mir nun eine "Zoll-Rechnung" von TNT ins Haus
> > geflattert.
> >
> > Gesamt 116,86 DM
>
> > Verständlicherweise bin ich nicht gewillt, diesen Betrag zu bezahlen.
> > Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, mich möglichst glimpflich aus
> > dieser Sache herauszuwinden?
>
> Kaum. Mit dem Verschicken gibst Du (bzw. Dein Bekannter) dem
> Paketdienst gleichzeitig die Vollmacht, den anfallenden
> Zoll vorzustrecken und beim Empfänger einzufordern.
> Du könntest versuchen, dem Zoll zu erklären, daß "einige CDs"
> in Wirklichkeit nur $10,- wert waren. Oder Dich an den Absender
> halten wg. falscher Angabe des Warenwertes... aber dabei gibt
> es mit hoher Wahrscheinlichkeit noch mehr Ärger.
>
> Dumm gelaufen... selbst schuld.
>


Was ich in diesem Fall nicht verstehe: Wenn ich von TNT ein Paket erhalte,
so schliesse ich doch mit denen noch keinen Vertrag, in dem ich
versichere, daß ich soundsoviel DM noch an Zoll bezahlen muß. Als
Gewerbetreibender, der täglich Umgang mit solchen Sachen hat: o.k.
Aber als Privatperson? Aus meiner Sicht stände TNT in der Pflicht, den
Empfänger auf die folgende Zollrechnung hinzuweisen, im Notfall würde ich
die Annahme der Sendung verweigern.

Stephan

Tom Berger

unread,
Sep 6, 2001, 3:08:59 PM9/6/01
to
Rainer Halstenbach schrieb:

> seitdem im Müll ... Mit welchem Recht trägt ein Empfänger eine
> Zollgebühr? Zunächst einmal ist ja wohl der Versender verantwortlich, und
> erst wenn der nachweisen kann (wie?), daß er mit dem Empfänger vereinbart
> hat, daß dieser die Einfuhr bezahlt, kann es ggf. so sein, daß der
> Empfänger zahlen muß. Und auch diesen Anspruch sollte der Versender selbst
> beim Empfänger gültig machen, und nicht der Carrier.
>
> Also auch diese Rechnung ab in den Müll!

Du bist erstaunlich schief gewickelt - sag' mal Deiner Nanny Bescheid.

Claus Färber

unread,
Sep 6, 2001, 2:36:00 PM9/6/01
to
Tom Berger <ber...@archtools.de> schrieb/wrote:

> Was mich etwas wundert: warum hat der Zoll die Raubkopien nicht
> beschlagnahmt?

Weil es an den Voraussetzungen des |111a UrhG gefehlt hat?

Claus
--
begin Dein-Newsreader-hat-einen-schweren-Fehler
wenn du dies hier nicht lesen kannst.
end
http://www.faerber.muc.de/

Rudolf Polzer

unread,
Sep 6, 2001, 3:40:59 PM9/6/01
to
Gerald Fix <geral...@t-online.de> wrote:
> On Thu, 6 Sep 2001 17:25:39 +0200, Rudolf Polzer
> <adsg...@durchnull.de> wrote:
>
> >Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich aus (z.B.) Singapur genau
> >so ein Paket schicke, und der Empfänger es annimmt? Kann ich auf
> >dem Weg im Prinzip "sabotieren"? Oder hat der Empfänger dann doch
> >noch eine Handhabe gegen mich?
>
> Ehrlich gesagt, verstehe ich die Frage nicht ganz. Sprichst du
> davon, jemanden ungefragt ein Paket aus Singapur zu schicken um
> ihm zu schaden?

Genau.

> Abgesehen vom Sinn dieser Handlung: Wer ist so blöd auf ein nicht
> bestelltes Paket hohe Abgaben zu zahlen?

Das merkt er doch erst, _nachdem_ er es angenommen hat, oder?
Wenn ich das richtig gelesen habe, wurde es erst angenommen
und dann kam unvermittelt die Rechnung. Oder habe ich das falsch
verstanden?

--
2.4.5 in init/main.c(634):
Tell the world that we're going to be the grim reaper of innocent
orphaned children.
http://www.rebounce2.de.vu

Rainer Halstenbach

unread,
Sep 6, 2001, 5:11:49 PM9/6/01
to
Tom Berger wrote:

> Rainer Halstenbach schrieb:
>
>> seitdem im Müll ... Mit welchem Recht trägt ein Empfänger eine
>> Zollgebühr? Zunächst einmal ist ja wohl der Versender verantwortlich, und
>> erst wenn der nachweisen kann (wie?), daß er mit dem Empfänger vereinbart
>> hat, daß dieser die Einfuhr bezahlt, kann es ggf. so sein, daß der
>> Empfänger zahlen muß. Und auch diesen Anspruch sollte der Versender
>> selbst beim Empfänger gültig machen, und nicht der Carrier.
>>
>> Also auch diese Rechnung ab in den Müll!
>
> Du bist erstaunlich schief gewickelt - sag' mal Deiner Nanny Bescheid.

Falsche Antwort! Ich warte immer noch auf den Hinweis für die "Raubkopie".

Und immerhin hat meine "Schiefwickelung" tadellos funktioniert - ich wurde
nie mehr damit belästigt.

MfG
Rainer

Gerald Fix

unread,
Sep 7, 2001, 11:56:30 AM9/7/01
to
On Thu, 6 Sep 2001 21:40:59 +0200, Rudolf Polzer
<adsg...@durchnull.de> wrote:

>Das merkt er doch erst, _nachdem_ er es angenommen hat, oder?
>Wenn ich das richtig gelesen habe, wurde es erst angenommen
>und dann kam unvermittelt die Rechnung. Oder habe ich das falsch
>verstanden?

Der in diesem Thread geschilderte Fall, dass ein Spediteur das
Paket zugestellt und die Rechnung nachgereicht hat, dürfte bei
Privatkunden ziemlich ungewöhnlich sein. Normalerweise zahlst du
bei Paketablieferung.

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