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gestohlenes Handy unwissend verkauft

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Lars Weber

unread,
Oct 12, 2002, 12:00:56 PM10/12/02
to
Hallo,

erstmal - ich weiß, Unwissenheit schützt nicht vor der Straftat.

In unserer Schule hat ein Junge Handys billiger verkauft, da er
Beziehungen zu einem Handyladen hat.
Das Handy liegt bei eBay um 300 Euro und kostet bei ihm nur
250 EUR. Er versicherte mir, dass das Handy nicht geklaut ist.
Also habe ich es gekauft und bei eBay für 280 EUR verkauft.

Nun meldet sich der Käufer, dass durch irgendwelche wirren
Dinge, die Polizei auf ihn gekommen ist und ich sollte ihm Geld
zahlen, da er mich sonst mitzieht. Jetzt habe ich ihm 150 EUR
gezahlt und er kommt immer wieder (also Erpressung).
Er droht mir mit Mord und Nennung bei der Polizei.

Ich wusste WIRKLICH nicht, dass die Handys geklaut sind.
Was kann ich nun tun ?

Hilfe, bitte.
Lars


Holger Pollmann

unread,
Oct 12, 2002, 12:09:34 PM10/12/02
to
"Lars Weber" <fso...@gmx.de> schrieb:

> erstmal - ich weiß, Unwissenheit schützt nicht vor der Straftat.

Eigentlich schon :-)

> Nun meldet sich der Käufer, dass durch irgendwelche wirren
> Dinge, die Polizei auf ihn gekommen ist und ich sollte ihm Geld
> zahlen, da er mich sonst mitzieht. Jetzt habe ich ihm 150 EUR
> gezahlt

Wäre wohl besser gewesen, das nicht zu tun.

> und er kommt immer wieder (also Erpressung).

No comment.

> Er droht mir mit Mord und Nennung bei der Polizei.

MORD? Wow...

> Ich wusste WIRKLICH nicht, dass die Handys geklaut sind.
> Was kann ich nun tun ?

1. Nicht plenken (kein Leerzeichen vor Satzzeichen).

2. Wie wär's, wenn du deine 150 EUR zurückverlangst und ihm ansonsten
klarmachst, daß du keine probleme damit hast, daß er dich "mitzieht",
weil du dir nichts hast zuschulden kommen lassen?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Demnächst ist Bundestagswahl, und ganz Deutschland hat Angst, sich zu
verwählen. Denn: als wir uns das letzte Mal verwählt haben, kostete uns
das eine Einheit." -- Thomas Pommer in n-tv: Nachschlag, am 21.06.2002

Sandy Locke

unread,
Oct 12, 2002, 9:18:59 AM10/12/02
to

Es gibt ein europaeisches Register. Wenn Du Dir unsicher
nist frage einfach die naechste Polizeidienststelle und schreib' Dir
vorher die Herstellernummer auf. Es gibt auch http://www.handyklau.de/
Auch mein Handy wurde gestohlen ... Das Ersatzhandy (gebraucht) habe ich
dann nur gegen Vorlage einer Quittung gekauft. Bisher ist mein
Handy noch nicht wieder aufgetaucht.
--
_______________________________________
Linux ist like an wigwam,
no windows, no gates and apache inside.

Lars Weber

unread,
Oct 12, 2002, 12:35:37 PM10/12/02
to

"Holger Pollmann" <hi...@uboot.com> schrieb im Newsbeitrag
news:ao9hfu$jve6n$1...@ID-46702.news.dfncis.de...
> "Lars Weber" <fso...@gmx.de> schrieb:

>
> 2. Wie wär's, wenn du deine 150 EUR zurückverlangst und ihm ansonsten
> klarmachst, daß du keine probleme damit hast, daß er dich "mitzieht",
> weil du dir nichts hast zuschulden kommen lassen?
>

Grund: Ich stehe in Verdacht eines Kreditkartenbetruges, den ich nicht
begangen habe.
Mein Rechner wurde daher schon beschlagnahmt und ich wollte mir (legal)
durch den
Weiterkauf etwas Geld machen ... Gewinn: 30 EUR ... Verlust: 150 EUR

Ich denke nicht, dass ich mein Geld zurück bekomme ... ist so eine Mischung:
Türke / Araber etc ... wnen der mit Mord droht - no comment.


Erwin Denzler

unread,
Oct 12, 2002, 2:05:57 PM10/12/02
to
Holger Pollmann schrieb:

>
> Wäre wohl besser gewesen, das nicht zu tun.
>

Daß er den Kaufpreis erstatten muß, ist schon korrekt. Seltsam ist, daß
der Käufer nur 150 EUR wollte und nicht die gezahlten 280.

E.D.

Lars Weber

unread,
Oct 12, 2002, 2:10:05 PM10/12/02
to
"Erwin Denzler" <den...@erwin-denzler.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3DA86485...@erwin-denzler.de...

Er will ja das Geld - nur ich kann es NIEMALS aufbringen.

Außerdem muss die Ermittlungsbehörde doch erstmal nachweisen, dass
ich fahrlässig gehandelt habe. Ich bin in der 13 am Gymnasium und bin
nicht so blöd, mir jetzt noch sowas anhängen zu lassen !!!
Außerdem bin ich schon wegen der einen Sache belastet :-(


Message has been deleted

Lars Weber

unread,
Oct 12, 2002, 2:21:08 PM10/12/02
to

"Florian Scheck" <floria...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ao9ooo$9ha$03$1...@news.t-online.com...
> "Lars Weber" <fso...@gmx.de> schrieb:
>

> Schon mal an legale Möglichkeiten gedacht, Geld zu verdienen?
> Auch ein Schüler kann sich nebenbei ein paar Euro verdienen...
>

Unsere Lehrer haben uns ausdrücklich empfohlen, in dem letzten Schuljahr
keinen Nebenjob mehr anzunehmen.
Wenn, gibt es hier in unserem Dorf nur einen Job: Tankstelle.
Fängt um 15 Uhr an und hört gegen 20/22 Uhr auf :-(


Dieter Reimann

unread,
Oct 12, 2002, 3:15:58 PM10/12/02
to

"Erwin Denzler" <den...@erwin-denzler.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3DA86485...@erwin-denzler.de...

Ich gehe davon aus das der Käufer nur auf Verdacht,weil viele Handys geklaut
sind,
mit der Polizei gedroht hat.
Scheinbar ist es geklaut,sonnst hättest Du nicht 150,-Euro gezahlt.

Dieter


Erwin Denzler

unread,
Oct 12, 2002, 3:22:11 PM10/12/02
to
Lars Weber schrieb:

>
> Er will ja das Geld - nur ich kann es NIEMALS aufbringen.
>
> Außerdem muss die Ermittlungsbehörde doch erstmal nachweisen, dass
> ich fahrlässig gehandelt habe.

Das ist völlig egal. Wenn er wirklich nur den Kaufpreis wiederhaben
will, ist das keine Erpressung sondern selbstverständlich. Du hast ihm
das Handy zwar ausgehändigt, aber nicht das Eigentum daran verschaffen
können (wegen § 935 BGB, lies dort mal nach). Damit hast du deine
Pflicht als Verkäufer aus § 433 BGB nicht erfüllt (gar nicht erfüllen
können). Also mußte der Käufer auch nicht bezahlen bzw. kann den
Kaufpreis zurückfordern.

Dabei ist völlig belanglos, ob du von dem Diebstahl gewußt hast oder
nicht. Das spielt erst im Strafverfahren wegen Hehlerei eine Rolle.

Mal noch ein persönlicher Kommentar: wer auf dem Schulhof billige Handys
kauft ist vielleicht noch nicht ganz so "reif", wie man es von jemand
erwarten würde, der in Kürze die "Reifeprüfung" (deutsches Wort für
Abitur) ablegen will. Aber vielleicht liegt das auch daran, daß es
(angeblich ?) nur in Bayern Wirtschafts- und Rechtslehre als Schulfach gibt.

E.D.


Holger Pollmann

unread,
Oct 12, 2002, 3:27:30 PM10/12/02
to
Erwin Denzler <den...@erwin-denzler.de> schrieb:

> Mal noch ein persönlicher Kommentar: wer auf dem Schulhof billige
> Handys kauft ist vielleicht noch nicht ganz so "reif", wie man es
> von jemand erwarten würde, der in Kürze die "Reifeprüfung"
> (deutsches Wort für Abitur) ablegen will.

ACK.

> Aber vielleicht liegt das auch daran, daß es (angeblich ?) nur in
> Bayern Wirtschafts- und Rechtslehre als Schulfach gibt.

Was hat das damit zu tun?

Lars Weber

unread,
Oct 12, 2002, 3:52:22 PM10/12/02
to

"Erwin Denzler" <den...@erwin-denzler.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3DA87663...@erwin-denzler.de...

> Lars Weber schrieb:
> >
> > Er will ja das Geld - nur ich kann es NIEMALS aufbringen.
> >
> > Außerdem muss die Ermittlungsbehörde doch erstmal nachweisen, dass
> > ich fahrlässig gehandelt habe.
>
> Das ist völlig egal. Wenn er wirklich nur den Kaufpreis wiederhaben
> will, ist das keine Erpressung sondern selbstverständlich. Du hast ihm
> das Handy zwar ausgehändigt, aber nicht das Eigentum daran verschaffen
> können (wegen § 935 BGB, lies dort mal nach). Damit hast du deine
> Pflicht als Verkäufer aus § 433 BGB nicht erfüllt (gar nicht erfüllen
> können). Also mußte der Käufer auch nicht bezahlen bzw. kann den
> Kaufpreis zurückfordern.

nun, er will das Geld wieder? Dann soll er mir auch das Handy wieder
herausgeben.
Wenn ich bei einem Online-Shop etwas kaufe und mein Geld zurück haben will,
kommen die persönlich vorbei und lache mich aus ...


Lars Weber

unread,
Oct 12, 2002, 3:53:14 PM10/12/02
to
"Dieter Reimann" <dieter-...@arcor.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3da87...@news.arcor-ip.de...

Ich wusste von einem Klau etc. NICHTS
die Handies werden für 250-300 EUR bei eBay gehandelt ...
darum bin ich davon ausgegangen, dass alles okay ist.


Erwin Denzler

unread,
Oct 12, 2002, 3:54:33 PM10/12/02
to
Holger Pollmann schrieb:

>>Aber vielleicht liegt das auch daran, daß es (angeblich ?) nur in
>>Bayern Wirtschafts- und Rechtslehre als Schulfach gibt.
>
> Was hat das damit zu tun?
>

Ich meinte nicht die zivilrechtlichen Fragen damit, sondern die
offensichtliche Verwunderung darüber. In Bayern ist Wirtschafts- und
Rechtslehre Pflichtfach an Gymnasien. Da lernt man zumindest die
Grundlagen des BGB und sollte in der 13. Klasse bereits wissen, daß man
gestohlene Sachen nicht wirksam übereignen kann (ich bezweifle mal, daß
e-bay als öffentliche Versteigerung i.S. von § 935 II BGB gilt). Gut,
wahrscheinlich wissen es auch viele bayerische Abiturienten trotzdem
nicht. Die Lehrer haben oft nur vor langer Zeit mal ein Proseminar in
Recht gemacht, der Schwerpunkt liegt mehr auf BWL und VWL.

Da die deutschen Arbeitgeberverbände vor einiger Zeit gefordert hatten,
Wirtschaft solle endlich Unterrichtsfach an den Schulen werden, vermute
ich, daß das in den meisten anderen Bundesländern noch nicht der Fall
ist. Zumindest hat das hiesige Kultusministerium damals geantwortet "WIR
haben das schon".

E.D.

Erwin Denzler

unread,
Oct 12, 2002, 3:57:53 PM10/12/02
to
Lars Weber schrieb:

>
>
> nun, er will das Geld wieder? Dann soll er mir auch das Handy wieder
> herausgeben.

Warum? Eigentümer ist derjenige, dem es gestohlen wurde. Vermutlich hat
die Polizei dem Käufer das Handy bereits abgenommen, um es dem
Eigentümer zu übergeben. Du kannst deinerseits das Geld von dem
zurückverlangen, von dem du das Handy gekauft hat (hoffentlich hast du
dir eine Quittung geben lassen).

E.D.

Holger Pollmann

unread,
Oct 12, 2002, 4:21:01 PM10/12/02
to
Erwin Denzler <den...@erwin-denzler.de> schrieb:

> Da die deutschen Arbeitgeberverbände vor einiger Zeit gefordert
> hatten, Wirtschaft solle endlich Unterrichtsfach an den Schulen
> werden, vermute ich, daß das in den meisten anderen Bundesländern
> noch nicht der Fall ist. Zumindest hat das hiesige
> Kultusministerium damals geantwortet "WIR haben das schon".

Hmm. Ahhh so. Na ja. Ich hab mein Abi in BW gemacht, aber NRW wäre mir
lieber gewesen.

Holger Pollmann

unread,
Oct 12, 2002, 4:21:50 PM10/12/02
to
Erwin Denzler <den...@erwin-denzler.de> schrieb:

Aber asu § 346 kann er als Verkäufer trotzdem vom Käufer den Besitz am
Handy zurückverlangen.

Erwin Denzler

unread,
Oct 12, 2002, 4:30:16 PM10/12/02
to
Holger Pollmann schrieb:

>
> Hmm. Ahhh so. Na ja. Ich hab mein Abi in BW gemacht, aber NRW wäre mir
> lieber gewesen.
>

Warum denn das? Nach allem was man so hört seit PISA, soll doch das Abi
der klassischen Unionsländer (also auch BW) mehr wert sein als das der
SPD-Länder, und je weiter im Süden desto besser (mal abgesehen von
Finnland).

E.D.


Erwin Denzler

unread,
Oct 12, 2002, 4:42:28 PM10/12/02
to
Holger Pollmann schrieb:

>
> Aber asu § 346 kann er als Verkäufer trotzdem vom Käufer den Besitz am
> Handy zurückverlangen.
>

Ein vertragliches Rücktrittsrecht ist hier sicherlich nicht vereinbart,
und ein gesetzliches ... würde ich auch nicht sehen. Rücktritt verlangt
vom Wortsinn her eine Willensbildung, den Vertrag doch nicht
aufrechtzuerhalten.

Beim Verkauf gestohlener Sachen liegt aber das Problem in der
Unmöglichkeit der Übereignung. Was sagt das neue Schuldrecht dazu? Ist
das dann Rücktritt? Und selbst wenn der Käufer der gestohlenen Sache zur
Rückgabe an den Verkäufer verpflichtet sein sollte, wie kann er dann
gleichzeitig § 985 BGB berücksichtigen?

E.D.

Lars Weber

unread,
Oct 12, 2002, 4:42:45 PM10/12/02
to

"Erwin Denzler" <den...@erwin-denzler.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3DA87EC1...@erwin-denzler.de...
> Lars Weber schrieb:

> Warum? Eigentümer ist derjenige, dem es gestohlen wurde. Vermutlich hat
> die Polizei dem Käufer das Handy bereits abgenommen, um es dem
> Eigentümer zu übergeben. Du kannst deinerseits das Geld von dem
> zurückverlangen, von dem du das Handy gekauft hat (hoffentlich hast du
> dir eine Quittung geben lassen).

Er ist auf meiner Schule und ich hätte nicht gedachte, dass der so dumm ist
und mit geklauten Handies dealed ... es ist ja nicht nur ein Handy,
das er verkauft hat ... ich denke mal, ein Gang zum Rektor wäre jetzt
angebracht.


Lars Weber

unread,
Oct 12, 2002, 4:43:24 PM10/12/02
to
"Holger Pollmann" <hi...@uboot.com> schrieb im Newsbeitrag
news:aoa08u$keoqk$2...@ID-46702.news.dfncis.de...
> Erwin Denzler <den...@erwin-denzler.de> schrieb:

>
> Aber asu § 346 kann er als Verkäufer trotzdem vom Käufer den Besitz am
> Handy zurückverlangen.
>

bin nicht so "recht"bewandert. Kannst Du mir bitte den ganzen
Gesetzesausschnitt
mailen ?


Holger Pollmann

unread,
Oct 12, 2002, 4:54:57 PM10/12/02
to
Erwin Denzler <den...@erwin-denzler.de> schrieb:

Tja, das wird behauptet.

Und warum lachen immer alle (die nicht aus BaWü) sind, wenn ich ihnen
erzähle, daß ich im Englisch-LK-Abitur eine Übersetzung geschrieben
habe? Oder warum haben mir Bekannte aus meiner alten Klasse in NRW, die
so wie ich Mathe-LK hatten, von Dingen erzählt, die sie in der Abi-
Klausur gemacht haben, von denen ich noch nie was gehört habe?

Nene. Mag sein, daß Zentralabitur etc. verhindert, daß der untere Rand
des Schülerspektrums zu weit abrutscht, aber nach meiner persönlichen
subjektiven Erfahrung geht's nach oben hin in Ländern, die den Schulen
etwas mehr Freiheit geben, wesentlich weiter.

Holger Pollmann

unread,
Oct 12, 2002, 4:59:20 PM10/12/02
to
Erwin Denzler <den...@erwin-denzler.de> schrieb:

>> Aber asu § 346 kann er als Verkäufer trotzdem vom Käufer den
>> Besitz am Handy zurückverlangen.
>
> Ein vertragliches Rücktrittsrecht ist hier sicherlich nicht

> vereinbart, und ein gesetzliches... würde ich auch nicht sehen.

Ähm...? § 326 V iVm § 275 I BGB?

> Rücktritt verlangt vom Wortsinn her eine Willensbildung, den
> Vertrag doch nicht aufrechtzuerhalten.

Man könnte auch sagen: ausgeübt wird ein Rücktrittsrecht durch eine WE.

> Beim Verkauf gestohlener Sachen liegt aber das Problem in der
> Unmöglichkeit der Übereignung. Was sagt das neue Schuldrecht dazu?

Nichts anderes als das alte, würde ich sagen.

> Ist das dann Rücktritt?

Man muß natürlich eine entsprechende Erklärung abgeben.

> Und selbst wenn der Käufer der gestohlenen Sache zur Rückgabe an
> den Verkäufer verpflichtet sein sollte, wie kann er dann
> gleichzeitig § 985 BGB berücksichtigen?

Na, solange noch nicht nach § 985 Herausgabe verlangt wurde, muß er an
den Verkäufer herausgeben.

Ansonsten würde ich sagen, daß eine Unmöglichkeit auf Seiten des
Käufers, die Sache herauszugeben, weil er sie an den Eigentümer
herausgeben mußte, einen Umstand darstellt, den er gegenüber dem
Verkäufer nicht zu vertreten hat.

Holger Pollmann

unread,
Oct 12, 2002, 5:00:37 PM10/12/02
to
"Lars Weber" <fso...@gmx.de> schrieb:

>> Aber aus § 346 kann er als Verkäufer trotzdem vom Käufer den


>> Besitz am Handy zurückverlangen.
>
> bin nicht so "recht"bewandert. Kannst Du mir bitte den ganzen
> Gesetzesausschnitt mailen ?

1. Du plenkst.
2. Ja, kann ich.
3. Mache ich aber nicht. Geh doch nach www.dejure.org und schau dir den
Paragraphen selbst an. Und dann noch die §§ 275 I und 326 V.

Stephan Lahl

unread,
Oct 12, 2002, 5:46:58 PM10/12/02
to
Lars Weber <fso...@gmx.de> wrote:

> Ich wusste von einem Klau etc. NICHTS
> die Handies werden für 250-300 EUR bei eBay gehandelt ...
> darum bin ich davon ausgegangen, dass alles okay ist.

Dann hast Du ja ein reines Gewissen und kannst Dich bei der Polizei
deswegen melden.
Du schlägst damit 2 Fliegen mit einer Klappe:
Dein Käufer muss spätestens dann das Handy an die Polizei rausgeben, kann
Dich also nicht weiter linken.
Du hast eine Chance, Dein Geld von Deinem "Freund" wiederzubekommen.

Drittens hast Du was Wichtiges gelernt: eingenommenes Geld niemals
ausgeben, ehe es nicht ganz sicher Dir gehört.
Diese Weisheit wird Dir später mal viel Ärger mit Finanzamt und
Geschäftspartnern ersparen.
Und 4.: Da hättest du selbst draufkommen können. Ich glaube Dir nicht.
Deine Geschichten klingen wie die Ausreden aus schlechten Ganovenmärchen.

HAND
Stephan
--
http://images.ucomics.com/comics/nq/2002/nq021001.gif

Lars Weber

unread,
Oct 12, 2002, 6:48:13 PM10/12/02
to

"Stephan Lahl" <s.l...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:mL0q9.6$Ih3....@news.ecrc.de...

> Lars Weber <fso...@gmx.de> wrote:
>
> > Ich wusste von einem Klau etc. NICHTS
und
> Geschäftspartnern ersparen.
> Und 4.: Da hättest du selbst draufkommen können. Ich glaube Dir nicht.
> Deine Geschichten klingen wie die Ausreden aus schlechten Ganovenmärchen.

Guck bei eBay ... Motorola v70 ...
dann siehst Du, dass es nicht erfunden ist.


Michael Holtermann

unread,
Oct 12, 2002, 7:27:31 PM10/12/02
to
Tach.

Lars Weber schrieb folgendes:

>> Und 4.: Da hättest du selbst draufkommen können. Ich glaube Dir
>> nicht. Deine Geschichten klingen wie die Ausreden aus schlechten
>> Ganovenmärchen.
> Guck bei eBay ... Motorola v70 ...
> dann siehst Du, dass es nicht erfunden ist.

Vergiss es. Kreditkartenbetrugsverdacht, Hehlerei, Raubkopien, PC
beschlagnahmt, Flatrate, kein Geld, aber jedes Jahr neue Rechner...

Das kannst Du knicken. Wer soll dir das eigentlich abnehmen?

Da wäre doch eigentlich eine Einweisung nach dag angebracht.

Ganz nebenbei: Du hast über einen Zeitraum von 3 Stunden 23 Postings
abgelassen. Man fragt sich unwillkürlich, von welchem Rechner aus?

Und plonk.

Michael.

Holger Pollmann

unread,
Oct 12, 2002, 7:29:37 PM10/12/02
to
Michael Holtermann <nwsg...@yahoo.de> schrieb:

>>> Und 4.: Da hättest du selbst draufkommen können. Ich glaube Dir
>>> nicht. Deine Geschichten klingen wie die Ausreden aus schlechten
>>> Ganovenmärchen.
>>
>> Guck bei eBay ... Motorola v70 ...
>> dann siehst Du, dass es nicht erfunden ist.
>
> Vergiss es. Kreditkartenbetrugsverdacht, Hehlerei, Raubkopien, PC
> beschlagnahmt, Flatrate, kein Geld, aber jedes Jahr neue Rechner...

Na ja. das mit den Kreditkarten ist ja aufgeflogen, aber VORHER hatte
man ja anscheinend das Geld... ;-)

> Ganz nebenbei: Du hast über einen Zeitraum von 3 Stunden 23 Postings
> abgelassen. Man fragt sich unwillkürlich, von welchem Rechner aus?

hat er doch geshrieben: auf einem alten 366er.

Und sowas läuft unter alt... <seufz> ich hab hier einen 300er
rumstehen...

Thomas Hochstein

unread,
Oct 12, 2002, 5:16:36 PM10/12/02
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> scripsit/wrote:

> 2. Wie wär's, wenn du deine 150 EUR zurückverlangst und ihm ansonsten
> klarmachst, daß du keine probleme damit hast, daß er dich "mitzieht",
> weil du dir nichts hast zuschulden kommen lassen?

Das Problem daran ist möglicherweise, daß das nicht sehr glaubwürdig
klingt, wenn man wegem "illegalem Surfen" mit fremden Kennungen
vorbestraft ist und ein weiteres Ermittlungsverfahren aus dem Bereich
der Eigentumsdelikte bereits läuft. :-)

-thh

Dominik Schneider

unread,
Oct 13, 2002, 4:35:31 AM10/13/02
to

"Lars Weber" <fso...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ao9j0q$akc$01$1...@news.t-online.com...

> Weiterkauf etwas Geld machen ... Gewinn: 30 EUR ... Verlust: 150 EUR

Na wenigstens musst du dann nichts versteuern.

> Ich denke nicht, dass ich mein Geld zurück bekomme ... ist so eine
Mischung:
> Türke / Araber etc ... wnen der mit Mord droht - no comment.

Achso, wenn dir ein Deutscher mit Mord droht ist das also was anderes? Und
sowas will auf dem Gymnasium sein - ich glaube die Ergebnisse der
PISA-Studie sind noch weit untertrieben...

Dominik


Stephan Lahl

unread,
Oct 13, 2002, 8:07:11 AM10/13/02
to
Lars Weber <fso...@gmx.de> wrote:

Das Du das Handy verscheuern wolltest, glaube ich Dir aufs Wort.
Mir fehlt nur der Glaube an Deine Unschuld.
Deine "Leidensgeschichte" klingt einfach viel zu sehr Slapstick und
schlechten Ganovenwitzen:
"Nein, Euer Ehren, die Juwelen sind ganz zufällig in meine Tasche gefallen,
als doch die Vitrine kaputtgegangen ist, als ich draufgefallen bin,
weil ich da auf dem frisch gewischten Boden ausgerutscht bin.
Da bin ich so erschrocken, daß ich gar nicht gemerkt habe, daß ich
ins falsche Auto eingestiegen bin. Und was würden Sie denn machen, wenn Ihr
Autoschlüssel nicht passt? Das ist doch ganz legal, wenn man in Eile sein
eigenes Auto knackt, schliesslich war das ja alles ein Irrtum.
Und wenn mich die Polizeisirenen nicht so verwirrt und abgelenkt hätten,
wäre auch der Unfall nicht passiert."

Klar, daß mit den Juwelen, der kaputten Vitrine und dem geknackten Auto samt
Unfall würde ich auch sofort glauben. Bloß die Begründung ist selten dämlich.

Geh zum ermittelnden Staatsanwalt und lass die Hosen runter.
Vielleicht bleibt's bei 'nem Anschiß und ein paar Stunden im Seniorenheim.
Wenn Du das Handy nicht selbst geklaut hast, bekommst Du von Deinem "Freund"
auch die Kohle dafür zurück, schließlich ist der Kauf ja ungültig.

Christian Ehmann

unread,
Oct 13, 2002, 5:39:12 AM10/13/02
to
Holger Pollmann wrote:

> Und warum lachen immer alle (die nicht aus BaWü) sind, wenn ich ihnen
> erzähle, daß ich im Englisch-LK-Abitur eine Übersetzung geschrieben
> habe?

Unterschätz die Anforderungen nicht, die eine Übersetzung aus dem oder
ins Englische stellt. Die meisten Leute haut es beim Staatsexamen in der
Sprachpraxis durch, also bei Übersetzung oder Essay. Interessanterweise
scheint es hierbei auch völlig egal zu sein, ob der- oder diejenige mal
im Ausland war oder nicht.


Gruß
Christian

Holger Pollmann

unread,
Oct 13, 2002, 11:36:07 AM10/13/02
to
Christian Ehmann <christia...@gmx.de> schrieb:

>> Und warum lachen immer alle (die nicht aus BaWü) sind, wenn ich
>> ihnen erzähle, daß ich im Englisch-LK-Abitur eine Übersetzung
>> geschrieben habe?
>
> Unterschätz die Anforderungen nicht, die eine Übersetzung aus dem
> oder ins Englische stellt.

Cih weiß nur, daß wir sowas in NRW immer nur nebenher gemacht hatte,
udn ich dann in BaWü jede Übersetzung ohne oder mti maximal einem
Fehler geschrieben habe. So schlecht kann die Vorbereitung in NRW
darauf also nicht gewesen sein.

> Die meisten Leute haut es beim Staatsexamen in der Sprachpraxis
> durch, also bei Übersetzung oder Essay. Interessanterweise scheint
> es hierbei auch völlig egal zu sein, ob der- oder diejenige mal im
> Ausland war oder nicht.

<shrug> Wie gesagt. In NRW lachen die Lehrer nicht nur, sondern alle
waren auch mit mir der Meinung, daß das Ministerium niemals eine
Abiturklausur genehmigen würde, die als Bestandteil eine Übersetzung
hat, weil man eben höhere Anforderugne an LK-Schüler stellt. Und wenn
sowas doch genehmigt werden würde, würde sich der Lehrer trotzdem zum
Gespott des ganzen Kollegiums machen.

Ich bin der Meinung: wenn man jemandem ein vernünftiges
Sprachverständnis beibringt, so daß er in der Lage ist, seine Gedanken
im Englischen niederszuschreiben und englische Texte zu verstehen, ann
kann diese Person einen englischen Text auch akkurat, also unter
möglichst guter Darstellung des Sinns, übersetzen. Und wenn es drauf
ankommt, einen Text tatsächlich mal "so eng am Wortlaut wie möglich,
und nur so frei wie nötig" zu übersetzen, dann kann man immer noch ein
Wörterbuch hinzunehmen.

Percy Noethel

unread,
Oct 13, 2002, 11:45:12 AM10/13/02
to
Im Artikel <aoab91$keoqk$1...@ID-46702.news.dfncis.de>, Holger Pollmann schreibt:

>Und sowas läuft unter alt... <seufz> ich hab hier einen 300er
>rumstehen...
>

Sei froh, der ist wahrscheinlich mucksmaeuschenstill. *neid*
--
Don't believe everything you see
or anything I say.

Percy Noethel

unread,
Oct 13, 2002, 11:45:15 AM10/13/02
to
Im Artikel <ao9ooo$9ha$03$1...@news.t-online.com>, "Florian Scheck" schreibt:

>>Er will ja das Geld - nur ich kann es NIEMALS aufbringen.
>

>Schon mal an legale Möglichkeiten gedacht, Geld zu verdienen?
>Auch ein Schüler kann sich nebenbei ein paar Euro verdienen...
>
Was soll das helfen?
Der gute Junge braucht ja auch noch 'nen PC im GHz-Bereich,
um einen Aufsatz ueber Globalisierung als Chance fuer
Entwicklungslaender zu schreiben.

Lars Weber

unread,
Oct 13, 2002, 3:57:20 PM10/13/02
to

"Dominik Schneider" <schn...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:aobb50$kindp$1...@ID-137066.news.dfncis.de...

>
> "Lars Weber" <fso...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:ao9j0q$akc$01$1...@news.t-online.com...
>

>


> Achso, wenn dir ein Deutscher mit Mord droht ist das also was anderes? Und
> sowas will auf dem Gymnasium sein - ich glaube die Ergebnisse der
> PISA-Studie sind noch weit untertrieben...
>

Du scheinst wahrscheinlich in einer Stadt zu leben, bei der die
Ausländerrate
unter 0,1% liegt ... bei Euch im Ort werden keine deutschen Jugendlichen von
Türken am Bahnhof abgestochen und keine Läden ausgeräumt ... oder ??

Naja, dann komm mal hierhin ...


Lars Weber

unread,
Oct 13, 2002, 3:58:29 PM10/13/02
to

"Percy Noethel" <gariba...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag
news:20021013114515...@mb-mo.aol.com...

> Im Artikel <ao9ooo$9ha$03$1...@news.t-online.com>, "Florian Scheck" schreibt:
>
> >>Er will ja das Geld - nur ich kann es NIEMALS aufbringen.
> >
> >Schon mal an legale Möglichkeiten gedacht, Geld zu verdienen?
> >Auch ein Schüler kann sich nebenbei ein paar Euro verdienen...
> >
> Was soll das helfen?
> Der gute Junge braucht ja auch noch 'nen PC im GHz-Bereich,
> um einen Aufsatz ueber Globalisierung als Chance fuer
> Entwicklungslaender zu schreiben.

Nein, ich brauche einen, der funktioniert.
Wenn die Staatsanwaltschaft mir einen aufgrund wager Vermutungen meinen
wegnimmt, kann sie mir auch Ersatz geben ... seid 3 Monaten stehen die
Ermittlungen still

Andreas Mauerer

unread,
Oct 13, 2002, 4:05:54 PM10/13/02
to
"Lars Weber" <fso...@gmx.de> meinte:

[quoting ergänzt]

>"Dominik Schneider" <schn...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag

>>"Lars Weber" <fso...@gmx.de> meinte:

>>> Türke / Araber etc ... wnen der mit Mord droht - no comment.

>> Achso, wenn dir ein Deutscher mit Mord droht ist das also was anderes? Und


>> sowas will auf dem Gymnasium sein - ich glaube die Ergebnisse der
>> PISA-Studie sind noch weit untertrieben...

>Du scheinst wahrscheinlich in einer Stadt zu leben, bei der die
>Ausländerrate
>unter 0,1% liegt ... bei Euch im Ort werden keine deutschen Jugendlichen von
>Türken am Bahnhof abgestochen und keine Läden ausgeräumt ... oder ??

Nochmal: Was ist der Unterschied, ob Dir nun ein Deutscher, ein Türke,
ein Spanier, ein Österreicher oder ein Amerikaner mit Mord droht? Ja,
auch Nichttürken haben ihre Kriminellen und Mörder...

Andreas
--
If you want to mail me directly:
- Use Rot13 on my adress
- Enter "abfcnz" after the "@"
- Use Rot13 again and delete the "nospam"

Andreas Mauerer

unread,
Oct 13, 2002, 4:09:11 PM10/13/02
to
"Lars Weber" <fso...@gmx.de> meinte:

>
>"Percy Noethel" <gariba...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag

>> Was soll das helfen?
>> Der gute Junge braucht ja auch noch 'nen PC im GHz-Bereich,
>> um einen Aufsatz ueber Globalisierung als Chance fuer
>> Entwicklungslaender zu schreiben.
>
>Nein, ich brauche einen, der funktioniert.
>Wenn die Staatsanwaltschaft mir einen aufgrund wager Vermutungen meinen
>wegnimmt, kann sie mir auch Ersatz geben ... seid 3 Monaten stehen die
>Ermittlungen still

Aha, Du meinst über jeden Ermittlungsschritt informiert zu sein?

Außerdem: Für einen eventuellen Prozeß wird Dein PC evtl. als
Beweisstück benötigt, wenn Du ihn wiederbekommst, ist er zu diesem Zweck
unbrauchbar.

Christian Konrad

unread,
Oct 14, 2002, 2:58:20 AM10/14/02
to

"Lars Weber" <fso...@gmx.de> schrieb

> Nein, ich brauche einen, der funktioniert.
> Wenn die Staatsanwaltschaft mir einen aufgrund wager Vermutungen
> meinen wegnimmt,

Wegen wager Vermutungen werden die wohl kaum den PC beschlagnahmen. Aufgrund
der Schilderungen in den anderen Threads sind die Verdachtsmomente schon
ziemlich konkret.

> kann sie mir auch Ersatz geben

Das müssen die auch nicht.

> ... seid 3 Monaten stehen die Ermittlungen still

Seit!

Christian, grüßend


Christian Konrad

unread,
Oct 14, 2002, 3:01:49 AM10/14/02
to

"Lars Weber" <fso...@gmx.de> schrieb

> > Warum? Eigentümer ist derjenige, dem es gestohlen wurde.
> > Vermutlich hat die Polizei dem Käufer das Handy bereits
> > abgenommen, um es dem Eigentümer zu übergeben. Du kannst
> > deinerseits das Geld von dem zurückverlangen, von dem du das
> > Handy gekauft hat (hoffentlich hast du dir eine Quittung geben lassen).
>
> Er ist auf meiner Schule und ich hätte nicht gedachte, dass der so
> dumm ist und mit geklauten Handies dealed

Abgesehen davon, dass der Plural von Handy "Handys" lautet: Du warst auch so
dumm, auf ihn hereinzufallen.

> ... es ist ja nicht nur ein Handy, das er verkauft hat ... ich denke mal,
ein
> Gang zum Rektor wäre jetzt angebracht.

Ein Gang zur Polizei doch wohl eher oder nicht?

Christian, grüßend

Holger Pollmann

unread,
Oct 14, 2002, 9:06:35 AM10/14/02
to
"Christian Konrad" <Kon...@tks.thyssenkrupp.com> schrieb:

>> Er ist auf meiner Schule und ich hätte nicht gedachte, dass der
>> so dumm ist und mit geklauten Handies dealed
>
> Abgesehen davon, dass der Plural von Handy "Handys" lautet:

Dann hättest du auch noch korrigieren können, daß es "dealt" heißen muß.

Ruediger Schmucker

unread,
Oct 14, 2002, 9:50:02 AM10/14/02
to
"Lars Weber" <fso...@gmx.de> schrieb :

> Nun meldet sich der Käufer, dass durch irgendwelche wirren
> Dinge, die Polizei auf ihn gekommen ist und ich sollte ihm Geld
> zahlen, da er mich sonst mitzieht. Jetzt habe ich ihm 150 EUR
> gezahlt und er kommt immer wieder (also Erpressung).
> Er droht mir mit Mord und Nennung bei der Polizei.

Zeig ihn wegen Erpressung, Morddrohung usw. an.
Droh ihm mal zumindest damit
Wenn das nix nutzt:
Tu es.
Und wenn er dir dann blöd kommt (oder gar gewalttätig wird), zeig ihn
nochmal an.

> Ich wusste WIRKLICH nicht, dass die Handys geklaut sind.
> Was kann ich nun tun ?

Zeig den Typ wegen Hehlerei an.
Du hast eigentlich nichts zu befürchten wenn du das Handy gutgläubig für
250 EUR gekauft und für 280 EUR weiterverkauft hast, da das nicht soweit
unter den üblichen Preisen von anscheinend 300 EUR liegt.
Der Handykäufer ist eben sein Handy los, und der Typ, der dir das Handy
verkauft hat ist wohl dran wegen Hehlerei.

Stephan Lange

unread,
Oct 14, 2002, 10:45:05 AM10/14/02
to
Ruediger Schmucker wrote:


> Der Handykäufer ist eben sein Handy los, und der Typ, der dir das Handy
> verkauft hat ist wohl dran wegen Hehlerei.


Wie ist das mit den 30 Euro Gewinn, die Lars gemacht hat?

Oder kann der Kaeufer von Lars die 280 Euro zurueckverlangen und Lars
wiederum die 250 Euro von seinem Verkaeufer?

MfG

Stephan

Nico Tacké

unread,
Oct 14, 2002, 12:30:40 PM10/14/02
to
On Mon, 14 Oct 2002 09:01:49 +0200, "Christian Konrad"
<Kon...@tks.thyssenkrupp.com> wrote:


>
>Abgesehen davon, dass der Plural von Handy "Handys" lautet: Du warst auch so

nach der alten (schöneren) Rechtschreibung ist "Handy" und "Handies"
korrekt.

Nach der neuen Rechtschreibung "Handy".

Richtig wäre jedoch: "Mobiltelefon" (mobile phone), denn "handy"
bedeutet eigentlich "handlich" und gibt´s im englischen nur als
Adjektiv. Ein Engländer kann jedoch sein "mobil phone" durchaus als
"handy" bezeichnen. "A handy mobil phone" eben...

salut
Nico

--
--- hier könnte Ihre Werbung stehen ---

Nico Tacké

unread,
Oct 14, 2002, 12:35:41 PM10/14/02
to
On Mon, 14 Oct 2002 18:30:40 +0200, Nico Tacké <nico....@gmx.net>
wrote:


>nach der alten (schöneren) Rechtschreibung ist "Handy" und "Handies"
>korrekt.
>
>Nach der neuen Rechtschreibung "Handy".
>

jepp... und jetzt nur noch ein kleines S an "Handy" angehängt und
meine Aussage stimmt sogar. :-)

Florian Kleinmanns

unread,
Oct 14, 2002, 2:53:26 PM10/14/02
to
Elmar Haneke schrieb:

>>Oder kann der Kaeufer von Lars die 280 Euro zurueckverlangen und Lars
>>wiederum die 250 Euro von seinem Verkaeufer?
>
> Sicherlich, da der Kauf ungültig ist, muß zurückgezahlt werden.

Warum sollte der Kauf ungültig sein?

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Bremisches Landesrecht -- http://www.elsa-bremen.de/gesetze/

Holger Pollmann

unread,
Oct 14, 2002, 3:15:18 PM10/14/02
to
Florian Kleinmanns <usene...@elsa-bremen.de> schrieb:

>>> Oder kann der Kaeufer von Lars die 280 Euro zurueckverlangen und
>>> Lars wiederum die 250 Euro von seinem Verkaeufer?
>>
>> Sicherlich, da der Kauf ungültig ist, muß zurückgezahlt werden.
>
> Warum sollte der Kauf ungültig sein?

Wegen § 134 iVm § 259 StGB möglicherweise?

Aber das setzt natürlich Wissen voraus.

Thomas Koenig

unread,
Oct 14, 2002, 6:01:57 PM10/14/02
to
Lars Weber wrote:

> Du scheinst wahrscheinlich in einer Stadt zu leben, bei der die
> Ausländerrate
> unter 0,1% liegt ... bei Euch im Ort werden keine deutschen Jugendlichen von
> Türken am Bahnhof abgestochen und keine Läden ausgeräumt ... oder ??

Aha. Wenn Du bei der Polizei aehnlich sinnvolle Angaben gemacht hast,
dann verwundert es wohl kaum, warum die Deinen Computer beschlagnahmt haben.


Christian Konrad

unread,
Oct 15, 2002, 3:13:10 AM10/15/02
to

"Holger Pollmann" <hi...@uboot.com> schrieb

> >> Er ist auf meiner Schule und ich hätte nicht gedachte, dass der
> >> so dumm ist und mit geklauten Handies dealed
> >
> > Abgesehen davon, dass der Plural von Handy "Handys" lautet:
>
> Dann hättest du auch noch korrigieren können, daß es "dealt" heißen
> muß.

Huch, habe ich gar nicht gesehen. Aber wo du Recht hast, hast du Recht.


Christian Konrad

unread,
Oct 15, 2002, 3:16:15 AM10/15/02
to

"Nico Tacké" <nico....@gmx.net> schrieb

> >Abgesehen davon, dass der Plural von Handy "Handys" lautet: Du warst auch
so
>
> nach der alten (schöneren) Rechtschreibung ist "Handy" und "Handies"
> korrekt.

Nein, englische Pluralendungen (Babies, Handies) waren immer schon falsch.

> Richtig wäre jedoch: "Mobiltelefon" (mobile phone), denn "handy"
> bedeutet eigentlich "handlich" und gibt´s im englischen nur als
> Adjektiv. Ein Engländer kann jedoch sein "mobil phone" durchaus als
> "handy" bezeichnen. "A handy mobil phone" eben...

Handy ist auch richtig. Nur weil es im Englischen diesen Begriff für das
Mobiltelefon nicht gibt, ist er im Deutschen doch nicht verkehrt.

Christian, grüßend

Piet Schmiedel

unread,
Oct 15, 2002, 3:47:00 AM10/15/02
to
"Christian Konrad" <Kon...@tks.thyssenkrupp.com> schrieb:

> Nein, englische Pluralendungen (Babies, Handies) waren immer schon falsch.

Aber elegant. Babys. Bah. :-P

Gruss,
Piet

--
Merke: Nicht überall, wo kein Smiley draufsteht, ist kein Witz drin.
(C. Gassmann in d.s.r.d.)

Oliver Jennrich

unread,
Oct 15, 2002, 4:07:31 AM10/15/02
to
* Nico Tack writes:

Jenne, die es nicht lassen können die Welt mit ihrem Wissen über die
Korrektheit des Begriffs 'Handy' zu beglücken, sei die Lektüre von
http://www.u32.de/handy.htm anempfohlen.

--
Space - the final frontier

Ruediger Schmucker

unread,
Oct 15, 2002, 9:37:22 AM10/15/02
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> schrieb :



> Wegen § 134 iVm § 259 StGB möglicherweise?
>
> Aber das setzt natürlich Wissen voraus.
>

Und das lag nicht vor.
Der Kauf ist gültig, dummerweise ist der Käufer sein Handy trotzdem los.

R

Nico Tacké

unread,
Oct 15, 2002, 2:43:10 PM10/15/02
to
On Tue, 15 Oct 2002 09:16:15 +0200, "Christian Konrad"
<Kon...@tks.thyssenkrupp.com> wrote:

>
>"Nico Tacké" <nico....@gmx.net> schrieb
>
>> >Abgesehen davon, dass der Plural von Handy "Handys" lautet: Du warst auch
>so
>>
>> nach der alten (schöneren) Rechtschreibung ist "Handy" und "Handies"
>> korrekt.
>
>Nein, englische Pluralendungen (Babies, Handies) waren immer schon falsch.
>

Pluralbildung

Vor der Reform war die Bildung der Mehrzahl von englischsprachigen
Ausdrücken uneinheitlich geregelt. So wurde ein Begriff wie
Globalplayer (auch: Global Player), dessen er-Endung auch im Deutschen
als Wortbildungselement vorkommt, nach dem deutschen
Deklinationsmuster gebildet:

Genitiv: des Globalplayers, Plural: die Globalplayer
(wie Adler: Genitiv: des Adlers, Plural: die Adler).
Dagegen wurden die Wörter, die in der Einzahl (Singular) auf -y enden
weiterhin nach den Regeln der Herkunftssprache gebeugt (dekliniert).
Ihre Pluralformen werden jetzt konsequenter in das bestehende deutsche
Deklinationsmuster eingebettet. Dies betrifft z.B.:

Baby
Derby
Eurocity
Grammy
Handy
Party
Story
Teeny uvm.
Deren Mehrzahl (Plural) konnte vor der Reform sowohl nach englischem
wie auch nach deutschem Muster gebildet werden, so dass die
Schreibungen

Derbies / Derbys
Eurocities / Eurocitys
Grammies / Grammys usw.
möglich waren.

Diese Fälle wurden mit der Rechtschreibreform konsequent
vereinheitlicht. Die Pluralformen dieser Anglizismen richten sich
ausschließlich nach den deutschen Deklinationsregeln, nach denen
künftig nur das Plural-s an das Grundwort angehängt wird:

Babys
Derbys
Eurocitys
Grammys
Handys
Partys
Storys
Teenys uvm.


Quelle: wissen.de

Nico Tacké

unread,
Oct 15, 2002, 2:47:51 PM10/15/02
to
On 15 Oct 2002 09:07:31 +0100, Oliver Jennrich
<oliver....@gmx.net> wrote:


>
>Jenne, die es nicht lassen können die Welt mit ihrem Wissen über die
>Korrektheit des Begriffs 'Handy' zu beglücken, sei die Lektüre von
>http://www.u32.de/handy.htm anempfohlen.

ich schrieb über die "NICHTkorrektheit" des Begriffes Handy.

Piet Schmiedel

unread,
Oct 16, 2002, 3:09:26 AM10/16/02
to
Nico Tacké <nico....@gmx.net> schrieb:

> On 15 Oct 2002 09:07:31 +0100, Oliver Jennrich
> <oliver....@gmx.net> wrote:

>>Jenne, die es nicht lassen können die Welt mit ihrem Wissen über die
>>Korrektheit des Begriffs 'Handy' zu beglücken, sei die Lektüre von
>>http://www.u32.de/handy.htm anempfohlen.
>
> ich schrieb über die "NICHTkorrektheit" des Begriffes Handy.

Wissen über Korrektheit == Wissen über Nichtkorrektheit.

Außerdem wird dort ja gerade belegt, daß "Handy" durchaus im engl. Sprachraum
für handliche Funk-/Kommunikationseinheiten verwendet wurde. Deshalb der
Link.

Andreas Lange

unread,
Oct 16, 2002, 3:52:20 AM10/16/02
to
Hallo Piet,
Du schriebst und zitiertest:

> > ich schrieb über die "NICHTkorrektheit" des Begriffes Handy.
>
> Wissen über Korrektheit == Wissen über Nichtkorrektheit.
>
> Außerdem wird dort ja gerade belegt, daß "Handy" durchaus
> im engl. Sprachraum für handliche Funk-/Kommunikationseinheiten
> verwendet wurde. Deshalb der Link.

Seltsam ist nur, dass wenn man im englischen Sprachraum unter-
wegs ist der Begriff "Handy" dort nie verwendet wird ein Mobil-
telefon wird dort als "Portable", "Portablephone", "Mobile", "Mobile-
phone" bezeichnet. der Begriff "Handy" ist eine *typisch* deutsche
Erfindung, fragt man seine Gegenüber nach einem Handy gibt es
unverständliche Blicke.

Grüße

Andreas Lange

Nico Tacké

unread,
Oct 16, 2002, 2:10:22 PM10/16/02
to

hi,

genau das meinte ich. Wollte hier deswegen keine Metadiskussion
beginnen, sondern einfach "anmerkenderweise". Ich selbst spreche - z.
B. unter Freunden, im Mobilfunkladen, etc. - generell von einem
Mobiltelefon, stelle mich aber nicht dumm oder taub, bzw. wirke
belehrend wenn jemand "Handy" sagt.

Vielleicht liegt´s ja auch an meinen Franzmann-Genen :-) dass ich
englische Begriffe innerlich ablehne, wenn es doch deutsche Begriffe
für gibt. Nur "cool" und"email" und noch einige wenige... die benutze
ich (leider?) auch. Wobei "courier électronique" einfach besser
klingt.

salut
Nico (auf Artikel 5 GG berufend und somit - diese NG betreffend -
nicht das Thema verfehlt)

Christian Konrad

unread,
Oct 17, 2002, 2:24:37 AM10/17/02
to

"Nico Tacké" <nico....@gmx.net> schrieb

> >> >Abgesehen davon, dass der Plural von Handy "Handys" lautet:

> >> nach der alten (schöneren) Rechtschreibung ist "Handy" und
> >> "Handies" korrekt.

Nein.

> >Nein, englische Pluralendungen (Babies, Handies) waren immer schon
falsch.
> >
> Pluralbildung

Okay.

> [...] Dagegen wurden die Wörter, die in der Einzahl (Singular) auf -y


> enden weiterhin nach den Regeln der Herkunftssprache gebeugt
> (dekliniert).

Nein, das wurde zwar geduldet (wie bestimmte Grammatikfehler in der
Umgangssprache), aber eigentlich war es immer schon falsch.

> [Viele, viele Bespiele, als ob ein oder zwei nicht schon anschaulich
> genug wären] Deren Mehrzahl (Plural) konnte vor der Reform sowohl


> nach englischem wie auch nach deutschem Muster gebildet werden,

Nein, richtig war nur die deutsche Beugung.

> Diese Fälle wurden mit der Rechtschreibreform konsequent
> vereinheitlicht.

Nein, es wurde nur gesndert auf den häufig gemachten Fehler hingewiesen.

> Quelle: wissen.de

Meine Quelle: Jeder Duden deiner Wahl.

Christian, grüßend

Sandra Schmidt

unread,
Oct 18, 2002, 6:23:25 AM10/18/02
to
"Lars Weber" <fso...@gmx.de> wrote:

>Du scheinst wahrscheinlich in einer Stadt zu leben, bei der die
>Ausländerrate
>unter 0,1% liegt ...

Nein, hier gibt es viele Ausländer - durchaus auch im näheren
Bekanntenkreis

>bei Euch im Ort werden keine deutschen Jugendlichen von
>Türken am Bahnhof abgestochen und keine Läden ausgeräumt ... oder ??

Etwa soviele wie Ausländer von Rassisten
Der einzige ausgeräumte Laden, der mir persönlich bekannt ist (gibt
sicher mehr) wurde von 3 Deutschen bestohlen

Und übrigens... plonk
Du hast dich gerade als intelligenter Gesprächspartner
disqualifiziert.

Sandra


--
And all the morons and all the stooges with their coins
They're the ones who make the rules, it's not a game, it's just a rout
There's desperation, there's desperation in the air
It leaves a stain on all your clothes and no detergent gets it out

Percy Noethel

unread,
Oct 18, 2002, 9:11:48 PM10/18/02
to
Im Artikel <84ovquo2lkoah0ech...@4ax.com>, Sandra Schmidt
schreibt:

>Du hast dich gerade als intelligenter Gesprächspartner
>disqualifiziert.
>

Das hat ja ganz schoen gedauert.
--
Don't believe everything you see
or anything I say.

Sandra Schmidt

unread,
Oct 20, 2002, 12:29:43 PM10/20/02
to
gariba...@aol.com (Percy Noethel) wrote:

>
>Das hat ja ganz schoen gedauert.

Bin ein eher geduldiger Mensch und hoffe gerade bei jungen Menschen,
daß sie nicht lernresistent sind

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