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Zuverlässigkeitsüberprüfung

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Friedhelm Neyer

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Mar 30, 2011, 11:59:49 AM3/30/11
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Hallo Wissende
gegeben sei das Ansinnen eines LKA eines Bundeslandes, diejenigen Mitarbeiter
eines IT-Providers einer o.g. (freiwilligen) Prüfung zu unterziehen, die auf die
EDV-Systeme des LKA zu greifen bzw. diese administrieren dürfen/sollen/müssen.
Weiß jemand, was hier alles überprüft werden kann oder darf?
Welche Dateien/Datenbanken/sonst. Akten werden hierbei herangezogen?
Hat das was mit einer der Überprüfungen nach C1/C2/C3 zu tun

Danke vorab
F.

Frank Hucklenbroich

unread,
Mar 31, 2011, 2:49:35 AM3/31/11
to
Am Wed, 30 Mar 2011 17:59:49 +0200 schrieb Friedhelm Neyer:

> Hallo Wissende
> gegeben sei das Ansinnen eines LKA eines Bundeslandes, diejenigen Mitarbeiter
> eines IT-Providers einer o.g. (freiwilligen) Prüfung zu unterziehen, die auf die
> EDV-Systeme des LKA zu greifen bzw. diese administrieren dürfen/sollen/müssen.

Heißt das wirklich "Zuverlässigkeitsüberprüfung", oder meinst Du eine
"Sicherheitsüberprüfung"? Letztere gliedert sich in 3 Stufen, Ü3 ist die
höchste. Die wird aber normalerweise nicht vom LKA durchgeführt, sondern
vom (Landesamt für) Verfassungsschutz.

> Weiß jemand, was hier alles überprüft werden kann oder darf?
> Welche Dateien/Datenbanken/sonst. Akten werden hierbei herangezogen?
> Hat das was mit einer der Überprüfungen nach C1/C2/C3 zu tun

Wie gesagt, ich kenne nur Ü1/Ü2/Ü3. Bei der Ü3 mußt Du Referenzpersonen
angeben, die Dich schon lange kennen. Die werden dann vom
Verfassungsschützer über Dich befragt. Aber es können auch Leute befragt
werden, die Du nicht angegeben hast (Arbeitgeber, Nachbarn). Da geht es
dann um persönliche Lebensverhältnisse (hat die Person Schulden? Ist sie
erpreßbar?), aber auch Reisen oder politische Einstellung. Welche
Datenbanken dabei überprüft werden kann ich Dir nicht sagen, wie gesagt, da
ist dann der Geheimdienst am Werk, also geh mal davon aus, daß die recht
gründlich schnüffeln werden.

Grüße,

Frank (der mal Referenzperson bei so einer Überprüfung war und daher das
Prozedere etwas kennt)

fkneyer

unread,
Mar 31, 2011, 11:03:05 AM3/31/11
to

Am 31.03.2011 08:49, schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Wed, 30 Mar 2011 17:59:49 +0200 schrieb Friedhelm Neyer:
>
>> Hallo Wissende
>> gegeben sei das Ansinnen eines LKA eines Bundeslandes, diejenigen Mitarbeiter
>> eines IT-Providers einer o.g. (freiwilligen) Prüfung zu unterziehen, die auf die
>> EDV-Systeme des LKA zu greifen bzw. diese administrieren dürfen/sollen/müssen.
>
> Heißt das wirklich "Zuverlässigkeitsüberprüfung", oder meinst Du eine
> "Sicherheitsüberprüfung"? Letztere gliedert sich in 3 Stufen, Ü3 ist die
> höchste. Die wird aber normalerweise nicht vom LKA durchgeführt, sondern
> vom (Landesamt für) Verfassungsschutz.
>

Nein, das heißt wirklich "Zuverlässigkeitsüberprüfung" und soll dazu dienen, die
Zuverlässigkeit der IT'ler zu checken, die auf die Systeme der Polizei in BW
zugreifen dürfen bzw. diese administrieren sollen. Da auf diesen Systemen
anscheinend auch das Wachbuch der Pol.-Dienststellen geführt wird, sei diese
Überprüfunhg erforderlich. Ich habe von sowas noch gehört - vielleicht weiß
jemand hier auch noch die Rechtsgrundlage...

Thomas Hochstein

unread,
Mar 31, 2011, 2:58:15 PM3/31/11
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Heißt das wirklich "Zuverlässigkeitsüberprüfung", oder meinst Du eine
> "Sicherheitsüberprüfung"? Letztere gliedert sich in 3 Stufen, Ü3 ist die
> höchste.

Geregelt wird diese im SÜG
<http://www.gesetze-im-internet.de/s_g/index.html>. Dort finden sich
auch nähere Einzelheiten zu den einzelnen Stufen.

> Die wird aber normalerweise nicht vom LKA durchgeführt, sondern
> vom (Landesamt für) Verfassungsschutz.

Jein. Die Verfassungsschutzbehörden werden ggf. beteiligt. Die
Zuständigkeitsregelungen findest Du in § 3 SÜG.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Peter Mayer

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Apr 2, 2011, 4:37:26 AM4/2/11
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Am 30.03.2011 17:59, schrieb Friedhelm Neyer:
> Hallo Wissende
> gegeben sei das Ansinnen eines LKA eines Bundeslandes, diejenigen
> Mitarbeiter eines IT-Providers einer o.g. (freiwilligen) Prüfung zu
> unterziehen, die auf die EDV-Systeme des LKA zu greifen bzw. diese
> administrieren dürfen/sollen/müssen.
> Weiß jemand, was hier alles überprüft werden kann oder darf?

Zuverläsigkeitsprüfungen gibt es in vielen Bereichen. Im Atomrecht z.B.
werden drei Stufen unterschieden, siehe:
http://bundesrecht.juris.de/atz_v/BJNR152500999.html
Im einfachsten Fall besteht eine Zuverlässigkeitsprüfung in der
Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses.

> Welche Dateien/Datenbanken/sonst. Akten werden hierbei herangezogen?
> Hat das was mit einer der Überprüfungen nach C1/C2/C3 zu tun

Nein. Das wäre eine Sicherheitsüberprüfung.

Gruß Peter

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