Situation Anfechtungsklage gegen "Beschlu�fassung" bei ETV
Ich habe den Brief meines Anwalts, wo ich �ber den Proze�termin
benachrichtigt wurde, nicht erhalten, so da� mit der Gerichtstermin
nicht bekannt war.
Dem Anwalt war bekannt, da� ich unbedingt bei Gericht anwesend
sein wollte. Angeblich habe er mir die Ladung vor zwei Monaten
per Post zugesendet.
(definitiv nicht eingegangen)
Zwischenzeitlich Korrespondenz wegen Erwiderungsschreiben.
(Kein Hinweis auf den konkret bestehenden Termin)
Folge: Ich war beim Proze� nicht anwesend, und der der Proze�
wurde vom Gericht als unbegr�ndet zur�ckgewiesen, da der Be-
schlu� angeblich kein Beschlu� sei.
Jetzt soll ich die kompletten Kosten tragen, obwohl eigentlich in
meinem Sinn entschieden wurde. (Kuh ist vom Eis)
Frage:
Wie ist vorzugehen, wenn ich als Mandant nichts vom Gerichtstermin
erfahren habe? Es geht insbesondere um die Verfahrenskosten, da
der "Nichtbeschlu�" der ETV jetzt f�r mich kein Problem mehr ist.
- Wer hilft, wenn man ein Problem mit seinem Anwalt hat?
>Ich habe den Brief meines Anwalts, wo ich �ber den Proze�termin
>benachrichtigt wurde, nicht erhalten, so da� mit der Gerichtstermin
>nicht bekannt war.
Du wurdest auch nicht vom Gericht extra geladen? Dann hat das Gericht
deine Anwesenheit offenbar nicht f�r n�tig erachtet.
>Dem Anwalt war bekannt, da� ich unbedingt bei Gericht anwesend
>sein wollte. Angeblich habe er mir die Ladung vor zwei Monaten
>per Post zugesendet.
>(definitiv nicht eingegangen)
Hier kann man nicht sicher sagen, ob der Anwalt schuld ist oder nicht.
>Folge: Ich war beim Proze� nicht anwesend, und der der Proze�
>wurde vom Gericht als unbegr�ndet zur�ckgewiesen, da der Be-
>schlu� angeblich kein Beschlu� sei.
Besteht ein Zusammenhang zwischen deiner Abwesenheit und der
Unbegr�ndetheit der Klage? Das d�rfte die entscheidende Frage sein.
Wenn auch bei deiner Anwesenheit so entschieden worden w�re, ist dir
ja kein Schaden entstanden, f�r den der Anwalt die Verantwortung
tr�gt.
Gru�
Marcus
--
Omnia mutantur, nihil interit -
Everything changes, nothing is truly lost.
> Folge: Ich war beim Prozeß nicht anwesend, und der der Prozeß
> wurde vom Gericht als unbegründet zurückgewiesen, da der Be-
> schluß angeblich kein Beschluß sei.
Ob der "Beschluss" ein Beschluss ist, wird wohl kaum von deiner
Anwesenheit abhängen.
> Jetzt soll ich die kompletten Kosten tragen, obwohl eigentlich in
> meinem Sinn entschieden wurde. (Kuh ist vom Eis)
Du meinst, es ist in deinem Sinne, dass der "Beschluss" kein Beschluss
ist?
Dann bestand aber auch kein Grund, gegen den "Beschluss" zu klagen.
Und wer grundlos klagt, muss die Kosten tragen.
> Frage:
>
> Wie ist vorzugehen, wenn ich als Mandant nichts vom Gerichtstermin
> erfahren habe?
Das scheint keine Rolle zu spielen.
> Es geht insbesondere um die Verfahrenskosten, da
> der "Nichtbeschluß" der ETV jetzt für mich kein Problem mehr ist.
Die Verfahrenskosten wären nur dann entfallen, wenn nicht geklagt
worden wäre.
Es wäre höchstens zu fragen, ob der Anwalt wissen musste, dass die
Klage als unbegründet verworfen wird.
> Holger Scherer schrieb am Di 06 Okt 2009 14:10:44:
>
> Du wurdest auch nicht vom Gericht extra geladen? Dann hat das
> Gericht deine Anwesenheit offenbar nicht f�r n�tig erachtet.
Das hat mit der Anwalt jetzt auch best�tigt.
>>Angeblich habe er mir die Ladung vor zwei Monaten
>>per Post zugesendet.
>
> Hier kann man nicht sicher sagen, ob der Anwalt schuld ist oder nicht.
Wie kann der Awalt nachweisen, da� der Brief raus ging?
>>Folge: Ich war beim Proze� nicht anwesend, und der der Proze�
>>wurde vom Gericht als unbegr�ndet zur�ckgewiesen, da der Be-
>>schlu� angeblich kein Beschlu� sei.
>
> Besteht ein Zusammenhang zwischen deiner Abwesenheit und der
> Unbegr�ndetheit der Klage?
> Das d�rfte die entscheidende Frage sein.
Im Prinzip wurde genau das festgestellt, was ich erreichen wollte.
Da� die "Beschlu�fassung" kein Beschlu� ist, und die ETV erneut
�ber urspr�ngliche Thematik beschlie�en mu�, damit die HSV
Ma�nahmen durchsetzen kann.
> Wenn auch bei deiner Anwesenheit so entschieden worden w�re, ist dir
> ja kein Schaden entstanden, f�r den der Anwalt die Verantwortung
> tr�gt.
In der Sache ist mir kein Schaden entstanden, nur wurde durch
die Vorgehensweise des Anwalts keine Entscheidung �ber die
Proze�kosten getroffen.
> > Jetzt soll ich die kompletten Kosten tragen, obwohl eigentlich in
> > meinem Sinn entschieden wurde. (Kuh ist vom Eis)
>
> Du meinst, es ist in deinem Sinne, dass der "Beschluss" kein
> Beschluss ist?
Im schriftlichen Protokoll der ETV gab es ein
"Beschlu�antrag, mehrheitlich angenommen"
> Dann bestand aber auch kein Grund, gegen den "Beschluss" zu klagen.
> Und wer grundlos klagt, muss die Kosten tragen.
Wir beantragten, den "Beschlu� f�r unwirksam zu erkl�ren"
Das Gericht sagt, da� "kein eigenst�ndiger Beschlu�" vorliegt,
sondern lediglich ein Verweis auf die Hausordnung vorliegt.
(Es geht um die Durchsetzung einer schon lange geduldeten �ber-
tretung eines mehrdeutigen Punktes der Hausordnung)
> > Frage:
> >
> > Wie ist vorzugehen, wenn ich als Mandant nichts vom Gerichtstermin
> > erfahren habe?
>
> Das scheint keine Rolle zu spielen.
> > Es geht insbesondere um die Verfahrenskosten, da
> > der "Nichtbeschlu�" der ETV jetzt f�r mich kein Problem mehr ist.
> Die Verfahrenskosten w�ren nur dann entfallen, wenn nicht geklagt
> worden w�re.
Die gegnerische Partei hat den Beschlu� bereits in der Klageerwiderung
umgedeutet (also entkr�ftet), und das Gericht ist dem offensichtlich
gefolgt.
> Es w�re h�chstens zu fragen, ob der Anwalt wissen musste, dass die
> Klage als unbegr�ndet verworfen wird.
Da ich nicht anwesend war, wei� ich nur, was mir mein Anwalt erz�hlt
hat.
Holger Scherer schrieb:
> Wie ist vorzugehen, wenn ich als Mandant nichts vom Gerichtstermin
> erfahren habe?
Warum sollte da irgendwie vorzugehen sein.
> Es geht insbesondere um die Verfahrenskosten, da
> der "Nichtbeschlu�" der ETV jetzt f�r mich kein Problem mehr ist.
Dann ist zu pr�fen, ob diese Kostenentscheidung erfolgversprechend
angegriffen werden kann. Ich kann bislang nicht erkennen, warum die
Kostenentscheidung bei Deiner Anwesenheit in der m�ndlichen Verhandlung
eine andere h�tte werden sollen.
> - Wer hilft, wenn man ein Problem mit seinem Anwalt hat?
Was genau ist denn das Problem? Nach Deiner bisherigen Schilderung
k�nnte es genauso gut ein Problem mit dem Brieftr�ger sein. Und selbst
wenn, was willst Du konkret erreichen?
Gru�
Bastian
> Hallo!
>
> Holger Scherer schrieb:
>
>> Wie ist vorzugehen, wenn ich als Mandant nichts vom
>> Gerichtstermin erfahren habe?
>
> Warum sollte da irgendwie vorzugehen sein.
Weil ich als Kl�ger erwarte, da� mir der Anwalt Bescheid gibt,
wenn es zu einer m�ndlichen Verhandlung kommt.
>> Es geht insbesondere um die Verfahrenskosten, da
>> der "Nichtbeschlu�" der ETV jetzt f�r mich kein Problem mehr ist.
>
> Dann ist zu pr�fen, ob diese Kostenentscheidung erfolgversprechend
> angegriffen werden kann. Ich kann bislang nicht erkennen, warum die
> Kostenentscheidung bei Deiner Anwesenheit in der m�ndlichen Verhandlung
> eine andere h�tte werden sollen.
Bisher kenne ich keine Kostenentscheidung, au�er da� mir eine
Endabechnung meines Anwalts vorliegt, die ich sofort zahlen soll.
Allerdings wurde der angefochtene Beschlu� (Zitat Protokoll: "Beschlu�-
antrag, mehrheitlich angenommen") als Nichtbeschlu� klassifiziert, so
da� ich mich frage, weshalb ich die Proze�kosten zahlen soll, wenn
best�tigt wurde, da� der angenommene Beschlu�antrag kein vollzieh-
barer Beschlu� ist.
>> - Wer hilft, wenn man ein Problem mit seinem Anwalt hat?
>
> Was genau ist denn das Problem? Nach Deiner bisherigen Schilderung
> k�nnte es genauso gut ein Problem mit dem Brieftr�ger sein. Und selbst
> wenn, was willst Du konkret erreichen?
Nachdem der fragliche Beschlu� lt. Gericht kein Beschlu� sein
soll, m�chte ich nicht die kompletten Proze�kosten selber tragen.
Ob ich vor Ort etwas h�tte ausrichten k�nnen? Keine Ahnung,
da mir nicht einmal ein Gerichtsprotokoll vorliegt.
Ich empfinde es als sonderbar, da� ich die Anwaltsrechnung zahlen
soll, bevor mir das Protokoll oder das Urteil von der Gerichtsver-
handlung vorliegt, aber anscheinend in meinem Sinne entschieden
wurde.
Meine Frage war:
"- Wer hilft, wenn man ein Problem mit seinem Anwalt hat?"
Mu� ich mich jetzt an einem anderen Anwalt wenden, oder gibt es
eine Schiedsstelle, wo solche Probleme besprochen werden k�nnen,
ohne Gefahr zu laufen, da� Detail zum Sachverhalt oder Namen
�ffentlich werden, was ich hier unbedingt vermeiden m�chte.
> Nachdem der fragliche Beschluß lt. Gericht kein Beschluß sein
> soll, möchte ich nicht die kompletten Prozeßkosten selber tragen.
Ob und warum das so ist, kann dir sicherlich der Anwalt erläutern.
> On 6 Okt., 23:12, "Holger Scherer" <Holger Scher...@invalid.invalid>
> wrote:
>
> > Nachdem der fragliche Beschlu� lt. Gericht kein Beschlu� sein
> > soll, m�chte ich nicht die kompletten Proze�kosten selber tragen.
>
> Ob und warum das so ist, kann dir sicherlich der Anwalt erl�utern.
Danke f�r den Tip.
Bevor ich weitere Ma�nahmen ergreife, werde ich wohl h�flich nach-
fragen. (Schriftlich)
Termin: kurz vor Ablauf der Zahlungsfrist, wenn bis dahin das Ge-
richtsprotokoll bzw. Urteil noch nicht eingetrudelt ist.
Holger Scherer schrieb:
>>> Wie ist vorzugehen, wenn ich als Mandant nichts vom
>>> Gerichtstermin erfahren habe?
>>
>> Warum sollte da irgendwie vorzugehen sein.
>
> Weil ich als Kl�ger erwarte, da� mir der Anwalt Bescheid gibt,
> wenn es zu einer m�ndlichen Verhandlung kommt.
Ist es denn nicht m�glich, dass er es tats�chlich getan hat? Briefe
sollen ja durchaus mal abhanden kommen.
>>> Es geht insbesondere um die Verfahrenskosten, da
>>> der "Nichtbeschlu�" der ETV jetzt f�r mich kein Problem mehr ist.
>>
>> Dann ist zu pr�fen, ob diese Kostenentscheidung erfolgversprechend
>> angegriffen werden kann. Ich kann bislang nicht erkennen, warum die
>> Kostenentscheidung bei Deiner Anwesenheit in der m�ndlichen Verhandlung
>> eine andere h�tte werden sollen.
>
> Bisher kenne ich keine Kostenentscheidung, au�er da� mir eine
> Endabechnung meines Anwalts vorliegt, die ich sofort zahlen soll.
Ach so, das erkl�rt einiges. Du hast den Anwalt beauftragt und musst ihn
daher nat�rlich auch bezahlen. Das hei�t ja nicht, dass Du diese Kosten
nicht m�glicherweise vom Gegner ersetzt verlangen kannst. Daf�r kommt es
auf die - Dir noch unbekannte - Kostenentscheidung und das anschlie�ende
Kostenfestsetzungsverfahren an. Aber warum sollte Dein Anwalt darauf
warten m�ssen?
> Allerdings wurde der angefochtene Beschlu� (Zitat Protokoll: "Beschlu�-
> antrag, mehrheitlich angenommen") als Nichtbeschlu� klassifiziert, so
> da� ich mich frage, weshalb ich die Proze�kosten zahlen soll, wenn
> best�tigt wurde, da� der angenommene Beschlu�antrag kein vollzieh-
> barer Beschlu� ist.
Musst Du ja vielleicht gar nicht. Vielleicht solltest Du einfach die
�bersendung des Urteils abwarten; darin kannst Du alles nachlesen.
> Nachdem der fragliche Beschlu� lt. Gericht kein Beschlu� sein
> soll, m�chte ich nicht die kompletten Proze�kosten selber tragen.
S.o.
> Ob ich vor Ort etwas h�tte ausrichten k�nnen? Keine Ahnung,
> da mir nicht einmal ein Gerichtsprotokoll vorliegt.
Dann warte das doch vielleicht einfach mal ab.
> Ich empfinde es als sonderbar, da� ich die Anwaltsrechnung zahlen
> soll, bevor mir das Protokoll oder das Urteil von der Gerichtsver-
> handlung vorliegt, aber anscheinend in meinem Sinne entschieden
> wurde.
Du hast den Anwalt beauftragt, also zahlst Du ihn auch. Das ist
�berhaupt nicht sonderbar, eher selbstverst�ndlich.
> Meine Frage war:
>
> "- Wer hilft, wenn man ein Problem mit seinem Anwalt hat?"
>
> Mu� ich mich jetzt an einem anderen Anwalt wenden, oder gibt es
> eine Schiedsstelle, wo solche Probleme besprochen werden k�nnen,
> ohne Gefahr zu laufen, da� Detail zum Sachverhalt oder Namen
> �ffentlich werden, was ich hier unbedingt vermeiden m�chte.
Ich w�rde Dir empfehlen, erstmal die n�chsten Informationen, also
Protokoll und Urteil abzuwarten. Damit wird sich schon vieles kl�ren.
Dann noch bestehende Frage w�rde ich zun�chst einmal mit dem Anwalt
kl�ren. Wenn es dann wirklich noch Probleme und Unstimmigkeiten gibt,
muss man sehen, wo sie eigentlich liegen. Bei Abrechnungsfragen kann man
sich an die zust�ndige Rechtsanwaltskammer wenden. Im kommenden Jahr
soll auch die neu eingerichtete Schlichtungsstelle der
Rechtsanwaltschaft der Bundesrechtsanwaltskammer ihre T�tigkeit
aufnehmen. Wenn es gar nicht mehr anders geht, hilft ggf. ein anderer
Anwalt. Aber davon bist Du nach meinem bisherigen Eindruck noch
meilenweit entfernt.
Gru�
Bastian
> Holger Scherer schrieb:
>> Weil ich als Kl�ger erwarte, da� mir der Anwalt Bescheid gibt,
>> wenn es zu einer m�ndlichen Verhandlung kommt.
>
> Ist es denn nicht m�glich, dass er es tats�chlich getan hat? Briefe
> sollen ja durchaus mal abhanden kommen.
Das ist ein Problem.
Wof�r gibt es eigentlich email mit Lesebest�tigung?
Allerdings, ich habe mein komplettes Altbpapier durchgescannt -
ohne Erfolg.
> Ach so, das erkl�rt einiges. Du hast den Anwalt beauftragt und musst ihn
> daher nat�rlich auch bezahlen. Das hei�t ja nicht, dass Du diese Kosten
> nicht m�glicherweise vom Gegner ersetzt verlangen kannst. Daf�r kommt es
> auf die - Dir noch unbekannte - Kostenentscheidung und das anschlie�ende
> Kostenfestsetzungsverfahren an. Aber warum sollte Dein Anwalt darauf
> warten m�ssen?
danke f�r diese Ausf�hrungen.
Wie l�uft es ab, wenn ich im Proze� gewonnen habe, und der Gegner
die Kostenzu tragen hat?
- Stellt der Anwalt mit die Rechnung, die ich dann vom Gegener erstattet
bekomme? (Aufgrund des Urteils)
- Stellt der Anwalt dem Gegner die Rechnung?
> Musst Du ja vielleicht gar nicht. Vielleicht solltest Du einfach die
> �bersendung des Urteils abwarten; darin kannst Du alles nachlesen.
Das werde ich abwarten, obwohl mir bereits die Rechnung meines
Anwalts vorliegt. (Rechnungsdatum 6 Tage vor Posteingang)
>> Ob ich vor Ort etwas h�tte ausrichten k�nnen? Keine Ahnung,
>> da mir nicht einmal ein Gerichtsprotokoll vorliegt.
>
> Dann warte das doch vielleicht einfach mal ab.
Zu Ende der Zahlungsfrist wird eine Email rausgehen.
(Angrage, weshalb ich zahlen mu�, da Proze� in meinem Sinne ent-
schieben)
> Du hast den Anwalt beauftragt, also zahlst Du ihn auch. Das ist
> �berhaupt nicht sonderbar, eher selbstverst�ndlich.
Ich werde nachpr�fen m�ssen, ob der Anwalt innerhalb meines Auf-
trags gehandelt hat. (Ich wollte eine au�ergerichtliche Einigung; der
Antrag sollte vor der m�ndlichen Verhandlung zur�ckgezogen werden)
> Ich w�rde Dir empfehlen, erstmal die n�chsten Informationen, also
> Protokoll und Urteil abzuwarten. Damit wird sich schon vieles kl�ren.
> Dann noch bestehende Frage w�rde ich zun�chst einmal mit dem Anwalt
> kl�ren. Wenn es dann wirklich noch Probleme und Unstimmigkeiten gibt,
> muss man sehen, wo sie eigentlich liegen.
meines Erachtens liegen die Unstimmigkeiten im eigenm�chtigen Handeln
des Anwalts ohne R�cksprache mir mir als Auftraggeber. Insbesondere
der Ortstermin ohne R�cksprache bzw. versemmelter Termininformation.
> Bei Abrechnungsfragen kann man
> sich an die zust�ndige Rechtsanwaltskammer wenden. Im kommenden Jahr
> soll auch die neu eingerichtete Schlichtungsstelle der
> Rechtsanwaltschaft der Bundesrechtsanwaltskammer ihre T�tigkeit
> aufnehmen. Wenn es gar nicht mehr anders geht, hilft ggf. ein anderer
> Anwalt. Aber davon bist Du nach meinem bisherigen Eindruck noch
> meilenweit entfernt.
Nicht so weit, wie Du denkst.
Fakt ist, da� mein Anwalt die Situation versemmelt hat, (Die Kla-
gebegr�ndung ist vor dem Ortstermin nicht bei den Beklagten ein-
gegangen) und ich nun, nach seinem Schreiben, alle Pro�e�kosten
tragen soll.
Da ist es mir eine oder zwei Stunden Beratungsgespr�ch bei einem
andern Anwalt durchaus wert, um dieses Organisationschaos zu lich-
ten.
_______________________
Frage neu:
Wenn ich unter [Anwalt.de] meine Postleitzahl eingebe, erscheint
die betroffene Kanzlei im selben Ort (2 Minuten Fu�weg zu meinem
Arbeitsplatz).
Nach einer kostenpflichtigen telefonischen Beratung (30 min) erfahre
ich, da� die Kanzlei sich im Nachbarort befindet. (mehrere Kilometer,
selbe Vorwahl)
Ist das Rechtens?
(Nach mind. 3/4 Jahr wurde der Eintrag bis heute nicht korrigiert)
Ist das Grund f�r eine Beschwerde bei der Kammer?
Danke, H. Scherer
>Wof�r gibt es eigentlich email mit Lesebest�tigung?
gute Frage, da man Lesebest�tigung nicht erzwingen kann.
Sach Bescheid, wenn Du ne Antwort liefern kannst.
> "Holger Scherer" <Holger Sche...@invalid.invalid> schrieb:
>
>>Wof�r gibt es eigentlich email mit Lesebest�tigung?
>
> gute Frage, da man Lesebest�tigung nicht erzwingen kann.
In unserer Branche ist es �blich, jede email zu best�tigen.
Da wird zus�tzlich zur automatischen Best�tigung, wenn
sie denn angefordert wurde, eine Antwort geendet, die
zumindestes aus einem "Danke f�r die Nachricht" be-
stet.
> Sach Bescheid, wenn Du ne Antwort liefern kannst.
In unserer "Informationsgesellschaft" geht zu viel verloren.
Post, die nicht best�tigt, der im Postausgangsbuch ver-
merkt wurde, gilt nicht zugestellt.
> "Kurt Guenter" schrieb
>
>> "Holger Scherer" <Holger Sche...@invalid.invalid> schrieb:
>>
>>>Wof�r gibt es eigentlich email mit Lesebest�tigung?
>>
>> gute Frage, da man Lesebest�tigung nicht erzwingen kann.
>
> In unserer Branche ist es �blich, jede email zu best�tigen.
Wie vermeidet ihr Endlosschleifen?
--
Space - The final frontier
durch die verwendung ungueltiger absenderadressen, vermutlich.
--
"Der letzte Wahlleiter in diesem Land, der derart undemokratisch mit
kleinen und anderen Parteien umgesprungen ist, ist 1946 von einem
alliierten Milit�rtribunal hingerichtet worden."
Nicht einmal Outlook best�tigt Lesebest�tigungen.
Ungeachtet dessen, sollte es nicht auch bei Anw�lten �blich sein,
telefonisch, oder per email beim Mandanten nachzuhaken, wenn
auf einen wichtigen Brief, wie die Gerichtsladung, keinerlei Reaktion
erfolgt?
Ich hatte zwischenzeitlich gefragt: "Ist eine Einigung m�glich, oder wird
es eine Verhandlung geben?"
Antwort: "L��t sich nicht vermeiden", ohne Hinweis, da� der Termin
l�ngst fest stand. (Habe ich schriftlich, da per email)
>>>> In unserer Branche ist es üblich, jede email zu bestätigen.
>>>
>>> Wie vermeidet ihr Endlosschleifen?
>> durch die verwendung ungueltiger absenderadressen, vermutlich.
>
> Nicht einmal Outlook bestätigt Lesebestätigungen.
Gerade eben meintest du noch, jede Mail werde vom Empfänger, neben der
automatischen Lesebestätigung, per Mail bestätigt (also wohl "Danke für
die Lesebestätigung")
> Ungeachtet dessen, sollte es nicht auch bei Anwälten üblich sein,
> telefonisch, oder per email beim Mandanten nachzuhaken, wenn
> auf einen wichtigen Brief, wie die Gerichtsladung, keinerlei Reaktion
> erfolgt?
Der Anwalt ist doch nicht das Kindermädchen seines Auftraggebers. Wie
sollte er auch auf die Idee kommen, der Mandant wolle an einem
Gerichtstermin persönlich teilnehmen, obwohl er doch dafür extra den
Anwalt beauftragt (und bezahlt) und obwohl sein persönliches Erscheinen
nicht angeordnet und damit nicht erforderlich ist.
Die Mitteilung über den Termin ist in diesen Fällen nichts weiter als
eine bloße Sachstandsmitteilung. Wäre das persönliche Erscheinen
angeordnet gewesen, so hätte der Anwalt wohl darauf hingewiesen und
überdies hättest du eine Ladung unmittelbar vom Gericht erhalten.
Und zu guter letzt mag man daran denken, daß es manchmal für das
Anliegen des Auftraggebers besser ist, wenn er nicht persönlich vor
Gericht erscheint; möglicherweise liegt hier ja solch eine
Konstellation vor...
MfG
Rupert
>In unserer Branche ist es �blich, jede email zu best�tigen.
>Da wird zus�tzlich zur automatischen Best�tigung, wenn
>sie denn angefordert wurde, eine Antwort geendet, die
>zumindestes aus einem "Danke f�r die Nachricht" be-
>stet.
Die Spamer werden es Dir danken.
In unserer Branche ist es wegen Sicherheitsbedenken untersagt.
>Nicht einmal Outlook best�tigt Lesebest�tigungen.
wenn Du es ihm erlaubst, macht Outlook auch das.
Und in unserer Branche gehen auch schon mal Mails an einen gr��eren
Verteiler. Da w�rde ich mich bedanken, wenn von jedem Adressat ein
"Danke f�r die Nachricht" kommen w�rde.
Au�erdem gibt es Tage, an denen ich nichts arbeiten k�nnte, weil ich nur
damit besch�ftig w�re, "Danke f�r die Nachricht" zu schreiben.
Gru�
Marco
> Der Anwalt ist doch nicht das Kindermᅵdchen seines Auftraggebers. Wie
> sollte er auch auf die Idee kommen, der Mandant wolle an einem
> Gerichtstermin persᅵnlich teilnehmen, obwohl er doch dafᅵr extra den
> Anwalt beauftragt (und bezahlt) und obwohl sein persᅵnliches Erscheinen
> nicht angeordnet und damit nicht erforderlich ist.
Indem er unter anderem schrieb: "eine Verhandlung wird es in jedem
Fall geben; hier kᅵnnen Sie auch die Fotos vorlegen"
> Die Mitteilung ᅵber den Termin ist in diesen Fᅵllen nichts weiter als
> eine bloᅵe Sachstandsmitteilung. Wᅵre das persᅵnliche Erscheinen
> angeordnet gewesen, so hᅵtte der Anwalt wohl darauf hingewiesen und
> ᅵberdies hᅵttest du eine Ladung unmittelbar vom Gericht erhalten.
In manchen Rechtsgebieten (z.B. Steuerrecht) ist das sicherlich
richtig, aber nicht in unserem Fall.
> Und zu guter letzt mag man daran denken, daᅵ es manchmal fᅵr das
> Anliegen des Auftraggebers besser ist, wenn er nicht persᅵnlich vor
> Gericht erscheint; mᅵglicherweise liegt hier ja solch eine
> Konstellation vor...
Nun ist das Protokoll eingetroffen, und ich darf erkennen, daᅵ defini-
tive Falschangaben des Anwalts die Richter bewegt haben, eine Rᅵck-
nahme der Anfechtungsklage durchzufᅵhren.
Der korrekte Sachverhalt wᅵre dem Anwalt bekannt gewesen, wenn
er meine selber formulierte, (aber von ihm nicht weitergeleitete) Klage-
begrᅵndung gelesen hᅵtte. (Es ging um das Datum der "Installation"
des Streitgegenstandes, und der Frage der Duldung, also nicht um
eine rechtliche Wᅵrdigung)
> Kurt Guenter schrieb:
>>>In unserer Branche ist es �blich, jede email zu best�tigen.
>>>Da wird zus�tzlich zur automatischen Best�tigung, wenn
>>>sie denn angefordert wurde, eine Antwort geendet, die
>>>zumindestes aus einem "Danke f�r die Nachricht" be-
>>>stet.
>>
>> Die Spamer werden es Dir danken.
>>
>> In unserer Branche ist es wegen Sicherheitsbedenken untersagt.
>
> Und in unserer Branche gehen auch schon mal Mails an einen gr��eren
> Verteiler. Da w�rde ich mich bedanken, wenn von jedem Adressat ein
> "Danke f�r die Nachricht" kommen w�rde.
Es handelt sich bei um emails, die massive Auswirkungen auf Gehalts-
zahlungen haben, oder kostenpflichtige Aktionen von uns ausl�sen.
Nenne die Best�tigungsemail "Auftragsbest�tigung"
Vielleicht h�tte sich der Anwalt, der den Auftrag hatte, bei Gericht
die Klage fristgerecht einzureichen, sich den Auftrag zur Vertretung
vor der Verhandlung best�tigen lassen sollen?
Holger Scherer schrieb:
>> Ach so, das erkl�rt einiges. Du hast den Anwalt beauftragt und musst ihn
>> daher nat�rlich auch bezahlen. Das hei�t ja nicht, dass Du diese Kosten
>> nicht m�glicherweise vom Gegner ersetzt verlangen kannst. Daf�r kommt es
>> auf die - Dir noch unbekannte - Kostenentscheidung und das anschlie�ende
>> Kostenfestsetzungsverfahren an. Aber warum sollte Dein Anwalt darauf
>> warten m�ssen?
>
> danke f�r diese Ausf�hrungen.
>
> Wie l�uft es ab, wenn ich im Proze� gewonnen habe, und der Gegner
> die Kostenzu tragen hat?
>
> - Stellt der Anwalt mit die Rechnung, die ich dann vom Gegener erstattet
> bekomme? (Aufgrund des Urteils)
Das d�rfte der �bliche Weg sein. Oftmals werden auch Vorsch�sse verlangt
oder es werden einzelne Geb�hren abgerechnet, sobald sie angefallen sind.
> - Stellt der Anwalt dem Gegner die Rechnung?
Das sicher nicht, weil der den Anwalt nicht beauftragt hat. Es ist
allerdings denkbar, dass er das Kostenfestsetzungsverfahren durchf�hrt,
die festgesetzten Kosten gegen�ber dem Gegner geltend macht und einzieht
und erst dann mit seinem Mandanten abrechnet und dabei gleich die
Kostenerstattung des Gegners verrechnet, so dass der Mandant quasi eine
Null-Rechnung bekommt.
>> Du hast den Anwalt beauftragt, also zahlst Du ihn auch. Das ist
>> �berhaupt nicht sonderbar, eher selbstverst�ndlich.
>
> Ich werde nachpr�fen m�ssen, ob der Anwalt innerhalb meines Auf-
> trags gehandelt hat. (Ich wollte eine au�ergerichtliche Einigung; der
> Antrag sollte vor der m�ndlichen Verhandlung zur�ckgezogen werden)
Ich hatte bisher schon den Eindruck, dass Du ihn einen Klageauftrag
erteilt hast. Wenn er nur den Auftrag hatte, eine au�ergerichtliche
Einigung herbeizuf�hren, h�tte er das doch wohl versucht und nicht
einfach eigenm�chtig Klage erhoben. Abgesehen davon schriebst Du doch
etwas von einer selbst formulierten Klagebegr�ndung.
> Fakt ist, da� mein Anwalt die Situation versemmelt hat, (Die Kla-
> gebegr�ndung ist vor dem Ortstermin nicht bei den Beklagten ein-
> gegangen) und ich nun, nach seinem Schreiben, alle Pro�e�kosten
> tragen soll.
Welchem Ortstermin?
> Wenn ich unter [Anwalt.de] meine Postleitzahl eingebe, erscheint
> die betroffene Kanzlei im selben Ort (2 Minuten Fu�weg zu meinem
> Arbeitsplatz).
>
> Nach einer kostenpflichtigen telefonischen Beratung (30 min) erfahre
> ich, da� die Kanzlei sich im Nachbarort befindet. (mehrere Kilometer,
> selbe Vorwahl)
>
> Ist das Rechtens?
> (Nach mind. 3/4 Jahr wurde der Eintrag bis heute nicht korrigiert)
Ist er denn mal umgezogen? Vielleicht ist das System von dem Anbieter ja
auch ungenau? Frag ihn doch einfach oder weis ihn einfach mal darauf hin.
> Ist das Grund f�r eine Beschwerde bei der Kammer?
Suchst Du jetzt auf Krampf etwas, was Du dem Anwalt ans Bein binden
kannst, weil er sich in Deinen Augen an ganz anderer Stelle nicht
korrekt verhalten hat?
Gru�
Bastian
> In manchen Rechtsgebieten (z.B. Steuerrecht) ist das sicherlich
> richtig, aber nicht in unserem Fall.
Es ging wohl um eine ziemlich alltägliche WEG-Sache. Gerade in solchen
Verfahren zeigt die Erfahrung, daß es der Sache oftmals sehr dienlich
ist, wenn der Kläger/Antragsteller nicht persönlich erscheint, sondern
die Angelegenheit professionell und emotionsfrei bearbeitet werden
kann. Das Problem ist ja häufig nicht völlig isoliert zu betrachten
sondern nur ein Teil einer sich über längere Zeiträume entwickelnden
Spannung zwischen dem sich, egal ob zu Recht oder nicht, unverstanden
und stets benachteiligt fühlenden Betroffenen und allen anderen
Wohnungseigentümern zuzüglich des Verwalters.
>> Und zu guter letzt mag man daran denken, daß es manchmal für das
>> Anliegen des Auftraggebers besser ist, wenn er nicht persönlich vor
>> Gericht erscheint; möglicherweise liegt hier ja solch eine
>> Konstellation vor...
>
> Nun ist das Protokoll eingetroffen, und ich darf erkennen, daß defini-
> tive Falschangaben des Anwalts die Richter bewegt haben, eine Rück-
> nahme der Anfechtungsklage durchzuführen.
Die Richter haben sicherlich nicht die Klage zurückgenommen. Die Klage
kann vom Gericht abgewiesen werden, zurücknehmen müßte sie der Kläger
schon selbst, wenn er das für zweckmäßig erachtet.
> Der korrekte Sachverhalt wäre dem Anwalt bekannt gewesen, wenn
> er meine selber formulierte, (aber von ihm nicht weitergeleitete)
> Klage- begründung gelesen hätte. (Es ging um das Datum der
> "Installation" des Streitgegenstandes, und der Frage der Duldung, also
> nicht um eine rechtliche Würdigung)
Es gibt gelegentlich unterschiedliche Auffassungen in der Frage, was
unter korrektem Sachverhalt zu verstehen ist. Zwar kommt es durchaus
vor, daß auch eine von einem Rechtsanwalt formulierte Klageschrift
unverständlich ist, aber deutlich häufiger ist festzustellen, daß in
Schriftsätzen, welche eine nicht anwaltlich vertretene Partei
einreicht, essentielle Informationen fehlen, während über völlig neben
der Sache liegende bloße Banalitäten lang und breit schwadroniert wird.
Sprich doch einfach mal mit deinem Anwalt und frag ihn dabei, warum er
dies und jenes so gemacht hat, wie er es gemacht hat und nicht in einer
Weise, wie du es für richtig hältst. Der Anwalt ist dein Auftragnehmer
und er ist daher natürlich an deinen Auftrag gebunden. Es ist aber
seine Aufgabe, denn dafür wird er ja schließlich auch bezahlt, dein
Anliegen sachgerecht zu vertreten, wozu durchaus auch eine sachgerechte
Formulierung einer Klageschrift gehört. Möglicherweise läßt sich ja in
einer Besprechung mit dem Anwalt all das klären, was dir problematisch
erscheint.
MfG
Rupert
Voher war noch die Rede von jede Email in deiner Branche. Wenn in deiner
Branche �blich ist, ausschlie�lich solche Kommunikation per Email
abzuwickeln, dann ist das wohl kaum als Exempel geeignet.
Und auch bei dem Schreiben, von dem du sprachst ging es ja weder um
massive Auswirkungen auf Gehaltszahlungen noch um die Ausl�sung
kosntenpflichtiger Aktionen. Die Argumentation tr�gt also nicht.
> Vielleicht h�tte sich der Anwalt, der den Auftrag hatte, bei Gericht
> die Klage fristgerecht einzureichen, sich den Auftrag zur Vertretung
> vor der Verhandlung best�tigen lassen sollen?
Es w�rde mich doch arg wundern, wenn er keine unterschriebene
Prozessvollmacht bekommen h�tte. Ansonste hat er m�glicherweise ein
Problem, da k�nntest du Recht haben.
Gru�
Marco
>> - Stellt der Anwalt dem Gegner die Rechnung?
>
> Das sicher nicht, weil der den Anwalt nicht beauftragt hat. Es ist
> allerdings denkbar, dass er das Kostenfestsetzungsverfahren durchf�hrt,
> die festgesetzten Kosten gegen�ber dem Gegner geltend macht und einzieht
> und erst dann mit seinem Mandanten abrechnet und dabei gleich die
> Kostenerstattung des Gegners verrechnet, so dass der Mandant quasi eine
> Null-Rechnung bekommt.
Danke f�r die Info.
> Ich hatte bisher schon den Eindruck, dass Du ihn einen Klageauftrag
> erteilt hast. Wenn er nur den Auftrag hatte, eine au�ergerichtliche
> Einigung herbeizuf�hren, h�tte er das doch wohl versucht und nicht
> einfach eigenm�chtig Klage erhoben.
Mir wurde gesagt, da� der einspruch nur bei Gericht erfolgen k�nne.
> Abgesehen davon schriebst Du doch
> etwas von einer selbst formulierten Klagebegr�ndung.
Die endete mit dem Vorschlag einer "g�tigen Einigung", die sicherlich
von den anderen eigent�mern akzeptiert worden w�re, sofern sie den
Vorschlag mitgeteilt bekommen h�tten.
>> Fakt ist, da� mein Anwalt die Situation versemmelt hat, (Die Kla-
>> gebegr�ndung ist vor dem Ortstermin nicht bei den Beklagten ein-
>> gegangen) und ich nun, nach seinem Schreiben, alle Pro�e�kosten
>> tragen soll.
>
> Welchem Ortstermin?
Gerichtstermin, der mir unbekannt war.
> Ist er denn mal umgezogen? Vielleicht ist das System von dem Anbieter ja
> auch ungenau? Frag ihn doch einfach oder weis ihn einfach mal darauf hin.
Er ist umgezogen, und w��te bereits damals, da� der Eintrag verkehrt ist.
Bis heute wurde aber nichts ge�ndert.
> > Ist das Grund f�r eine Beschwerde bei der Kammer?
>
> Suchst Du jetzt auf Krampf etwas, was Du dem Anwalt ans Bein binden
> kannst, weil er sich in Deinen Augen an ganz anderer Stelle nicht
> korrekt verhalten hat?
nein, aber bei einer erfolgreichen Beschwerde erwarte ich, da� ich
da� ich die Proze�kosten zur�ckerstattet bekomme.
> Es ging wohl um eine ziemlich alltᅵgliche WEG-Sache. Gerade in solchen
> Verfahren zeigt die Erfahrung, daᅵ es der Sache oftmals sehr dienlich
> ist, wenn der Klᅵger/Antragsteller nicht persᅵnlich erscheint, sondern
> die Angelegenheit professionell und emotionsfrei bearbeitet werden
> kann.
Ich gebe Dir vᅵllig recht.
Nur gibt es leider Anwᅵlte, die Ihren Job nicht professionell durchfᅵhren,
und unter anderem auf die Frage des Gerichts: "Seit wann ..." nicht in den
vom Mandanten erstellten Unterlagen nachschauen, sondern lieber aus dem
hohlen Bauch eine vᅵllig verkehrte Antwort geben.
> Das Problem ist ja hᅵufig nicht vᅵllig isoliert zu betrachten
> sondern nur ein Teil einer sich ᅵber lᅵngere Zeitrᅵume entwickelnden
> Spannung zwischen dem sich, egal ob zu Recht oder nicht, unverstanden
> und stets benachteiligt fᅵhlenden Betroffenen und allen anderen
> Wohnungseigentᅵmern zuzᅵglich des Verwalters.
Mitlerweile hatte sich hausintern eine Einigung ergeben, und ich brauchte
nur noch die von mir vorformulierte Klagebegrᅵndung, um meinen Mit-
bewohnern einen Vorwand zu geben, die HSV zum Einlenken aufzufor-
dern. (es war alles fertig formuliert, also kein Arbeitsaufwand fᅵr den
Anwalt.)
Ich hatte bereits gesagt, Die Begrᅵndung mit einem Gᅵtevergleich sei
unterwegs.
Leider wurde diese Formulierung vomAnwalt nie versendet.
(er hat sie definitiv von mir erhalten)
> > Nun ist das Protokoll eingetroffen, und ich darf erkennen, daᅵ defini-
> > tive Falschangaben des Anwalts die Richter bewegt haben, eine Rᅵck-
> > nahme der Anfechtungsklage durchzufᅵhren.
>
> Die Richter haben sicherlich nicht die Klage zurᅵckgenommen. Die Klage
> kann vom Gericht abgewiesen werden, zurᅵcknehmen mᅵᅵte sie der Klᅵger
> schon selbst, wenn er das fᅵr zweckmᅵᅵig erachtet.
Korrekt, sie hatten es vorgeschlagen, und mein Anwalt ist darauf eingegan-
gen. Soweit OK, um Kosten zu sparen, da das Gericht den angefochtenen
Beschluᅵ als NichtBeschluᅵ klassifiziert hatte.
Dann hat der Beklagte beantragt, daᅵ ich die Prozeᅵkostentragen solle,
und mein Anwalt hat dem ohne Begrᅵndung zugestimmt.
> Es gibt gelegentlich unterschiedliche Auffassungen in der Frage, was
> unter korrektem Sachverhalt zu verstehen ist.
Frᅵhsommer 08: Installation der Sache
Spᅵtsommer: HSV: "Bitte sorgen Sie durch Umbau, daᅵ nicht stᅵrt"
-> Umgebaut
keinerlei weitere Beschwerden
Frᅵhjahr 09 ETV, ein Eigentᅵmer beschwert sich und pocht auf Ein-
haltung der Hausordnung
Gericht: "Wann wurde ist Sache installiert?"
Anwalt: "Anfang des Jahres 09"
> Zwar kommt es durchaus vor, daᅵ auch eine von einem
> Rechtsanwalt formulierte Klageschrift unverstᅵndlich ist,
Meine Formulierung war juristisch ᅵuᅵerst prᅵzise, aber so formuliert, daᅵ
sie von den Nichtjurisen leicht zu verstehen ist. (Lehrbuchmᅵᅵiger Gut-
schtenstil)
Da diese Ausfᅵhrung aber von meinem Anwalt nur ᅵberflogen, und den
anderen Personen (Gericht, gegnerische Anwᅵlte und Mitbewohner) ent-
gegen meinem Auftrag nicht weitergegeben wurde waren die Fakten nicht
bekannt, was folglich zur Fehleinschᅵtzung der Situation fᅵhrte.
(Ich war ᅵbrigens Jahrhangsbester in der Jura- Prᅵfung unseres BWL-
Studiums, kenne aber nicht die aktuellen Verfahrensvorschriften in
ETW- Angelegenheiten, deshalb der Weg zum Anwalt.)
> Sprich doch einfach mal mit deinem Anwalt und frag ihn dabei, warum er
> dies und jenes so gemacht hat, wie er es gemacht hat und nicht in einer
> Weise, wie du es fᅵr richtig hᅵltst.
Die Fragen wird er kurz und knapp in hᅵflicher Form ohne jede Wertung
erhalten.
> Der Anwalt ist dein Auftragnehmer
> und er ist daher natᅵrlich an deinen Auftrag gebunden. Es ist aber
> seine Aufgabe, denn dafᅵr wird er ja schlieᅵlich auch bezahlt, dein
> Anliegen sachgerecht zu vertreten, wozu durchaus auch eine sachgerechte
> Formulierung einer Klageschrift gehᅵrt. Mᅵglicherweise lᅵᅵt sich ja in
> einer Besprechung mit dem Anwalt all das klᅵren, was dir problematisch
> erscheint.
Das Problem ist, daᅵ bereits die erste Klagebegrᅵndung ohne Termindruck
rausging, ohne daᅵ ich sie korrekturlesen konnte, um elementare inhaltliche
Fehler zu korrigieren.
Folglich wurden diese Falschmeldungen Thema der hausinternen Gerᅵchte-
kᅵche. "Wie kommt er darauf, daᅵ ...???"
>> Suchst Du jetzt auf Krampf etwas, was Du dem Anwalt ans Bein binden
>> kannst, weil er sich in Deinen Augen an ganz anderer Stelle nicht
>> korrekt verhalten hat?
>
> nein, aber bei einer erfolgreichen Beschwerde erwarte ich, da� ich
> da� ich die Proze�kosten zur�ckerstattet bekomme.
Sicherlich nicht (es sei denn freiwillig, was ich f�r unwahrscheinlich
halte). Wenn Du Schadensersatz von Deinem bisherigen Anwalt erhalten
willst, wirst Du ihn im Zweifel verklagen m�ssen.
-thh
>> Die Richter haben sicherlich nicht die Klage zur�ckgenommen. Die Klage
>> kann vom Gericht abgewiesen werden, zur�cknehmen m��te sie der Kl�ger
>> schon selbst, wenn er das f�r zweckm��ig erachtet.
>
> Korrekt, sie hatten es vorgeschlagen, und mein Anwalt ist darauf eingegan-
> gen. Soweit OK, um Kosten zu sparen, da das Gericht den angefochtenen
> Beschlu� als NichtBeschlu� klassifiziert hatte.
>
> Dann hat der Beklagte beantragt, da� ich die Proze�kostentragen solle,
> und mein Anwalt hat dem ohne Begr�ndung zugestimmt.
Nat�rlich. Wenn die Klage zur�ckgenommen wird, tr�gt der Kl�ger die
Kosten; das ergibt sich aus dem Gesetz. Was sollte man dazu denn auch
sonst sagen oder gar begr�nden?
-thh
Holger Scherer schrieb:
>> Ich hatte bisher schon den Eindruck, dass Du ihn einen Klageauftrag
>> erteilt hast. Wenn er nur den Auftrag hatte, eine au�ergerichtliche
>> Einigung herbeizuf�hren, h�tte er das doch wohl versucht und nicht
>> einfach eigenm�chtig Klage erhoben.
>
> Mir wurde gesagt, da� der einspruch nur bei Gericht erfolgen k�nne.
Und?
>> Abgesehen davon schriebst Du doch
>> etwas von einer selbst formulierten Klagebegr�ndung.
>
> Die endete mit dem Vorschlag einer "g�tigen Einigung", die sicherlich
> von den anderen eigent�mern akzeptiert worden w�re, sofern sie den
> Vorschlag mitgeteilt bekommen h�tten.
Eine Klage ist auf einen bestimmten Antrag gerichtet. Nat�rlich kann man
immer auch eine g�ltliche Einigung versuchen. Die Gerichte werden
hiervon sogar vom Gesetz angehalten. Man muss aber auch immer damit
rechnen, dass das nicht funktioniert und das Gericht dann eine streitige
Entscheidung treffen muss. Es gibt keine Klage mit dem (prim�ren und
alleinigen) Ziel einer g�tlichen Einigung.
>>> Fakt ist, da� mein Anwalt die Situation versemmelt hat, (Die Kla-
>>> gebegr�ndung ist vor dem Ortstermin nicht bei den Beklagten ein-
>>> gegangen) und ich nun, nach seinem Schreiben, alle Pro�e�kosten
>>> tragen soll.
>>
>> Welchem Ortstermin?
>
> Gerichtstermin, der mir unbekannt war.
Die Gegenseite kannte die Klagebegr�ndung vor der Verhandlung nicht? Das
w�re ungew�hnlich. Woher wei�t Du das denn?
>>> Ist das Grund f�r eine Beschwerde bei der Kammer?
>> Suchst Du jetzt auf Krampf etwas, was Du dem Anwalt ans Bein binden
>> kannst, weil er sich in Deinen Augen an ganz anderer Stelle nicht
>> korrekt verhalten hat?
>
> nein, aber bei einer erfolgreichen Beschwerde erwarte ich, da� ich
> da� ich die Proze�kosten zur�ckerstattet bekomme.
Was h�tte denn eine Beschwerde bzw. deren Ausgang �ber irgendwelche
Angaben im Internet mit Deinen Prozesskosten zu tun?
Gru�
Bastian
>> nein, aber bei einer erfolgreichen Beschwerde erwarte ich, da� ich
>> da� ich die Proze�kosten zur�ckerstattet bekomme.
>
> Sicherlich nicht (es sei denn freiwillig, was ich f�r unwahrscheinlich
> halte). Wenn Du Schadensersatz von Deinem bisherigen Anwalt erhalten
> willst, wirst Du ihn im Zweifel verklagen m�ssen.
Ich sehe diverse Fehler des Anwalts, die verantwortlich f�r das Ergebnis
der Verhandlung sind.
Da die Verhandlung in der Sache Erfolg hatte, m�chte ich die Proze�-
kosten nicht zahlen.
Eigentlich h�tte es eine au�ergerichtliche Einigung oder ein Urteil, ge-
ben sollen, aber durch das eigenm�chtige Handeln des Anwalts ist
das Kind im Brunnen versenkt worden:
- Revision nicht m�glich
-> Gegnerische Partei hat Anspruch auf Erstattung
Ich m�chte, da� mein Anwalt alles zahlt, wenn ich beweisen kann, da� er
die Situation verbockt hat.
(Ein paar Beweise f�r die massive Schlamperei habe ich, wenn ich auch
den nicht mitgeteilten Proze�termin nicht beweisen kann)
Wie kann ich kosteng�nstig dieses Ziel ereichen?
Einfach Weigerung aussprechen, seine Rechnung an mich zu zahlen?
Wenn er darauf eingeht, oder dazu verurteilt wird, fordere ich die
restlichen Proze�kosten der Anfechtungsklage.
-> Vermutlich wird er versuchen, mich per Urteil zu zwingen, seine
Rechnung zu zahlen. Ich berufe mich auf Schlechterf�llung.
Welche Kosten entst�nden mir, wenn er sich als Anwalt selber vertritt,
und ich (ohne Anwalt) verlieren sollte? (Rechnung ca. 500 EUR)
>> Dann hat der Beklagte beantragt, da� ich die Proze�kostentragen solle,
>> und mein Anwalt hat dem ohne Begr�ndung zugestimmt.
>
> Nat�rlich. Wenn die Klage zur�ckgenommen wird, tr�gt der Kl�ger die
> Kosten; das ergibt sich aus dem Gesetz. Was sollte man dazu denn auch
> sonst sagen oder gar begr�nden?
Danke f�r den Hinweis.
Ich nahm an, da� das Verhandlungssache sei, wie ich es vom Ver-
gleich kenne. Ich kann ja auch die Klage zur�ckziehen, wenn der Be-
klagte meine Forderung pl�tzlich voll erf�llt.
Genau das ist hier geschehen. Die Beklagten gaben aufgrund uns-
serer Anfechtungsklage zu, da� der Beschlu� nicht als Beschlu�
gemeint war, obwohl er als Beschlu� im Protokoll vermerkt ist.
Also kann auch keine Anfechtungsklage erfolgen, und ich mu�
die kompletten Kosten f�r die unbegr�ndete Klage tragen.
Irgendwie logisch :-(((
Wie hoch ist dann eigentlich der Gegenstandswert?
Bisher waren es mehrere tausend EUR, die nicht reduziert wurden.
H�tte das nicht mein Anwalt ahnen k�nnen?
Mu� vielleicht der Protokollf�hrer (Hausverwaltung) haften?
> Ich nahm an, da� das Verhandlungssache sei, wie ich es vom Ver-
> gleich kenne. Ich kann ja auch die Klage zur�ckziehen, wenn der Be-
> klagte meine Forderung pl�tzlich voll erf�llt.
Nein, dann w�rde man die Erledigung des Rechtsstreits erkl�ren; wenn
die Gegenpartei das auch tut, wird gem. � 91a ZPO �ber die Kosten
entschieden auf Basis des bisherigen Sachstandes (also unter
Ber�cksichtigung der Vorhersage, wie es vermutlich ausgegangen w�re),
wenn nicht, wird der Rechtsstreit �ber die Frage, ob Erledigung
eingetreten ist, weitergef�hrt.
> Wie hoch ist dann eigentlich der Gegenstandswert?
> Bisher waren es mehrere tausend EUR, die nicht reduziert wurden.
Dann wird er wohl auch so bleiben.
> H�tte das nicht mein Anwalt ahnen k�nnen?
> Mu� vielleicht der Protokollf�hrer (Hausverwaltung) haften?
Das mag ich aus dem, was ich bisher wei�, nicht absch�tzen.
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
> Eine Klage ist auf einen bestimmten Antrag gerichtet. Nat�rlich kann man
> immer auch eine g�ltliche Einigung versuchen. Die Gerichte werden
> hiervon sogar vom Gesetz angehalten. Man muss aber auch immer damit
> rechnen, dass das nicht funktioniert und das Gericht dann eine streitige
> Entscheidung treffen muss. Es gibt keine Klage mit dem (prim�ren und
> alleinigen) Ziel einer g�tlichen Einigung.
Bei der Gegenpartei (andere Eigent�mer) gibt es einen, der mich anpinkeln
m�chte. Dieser Eigent�mer hatte den Beschlu� mit einer zweideutigen For-
mulierung initiiert, und wollte nach Fristablauf auf Vollziehung dr�ngen.
Die anderen Eigent�mer hatten sinngem�� gesagt. Die Hausordnung soll
eingehalten werden. die Beschlu�formulierung (unter Sonstiges) erfolgte
von der Hausverwaltung bei Protokollerstellung.
>>>> Fakt ist, da� mein Anwalt die Situation versemmelt hat, (Die Kla-
>>>> gebegr�ndung ist vor dem Ortstermin nicht bei den Beklagten ein-
>>>> gegangen) und ich nun, nach seinem Schreiben, alle Pro�e�kosten
>>>> tragen soll.
>>>
>>> Welchem Ortstermin?
>>
>> Gerichtstermin, der mir unbekannt war.
>
> Die Gegenseite kannte die Klagebegr�ndung vor der Verhandlung nicht? Das
> w�re ungew�hnlich. Woher wei�t Du das denn?
Meine Nachbarn (Beklagte) haben die kurz vor knapp doch noch versendete,
korrigierte Klagebegr�ndung bis heute nicht erhalten. Die von mir
formulierte
Begr�ndung wurde nie weitergegeben.
Dei erste Klagebegrundung des Anwalts war leider ein dilletantischer
Schnell-
schu�, der ohne Korrekturm�glichkeit meinerseits an das Gericht ging.
Die von mir schiftlich ge�u�erten Korrekturen inhaltlicher Fehler wurden
ignoriert.
>> nein, aber bei einer erfolgreichen Beschwerde erwarte ich, da� ich
>> da� ich die Proze�kosten zur�ckerstattet bekomme.
>
> Was h�tte denn eine Beschwerde bzw. deren Ausgang �ber irgendwelche
> Angaben im Internet mit Deinen Prozesskosten zu tun?
Die Beschwerde geht zur Anwaltskammer, und wenn die Erfolg hat, sollte
ich einen Anspruch aus Haftung wegen Schlechtleistung herleiten k�nnen.
> Nein, dann w�rde man die Erledigung des Rechtsstreits erkl�ren; wenn
> die Gegenpartei das auch tut, wird gem. � 91a ZPO �ber die Kosten
> entschieden auf Basis des bisherigen Sachstandes (also unter
> Ber�cksichtigung der Vorhersage, wie es vermutlich ausgegangen w�re),
> wenn nicht, wird der Rechtsstreit �ber die Frage, ob Erledigung
> eingetreten ist, weitergef�hrt.
tausend Dank f�r diese Formulierung.
>> H�tte das nicht mein Anwalt ahnen k�nnen?
>> Mu� vielleicht der Protokollf�hrer (Hausverwaltung) haften?
>
> Das mag ich aus dem, was ich bisher wei�, nicht absch�tzen.
Ich werde heute einen Brief mit ein paar kurzen sachlichen Fragen an
den Anwalt senden.
Von der Reaktion wird mein weiteres Vorgehen abh�ngen.
Ich habe den Verdacht, da� es im Sommer in seiner Kanzlei einen
massiven Datenverlust gab, denn sonst h�tte er den ein- oder anderen
Satz aus meiner Erwiderung per Copy & Paste verwenden k�nnen.
Auch wurde sein Email- account umkonfiguriert (= Neuinstallation)
Mein Schreiben wird kl�ren, ob er aufgrund meiner Formulierung: "Ihr
Schreiben vom ##.##.####" in der Lage ist, den Inhalt des konkreten
Post-Briefes an mich zu greifen.
Holger Scherer schrieb:
> Ich m�chte, da� mein Anwalt alles zahlt, wenn ich beweisen kann, da� er
> die Situation verbockt hat.
> (Ein paar Beweise f�r die massive Schlamperei habe ich, wenn ich auch
> den nicht mitgeteilten Proze�termin nicht beweisen kann)
>
> Wie kann ich kosteng�nstig dieses Ziel ereichen?
Mit dem Anwalt reden und versuchen, ihn davon zu �berzeugen. Wenn das
nicht klappt, hilft wohl nur eine Klage.
> Einfach Weigerung aussprechen, seine Rechnung an mich zu zahlen?
Das w�re ein Anfang, wenn Du einen entsprechenden Gegenanspruch hast.
> Wenn er darauf eingeht, oder dazu verurteilt wird, fordere ich die
> restlichen Proze�kosten der Anfechtungsklage.
>
> -> Vermutlich wird er versuchen, mich per Urteil zu zwingen, seine
> Rechnung zu zahlen. Ich berufe mich auf Schlechterf�llung.
>
> Welche Kosten entst�nden mir, wenn er sich als Anwalt selber vertritt,
> und ich (ohne Anwalt) verlieren sollte? (Rechnung ca. 500 EUR)
105,00 EUR Gerichtskosten und 157,68 Geb�hren des gegnerischen Anwalts
(wenn kein zus�tzlicher Erstattungsanspruch au�ergerichtlicher Geb�hren
besteht).
Gru�
Bastian
>> Wie kann ich kosteng�nstig dieses Ziel ereichen?
>
> Mit dem Anwalt reden und versuchen, ihn davon zu �berzeugen.
> Wenn das nicht klappt, hilft wohl nur eine Klage.
Ein erstes Telefonat hatte bereits stattgefunden, wobei ich
nur die Thematik der versemmelten Ladung anhesprochen
hatte. Die "Falschaussagen" bei Gericht la� ich mir sicherheits-
halber noch vom Gericht best�tigen (die falsche Jahreszahl bei
der entscheidenden Aussage k�nnte auch ein Protokollfehler
sein.)
Bei der schriftl. Erwiderung fehlt sogar ein Bedauern :-((
>> Einfach Weigerung aussprechen, seine Rechnung an mich zu zahlen?
>
> Das w�re ein Anfang, wenn Du einen entsprechenden Gegen-
> anspruch hast.
Erst einmal mu� er seine Rechnung korrigieren, da ein von mir
an die Gerichtskasse �berwiesener Betrag erneut weitergereicht
wird. (Wie gesagt: Schlamperei aufgrund Organisationsm�ngel)
Werde ich heute, nach einer Woche Pr�fung anm�keln.
>> Welche Kosten entst�nden mir, wenn er sich als Anwalt selber vertritt,
>> und ich (ohne Anwalt) verlieren sollte? (Rechnung ca. 500 EUR)
>
> 105,00 EUR Gerichtskosten und 157,68 Geb�hren des gegnerischen
> Anwalts (wenn kein zus�tzlicher Erstattungsanspruch au�ergerichtlicher
> Geb�hren besteht).
Ich vermute einmal, da� er keinen anderen Kollegen beauftragen wird,
sondern selber agieren wird.
In Anbetracht der Auswirkungen der erfolgreichen Zahlungsverweige-
rung werde ich diesen Weg gehen.
Danke f�r die Antworten,
H.Scherer
Holger Scherer schrieb:
>>> Welche Kosten entst�nden mir, wenn er sich als Anwalt selber vertritt,
>>> und ich (ohne Anwalt) verlieren sollte? (Rechnung ca. 500 EUR)
>>
>> 105,00 EUR Gerichtskosten und 157,68 Geb�hren des gegnerischen
>> Anwalts (wenn kein zus�tzlicher Erstattungsanspruch au�ergerichtlicher
>> Geb�hren besteht).
>
> Ich vermute einmal, da� er keinen anderen Kollegen beauftragen wird,
> sondern selber agieren wird.
Auch dann kann er die vollen Geb�hren geltend machen (� 91 II 3 ZPO).
Gru�
Bastian
> Auch dann kann er die vollen Geb�hren geltend machen (� 91 II 3 ZPO).
Danke [...]
Da� es diese Regelung gibt, h�tte ich nie f�r m�glich gehalten.
Insbesondere, da sie eine Ungerechtigkeit begr�ndet, wenn z.B.
ein Steuerberater einen Proze� ohne anwaltliche Vertretung f�hrt.
> Da die Verhandlung in der Sache Erfolg hatte, m�chte ich die Proze�-
> kosten nicht zahlen.
Wenn der Beschlu� gar kein Beschlu� war, mag eine Beschlu�anfechtung
in der Sache gerade keinen Erfolg gehabt haben ...
> Ich m�chte, da� mein Anwalt alles zahlt, wenn ich beweisen kann, da� er
> die Situation verbockt hat.
Das ist nicht ganz einfach, schlie�lich wurde die Klage
zur�ckgenommen. Es w�re also zu beweisen, da� die Klager�cknahme
falsch war, weil die Klage mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit Erfolg gehabt h�tte, oder weil die
Erledigungserkl�rung hier die einzig richtige Vorgehensweise gewesen
w�re. Das kann sehr schwierig sein.
> (Ein paar Beweise f�r die massive Schlamperei habe ich, wenn ich auch
> den nicht mitgeteilten Proze�termin nicht beweisen kann)
Ein nicht mitgeteiler Verhandlungstermin w�rde auch sicherlich nicht
ausreichen.
(Den Rest hat Bastian schon beantwortet.)
> Die anderen Eigent�mer hatten sinngem�� gesagt. Die Hausordnung soll
> eingehalten werden. die Beschlu�formulierung (unter Sonstiges) erfolgte
> von der Hausverwaltung bei Protokollerstellung.
Ich meine mich zu entsinnen, da� unter dem TOP "Sonstige" keine
Beschl�sse gefasst werden k�nnen, aber dazu mag lieber jemand etwas
dazu sagen, der sich damit auskennt.
>>> Abgesehen davon schriebst Du doch
>>> etwas von einer selbst formulierten Klagebegr�ndung.
>> Die endete mit dem Vorschlag einer "g�tigen Einigung", die sicherlich
>> von den anderen eigent�mern akzeptiert worden w�re, sofern sie den
>> Vorschlag mitgeteilt bekommen h�tten.
>
> Eine Klage ist auf einen bestimmten Antrag gerichtet. Nat�rlich kann man
> immer auch eine g�ltliche Einigung versuchen. Die Gerichte werden
> hiervon sogar vom Gesetz angehalten. Man muss aber auch immer damit
> rechnen, dass das nicht funktioniert und das Gericht dann eine streitige
> Entscheidung treffen muss. Es gibt keine Klage mit dem (prim�ren und
> alleinigen) Ziel einer g�tlichen Einigung.
Vor allem mu� die dann anfallenden Kosten des Gerichts und aller
Anw�lte ja auch jemand tragen.
Ich halte es �berdies auch f�r wenig sinnvoll, eine Klagebegr�ndung,
die an das Gericht (!) gerichtet ist und der Beklagtenpartei nur zur
Stellungnahme zugeleitet wird, so abzufassen, da� sie ein
Vergleichsangebot an die Beklagtenpartei enth�lt. Das sollte man der
Beklagtenpartei lieber direkt zukommen lassen - vielleicht am besten
vorgerichtlich.
> Vor allem mu� die dann anfallenden Kosten des Gerichts und aller
> Anw�lte ja auch jemand tragen.
Das war Punkt3 meines Einigungsversuches:
gleiche Aufteilung auf alle Parteien des Hauses
> Ich halte es �berdies auch f�r wenig sinnvoll, eine Klagebegr�ndung,
> die an das Gericht (!) gerichtet ist und der Beklagtenpartei nur zur
> Stellungnahme zugeleitet wird, so abzufassen, da� sie ein
> Vergleichsangebot an die Beklagtenpartei enth�lt.
Mein Angebot war:
Sofortiges Ende des Verfahrens:
1. Die Auslegung der Gegenpartei wird akteptiert (kein eigener Beschlu�)
2. Die Hausordnung wird angepa�t (an die �bliche Formulierung
3. Kosten nach Verteilerschl�ssel an alle Parteien
> Das sollte man der Beklagtenpartei lieber direkt zukommen lassen
> - vielleicht am besten vorgerichtlich.
oder in der Klagebegr�ndung als Erwiderung auf die vorgetragene Rechts-
auffassung des Beklagten.
Eigentlich egal, aber mein anwalt hat es in seinem Posteingang vermoddern
lassen, um (meine Meinung:) keinesfalls auf seinen Proze� zu verzichten.
Mein Anwalt behauptete, da� es m�glich sei.
(alle Eigent�mer waren anwesend)
Ich hatte extra nachgefragt, ob Handlungsbedarf best�nde.
Weshalb studiert ein Anwalt eigentlich, wenn er nicht einmal erkennen
kann, ob es sich um einen Beschlu� handelt, oder nicht.
Wer haftet denn, wenn die protokollierte Beschlu�fassung letztlich
gerichtlich festgestellt keine Beschlu�fassung ist?
Sache Erfolg: Der Beschlu� kann nicht vollzogen werden. (Und ein Nach-
bar wollte vollziehen!!!)
>> Ich m�chte, da� mein Anwalt alles zahlt, wenn ich beweisen kann,
>> da� er die Situation verbockt hat.
>
> Das ist nicht ganz einfach, schlie�lich wurde die Klage
> zur�ckgenommen.
Das ist nicht der prim�re Fehler.
> Es w�re also zu beweisen, da� die Klager�cknahme
> falsch war, weil die Klage mit an Sicherheit grenzender
> Wahrscheinlichkeit Erfolg gehabt h�tte, oder weil die
> Erledigungserkl�rung hier die einzig richtige Vorgehensweise gewesen
> w�re. Das kann sehr schwierig sein.
Aufgrund des Gerichtsprotokolls steht fest, da� der Anwalt wider besseren
Wissens vor Gericht verkehrte Angaben gemacht hat, die das Gericht be-
wogen, eine Klager�cknahme zu empfehlen.
>> (Ein paar Beweise f�r die massive Schlamperei habe ich, wenn ich auch
>> den nicht mitgeteilten Proze�termin nicht beweisen kann)
>
> Ein nicht mitgeteiler Verhandlungstermin w�rde auch sicherlich nicht
> ausreichen.
Welche Fehler sind passiert?
- Falscheinsch�tzung des "Beschlusses" im Erstgespr�ch
- Inhaltliche Fehler bei der Klagebegr�ndung.
- fehlender Rat, Klage zur�ckzunehmen, als Gegenpartei argumentiert:
"Es ist kein eigener Beschlu�"
- Verschleppen meiner selber formulierten Klagebegr�ndung (Erwiderung
auf die Stellungnahme der Gegenpartei)
- Nichtinformation betreffs Termin.
- Verzicht auf Mandentengestpr�ch vor der Verhandlung. (Ich hatte bereits
das OK zur Duldung, nur f�r den einen Querulanten wollte ich mein
Kompromi�vorschlag �ber das Gericht zugestellt haben)
(Kostet ja nichts extra, solange man schon Vorverfahren ist.)
- Nichtvorbereitung zur Verhandlung (Die korrekten Daten, die vor
Gericht falsch dargelegt wurden lagen dem Anwalt in einer leicht
verst�ndlichen Form vor)
- fehlende juristische Kenntnisse (Thematik Zitterbeschlu�)
Allgemein: Organisationsm�ngel und Desinteresse am Mandanten
>Mein Anwalt behauptete, da� es m�glich sei.
es ist auch m�glich, sie sind aber anfechtbar.
>Ich meine mich zu entsinnen, da� unter dem TOP "Sonstige" keine
>Beschl�sse gefasst werden k�nnen,
gefasst schon, aber es sind sog. Zitterbeschluesse. Sie k�nnen
erfolgreich angefochten werden. Darauf muss der Verwalter hinweisen,
sonst tr�gt er die Verfahrenskosten.
>> Ich meine mich zu entsinnen, da� unter dem TOP "Sonstige" keine
>> Beschl�sse gefasst werden k�nnen,
>
> gefasst schon, aber es sind sog. Zitterbeschluesse.
Wirskam gefasst, meinte ich. :)
> Sie k�nnen erfolgreich angefochten werden.
Okay, danke!
-thh
> Sache Erfolg: Der Beschluß kann nicht vollzogen werden. (Und ein Nach-
> bar wollte vollziehen!!!)
Wieso hast dann du gegen den Beschluss geklagt und nicht der Nachbar
gegen dich?
> > Sache Erfolg: Der Beschlu� kann nicht vollzogen werden. (Und ein Nach-
> > bar wollte vollziehen!!!)
> Wieso hast dann du gegen den Beschluss geklagt und nicht der Nachbar
> gegen dich?
Ich war der Meinung, da� ein nicht rechtm��iger Beschlu� inner-
halb der eines Monats angefochten werden mu�, damit er nicht
doch vollziehbar wird.
Um das abzukl�ren, habe ich mich vom Anwalt beraten lassen.
>>Mein Anwalt behauptete, da� es m�glich sei.
>
> es ist auch m�glich, sie sind aber anfechtbar.
Und ich habe dem Anwalt beauftragt, das zu pr�fen, und gege-
benenfalls die Anfechtung zur Fristwahrung durchzuf�hren.
Das Anfechten war so erfolgreich, da� der Beschlu� letztlich von Anfang
an kein Beschlu� mehr war, sondern nur eine "Meinungs�u�erung".
Zum Thema Zitterbeschlu�: (Interessant ab Seite 8 ff.)
Das hatte ich jedoch erst nach dem Erstgespr�ch mit meinem Anwalt selber
gefunden.
>Wirskam gefasst, meinte ich. :)
nach 4 Wochen sind sie wirksam :-)