Mir ist schon bekannt, was eine ohG und eine G.m.b.H, aber was ist eine ohG
m.b.H?
Danke
Jan
Mein Tipp wäre eine OHG, deren Gesellschafter alle nur beschränkt
haftende Gesellschaften sind, also das Gegenstück zur GmbH & Co. KG.
>
>
> Mein Tipp wäre eine OHG, deren Gesellschafter alle nur beschränkt
> haftende Gesellschaften sind, also das Gegenstück zur GmbH & Co. KG.
>
Das heißt dann GmbH & Co OHG
Nicht zwingend:
§19 II HGB:
(2) Wenn in einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft
keine natürliche Person persönlich haftet, muß die Firma, auch wenn sie
nach den §§ 21, 22, 24 oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften
fortgeführt wird, eine Bezeichnung enthalten, welche die
Haftungsbeschränkung kennzeichnet.
"OHG mbH" kennzeichnet die Haftungsbeschränkung m. E. mindestens genauso
gut wie "Gmbh & Co OHG". Üblicher ist natürlich die "GmbH & Co OHG".
mfg
bjk
Erhard Jahn schrieb:
> "OHG mbH" kennzeichnet die Haftungsbeschränkung m. E. mindestens genauso
> gut wie "Gmbh & Co OHG".
Das fand das OLG Hamm (NJW-RR 1987, 990) nicht -> unzulässig.
> Üblicher ist natürlich die "GmbH & Co OHG".
Hätte ich auch gedacht. Diese Bezeichnung hat offenbar das KG (DB 1988,
1689). Da ich die Entscheidung nicht gelesen habe, frage ich mich
wirklich, wie man es anderes machen sollte.
Gruß
Bastian
--
"Norddeutsche, die die Mainlinie überschreiten, haben eine in Nord-
deutschland entwickelte Empfindlichkeit gegenüber Ausdrücken aus
einer bilderreichen Sprache abzulegen und sich den Landesgepflogen-
heiten anzupassen." - SG Reutlingen v. 14.5.1985, 6 Ar 2130/84
"Bernd J. Kaup" schrieb:
> Es gibt auch in D weiterhin oHGs, die keine natürliche Person als
> Gesellschafter haben, ohne dass man das an der Firma erkennt.
... was natürlich unzulässig ist.
>> Üblicher ist natürlich die "GmbH & Co OHG".
>
> Hätte ich auch gedacht. Diese Bezeichnung hat offenbar das KG (DB
> 1988, 1689). Da ich die Entscheidung nicht gelesen habe, frage ich
> mich wirklich, wie man es anderes machen sollte.
Sollte das heißen "hat das Kammergericht für zulässig gehalten"?
Btw, kann mir mal einer Sagen, warum das OLG in Berlin Kammergericht
heißt? (Und welche Norm das zuläßt?)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003
Holger Pollmann schrieb:
> >> Üblicher ist natürlich die "GmbH & Co OHG".
> >
> > Hätte ich auch gedacht. Diese Bezeichnung hat offenbar das KG (DB
> > 1988, 1689). Da ich die Entscheidung nicht gelesen habe, frage ich
> > mich wirklich, wie man es anderes machen sollte.
>
> Sollte das heißen "hat das Kammergericht für zulässig gehalten"?
Nee, eben im Gegenteil für unzulässig.
> Btw, kann mir mal einer Sagen, warum das OLG in Berlin Kammergericht
> heißt? (Und welche Norm das zuläßt?)
Sorry, das weiß ich auch nicht.
Gruß
Bastian
--
"Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern der gegen-
wärtigen Bonner Koalition dominierten Tendenzbetrieb, der als ver-
längerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen
zielfördernd in seine Erwägungen einstellt [...]" - LG Stuttgart
nein: was für eine Neugründung (seit ein paar Jahren) unzulässig wäre,
bei bestehendem Unternehmen kann die Firma weiter geführt werden,
solange keine Änderungen der Rechtsform der Beteiligten vorgenommen
wird.
mfg
bjk
"Bernd J. Kaup" schrieb:
> > ... was natürlich unzulässig ist.
>
> nein: was für eine Neugründung (seit ein paar Jahren) unzulässig wäre,
> bei bestehendem Unternehmen kann die Firma weiter geführt werden,
> solange keine Änderungen der Rechtsform der Beteiligten vorgenommen
> wird.
Die Erlaubnis hierfür ist am 31.03.2003 abgelaufen.