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Firma ohG m.b.H

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Jan Koeppen

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May 29, 2003, 7:22:49 AM5/29/03
to
Auf der Suche nach der Antwort auf die wesentliche Frage, warum auf dem
Nutella-Glas kein Nutella-Streicher sondern ein "gemeines" Frühstücksmesser
abgebildet ist, fand ich die Bezeichnung "Ferrero ohG m.b.H"

Mir ist schon bekannt, was eine ohG und eine G.m.b.H, aber was ist eine ohG
m.b.H?

Danke
Jan


Erhard Jahn

unread,
May 29, 2003, 7:37:53 AM5/29/03
to
Jan Koeppen wrote:

Mein Tipp wäre eine OHG, deren Gesellschafter alle nur beschränkt
haftende Gesellschaften sind, also das Gegenstück zur GmbH & Co. KG.

Joachim Hartwig

unread,
May 29, 2003, 8:22:50 AM5/29/03
to
Erhard Jahn wrote:

>
>
> Mein Tipp wäre eine OHG, deren Gesellschafter alle nur beschränkt
> haftende Gesellschaften sind, also das Gegenstück zur GmbH & Co. KG.
>

Das heißt dann GmbH & Co OHG

Erhard Jahn

unread,
May 29, 2003, 8:46:03 AM5/29/03
to
Joachim Hartwig wrote:

Nicht zwingend:

§19 II HGB:

(2) Wenn in einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft
keine natürliche Person persönlich haftet, muß die Firma, auch wenn sie
nach den §§ 21, 22, 24 oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften
fortgeführt wird, eine Bezeichnung enthalten, welche die
Haftungsbeschränkung kennzeichnet.

"OHG mbH" kennzeichnet die Haftungsbeschränkung m. E. mindestens genauso
gut wie "Gmbh & Co OHG". Üblicher ist natürlich die "GmbH & Co OHG".

Bernd J. Kaup

unread,
May 30, 2003, 10:35:55 AM5/30/03
to
Ferrero hat sich jahrzehntelang oHG genannt und sich dabei auf eine
Übersetzung der in Italien üblichen Rechtsform slr berufen. Irgendwann
hat so ein Knisselpitz von Registerbeamten gemerkt, dass die beiden
Partner der oHG Gesellschaften mit beschränkter Haftung, allerdings
italienischen Rechtes waren. Dann hat er die Quadratur des Kreises
gewagt. Anstatt nämlich zu sagen: das ist überhaupt keine oHG, die
Übersetzung der slr als oHG ist falsch, sondern eine GmbH, hat er die
Offene Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung erfunden.
§ 19 HGB ist nicht wirklich die Rechtsquelle, da es sich nicht um eine
Fortführung einer bestehenden Firma unter Änderung der Rechtsform
handelt, sondern um die nachträgliche Einführung eines erläuternden
Firmenzusatzes, wie er bei einer Neugründung seit einigen Jahren
verlangt werden kann.
Es gibt auch in D weiterhin oHGs, die keine natürliche Person als
Gesellschafter haben, ohne dass man das an der Firma erkennt.

mfg
bjk

Bastian Völker

unread,
May 31, 2003, 6:16:31 AM5/31/03
to
Hallo!

Erhard Jahn schrieb:

> "OHG mbH" kennzeichnet die Haftungsbeschränkung m. E. mindestens genauso
> gut wie "Gmbh & Co OHG".

Das fand das OLG Hamm (NJW-RR 1987, 990) nicht -> unzulässig.

> Üblicher ist natürlich die "GmbH & Co OHG".

Hätte ich auch gedacht. Diese Bezeichnung hat offenbar das KG (DB 1988,
1689). Da ich die Entscheidung nicht gelesen habe, frage ich mich
wirklich, wie man es anderes machen sollte.

Gruß
Bastian
--
"Norddeutsche, die die Mainlinie überschreiten, haben eine in Nord-
deutschland entwickelte Empfindlichkeit gegenüber Ausdrücken aus
einer bilderreichen Sprache abzulegen und sich den Landesgepflogen-
heiten anzupassen." - SG Reutlingen v. 14.5.1985, 6 Ar 2130/84


Bastian Völker

unread,
May 31, 2003, 6:17:26 AM5/31/03
to
Hallo!

"Bernd J. Kaup" schrieb:

> Es gibt auch in D weiterhin oHGs, die keine natürliche Person als
> Gesellschafter haben, ohne dass man das an der Firma erkennt.

... was natürlich unzulässig ist.

Holger Pollmann

unread,
May 31, 2003, 1:28:50 PM5/31/03
to
Bastian Völker <Bastian...@yahoo.de> schrieb:

>> Üblicher ist natürlich die "GmbH & Co OHG".
>
> Hätte ich auch gedacht. Diese Bezeichnung hat offenbar das KG (DB
> 1988, 1689). Da ich die Entscheidung nicht gelesen habe, frage ich
> mich wirklich, wie man es anderes machen sollte.

Sollte das heißen "hat das Kammergericht für zulässig gehalten"?

Btw, kann mir mal einer Sagen, warum das OLG in Berlin Kammergericht
heißt? (Und welche Norm das zuläßt?)

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003

Bastian Völker

unread,
May 31, 2003, 7:17:00 PM5/31/03
to
Hallo!

Holger Pollmann schrieb:

> >> Üblicher ist natürlich die "GmbH & Co OHG".
> >
> > Hätte ich auch gedacht. Diese Bezeichnung hat offenbar das KG (DB
> > 1988, 1689). Da ich die Entscheidung nicht gelesen habe, frage ich
> > mich wirklich, wie man es anderes machen sollte.
>
> Sollte das heißen "hat das Kammergericht für zulässig gehalten"?

Nee, eben im Gegenteil für unzulässig.

> Btw, kann mir mal einer Sagen, warum das OLG in Berlin Kammergericht
> heißt? (Und welche Norm das zuläßt?)

Sorry, das weiß ich auch nicht.

Gruß
Bastian
--
"Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern der gegen-
wärtigen Bonner Koalition dominierten Tendenzbetrieb, der als ver-
längerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen
zielfördernd in seine Erwägungen einstellt [...]" - LG Stuttgart

Bernd J. Kaup

unread,
Jun 2, 2003, 3:08:17 PM6/2/03
to
Bastian Völker schrieb:
>
> Hallo!
>
>
snip


> ... was natürlich unzulässig ist.

nein: was für eine Neugründung (seit ein paar Jahren) unzulässig wäre,
bei bestehendem Unternehmen kann die Firma weiter geführt werden,
solange keine Änderungen der Rechtsform der Beteiligten vorgenommen
wird.
mfg
bjk

Bastian Völker

unread,
Jun 2, 2003, 5:29:43 PM6/2/03
to
Hallo!

"Bernd J. Kaup" schrieb:

> > ... was natürlich unzulässig ist.


>
> nein: was für eine Neugründung (seit ein paar Jahren) unzulässig wäre,
> bei bestehendem Unternehmen kann die Firma weiter geführt werden,
> solange keine Änderungen der Rechtsform der Beteiligten vorgenommen
> wird.

Die Erlaubnis hierfür ist am 31.03.2003 abgelaufen.

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