On Tue, 17 Nov 2015 14:29:02 +0000 (UTC), "Martin Bienwald" posted:
>Wolfgang Kynast <
w...@gmx.de> wrote:
>> On Mon, 16 Nov 2015 14:33:11 +0000 (UTC), "Martin Bienwald" posted:
>>>Wolfgang Kynast <
w...@gmx.de> wrote:
>>>> On Sun, 15 Nov 2015 21:40:17 +0100, "Rupert Haselbeck" posted:
>
>>>>> Nicht gemachte Einkünfte
>>>>>braucht man regelmäßig nicht zu versteuern.
>>>
>>>> "regelmäßig" ist das entscheidende Wort. Es gab aber bei einer
>>>> zwielichtigen grauen Geldanlage mal ein BGH-Urteil, dass die
>>>> jährlichen Gutschriften, obwohl sie nur auf dem Papier existierten,
>>>> versteuert werden mussten. Trotz Totalverlusts der Anlage.
>>>>
>>>> Der Name der Bande fällt mir gerade nicht ein :-(
>>>
>>>Das Aktenzeichen des BGH-Urteils genuegt voellig ...
>>
>> Was war jetzt in Message-ID: <
dasf96...@mid.individual.net>
>> so unverständlich?
>
>Nichts. Sie war nur bei mir noch nicht angekommen.
Dann sei Dir Absolution erteilt :-)
Ich habe mich ja fast 20 Jahre, wie im webarchive nachzulesen, recht
intensiv mit dem grauen Kapitalmarkt befasst. Eigentlich hab ich auch
keinen Bock mehr auf das Thema :-)
Aber kurz: ein Schneeballsystem läuft typischerweise so ab:
- die Geschäftsidee: außerhalb jeder Regulierung Geld einsammeln, das
man (angeblich) dank einzigartiger Beziehungen zu Traumrenditen
anlegen wird.
- man denkt sich einen wohlklingenden Namen aus (Sachwertplan,
PersönlicherRentenPlan, RenditePlus ...)
- man holt sich Prominente für die Werbung an Bord, wie z.B. die
berüchtigte Göttinger Gruppe den skrupellosen Herrn Mayer-Vorfelder.
- man entwirft einen Prospekt mit vielen bunten Bildern von tollen
Gebäuden und glücklichen und offensichtlich wohlhabenden älteren
Menschen.
- diesen läßt man von hochbezahlten Winkeljuristen so gestalten, dass
man einerseits nicht so leicht haftbar zu machen ist und andererseits
der Interessent wenig Chancen hat, den Knackpunkt zu finden.
- typischerweise steht im Kleingedruckten des Prospekts nämlich
zwischen den Seiten 54 und 58, dass auch ein Totalverlust möglich ist.
- man sammelt Geld ein, bevorzugt mit Hilfe von Vertriebskloppern, die
so gekonnt geschult werden, dass sie die Anlagen sogar selbst
zeichnen und somit sowohl Täter als auch Opfer sind.
- man baut/kauft ein prächtiges, repräsentatives Firmengebäude.
Das bleibt i.d.R. auch die einzige werthaltige Ausgabe.
- Standesgemäße Firmenautos sind selbstverständlich, ebenso wie
auskömmliche Gehälter, vor allem für die Initiatoren.
- Dann werden den Kunden üppige Gutschriften erteilt - auf deren
Kundenkonten. Die wenigen, die sich bei diesen angeblichen
Traumrenditen die Gutschriften auszahlen lassen wollen, werden zur
Wiederanlage überredet. Notfalls bedient man eine Auszahlung aus
frisch angelegtem Geld anderer Kunden.
- nach typisch zwei-drei Jahren warnen Fachleute dann vor dieser
Geldanlage, weil jeder Geschulte relativ leicht erkennt, dass da kein
tragfähiges Geschäftsmodell sondern eben ein Schneeballsystem
existiert.
- frühestens sieben Jahre danach erhebt unsere hochqualifizierte
Justiz endlich Anklage gegen die Betrüger.
Makaber am Rande: oft toben die betrogenen Kunden noch gegen die
Justiz: "man hätte die noch weitermachen lassen müssen, schau doch nur
die tollen Renditen auf meinem Kundenkonto" :-(
>Wobei ich das Urteil jetzt nicht so erstaunlich finde. Einkommen, das
>auf ein Bankkonto gutgeschrieben wird, muss ja auch versteuert werden,
>selbst dann, wenn man es sogleich nach Erhalt restlos verspekuliert.
Ja. Tatsächliche Auszahlungen sind ja auch im Machtbereich des Kunden
angekommen, dass die versteuert werden müssen, ist klar.
Obwohl - ist das wirklich klar? Das Geld ist ja letztlich
unterschlagenes Geld anderer Kunden, die es der Firma zur Anlage
anvertraut haben. Erwirbt man Eigentum an gestohlenem Gut?
Aber Gutschriften auf dem Kundenkonto sind was anderes - es wurden ja
nie Gewinne erwirtschaftet.
...
>(Wenn denn die Einschaetzung des Gerichts, dass die Gutschrift auf
>Anforderung ausgezahlt worden waere, so haltbar ist.
Ich halte das für nicht haltbar. Wenn ein großer Teil der Kunden
Auszahlung verlangt hätte, hätte natürlich nichts ausbezahlt werden
können - wovon denn?
Warten wir mal ab, wie das weitergeht, es gibt ja schon genügend
Gerichte, die dem BFH diesbezüglich nicht folgen.
Mein Tipp: das wird enden wie beim Schrottimmobilienbetrug - nachdem
der Bankensenat des BGH einen neuen Vorsitzenden bekam, kippte die
schon lange öffentlich als "Rechtsbeugung" bezeichnete Linie des
Senats ganz schnell. Der alte Vorsitzende
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerd_Nobbe war ja vor allem durch seine
üppigen Nebeneinkünfte aus Vorträgen auf Bankenveranstaltungen
aufgefallen. Auch sonst war wenig postives über ihn zu sagen:
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=BGH+Bankensenat+alter+vorsitzender
--
Schöne Grüße,
Wolfgang