Eine "klassische" Fernsehserie meiner Jugend war "PS - Geschichten ums
Auto", die ist mir lange im Gedächtnis geblieben und ich habe sie mir
vor kurzem auch noch mal komplett auf Youtube angeschaut.
Eine interessante Szene in der ersten Staffel der Serie (von 1975) ist
die, wo das Testament des verstorbenen Inhabers des Autohauses, um das
es sich in der Serie dreht, eröffnet wird, da sich daraus eine
interessante Wendung mancher Geschehnisse ergibt.
Und zwar vererbt der verstorbene Inhaber seinem Sohn überraschend nur
70% des Autohauses und jeweils 15% an die Prokuristin und den
Werkstattleiter des Autohauses (mit denen der Sohn bislang eher schlecht
zurecht gekommen ist) und dies alles mit der Auflage, einen
Kommandit-Vertrag abzuschließen, nach dem alle Entscheidungen nach
Anzahl der Köpfe und nicht nach Anteilen getroffen werden, so dass die
beiden anderen seinen Sohn überstimmen können.
Schon als Jugendlicher und heute auch noch habe ich mich gefragt, ob
dies eigentlich tatsächlich rechtlich so möglich ist, also den Erben
sogar zu "diktieren", was im Kommandit-Vertrag zu stehen hat.
Man kann zwar sein Erbe an Bedigungen knüpfen, aber nach meinem
Verständnis hat das Grenzen. Sind die hier eventuell erreicht?
Und wenn dies mindestens der Fall sein KÖNNTE und der Sohn dies als
Anlass nehmen würde, das Testament anzufechten, was würde dann
geschehen? Wäre das Testament als ganzes ungültig und es würde die
gesetzliche Erbfolge eintreten, was dem Sohn ja nun sehr recht wäre? In
der Serie selbst wurde die Möglichkeit einer Anfechtung nicht thematisiert.
Nach fast 50 Jahren würde mich als Neugiersnase die Einschätzung dieser
Situation jetzt doch mal interessieren... :-)
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Manfred Härtel, DB3HM mailto:
Manfred...@rz-online.de
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