Und wen bindet die? Alle, die sich vor Gericht äußern oder nur die Profis
("Talarträger")?
Es dient der Rechtsfindung.
SCNR
Matthias
Es ist seit Olims Zeiten üblich, Amtsträger nicht mit ihrem Namen
sondern mit der Amtbezeichnung anzureden. Das hat sich in manchen
Gehirnen so festgefressen, dass daraus eine Pflicht konstruiert wird.
Anwälte pflegen als Anrede "Hohes Gericht" zu verwenden, was dann in
Zivilsachen oft die Retourkutsche "Herr Kollege " auslöst.
Neutral wird in der dritten Person gesprochen: Das Gericht möge
beschließen---- während das Gericht die handelnden Personen mit
Kläger/Klägervertreter bzw Beklagter/Beklagtenvertreter anredet. Zeugen
und Sachverständige werden meist mit dem Namen angeredet oder eben mit
der Funktion.
In Strafsachen haben die Angeklagten Narrenfreiheit. Ob sie Frau
Richterin oder Frau Vorsitzender oder eei Alder oder Chef und du sagen
ist egal.
Das Gericht wird den Angeklagten im Zweifel mit seinem Namen anreden.
Den Anwalt mit Herr Verteidiger, den Staatsanwalt so, auch wenn er
Leitender Oberstaatsanwalt sein sollte. Die Plädoyers werden allgemein
mit Hohes Gericht eingeleitet, was dann auch die Laienrichter (Schöffen)
einschließt.
mfg
bjk
Matthias Frank schrieb:
> Es dient der Rechtsfindung.
Quatsch!
--
Viele Gruesse Klaus-Holger Trappe
(E-Mail hierauf verbleibt unbeachtet)
> Das Gericht wird den Angeklagten im Zweifel mit seinem Namen anreden.
> Den Anwalt mit Herr Verteidiger, den Staatsanwalt so, auch wenn er
> Leitender Oberstaatsanwalt sein sollte. Die Plädoyers werden allgemein
> mit Hohes Gericht eingeleitet, was dann auch die Laienrichter (Schöffen)
> einschließt.
Wie aber redet man einen namentlich bekannten Einzelrichter
schriftlich an?
Am 08.12.2010 23:36, schrieb Stefan Schmitz:
>
> Wie aber redet man einen namentlich bekannten Einzelrichter
> schriftlich an?
Gar nicht, man verzichtet auf Anreden und Grußformeln
"In dem Rechtsstreit ... wird beantragt, ..."
--
Viele Grüße
Peter
> Ich finde zwar überall, dass man den vorsitzenden Richter/in mit Herr
> Vorsitzender anreden soll, aber gibt es dafür auch eine Pflicht und eine
> Rechtsnorm?
Nicht mehr als bei anderen Formen der Anrede. Wer anderen die normalen
Höflichkeitsformen vorenthält, kann sie irritieren, verärgern und sich
in Extremfällen der Beleidigung schuldig machen; im besonderen Fall
der Gerichtsverhandlung stehen dazwischen noch Maßnahmen nach §§ 176
ff. GVG.
-thh
Im normalen Schriftsatz macht man das gar nicht.
Da verwendet man die dritte Person "das Gericht".
Wenn man den Einzelrichter ausnahmsweise und außerhalb des normalen
Schriftsatzes wirklich persönlich ansprechen möchte, dann normal mit
"Herr xy".
Christoph
Wer konstruiert da eine Pflicht?
>
> Anwälte pflegen als Anrede "Hohes Gericht" zu verwenden, was dann in
> Zivilsachen oft die Retourkutsche "Herr Kollege " auslöst.
Unsinn.
Ich habe es in 10 Jahren nicht einmal erlebt, dass ein Anwalt in einem
Zivilprozess als Anrede "Hohes Gericht" verwendet hätte.
Im Strafverfahren kommt es selten vor, allerdings zumeist nur im
(förmlichen) Schlussvortrag.
>
> Neutral wird in der dritten Person gesprochen: Das Gericht möge
> beschließen---- während das Gericht die handelnden Personen mit
> Kläger/Klägervertreter bzw Beklagter/Beklagtenvertreter anredet.
Unsinn.
"Klägervertreter" ist äußerst selten. Entsprechend präzise der ZPO wird
der Rechtsanwalt Prozeßbevollmächtigter des ... genannt.
> Zeugen
> und Sachverständige werden meist mit dem Namen angeredet oder eben mit
> der Funktion.
Unsinn, immer mit Namen.
Ich habe es in 10 Jahren nicht einmal erlebt, dass ein Richter in einem
Zivilprozess als Anrede für einen Zeugen die "Funktion" "Zeuge"
verwendet hätte.
>
> In Strafsachen haben die Angeklagten Narrenfreiheit. Ob sie Frau
> Richterin oder Frau Vorsitzender oder eei Alder oder Chef und du sagen
> ist egal.
Unsinn. "eei Alder", "Chef" und "du" werden sich die allermeisten
Recihter verbieten, notfalls unter Androhung eines Ordnungsmittel.
>
> Das Gericht wird den Angeklagten im Zweifel mit seinem Namen anreden.
> Den Anwalt mit Herr Verteidiger, den Staatsanwalt so, auch wenn er
> Leitender Oberstaatsanwalt sein sollte. Die Plädoyers werden allgemein
> mit Hohes Gericht eingeleitet, was dann auch die Laienrichter (Schöffen)
> einschließt.
>
> mfg
> bjk
Christoph
> Unsinn.
> Ich habe es in 10 Jahren nicht einmal erlebt, dass ein Anwalt in einem
> Zivilprozess als Anrede "Hohes Gericht" verwendet hätte.
> Im Strafverfahren kommt es selten vor, allerdings zumeist nur im
> (förmlichen) Schlussvortrag.
Das habe ich schon häufiger erlebt, wirkt aber eigtl. immer albern, vor
allem vor dem Einzelrichter.
> Unsinn.
> "Klägervertreter" ist äußerst selten. Entsprechend präzise der ZPO wird
> der Rechtsanwalt Prozeßbevollmächtigter des ... genannt.
Auch das ist keineswegs selten. Gerade wenn der Name des Rechtsanwalts
in der Sitzung gerade nicht "präsent" ist.
> Unsinn, immer mit Namen.
> Ich habe es in 10 Jahren nicht einmal erlebt, dass ein Richter in einem
> Zivilprozess als Anrede für einen Zeugen die "Funktion" "Zeuge"
> verwendet hätte.
Auch das kommt vor - und gar nicht so selten, weil auch hier Namen gerne
mal vergessen werden. ZB bei Vorhalten aus dem Gedächtnis.
>> In Strafsachen haben die Angeklagten Narrenfreiheit. Ob sie Frau
>> Richterin oder Frau Vorsitzender oder eei Alder oder Chef und du sagen
>> ist egal.
>
> Unsinn. "eei Alder", "Chef" und "du" werden sich die allermeisten
> Recihter verbieten, notfalls unter Androhung eines Ordnungsmittel.
das sehe ich allerdings auch so.
--
Viele Grüße
Peter
Wie oft und in welcher Funktion hast Du das erlebt?
>
>> Unsinn.
>> "Klägervertreter" ist äußerst selten. Entsprechend präzise der ZPO wird
>> der Rechtsanwalt Prozeßbevollmächtigter des ... genannt.
>
> Auch das ist keineswegs selten. Gerade wenn der Name des Rechtsanwalts
> in der Sitzung gerade nicht "präsent" ist.
In 10 Jahren mit über eigenen 100 Verfahren jährlich habe ich es nicht
einmal erlebt, dass ich oder der gegnerische Kollege mit
"Klägervertreter" oder "Beklagtenvertreter" benannt wurden.
In zahlreichen weiteren Verfahren als Beobachter übrigens auch nicht.
>
>> Unsinn, immer mit Namen.
>> Ich habe es in 10 Jahren nicht einmal erlebt, dass ein Richter in einem
>> Zivilprozess als Anrede für einen Zeugen die "Funktion" "Zeuge"
>> verwendet hätte.
>
> Auch das kommt vor - und gar nicht so selten, weil auch hier Namen gerne
> mal vergessen werden. ZB bei Vorhalten aus dem Gedächtnis.
Das habe ich noch nicht einmal erlebt.
Name vergessen vom Richter?
Der hat die Akte vor sich liegen und schaut vorher da rein bzw. auf
seine Notizen.
[...]
Christoph
>Es ist seit Olims Zeiten üblich, Amtsträger nicht mit ihrem Namen
>sondern mit der Amtbezeichnung anzureden. Das hat sich in manchen
>Gehirnen so festgefressen, dass daraus eine Pflicht konstruiert wird.
...
>Zeugen
>und Sachverständige werden meist mit dem Namen angeredet oder eben mit
>der Funktion.
...
>Das Gericht wird den Angeklagten im Zweifel mit seinem Namen anreden.
>Den Anwalt mit Herr Verteidiger, den Staatsanwalt so, auch wenn er
>Leitender Oberstaatsanwalt sein sollte.
"Frau Zeugin, haben Sie auch eine Ladung bekommen?"
"Nein, Herr Richter, mich hat er nur in den Po gekniffen."
Aus: Wittich, Boris:
"Da trat der Staatsanwalt ins Protokoll -
Stilblüten aus Polizeiberichten und Gerichtsverhandlungen"
Deutscher Taschenbuchverlag, 1984. ISBN: 342310239X
Henning
Herr/Frau Robenkasper wäre die korrekte und wahrheitsnächste Anrede. Da man
bei/vor Gericht _immer_ die Wahrheit sagen sollte und dies als
Nichtbeschuldigter muß, sollte man auch nicht lügen, wenn man die
Gerichtsvorsteherdrüse als Arschloch empfindet. Die Anrede "Arschloch" ist
allerdings mit "Mit Verlaub, Herr/Frau ... Sie sind ein ..." einzuleiten.
So hielt es ein ehemaliger Außenminister der real existierenden BRD
zumindest vor seiner Zeit als Außenminister gegenüber dem
Bundestagspräsidenten.
Thomas Fuchs
--
[Hausdurchsuchung und Beschlagnahme] "ist - wie Brand oder Einbruch -
allgemeines Lebensrisiko." - Jurist Thomas Hochstein am 29.11.2010, 22:10
<dsrs.10112...@thorondor.akallabeth.de>