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Muss ich einen Orderscheck akzeptieren?

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Monika Gutbrodt

unread,
Dec 21, 2007, 5:38:48 AM12/21/07
to
Hallo,
nachdem ich mein altes Auto verkauft habe, hat sich aus meiner
Kfz-Versicherung ein Beitragsguthaben ergeben, dass mir die
Versicherungsgesellschaft erstattet. So weit, so gut -doch leider bietet
sie mir nur einen Orderscheck an. Da ich ein Online-Konto habe, über das
auch bisher sämtliche Zahlungsvorgänge papierlos abgewickelt wurden,
bringt es für mich einiges an organisatorischen und finanziellen
Aufwänden mit sich.

Kann ich vom Versicherer verlangen, dass er mir das Guthaben auf
demselben Weg erstattet wie bisher alle sonstigen Zahlungen erfolgten?
Falls nein: warum nicht, und falls ja: wie am besten, und auf welcher
Grundlage?


--
Gruss
Monika

Jens Müller

unread,
Dec 21, 2007, 5:59:43 AM12/21/07
to
Monika Gutbrodt schrieb:

> Hallo,
> nachdem ich mein altes Auto verkauft habe, hat sich aus meiner
> Kfz-Versicherung ein Beitragsguthaben ergeben, dass mir die
> Versicherungsgesellschaft erstattet. So weit, so gut -doch leider bietet
> sie mir nur einen Orderscheck an. Da ich ein Online-Konto habe, über das
> auch bisher sämtliche Zahlungsvorgänge papierlos abgewickelt wurden,
> bringt es für mich einiges an organisatorischen und finanziellen
> Aufwänden mit sich.


... nämlich 55 Cent Porto ...

Monika Gutbrodt

unread,
Dec 21, 2007, 6:19:30 AM12/21/07
to
Hallo,

Am 21.12.2007 11:59 schrieb Jens Müller:
>> sie mir nur einen Orderscheck an. Da ich ein Online-Konto habe, über das
>> auch bisher sämtliche Zahlungsvorgänge papierlos abgewickelt wurden,
>> bringt es für mich einiges an organisatorischen und finanziellen
>> Aufwänden mit sich.

> .... nämlich 55 Cent Porto ...

leider ist das nicht alles: das kostet mindestens 7,-€ Gebühren für die
Sonderbehandlung des Vorgangs (je nach ausstellender Bank und Betrag
auch noch deutlich mehr), mithin gut 10% der Erstattungssumme. Da ich
mich nicht das erste Mal darüber ärgere, würde ich dem Treiben gern ein
Ende setzen. Letzten Endes dient es nur dem ungerechtfertigten Zeit- und
Zinsgewinn und der Spekulation auf die Bequem- und Vergesslichkeit der
Kunden. Außerdem: warum sollte ich gezwungen werden, auch nur 55 Cent zu
investieren?

Daher noch einmal meine Frage: kann ich eine Überweisung verlangen?


--
Gruss
Monika

Thomas Gangelt

unread,
Dec 21, 2007, 6:41:16 AM12/21/07
to

"Monika Gutbrodt" <mgut...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:5t1lq3F...@mid.uni-berlin.de...

> leider ist das nicht alles: das kostet mindestens 7,-¤ Gebühren für die
> Sonderbehandlung des Vorgangs (je nach ausstellender Bank und Betrag
> auch noch deutlich mehr), mithin gut 10% der Erstattungssumme. Da ich
> mich nicht das erste Mal darüber ärgere, würde ich dem Treiben gern ein
> Ende setzen. Letzten Endes dient es nur dem ungerechtfertigten Zeit- und
> Zinsgewinn und der Spekulation auf die Bequem- und Vergesslichkeit der
> Kunden. Außerdem: warum sollte ich gezwungen werden, auch nur 55 Cent zu
> investieren?

Du bist soundso gezwungen die Postengebühren Deiner Bank zu bezahlen. Wenn
Du meinst, mit Deinem Onlinekonto viel Geld sparen zu können dann heul'
hinterher nicht 'rum, wenn Du mal Die "Strafgebühren" Deiner Bank bezahlen
musst. Bei normal kalkulierten Kontoführungsgebühren ist der Scheck in der
Regel kostenfrei, bei Onlinekonten eben nicht. Das weiß man aber vorher.


>
> Daher noch einmal meine Frage: kann ich eine Überweisung verlangen?

Klar kannst Du. Ich würde es aber eher mit freundlich bitten versuchen.
Einen Rechtsanspruch sehe ich nicht.

Gruß, Thomas


Klaus.Holger Trappe

unread,
Dec 21, 2007, 7:05:11 AM12/21/07
to

Hallo,

Monika Gutbrodt schrieb:

> Kfz-Versicherung ein Beitragsguthaben ergeben, dass mir die

> sie mir nur einen Orderscheck an.

> Kann ich vom Versicherer verlangen, dass er mir das Guthaben auf


> demselben Weg erstattet wie bisher alle sonstigen Zahlungen erfolgten?

ja
Ungewünschte Scheckzahlungen sind unseriös (bzw. die "Zahler").

> Falls nein: warum nicht, und falls ja: wie am besten, und auf welcher
> Grundlage?

-hm
-da die Versicherungsmafia am Regierungstisch sitzt und Gesetze
mitmacht ...
-evtl. irgendwas im BGB, Bringschuld ...?

--
Viele Gruesse Klaus-Holger Trappe
(E-Mail hierauf verbleibt unbeachtet)

Marco Sondermann

unread,
Dec 21, 2007, 7:17:00 AM12/21/07
to
Klaus.Holger Trappe folterte am 21.12.2007 folgende Tasten:

>> Kfz-Versicherung ein Beitragsguthaben ergeben, dass mir die
>> sie mir nur einen Orderscheck an.
>> Kann ich vom Versicherer verlangen, dass er mir das Guthaben auf
>> demselben Weg erstattet wie bisher alle sonstigen Zahlungen erfolgten?
>
> ja
> Ungewünschte Scheckzahlungen sind unseriös (bzw. die "Zahler").

Nicht gerade ein rechtliches Argument.

Marco


--
Nur Narren sind sicher - der kluge Mann denkt weiter nach.

Marco Sondermann

unread,
Dec 21, 2007, 7:20:13 AM12/21/07
to
Monika Gutbrodt folterte am 21.12.2007 folgende Tasten:

> So weit, so gut -doch leider bietet

[...]


> Kann ich vom Versicherer verlangen, dass er mir das Guthaben auf
> demselben Weg erstattet wie bisher alle sonstigen Zahlungen erfolgten?

Jein. IIRC handelt es sich bei Schecks um eine Leistung Erfüllungshalber,
durch die (also das reine Übergeben des Schecks) die geschuldete Leistung
noch nicht erbracht ist und die du (soweit nicht anders vereinbart) deshlab
auch nicht schuldbefreiend aktzeptieren must (alles IIRC).

Du kannst aber insofern nicht verlangen, daß dir das Geld überwiesen wird,
als z. B. auch Barzahlung für den Versicherer möglich wäre.

Marco


--
Die Bäume werden kahl und leer,
an vielen hängt ein Aktionär.

Matthias Kryn

unread,
Dec 21, 2007, 8:12:30 AM12/21/07
to
Thomas Gangelt schrieb:

> Die "Strafgebühren" Deiner Bank bezahlen musst. Bei normal
> kalkulierten Kontoführungsgebühren ist der Scheck in der
> Regel kostenfrei,

Scheck ist bei so ziemlich jeder Bank das teuerste
Zahlungsmittel, wo gibt.

Grüße
Matthias

Message has been deleted

Holger Pollmann

unread,
Dec 21, 2007, 10:43:13 AM12/21/07
to
Johanne...@gmx.de schrieb:

> Nein, es liegt im Ermessen des Schuldners, den Zahlungsweg
> auszuwählen,

Ähm.. bitte?

nein,e s richtet sich nach dem Vertrag, wie Zahlung zu erfolgen hat.
Grundätzlich gilt dabei Barzahlung, wobei in vielen Gebieten mittlerweile
Überweisung so üblich sein drüfte, daß diese Zahlugnsart dann auch
akzeptiert werden muß oder sogar gefordert werden kann.

> Durch den Scheck entstehen dir keine Nachteile,

Da aber nicht Zahlugn per Scheck vereinbart war, ist das Anbieten eines
Schecks kein Erfüllungsangebot, so daß der Gläubiger den Scheck ablehnen
darf.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Marco Sondermann

unread,
Dec 21, 2007, 10:46:30 AM12/21/07
to
Johanne...@gmx.de folterte am 21.12.2007 folgende Tasten:

>>>Kann ich vom Versicherer verlangen, dass er mir das Guthaben auf
>>>demselben Weg erstattet wie bisher alle sonstigen Zahlungen erfolgten?
>>>Falls nein: warum nicht, und falls ja: wie am besten, und auf welcher
>>>Grundlage?
>

> Nein, es liegt im Ermessen des Schuldners, den Zahlungsweg
> auszuwählen,

Ist etwa Bargeld-Zahlung nicht per die gesetzlich vorgesehen Methode? Falls
doch, wenn dann nichts anders vereinbart wurde, wäre ein Scheck eben nicht
so ohne weiteres schuldbefreiend.

Marco


--
Orgel und Klavier unterscheiden sich vor allem dadurch, daß an der Orgel
die größeren Pfeifen sitzen.

Monika Gutbrodt

unread,
Dec 21, 2007, 12:06:57 PM12/21/07
to
Hallo,

Am 21.12.2007 16:37 schrieb Johanne...@gmx.de:
> Durch den Scheck entstehen dir keine Nachteile,

ärgerlicherweise schon: neben den schon erwähnten hohen Gebühren kommt
auch noch einiges an Wegekosten und -Zeiten hinzu. Das bewegt sich
insgesamt keineswegs mehr im zu vernachlässigenden Bereich. Überweisung
wäre für alle Beteiligten einfacher und kostenneutral.

--
Gruss
Monika

Sven Bötcher

unread,
Dec 21, 2007, 1:37:13 PM12/21/07
to
Johanne...@gmx.de schrieb:

> On Fri, 21 Dec 2007 11:38:48 +0100, Monika Gutbrodt <mgut...@gmx.de>
> wrote:
>
>
>>> Kann ich vom Versicherer verlangen, dass er mir das Guthaben auf
>>> demselben Weg erstattet wie bisher alle sonstigen Zahlungen erfolgten?
>>> Falls nein: warum nicht, und falls ja: wie am besten, und auf welcher
>>> Grundlage?
>
> Nein, es liegt im Ermessen des Schuldners, den Zahlungsweg
> auszuwählen,

Quark, riesengrosser. Seit wann ist ein Orderscheck ein gesetzliches
Zahlungsmittel?


> du könntest nicht Scheck anstelle von Überweisung z.b.
> verlangen, solange dir Zusatzkosten entstehen kannst du sie natürlich
> von ihm verlangen.

Quarkquarkquark. Er kann Zahlung mit einem geseztlichen Zahlungsmittel
verlangen - basta!

Bye
Sven

Sven Bötcher

unread,
Dec 21, 2007, 1:41:07 PM12/21/07
to
Monika Gutbrodt schrieb:

Du kannst Zahlung mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel verlangen. Ein
Scheck ist dies nicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Scheck
Nach § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz musst du nur Euronen der EZB
annehmen.

Bye
Sven

Sven Bötcher

unread,
Dec 21, 2007, 1:42:31 PM12/21/07
to
Thomas Gangelt schrieb:


> Klar kannst Du. Ich würde es aber eher mit freundlich bitten versuchen.
> Einen Rechtsanspruch sehe ich nicht.

Er hat einen Rechtsanspruch auf ein gesetzliches Zahlungsmittel.

Bye
Sven

Sven Bötcher

unread,
Dec 21, 2007, 1:43:26 PM12/21/07
to
Marco Sondermann schrieb:

> Klaus.Holger Trappe folterte am 21.12.2007 folgende Tasten:
>
>>> Kfz-Versicherung ein Beitragsguthaben ergeben, dass mir die
>>> sie mir nur einen Orderscheck an.
>>> Kann ich vom Versicherer verlangen, dass er mir das Guthaben auf
>>> demselben Weg erstattet wie bisher alle sonstigen Zahlungen erfolgten?
>> ja
>> Ungewünschte Scheckzahlungen sind unseriös (bzw. die "Zahler").
>
> Nicht gerade ein rechtliches Argument.

§ 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz

Bye
Sven

Marco Sondermann

unread,
Dec 21, 2007, 1:56:01 PM12/21/07
to
Sven Bötcher folterte am 21.12.2007 folgende Tasten:

>>>> Kfz-Versicherung ein Beitragsguthaben ergeben, dass mir die
>>>> sie mir nur einen Orderscheck an.
>>>> Kann ich vom Versicherer verlangen, dass er mir das Guthaben auf
>>>> demselben Weg erstattet wie bisher alle sonstigen Zahlungen erfolgten?
>>> ja
>>> Ungewünschte Scheckzahlungen sind unseriös (bzw. die "Zahler").
>>
>> Nicht gerade ein rechtliches Argument.
>
> § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz

Was willst Du mir damit jetzt sagen. Auch da steht keine Definition von
unseriös, geschweige denn, daß ungewünschte Scheckzahlungen unseriös sind.

Marco


--
Der Igel mit viel Winterspeck
spritzt unter'm Rad viel besser weg.

Marco Sondermann

unread,
Dec 21, 2007, 1:57:21 PM12/21/07
to
Sven Bötcher folterte am 21.12.2007 folgende Tasten:

> Du kannst Zahlung mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel verlangen. Ein

> Scheck ist dies nicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Scheck
> Nach § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz musst du nur Euronen der EZB
> annehmen.

Wenn er die Versicherung per Überweisung o. ä bezahlt, wüßte ich nicht, wie
er auf einer Erstattung mittels Bargeld bestehen könnte.

Ekkehard Schwarz

unread,
Dec 21, 2007, 3:14:17 PM12/21/07
to
Monika Gutbrodt schrieb:

>Am 21.12.2007 11:59 schrieb Jens Müller:
>
>> .... nämlich 55 Cent Porto ...
>
>leider ist das nicht alles: das kostet mindestens 7,-€ Gebühren für die
>Sonderbehandlung des Vorgangs (je nach ausstellender Bank und Betrag
>auch noch deutlich mehr), mithin gut 10% der Erstattungssumme.

Für die Einreichung eines Inlandsschecks?
Welche Bank ist so unverschämt?

Gruß
E.S.

Monika Gutbrodt

unread,
Dec 21, 2007, 3:28:48 PM12/21/07
to
Hallo,

Am 21.12.2007 19:57 schrieb Marco Sondermann:
> Wenn er die Versicherung per Überweisung o. ä bezahlt, wüßte ich nicht, wie
> er

sie, bitteschön; soviel Platz muss sein. ;-)


> auf einer Erstattung mittels Bargeld bestehen könnte.

Will ich ja gar nicht. Überweisung wäre mir am liebsten. Nur: ein Scheck
ist sowas von unüblich, dass es der erste seit dem Mauerfall ist, den
ich bekomme oder ausstelle. Bei meiner Bank gibt es schon seit
mindestens fünfzehn Jahren keine Schecks mehr; entsprechenden Aufwand
erzeugt das dann, wenn doch mal einer daherkommt. Aus diesem Blickwinkel
(aber nur so) finde ich die Gebühr noch nicht einmal zu hoch. Als
nächstes schicken die mir noch einen Wechsel oder etwas ähnlich
antiquiertes...


--
Gruss
Monika

Kurt Guenter

unread,
Dec 21, 2007, 3:38:29 PM12/21/07
to
Monika Gutbrodt <mgut...@gmx.de> schrieb:

>leider ist das nicht alles: das kostet mindestens 7,-€ Gebühren für die
>Sonderbehandlung des Vorgangs (je nach ausstellender Bank und Betrag
>auch noch deutlich mehr), mithin gut 10% der Erstattungssumme.

Geiz ist ja sooo goil!

> Da ich mich nicht das erste Mal darüber ärgere, würde ich dem Treiben gern ein
>Ende setzen.

Nur zu, es gibt genügend Banken mit Service und ohne Gebühren.

>Daher noch einmal meine Frage: kann ich eine Überweisung verlangen?

Nö.

Marion Scheffels

unread,
Dec 21, 2007, 3:42:41 PM12/21/07
to
Monika Gutbrodt <mgut...@gmx.de> schrieb:

>So weit, so gut -doch leider bietet
>sie mir nur einen Orderscheck an.

Zahl ihn auf ein Sparbuch ein.

MarionS
--
einweg...@marions.de

"Didn't they say the pen was mightier than the sword?" - James Bond
"Thanks to me they were right!" - Q
(GoldenEye)

Marion Scheffels

unread,
Dec 21, 2007, 3:45:35 PM12/21/07
to
"Matthias Kryn" <usene...@planet-interkom.de> schrieb:

>Scheck ist bei so ziemlich jeder Bank das teuerste
>Zahlungsmittel, wo gibt.

Ja, bei der Postbank kostet er glatte 1000% von einer normalen Buchung.
Nämlich nichts.

Sind andere Banken wirklich so dreist?? Bei der Citibank löse ich für
die 7 Ocken ja fast schon einen Fremdwährungsscheck ein!

Marion Scheffels

unread,
Dec 21, 2007, 3:48:58 PM12/21/07
to
Monika Gutbrodt <mgut...@gmx.de> schrieb:

>Überweisung
>wäre für alle Beteiligten einfacher und kostenneutral.

Du meinst, deine Extrawurst kostet die nichts extra? Da sind
Gewerbliche. Jeder Handschlag eines Angestellten kostet Geld.
So wie du Gerenne und Getue hast, um den Scheck einzulösen, haben die
Gerenne und Getue, außer der Reihe eine Überweisung zu veranlassen.

Marion Scheffels

unread,
Dec 21, 2007, 3:54:01 PM12/21/07
to
Ekkehard Schwarz <es+n...@nurfuerspam.de> schrieb:

>Für die Einreichung eines Inlandsschecks?
>Welche Bank ist so unverschämt?

Ach, doch garantiert irgendeine Direktbank. Null Gebühren, hohe
Guthabenzinsen. Irgendwie muss man das doch bezahlen. Mit null Service,
null Filialen und eben null gutem altem Papierkram wie diesem.

Ekkehard Schwarz

unread,
Dec 21, 2007, 4:11:51 PM12/21/07
to
Matthias Kryn schrieb:

>Scheck ist bei so ziemlich jeder Bank das teuerste
>Zahlungsmittel, wo gibt.

Für den Aussteller? Vielleicht, kann dem Empfänger aber egal sein.

Für den Empfänger? Bei welcher Bank?
Hier die Konditionen verschiedener Online-Banken für die Einreichung
von Inlandsschecks :

comdirekt: kostenfrei [1]
DKB: kostenfrei [2]
ING-DiBa: kostenfrei [3]
Netbank: kostenfrei [4]
1822direkt: kostenfrei [4]

[1] <http://www.comdirect.de/static/pdf/corp0099.pdf>
[2] <http://www.dkb.de/privat/privat/preisverzeichnis_eur.pdf>
[3] <https://www.ing-diba.de/main/kk/girokonto/produktinfos/preise/>
[4] keine ausdrückliche Erwähnung des Einzugs von Inlandsschecks,
Preise werden aber nur für Auslandsschecks angegeben

Gruß
E.S.

Matthias Kryn

unread,
Dec 21, 2007, 4:20:21 PM12/21/07
to
Monika Gutbrodt schrieb:

> Als nächstes schicken die mir noch einen Wechsel
> oder etwas ähnlich antiquiertes...

Alles eine Sache der Branche.

Grüße
Matthias

Kai Poehlmann

unread,
Dec 21, 2007, 4:10:23 PM12/21/07
to
Moin!

Monika Gutbrodt schrieb:


> sie mir nur einen Orderscheck an. Da ich ein Online-Konto habe, über das
> auch bisher sämtliche Zahlungsvorgänge papierlos abgewickelt wurden,
> bringt es für mich einiges an organisatorischen und finanziellen
> Aufwänden mit sich.

Evtl. mit einem Bekannten, der kein Onlinekonto hat, zu seiner Bank
gehen, den Scheck zu indossieren (auf der Rückseite quer unterschreiben)
und ihn den Scheck einreichen zu lassen.

Kai

Matthias Kryn

unread,
Dec 21, 2007, 4:30:14 PM12/21/07
to
Marion Scheffels schrieb:

> "Matthias Kryn" <usene...@planet-interkom.de> schrieb:
>
> > Scheck ist bei so ziemlich jeder Bank das teuerste
> > Zahlungsmittel, wo gibt.
>
> Ja, bei der Postbank kostet er glatte 1000% von einer
> normalen Buchung. Nämlich nichts.
>
> Sind andere Banken wirklich so dreist?? Bei der Citibank löse
> ich für die 7 Ocken ja fast schon einen Fremdwährungsscheck
> ein!

Dresdner: 1,25 Euro (das habe ich ab und an).

Kurzes gugeln: andere Sparkassen und Banken nehmen zwischen 0,30
und 7,50 Euro/Scheck. Je klein, desto hochpreis.

Grüße
Matthias

Frank Kozuschnik

unread,
Dec 21, 2007, 6:44:14 PM12/21/07
to
Monika Gutbrodt schrieb:

> [Orderscheck]
>
> [...] kostet mindestens 7,-€ Gebühren für die Sonderbehandlung [...]

Welche Bank ist das? (Ich kenne bisher keine, die für den Einzug eines
Schecks derartige Gebühren verlangt.)

Monika Gutbrodt

unread,
Dec 21, 2007, 7:43:34 PM12/21/07
to
Aber hallo,

Am 21.12.2007 21:54 schrieb Marion Scheffels:
> null Filialen und eben null gutem altem Papierkram wie diesem.

Du liegst daneben, vor allem mit dem Papierkram: der ist zwar alt, aber
alles andere als gut.

Witzig finde ich, dass die Diskussion über die Güte von Kreditinstituten
losgeht statt über das eigentliche Anliegen und den eigentlichen
Missetäter, die Versicherung. Mich würde ja mal interessieren, was die
dazu sagt, wenn ich meine Beiträge per Orderscheck begleiche. Man müsste
doch, man sollte mal... ;->


--
Gruss
Monika

Monika Gutbrodt

unread,
Dec 21, 2007, 7:48:43 PM12/21/07
to
Hallo,

Am 21.12.2007 21:48 schrieb Marion Scheffels:
> Du meinst, deine Extrawurst kostet die nichts extra? Da sind
> Gewerbliche. Jeder Handschlag eines Angestellten kostet Geld.

eben. Was meinst Du, was so ein Brief mit ausgedrucktem Scheck für ein
Aufwand ist, verglichen mit ein paar Bits, die durch die Leitung flitzen.


> So wie du Gerenne und Getue hast, um den Scheck einzulösen, haben die
> Gerenne und Getue, außer der Reihe eine Überweisung zu veranlassen.

Wenn die das tatsächlich so aus dem Tritt bringen sollte (was ich mir
nicht wirklich vorstellen kann), dann haben sie selber Schuld: was
setzen sie auch erst eine grobe Ausnahme auf, wenn sie hinterher
Probleme haben mit der Ausnahme von der Ausnahme...? Aber wie gesagt:
vorstellen kann ich mir das nicht wirklich. Letzten Endes ist es aber
auch Schiet-egal, wie effizient deren interne Abläufe organisiert sind
-hier geht es um meine. Und die muss ich mir von Anderen aufzwingen
lassen? Das würde mich schon einigermaßen verblüffen.


--
Gruss
Monika

Kurt Guenter

unread,
Dec 22, 2007, 5:38:45 AM12/22/07
to
Marion Scheffels <einweg...@marions.de> schrieb:

>Ach, doch garantiert irgendeine Direktbank. Null Gebühren, hohe
>Guthabenzinsen. Irgendwie muss man das doch bezahlen. Mit null Service,
>null Filialen und eben null gutem altem Papierkram wie diesem.

im Gegensatz zur Postbank bauen die Direkt-Banken ihre Geldautomaten
nicht massiv ab!

Und die Postbank ist auch nicht für jeden kostenfrei. Geringverdiener
oder Teilzeitkräfte mit geringem Gehalt zahlen eine kräftige
Monatsgebühr!


Kurt Guenter

unread,
Dec 22, 2007, 5:41:07 AM12/22/07
to
Monika Gutbrodt <mgut...@gmx.de> schrieb:

>ein Scheck ist sowas von unüblich,

nö, bei Versicherungen gang und gäbe.


Wolfgang May

unread,
Dec 22, 2007, 5:44:47 AM12/22/07
to
Marion Scheffels <einweg...@marions.de> wrote:
> Monika Gutbrodt <mgut...@gmx.de> schrieb:
>
> >Überweisung
> >wäre für alle Beteiligten einfacher und kostenneutral.
>
> Du meinst, deine Extrawurst kostet die nichts extra? Da sind
> Gewerbliche. Jeder Handschlag eines Angestellten kostet Geld.
> So wie du Gerenne und Getue hast, um den Scheck einzulösen, haben die
> Gerenne und Getue, außer der Reihe eine Überweisung zu veranlassen.

Rueckzahlung von ueberzahlte Beitraegen wegen Verkauf sollte fuer eine
Kfz-Versicherung nicht "ausser der Reihe" sein.

Dieser Scheck-Kram scheint aber tatsaechlich in Mode zu kommen. Mein
Energieversorger (EON) zahlt jedes Jahr die sich aus der
Jahresabrechnung ergebende Rueckzahlung per Scheck zurueck. Und setzt
selbstverstaendlich die Vorauszahlung immer zu hoch an.
EnBW hat das frueher einfach mit den naechsten Zahlungen verrechnet
(fehlerfrei, selbst das schafft EON ja meistens nicht) - leider
gibts dort wo ich jetzt wohne kein EnBW.

Dieses Jahr kam aber nicht nur ein Scheck, sondern drei Tage spaeter
ein Brief "Sie werden in den naechsten Tagen aufgrund eines
Bearbeitungsfehlers einen zweiten Scheck zugesendet bekommen. Senden
Sie uns diesen bitte zurueck". Nicht mal ein Freiumschlag dabei ...
Am naechsten Tag kam dann auch der zweite Scheck.

Nein, ich habe ihn nicht zurueckgeschickt (aber bisher auch nicht
eingeloest, das mache ich wenn ich mich irgendwann nach Suedamerika
absetze).

Wolfgang

Sven Bötcher

unread,
Dec 22, 2007, 7:29:47 AM12/22/07
to
Monika Gutbrodt schrieb:

> Hallo,
>
> Am 21.12.2007 19:57 schrieb Marco Sondermann:
>> Wenn er die Versicherung per Überweisung o. ä bezahlt, wüßte ich nicht, wie
>> er
>
> sie, bitteschön; soviel Platz muss sein. ;-)

Dass "sie" mehr Platz als "er" verbraucht, beobachte ich auch im realen
Leben da draussen immer wieder. ;-)


>> auf einer Erstattung mittels Bargeld bestehen könnte.
>
> Will ich ja gar nicht. Überweisung wäre mir am liebsten.

Dann teile der Versicheurng doch einfach mit, dass du keine Schecks
annehmen kannst oder willst und um Überweisung bittst. Geldschulden sind
Bringschulden und ein Scheck ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. Also
müssen sie Dir notfalls das Geld in bar persönlich vorbei bringen oder
eine Zahlungsart wählen, die du akzeptierst.

Bye
Sven

Sven Bötcher

unread,
Dec 22, 2007, 7:31:42 AM12/22/07
to
Marco Sondermann schrieb:

> Sven Bötcher folterte am 21.12.2007 folgende Tasten:
>
>>>>> Kfz-Versicherung ein Beitragsguthaben ergeben, dass mir die
>>>>> sie mir nur einen Orderscheck an.
>>>>> Kann ich vom Versicherer verlangen, dass er mir das Guthaben auf
>>>>> demselben Weg erstattet wie bisher alle sonstigen Zahlungen erfolgten?
>>>> ja
>>>> Ungewünschte Scheckzahlungen sind unseriös (bzw. die "Zahler").
>>> Nicht gerade ein rechtliches Argument.
>> § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz
>
> Was willst Du mir damit jetzt sagen. Auch da steht keine Definition von
> unseriös, geschweige denn, daß ungewünschte Scheckzahlungen unseriös sind.

Lerne noch mal Zitate zu lesen. Ich antwortete auf "Nicht grade ein
rechtliches Argument" und dazu lieferte ich in meiner Antwort ein
solches. Von seriös habe *ich* kein Wort geschrieben und bin auch nicht
drauf eingegangen.

Bye
Sven

Sven Bötcher

unread,
Dec 22, 2007, 7:34:11 AM12/22/07
to
Marion Scheffels schrieb:

> Monika Gutbrodt <mgut...@gmx.de> schrieb:
>
>> Überweisung
>> wäre für alle Beteiligten einfacher und kostenneutral.
>
> Du meinst, deine Extrawurst kostet die nichts extra? Da sind
> Gewerbliche. Jeder Handschlag eines Angestellten kostet Geld.
> So wie du Gerenne und Getue hast, um den Scheck einzulösen, haben die
> Gerenne und Getue, außer der Reihe eine Überweisung zu veranlassen.

Was aber rechtlich vollkommen irrelevant ist. Geldschulden sind
Bringschulden und schuldbefreiende Wirkung tritt nur durch ein
gesetzliches Zahlungmittel ein. Die Versicheurng wird Monika also immer
das Geld schulden bis sie Monika das Geld in baren Euronen vorbei
gebracht hat oder einen Zahlungsweg wählt, den Monika akzeptiert. Punkt.

Bye
Sven

Sven Bötcher

unread,
Dec 22, 2007, 7:36:40 AM12/22/07
to
Monika Gutbrodt schrieb:

> Aber hallo,
>
> Am 21.12.2007 21:54 schrieb Marion Scheffels:
>> null Filialen und eben null gutem altem Papierkram wie diesem.
>
> Du liegst daneben, vor allem mit dem Papierkram: der ist zwar alt, aber
> alles andere als gut.
>
> Witzig finde ich, dass die Diskussion über die Güte von Kreditinstituten
> losgeht statt über das eigentliche Anliegen und den eigentlichen
> Missetäter, die Versicherung.

Willkommen im Usenet. Mit den Dummschwätzern hier wirst du leben müssen.
Statt einzusehen dass man sich verrant hat und zurück zu rudern wird
dann die Diskussion emotional auf eine andere Ebene verlagert.

Bye
Sven

Matthias Niggemeier

unread,
Dec 22, 2007, 7:37:40 AM12/22/07
to
Monika Gutbrodt schrieb:

> Hallo,
>
> Am 21.12.2007 21:48 schrieb Marion Scheffels:
>> Du meinst, deine Extrawurst kostet die nichts extra? Da sind
>> Gewerbliche. Jeder Handschlag eines Angestellten kostet Geld.
>
> eben. Was meinst Du, was so ein Brief mit ausgedrucktem Scheck für ein
> Aufwand ist, verglichen mit ein paar Bits, die durch die Leitung flitzen.

Überweisung: Massiv mehr Aufwand bis unmöglich. Bei einer Versicherung
kann ein Sachbearbeiter nicht mal eben eine Überweisung tätigen; dazu
müsste er Kontovollmacht für das Versicherungskonto haben; was glaubst
du, wie viele es davon in einer durchschnittlichen Versicherung gibt?
Die Orderschecks werden zentral produziert und Gegengeprüft
(Vier-Augen-Prinzip), das ist bei einer Überweisung deutlich schwieriger
(online sogar kaum möglich).

>> So wie du Gerenne und Getue hast, um den Scheck einzulösen, haben die
>> Gerenne und Getue, außer der Reihe eine Überweisung zu veranlassen.

Jepp.

> Wenn die das tatsächlich so aus dem Tritt bringen sollte (was ich mir
> nicht wirklich vorstellen kann),

Ist aber so :-)

> dann haben sie selber Schuld: was
> setzen sie auch erst eine grobe Ausnahme auf, wenn sie hinterher
> Probleme haben mit der Ausnahme von der Ausnahme...?

Es gibt nunmal einen genehmigten Ablauf, wie eine Rückerstattung
abläuft. In dem ist eine Überweisung nicht vorgesehen.

> Aber wie gesagt:
> vorstellen kann ich mir das nicht wirklich. Letzten Endes ist es aber
> auch Schiet-egal, wie effizient deren interne Abläufe organisiert sind
> -hier geht es um meine. Und die muss ich mir von Anderen aufzwingen
> lassen? Das würde mich schon einigermaßen verblüffen.

Du kannst die Versicherung wechseln :-)

Grüsse

Matthias

Raimund Nisius

unread,
Dec 22, 2007, 7:41:12 AM12/22/07
to
Kurt Guenter <nomail@invalid> wrote:

Welchen wirtschaftlichen Hintergrund hat das? Verlagerung der
Bankgebühren auf den Scheckeinreicher?

--
Gruß, Raimund
Mein Pfotoalbum <http://www.raimund.in-berlin.de>
Mail ohne Anhang an <Reply-To:> wird gelesen. Im Impressum der Homepage
findet sich immer eine länger gültige Adresse.

Kurt Guenter

unread,
Dec 22, 2007, 8:00:48 AM12/22/07
to
usene...@raimund.in-berlin.de (Raimund Nisius) schrieb:

>Welchen wirtschaftlichen Hintergrund hat das?

damit das Konto der Versicherung nicht mittels ÜW vom Mitarbeiter
geplündert wird.


Carsten Krueger

unread,
Dec 22, 2007, 8:27:48 AM12/22/07
to
Am Sat, 22 Dec 2007 13:37:40 +0100 schrieb Matthias Niggemeier:

> Bei einer Versicherung
> kann ein Sachbearbeiter nicht mal eben eine Überweisung tätigen;

Nicht irgendeine tätigen, aber praktisch kann er eine Erstattung für Kunden
X auslösen (nicht selbst durchführen).

Gruß Carsten
--
ID = 0x2BFBF5D8 FP = 53CA 1609 B00A D2DB A066 314C 6493 69AB 2BFB F5D8
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.temporaryinbox.com/ - Antispam
cakruege (at) gmail (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/

Carsten Krueger

unread,
Dec 22, 2007, 8:28:05 AM12/22/07
to
Am Sat, 22 Dec 2007 13:37:40 +0100 schrieb Matthias Niggemeier:

> Bei einer Versicherung
> kann ein Sachbearbeiter nicht mal eben eine Überweisung tätigen;

Nicht irgendeine tätigen, aber praktisch kann er eine Erstattung für Kunden
X auslösen (nicht unbedingt selbst durchführen).

Carsten Krueger

unread,
Dec 22, 2007, 8:30:32 AM12/22/07
to
Am Sat, 22 Dec 2007 14:00:48 +0100 schrieb Kurt Guenter:

> damit das Konto der Versicherung nicht mittels ÜW vom Mitarbeiter
> geplündert wird.

Unfug.
Wer die Checks in die Hand bekommt kann auch Überweisungen veranlassen.

Einziger Grund ist Zinsschneiderei und im besten Fall komplettes Vergessen
der Einreichung durch den Kunden.

Frank Kozuschnik

unread,
Dec 22, 2007, 8:35:04 AM12/22/07
to
Monika Gutbrodt schrieb:

> Witzig finde ich, dass die Diskussion über die Güte von Kreditinstituten
> losgeht statt über das eigentliche Anliegen und den eigentlichen
> Missetäter, die Versicherung.

Offenbar finden es viele Mitleser ungewöhnlich, dass deine Bank für
den Einzug eines Inlandsschecks 7 Euro verlangt. Viele Banken machen
das ohne Extra-Entgelt. Dass die Konditionen deiner Bank da etwas aus
dem üblichen Rahmen fallen, ist schon irgendwie Teil des Problems.
Welche Bank das ist, verrätst du ja nicht, obwohl es mich und manch
anderen durchaus interessieren würde.

Wie deine Versicherung heißt und was in deren AGB steht, wissen wir
übrigens auch nicht. Für die Frage, ob sie mit Scheck zahlen dürfen,
könnten die Vertragsbedingungen aber durchaus relevant sein. Wenn dazu
nichts vereinbart ist, wird man letzten Endes § 242 BGB bemühen
müssen. Vielleicht ist es ja Verkehrssitte, dass Versicherungen per
Scheck zahlen? (Mir kommt das jedenfalls eher normal vor, als dass
eine Bank 7 Euro für den Scheckeinzug kassiert.)

> Mich würde ja mal interessieren, was die dazu sagt, wenn ich meine
> Beiträge per Orderscheck begleiche.

Vermutlich würde sie ihn bei ihrer Bank einreichen. Allerdings dachte
ich, bei deiner Bank gäbe es schon seit vielen Jahren keine Schecks?

Gerald Gruner

unread,
Dec 22, 2007, 8:59:39 AM12/22/07
to
Carsten Krueger schrieb am Sat, 22 Dec 2007:

> Am Sat, 22 Dec 2007 14:00:48 +0100 schrieb Kurt Guenter:
>
> > damit das Konto der Versicherung nicht mittels ÜW vom Mitarbeiter
> > geplündert wird.
>
> Unfug.
> Wer die Checks in die Hand bekommt kann auch Überweisungen veranlassen.
>
> Einziger Grund ist Zinsschneiderei und im besten Fall komplettes
> Vergessen der Einreichung durch den Kunden.

Dafür hat man dann den deutlich erhöhten Aufwand, einen Scheck
auszustellen und zuzuschicken. Ob sich das wirklich rechnet, frage ich
mich jedenfalls. Es muss IMHO andere Gründe haben.

Ich bekomme auch (zu Glück selten) einen Schecks und wenn, dann
ebenfalls von meiner Versicherung, und habe eher vermutet, dass das
bei letzterer eine versteckte Werbung ist: "Schau mal, wir zahlen dir
bares Geld zurück."
Da "bar" zu riskant wäre, verschicken sie halt Schecks. Als bloße
Überweisung ist das nur eine Zahl auf dem Auszug und dringt wohl nicht
so ins Bewußtsein, als wenn man das Papier materiell in der Hand hält
und einlösen muss.
Fälle wie die OP, die eine hyperteure Bank haben, sind wohl in der
Minderheit...

MfG
Gerald

--
>"Sixty-two thousand four hundred repetitions make one truth.",
> Aldous Huxley, "Brave New World", 1932
Das könnte auch das Motto der MI/FI und ihrer Kampagnen sein...

Carsten Krueger

unread,
Dec 22, 2007, 9:10:15 AM12/22/07
to
Am Sat, 22 Dec 2007 14:59:39 +0100 schrieb Gerald Gruner:

> Dafür hat man dann den deutlich erhöhten Aufwand, einen Scheck
> auszustellen und zuzuschicken. Ob sich das wirklich rechnet, frage ich
> mich jedenfalls. Es muss IMHO andere Gründe haben.

Wenn der Scheck nicht eingereicht wird lohnt sich das richtig.

> Überweisung ist das nur eine Zahl auf dem Auszug und dringt wohl nicht
> so ins Bewußtsein, als wenn man das Papier materiell in der Hand hält
> und einlösen muss.

Unfug

> Fälle wie die OP, die eine hyperteure Bank haben, sind wohl in der
> Minderheit...

Nein, das kostet bei vielen Bank Geld.
Bei Direktbanken zusätzlich noch das Porto.

Gerald Gruner

unread,
Dec 22, 2007, 10:11:43 AM12/22/07
to
Carsten Krueger schrieb am Sat, 22 Dec 2007:

> Am Sat, 22 Dec 2007 14:59:39 +0100 schrieb Gerald Gruner:
>
> > Dafür hat man dann den deutlich erhöhten Aufwand, einen Scheck
> > auszustellen und zuzuschicken. Ob sich das wirklich rechnet,
> > frage ich mich jedenfalls. Es muss IMHO andere Gründe haben.
>
> Wenn der Scheck nicht eingereicht wird lohnt sich das richtig.

Wenn!
Gehst du *wirklich* davon aus, dass das in nennenswertem Umfang
geschieht?



> > Überweisung ist das nur eine Zahl auf dem Auszug und dringt wohl nicht
> > so ins Bewußtsein, als wenn man das Papier materiell in der Hand hält
> > und einlösen muss.
>
> Unfug

Diese logisch ausgefeilte und bis ins letzte Detail begründete Aussage
ist natürlich unwiderlegbar...
Ich erspare mir daher die Frage, wie du darauf kommst. Du wärst
sowieso zu keiner echten Antwort fähig (oder willig).



> > Fälle wie die OP, die eine hyperteure Bank haben, sind wohl in der
> > Minderheit...
>
> Nein, das kostet bei vielen Bank Geld.

Mag sein. "Viele" ist nicht "alle".
Ich wüßte genauer gesagt keine Bank, die dafür so viel Gebühren nimmt.

> Bei Direktbanken zusätzlich noch das Porto.

Ohhh. Ich fange an zu weinen. Das ist eben der (dem Kunden bekannte!)
Preis, wenn man eine Direktbank wählt.

Marco Sondermann

unread,
Dec 22, 2007, 10:37:30 AM12/22/07
to
Raimund Nisius folterte am 22.12.2007 folgende Tasten:

>>>ein Scheck ist sowas von unüblich,
>>
>> nö, bei Versicherungen gang und gäbe.
>
> Welchen wirtschaftlichen Hintergrund hat das? Verlagerung der
> Bankgebühren auf den Scheckeinreicher?

Ich tippe eher auf Zinsen. Die Portkosten drüften höher liegen als die
Überweisungsgebühren.

Marco


--
Die Bäume werden kahl und leer,
an vielen hängt ein Aktionär.

Marco Sondermann

unread,
Dec 22, 2007, 10:38:03 AM12/22/07
to
Kurt Guenter folterte am 22.12.2007 folgende Tasten:

>>Welchen wirtschaftlichen Hintergrund hat das?
>
> damit das Konto der Versicherung nicht mittels ÜW vom Mitarbeiter
> geplündert wird.

Mumpitz.

Marco


--
Der Igel mit viel Winterspeck
spritzt unter'm Rad viel besser weg.

Marco Sondermann

unread,
Dec 22, 2007, 10:33:29 AM12/22/07
to
Matthias Niggemeier folterte am 22.12.2007 folgende Tasten:

>>> Du meinst, deine Extrawurst kostet die nichts extra? Da sind
>>> Gewerbliche. Jeder Handschlag eines Angestellten kostet Geld.
>>
>> eben. Was meinst Du, was so ein Brief mit ausgedrucktem Scheck für ein
>> Aufwand ist, verglichen mit ein paar Bits, die durch die Leitung flitzen.
>
> Überweisung: Massiv mehr Aufwand bis unmöglich. Bei einer Versicherung
> kann ein Sachbearbeiter nicht mal eben eine Überweisung tätigen; dazu
> müsste er Kontovollmacht für das Versicherungskonto haben; was glaubst
> du, wie viele es davon in einer durchschnittlichen Versicherung gibt?
> Die Orderschecks werden zentral produziert und Gegengeprüft
> (Vier-Augen-Prinzip), das ist bei einer Überweisung deutlich schwieriger
> (online sogar kaum möglich).

Eine inhaltliche Prüfung ist eine inhaltliche Prüfung, da ist insofern
erstmal kein Unterschied. Beim Scheck jedoch muß dazu noch Papier durch die
Gegend befördert und angefasst werden, und irgendwo eine Unterschrift o. ä.
bemerkt werden. Der Prozeß läuft viel klarer bei einer Überweisung ab.

>> Wenn die das tatsächlich so aus dem Tritt bringen sollte (was ich mir
>> nicht wirklich vorstellen kann),
>
> Ist aber so :-)

Das wage ich zu bezweifeln. Wäre zumindest die erste Versicherung in
Deutschland (eigentlich sogar das erste Unternehmen), das Probleme damit
hat, Überweisungen zu tätigen. Frag mich, wie bei denen sonst die
Buchhaltung organisiert ist.

>> dann haben sie selber Schuld: was
>> setzen sie auch erst eine grobe Ausnahme auf, wenn sie hinterher
>> Probleme haben mit der Ausnahme von der Ausnahme...?
>
> Es gibt nunmal einen genehmigten Ablauf, wie eine Rückerstattung
> abläuft. In dem ist eine Überweisung nicht vorgesehen.

Was Gott sie Dank keinerlei Einfluß auf etwaige Ansprüche von dritten hat.
Wenn die Ihre interne ABlauforganisation nicht auf die Kette bekommen, soll
das andere nicht interessieren.

Marco


--
Orgel und Klavier unterscheiden sich vor allem dadurch, daß an der Orgel
die größeren Pfeifen sitzen.

Marco Sondermann

unread,
Dec 22, 2007, 10:36:48 AM12/22/07
to
Monika Gutbrodt folterte am 21.12.2007 folgende Tasten:

>> Wenn er die Versicherung per Überweisung o. ä bezahlt, wüßte ich nicht, wie
>> er
>
> sie, bitteschön; soviel Platz muss sein. ;-)

Äh... *rausred*... er, der OP :-)

>> auf einer Erstattung mittels Bargeld bestehen könnte.
>
> Will ich ja gar nicht.

Ging in meiner Antwort auch nicht primär um dich, sondern um die
Behauptung, man müsse immer nur Bargeld aktzeptieren und anderes nicht.

> Überweisung wäre mir am liebsten. Nur: ein Scheck
> ist sowas von unüblich, dass es der erste seit dem Mauerfall ist, den
> ich bekomme oder ausstelle. Bei meiner Bank gibt es schon seit
> mindestens fünfzehn Jahren keine Schecks mehr; entsprechenden Aufwand
> erzeugt das dann, wenn doch mal einer daherkommt. Aus diesem Blickwinkel
> (aber nur so) finde ich die Gebühr noch nicht einmal zu hoch.

Zumal es auch noch ein (noch unüblicherer) Orderscheck ist, der den Banken
nochmal mehr Aufwand abverlangt, was sich natürlich auch in den Gebühren
niederschlägt.

Marco


--
Der Pfuscher schafft, der Hebel wächst,
es steigt die Kraft, die Schraube ächzt..
.. zu spät merkt seine Grosshirnrinde:
die Schraube trug ein Linksgewinde.

Marco Sondermann

unread,
Dec 22, 2007, 9:48:56 AM12/22/07
to
Marion Scheffels folterte am 21.12.2007 folgende Tasten:

>>Überweisung
>>wäre für alle Beteiligten einfacher und kostenneutral.
>

> Du meinst, deine Extrawurst kostet die nichts extra? Da sind
> Gewerbliche. Jeder Handschlag eines Angestellten kostet Geld.

> So wie du Gerenne und Getue hast, um den Scheck einzulösen, haben die
> Gerenne und Getue, außer der Reihe eine Überweisung zu veranlassen.

Allerdings, zur Bank laufen und den Überweisungsträger holen, zurück ins
Büro, aus dem Lager den Kuli holen, den Überweisungsträger ausfüllen und
dan wieder zur Bank und ihn abgeben, sich die Kopie stempeln lassen und
dann zurück ins Büro und abheften.

SCNR

Marco Sondermann

unread,
Dec 22, 2007, 9:47:31 AM12/22/07
to
Sven Bötcher folterte am 22.12.2007 folgende Tasten:

>>>>>> Kfz-Versicherung ein Beitragsguthaben ergeben, dass mir die
>>>>>> sie mir nur einen Orderscheck an.
>>>>>> Kann ich vom Versicherer verlangen, dass er mir das Guthaben auf
>>>>>> demselben Weg erstattet wie bisher alle sonstigen Zahlungen erfolgten?
>>>>> ja
>>>>> Ungewünschte Scheckzahlungen sind unseriös (bzw. die "Zahler").
>>>> Nicht gerade ein rechtliches Argument.
>>> § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz
>>
>> Was willst Du mir damit jetzt sagen. Auch da steht keine Definition von
>> unseriös, geschweige denn, daß ungewünschte Scheckzahlungen unseriös sind.
>
> Lerne noch mal Zitate zu lesen.

Na dann lern du doch erstmal, vernünftig zu schreiben. Kleiner Tipp: Google
mal nach der Bedeutung des Wortes Kontext.

> Ich antwortete auf "Nicht grade ein
> rechtliches Argument" und dazu lieferte ich in meiner Antwort ein
> solches. Von seriös habe *ich* kein Wort geschrieben und bin auch nicht
> drauf eingegangen.

Ach, du willst auf einmal ein neues ARgument in den Raum werfen? Tja, dann
solltest du das auch sagen. Wenn du dagegen nicht in der Lage bist,
vernünftig an einer Diskussion teilzunehmen, laß es doch einfach ganz sein.

Christian E. Naundorf

unread,
Dec 22, 2007, 10:47:57 AM12/22/07
to
Matthias Niggemeier schrieb:

> Überweisung: Massiv mehr Aufwand bis unmöglich. Bei einer Versicherung
> kann ein Sachbearbeiter nicht mal eben eine Überweisung tätigen; dazu
> müsste er Kontovollmacht für das Versicherungskonto haben; was glaubst
> du, wie viele es davon in einer durchschnittlichen Versicherung gibt?
> Die Orderschecks werden zentral produziert und Gegengeprüft
> (Vier-Augen-Prinzip), das ist bei einer Überweisung deutlich schwieriger
> (online sogar kaum möglich).

Komisch, dass alle Rechtsanwälte, die ich kenne, ihr Geld von der
Rechtsschutzversicherung per Überweisung und nicht per Orderscheck-
Zusendung erhalten ...

> Es gibt nunmal einen genehmigten Ablauf, wie eine Rückerstattung
> abläuft. In dem ist eine Überweisung nicht vorgesehen.

Genehmigt von wem? Wenn vertraglich mit dem Kunden vereinbart: OK.
Sonst: nein.

Wie schon vielfach gesagt: Scheckzusendung ist keine Erfüllung.
Punkt, aus.

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

"Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid,
ich will euch erquicken!" (Jesus C. lt. Matthäus 11, 28)

Carsten Krueger

unread,
Dec 22, 2007, 10:50:36 AM12/22/07
to
Am Sat, 22 Dec 2007 16:11:43 +0100 schrieb Gerald Gruner:

> Gehst du *wirklich* davon aus, dass das in nennenswertem Umfang
> geschieht?

Ja, je kleiner die Summe desto größer die Wahrscheinlichkeit dafür.

> Ich erspare mir daher die Frage, wie du darauf kommst. Du wärst
> sowieso zu keiner echten Antwort fähig (oder willig).

Wenn man darauf hinweisen will kann man noch einen Brief schicken.

> Ich wüßte genauer gesagt keine Bank, die dafür so viel Gebühren nimmt.

So viel weiß ich auch nicht, Gebühren sind aber üblich.

> Ohhh. Ich fange an zu weinen. Das ist eben der (dem Kunden bekannte!)
> Preis, wenn man eine Direktbank wählt.

Nee, das ist nur das Problem wenn irgendwelche Firmen Kohle machen wollen.

Marco Sondermann

unread,
Dec 22, 2007, 10:53:49 AM12/22/07
to
Gerald Gruner folterte am 22.12.2007 folgende Tasten:

>>> Dafür hat man dann den deutlich erhöhten Aufwand, einen Scheck
>>> auszustellen und zuzuschicken. Ob sich das wirklich rechnet,
>>> frage ich mich jedenfalls. Es muss IMHO andere Gründe haben.
>>
>> Wenn der Scheck nicht eingereicht wird lohnt sich das richtig.
>
> Wenn!
> Gehst du *wirklich* davon aus, dass das in nennenswertem Umfang
> geschieht?

Wahrscheinlich nicht im Sinne von "vergessen" oder "kein Bock / lohnt sich
nicht". Ich kann mir aber durchaus vorstellen, daß der ein oder andere
Scheck gerne mal verlegt wird, zerstört o. ä. wird und der arme Kunde dem
Irrglauben aufsitzt, damit wäre sein Geld dann auch futsch.

>> Bei Direktbanken zusätzlich noch das Porto.
>
> Ohhh. Ich fange an zu weinen. Das ist eben der (dem Kunden bekannte!)
> Preis, wenn man eine Direktbank wählt.

Warum sollte ich regelmäßig mehr zahlen, nur um auf den seltenen Fall
vorbereitet zu sein, daß irgendein Geschäftspartner, mit dem ich meine
Angelegenheiten sonst via Überweisung regele, auf einmal auf die Idee
kommt, mir einen Scheck zu schicken.

Marco


--
Warum sich selber foltern, wenn das leben es tut?

Leo Oeler

unread,
Dec 22, 2007, 10:58:01 AM12/22/07
to
On Fri, 21 Dec 2007 11:38:48 +0100, Monika Gutbrodt <mgut...@gmx.de>
wrote:

>Hallo,
>nachdem ich mein altes Auto verkauft habe, hat sich aus meiner


>Kfz-Versicherung ein Beitragsguthaben ergeben, dass mir die

>Versicherungsgesellschaft erstattet. So weit, so gut -doch leider bietet
>sie mir nur einen Orderscheck an. Da ich ein Online-Konto habe, über das
>auch bisher sämtliche Zahlungsvorgänge papierlos abgewickelt wurden,
>bringt es für mich einiges an organisatorischen und finanziellen
>Aufwänden mit sich.


>
>Kann ich vom Versicherer verlangen, dass er mir das Guthaben auf
>demselben Weg erstattet wie bisher alle sonstigen Zahlungen erfolgten?

>Falls nein: warum nicht, und falls ja: wie am besten, und auf welcher
>Grundlage?


Du kannst verlangen, daß die Leistung ohne Abzüge erfolgt. Wenn mit
der Einlösung des Schecks Kosten verbunden sind, hast Du Anspruch auf
Erstattung derselben gegen den Schuldner.

frank paulsen

unread,
Dec 22, 2007, 11:38:57 AM12/22/07
to
Matthias Niggemeier <ne...@thias.de> writes:

> Überweisung: Massiv mehr Aufwand bis unmöglich. Bei einer Versicherung
> kann ein Sachbearbeiter nicht mal eben eine Überweisung tätigen; dazu
> müsste er Kontovollmacht für das Versicherungskonto haben; was glaubst
> du, wie viele es davon in einer durchschnittlichen Versicherung gibt?
> Die Orderschecks werden zentral produziert und Gegengeprüft
> (Vier-Augen-Prinzip), das ist bei einer Überweisung deutlich
> schwieriger (online sogar kaum möglich).

das ist unsinn.

die zahlungsvorschlaege der sachbearbeiter werden auch bei stellen, die
dazu neigen, (order)schecks auszustellen, technisch genauso gehandhabt
wie bei solchen, die ueberweisungen vornehmen: als zahlungsvorschlaege
halt, die nach einer kriterienliste in die abwicklung kommen.

es gibt versenderseitig ein zinsliches interesse daran, schecks zu
versenden. die technik der internen abwicklung von zahlungsvorschlaegen
bzw. -anweisungen hat damit aber nichts zu tun.

--
frobnicate foo

frank paulsen

unread,
Dec 22, 2007, 11:45:37 AM12/22/07
to
Gerald Gruner <gera...@yahoo.de> writes:

> Carsten Krueger schrieb am Sat, 22 Dec 2007:
>
>>
>> Einziger Grund ist Zinsschneiderei und im besten Fall komplettes
>> Vergessen der Einreichung durch den Kunden.
>
> Dafür hat man dann den deutlich erhöhten Aufwand, einen Scheck
> auszustellen und zuzuschicken. Ob sich das wirklich rechnet, frage ich
> mich jedenfalls. Es muss IMHO andere Gründe haben.

der aufwand zum ausstellen und versenden eines schecks ist in
unternehmen mit automatisierter postbearbeitung minimal, der zinsgewinn
aber in der summe interessant, insbesondere wenn man bedenkt, dass
empfaengerseitig gerade das indossieren von orderschecks im ueblichen
bueroablauf zeitaufwendig ist.

dazu kommt die stochastisch durchaus relevante erwartung, dass ein
scheck durch fehler auf der empfaengerseite nur sehr spaet oder
ueberhaupt nicht eingeloest wird.

--
frobnicate foo

Frank Kozuschnik

unread,
Dec 22, 2007, 11:54:00 AM12/22/07
to
Leo Oeler schrieb:

> Du kannst verlangen, daß die Leistung ohne Abzüge erfolgt. Wenn mit
> der Einlösung des Schecks Kosten verbunden sind, hast Du Anspruch auf
> Erstattung derselben gegen den Schuldner.

Rechtsgrundlage?

Wolfgang May

unread,
Dec 22, 2007, 11:57:50 AM12/22/07
to
Matthias Niggemeier <ne...@thias.de> wrote:
> Monika Gutbrodt schrieb:
> > Hallo,
> >
> > Am 21.12.2007 21:48 schrieb Marion Scheffels:
> >> Du meinst, deine Extrawurst kostet die nichts extra? Da sind
> >> Gewerbliche. Jeder Handschlag eines Angestellten kostet Geld.
> >
> > eben. Was meinst Du, was so ein Brief mit ausgedrucktem Scheck für ein
> > Aufwand ist, verglichen mit ein paar Bits, die durch die Leitung flitzen.
>
> Überweisung: Massiv mehr Aufwand bis unmöglich. Bei einer Versicherung
> kann ein Sachbearbeiter nicht mal eben eine Überweisung tätigen; dazu
> müsste er Kontovollmacht für das Versicherungskonto haben; was glaubst
> du, wie viele es davon in einer durchschnittlichen Versicherung gibt?
> Die Orderschecks werden zentral produziert und Gegengeprüft
> (Vier-Augen-Prinzip), das ist bei einer Überweisung deutlich schwieriger
> (online sogar kaum möglich).

Unsinn.
Diese Unternehmen benutzen heute (und schon laenger) alle eine
computerbasierte Infrastruktur. Kein Sachbearbeiter muss in diesem
Fall einen einzelnen Scheck oder eine Ueberweisung ausfuellen, sondern
ein Sachbearbeiter traegt die per Sackpost eingegangene Kuendigung des
Vertrages in das System ein, und das berechnet den zurueckzuzahlenden
Betrag und fuehrt alle weiteren Schritte durch.

Das sieht man schon alleine daran, dass es bei den meisten
Versicherungsunternehmen ja per online-Ueberweisung funktioniert,
und auch der Scheck der OP sicher keine Unterschrift eines bestimmten
Sachbearbeiterin traegt.

Wolfgang

Frank Kozuschnik

unread,
Dec 22, 2007, 12:09:45 PM12/22/07
to
Gerald Gruner schrieb:

> Dafür hat man dann den deutlich erhöhten Aufwand, einen Scheck
> auszustellen und zuzuschicken. Ob sich das wirklich rechnet, frage ich
> mich jedenfalls. Es muss IMHO andere Gründe haben.

Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung häufig auch Zahlungen
an Personen zu leisten, deren Bankverbindung sie nicht kennen. Für
solche Fälle ist ein Scheck durchaus sinnvoll. Vielleicht wird deshalb
der Scheck in dieser Branche gern als Standard-Zahlungsweg genutzt.

Matthias Niggemeier

unread,
Dec 22, 2007, 1:24:16 PM12/22/07
to
Wolfgang May schrieb:

> Matthias Niggemeier <ne...@thias.de> wrote:
>> Monika Gutbrodt schrieb:
>>> Hallo,
>>>
>>> Am 21.12.2007 21:48 schrieb Marion Scheffels:
>>>> Du meinst, deine Extrawurst kostet die nichts extra? Da sind
>>>> Gewerbliche. Jeder Handschlag eines Angestellten kostet Geld.
>>> eben. Was meinst Du, was so ein Brief mit ausgedrucktem Scheck für ein
>>> Aufwand ist, verglichen mit ein paar Bits, die durch die Leitung flitzen.
>> Überweisung: Massiv mehr Aufwand bis unmöglich. Bei einer Versicherung
>> kann ein Sachbearbeiter nicht mal eben eine Überweisung tätigen; dazu
>> müsste er Kontovollmacht für das Versicherungskonto haben; was glaubst
>> du, wie viele es davon in einer durchschnittlichen Versicherung gibt?
>> Die Orderschecks werden zentral produziert und Gegengeprüft
>> (Vier-Augen-Prinzip), das ist bei einer Überweisung deutlich schwieriger
>> (online sogar kaum möglich).
>
> Unsinn.
> Diese Unternehmen benutzen heute (und schon laenger) alle eine
> computerbasierte Infrastruktur.

Ach!

> Kein Sachbearbeiter muss in diesem
> Fall einen einzelnen Scheck oder eine Ueberweisung ausfuellen,
> sondern
> ein Sachbearbeiter traegt die per Sackpost eingegangene Kuendigung des
> Vertrages in das System ein, und das berechnet den zurueckzuzahlenden
> Betrag und fuehrt alle weiteren Schritte durch.

Du meinst, vollautomatisch? Ohne Papier? Ohne Unterschrift? Ohne dass da
noch jemand draufschaut?

> Das sieht man schon alleine daran, dass es bei den meisten
> Versicherungsunternehmen ja per online-Ueberweisung funktioniert,

Meinst du wirklich "online-Überweisung" wie man das als Privatmann so
kennt? Welches Versicherungsunternehmen arbeitet so bzw. wieviele Kunden
hat es?

> und auch der Scheck der OP sicher keine Unterschrift eines bestimmten
> Sachbearbeiterin traegt.

Natürlich nicht, dafür müsste die Sachbearbeiterin zeichnungsberechtigt
sein. Allein schon dadurch trägt die Verwendung von Schecks zur
Missbrauchsvermeidung bei. Viele Firmen, grade im Finanzwesen, sind
ausserordentlich konservativ, was die Verwendung von Technik angeht.

Wie auch immer, das hilft der OP nicht weiter, solange sie uns nicht
verrät, was in ihrem Vertrag zum Thema Erstattung steht.

Grüsse

Matthias

Matthias Niggemeier

unread,
Dec 22, 2007, 1:27:07 PM12/22/07
to
Marco Sondermann schrieb:

> Kurt Guenter folterte am 22.12.2007 folgende Tasten:
>
>>> Welchen wirtschaftlichen Hintergrund hat das?
>> damit das Konto der Versicherung nicht mittels ÜW vom Mitarbeiter
>> geplündert wird.
>
> Mumpitz.

Begründung, unter Berücksichtigung der bei der Versicherung der OP
vorhandenen Infrastruktur?

Grüsse

Matthias

Carsten Krueger

unread,
Dec 22, 2007, 1:49:59 PM12/22/07
to
Am Sat, 22 Dec 2007 19:24:16 +0100 schrieb Matthias Niggemeier:

> Du meinst, vollautomatisch? Ohne Papier? Ohne Unterschrift? Ohne dass da
> noch jemand draufschaut?

Klar.

> Meinst du wirklich "online-Überweisung" wie man das als Privatmann so
> kennt?

Ja, geht mit HBCI ganz prima.
1000 Vorgänge einmal authorisieren

> Natürlich nicht, dafür müsste die Sachbearbeiterin zeichnungsberechtigt
> sein.

Nein, muss er nicht.

Er tippt in die EDV ein: Kunde X bekommt Betrag Y erstattet, das wird an
die Buchhaltung gesendet. Wenn der Betrag kleiner als Z ist geht der
automatisch bei der nächsten Sammelüberweisung durch und zwar fest auf das
Kundenkonto von X, wenn nicht schaut noch jemand drauf.

Wolfgang May

unread,
Dec 22, 2007, 2:34:26 PM12/22/07
to
Matthias Niggemeier <ne...@thias.de> wrote:
> Wolfgang May schrieb:
> > Matthias Niggemeier <ne...@thias.de> wrote:
> >> Monika Gutbrodt schrieb:
> >>> Hallo,
> >>>
> >>> Am 21.12.2007 21:48 schrieb Marion Scheffels:
> >>>> Du meinst, deine Extrawurst kostet die nichts extra? Da sind
> >>>> Gewerbliche. Jeder Handschlag eines Angestellten kostet Geld.
> >>> eben. Was meinst Du, was so ein Brief mit ausgedrucktem Scheck für ein
> >>> Aufwand ist, verglichen mit ein paar Bits, die durch die Leitung flitzen.
> >> Überweisung: Massiv mehr Aufwand bis unmöglich. Bei einer Versicherung
> >> kann ein Sachbearbeiter nicht mal eben eine Überweisung tätigen; dazu
> >> müsste er Kontovollmacht für das Versicherungskonto haben; was glaubst
> >> du, wie viele es davon in einer durchschnittlichen Versicherung gibt?
> >> Die Orderschecks werden zentral produziert und Gegengeprüft
> >> (Vier-Augen-Prinzip), das ist bei einer Überweisung deutlich schwieriger
> >> (online sogar kaum möglich).
> >
> > Unsinn.
> > Diese Unternehmen benutzen heute (und schon laenger) alle eine
> > computerbasierte Infrastruktur.
>
> Ach!

Siehste, aber fuer manche scheint das neu zu sein.



> > Kein Sachbearbeiter muss in diesem
> > Fall einen einzelnen Scheck oder eine Ueberweisung ausfuellen,
> > sondern
> > ein Sachbearbeiter traegt die per Sackpost eingegangene Kuendigung des
> > Vertrages in das System ein, und das berechnet den zurueckzuzahlenden
> > Betrag und fuehrt alle weiteren Schritte durch.
>
> Du meinst, vollautomatisch? Ohne Papier? Ohne Unterschrift? Ohne dass da
> noch jemand draufschaut?

Ja.
Was soll jemand durch "draufschauen" daran finden?
Konsistenzpruefungen laufen innerhalb der Software ab.


> > Das sieht man schon alleine daran, dass es bei den meisten
> > Versicherungsunternehmen ja per online-Ueberweisung funktioniert,
>
> Meinst du wirklich "online-Überweisung" wie man das als Privatmann so
> kennt?

In groesseren Mengen nennt sich das dann Batch-Processing und nutzt
entsprechend geeignete Services. Im Prinzip funktioniert es aber
genauso. "online" bezieht sich nicht als informationstechnischer
Begriff nicht speziell auf die Benutzung eines Web-Browsers durch
Lieschen Mueller, sondern allgemein auf Nutzung von Internet- oder
Intranetfunktionalitaet.

> Welches Versicherungsunternehmen arbeitet so bzw. wieviele Kunden
> hat es?
>
> > und auch der Scheck der OP sicher keine Unterschrift eines bestimmten
> > Sachbearbeiterin traegt.
>
> Natürlich nicht, dafür müsste die Sachbearbeiterin zeichnungsberechtigt
> sein.

U.a. deshalb. Das schien aber auch hier nicht allen klar zu sein.

> Allein schon dadurch trägt die Verwendung von Schecks zur
> Missbrauchsvermeidung bei.

Nein, das ist ein ziemlich naiver Gedanke.
Einen Dummy-Scheck auf den Namen der Nachbarin in einen solchen Ablauf
einzuspeisen ist viel einfacher, als einem Informationssystem, das
geeignete Konsistenzchecks durchfuehrt, eine Junk-Ueberweisung
unterzujubeln.

> Viele Firmen, grade im Finanzwesen, sind
> ausserordentlich konservativ, was die Verwendung von Technik angeht.

Genau darum geht es in diesem Thread. Und dass dieser Konservativismus
(bzw. IMHO eher ungeeignete IT-Infrastruktur) bei einigen Firmen zu
suboptimalen Ablaeufen fuehrt.

Wolfgang

Thomas Gangelt

unread,
Dec 22, 2007, 2:39:06 PM12/22/07
to

"Sven Bötcher" <svenwan...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:fkh1ei$kdj$2...@online.de...
> Thomas Gangelt schrieb:
>
>
>> Klar kannst Du. Ich würde es aber eher mit freundlich bitten versuchen.
>> Einen Rechtsanspruch sehe ich nicht.
>
> Er hat einen Rechtsanspruch auf ein gesetzliches Zahlungsmittel.

Hat er? Woraus leitest Du den ab?

Gruß, Thomas


Jens Müller

unread,
Dec 22, 2007, 2:50:25 PM12/22/07
to
Monika Gutbrodt schrieb:

>> auf einer Erstattung mittels Bargeld bestehen könnte.
>

> Will ich ja gar nicht. Überweisung wäre mir am liebsten. Nur: ein Scheck


> ist sowas von unüblich, dass es der erste seit dem Mauerfall ist, den
> ich bekomme oder ausstelle. Bei meiner Bank gibt es schon seit
> mindestens fünfzehn Jahren keine Schecks mehr; entsprechenden Aufwand
> erzeugt das dann, wenn doch mal einer daherkommt. Aus diesem Blickwinkel

> (aber nur so) finde ich die Gebühr noch nicht einmal zu hoch. Als
> nächstes schicken die mir noch einen Wechsel oder etwas ähnlich
> antiquiertes...

"Zahlungsanweisung zur Verrechnung".

Andreas Barth

unread,
Dec 22, 2007, 3:20:41 PM12/22/07
to
Matthias Niggemeier wrote:
> Monika Gutbrodt schrieb:
>> Hallo,
>>
>> Am 21.12.2007 21:48 schrieb Marion Scheffels:
>>> Du meinst, deine Extrawurst kostet die nichts extra? Da sind
>>> Gewerbliche. Jeder Handschlag eines Angestellten kostet Geld.
>>
>> eben. Was meinst Du, was so ein Brief mit ausgedrucktem Scheck für ein
>> Aufwand ist, verglichen mit ein paar Bits, die durch die Leitung flitzen.
>
> Überweisung: Massiv mehr Aufwand bis unmöglich. Bei einer Versicherung
> kann ein Sachbearbeiter nicht mal eben eine Überweisung tätigen; dazu
> müsste er Kontovollmacht für das Versicherungskonto haben; was glaubst
> du, wie viele es davon in einer durchschnittlichen Versicherung gibt?
> Die Orderschecks werden zentral produziert und Gegengeprüft
> (Vier-Augen-Prinzip), das ist bei einer Überweisung deutlich schwieriger
> (online sogar kaum möglich).

Das ist schlicht und einfach Schmarrn. Natürlich ist 4-Augen-Prinzip
auch für Überweisungen möglich, z.B. durch entsprechenden Workflow in-
oder außerhalb der Versicherung.


>> dann haben sie selber Schuld: was
>> setzen sie auch erst eine grobe Ausnahme auf, wenn sie hinterher
>> Probleme haben mit der Ausnahme von der Ausnahme...?
>

> Es gibt nunmal einen genehmigten Ablauf, wie eine Rückerstattung
> abläuft. In dem ist eine Überweisung nicht vorgesehen.

Das ist mit Verlaub gesagt das Problem der Versicherung, wenn sie
einen Workflow aufsetzt, der nicht gesetzeskonform ist.


Viele Grüße,
Andi
--
http://home.arcor.de/andreas-barth/

Leo Oeler

unread,
Dec 22, 2007, 3:38:02 PM12/22/07
to

Nur die obligationsgemäße Leistung hat Erfüllungswirkung. Die Leistung
muss daher grundsätzlich nach Inhalt, Leistungsort und Leistungszeit
so erbracht werden, wie sie geschuldet ist (§ 362 Abs. 1 BGB).
Daraus folgt, daß Erfüllung erst dann eintritt, wenn die Leistung
vollständig erbracht wurde. Kann der Gläubiger die Zahlung nur mit
Abschlägen für sich verbuchen, tritt keine Erfüllung ein. Dies
wiederum hat zur Folge, daß der Schuldner auch die Unkosten zu tragen
hat.

Thomas Gangelt

unread,
Dec 22, 2007, 3:59:30 PM12/22/07
to

"Leo Oeler" <loeschdas...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag

> Du kannst verlangen, daß die Leistung ohne Abzüge erfolgt. Wenn mit
> der Einlösung des Schecks Kosten verbunden sind, hast Du Anspruch auf
> Erstattung derselben gegen den Schuldner.

Die kommt dann per Orderscheck. :-)

Gruß, Thomas


Matthias Niggemeier

unread,
Dec 22, 2007, 4:03:20 PM12/22/07
to
Wolfgang May schrieb:
> Matthias Niggemeier <ne...@thias.de> wrote:
>> Wolfgang May schrieb:

>> Du meinst, vollautomatisch? Ohne Papier? Ohne Unterschrift? Ohne dass da
>> noch jemand draufschaut?
>
> Ja.
> Was soll jemand durch "draufschauen" daran finden?

Egal. Es gibt Revisionsreichtlinien, die durch verschiedene Instanzen
gefordert werden; 4-Augen-Prinzip ist nur eins davon.

> Konsistenzpruefungen laufen innerhalb der Software ab.

Diese Konsistenzprüfung prüfen was? (Nicht reduziert auf den konkreten
Fall sondern auf die Ausgabe von Geld an Versicherungsnehmer allgemein)

[online...]

Schon klar.

>>> und auch der Scheck der OP sicher keine Unterschrift eines bestimmten
>>> Sachbearbeiterin traegt.
>> Natürlich nicht, dafür müsste die Sachbearbeiterin zeichnungsberechtigt
>> sein.
> U.a. deshalb. Das schien aber auch hier nicht allen klar zu sein.

>> Allein schon dadurch trägt die Verwendung von Schecks zur
>> Missbrauchsvermeidung bei.
>
> Nein, das ist ein ziemlich naiver Gedanke.
> Einen Dummy-Scheck auf den Namen der Nachbarin in einen solchen Ablauf
> einzuspeisen ist viel einfacher, als einem Informationssystem, das
> geeignete Konsistenzchecks durchfuehrt, eine Junk-Ueberweisung
> unterzujubeln.

Dafür muss ein solches System
- existieren
- entsprechend validiert sein
- eingesetzt werden
und zumindest der letzte Punkt scheitert oft, weil:

>> Viele Firmen, grade im Finanzwesen, sind
>> ausserordentlich konservativ, was die Verwendung von Technik angeht.
>
> Genau darum geht es in diesem Thread.

Eigentlich geht es um die Frage, ob die OP einen Orderscheck akzeptieren
muss.

> Und dass dieser Konservativismus
> (bzw. IMHO eher ungeeignete IT-Infrastruktur) bei einigen Firmen zu
> suboptimalen Ablaeufen fuehrt.

Muss nicht suboptimal sein. Jede Änderung kostet; und ob eine Umstellung
des Vorgangs auf Überweisung dem Unternehmen irgendeinen Vorteil bringt
(ausser einer glücklichen Monika), sei mal dahingestellt. Nicht alles,
was man mit IT machen kann, ist eine optimierung.

Grüsse

Matthias

Matthias Niggemeier

unread,
Dec 22, 2007, 4:07:23 PM12/22/07
to
Andreas Barth schrieb:
> Matthias Niggemeier wrote:

>> Die Orderschecks werden zentral produziert und Gegengeprüft
>> (Vier-Augen-Prinzip), das ist bei einer Überweisung deutlich schwieriger
>> (online sogar kaum möglich).
>
> Das ist schlicht und einfach Schmarrn. Natürlich ist 4-Augen-Prinzip
> auch für Überweisungen möglich, z.B. durch entsprechenden Workflow in-
> oder außerhalb der Versicherung.

Jasicher; den gibts aber bei der Versicherung der OP offenbar nicht.
Daher ist eine "Überweisung als Ausnahmefall" nicht so einfach möglich,
wie hier im Thread ("mal eben eine Überweisung online") postuliert wird.

>>> dann haben sie selber Schuld: was
>>> setzen sie auch erst eine grobe Ausnahme auf, wenn sie hinterher
>>> Probleme haben mit der Ausnahme von der Ausnahme...?
>> Es gibt nunmal einen genehmigten Ablauf, wie eine Rückerstattung
>> abläuft. In dem ist eine Überweisung nicht vorgesehen.
>
> Das ist mit Verlaub gesagt das Problem der Versicherung, wenn sie
> einen Workflow aufsetzt, der nicht gesetzeskonform ist.

Warum das nicht gesetzeskonform ist, wurde in diesem Thread leider noch
nicht belegt (oder hab ich das übersehen?)

Grüsse

Matthias

Christian E. Naundorf

unread,
Dec 22, 2007, 4:19:47 PM12/22/07
to
Leo Oeler schrieb:

Eher nicht. Wenn der Gläubiger den Scheck einlöst, nimmt er die
an Erfüllungs Statt erbrachte Leistung eben als Erfüllung an, würde
ich meinen. D. h. er (bzw. im OP: sie) kann zwar die Annahme der
Scheckzahlung verweigern, muss es dann aber auch. Heißt: einlösen
und dann die Transaktionskosten verlangen geht wohl nicht, sie muss
sagen: den Scheck nehm ich nicht, zahlt richtig! - und darf dann
aber auch den Scheck nicht einlösen.

Christian E. Naundorf

unread,
Dec 22, 2007, 4:26:06 PM12/22/07
to
Thomas Gangelt schrieb:

Das gehört sozusagen zu den ungeschriebenen Grundgedanken unserer
Rechtsordnung, dass man Geldschulden nur mit "Geld" erfüllen kann - und
unter "Geld" lassen sich (eigentlich trivialerweise) nur die im Lande
geltenden Zahlungsmittel subsumieren. Da der Staat das Monopol auf deren
Herstellung hat, kommt man letztlich zu der Wendung vom "gesetzlichen
Zahlungsmittel" ... (oder so ähnlich).

Marco Sondermann

unread,
Dec 22, 2007, 4:29:29 PM12/22/07
to
Matthias Niggemeier folterte am 22.12.2007 folgende Tasten:

>>> Du meinst, vollautomatisch? Ohne Papier? Ohne Unterschrift? Ohne dass da
>>> noch jemand draufschaut?
>>
>> Ja.
>> Was soll jemand durch "draufschauen" daran finden?
>
> Egal. Es gibt Revisionsreichtlinien, die durch verschiedene Instanzen
> gefordert werden; 4-Augen-Prinzip ist nur eins davon.

Und? Was hat das mit der Frage Überweisung oder Scheck zu tun?

>> Und dass dieser Konservativismus
>> (bzw. IMHO eher ungeeignete IT-Infrastruktur) bei einigen Firmen zu
>> suboptimalen Ablaeufen fuehrt.
>
> Muss nicht suboptimal sein. Jede Änderung kostet; und ob eine Umstellung
> des Vorgangs auf Überweisung dem Unternehmen irgendeinen Vorteil bringt
> (ausser einer glücklichen Monika), sei mal dahingestellt.

Das könnte man evtl. dahinstellen, wenn die Firma alles per Scheck macht.
Das wage ich in Deutschland bei einer deutschen Firma aber arg zu
bezweifeln.

Marco Sondermann

unread,
Dec 22, 2007, 4:26:41 PM12/22/07
to
Matthias Niggemeier folterte am 22.12.2007 folgende Tasten:

>> und auch der Scheck der OP sicher keine Unterschrift eines bestimmten


>> Sachbearbeiterin traegt.
>
> Natürlich nicht, dafür müsste die Sachbearbeiterin zeichnungsberechtigt
> sein. Allein schon dadurch trägt die Verwendung von Schecks zur
> Missbrauchsvermeidung bei.

Du redest in Rätseln. Wenn Personengruppe A eine Zahlung absegnet (bzw.
absegnen muß, damit sie ausgeführt wird), hat das doch nichts mit der ARt
der Zahlung zu tun.

Wolfgang May

unread,
Dec 22, 2007, 5:27:03 PM12/22/07
to
Matthias Niggemeier <ne...@thias.de> wrote:
> Wolfgang May schrieb:
> > Matthias Niggemeier <ne...@thias.de> wrote:
> >> Wolfgang May schrieb:
>
> >> Du meinst, vollautomatisch? Ohne Papier? Ohne Unterschrift? Ohne dass da
> >> noch jemand draufschaut?
> >
> > Ja.
> > Was soll jemand durch "draufschauen" daran finden?
>
> Egal. Es gibt Revisionsreichtlinien, die durch verschiedene Instanzen
> gefordert werden; 4-Augen-Prinzip ist nur eins davon.

Dann geht halt die Batch-Liste nochmal in die To-Do-List der
verantwortlichen Person, die sie halt (als ganzes) abklickt. Solche
Workflow-Patterns kann man mit den entsprechenden Tools (ARIS z.B.)
zusammenklicken. Da ist alles was irgendwelche Richtlinien enthalten,
vorgesehen (und vieles kann auch automatisch verifiziert werden).

> > Konsistenzpruefungen laufen innerhalb der Software ab.
>
> Diese Konsistenzprüfung prüfen was? (Nicht reduziert auf den konkreten
> Fall sondern auf die Ausgabe von Geld an Versicherungsnehmer allgemein)

"Konsistenzbedingungen" beschreibt in der Fachterminologie die Pruefung von ...
Konsistenzbedingungen eben. Bedingungen, die aufgrund der konkreten
Anwendung von den vorliegenden Daten erfuellt sein muessen. Entsprechend
werden mit jeder Aktion passende Konsistenzbedingungen assoziiert, die
damit quasi die Validierung zur Laufzeit garantieren.
Im vorliegenden Fall z.B. dass bei einer Rueckzahlung der Datensatz ueber
die zu beauftragende Ueberweisung den Betrag aufweisen muss, der exakt dem
Kontostand eines gekuendigten Vertrages dieser Person entspricht. Nur dann
geht der Auftrag raus an die Bank; sonst manuelle Einzelpruefung durch
Sachbearbeiter (der dabei allenfalls niedrigere Betraege als der vorhandene
Kontostand absegnen darf). Weitergehend kann das System dann auch
die tatsaechlich ausgefuehrten Buchungen zu jedem Vertrag vermerken, und so
eine Fehlersuche im Fall von (berechtigten oder unberechtigten)
Reklamationen vereinfachen.
Hiermit wird z.B. ausgeschlossen, dass ein Sachbearbeiter eine Ueberweisung
an seinen Nachbarn einschleust. Bei einem Scheck-Verfahren kann zwischen
der Stelle, wo der Workflow das System verlaesst (spaetestens beim Drucken des
Schecks) und der Stelle wo der Scheck rausgeht, ein "falscher" Scheck
eingefuegt werden.

> [online...]
>
> Schon klar.

Warum fragst Du dann?



> >>> und auch der Scheck der OP sicher keine Unterschrift eines bestimmten
> >>> Sachbearbeiterin traegt.
> >> Natürlich nicht, dafür müsste die Sachbearbeiterin zeichnungsberechtigt
> >> sein.
> > U.a. deshalb. Das schien aber auch hier nicht allen klar zu sein.
>
> >> Allein schon dadurch trägt die Verwendung von Schecks zur
> >> Missbrauchsvermeidung bei.
> >
> > Nein, das ist ein ziemlich naiver Gedanke.
> > Einen Dummy-Scheck auf den Namen der Nachbarin in einen solchen Ablauf
> > einzuspeisen ist viel einfacher, als einem Informationssystem, das
> > geeignete Konsistenzchecks durchfuehrt, eine Junk-Ueberweisung
> > unterzujubeln.
>
> Dafür muss ein solches System
> - existieren
> - entsprechend validiert sein
> - eingesetzt werden
> und zumindest der letzte Punkt scheitert oft, weil:

... einige Firmen am falschen Ende sparen.
Ranzige Ablaeufe verursachen nicht nur Zusatzaufwand beim Kunden, sondern
auch durch Reklamationen und Nachbesserungen Zusatzaufwand beim Unternehmen.

> >> Viele Firmen, grade im Finanzwesen, sind
> >> ausserordentlich konservativ, was die Verwendung von Technik angeht.
> >
> > Genau darum geht es in diesem Thread.
>
> Eigentlich geht es um die Frage, ob die OP einen Orderscheck akzeptieren
> muss.

Darum ging es ganz am Anfang. In dem Teil des Threads, auf den sich Deine
Frage befindet, geht es schon laenger um Workflow-bezogene Fragen.

> > Und dass dieser Konservativismus
> > (bzw. IMHO eher ungeeignete IT-Infrastruktur) bei einigen Firmen zu
> > suboptimalen Ablaeufen fuehrt.
>
> Muss nicht suboptimal sein. Jede Änderung kostet; und ob eine Umstellung
> des Vorgangs auf Überweisung dem Unternehmen irgendeinen Vorteil bringt
> (ausser einer glücklichen Monika), sei mal dahingestellt.

Ranzige Ablaeufe verursachen nicht nur Zusatzaufwand beim Kunden,
sondern auch durch Reklamationen und Nachbesserungen Zusatzaufwand beim
Unternehmen. Um eine Fehlbuchung zu beheben muss sich ueblicherweise
ein Sachbearbeiter (und zwar einer der lesen und schreiben kann) in
einen bestimmten Fall einarbeiten, um herauszufinden, ob die
Reklamation berechtigt ist.

Im gegebenen Fall: wenn auch nur 1% der Schecks auf dem Postweg
verloren geht oder falsch zugestellt wird (oder beim Empfaenger
versiebt wird), ergibt sich daraus ein relevantes Volumen an
Nachforschungen und erneutem Abschicken. Bei Ueberweisungen ist die
Verlustrate nach meinen Erfahrungen deutlich geringer.

Wichtig waere IMHO eine Gesetzgebung, die Unternehmen dazu
verpflichtet, Kunden den Aufwand, der ihnen durch (Abwicklungs-)fehler
des Unternehmens entsteht, angemessenen finanziell zu erstatten.

Wolfgang

Marion Scheffels

unread,
Dec 22, 2007, 5:43:36 PM12/22/07
to
Kurt Guenter <nomail@invalid> schrieb:

>Und die Postbank ist auch nicht für jeden kostenfrei. Geringverdiener
>oder Teilzeitkräfte mit geringem Gehalt zahlen eine kräftige
>Monatsgebühr!

Ja, eine Monatsgebühr.
Das Einreichen von Schecks ist aber immer noch kostenlos.

MarionS
--
einweg...@marions.de

"Didn't they say the pen was mightier than the sword?" - James Bond
"Thanks to me they were right!" - Q
(GoldenEye)

Marion Scheffels

unread,
Dec 22, 2007, 5:53:11 PM12/22/07
to
Monika Gutbrodt <mgut...@gmx.de> schrieb:

>Du liegst daneben, vor allem mit dem Papierkram: der ist zwar alt, aber
>alles andere als gut.

Halt eben nicht gut genug für dich. Ich für meinen Teil habe für
Notfälle immer noch ein Papierkram-Set bereit.
Ich komme beruflich oft genug mit Leuten zusammen, die auf alle
erdenklichen Arten und Weisen den Zugang zu ihrem Konto verlieren (Karte
kaputt, Geldbörse geklaut usw). Da weiß ich, wie wichtig solche
Alternativen sind.

Wie ich ja aus dem Thread erfahren habe, gibt es wohl tatsächlich
(normale) Banken, die sich derartige Gebühren erlauben können. Ich
glaube es kaum, daß sich die Kunden das bieten lassen. Bin wohl von
meinen zu sehr verwöhnt.

Marion Scheffels

unread,
Dec 22, 2007, 6:01:44 PM12/22/07
to
Monika Gutbrodt <mgut...@gmx.de> schrieb:

>eben. Was meinst Du, was so ein Brief mit ausgedrucktem Scheck für ein
>Aufwand ist, verglichen mit ein paar Bits, die durch die Leitung flitzen.

Er minimiert sich mit der Masse.

>was
>setzen sie auch erst eine grobe Ausnahme auf, wenn sie hinterher
>Probleme haben mit der Ausnahme von der Ausnahme...?

Ausnahme? Was für eine Ausnahme? Diese Schecks sind immer noch völlig
normal.
Ich habe da Gefühl, daß du bei deiner persönlichen Abneigung gegen den
Papierkram nicht verstehst, daß er immer noch Gang und Gäbe ist.

Marion Scheffels

unread,
Dec 22, 2007, 6:08:19 PM12/22/07
to
Sven Bötcher <svenwan...@yahoo.de> schrieb:

>Was aber rechtlich vollkommen irrelevant ist.

Das dürfte denen egal sein. Wie alle Kunden kriegt auch die liebe Monika
erst mal den obligatorischen Scheck.

Monika Gutbrodt

unread,
Dec 23, 2007, 12:47:43 AM12/23/07
to
Hallo,

Am 23.12.2007 00:01 schrieb Marion Scheffels:
> Ausnahme? Was für eine Ausnahme? Diese Schecks sind immer noch völlig
> normal.

dem darf ich widersprechen: deren Anteil am Geldverkehr beläuft sich mit
Sicherheit im Promillebereich, ich erwarte sogar noch einige Nullen nach
dem Komma vor der ersten maßgeblichen Ziffer.


> Ich habe da Gefühl, daß du bei deiner persönlichen Abneigung gegen den
> Papierkram nicht verstehst, daß er immer noch Gang und Gäbe ist.

Der Papierkram allein ist es nicht; schwerer wiegt, dass er erheblich
kostet -und wohl auch kosten soll. Von Gang und Gäbe kann bei Nischen
nicht wirklich die Rede sein, vor allem bei so sinnfreier Anwendung wie
in diesem Fall.


--
Gruss
Monika

Monika Gutbrodt

unread,
Dec 23, 2007, 12:51:18 AM12/23/07
to
Hallo,

Am 23.12.2007 00:08 schrieb Marion Scheffels:
> Das dürfte denen egal sein. Wie alle Kunden kriegt auch die liebe Monika
> erst mal den obligatorischen Scheck.

das "erst mal" beruhigt mich einigermaßen, zumal es endlich auch von Dir
kommt. ;-) Inzwischen sehe ich klarer und werde erst einmal den Vertrag
suchen (den hatte ich vor fast zwanzig Jahren geschlossen und
entsprechend tief vergraben...). Und wenn da nicht ausdrücklich etwas
von Zahlung per Scheck drinsteht, werde ich auf Überweisung bestehen.

Vielen Dank an Alle für die erschöpfenden Hinweise.


--
Gruss
Monika

Leo Oeler

unread,
Dec 23, 2007, 1:06:07 AM12/23/07
to

So wie ich es verstanden habe, bietet der Schuldner ausschließlich
Zahlung per Scheck an. Dann sollte man doch erstmal die Zahlung
annehmen, danach aber feststellen, daß Erfüllung nicht eingetreten
ist.

Leo Oeler

unread,
Dec 23, 2007, 1:07:23 AM12/23/07
to

Wenn der den richtigen Betrag enthält, ist auch nichts dagegen
einzuwenden.

Matthias Niggemeier

unread,
Dec 23, 2007, 2:52:54 AM12/23/07
to
Marco Sondermann schrieb:

> Matthias Niggemeier folterte am 22.12.2007 folgende Tasten:
>
>>> und auch der Scheck der OP sicher keine Unterschrift eines bestimmten
>>> Sachbearbeiterin traegt.
>> Natürlich nicht, dafür müsste die Sachbearbeiterin zeichnungsberechtigt
>> sein. Allein schon dadurch trägt die Verwendung von Schecks zur
>> Missbrauchsvermeidung bei.
>
> Du redest in Rätseln. Wenn Personengruppe A eine Zahlung absegnet (bzw.
> absegnen muß, damit sie ausgeführt wird), hat das doch nichts mit der ARt
> der Zahlung zu tun.

Ein einmal gedruckter Scheck muss noch von jemand anderem unterzeichnet
werden (nämlich von jemandem mit Zeichnungsberechtigung). Die weiter
oben geforderte online-Überweisung würde direkt rausgehen.
Sicher kann man eine Überweisung in solch einen Ablauf einbauen; dazu
muss die Infrastruktur (und auch der Wille dazu) aber vorhanden sein.
Nicht alles was man machen kann wird gemacht; speziell im Finanzwesen
ist man vielerorts doch sehr konservativ, was neue Technologien angeht.

Grüsse

Matthias

Andreas Barth

unread,
Dec 23, 2007, 3:32:45 AM12/23/07
to
Matthias Niggemeier wrote:
> Andreas Barth schrieb:

>> Das ist schlicht und einfach Schmarrn. Natürlich ist 4-Augen-Prinzip
>> auch für Überweisungen möglich, z.B. durch entsprechenden Workflow in-
>> oder außerhalb der Versicherung.

> Jasicher; den gibts aber bei der Versicherung der OP offenbar nicht.
> Daher ist eine "Überweisung als Ausnahmefall" nicht so einfach möglich,
> wie hier im Thread ("mal eben eine Überweisung online") postuliert wird.

Das ist schlicht und einfach ein Organisationsproblem der
Versicherung.


>> Das ist mit Verlaub gesagt das Problem der Versicherung, wenn sie
>> einen Workflow aufsetzt, der nicht gesetzeskonform ist.

> Warum das nicht gesetzeskonform ist, wurde in diesem Thread leider noch
> nicht belegt (oder hab ich das übersehen?)

Es wurde mehrfach belegt, daß ein Orderscheck keine Erfüllung ist.
("nicht gesetzeskonform" im Sinne von "keine Erfüllung der
Zahlungspflicht wie im Gesetz vorgesehen" - natürlich bleibt es dem
Empfänger unbenommen, die Zahlung trotzdem anzunehmen oder gar
vertraglich zu vereinbaren, daß dies so ok ist.)

Andreas Barth

unread,
Dec 23, 2007, 3:36:32 AM12/23/07
to
Matthias Niggemeier wrote:
> Ein einmal gedruckter Scheck muss noch von jemand anderem unterzeichnet
> werden (nämlich von jemandem mit Zeichnungsberechtigung). Die weiter
> oben geforderte online-Überweisung würde direkt rausgehen.

Ich glaube, Dir ist weder bewußt wie Schecks erstellt werden noch wie
elektronische Überweisungen bei Firmen funktionieren.

Schecks werden heute häufig mit Faksimilie-Unterschriften versehen,
d.h. schlicht und einfach vollständig gedruckt.

Überweisungen können durch passende Prozesse sowohl auf Versicherungs-
wie auch auf Bankseite einem 4-Augen-Prinzip unterworfen werden
(sogar mit eingebauten Regeln wie "ist der Betrag < 200 Euro, dann
darf Person A alleine, sonst ..."). Alles keine Zauberei, und Banken
bieten sowas als Teil der Kontoführung auch direkt an.

Frank Kozuschnik

unread,
Dec 23, 2007, 4:10:51 AM12/23/07
to
Leo Oeler schrieb:

> Frank Kozuschnik:


>
> >Leo Oeler schrieb:
> >
> >> Du kannst verlangen, daß die Leistung ohne Abzüge erfolgt. Wenn mit
> >> der Einlösung des Schecks Kosten verbunden sind, hast Du Anspruch auf
> >> Erstattung derselben gegen den Schuldner.
> >
> >Rechtsgrundlage?
>
> Nur die obligationsgemäße Leistung hat Erfüllungswirkung. Die Leistung
> muss daher grundsätzlich nach Inhalt, Leistungsort und Leistungszeit
> so erbracht werden, wie sie geschuldet ist (§ 362 Abs. 1 BGB).
> Daraus folgt, daß Erfüllung erst dann eintritt, wenn die Leistung
> vollständig erbracht wurde.

Bis hierher trivial.

> Kann der Gläubiger die Zahlung nur mit Abschlägen für sich verbuchen,
> tritt keine Erfüllung ein.

Was heißt "für sich verbuchen können"?

Du schreibst selbst, die Leistung müsse so erbracht werden wie sie
geschuldet ist. Muss man da nicht erst einmal die Frage stellen, wie
die Leistung geschuldet ist?

> Dies wiederum hat zur Folge, daß der Schuldner auch die Unkosten zu
> tragen hat.

In vielen Bereichen ist es üblich, per Überweisung zu zahlen. Muss der
Schludner dann auch das Entgelt für den Buchungsposten zahlen, den die
Bank des Zahlungsempfängers kassiert?

Thak Hinnerk, Niebüll (Nordfriesland, Erde)

unread,
Dec 23, 2007, 4:18:25 AM12/23/07
to
Matthias Niggemeier <ne...@thias.de> wrote:

> Ein einmal gedruckter Scheck muss noch von jemand anderem unterzeichnet
> werden (nämlich von jemandem mit Zeichnungsberechtigung).

Auch ich habe schon öfter Rückzahlungen von Versicherungen bekommen. Als
Scheck. Aber NIE waren die Unterschriften "eigenhändig", sie waren fest
per Druckmaschine aufgebracht.

Kann es sein, das die Schecks mit Unterschrift(en) nur für
Standartrückzahlungen benutzt werden, dagegen Einzelzahlungen
(Schadenersatz z.B.) aber tatsächlich 2 von Hand geschriebene
Unterschriften haben?

--
Grüße von Nabel meiner Welt in die große Welt.

Apple G5 2*2GHz, 2*500Gigabyte Paltte, 3 GB RAM.

Kurt Guenter

unread,
Dec 23, 2007, 5:14:47 AM12/23/07
to
Andreas Barth <aba+n...@not.so.argh.org> schrieb:

>natürlich bleibt es dem
>Empfänger unbenommen, die Zahlung trotzdem anzunehmen oder gar
>vertraglich zu vereinbaren, daß dies so ok ist.)

und genau dies verschweigt die OP, ob Scheck vereinbart wurde.


Matthias Niggemeier

unread,
Dec 23, 2007, 5:37:35 AM12/23/07
to
Andreas Barth schrieb:

> Matthias Niggemeier wrote:
>> Ein einmal gedruckter Scheck muss noch von jemand anderem unterzeichnet
>> werden (nämlich von jemandem mit Zeichnungsberechtigung). Die weiter
>> oben geforderte online-Überweisung würde direkt rausgehen.
>
> Ich glaube, Dir ist weder bewußt wie Schecks erstellt werden noch wie
> elektronische Überweisungen bei Firmen funktionieren.

Ich glaube, mehr als du denkst.

Grüsse

Matthias

Matthias Niggemeier

unread,
Dec 23, 2007, 5:39:27 AM12/23/07
to
Andreas Barth schrieb:

> Matthias Niggemeier wrote:
>> Andreas Barth schrieb:
>>> Das ist schlicht und einfach Schmarrn. Natürlich ist 4-Augen-Prinzip
>>> auch für Überweisungen möglich, z.B. durch entsprechenden Workflow in-
>>> oder außerhalb der Versicherung.
>
>> Jasicher; den gibts aber bei der Versicherung der OP offenbar nicht.
>> Daher ist eine "Überweisung als Ausnahmefall" nicht so einfach möglich,
>> wie hier im Thread ("mal eben eine Überweisung online") postuliert wird.
>
> Das ist schlicht und einfach ein Organisationsproblem der
> Versicherung.

Hab ich ja nie anders behauptet. Ich habe nur gesagt, dass nur weil
etwas theoretisch möglich ist, es praktisch in einem
Versicherungsunternehmen unmöglich sein kann.

Grüsse

Matthias

Frank Kozuschnik

unread,
Dec 23, 2007, 5:43:24 AM12/23/07
to
Leo Oeler schrieb:

> So wie ich es verstanden habe, bietet der Schuldner ausschließlich
> Zahlung per Scheck an. Dann sollte man doch erstmal die Zahlung
> annehmen, danach aber feststellen, daß Erfüllung nicht eingetreten
> ist.

Nimmt der Gläubiger nicht (spätestens) mit dem Einlösen den Scheck an
Erfüllungs statt an?

Marion Scheffels

unread,
Dec 23, 2007, 5:48:56 AM12/23/07
to
Monika Gutbrodt <mgut...@gmx.de> schrieb:

>dem darf ich widersprechen: deren Anteil am Geldverkehr beläuft sich mit
>Sicherheit im Promillebereich, ich erwarte sogar noch einige Nullen nach
>dem Komma vor der ersten maßgeblichen Ziffer.

Mir steht nicht der Sinn danach, unsere tägliche "Ausbeute" an
Giroaufträgen genau auszuwerten, aber die Anteile der
Scheckeinreichungen liegt dabei deutlich im Prozentbereich. Auch einige
unserer Geschäftskunden bringen neben den Tageseinnahmen ihrer Kasse(n)
immer noch Schecks mit.

Es kann wie gesagt einfach daran liegen, daß es bei uns kostenlos ist.
Bei einer Bank mit deinen Preisen macht das verständlicherweise keiner,
nach den ersten ein-zwei Schecks wandern die Kunden ab.

Die gleichzeitig erteilten Online-Aufträge in unserem Einzugsbereich
sowie die per Post eingesandten Aufträge sind dabei natürlich eine
Dunkelziffer.

Nicht miteinbezogen sind dabei die "Zahlungsanweisungen Zur Verrechnung"
der Postbank, die man sich wahlweise auszahlen lassen oder als V-Scheck
verwenden kann. Die dürften in die Millionen gehen - jeden Monat. Auch
die werden von einigen namhaften Unternehmen zur Erstattung von Guthaben
verschickt. Der größte Kunde ist wohl der Staat, bzw Länder und
Kommunen.

Marion Scheffels

unread,
Dec 23, 2007, 5:54:30 AM12/23/07
to
Matthias Niggemeier <ne...@thias.de> schrieb:

>Ein einmal gedruckter Scheck muss noch von jemand anderem unterzeichnet
>werden (nämlich von jemandem mit Zeichnungsberechtigung). Die weiter
>oben geforderte online-Überweisung würde direkt rausgehen.

Eines wird aber dabei noch übersehen:
In beiden Fällen ist wohl ein Anschreiben nötig, daß etwas passiert. Der
Scheck liegt diesem Anschreiben unmittelbar bei, häufig ist er sogar
eins mit dem Anschreiben und wird abgetrennt. Der Empfänger hat das
Gefühl, sein Geld sofort zu haben.
Eine gleichzeitig mit dem Anschreiben von dem Sachbearbeiter veranlasste
Überweisung dauert gefühlsmäßig länger.

Jens Müller

unread,
Dec 23, 2007, 6:06:02 AM12/23/07
to
Marion Scheffels schrieb:

> Nicht miteinbezogen sind dabei die "Zahlungsanweisungen Zur Verrechnung"
> der Postbank, die man sich wahlweise auszahlen lassen

Kostenfrei bei jeder Postbank-Filiale?

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