Gerrit Borheier schrieb:
> Thomas Hochstein hat in dieser Newsgroup davon gesprochen, dass
> Schoeffen meist Pensionaere/Rentner seien. Den Beitrag finde ich leider
> nicht wieder.
<
dsrm.1703...@meneldor.ancalagon.de>
Das gibt allerdings nur meinen Eindruck wieder und muss nicht
zutrefffen.
> Ich selbst war waehrend meiner Berufstaetigkeit Schoeffe am Landgericht.
> Der Arbeitgeber gab einen Tag pro Monat fuer Taetigkeiten im Ehrenamt,
> alle anderen Tage mussten im Rahmen der gueltigen Gleitzeitvereinbarung
> vor- bzw. nachgearbeitet werden.
Der Arbeitgeber *hat* den Schöffen für seine Tätigkeit freizustellen,
und zwar zur Gänze, § 45 Abs. 1a DRiG. Dass nicht jeder Arbeitgeber
das gerne tut und ein solches Ehrenamt den Bestand des
Arbeitsverhältnisses gefährden kann - auch wenn das nicht sein darf -,
ist auch aus der freiwilligen Feuerwehr bekannt ...
> Die beiden anderen Schoeffen waren ein selbstaendiger Malermeister und
> ein Unternehmensberater. Die waren noch haerter getroffen als ich.
Weshalb ich neben Ruheständlern und denjenigen, die derzeit keine
Tätigkeit ausüben, auch noch diejenigen genannt hatte, die sich ihre
Zeit frei(er) einteilen können, also Selbständige. Und im öffentlichen
Dienst wird's auch vergleichsweise einfach möglich sein, die
Schöffentätigkeit auszuüben.
Hinzu kommt, dass die Schöffentätigkeit vor allem am Landgericht in
erstinstanzlichen Strafsachen zeitlich problematisch werden kann. An
Berufungskammern oder beim Schöffengericht ist der Aufwand in der
Regel absehbar.
> Ich habe in den vier Jahren unter den Schoeffen keine Rentner getroffen.
Interessant, einmal einen Bericht aus erster Hand zu erhalten!
Wie umfänglich ist denn der Austausch der Schöffen untereinander, wie
viele Schöffen hast Du denn während Deiner Tätigkeit kennengelernt?
Grüße,
-thh
--
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