der ehemalige Richter am Berliner Landgericht Prof. Dr. Ulrich Vultejus gab der
"Zeitschrift für Rechtspolitik" unter dem Titel "Kein Gesetzgeber kann einen
Richter zu einem Urteil zwingen", ein Interview.
Das mag ja schon so sein. Was er aber dann so von sich gab läßt mich wieder mal
am Rechtsstaat zweifeln. Es wäre wohl angebracht, daß ein/e RichterIn sich einer
psychoanalytischen Selbstanalyse unterziehen sollte, bevor man ihn guten
Gewissens auf die Menschheit loslassen kann.
Auszüge:
"Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten
und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann
bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines
'Frauenrabatts' erkannt."
"Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben"
"Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und
Strafen deshalb bei ihnen härter wirken."
http://genderama.blogspot.com/2008/04/lesermail-frauenrabatt-vor-gerichten.html
Da steh ich da, ich dummer Laie und Teil des Volkes, in dessen Namen angeblich
Recht gesprochen wird und der meinte, vor dem Gesetz seien Alle gleich. Na ja,
so recht hab ich das nie geglaubt. Richter sind Menschen und werden vom
Verhalten eines Angeklagten beeinflusst und wie der/die auf ihn wirkt.
Ein Kindchenschema, ein traurig-verzweifelter Augenaufschlag, eine sich hilflos
gebende Frau, vielleicht ein Tränenausbruch -welcher Mann, auch welche Frau,
werden davon nicht beeinflußt ?
Nur dachte ich bisher, ein Richter würde sich wenigstens um Objektivität
*bemühen* . Daß einer aber ganz freimütig bekennt, er habe sich als Richter ganz
bewußt keinen Deut darum geschert und seinen Kollegen gleiches testiert, das
haut mich nun wirklich vom Hocker. Ist das nicht Rechtsbeugung ?
Gruß
hubsi
> "Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer
> haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken."
Nach § 46 I S. 2 StGB sind "die Wirkungen, die von der Strafe für das
künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind" bei der
Strafzumessung zu berücksichtigen. Der Richter bemüht sich also gerade,
den Erwartungen des Gesetzgebers an ihn zu berücksichtigen. Falls Dir
Studien vorliegen, die belegen, dass er die Wirkungen von Strafen auf
Frauen falsch einschätzt, wäre ich an einer Fundstelle interessiert.
> Nur dachte ich bisher, ein Richter würde sich wenigstens um
> Objektivität *bemühen* . Daß einer aber ganz freimütig bekennt, er
> habe sich als Richter ganz bewußt keinen Deut darum geschert und
> seinen Kollegen gleiches testiert, das haut mich nun wirklich vom
> Hocker. Ist das nicht Rechtsbeugung ?
Ich kann hier nur erkennen, dass sich der Richter bemüht, sich ans
Gesetz zu halten. Dass er dabei einer Fehleinschätzung unterliegt, ist
natürlich möglich.
Gruß,
Mark
--
Wolle man die vom Kläger für angemessen erachteten Sicherheits-
maßstäbe anlegen, könne der Reiseveranstalter seiner Verkehrs-
sicherungspflicht nur genügen, wenn er seine Gäste in Gummizellen
unterbrächte (...) (AG München, Pressemitteilung)
>> "Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer
>> haben und Strafen deshalb bei ihnen h�rter wirken."
>
> Nach � 46 I S. 2 StGB sind "die Wirkungen, die von der Strafe f�r das
> k�nftige Leben des T�ters in der Gesellschaft zu erwarten sind" bei der
> Strafzumessung zu ber�cksichtigen. Der Richter bem�ht sich also gerade,
> den Erwartungen des Gesetzgebers an ihn zu ber�cksichtigen. Falls Dir
> Studien vorliegen, die belegen, dass er die Wirkungen von Strafen auf
> Frauen falsch einsch�tzt, w�re ich an einer Fundstelle interessiert.
Nun ja, n�her l�ge, zu fordern, da� ein f�r die Strafzumessung
ber�cksichtigter Faktor nachweisbar richtig ist, also einen solchen
Nachweis - oder zumindest Erfahrungssatz - von dem entsprechenden
Richter zu verlangen. Und es w�re dann diese strafzumessungsrelevante
Tatsache auch in die Urteilsgr�nde aufzunehmen. Ich bezweifle bereits,
da� das geschehen ist; nachvollziehbar erscheinen mir die Gr�nde im
�brigen genauso wenig wie dem OP (wobei in dessem Posting bereits
mysteri�s erscheint, wie denn ein Strafrichter am Landgericht "auf
eine Strafe erkennen" kann, nachdem dort im Bereich des Strafrechts
ausschlie�lich Kollegialgerichte bestehen - die L�sung mag darin
liegen, da� auf der referenzierten Webseite dann pl�tzlich von einem
Richter am Amtsgericht geschrieben wird).
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Der Richter bemüht sich in erster Linie darum, vor Gericht Ungleichheit
herzustellen, nämlich was das Strafmaß angeht. Und zwar nicht auf Grund von
Einzelentscheidungen, sondern auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe.
Sein Vorgehen bedeutet nichts Anderes, als daß er, im Umkehrschluß, Männer
härter bestraft hat als Frauen und dieses zu rechtfertigen sucht. Faktisch haben
wir das zwar schon, aber er tut dies sehenden Auges. In den USA werden Schwarze
bekantermassen von Gerichten härter bestraft, aber es hat sich nach meiner
Kenntnis noch kein Richter hingestellt und bekannt, daß er das mit vollem
Bewußtsein macht.
Man stelle sich mal den umgekehrten Fall vor. Ein Richter würde sagen, er
bestrafe Frauen härter, etwa weil sie lernen müßten Verantwortung für ihr Tun zu
übernehmen. Ein Argument, das nach etlichen in Blumenkübeln und Gefriertruhen
entsorgten, einfach daheim vergessenen oder mal eben vom Balkon geschmissenen
Kindern nicht so einfach von der Hand zu weisen ist. Aber das Aufsehen kann ich
mir vorstellen. Befeuert vom JuristInnenbund, der feministischen
Gleichstellungsindustrie und politisch korrekter Presse dürfte der ein paar Tage
später seine Robe abgeben.
Gibt es nicht ein Antidiskriminierungsgesetz und haben wir nicht einen Artikel
im Grundgesetz, nach dem alle Menschen gleich sind. Ersteres gab es vielleicht
noch nicht, als er noch im Amt war. Aber er erklärt ja ausdrücklich, daß
Kollegen ähnlich urteilen.
Wenn eine Gruppe von Menschen von Gerichten anders be- und verurteilt werden,
dann ist dieses rassistisch. Seien es Juden, Schwarze oder Männer. Im unseren
Gesetzen wird so etwas nicht mehr befürwortet, im Gegenteil. Nicht ich habe hier
etwas zu belegen, sondern ein Richter, welcher Rassengesetze durch die Hintertür
wieder hereingelassen hat und Andere, die das gutheißen.
Der müßte erstmal Beweise dafür haben, daß Frauen es im Leben schwerer haben.
Dürfte schwer werden, wenn Männer das Gros der Gewaltopfer, der Obdachlosen und
der Suizide stellen. Auch die Lebenserwartung spricht eine andere Sprache.
Und was die Aussage angeht, Strafe würde auf Frauen stärker wirken. Dem wurde ja
bereits Rechnung getragen.
Der Frauenvollzug informiert:
http://www.femdisk.com/includef.php?path=forum/showthread.php&threadid=1267
Gruß
hubsi
Zumal mir der Geist und die Grundlage unseres Rechtssystems eben gerade die
Gleichheit vor dem Gesetz zu fordern scheinen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der
ethnischen Herkunft, des _Geschlechts_, der Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu
beseitigen.
sowie nat. auch der Art 3 Grundgesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes ... benachteiligt oder _bevorzugt_
werden.
scheinen mir da jedenfalls recht eindeutig.
> Und es wäre dann diese strafzumessungsrelevante
> Tatsache auch in die Urteilsgründe aufzunehmen. Ich bezweifle bereits,
> daß das geschehen ist; nachvollziehbar erscheinen mir die Gründe im
> übrigen genauso wenig wie dem OP (wobei in dessem Posting bereits
> mysteriös erscheint, wie denn ein Strafrichter am Landgericht "auf
> eine Strafe erkennen" kann, nachdem dort im Bereich des Strafrechts
> ausschließlich Kollegialgerichte bestehen - die Lösung mag darin
> liegen, daß auf der referenzierten Webseite dann plötzlich von einem
> Richter am Amtsgericht geschrieben wird).
>
Das war zumindest die Grundlage meines postings. Und auch die dort zitierte Aussage
"Ich ... habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen
Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich
eines 'Frauenrabatts' erkannt."
Aber auch wenn man die Kollegialgerichtsbarkeit zu Grunde legt. Seine ff Aussage
""Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben" läßt darauf schließen,
daß er schon bestrebt war, seine Truppe zusammenzuhalten.
Gruß
hubsi
>> "Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer
>> haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken."
>
>Nach § 46 I S. 2 StGB sind "die Wirkungen, die von der Strafe für das
>künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind" bei der
>Strafzumessung zu berücksichtigen. Der Richter bemüht sich also gerade,
>den Erwartungen des Gesetzgebers an ihn zu berücksichtigen. Falls Dir
>Studien vorliegen, die belegen, dass er die Wirkungen von Strafen auf
>Frauen falsch einschätzt, wäre ich an einer Fundstelle interessiert.
Nach Recht und Gerechtigkeit sollte hier die Beweislast umgekehrt
sein: wenn ein Richter Männer und Frauen unterschiedlich behandelt,
dann hat _ER_ das zu begründen, und zwar nachvollziehbar und
individuell. Ein pauschal gegebener Frauenrabatt bei der
Strafzumessung einfach nur, weil Frauen es angeblich "im Leben
schwerer haben" - was zudem höchst offensichtlich nicht stimmt - ist
eindeutig Rechtsbeugung.
Angesichts der Tatsache, daß der Strafvollzug bei Frauen deutlich
komfortabler gehandhabt wird, daß Frauen bei gleichem Strafmaß früher
entlassen werden und daß Frauen durch eine Vorstrafe erheblich weniger
stigmnatisiert sind als Männer (was wiederum mit dem geringeren
Erwerbsdruck zu tun hat), müßten eigentlich Männer statt Frauen einen
Rabatt kriegen: denn bei genauerer Betrachtung werden Männer schon
durch dasselbe Strafmaß härter getroffen als Frauen.
Gruß, Walter
> gleiches testiert, das haut mich nun wirklich vom Hocker. Ist das nicht
> Rechtsbeugung ?
Rechtsbeugung? In diesem Land ist bisher nur ein Verfahren gegen
Richter eines OLGs am laufen, das sich mit Rechtsbeugung auseinandersetzt.
Und Richtig: Die Rechtsbeugung ging gegen einen Mann, auch noch einen
Vater.
Und wer als Mann der Meinung ist, vor einem Familiengericht RECHT zu
bekommen, muss mehr als nur Glück haben!
Wenn ich die Argumente dieses offenen Richters lese, bestätigt das nur
meine Meinung und leider auch Erfahrung mit (Familien-)Gerichten.
Ich habe meine (verwahrlosten) Kinder aus der mütterlichen Wohnung
herausklagen müssen. Den Unterhalt, den ich immer zahlen musste, ging
zu 100% an den Staat (Hartz IV Bedarfsgemeinschaft), meine Kinder
kriegten nichts zu Essen, zu trinken, ich hatte Beweise, Fotos,
Zeugenaussagen, aber leider: Ich war "nur" der Vater ohne Sorgerecht.
Zum Dank darf ich der Mutter 450 Euro jeden Monat als
Betreuungsunterhalt überweisen. Sie hat es ja so schwer, einen
Arbeitsplatz zu finden usw.
--
"Unterwerfung ist die einzige bequeme Antwort auf Autorität"
Frank Burmeister schrieb:
> Rechtsbeugung? In diesem Land ist bisher nur ein Verfahren gegen
> Richter eines OLGs am laufen, das sich mit Rechtsbeugung auseinandersetzt.
Du meinst, Dir ist kein weiteres Verfahren bekannt?!
Gruß
Bastian
Glatteis! Es ist unter Soziologen schon seit über 30 Jahren bekannt, daß
Frauen vor Gericht besser wegkommen. Unter Frauen gibt es dann auch noch
Abstufungen, Schöne Frauen werden milder bestraft als häßliche oder
mäßig ansehnlich. Allerdings nur so lange, wie sie ihr Aussehen nicht
als Mittel einsetzen. Merkt das Gericht dieses, wird die schöne Frau
deutlich härter bestraft.
--
Gruß
Andreas
Marco P
> Ein pauschal gegebener Frauenrabatt bei der
> Strafzumessung einfach nur, weil Frauen es angeblich "im Leben
> schwerer haben" - was zudem höchst offensichtlich nicht stimmt - ist
> eindeutig Rechtsbeugung.
Nein, das ist es offensichtlich nicht. Es ist allenfalls (allerdings
naheliegend) falsch.
-thh
> Du meinst, Dir ist kein weiteres Verfahren bekannt?!
Sei nicht gar zu streng.
Viele Menschen, die eher selten mit der Justiz zu tun haben, sehen
naturgemäß nur ihren eigenen Fall und sie sehen ihn natürlich durch die
Brille des eigenen Ego. Man kann weder als Richter noch als
Rechtsanwalt erwarten, daß die Parteien, gerade in oftmals stark
gefühlsbetonten, stark emotional belasteten Verfahren wie Familien-
oder Vormundschafts-, aber oftmals z.B. auch Nachlaßsachen, das
Handeln, die Entscheidung des Gerichts mit der notwendigen sachlichen
Sichtweise betrachten. Je nach Art des Verfahrens, je nach dessen
Ausgang und je nach der geistigen Konstitution und/oder Reife eines
Beteiligten wird der Mandant bzw. die Partei die Sache recht subjektiv
bewerten und nur seinen persönlichen Maßstab als Maß für die
Qualifikation, evtl. auch für die subjektiv wahrgenommene
Voreingenommenheit des Richters oder auch des eigenen Anwalts anlegen.
Solche Menschen können einem zwar Leid tun, aber man kann ihnen nicht
wirklich helfen, weil sie nicht selten in allem, was ihnen (an goldenen
Brücken) angeboten wird, eine Verschwörung zu entdecken vermeinen.
MfG
Rupert
Damit kann ich nun auch nicht dienen, ich bin allerdings weder Richter,
noch habe ich einem Richter Rechtsbeugung oder auch nur unvertretbare
Entscheidungen unterstellt. Zweifel, dass der Mann recht hat, habe ich
durchaus, und wenn er hier posten würde, hätte ich ihn wahrscheinlich
auch nach den Gründen für seine Ansicht gefragt.