Am 07.04.2014 20:06, schrieb Daniel Lempert:
> Hallo,
>
> ich habe einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen, dessen Leistungen am 01.10.14 beginnen und der eine Laufzeit von 12 Monaten hat.
Dann kannst Du ihn jederzeit /vor/ Beginn der Kündigungsfrist[1] zum
1.10.15 kündigen.
[1] Der Begriff 'Frist' ist hier eigentlich falsch und irreführend, denn
es handelt sich gar nicht um eine Frist im Sinn der §§ 187 ff BGB. Die
dort behandelten Fristen sbezeichnen einen Zeitraum *innerhalb* derer
ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Handlung
vorgenommen werden soll. Bei der Kündigung muss dieses Ereignis oder
diese Handlung jedoch *vor* besagter 'Frist' erfolgen.
> Nun habe ich es mir aber anders überlegt und würde ihn gern kündigen, so dass ich gar nicht erst die monatlichen Beiträge zahlen muss, ist das möglich?
Nicht mittels Kündigung; evtl. kannst Du jedoch zurücktreten oder
widerrufen, dann ja.
> Zum Thema Kündigung steht nur drin, dass er sich um jeweils weitere 12 Monate verlängert, wenn man nicht drei Monate vorher kündigt und das die Laufzeit ab 01.10.14 beginnt.
Dann kannst Du bis einschließlich (also auch jetzt schon) 30.6.2015 zum
1.10.2015 kündigen. Da die Kündigung eine einseitige Erklärung ist, ist
der Zeitpunkt des Eingangs beim Empfänger entscheidend.
> Kann ich den Vertrag also auch schon jetzt kündigen,
Ja, natürlich; aber nur zum Ende der Laufzeit.
> da ja die Laufzeit des Vertrages ja noch gar nicht begonnen hat?
Wie viel *früher* Du kündigst ist egal, solange es *vor* der
Kündigungsfrist ist. Du kannst auch heute schon zum 1.10.2015, 2018,
2025 oder 2300 kündigen.
> Oder häng ich da jetzt schon drin und muss den antreten?
Für das erste Jahr ja. Es sei denn Du kannst zurücktreten oder
widerrufen o. ä. (z. B. wegen Fernabsatz).
Wolfgang
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