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Vertrag kündigen, dessen Laufzeit noch nicht begonnen hat?

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Daniel Lempert

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Apr 7, 2014, 2:06:55 PM4/7/14
to
Hallo,

ich habe einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen, dessen Leistungen am 01.10.14 beginnen und der eine Laufzeit von 12 Monaten hat. Nun habe ich es mir aber anders überlegt und würde ihn gern kündigen, so dass ich gar nicht erst die monatlichen Beiträge zahlen muss, ist das möglich?

Zum Thema Kündigung steht nur drin, dass er sich um jeweils weitere 12 Monate verlängert, wenn man nicht drei Monate vorher kündigt und das die Laufzeit ab 01.10.14 beginnt.

Kann ich den Vertrag also auch schon jetzt kündigen, da ja die Laufzeit des Vertrages ja noch gar nicht begonnen hat? Oder häng ich da jetzt schon drin und muss den antreten?

Danke für eure Antworten!

Wolfgang Jäth

unread,
Apr 7, 2014, 3:55:55 PM4/7/14
to
Am 07.04.2014 20:06, schrieb Daniel Lempert:
> Hallo,
>
> ich habe einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen, dessen Leistungen am 01.10.14 beginnen und der eine Laufzeit von 12 Monaten hat.

Dann kannst Du ihn jederzeit /vor/ Beginn der Kündigungsfrist[1] zum
1.10.15 kündigen.

[1] Der Begriff 'Frist' ist hier eigentlich falsch und irreführend, denn
es handelt sich gar nicht um eine Frist im Sinn der §§ 187 ff BGB. Die
dort behandelten Fristen sbezeichnen einen Zeitraum *innerhalb* derer
ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Handlung
vorgenommen werden soll. Bei der Kündigung muss dieses Ereignis oder
diese Handlung jedoch *vor* besagter 'Frist' erfolgen.

> Nun habe ich es mir aber anders überlegt und würde ihn gern kündigen, so dass ich gar nicht erst die monatlichen Beiträge zahlen muss, ist das möglich?

Nicht mittels Kündigung; evtl. kannst Du jedoch zurücktreten oder
widerrufen, dann ja.

> Zum Thema Kündigung steht nur drin, dass er sich um jeweils weitere 12 Monate verlängert, wenn man nicht drei Monate vorher kündigt und das die Laufzeit ab 01.10.14 beginnt.

Dann kannst Du bis einschließlich (also auch jetzt schon) 30.6.2015 zum
1.10.2015 kündigen. Da die Kündigung eine einseitige Erklärung ist, ist
der Zeitpunkt des Eingangs beim Empfänger entscheidend.

> Kann ich den Vertrag also auch schon jetzt kündigen,

Ja, natürlich; aber nur zum Ende der Laufzeit.

> da ja die Laufzeit des Vertrages ja noch gar nicht begonnen hat?

Wie viel *früher* Du kündigst ist egal, solange es *vor* der
Kündigungsfrist ist. Du kannst auch heute schon zum 1.10.2015, 2018,
2025 oder 2300 kündigen.

> Oder häng ich da jetzt schon drin und muss den antreten?

Für das erste Jahr ja. Es sei denn Du kannst zurücktreten oder
widerrufen o. ä. (z. B. wegen Fernabsatz).

Wolfgang
--

Wolfgang Kieckbusch

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Apr 7, 2014, 7:56:58 PM4/7/14
to
Ich würde die Auflösung des Vertrages anstreben, z.B. mit dem Angebot, 3 Monate zu bezahlen und fertig.
Das hat bei mir schon mal so geklappt.
Gruß, Wolfgang

Harald Hengel

unread,
Apr 7, 2014, 9:06:01 PM4/7/14
to
Wolfgang Kieckbusch schrieb:

> Ich würde die Auflösung des Vertrages anstreben, z.B. mit dem
> Angebot, 3 Monate zu bezahlen und fertig.
> Das hat bei mir schon mal so geklappt.

Bei der Fitness Mafia?
Warum sollten sie?
Das klappt unter Umständen dort, wo auch eine Gegenleistung wirklich
erbaracht werden muss.
Die Fitnessmafia baut darauf, dass die meisten ohnehin nur die ersten 3
Monate kommen, danach nur noch gelegentlich.
Das schont die Geräte.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Apr 7, 2014, 9:08:05 PM4/7/14
to
Daniel Lempert schrieb:

> Hallo,
>
> ich habe einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen, dessen
> Leistungen am 01.10.14 beginnen und der eine Laufzeit von 12 Monaten
> hat.

Selbst Schuld.
Solche Verträge schliesst man grundsätzlich nicht ab.
Beginnt der tatsächlich erst nächstes Jahr?

> Nun habe ich es mir aber anders überlegt und würde ihn gern
> kündigen, so dass ich gar nicht erst die monatlichen Beiträge zahlen
> muss, ist das möglich?

Reingefallen, du wirst keine Chance haben.
Genau darauf baut die Fitnessmafia, Verträge die brav bezahlt werden und
die von den wenigsten intensiv genutzt werden.

> Zum Thema Kündigung steht nur drin, dass er sich um jeweils weitere
> 12 Monate verlängert, wenn man nicht drei Monate vorher kündigt und
> das die Laufzeit ab 01.10.14 beginnt.

Tja, Pech eben.
Vertrag ist Vertrag.
Ich halte solche Laufzeitverträge zwar für sittenwidrig, aber mich fragt
keiner.

Sittenwidrig, weil du völlig unnötig in die Laufzeit gedrängt wirst, das
selbe sehe ich im TK Bereich.

> Kann ich den Vertrag also auch schon jetzt kündigen, da ja die
> Laufzeit des Vertrages ja noch gar nicht begonnen hat? Oder häng ich
> da jetzt schon drin und muss den antreten?

Du musst zahlen, antreten brauchst du nicht, darauf bauen diese
Gangster.

Sollte es ein Haustürgeschäft sein oder Fernabsatz oder auch fliegend
Verkäufer auf der Straße, die dich angesprochen haben, hast du ein
Widerrufsrecht.
Bist du selbst in den Laden gelaufen und hast dort den Vertrag
geschlossen, hast du ihn an der Backe.

Grüße Harald

Armin Wolf

unread,
Apr 8, 2014, 5:46:46 AM4/8/14
to
"Daniel Lempert" <daniel2...@gmail.com> schrieb

> Hallo,
>
> ich habe einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen, dessen
> Leistungen am 01.10.14 beginnen und der eine Laufzeit von 12 Monaten hat.
> Nun habe ich es mir aber anders überlegt und würde ihn gern kündigen, so
> dass ich gar nicht erst die monatlichen Beiträge zahlen muss, ist das
> möglich?

Ist es ein lokales Fitness- Studio (Per Fahrrad zu erreichen?)
Wie ist das abgelaufen?
Wann war der Vertragsabschluß?
Wolltest Du wirklich erst im September beginnen?

Tip1: Google nach dem Namen des Studios oder kontaktiere die
Verbraucherzentrale
Tip2: Rufe an und sag denen, daß Du eigentlich etwas gaanz anderes wolltest
(Erklärungsirrtum) Laß Dir die Kündigung schriftlich (notfalls email)
bestätigen

> Zum Thema Kündigung steht nur drin, dass er sich um jeweils weitere 12
> Monate verlängert, wenn man nicht drei Monate vorher kündigt und das die
> Laufzeit ab 01.10.14 beginnt.

AGB, oder individuell abgesprochen?

> Kann ich den Vertrag also auch schon jetzt kündigen.

Kündigung ist der schlechteste Weg.

Widerrufen oder für ungültig erklären lassen wäre zielführender.

> Danke für eure Antworten!

Denn Du die richtigen "Argumente" auffährst, kommst Du
möglicherweise ohne Kosten und Ärger heraus.

Die "Fitness- Maffia" möchte keine Prozesse, wodurch sicher-
lich andere "Kunden" gewarnt werden.

Christoph Brüninghaus

unread,
Apr 8, 2014, 5:46:13 PM4/8/14
to
Am 07.04.2014 20:06, schrieb Daniel Lempert:
> Hallo,
>
> ich habe einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen, dessen Leistungen am 01.10.14 beginnen
> und der eine Laufzeit von 12 Monaten hat. Nun habe ich es mir aber
anders überlegt und würde ihn gern kündigen,
> so dass ich gar nicht erst die monatlichen Beiträge zahlen muss, ist das möglich?
>
> Zum Thema Kündigung steht nur drin, dass er sich um jeweils weitere 12 Monate verlängert, wenn man nicht drei
> Monate vorher kündigt und das die Laufzeit ab 01.10.14 beginnt.

Kündigung zu einem bestimmten Datum setzt ein entsprechendes,
vertragliches oder gesetzliches, Kündigungsrecht voraus. Bei Verträgen
mit Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung grundsätzlich einem
Zeitpunkt vor Ende der Vertragslaufzeit nicht möglich.
Man vereinbart ja explizit eine Laufzeit.

>
> Kann ich den Vertrag also auch schon jetzt kündigen, da ja die Laufzeit des Vertrages ja noch gar nicht begonnen hat?

Ja, kündigen kannst Du jederzeit, aber nachdem was Du schreibst nur zum
Ende des Laufzeit, d.h. zum 30.09.2015.

> Oder häng ich da jetzt schon drin und muss den antreten?

"Jetzt schon"?
Was muss denn noch geschehen, damit Du Dich an einen geschlossenen
Vertrag gebunden fühlst?


Christoph Brüninghaus

unread,
Apr 8, 2014, 6:25:04 PM4/8/14
to
Am 07.04.2014 21:55, schrieb Wolfgang Jäth:
> Am 07.04.2014 20:06, schrieb Daniel Lempert:
>> Hallo,
>>
>> ich habe einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen, dessen Leistungen am 01.10.14 beginnen und der eine Laufzeit von 12 Monaten hat.
>
> Dann kannst Du ihn jederzeit /vor/ Beginn der Kündigungsfrist[1] zum
> 1.10.15 kündigen.
>
> [1] Der Begriff 'Frist' ist hier eigentlich falsch und irreführend, denn
> es handelt sich gar nicht um eine Frist im Sinn der §§ 187 ff BGB. Die
> dort behandelten Fristen sbezeichnen einen Zeitraum *innerhalb* derer
> ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Handlung
> vorgenommen werden soll.

Nein.
Eine Kündigungsfrist ist durchaus eine "normale" Frist im Sinne der §§
186ff. BGB. Diese Vorschriften sagen auch nichts dazu, dass innerhalb
eines Zeitraums ein Ereignis eintreten oder eine Handlung vorgenommen
werden soll. Frist ist (nur) ein abgegrenzter Zeitraum und die §§ 186ff.
BGB beinhalten (Auslegungs-)Regeln für die Berechnung, unter anderem zum
Fristbeginn durch ein Ereignis. Das Ereignis ist bei Kündigungen die
Kündigungserklärung, die Frist beginnt nächsten Tag zu laufen.

> Bei der Kündigung muss dieses Ereignis oder
> diese Handlung jedoch *vor* besagter 'Frist' erfolgen.

Das Besondere an einer Kündigungsfrist ist lediglich, dass sie einen
Zeitraum meint, der zwischen Rechtsgeschäft und Rechtswirkung liegt.

[...]


>> Zum Thema Kündigung steht nur drin, dass er sich um jeweils weitere 12 Monate verlängert, wenn man nicht drei Monate vorher kündigt und das die Laufzeit ab 01.10.14 beginnt.
>
> Dann kannst Du bis einschließlich (also auch jetzt schon) 30.6.2015 zum
> 1.10.2015 kündigen. Da die Kündigung eine einseitige Erklärung ist, ist
> der Zeitpunkt des Eingangs beim Empfänger entscheidend.

Die Bedeutung des Zugangs beim Erklärungsempfänger ergibt sich nicht aus
dem Umstand, dass eine Kündigung ein einseitiges Rechtsgeschäft ist,
sondern daraus, dass die Kündigungserklärung eine empfangsbedürftige
Willenserklärung ist.
Auch bei einem zwei- oder mehrseitigen Rechtsgeschäft kann es auf den
Zeitpunkt des Zugangs ankommen.

[...]
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Wolfgang Jäth

unread,
Apr 9, 2014, 2:03:42 AM4/9/14
to
Am 09.04.2014 00:25, schrieb Christoph Brüninghaus:
>
>>> ich habe einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen, dessen Leistungen am 01.10.14 beginnen und der eine Laufzeit von 12 Monaten hat.
>>
>> Dann kannst Du ihn jederzeit /vor/ Beginn der Kündigungsfrist[1] zum
>> 1.10.15 kündigen.
>>
>> [1] Der Begriff 'Frist' ist hier eigentlich falsch und irreführend, denn
>> es handelt sich gar nicht um eine Frist im Sinn der §§ 187 ff BGB. Die
>> dort behandelten Fristen sbezeichnen einen Zeitraum *innerhalb* derer
>> ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Handlung
>> vorgenommen werden soll.
>
> Nein.
> Eine Kündigungsfrist ist durchaus eine "normale" Frist im Sinne der §§
> 186ff. BGB. Diese Vorschriften sagen auch nichts dazu, dass innerhalb
> eines Zeitraums ein Ereignis eintreten oder eine Handlung vorgenommen
> werden soll. Frist ist (nur) ein abgegrenzter Zeitraum und die §§ 186ff.
> BGB beinhalten (Auslegungs-)Regeln für die Berechnung, unter anderem zum
> Fristbeginn durch ein Ereignis. Das Ereignis ist bei Kündigungen die
> Kündigungserklärung, die Frist beginnt nächsten Tag zu laufen.

http://www.juraforum.de/lexikon/frist definiert den Begriff "Frist" anders.

Wolfgang
--

Christoph Brüninghaus

unread,
Apr 9, 2014, 6:12:21 AM4/9/14
to
Na und? Wenn da in etwa das steht was Du oben geschrieben hast, dann hat
jemand bei der Aufstellung dieser Definition nicht weit genug gedacht.
Das solltest Du Dir nicht gedankenlos zu eigen machen oder gar noch
verbreiten.

Nach allgemeiner Meinung ist eine Frist indes ein Zeitraum, der bestimmt
oder bestimmbar ist, vgl. RGZ 120, 355 [362]; BGH, NJW 2009, 3153
m.w.N., Palandt/Heinrichs, § 186 BGB Rdnr. 3; Erman/Palm, BGB, 13.
Aufl., Vorb. § 186 Rdnr. 1; Henrich, in: Bamberger/Roth, § 186 Rdnr. 2;
Kesseler, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl., § 186 Rdnr. 3.

Eine weitere Vorraussetzung, dass in diesem Zeitraum "ein bestimmtes
Ereignis eintreten oder eine bestimmte Handlung vorgenommen werden soll"
gibt es nicht.


Christoph Brüninghaus

unread,
Apr 9, 2014, 6:14:53 AM4/9/14
to
Am 09.04.2014 00:25, schrieb Ludger Averborg:
> On Tue, 08 Apr 2014 23:46:13 +0200, Christoph BrÃŒninghaus
> <brueni...@gmx.de> wrote:
>
>>> Oder hÀng ich da jetzt schon drin und muss den antreten?
>>
>> "Jetzt schon"?
>> Was muss denn noch geschehen, damit Du Dich an einen geschlossenen
>> Vertrag gebunden fÃŒhlst?
>
> Nun, in bestimmten FÀllen muss z. B. noch eine Frist
> ablaufen, bevor der Vertrag gÃŒltig wird.
> Bei HaustÌrgeschÀften z. B.

Nein, auch bei Haustürgeschäften ist der Vertrag auch sofort gültig.
Solange der Verbraucher sein Widerrufsrecht nicht ausübt, ist der
Vertrag voll wirksam. Es ist also nicht so, dass die bei einem
Haustürgeschäft abgegebene Willenserklärung bis zum Ablauf einer Frist
schwebend unwirksam wäre.

Der wirksame Vertrag kann aber z.B. durch den gesetzliche vorgesehenen
Widerruf der eigenen Willenserklärung beseitigt werden.


> Ich halte es schon fÌr verstÀndlich zu fragen, ob es im
> erwÀhnten Falle auch Àhnliche Regelungen gibt. Man kann ja
> nicht stÀndig mit dem BGB unterm Arm rumlaufen.

Meine Frage ging eher dahin, was, auss er einer ausdrücklichen und
bedingungslosen Erklärung, die auf den Abschluss eines Vertrages zielt,
noch notwendig ist, damit sich der OP durch den Vertrag gebunden fühlt.

Ob und wie man den Vertrag dann wieder beseitigen oder beenden kann, ist
die nachgeschaltete Frage.

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