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Lärmemmissionen durch Kühlaggregate nacht im Mischgebiet

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Heiko Kradewitch

unread,
Feb 23, 2007, 1:44:09 PM2/23/07
to
Hallo,

ich habe ein schwieriges Problem, daß sich auch nicht pauschal
beantworten läßt. Ich suche Hilfe in Form von Hinweisen auf Beispiele
und Verordungen, um einen Sachverhalt zu prüfen, damit ich die
Aussichten einer Klage abschätzen kann.

Also gegeben sei eine Kleinstadt in Thüringen, Stadtrand aber innerorts.
Es ist ein Tal. Unten verläuft direkt am linken Talhang entlang die
Hauptstrasse, eine Bundesstrasse. Am linken Talhang steht oberhalb unser
Haus. Direkt an der linken In der Talsenke rechts neben der Strasse und
am linken Talhang befinden sich einige kleinere Gewerbe. Dummerweise
auch eine große ebene Abrißfläche. Am rechten Hang befindet sich
oberhalb eine Paralellstrasse, an der zahlreiche Wohnhäuser stehen.

Das Problem ist die Abrißfläche, die ständig LKW zum Parken einlädt.
Leider auch nachts, am Wochende und mit Kühlaggregat. Gegen einen, der
regelmäßig gegen 5 Uhr früh erscheint, habe ich einmal versucht wegen
Ruhestörung vorzugehen. Die Polizei hat dann einige Monate recherchiert
und mir dann folgendes mitgeteilt:

Der linke Hang und die Talsenke sind Mischgebiet. Da dürfen
Kühlaggregate betrieben werden. Der rechte Hang ist reines Wohngebiet.
Stünde der LKW dort auf der Paralellstrasse, dürfte er das Aggregat
nicht betreiben.

Diese Aussage erscheint mir etwas pauschal und daher fragwürdig. Ich
habe schon einige Lärmberichte ergoogelt und da werden dB Grenzen
gesetzt, die in Mischgebieten immer genau zwischen denen von Wohn- und
Gewerbegebieten liegen. Natürlich sind die Grenzen nachts überall
geringer. In dem Bundesland der Berechnung waren Grenzen von 60 dB tags
und 45 dB nachts gegeben, im Gegensatz zu 55/40 im reinen Wohngebiet.

Die Geräuschkulisse eines Kühlaggregates konnte ich mit 95-100 dB
ergooglen, die für ca. 15 Minuten pro Stunde (läuft nicht ständig)
erzeugt werden. Es gibt da ganz tolle Berechnungen, wie solche Spitzen
dann zeitlich verteilt werden um auf eine Zahl zu kommen, die die 60/45
nicht überschreiten darf.

Ich weiß leider nicht, was für Grenzen in Thüringen gelten, aber die
dürften ähnlich sein. Es geht mir nur um die Störungen zur Nachtzeit bis
6 Uhr früh und ich bin mir fast sicher, daß Kühlaggregate diese bei uns
auch im Mischgebiet überschreiten. 95-100 dB ist eine Menge.

Was aber auch kritisch ist: Die Stellfläche steht ja nun mitten im Tal.
Der Abstand zu den Wohnhäusern auf der rechten Talseite ist nur
geringfügig größer, als zu unserem Haus. Zweifelsohne dürfen die
Anwohner im Wohngebiet auch von dem Lärm gestört werden. Da scheint aber
niemand etwas unternehmen zu wollen oder sie bekamen das selbe gesagt
wie ich: Da unten ist Mischgebiet, da darf der das.

Wie würdet Ihr die Situation beurteilen. Hat man da Chancen auf Erfolg?
Als wir das Haus kauften, stand auf der Stellfläche noch das Gebäude.
Die Stellfläche ist im Privatbesitz einer Spedition, die dort nur am
Wochenende parkt. Dem Besitzer ist es egal, was in der Zwischenzeit auf
dem Geläde passiert. Er hat es weder umfriedet, noch als Privatbesitz
gekennzeichnet.

Bin für alle Ratschläge dankbar.

Grüße,
Heiko

Georg Beran

unread,
Feb 24, 2007, 2:47:30 PM2/24/07
to
Heiko Kradewitch <heik...@arcor.de>:

> Also gegeben sei eine Kleinstadt in Thüringen, Stadtrand aber innerorts.
> Es ist ein Tal. Unten verläuft direkt am linken Talhang entlang die
> Hauptstrasse, eine Bundesstrasse. Am linken Talhang steht oberhalb unser
> Haus. Direkt an der linken In der Talsenke rechts neben der Strasse und
> am linken Talhang befinden sich einige kleinere Gewerbe. Dummerweise
> auch eine große ebene Abrißfläche.

Also erst kommt der Fluß, dann die Abrißfläche, dann die Bundesstraße
und dann dein Haus?

> Das Problem ist die Abrißfläche, die ständig LKW zum Parken einlädt.
> Leider auch nachts, am Wochende und mit Kühlaggregat.

Das ist bitter.

> In dem Bundesland der Berechnung waren Grenzen von 60 dB tags
> und 45 dB nachts gegeben, im Gegensatz zu 55/40 im reinen Wohngebiet.
>
> Die Geräuschkulisse eines Kühlaggregates konnte ich mit 95-100 dB
> ergooglen, die für ca. 15 Minuten pro Stunde (läuft nicht ständig)
> erzeugt werden.

Das ständige Ein-Aus dürfte noch lästiger wirken als ein Dauerbetrieb.

> Es gibt da ganz tolle Berechnungen, wie solche Spitzen
> dann zeitlich verteilt werden um auf eine Zahl zu kommen, die die 60/45
> nicht überschreiten darf.

Stimmt. Man stellt auf die durchschnittliche Schädigung des Gehörs ab.

Aber 95-100 dB sind ein extrem hoher Wert. Wenn Du das ständig
ertragen müßtest, wärest du schon taub. (Kein Witz) . Nun ist es beim
Schall so, daß eine Verdoppelung des Abstandes eine Abschwächung des
Lärms auf ein Viertel bewirkt, eine Verdreifachung des Abstandes auf
ein Neuntel, u.s.w. Technisch ausgedrückt: die Lautstärke in dB sinkt
mit dem Quadrat des Abstands.

Lärmmessungen an Maschinen werden üblicherweise in 1 m Entfernung
gemacht. Wenn ich nun die Entfernung vom Kühlaggregat bis zu deinem
Haus mit 16 m annehme (Abstand LKW zur Straße, Straßenbreite, und dein
Haus wird auch nicht dicht an der Straße stehen), dann haben wir den
16fachen Abstand und daher ein 256tel der Lautstärke. Was 24 dB
weniger ergäbe, da jeweils 3 dB weniger die halbe Lautstärke bedeutet,
und wenn du 8 Mal halbierst, hast du 1/256. Wobei ich weitere Dämpfung
durch Mauern bzw. Fenster noch gar nicht berücksichtigt habe.
Übrigens: habt Ihr das Schlafzimmer tatsächlich zur Bundesstraße hin?
Mich würde das auch ohne krachmachende LKWs gegenüber stören.

Ich will mit diesen technischen Ausführungen darauf hinaus, daß es
überhaupt nicht auf irgendeinen Wert an der Maschine ankommt, sondern
nur auf den dB-Wert in deinem Schlafzimmer. Bevor du weiteres
unternimmst, solltest du dir ein Lärmmeßgerät ausborgen und
tatsächlich messen.



> Was aber auch kritisch ist: Die Stellfläche steht ja nun mitten im Tal.
> Der Abstand zu den Wohnhäusern auf der rechten Talseite ist nur
> geringfügig größer, als zu unserem Haus. Zweifelsohne dürfen die
> Anwohner im Wohngebiet auch von dem Lärm gestört werden.

Das ist deren Problem. Aber vielleicht Anreiz zur Gründung einer
Bürgerinitiative.

Zum Rechtlichen kann ich nichts sagen. Nur eine Idee: Ich bezweifle,
daß für Fahrzeuge dieselben Lärmgrenzwerte gelten wie für stationäre
Anlagen. Das hätte nämlich, glaube ich, zur Folge, daß man nachts
überhaupt nicht durch Wohngebiete fahren dürfte. Und das ist ja
bekanntlich nicht verboten.

Was sagt denn das Landratsamt (oder wie das bei euch in D heißt) dazu?
Zumindest die in deinem Bundesland gültigen Grenzwerte sollten sie
doch wissen.

Eine Klage gegen den Grundbesitzer, falls du das erwägst, halte ich
für zwecklos. Dann stellt er ein Parkverbotschild auf und sagt, es sei
ihm nicht zuzumuten, jede Nacht zu kontrollieren, daß dort auch
wirklich niemand mit laufendem Motor parkt.

Gruß, Georg

Harald Hengel

unread,
Feb 23, 2007, 6:31:11 PM2/23/07
to
Heiko Kradewitch schrieb:

> Die Geräuschkulisse eines Kühlaggregates konnte ich mit 95-100 dB
> ergooglen,

Was hast du denn da gefunden, nach meinem Wissen haben Hupen gerade einmal
105 db, ein Presslufthammer ca. 100db.
Diese Lautstärke dürfte so ein Aggregat kaum erreichen.

> die für ca. 15 Minuten pro Stunde (läuft nicht ständig)
> erzeugt werden. Es gibt da ganz tolle Berechnungen, wie solche Spitzen
> dann zeitlich verteilt werden um auf eine Zahl zu kommen, die die
> 60/45 nicht überschreiten darf.

Ausschlaggebend dürfte sein, was bei dir ankommt und nicht was direkt am
Aggregat anfällt.

> Ich weiß leider nicht, was für Grenzen in Thüringen gelten, aber die
> dürften ähnlich sein. Es geht mir nur um die Störungen zur Nachtzeit
> bis 6 Uhr früh und ich bin mir fast sicher, daß Kühlaggregate diese
> bei uns auch im Mischgebiet überschreiten. 95-100 dB ist eine Menge.

Die Fahrer solcher Lastzüge schaffen es trotz Aggregatslauf in der Koje
ihres LKW zu schlafen, und die sind deutlich näher dran.

> Was aber auch kritisch ist: Die Stellfläche steht ja nun mitten im
> Tal. Der Abstand zu den Wohnhäusern auf der rechten Talseite ist nur
> geringfügig größer, als zu unserem Haus. Zweifelsohne dürfen die
> Anwohner im Wohngebiet auch von dem Lärm gestört werden. Da scheint
> aber niemand etwas unternehmen zu wollen oder sie bekamen das selbe
> gesagt wie ich: Da unten ist Mischgebiet, da darf der das.

So ist es.
War es bereits Mischgebiet als das Haus gebaut wurde?

> Wie würdet Ihr die Situation beurteilen. Hat man da Chancen auf
> Erfolg?

Ich sehe keine Chancen, wer sein Haus an der Grenze zu einem Mischgebiet
baut muss damit leben.

> Als wir das Haus kauften, stand auf der Stellfläche noch das
> Gebäude.

Es war aber Mischgebiet?

> Die Stellfläche ist im Privatbesitz einer Spedition, die
> dort nur am Wochenende parkt. Dem Besitzer ist es egal, was in der
> Zwischenzeit auf dem Geläde passiert. Er hat es weder umfriedet, noch
> als Privatbesitz gekennzeichnet.

Wäre es ein Unterschied für dich, wenn die Spedition dort ein Lager hätte,
wo rund um die Uhr Umladungen vorgenommen würden, ständig Fahrzeuge an und
abfahren?
Es sit sicher ärgerlich, aber ich denke, dass du keine Chance hast, so nicht
Lärmpegel erzeugt werden die das zulässige Mass überschreiten. Das dürfte
bei einem Kühalaggregat in der Regel nicht der Fall sein.

Harald


Georg Beran

unread,
Feb 24, 2007, 3:52:50 PM2/24/07
to
Georg Beran <spamf...@netway.at.invalid>:

> Technisch ausgedrückt: die Lautstärke in dB sinkt
> mit dem Quadrat des Abstands.

Korrektur: streiche "in dB"

Georg

Heiko Kradewitch

unread,
Feb 26, 2007, 2:31:41 AM2/26/07
to
Harald Hengel schrieb:

> Was hast du denn da gefunden, nach meinem Wissen haben Hupen gerade einmal
> 105 db, ein Presslufthammer ca. 100db.
> Diese Lautstärke dürfte so ein Aggregat kaum erreichen.

Du hast so ein Teil noch nie gehört? Den Wert habe ich aus mehreren
Quellen, teilweise werden sogar Werte über 100 dB angegeben. Bei den
Geräten haben die Entwickler scheinbar konsequent auf Schallschutz
verzichtet.

Lies Dir mal dieses Dokument hier durch, das ist ein Schalltechnischer
Bericht für die zu erwartende Lärmbelastung eines EDEKA Marktes in einer
Stadt. Hierbei wird zu Grunde gelegt, daß alle Lärmbelastungen zwischen
6 und 22 Uhr stattfinden, also außerhalb der Ruhezeit.

<http://195.138.41.3/upload/plan_weitere/350_Schalltechnische_Untersuchung_BER_LL2994.1_01.pdf>

Auf Seite 13 findet man folgendes:

"Für dieses Kühlaggregat wird auf der Grundlage von Literaturangaben für
Standardgeräte [6] ein Schalleistungspegel von LW = 102 dB(A) angesetzt.

Auf Seite 7 findet man die Grenzwerte in den verschiedenen Gebieten zu
den entsprechenden Zeiten. Das scheint Bundeseinheitlich zu sein.

> Ausschlaggebend dürfte sein, was bei dir ankommt und nicht was direkt am
> Aggregat anfällt.

Da kommt immer noch genug an, keine Sorge. Der Grenzwert liegt nachts
bei 45 dB. Sicher gelten diese Grenzwerte nicht für den Innenraum,
sondern für die Außenstelle des Hauses. Denn selbst in Wohngebieten
beträgt der Grenzwert 40 dB und das wäre im Haus noch ganz schön laut.

> Die Fahrer solcher Lastzüge schaffen es trotz Aggregatslauf in der Koje
> ihres LKW zu schlafen, und die sind deutlich näher dran.

Und deswegen müssen das alle ertragen? Ich habe mal einen mitbekommen,
der hier übers Wochenende geparkt hat. Der hat nicht in seiner Koje
geschlafen, sondern ist in eine Pension gefahren. Scheinbar war es ihm
zu laut zum Schlafen.

> So ist es.
> War es bereits Mischgebiet als das Haus gebaut wurde?

1924... Keine Ahnung.

> Wäre es ein Unterschied für dich, wenn die Spedition dort ein Lager hätte,
> wo rund um die Uhr Umladungen vorgenommen würden, ständig Fahrzeuge an und
> abfahren?
> Es sit sicher ärgerlich, aber ich denke, dass du keine Chance hast, so nicht
> Lärmpegel erzeugt werden die das zulässige Mass überschreiten. Das dürfte
> bei einem Kühalaggregat in der Regel nicht der Fall sein.

Ich glaube, Du unterschätzt den Lärmpegel. Wie schon geschrieben. Gehe
mal von Werten um die 100 dB aus.

Ich habe mal eine Vergleichstabelle gefunden:

100 Motorrad, Kreissäge, Presslufthammer, Diskomusik,
Oktoberfestzelt 90 bis 105 db(A).
110 Schnellzug in geringer Entfernung, Walkman, Rockkonzert.

Das kommt in etwa hin.

Grüße,
Heiko

Heiko Kradewitch

unread,
Feb 26, 2007, 3:02:51 AM2/26/07
to
Georg Beran schrieb:

> Also erst kommt der Fluß, dann die Abrißfläche, dann die Bundesstraße
> und dann dein Haus?

Erst kommt mal etwas Hang, dann ist man in der Talsohle, dann kommt die
Strasse, dann ein breiteres Stük Talsohle wo auch diese Fläche ist.
Allerdings nicht genau gegenüber, sondern seitlich versetzt. Dann kommt
ein Bächlein und dann gehts wieder den Hang rauf, eine kleine Strasse
mit eine paar Wohnhäuschen und wieder Hang.

> Das ist bitter.

Naja, es hält sich eigentlich in Grenzen. Kühltransporte sind zum Glück
vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen und eigentlich dafür gedacht,
möglichst schnell am Ziel zu sein. Auf Autobahnraststätten mag es ja den
einen oder anderen noch betreffen, daß er seine Lenkzeiten einhalten
muß. Aber hier in der Stadt hat er es nicht mehr weit.

Das Hauptproblem ist dieser eine Kühltransport, der das Kaufland
versorgt und regelmäßig etwas früher ist, als beim Kaufland jemand zur
Warenannahme da ist. Vielleicht müssen sie auch die Auflage erfüllen,
vor 6 Uhr keinen Lärm zu machen, da das Kaufland in der Innenstadt
liegt, allerdings auch im Mischgebiet.

> Das ständige Ein-Aus dürfte noch lästiger wirken als ein Dauerbetrieb.

Ich weiß nicht, was da lästiger ist.

> Aber 95-100 dB sind ein extrem hoher Wert. Wenn Du das ständig
> ertragen müßtest, wärest du schon taub. (Kein Witz) . Nun ist es beim
> Schall so, daß eine Verdoppelung des Abstandes eine Abschwächung des
> Lärms auf ein Viertel bewirkt, eine Verdreifachung des Abstandes auf
> ein Neuntel, u.s.w. Technisch ausgedrückt: die Lautstärke in dB sinkt
> mit dem Quadrat des Abstands.
> Lärmmessungen an Maschinen werden üblicherweise in 1 m Entfernung
> gemacht. Wenn ich nun die Entfernung vom Kühlaggregat bis zu deinem
> Haus mit 16 m annehme (Abstand LKW zur Straße, Straßenbreite, und dein
> Haus wird auch nicht dicht an der Straße stehen), dann haben wir den
> 16fachen Abstand und daher ein 256tel der Lautstärke. Was 24 dB
> weniger ergäbe, da jeweils 3 dB weniger die halbe Lautstärke bedeutet,
> und wenn du 8 Mal halbierst, hast du 1/256. Wobei ich weitere Dämpfung
> durch Mauern bzw. Fenster noch gar nicht berücksichtigt habe.

Die Berechnung kapiere ich irgendwie nicht. Wir sind durch die Hanglage
und die versetzte Lage der Fläche so schätzungsweise 50 m entfernt. Grob
geschätz würde ich meinen, daß bei uns noch so 60-70 dB ankommen. Es
kommt natürlich noch ein Effekt dazu. Der Talkessel wirkt wie ein
Audiodrom. Dazu passen dann auch noch ein paar hohe Häuser am Rand der
Fläche.

> Übrigens: habt Ihr das Schlafzimmer tatsächlich zur Bundesstraße hin?
> Mich würde das auch ohne krachmachende LKWs gegenüber stören.

Ja, zur Bundesstrasse hin. Dummerweise haben die das Haus damals (1924)
so gebaut, daß der Eingang und damit das ganze Treppenhaus hinten im
Haus sind, so daß alle nutzbaren Räume entweder seitlich oder direkt ins
Tal zeigen. Durch die Lage sind wir aber schon einiges weg von der
Strasse und der normale Verkehr stört kaum. Normale PKW hört man
eigentlich gar nicht. Freitag so von 22-23 Uhr und Montag so von 5-6 ist
mal ein Peak, wo die LKW alle von überall anstarten und aufbrechen. Auch
die sind eigentlich kein Problem. Sie werden allerdings lauter, wenn sie
schnell fahren und das tun sie. Ich schätze mal die fahren hier mit 80
vorbei. Um die Zeit blitzt ja keiner.

> Ich will mit diesen technischen Ausführungen darauf hinaus, daß es
> überhaupt nicht auf irgendeinen Wert an der Maschine ankommt, sondern
> nur auf den dB-Wert in deinem Schlafzimmer. Bevor du weiteres
> unternimmst, solltest du dir ein Lärmmeßgerät ausborgen und
> tatsächlich messen.

Wirklich "in" und nicht "davor"? Denn wenn ich die Grenzwerte so
betrachte, dann gilt in Wohngebieten nachts 40 dB und das ist eine
Menge. In Kurgebieten "nur" 35, da kann doch keiner schlafen!?

> Das ist deren Problem. Aber vielleicht Anreiz zur Gründung einer
> Bürgerinitiative.

Dazu sind es zu wenige.

> Zum Rechtlichen kann ich nichts sagen. Nur eine Idee: Ich bezweifle,
> daß für Fahrzeuge dieselben Lärmgrenzwerte gelten wie für stationäre
> Anlagen. Das hätte nämlich, glaube ich, zur Folge, daß man nachts
> überhaupt nicht durch Wohngebiete fahren dürfte. Und das ist ja
> bekanntlich nicht verboten.

Das ist halt die Frage, wie man einen abgeparkten LKW betrachtet. Bei
einem fahrenden ist der Lärm schnell vorbei gehuscht. Aber wenn er
steht, dann ist er eine stationäre Anlage.

> Was sagt denn das Landratsamt (oder wie das bei euch in D heißt) dazu?
> Zumindest die in deinem Bundesland gültigen Grenzwerte sollten sie
> doch wissen.

Die sind ganz schnell dabei, einen abzuwimmeln um ihre Ruhe zu haben.
Daher möchte ich mich im Vorfeld informieren.

> Eine Klage gegen den Grundbesitzer, falls du das erwägst, halte ich
> für zwecklos. Dann stellt er ein Parkverbotschild auf und sagt, es sei
> ihm nicht zuzumuten, jede Nacht zu kontrollieren, daß dort auch
> wirklich niemand mit laufendem Motor parkt.

Also so ein Schild würde schon sehr helfen. Ich bilde mir ein, daß dann
zumindestens die allermeisten LKW nicht mehr auf die Fläche fahren
würden. Aber so - selbst die Polizei hatte die Fläche für einen
öffentlichen LKW Parkplatz gehalten. Ich muß mal versuchen, mit dem
Eigner zu reden. Notfalls bezahle ich das Schild selber, wenn es ihm zu
teuer ist.

Frage: Wenn so ein Schild vorhanden ist, kann dann der Eigner gegen
einen widerrechtlich abgestellten LKW Anzeige wegen Hausfriedensbruch
stellen? Kann das nur der Eigner oder auch ich?

Allerdings frage ich mich, ob so ein Schild wirklich die abschreckende
Wirkung hätte, die ich mir erhoffe. LKW Fahrer sind ja eher die Sorte
Mensch, die sich nicht um Verbote schert und denen Mitmenschen egal sind.

Grüße,
Heiko

Stefan Wagner

unread,
Feb 26, 2007, 10:40:14 AM2/26/07
to
Heiko Kradewitch wrote:
> Also gegeben sei eine Kleinstadt in Thüringen

Such dir mal unter
http://www.thueringen.de/imperia/md/content/homepage/politisch/bhw/bh_ww.pdf
das für diese Stadt zuständige staatliche umweltamt raus. Die müßten,
soweit ich das auf die Schnelle herausbekommen habe, die zuständige
Stelle zur Kontrolle des Immissionsschutzes sein.

Ansonsten schau mal beim Deutschen Arbeitsring für Lärmbekämpfung e.V.
(http://www.dalaerm.de/), die haben eine sehr informative Website.

Gruß

Stefan

--
http://www.svb-wagner.de

Harald Hengel

unread,
Feb 26, 2007, 3:56:58 PM2/26/07
to
Heiko Kradewitch schrieb:

> Du hast so ein Teil noch nie gehört?

Doch durchaus desöfteren.

> Den Wert habe ich aus mehreren
> Quellen, teilweise werden sogar Werte über 100 dB angegeben. Bei den
> Geräten haben die Entwickler scheinbar konsequent auf Schallschutz
> verzichtet.

Sicher werden die Hersteller sich im gesetzlichen Rahmen halten, sonst wäre
der Betrieb im Strassenverkehr nicht zulässig.

>> Ausschlaggebend dürfte sein, was bei dir ankommt und nicht was
>> direkt am Aggregat anfällt.
>
> Da kommt immer noch genug an, keine Sorge. Der Grenzwert liegt nachts
> bei 45 dB. Sicher gelten diese Grenzwerte nicht für den Innenraum,
> sondern für die Außenstelle des Hauses. Denn selbst in Wohngebieten
> beträgt der Grenzwert 40 dB und das wäre im Haus noch ganz schön laut.

Das kommt auch auf deine Fenster an.
Ich weiss leider nicht welche Vorschriften gelten, wenn ein LKW mit so einem
Aggregat parkt.

>> Die Fahrer solcher Lastzüge schaffen es trotz Aggregatslauf in der
>> Koje ihres LKW zu schlafen, und die sind deutlich näher dran.
>
> Und deswegen müssen das alle ertragen?

Nein, es steht dir ja frei eine Wohnung zu beziehen, die in einem Gebiet
liegt, wo der Betrieb deratiger Aggregate nicht zulässig ist.

> Ich habe mal einen mitbekommen,
> der hier übers Wochenende geparkt hat. Der hat nicht in seiner Koje
> geschlafen, sondern ist in eine Pension gefahren. Scheinbar war es ihm
> zu laut zum Schlafen.

Vielleicht ist er auch in seine Wohnung gefahren, vielen bleibt jedoch
nichts andres übrig als sich damit zu arrangieren.

>> So ist es.
>> War es bereits Mischgebiet als das Haus gebaut wurde?
>
> 1924... Keine Ahnung.

Gab es 1924 schon den Begriff reines Wohngebiet?
Ich glaube damals hat niemand nach so etwas gefragt.
Bebauungspläne und Ausweisen der Nutzungsart ist eher eine Sache aus den
70-80er Jahren.
Für neu zu erschliessende Gebiete wurde es auch etliche Jahre früher
ausgewiesen.
Bestehende Gebiete wurden entsprechend der tatsächlichen Nutzung definiert.

>> Es ist sicher ärgerlich, aber ich denke, dass du keine Chance hast,


>> so nicht Lärmpegel erzeugt werden die das zulässige Mass
>> überschreiten. Das dürfte bei einem Kühalaggregat in der Regel nicht
>> der Fall sein.
>
> Ich glaube, Du unterschätzt den Lärmpegel. Wie schon geschrieben. Gehe
> mal von Werten um die 100 dB aus.

Am Gerät, nicht vor deinem Haus.

Das ganze ist sicherlich ärgerlich, mir ist leider nichts bekannt, worauf du
dich stützen kannst.
Bei der Lärmanalyse bezüglich des Markt ging es vermutlich auch um einen
Markt im Wohngebiet.

Harald


Heiko Kradewitch

unread,
Feb 27, 2007, 2:30:20 AM2/27/07
to
Harald Hengel schrieb:

> Bei der Lärmanalyse bezüglich des Markt ging es vermutlich auch um einen
> Markt im Wohngebiet.

Nein, schau es Dir mal genau an. Hinten sind Zeichnungen, auch mit
Messungen. Es geht um Imissionspunkte sowohl an Häusern im Mischgebiet,
als auch im Wohngebiet. (Seite 27, 30: WA=Wohngebiet, MI=Mischgebiet).

Die ganzen Berechnungen gehen davon aus, daß zwischen 22 und 6 Uhr
nichts statt findet, denn sonst würden die Werte auch im Mischgebiet
überschritten werden. Man braucht sich dazu nur einmal die Tagesmeßwerte
anzuschauen, die bei Nachtbetrieb eben auch nachts erreicht würden und
mit teilweise über 50 dB locker auch jede Mischgebietsgrenzen knacken
würde. Interessant auch die Meßpunke der einzelnen Häuser pro Etage.
Umso höher, umso stärker der Lärm. Das ist sehr realistisch, da sich der
Schall nach oben ausbreitet.

Wenn ich mir die Zeichnung so anschaue, dann ist das durchaus auf meine
Wohnlage übertragbar. Gehen wir einfach mal davon aus, das bei mir 53 dB
ankommen und die Grenze 45 dB beträgt. Wie dann weiter?

Richtig Krach machen darf man nur im Industriegebiet. Da gelten Tag und
Nacht 70 dB. Schon im reinen Gewerbegebiet gibt es eine
Tag-/Nachtregelung und deutlich niedrigere Werte. Ich frage mich, warum?

Das Thema Lärm wird gerne runtergeredet und die Betroffenen als Spinner
dargestellt. Sieht man ja auch bei Dir. Du scheinst mich ja auch bloß
für etwas überempfindlich zu halten. Es gibt genau wie bei der
Feinstaubproblematik Statistiken über die Schädlichkeit. Es gibt sogar
eine vierstellige Zahl von Toten pro Jahr. Auf www.dalaerm.de heiß es so
schön

"Lärm kann Bluthochdruck und Herzinfarkt hervorrufen. Millionen von
Bürgern erleiden durch andauernde Lärmbelästigungen eine
Beeinträchtigung ihrer Gesundheit."

Irgendwann wird das Thema Lärm so in den Fokus kommen, wie derzeit der
Feinstaub.

Es wurde die Frage in den Raum gestellt, warum dann die ganzen Fahrzeuge
(auch durch Wohngebiete) fahren dürfen, wenn sie doch lärmmäßig die
Werte weit überschreiten. Die Antwort habe ich leider auch gefunden: Die
Vorschriften brauchen nicht auf den fließenden Verkehr angewendet zu
werden. Was auf der Strasse rollt, darf Krach machen ohne Ende - auch im
tiefsten Kurgebiet.

Irgendwo habe ich mal gelesen, daß wenn die Lärm-Vorschriften auf den
Verkehr angewendet werden würden, dann wären nur noch alle mit dem
Fahrrad unterwegs.

Ich hoffe nun aber, daß die Vorschriften auf den ruhenden (parkenden)
Verkehr anzuwenden sind.

Grüße,
Heiko

Heiko Kradewitch

unread,
Feb 27, 2007, 2:42:56 AM2/27/07
to
Stefan Wagner schrieb:

> Such dir mal unter
> http://www.thueringen.de/imperia/md/content/homepage/politisch/bhw/bh_ww.pdf
> das für diese Stadt zuständige staatliche umweltamt raus. Die müßten,
> soweit ich das auf die Schnelle herausbekommen habe, die zuständige
> Stelle zur Kontrolle des Immissionsschutzes sein.
> Ansonsten schau mal beim Deutschen Arbeitsring für Lärmbekämpfung e.V.
> (http://www.dalaerm.de/), die haben eine sehr informative Website.

Vielen Dank für die Links. Schade, daß man bei dalaerm keine Anfrage
mehr stellen kann, da sie zur Zeit finanziell und personell unterbesetzt
sind. An eine Behörde will ich mich erst wenden, wenn ich genau Bescheid
weiß. Die wimmeln einen sonst zu schnell ab.

Ich hoffe, ich finde auf dalaerm.de etwas Passendes.

Grüße,
Heiko

Harald Hengel

unread,
Mar 1, 2007, 11:06:34 PM3/1/07
to
Heiko Kradewitch schrieb:

> Richtig Krach machen darf man nur im Industriegebiet. Da gelten Tag
> und Nacht 70 dB. Schon im reinen Gewerbegebiet gibt es eine
> Tag-/Nachtregelung und deutlich niedrigere Werte. Ich frage mich,
> warum?

Im Industriegebiet wirst du deutlich weniger Wohneinheiten als im
Gewerbegebiet finden.
Industrie-, Gewerbegebiet ist ja nicht gleichbedeutend, dass dort keine
Wohneinheiten gebaut werden dürfen.
Im Gewerbegebiet ist es nicht unüblich, dass die Gewerbetreibenden ihre
Wohnung direkt neben dem Betrieb haben, auch Wohnungen für Hausmeister etc.
sind zulässig, eben nur keine reinen Wohnbauten.
Somit ist ein Rahmen gesetzt, was du hinnehmen musst, wenn du deine Wohnung
dort hast, auch in Industriegebieten gibt es Wohnungen.

> Das Thema Lärm wird gerne runtergeredet und die Betroffenen als
> Spinner dargestellt. Sieht man ja auch bei Dir.

Ach ne.
Ist es mein Problem, dass du dein Haus am falschen Ort hast?
Ist es mein Problem, dass du offensichtlich nicht bereit bist deine
Ruheräume in den ruhigeren Rückbereich zu verlegen?
Ist es mein Problem, dass dein Haus an ungünstiger Stelle steht?

> Du scheinst mich ja
> auch bloß für etwas überempfindlich zu halten.

Vielleicht ist es so, vielleicht hast du nur beim Fensterkauf gespart und
gehst jetzt auf andere los?

> Es gibt genau wie bei
> der Feinstaubproblematik Statistiken über die Schädlichkeit. Es gibt
> sogar eine vierstellige Zahl von Toten pro Jahr. Auf www.dalaerm.de
> heiß es so schön
>
> "Lärm kann Bluthochdruck und Herzinfarkt hervorrufen. Millionen von
> Bürgern erleiden durch andauernde Lärmbelästigungen eine
> Beeinträchtigung ihrer Gesundheit."

Lärm ist nicht unwesentlich ein psychologisches Problem!
Wer sich gestört fühlen will, dem reichen auch kleine Lärmpegel.
Ich nannte es schon am Beispiel der Fahrer solcher Züge, die neben dem
Aggregat schlafen (müssen) und es auch schaffen.

> Irgendwann wird das Thema Lärm so in den Fokus kommen, wie derzeit der
> Feinstaub.

Naja, erst sorgt man durch gesetzliche Massnahmen, dass der Feinstaub sich
deutlich erhöht, dann regt man sich darüber auf.
Irgendwann wird man man Kühe wegen der hohen Schadstoffemission
reglementieren.
Irgendwann ist dann dass gemeine Kaninchen dran, weil es in den Wald
scheisst.
Auf das Kaninchen kam ich jetzt, weil ich einmal an einem Autbahnparkplatz
ohne WC von Polizisten angemacht wurde, wo ich mich in Richtung Gebüsch
bewegt hatte um zu Pinkeln.
Sie kamen gerade auf den Parkplatz gefahren als ich am Pinkeln war und
faselten was von Umweltverschmutzung.
Die Stelle war übersäht mit Kaninchenködeln und ich habe die Beamten gebeten
doch besser auf die Kaninchen aufzupassen.

> Es wurde die Frage in den Raum gestellt, warum dann die ganzen
> Fahrzeuge (auch durch Wohngebiete) fahren dürfen, wenn sie doch
> lärmmäßig die Werte weit überschreiten. Die Antwort habe ich leider
> auch gefunden: Die Vorschriften brauchen nicht auf den fließenden
> Verkehr angewendet zu werden. Was auf der Strasse rollt, darf Krach
> machen ohne Ende - auch im tiefsten Kurgebiet.

In Kurgebieten wehrt man sich mit Nachtfahrverboten für gewisse Fahrzeuge.
Irgendwie muss der Wunsch nach Versorgung mit anderen Dingen in Einklang
gebracht werden.
Wasch mich, aber mach mich nicht nass, geht eben nicht!

> Irgendwo habe ich mal gelesen, daß wenn die Lärm-Vorschriften auf den
> Verkehr angewendet werden würden, dann wären nur noch alle mit dem
> Fahrrad unterwegs.

Falls das Fahrrad nicht auch noch zu laut ist.

> Ich hoffe nun aber, daß die Vorschriften auf den ruhenden (parkenden)
> Verkehr anzuwenden sind.

Ich vermute es, habe aber keine Ahnung.
Irgendwo müssen sie aber parken und das Kühlgut deshalb verderben lassen ist
sicher nicht sinnvoll.

Ich glaube, das schrieb ich schon.
Du solltest versuchen die Hersteller solcher Aggregate ausfindig machen und
bei denen recherchieren.
Die Hersteller dürften Aggregate für verschiedenste Anwendungen anbieten und
werden vermutlich auch wissen, was wo zulässig ist und es vermutlich auch
bei ihren Produkten beschreiben, Linde fällt mir ein.
Vielleicht schaffst du es auch mit einem Anruf bei einem Hersteller etwas zu
erfahren, obwohl ohen Kaufinteresse deinerseits bei denen wenig Interesse
sein dürfte dir Auskünfte zu geben.
Vermutlich sind die Hersteller jedoch die einzigen, die sich recht
zuverlässig auskennen, wo und wie ihre Aggregate eingesetzt werden dürfen.

Harald


Heiko Kradewitch

unread,
Mar 2, 2007, 2:54:24 AM3/2/07
to
Harald Hengel schrieb:

> Ach ne.
> Ist es mein Problem, dass du dein Haus am falschen Ort hast?
> Ist es mein Problem, dass du offensichtlich nicht bereit bist deine
> Ruheräume in den ruhigeren Rückbereich zu verlegen?
> Ist es mein Problem, dass dein Haus an ungünstiger Stelle steht?

Den Lärm hört man auch im Rückbereich.

> Vielleicht ist es so, vielleicht hast du nur beim Fensterkauf gespart und
> gehst jetzt auf andere los?

Ich habe Schallschutzfenster, die für 40 dB ausgelegt sind.

> Lärm ist nicht unwesentlich ein psychologisches Problem!
> Wer sich gestört fühlen will, dem reichen auch kleine Lärmpegel.
> Ich nannte es schon am Beispiel der Fahrer solcher Züge, die neben dem
> Aggregat schlafen (müssen) und es auch schaffen.

Wir haben hier eine Bundesstrasse vor der Tür. Die stört uns nicht. Und
am Wochenende fahren die Laster der Spedition, denen das Grundstück
gehört nachts los, das ist auch kein Problem. Das Kühlaggregat ist
einfach viel viel lauter.

Ich habe mich an das Kaufland gewandt, zu denen der regelmäßige
wiederkehrende Störenfried gehörte und um Hilfe gebeten. Die haben dafür
gesorgt, daß es unterbliebt. Momentan ist wieder Ruhe.

>> Ich hoffe nun aber, daß die Vorschriften auf den ruhenden (parkenden)
>> Verkehr anzuwenden sind.
> Ich vermute es, habe aber keine Ahnung.

Ich denke, der Knackpunkt ist, daß es nicht das Fahrzeug an sich ist,
was den Krach macht, sondern ein Zusatzgerät, daß vom LKW transportiert
wird. Ich glaube da weiß keiner so richtig, wie damit umzugehen ist. Die
Polizei vor Ort empfindet es auch immer als viel zu laut. Ich habe in
diversen Foren Berichte von Truckern gelesen. Einer wurde mal von der
Polizei von einem Autobahnrastplatz vertrieben, weil sein Aggregat die
in der Nähe wohnenden Anwohner gestört hat. Von der Polizei. Er mußte
verschwinden und seine Lenkzeitvorgaben brachen.

> Irgendwo müssen sie aber parken und das Kühlgut deshalb verderben lassen ist
> sicher nicht sinnvoll.

Man kann alles arrangieren. Es gibt immer Stellplätze, wo man keinen
stört. Bei uns zum Beispiel einige hundert Meter weiter zurück auf der
Strasse eine Tankstelle, sogar mit LKW Zapfhahn. Da hätte er früh
reinfahren können und ein Käffchen trinken. Aber nein, er mußte da
lärmen, wo es bequemer für ihn war.

Aus den Werbeprospekten der Kühlautomaten habe ich entnommen, daß
gesetzlich vorgeschrieben ist, die Kühltemperatur alle 15 Minuten zu
dokumentieren. Stichwort Gammelfleisch. Einfach mal abschalten ist da
auch nicht. Das ist schon nicht einfach für die. Aber man muß auch mal
abwägen, was mehr zählt. Die Gesundheit der Anwohner oder ein
organisatorisches Parkplatzproblem.

Grüße,
Heiko

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