Am Mon, 18 Jun 2018 20:15:59 +0200 schrieb Detlef Meißner:
> Meine Frau fuhr mit öffentlichen Verkehrsmitteln von der Kleinstadt in
> eine größere Kleinstadt, um sich dort an der Hand operieren zu lassen.
> Zurück sollte sie auf Anordnung der Ärzte mit dem Krankenwagen gefahren
> werden.
> Der stand dann auch, welch Zufall, gerade vor der Tür.
Dass die Betreiber von Krankenwagen ihre Touren geschickt planen, stimmt
normalerweise tatsächlich.
> Dann kam die Rechnung:
> Berechnet wurde die Hin- und Rückfahrt. Nun muss man wissen, dass der
> Krankenwagen in der Kleinstadt stationiert war und gerade einen
> Patienten in die größere Kleinstadt transportiert hatte. Deshalb stand
> er ja auch noch vor dem Krankenhaus.
Ich weiß nicht, wie die rechtlichen Beziehungen zwischen Deiner Frau,
ihrer Krankenversicherung, dem Krankentransportunternehmen und der
vermutlich dazwischengeschalteten Leitstelle aussehen. Je nachdem könnte
es durchaus korrekt sein, die Hin- und Rückfahrt zu berechnen.
Mischkalkulation halt.
> Da meine Frau Privatpatient war, konnten wir die ganze Angelegenheit
> prüfen.Natürlich habe ich moniert, obwohl es damals nur um 60 DM ging,
> die auch von der Privatkrankenkasse übernommen worden wären.
Und - was ist dabei rausgekommen?
>>> Ja, aber unter anderem deswegen ist der Stundensatz halt höher als
>> Friedolin Geizkragen, der nur die Zeit sieht, in der der Handwerker
>> gerade bei ihm arbeitet, akzeptieren will.
>
> Dann muss das aufgeführt werden.
> Wenn ich einen Handwerker für eine Reparatur bestelle, dann wird in der
> Rechnung alles aufgeführt. Er darf dort auch die Tätigkeiten aufführen,
> die er vorher als Vorbereitung getätigt hat, aber eben nur die
> handwerklichen Tätigkeiten.
Und er darf seinen Stundensatz auch so ansetzen, dass er im Ganzen auch
für alles, was er sonst macht, eine angemessene Bezahlung bekommt und
darüber hinaus eine akzeptable Verzinsung seines Anlagekapitals (zum
Beispiel die Karre, mit der er die Kloschüssel vom Lager zum Hotel
fährt). Wenn er es übertreibt, wird er wenige Aufträge bekommen, weil die
Konkurrenz regelmäßig bessere Angebote macht.
> Es dürfte ihm schwer fallen, den Punkt
> "intensive Internet-Recherche nach der passenden Kloschüssel - 1 Std
> plus Verbindungskosten" in Rechnung zu stellen.
Das kommt darauf an, was vereinbart ist. Jedenfalls muss er so
kalkulieren, dass er am Ende halt auch die Recherche nach der passenden
Kloschüssel bezahlt kriegt. Außer natürlich, wenn er auf Selbstausbeutung
steht.
>>> Oder gibt es neuerdings die GOI (Gebührenordnung für Installateure)?
>>
>> Nein, aber in einem vernünftig organisierten Installateurunternehmen
>> eine Kalkulation, die diesen Zeitaufwand berücksichtigt.
>
> Eben. Der ist im Stundenlohn mit einkalkuliert.
Im Stundensatz. Stundenlohn bekommt vermutlich der Installateursgeselle.
Der muss da im Gegensatz zum Betriebsinhaber auch nur die vorher
bekannten Sozialabgaben und Steuern im Blick haben.
>>> Die Arbeit, die er außerhalb hat, steht wohl kaum auf seinem
>>> Stundenzettel.
>>
>> Doch, eben indem sie in den Stundensatz einkalkuliert ist. Oder in den
>> Preis der gelieferten Produkte.
>
> Schrieb ich doch. Der wird *nicht* extra in Rechnung gestellt.
Ja, es ist aber einkalkuliert und damit Teil des Rechnungsbetrags.
> Ein Handwerker, der zu mir kommt, um einen Auftrag zu bekommen, stellt
> diesen Besuch auch nicht extra in Rechnung, der ist auch mit
> einkalkuliert.
Normalerweise wird er das nicht in Rechnung stellen, ja. Gehört dann halt
zu den Aufwendungen für Marketing und Vertrieb, die er in seinen
Stundensatz einrechnen muss. Wenn es vor der handwerklichen Ausführung
aber erst mal was zu planen gibt, wird er dafür vielleicht auch schon was
haben wollen.
>> Es ist sicher zulässig, wenn sich ein Installateur mit einem Kunden auf
>> einen Festpreis für das Ersetzen einer Kloschüssel einigt. Eine
>> Gebührenordnung für Installateure, die dem entgegenstehen könnte, gibt
>> es nicht.
>
> Ich kenne mich da nicht so genau mit den neuen regeln aus. Ist es nicht
> so, dass sämtliche Tätigkeiten mit Stunden aufgeführt werden müssen, so
> dass eine Steuerprüfung das auch nachprüfen kann (Rechnung und
> Stundenzettel)?
Intern muss der vermutlich die Stunden seiner Mitarbeiter aufschreiben,
um nachzuweisen, dass er den Mindestlohn gezahlt hat, vielleicht auch
noch sonst manches. Einen Auftrag zum Festpreis zu übernehmen ist aber
gewiss nicht verboten.
>> Eben, da kann der Hotelier auch die kaputte Schüssel noch meistbietend
>> versteigern, und der Gast kann behaupten, die spektakuläre Zerstörung
>> durch ihn hätte den Marktwert noch gesteigert.
>
> Ja, z.B. Oder der Gast verscherbelt die Kloschüssel, schließlich gehört
> sie ihm ja, wenn er die neue bezahlt hat.
Anderer Ansicht: BGB.
>> Im Einzelfall halt möglich. Es reicht ja, wenn das Haus, sagen wir, es
>> liegt auf Borkum,
>
> In diesem Falle liegt es in Frankfurt.
Am Main? Dann kommen da halt die Leute, die bei einem der großen
Hochhäuser dort die Fassade sanieren sollen.
>> morgen komplett von einem Betreiber eines Offshore-
>> Windparks ausgebucht ist, der dort seine Leute auf Montage unterbringen
>> will. "Öhm ja, einer Ihrer Leute muss nun leider in einem Zimmer ohne
>> Klo wohnen" dürfte dem Erhalt dieses Großkunden sehr abträglich sein.
>
> Ich kenne zwar die Hotels in Borkum nur von außen, kenne aber jemanden,
> der auf/in einem Offshore-Windpark regelmäßig arbeitet. Die Hotels, in
> denen er bei Bedarf (wenn der Heli nicht fliegen kann) übernachtet,
> haben bestimmt nicht solche Kloschüsseln.
Nun, ich war vor ein paar Jahren in einem. Die Kloschüsseln an sich haben
da sicher keinen vierstelligen Betrag gekostet, aber es gab da durchaus
ein gut eingerichtetes Badezimmer, wo das Klo sicher nicht das billigste
Plastikding war, das man im Baumarkt bekommen konnte. Auch war die
Schüssel nicht sichtbar am Boden angeschraubt, sondern man hätte da schon
ein wenig mehr arbeiten müssen, um eine Kloschüssel aus- und wieder
einzubauen.
> Und wenn alles ausgebucht ist,
> findet sich auch noch irgendwo ein anderes Zimmer.
Ja, meistens. Kostet aber dann nicht wenig.
> Und i.A. schlafen sowieso zwei in einem Zimmer.
Das Zimmer braucht man aber trotzdem, und mit "hach, Klo kaputt, geh halt
beim Nachbarn kacken" bekommt man wohl eher eine Reklamation als einen
Folgeauftrag.
>> Du bist Installateursmeister?
>
> Man muss kein Meister sein, um eine Kloschüssel anbringen/austauschen zu
> können/dürfen.
Wenn man in einem Meisterbetrieb angestellt ist, muss man selbst kein
Meister sein. Um die Installateursarbeiten anbieten zu dürfen, schon.
> Und welcher Meister macht das denn heute noch?
Den Auftrag entgegennehmen? Jeder.
> Aber man versucht es halt und hofft, auf einen Deppen zu treffen.
> Klappt ja auch manchmal/häufig.
Ich bin ja gar nicht dagegen, dass man genau hinschauen sollte, wenn
jemand eine Forderung erhebt - ganz im Gegenteil, das sollte man
unbedingt. Ich sage nur, dass es durchaus auch zu Recht ziemlich teuer
werden kann, wenn man eine Kloschüssel kaputtmacht.
Gruß,
Mark