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Wildparkende Autovermietung

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Ilka Wessel

unread,
Feb 10, 1999, 3:00:00 AM2/10/99
to
Hallo zusammen,

ich wohne in einem Neubaugebiet, in dem noch fleißig gebaut wird. Jetzt
ist schräg gegenüber eine Autovermietung eingezogen (deren Haus noch
Gewerbegebiet, unseres Wohngebiet). Die Folge war wohl unausweichlich:
Die Wagen, PKW und LKW, dieser nicht kleinen internationalen
Autovermietung sind ständig vor unserem Haus geparkt. Nicht auf unseren
Parkplätzen, oder besser: nicht mehr, seit *da* mal einer abgeschleppt
wurde. Aber dazwischen am Straßenrand und in den benachbarten Straßen
(da ist reines Wohngebiet). Und in dem Teil unserer Straße, der
Gewerbegebiet ist, *direkt* vor und hinter einer vielgenutzten Ausfahrt.
Wer da raus will, steht schon mitten auf der Straße bevor er was
sieht...

Abgesehen davon, daß es nicht besonders dekorativ ist, wemm der Blick
aus dem Fenster nur weiße LKW mit einem gewissen schwarzgelben Logo
zeigt: *jede* Firma muß dafür sorgen, daß für die Firmenwagen Parkraum
da ist. Jedes Geschäft muß eine bestimmte Anzahl Parkplätze zur
Verfügung stellen (soweit ich weiß). Warum kommt diese Autovermietung
anscheinend damit durch, zehn Parkplätze zu mieten und zwanzig weitere
Autos in den benachbarten *Wohn*straßen zu deponieren?

Es geht hier nicht um kurzfristige Überkapazitäten. Es geht um Wagen,
die z.T. seit zwei Wochen nicht von der Stelle bewegt wurden. Das
Dauerparken direkt an einer Ausfahrt dürfte wohl ohnehin nicht in
Ordnung sein, aber wie ist das mit der total unangemessenen Anzahl der
angemieteten Parkplätze?

Die Diskussion ist eröffnet...

Ilka
--
Ilka Wessel
83026 Rosenheim
Do...@gmx.net
I have a baad feeling about this...


Edgar Warnecke

unread,
Feb 10, 1999, 3:00:00 AM2/10/99
to
Am Wed, 10 Feb 1999 13:21:21 +0100, Ilka Wessel
<Ilka....@icn.siemens.de> meinte:

>Hallo zusammen,
>
>ich wohne in einem Neubaugebiet, in dem noch fleißig gebaut wird. Jetzt
>ist schräg gegenüber eine Autovermietung eingezogen (deren Haus noch
>Gewerbegebiet, unseres Wohngebiet). Die Folge war wohl unausweichlich:
>Die Wagen, PKW und LKW, dieser nicht kleinen internationalen
>Autovermietung sind ständig vor unserem Haus geparkt.

Na, besuch mich doch mal 14 Tage :-)

Was machst *Du* denn, wenn sich ein Nachbar ueber Dein Auto
beschwert ?

Also manche Leute koennen sich ueber Kleinkram aufregen :-)))

Gruss

Edg@r vorm Huy
--
Keine Rechtsberatung! Keine Steuerberatung !
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater!
http://www.EdgarvormHuy.de

Frank Heuser

unread,
Feb 10, 1999, 3:00:00 AM2/10/99
to

Ilka Wessel schrieb
>Die Diskussion ist eröffnet...

... und beendet. Schon mal daran gedacht, dass fuer jeden dieser Wagen auch
Kfz- und sonstige Steuer gezahlt wird? Mit welchem *Recht* beanspruchst Du
mit Deinem Wagen denn einen oeffentlichen und nicht gebuehrenpflichtigen
Stellplatz auf der Strasse oder dem Strassenrand? Warum soll der Vermieter
von Kfz nicht auch das Recht haben? Nur ein Wagen pro Person? Ich lach mich
schlapp.

kopfschuettlend,

Frank


Herbert Luidolt

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to

Ilka Wessel schrieb:


>
> Hallo zusammen,
>
> ich wohne in einem Neubaugebiet, in dem noch fleißig gebaut wird. Jetzt
> ist schräg gegenüber eine Autovermietung eingezogen (deren Haus noch
> Gewerbegebiet, unseres Wohngebiet). Die Folge war wohl unausweichlich:

Die Stadtverwaltung um Stellungnahme bitten. Vielleicht
können die etwas erreichen. Sonst habe ich da keine Idee,wenn ich
mir die anderen Kommentare so durchlese, scheint die Firma ja im Recht
zu sein. Aber im Gegensatz dazu kann ich mir den Ärger gut vorstellen.
Wer möchte schon auf Parkplätzen, die für Anwohner und deren Besucher
geschaffen wurden, ständig LKW einer Autovermietung da stehen sehen.
gruß, herbert

Ulf Kutzner

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to
Frank Heuser wrote:
>
> Ilka Wessel schrieb
> >Die Diskussion ist eröffnet...
>
> ... und beendet. Schon mal daran gedacht, dass fuer jeden dieser Wagen auch
> Kfz- und sonstige Steuer gezahlt wird? Mit welchem *Recht* beanspruchst Du
> mit Deinem Wagen denn einen oeffentlichen und nicht gebuehrenpflichtigen
> Stellplatz auf der Strasse oder dem Strassenrand?

Sondernutzung <-> Anliegergemeingebrauch.

Gruß, ULF

--
_______________________________________________________________________________
Ulf Kutzner
Backhaushohl 46
D-55128 Mainz
_______________________________________________________________________________

Michael Sehler

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to
Ilka Wessel <Ilka....@icn.siemens.de> schrieb ...

>
>Es geht hier nicht um kurzfristige Überkapazitäten. Es geht um Wagen,
>die z.T. seit zwei Wochen nicht von der Stelle bewegt wurden. Das
>Dauerparken direkt an einer Ausfahrt dürfte wohl ohnehin nicht in
>Ordnung sein, aber wie ist das mit der total unangemessenen Anzahl
>der angemieteten Parkplätze?

Hallo Ilka,

Vielleicht schafft es die Stadtverwaltung eine Reihe von Parkplaetzen
als Anwohnerparkplaetze auszuweisen.


Gruss,
Michael


Tünde Kriegl

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to
Ilka Wessel wrote:
...
Hallo Ilka,

Ich kann Deinen Ärger gut verstehen. Rat habe ich leider keinen,
ich wollte nur, daß Du es weißt.

MfG.:
Tünde
http://www.hp.europe.de/tkriegl Steuer- und Rentenberechnung,
Datensicherung

Ilka Wessel

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to
Michael Sehler wrote:

Hallo Michael,

Anwohnerparkplätze gibt es ausreichend. Und von der Autovermietung werden
diese auch nicht mehr mißbraucht, seit einer der Nachbarn Nägel mit Köpfen
gemacht hat (ich wurde gerade noch Zeuge, wie ein Transporter abgeschleppt
wurde, der auf eben diesen Anwohnerparkplätzen gestanden hat).

Es geht mehr darum: Darf eine Autovermietung ihre Wagen (LKW oder PKW)
einfach wochenlang den Nachbarn vor die Tür stellen? Wo - wie schon gesagt
- jeder Handwerker für seinen Firmenwagen auch eine Abstellmöglichkeit auf
dem Firmengelände haben oder anderswo mieten muß? Von der nicht eben
dekorativen Aussicht mal abgesehen...

Meine Meinung ist die, daß die Autovermietung bei nicht ausreichenden
potentiell zur Verfügung stehenden Parkplätzen sich einen anderen Standort
hätte suchen müßen. Schließlich gab es die Autovermietung schon vorher in
Rosenheim, und vorher war es auch ein reines Gewerbegebiet mit reichlich
Parkraum.

--
Ilka Wessel
83026 Rosenheim
Do...@gmx.net

I have a bad feeling about this...


Frank Heuser

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to

Ulf Kutzner schrieb

>Frank Heuser wrote:
>>
>> Ilka Wessel schrieb
>> >Die Diskussion ist eröffnet...
>>
>> ... und beendet. Schon mal daran gedacht, dass fuer jeden dieser Wagen
auch
>> Kfz- und sonstige Steuer gezahlt wird? Mit welchem *Recht* beanspruchst
Du
>> mit Deinem Wagen denn einen oeffentlichen und nicht gebuehrenpflichtigen
>> Stellplatz auf der Strasse oder dem Strassenrand?
>
>Sondernutzung <-> Anliegergemeingebrauch.
>
Du liebst kryptische Antworten ?

Sondernutzung dem Anliegergebrauch gegenueberzustellen, ist nicht ganz
richtig und eine Sondernutzung liegt nicht vor, wenn ein Wagen
(ordnungsgemaess) geparkt wird.
Als Anliegergebrauch wird der ueber den Gemeingebrauch (die Nutzung der
Strasse im Rahmen der Widmung) hinausgehende Gebrauch des Strassenkoerpers
genannt, zB die Einfahrt auf das eigene Grundstueck ueber den Gehweg.
Zur Sondernutzung haben wir in HH (im Gegensatz zu anderen Lanedern) eine
gesetzliche Regelung:
§ 19 HWegG

(1) Jede Benutzung der oeffentlichen Wege, die ihren Gebrauch durch andere
dauernd ausschliesst oder in den Wegekoerper eingreift oder ueber die
Teilnahme am allgemeinen oeffentlichen Verkehr (Gemeingebrauch) oder den
Anliegergebrauch hinausgeht, ist Sondernutzung. ....

Wenn Herr Meier also seine zwanzig Wagen ordnungsgemaess parkt, liegt doch
keine Sondernutzung vor.

Frank

Frank Heuser

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to

Herbert Luidolt schrieb

>
>
>Aber im Gegensatz dazu kann ich mir den Ärger gut vorstellen.
>Wer möchte schon auf Parkplätzen, die für Anwohner und deren Besucher
>geschaffen wurden, ständig LKW einer Autovermietung da stehen sehen.
>gruß, herbert
>

Ihr scheint alle auf dem Land zu wohnen, sonst muesstet ihr die Sache
naemlich noch weiterfassen, falls ihr euch wirklich so aegert und meint, in
euren Rechten verletzt zu sein. Um es klarzustellen: Die Parkplaetzte sind
zwar sicherlich im Hinblick auf die Beduerfnisse der Anwohner geplant
worden, sie stehen aber der Oeffentlichkeit zur Verfuegung. Wem es nicht
passt, sollte politisch aktiv werden und Zonen mit Anwohnerparken
durchsetzen.
Eure Gedanken auf die Situation in der Grosstadt uebertragen wuerde
bedeuten, dass ich nicht mehr mein Wagen parken darf. Denn vor meiner
Hausteur gibt es keine Parkplaetze. Also weiche ich wie alle anderen in
dieser Situation auf andere Strassen aus. Und, oops, da wohnen ja auch
welche, die auch ihr Wagen parken moechten. Sollten die *mehr* Recht auf die
Stellplatze haben als ich?
Soll wirklich bereits die Anwesenheit eines offensichtlich nur wegen der
Optik und der benutzten Parkplaetze *stoerenden* Gewerbetriebs reichen, um
sich ueber ihn zu beschweren?

kopfschuettel

Frank

Axel Diedrich

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to
Frank Heuser <frank....@primus-online.de> wrote:

> ... und beendet.
das sehe ich allerdings nicht so.

In meiner früheren Heimatemeinde wurden Mietwagenfirmen im Mischgebiet
auferlegt nicht mehr als zwei Fzg. außerhalb der Firmenparkplätze
abzustellen.
LKW dürfen schon gem. StVO in Wohngebieten nicht dauergeparkt werden.

> Schon mal daran gedacht, dass fuer jeden dieser Wagen auch
> Kfz- und sonstige Steuer gezahlt wird?

Schon mal daran gedacht, daß Grundeigentümer nicht eben wenig
Erschließungsbeiträge für die Infrastruktur zu entrichten haben? Die
KFZ-Steuer kann eine übermäßige Nutzung von öffentlichem Parkraum durch
Gewerbetreibende IMHO nicht rechtfertigen. Schließlich nutzt der
gewerbliche Halter seine Fzge ja zur Erwirtschaftung seines Einkommens
(kann somit wohl die KFZ-Steuer steuerlich geltend machen) und kann
daher nicht die gleichen Nutzungsrechte wie ein Privathalter
beanspruchen. Er verfolgt einen ganz anderen Zweck als der Privathalter.
Was wäre wenn sich dort nun plötzlich 5 Autovermieter niederließen?

> Mit welchem *Recht* beanspruchst Du
> mit Deinem Wagen denn einen oeffentlichen und nicht gebuehrenpflichtigen
> Stellplatz auf der Strasse oder dem Strassenrand?

Mit welchem Recht beansprucht der Autovermieter die Kosten eines
Firmenparkplatzes auf diejenigen abzuwälzen, die die Straßen und
Parkbuchten im Wohngebiet bezahlt haben?

> Warum soll der Vermieter
> von Kfz nicht auch das Recht haben? Nur ein Wagen pro Person? Ich lach mich
> schlapp.
>
> kopfschuettlend,

Verstehe nicht was es da kopzuschütteln gibt. Ich kann die Bedenken der
Fragestellerin nachvollziehen und würde mich auch dagegen wehren.

Axel

RA...@gmx.de

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to
Frank Heuser wrote:
>
> Ulf Kutzner schrieb
> >Frank Heuser wrote:
> >>
> >> Ilka Wessel schrieb
> >> >Die Diskussion ist eröffnet...
> >>
> >> ... und beendet. Schon mal daran gedacht, dass fuer jeden dieser Wagen
> auch
> >> Kfz- und sonstige Steuer gezahlt wird? Mit welchem *Recht* beanspruchst

> Du
> >> mit Deinem Wagen denn einen oeffentlichen und nicht gebuehrenpflichtigen
> >> Stellplatz auf der Strasse oder dem Strassenrand?
> >
> >Sondernutzung <-> Anliegergemeingebrauch.
> >
> Du liebst kryptische Antworten ?
>
> Sondernutzung dem Anliegergebrauch gegenueberzustellen, ist nicht ganz
> richtig und eine Sondernutzung liegt nicht vor, wenn ein Wagen
> (ordnungsgemaess) geparkt wird.
> Als Anliegergebrauch wird der ueber den Gemeingebrauch (die Nutzung der
> Strasse im Rahmen der Widmung) hinausgehende Gebrauch des Strassenkoerpers
> genannt, zB die Einfahrt auf das eigene Grundstueck ueber den Gehweg.
> Zur Sondernutzung haben wir in HH (im Gegensatz zu anderen Lanedern) eine
> gesetzliche Regelung:
> § 19 HWegG
>
> (1) Jede Benutzung der oeffentlichen Wege, die ihren Gebrauch durch andere
> dauernd ausschliesst oder in den Wegekoerper eingreift oder ueber die
> Teilnahme am allgemeinen oeffentlichen Verkehr (Gemeingebrauch) oder den
> Anliegergebrauch hinausgeht, ist Sondernutzung. ....
>
> Wenn Herr Meier also seine zwanzig Wagen ordnungsgemaess parkt, liegt doch
> keine Sondernutzung vor.


Sorry, Frank, da muß ich Ulf recht geben : Bei 20 Wagen kann das
*durchaus* Sondernutzung sein (*ist* es IMHO sogar) !

Gruß,

Joachim.

RA...@gmx.de

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to
Axel Diedrich wrote:
> Ich kann die Bedenken der
> Fragestellerin nachvollziehen und würde mich auch dagegen wehren.

*Letzteres* will ich erleben ! ich kenne genug dieser und ähnlicher
Fälle, wo das Geschrei groß ist, aber nix passiert, sobald man den
Leuten sagt, daß sie bereit sein müssen, dagegen zu klagen.

Nur mal eben mit 'nem "bösen Brief" läßt sich sowas *nicht* regeln.

Gruß,

Joachim.
(grummel !)

Frank Heuser

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to

RA...@GMX.de schrieb

>> Wenn Herr Meier also seine zwanzig Wagen ordnungsgemaess parkt, liegt
doch
>> keine Sondernutzung vor.
>
>
>Sorry, Frank, da muß ich Ulf recht geben : Bei 20 Wagen kann das
>*durchaus* Sondernutzung sein (*ist* es IMHO sogar) !
>

Zur Lektuere: BVerwG NJW 82, 2332

Leitsatz:

Das Aufstellen von zugelassenen und betriebsbereiten Kraftfahrzeugen auf der
Strasse durch eine Kraftfahrzeugvermietungsfirma, um sie an Kunden zur
Wiederinbetriebnahme zu vermieten, ist als zulaessiges Parken iSv § 12 Abs.
2 StVO Ausuebung des Gemeingebrauchs und daher keine strassenrechtliche
erlaubnispflichtige Sondernutzung.

Frank

Frank Heuser

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to

Axel Diedrich schrieb..

>
>> ... und beendet.
>das sehe ich allerdings nicht so.
>
>In meiner früheren Heimatemeinde wurden Mietwagenfirmen im Mischgebiet
>auferlegt nicht mehr als zwei Fzg. außerhalb der Firmenparkplätze
>abzustellen.

Das wird aber nichts mit Strassenverkehrsrecht zu tun haben. Solche Auflagen
duerften eher aus dem Baurecht resultieren, insbesondere der
Baunutzungsverordnung.

>LKW dürfen schon gem. StVO in Wohngebieten nicht dauergeparkt werden.


Welche Fahrzeugvermietungsfirma vermietet schon Lkw. Gemeint waren damit
sicherlich 7,5-Tonner, die auch ohne Klasse 2 gefahren werden duerfen.

>> Schon mal daran gedacht, dass fuer jeden dieser Wagen auch
>> Kfz- und sonstige Steuer gezahlt wird?
>

>Schon mal daran gedacht, daß Grundeigentümer nicht eben wenig
>Erschließungsbeiträge für die Infrastruktur zu entrichten haben?

Muss die Firma bzw der Eigentuemer des Firmengrundstuecks auch und hat
nichts mit strassenverkehrsrechtlichen Rechten des Einzelnen an der
Strassennutzung zu tun.

>Die
>KFZ-Steuer kann eine übermäßige Nutzung von öffentlichem Parkraum durch
>Gewerbetreibende IMHO nicht rechtfertigen.

Was soll denn die uebermaessige Nutzung sein? Es ist Gemeingebrauch und
bleibt es auch wenn es viele Fahrzeuge sind.

>Schließlich nutzt der
>gewerbliche Halter seine Fzge ja zur Erwirtschaftung seines Einkommens
>(kann somit wohl die KFZ-Steuer steuerlich geltend machen) und kann
>daher nicht die gleichen Nutzungsrechte wie ein Privathalter
>beanspruchen.

Au backe, das tut weh.

>Er verfolgt einen ganz anderen Zweck als der Privathalter.
>Was wäre wenn sich dort nun plötzlich 5 Autovermieter niederließen?


Sh** fuer die Anwohner (uebrigens auch alle Gewerbetreibenden)

>> Mit welchem *Recht* beanspruchst Du
>> mit Deinem Wagen denn einen oeffentlichen und nicht gebuehrenpflichtigen
>> Stellplatz auf der Strasse oder dem Strassenrand?
>

>Mit welchem Recht beansprucht der Autovermieter die Kosten eines
>Firmenparkplatzes auf diejenigen abzuwälzen, die die Straßen und
>Parkbuchten im Wohngebiet bezahlt haben?


Niemand kauft die oeffentlichen Parkplaetze. Die Erschliessungskosten
gewaehren auch nicht Sonderrechte in dieser Form.

>> Warum soll der Vermieter
>> von Kfz nicht auch das Recht haben? Nur ein Wagen pro Person? Ich lach
mich
>> schlapp.
>>
>> kopfschuettlend,
>
>Verstehe nicht was es da kopzuschütteln gibt.

Siehe BGH NJW 82, 2332. Leitsatz steht im vorherigen Posting von mir.

HTH,

Frank

Edgar Warnecke

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to
Am Thu, 11 Feb 1999 11:17:46 +0100, Ilka Wessel
<Ilka....@icn.siemens.de> meinte:


[...]

>Hallo Michael,
>
>Anwohnerparkplätze gibt es ausreichend.

Ja, was willste denn dann noch ?

> Und von der Autovermietung werden
>diese auch nicht mehr mißbraucht, seit einer der Nachbarn Nägel mit Köpfen
>gemacht hat (ich wurde gerade noch Zeuge, wie ein Transporter abgeschleppt
>wurde, der auf eben diesen Anwohnerparkplätzen gestanden hat).

Na, das hat gut getan, was :-)

>Es geht mehr darum: Darf eine Autovermietung ihre Wagen (LKW oder PKW)
>einfach wochenlang den Nachbarn vor die Tür stellen? Wo - wie schon gesagt
>- jeder Handwerker für seinen Firmenwagen auch eine Abstellmöglichkeit auf
>dem Firmengelände haben oder anderswo mieten muß? Von der nicht eben
>dekorativen Aussicht mal abgesehen...

Also die Autos von dem Typen aus Muenchen sind immer ganz lustig
beschriftet.

>Meine Meinung ist die, daß die Autovermietung bei nicht ausreichenden
>potentiell zur Verfügung stehenden Parkplätzen sich einen anderen Standort
>hätte suchen müßen.

Oben schreibst Du, das es ausreichend Anwohnerparkplätze gibt. Wieso
reichen die denn jetzt nicht mehr ? Brauchst Du einen
Anwohnerparkplatz und noch andere dazu ? Was unterscheidet Dich dann
von der Autovermietung ?

Also dat kapier ich jetzt nicht mehr :-?

> Schließlich gab es die Autovermietung schon vorher in
>Rosenheim, und vorher war es auch ein reines Gewerbegebiet mit reichlich
>Parkraum.

... und dann ziehst Du dort hin und die Autovermietung soll
verschwinden.

Interessante Sichtweise.

Frank schuettel mal fuer mich mit dem Kopf, bitte ;-)

BTW, darf der Bauer sein Pferdefuhrwerk auf meinem Randstreifen
abstellen, wenn er auf der gegenueberliegenden Strassenseite seinen
Acker bestellt ? Im Gegensatz zu LKW's faellt da bei den beiden
*Triebwerken* naemlich ab und zu hinten mal was runter :-)))

Helmut Richter

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to
Peer Hoepfner <peer.h...@berlin.de> writes:

>> Zur Lektuere: BVerwG NJW 82, 2332
>>
>> Leitsatz:
>>
>> Das Aufstellen von zugelassenen und betriebsbereiten Kraftfahrzeugen auf der
>> Strasse durch eine Kraftfahrzeugvermietungsfirma, um sie an Kunden zur
>> Wiederinbetriebnahme zu vermieten, ist als zulaessiges Parken iSv § 12 Abs.
>> 2 StVO Ausuebung des Gemeingebrauchs und daher keine strassenrechtliche
>> erlaubnispflichtige Sondernutzung.

>Bei der Autovermietung aus der Entscheidung handelte es sich übrigens
>lt. Sachverhalt um eine in München mit ca. 30 LKW und 130 PKW.

>außerdem noch eine gleichlautende Entscheidung neuren Datums

> 5. Das Abstellen von ordnungsgemäß zugelassenen Pkw zum Zwecke der
> weiteren Vermietung an Kunden stellt keine Sondernutzung der öffent-
> lichen Straßen im Sinne des Straßenrechts dar.
> (VG Meiningen, Urteil v. 03.08.1994 - 8 K 115/94, NVwZ 1995, 1141)

Hmm. War nicht - unbestaetigten Geruechten zufolge - das Feilbieten eines
gebrauchten, aber noch ordnungsgemaess zugelassenen Pkws zum Verkauf
durch einen am Fenster angebrachten Zettel schon mal beanstandet worden?

Helmut Richter

Frank Heuser

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to

Helmut Richter schrieb in Nachricht
<79v5mq$34d$1...@sparcserver.lrz-muenchen.de>...

Ja:

Das Abstellen - auch eines zugelassenen - Kraftfahrzeugs auf öffentlichem
Verkehrsgrund zum alleinigen Zweck des Verkaufs stellt eine nach dem
Straßenrecht erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.

BayObLG 3 ObOWi 115/82 Beschluß vom 06.10.82

VRS 63, 476

Die Betonung muss aber - wie im Leitsatz ersichtlich - auf den alleinigen
Zweck zum Verkauf gelegt werden. Der Private, der mit seinem alten Auto
durch die Gegend faehrt und ein Verkaufszettel daran angebracht hat, nutzt
die Strasse selbstverstaendlich noch im Rahmen des Gemeingebrauchs.

Interssant an der Sache ist aber auch, dass zB das Abstellen eines mit
Werbung versehenen Fahrzeugs durchaus zur (erlaubnispflichtigen)
Sondernutzung werden kann. Dies ist aber wiederum nicht fuer jene
Vermietfahrzeuge anzunehmen, auch wenn die meist eine riesige Werbeflaeche
darstellen. Es kommt eben auf den Zweck an. Solange sich die Nutzung im
Rahmen des Gemeingebrauchs - also im Rahmen des zulaessigen fliessenden und
ruhenden Verkehrs - haelt, schadet ein weiter verfolgter Zweck sicher nicht.
Deswegen war fuer mich die Bemerkung, der Vermieter von Fahrzeugen verfolge
ja (oh wie verwerflich!) auch ein Gewinnstreben, fuer absolut - es moege
entschuldigt werden - peinlich.
Denn wenn es auf die Gesinnung ankaeme, dann duerfte auch so manch ein
Privater vielleicht nicht mehr sein Fahrzeug nutzen (ist es Sondernutzung,
wenn das Fahrzeug vom potentiellen Freier auf dem Strassenstrich genutzt
wird? Benoetigt der Einbrecher fuer sein Tatfahrzeug eine
Sondernutzungserlaubnis?)

siehe auch folgende Entscheidungen:

1. Das Abstellen von Waren zum Betrachten durch Kunden bis an die
Grenze einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fläche stellt
grundsätzlich keine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.
2. Eine Sondernutzung liegt in der Regel jedoch dann vor, wenn sich
zumindest eine Vertragspartei zur Abwicklung eines Verkaufsgeschäfts
auf einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fläche aufhält. Diese
Sondernutzung ist erlaubnispflichtig, wenn hierdurch der Gemeingebrauch
beeinträchtigt werden, d.h. eine nicht ganz unerhebliche Verschlechterung
der Gemeingebrauchsmöglicheit nicht ausgeschlossen werden kann.«

BayObLG 3 ObOWi 77/88 Beschluß vom 17.08.88

BayObLGSt 1988, 125 = BayVBl 1989, 122 = NZV 1989, 39 = VRS 76, 210

Der Verkauf von einer ortsfesten Stelle aus zur Straße hin ist eine
Sondernutzung. Ein Verkauf zur Straße hin in diesem Sinne liegt jedoch nur
vor, wenn sich zumindest eine Vertragspartei zur Abwicklung des
Verkaufsgeschäfts auf der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten
Straßenfläche aufhält.

VGH Baden-Württemberg 8 S 2251/94 Urteil vom 16.12.94

NZV 1996, 127 = VBlBW 95, 202 = ZfS 1995, 240

So long,

Frank

Joa

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to
Ilka Wessel schrieb in Nachricht <36C179C1...@icn.siemens.de>...

>Hallo zusammen,
>
>ich wohne in einem Neubaugebiet, in dem noch fleißig gebaut wird.
Jetzt
>ist schräg gegenüber eine Autovermietung eingezogen (deren Haus noch
>Gewerbegebiet, unseres Wohngebiet). Die Folge war wohl
unausweichlich:
>Die Wagen, PKW und LKW, dieser nicht kleinen internationalen
>Autovermietung sind ständig vor unserem Haus geparkt. Nicht auf
unseren
>Parkplätzen, oder besser: nicht mehr, seit *da* mal einer
abgeschleppt
>wurde. Aber dazwischen am Straßenrand und in den benachbarten Straßen
>(da ist reines Wohngebiet). Und in dem Teil unserer Straße, der
>Gewerbegebiet ist, *direkt* vor und hinter einer vielgenutzten
Ausfahrt.
>Wer da raus will, steht schon mitten auf der Straße bevor er was
>sieht...[snip ]


Tja wenn das absehbar war, dann hättet ihr euch wohl damals gegen die
Baugenehmigung wehren müssen uU unter Bezugnahme auf einen unrichtigen
Bebauungsplan. Aber zu warten bis das Kind in den Brunnen gefallen ist
und sich dann hinterher beklagen ... leider ein Phänomen das zu häufig
zu beobachten ist. habt ihr allerdings erst danach gebaut als ihr
schon wußtet, daß hier ein Gewerbegebiet ist nun, auch dann ...

und straßenrechtlich wird man sich wohl dem statement von frank
anschließen müssen - klingt (ungeprüft) irgendwie überzeugend.

joa


WARNUNG - ATTENTION
Wir wissen nicht was der freundliche Poster in der Newsgroup
empfiehlt,
wir empfehlen bei juristischen Fragen ausschließlich einen
Rechtsanwalt einzuschalten !

Ulf Kutzner

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to
Frank Heuser wrote:

> >LKW dürfen schon gem. StVO in Wohngebieten nicht dauergeparkt werden.
>
> Welche Fahrzeugvermietungsfirma vermietet schon Lkw. Gemeint waren damit
> sicherlich 7,5-Tonner, die auch ohne Klasse 2 gefahren werden duerfen.

Habe noch keine Pkw à 7,5 Tonnen gesehen (und wenn, dann hießen sie
Kraftomnibusse).

Herbert Luidolt

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to

Frank Heuser schrieb:

Ich kenne es eben anders rum. Unser Betrieb ist in einem
"Mini-Gewerbeberieb"
der schon sehr alt ist und fast im Zentrum der Stadt liegt. Früher gab
es hier
nur Gewerbe im Hof. Nach und nach sind Firmen ausgezogen und nur 2
Betriebe
sind übriggeblieben. Die freie Fläche, ausgewiesen als Verkehrsfläche,
weil
auch ein LKW wenden können muß, wird ständig von später hinzugezogenen
"Anwohnern" zugeparkt. Sie *fordern* sogar von der Stadt Parkplätze auf
diesen Raum. Nun haben wir auf Teilflächen ein absolutes Halteverbot
erwirkt, weil Zeitweise ein Zufahrt auch für größere Pkws nicht mehr
möglich war. Na ja, jetzt "verdient" die Stadt im Schnitt einen
Hunderter
pro Woche. Dabei rufen wir nur an, wen es wirklich nicht anders geht.
Wer ist wohl der Buhmann? So verstehe ich schon, wenn sich jemand
beschwert.
Lkws gehören nun mal auf dafür vorgesehene Stellflächen. Wir hätten
unseren
Betrieb auch nie dahin verlegen dürfen, wenn wir nicht genug Stellfläche
für Kunden hätten (die sehr teuer bezahlt werden müssen). Und Anwohner
in Neubaugebieten zahlen mit dem Grundstückskauf auch die Erschließungs-
kosten (Straße und Parkstreifen). Gewerbebetriebe erhalten die
Grundstücke
meist zu einem weitaus niedrigeren QM-Preis (die Hälfte ist Normal).
Auch wenn es Rechtmäßig ist, bleibt es doch unverständlich, wenn da
jemand bevorzugt behandelt wird. Wie gesagt ich habe da volles
Verständnis für jemanden, der aus seinem Fenster nur Lkws sieht.

>
> kopfschuettel

Wofür? Für das Recht der gewerblichen LKW-Vermietung oder das Bedürfnis
von
Anwohnern in einem Wohngebiet?
herbert

Frank Heuser

unread,
Feb 11, 1999, 3:00:00 AM2/11/99
to

Ulf Kutzner schrieb

>Habe noch keine Pkw à 7,5 Tonnen gesehen (und wenn, dann hießen sie
>Kraftomnibusse).


Wat denn nu? Haste oder haste nich :-(
Im uebrigen duerfen bis zu 8 Personen auf der Ladeflaeche eines Lkw
mitfahren (§ 21 II StVO) Isses denn dann ein Pkw?

Verstehe eh nicht, wieso das Personenkraft-Fahrzeug heisst. Waere doch ein
Fahrrad oder so was :-)

Frank

Frank Heuser

unread,
Feb 12, 1999, 3:00:00 AM2/12/99
to

Herbert Luidolt schrieb

>
>> Soll wirklich bereits die Anwesenheit eines offensichtlich nur wegen der
>> Optik und der benutzten Parkplaetze *stoerenden* Gewerbetriebs reichen,
um
>> sich ueber ihn zu beschweren?
>
>Ich kenne es eben anders rum. Unser Betrieb ist in einem
>"Mini-Gewerbeberieb"
>der schon sehr alt ist und fast im Zentrum der Stadt liegt. Früher gab
>es hier
>nur Gewerbe im Hof. Nach und nach sind Firmen ausgezogen und nur 2
>Betriebe
>sind übriggeblieben. Die freie Fläche, ausgewiesen als Verkehrsfläche,
>weil
>auch ein LKW wenden können muß, wird ständig von später hinzugezogenen
>"Anwohnern" zugeparkt. Sie *fordern* sogar von der Stadt Parkplätze auf
>diesen Raum. Nun haben wir auf Teilflächen ein absolutes Halteverbot
>erwirkt, weil Zeitweise ein Zufahrt auch für größere Pkws nicht mehr
>möglich war. Na ja, jetzt "verdient" die Stadt im Schnitt einen
>Hunderter
>pro Woche. Dabei rufen wir nur an, wen es wirklich nicht anders geht.
>Wer ist wohl der Buhmann? So verstehe ich schon, wenn sich jemand
>beschwert.

Jetzt wird aber einiges vermischt. Dein Betrieb ist durch verkehrswidriges
Parken behindert. Von wem das zu verantworten ist, also Vermietfirma oder
Priavtaperson, ist Banane. Es stört und ist eine Owi. Daß insbesondere Du
(bzw. Dein Betrieb) Dich in dieser Situation beschwerst, ist völlig
berechtigt, denn das Halteverbot wurde ja gerade wegen Deines Betriebes
errichtet, wenn ich das richtig verstehe. Aber was soll das mit
ordnungsgemäßen Parken zu tun haben?

>Lkws gehören nun mal auf dafür vorgesehene Stellflächen.

Die Dinger, die eine Vermietfirma offeriert und auf öffentlichen Straßen
abstellt, werden 7,5-Tonner sein. Das sind aber keine Lkw, für die das
Parken in Wohngebieten nach StVO ausgeschlossen ist. Die Firmen, die *echte*
Lkw vermieten, werden schon so schlau sein, und sich in richtigen
Gewerbegebieten in der Nähe von Speditionen anzusiedeln.

>Wir hätten
>unseren
>Betrieb auch nie dahin verlegen dürfen, wenn wir nicht genug Stellfläche
>für Kunden hätten (die sehr teuer bezahlt werden müssen).

Keine Frage des Straßenverkehrsrechts.

>Und Anwohner
>in Neubaugebieten zahlen mit dem Grundstückskauf auch die Erschließungs-
>kosten (Straße und Parkstreifen). Gewerbebetriebe erhalten die
>Grundstücke
>meist zu einem weitaus niedrigeren QM-Preis (die Hälfte ist Normal).

Und die Erschließungskosten? Und: Wer will schon im Gewerbegebiet wohnen,
natürlich sind die Preise dort billiger. Und warum soll die Gemeinde etc.
nicht für die Ansiedlung von Betrieben sorgen, indem sie günstiger
Grundstücke anbietet?

>Auch wenn es Rechtmäßig ist, bleibt es doch unverständlich, wenn da
>jemand bevorzugt behandelt wird.

Wo ist denn die Bevorzugung? Wer zuerst kommt, wühlt am stärksten?

>Wie gesagt ich habe da volles
>Verständnis für jemanden, der aus seinem Fenster nur Lkws sieht.


Oh ja, ach Gott. Wie soll man Bedauern für jemanden entwickeln, der sich in
der Nähe (Grundstück an Grundstück oder so ähnlich) eines Gewerbegebiets
ansiedelt und sich dann beschwert, daß dort Gewerbe betrieben wird?

Edgar, wo sind die Pferdeäppel??

>>
>> kopfschuettel
>
>Wofür? Für das Recht der gewerblichen LKW-Vermietung oder das Bedürfnis
>von
>Anwohnern in einem Wohngebiet?

Na, für´s Bedürfnis werden die schon ein Klo haben!


Weswegen das Kopfschütteln? St. Florian!

Frank


Ilka Wessel

unread,
Feb 12, 1999, 3:00:00 AM2/12/99
to
Edgar Warnecke wrote:

> Am Thu, 11 Feb 1999 11:17:46 +0100, Ilka Wessel
> <Ilka....@icn.siemens.de> meinte:

> > Und von der Autovermietung werden


> >diese auch nicht mehr mißbraucht, seit einer der Nachbarn Nägel mit Köpfen
> >gemacht hat (ich wurde gerade noch Zeuge, wie ein Transporter abgeschleppt
> >wurde, der auf eben diesen Anwohnerparkplätzen gestanden hat).
>
> Na, das hat gut getan, was :-)

*ja* ;-)

> >Meine Meinung ist die, daß die Autovermietung bei nicht ausreichenden
> >potentiell zur Verfügung stehenden Parkplätzen sich einen anderen Standort
> >hätte suchen müßen.
>
> Oben schreibst Du, das es ausreichend Anwohnerparkplätze gibt. Wieso
> reichen die denn jetzt nicht mehr ? Brauchst Du einen
> Anwohnerparkplatz und noch andere dazu ? Was unterscheidet Dich dann
> von der Autovermietung ?

Ich habe einen Platz in der TG. Mehr will und brauche ich nicht. Aber einige
Nachbarn haben zwei Autos. Die brauchen. Und das H§&?% absehbar zu wenig (=10)
Parkplätze mietet, wenn ständig mindestens 20 Fahrzeuge da sind und mit dem eigenen
Geiz die Nachbarn - nicht nur von gegenüber, sondern auch von zwei weiteren Straßen
- verärgert, ist nicht ok.

> Also dat kapier ich jetzt nicht mehr :-?

Jetzt?

> > Schließlich gab es die Autovermietung schon vorher in
> >Rosenheim, und vorher war es auch ein reines Gewerbegebiet mit reichlich
> >Parkraum.
>
> ... und dann ziehst Du dort hin und die Autovermietung soll
> verschwinden.

Unser Haus war vor dem Haus da, in dem jetzt die Autovermietung drin ist. H&§?% ist
zu uns gezogen und nicht ich zu denen. In ein reines Gewerbegebiet kriegen mich
keine zehn Pferde.

Übrigens: die Stadtbusse fahren direkt vor unserem Haus vorbei. Mit den
wildgeparkten LKWs oder Transportern ist die Straße dann gelegentlich derart
blockiert, daß der Busfahrer aussteigen und bei H&§?% Terror machen muß, damit die
sich dann bequemen und mindestens *eine* der Kutschen wegfahren. In aller
Seelenruhe...

Ilka

Axel Diedrich

unread,
Feb 12, 1999, 3:00:00 AM2/12/99
to
Frank Heuser <frank....@primus-online.de> wrote:

> Das wird aber nichts mit Strassenverkehrsrecht zu tun haben. Solche Auflagen
> duerften eher aus dem Baurecht resultieren, insbesondere der
> Baunutzungsverordnung.

Richtig. Die Gemeinde hatte es leicht den Gewerbetreibenden dort
Auflagen zu erteilen. Übrigens wurde auch einem Autoimporteuer, obwohl
im Gewerbegebiet ansässig, untersagt, in den angrenzenden Wohngebieten
Probefahrten zu unternehmen. O.K. das wird möglicherweise eine
Sondernutzung sein.

Ich habe aber nicht behauptet, daß gegen die geparkten Autos über das
Sraßenverkehrsrecht vorgegangen werden kann, Ausnahme:


>
> >LKW dürfen schon gem. StVO in Wohngebieten nicht dauergeparkt werden.
>
>
> Welche Fahrzeugvermietungsfirma vermietet schon Lkw. Gemeint waren damit
> sicherlich 7,5-Tonner, die auch ohne Klasse 2 gefahren werden duerfen.

Die großen Vermieter haben auch große LKW. Aber wir kennen den Fuhrpark
nicht.

> >Schon mal daran gedacht, daß Grundeigentümer nicht eben wenig
> >Erschließungsbeiträge für die Infrastruktur zu entrichten haben?
>
> Muss die Firma bzw der Eigentuemer des Firmengrundstuecks auch und hat
> nichts mit strassenverkehrsrechtlichen Rechten des Einzelnen an der
> Strassennutzung zu tun.

Genau. Weder mit der Steuer noch mit den Beiträgen erkauft man sich
Parkraum. Deswegen fand ich Deinen Hinweis auf die KFZ-Steuer ja auch so
unpassend. Wann das Parken legal ist steht in der StVO.
Die Fragestellerin hat nämlich überhaupt nicht bestritten, daß die Fzge
ordungsgemäß abgestellt sind. Ihre Frage zielte daraufhin, ob dem
Autovermieter zB auferlegt werden kann den Firmenparkplatz zu
vergrößern. Und darüber kann man durchaus diskutieren.
In beplanten Gebieten gibt es ein nachbarschaftliches
Rücksichtnahmegebot.


> Was soll denn die uebermaessige Nutzung sein?

Der Konflikt der dadurch entsteht, daß der Betrieb der Autovermietung
das benachbarte Wohngebiet stört.

> Es ist Gemeingebrauch und
> bleibt es auch wenn es viele Fahrzeuge sind.
>
> >Schließlich nutzt der
> >gewerbliche Halter seine Fzge ja zur Erwirtschaftung seines Einkommens
> >(kann somit wohl die KFZ-Steuer steuerlich geltend machen) und kann
> >daher nicht die gleichen Nutzungsrechte wie ein Privathalter
> >beanspruchen.
>
> Au backe, das tut weh.

Wenn eine Gemeinde ein Wohngebiet ausweist und die Infrastruktur plant,
wird der Parkraum sicherlich danach veranschlagt, was die Anwohner so im
Schnitt benötigen. Ich halte es für durchaus denkbar, daß die Behörden
ein Ermessen auszuüben haben, ob ein Gewerbebetrieb im angrenzenden
Gewerbegebiet nur bei einem angemessen großen Betriebsparkplatz zulässig
sein soll, falls zu erwarten ist daß die Fzge in Gebieten abgestellt
werden, wo nicht mit ihnen geplant wurde.

Ich wollte nicht darauf hinaus, daß der Vermieter nur eingeschränkt die
Rechte aus der StVO wahrnehmen kann.
Hoffentlich klingen Deine Zahnschmerzen wieder ab.


>
> >Er verfolgt einen ganz anderen Zweck als der Privathalter.
> >Was wäre wenn sich dort nun plötzlich 5 Autovermieter niederließen?
>
>
> Sh** fuer die Anwohner (uebrigens auch alle Gewerbetreibenden)

-zweifelhaft-


> Niemand kauft die oeffentlichen Parkplaetze. Die Erschliessungskosten
> gewaehren auch nicht Sonderrechte in dieser Form.

Schon klar, war nur etwas spitz gemeint. s.o.
>

> Siehe BGH NJW 82, 2332. Leitsatz steht im vorherigen Posting von mir.

Axel

Axel Diedrich

unread,
Feb 12, 1999, 3:00:00 AM2/12/99
to
<RA...@GMX.de> wrote:

> *Letzteres* will ich erleben ! ich kenne genug dieser und ähnlicher
> Fälle, wo das Geschrei groß ist, aber nix passiert, sobald man den
> Leuten sagt, daß sie bereit sein müssen, dagegen zu klagen.

Naja, wenn es darum geht, das Treiben des bösen Nachbarn einzudämmen,
sind die Deutschen doch gar nicht so zimperlich, oder?

Wie gesagt in meiner Exgemeinde hat es genügt, die Verwaltung zu
informieren. Allerdings waren die Anwohner auch ganz offensichtlich im
Recht.

Axel

Frank Heuser

unread,
Feb 12, 1999, 3:00:00 AM2/12/99
to
Axel Diedrich schrieb

>
>> Das wird aber nichts mit Strassenverkehrsrecht zu tun haben. Solche
Auflagen
>> duerften eher aus dem Baurecht resultieren, insbesondere der
>> Baunutzungsverordnung.
>
>Richtig. Die Gemeinde hatte es leicht den Gewerbetreibenden dort
>Auflagen zu erteilen. Übrigens wurde auch einem Autoimporteuer, obwohl
>im Gewerbegebiet ansässig, untersagt, in den angrenzenden Wohngebieten
>Probefahrten zu unternehmen. O.K. das wird möglicherweise eine
>Sondernutzung sein.


Denke auch, daß Probefahrten (Verkaufszweck!) in Richtung Sondernutzung
gehen könnten, habe aber keine Lust mehr, in der Rspr. zu wühlen. Was aber
hier deutlich wird: Die Probefahrten stören per se. Das Parken stört im
Grunde nicht. Und das mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist,
weil ein Gewerbegebiet in der Nähe ist, ist doch so klar, daß ich es nicht
nachvollziehen kann, wenn man sich in der Nähe eines Gewerbegebietes
niederläßt und sich dann über vorher absehbaren Beeinschränkungen im
nachinein beschwert. Und der Ausgangsposterin ging es ja nicht einmal um
eine Lärm-, etc. Belastung, sondern allein um die Optik(!) und die Nutzung
der Parkplätze.

>Ich habe aber nicht behauptet, daß gegen die geparkten Autos über das
>Sraßenverkehrsrecht vorgegangen werden kann, Ausnahme:


ja, und ich habe mich gerade darauf beschränkt. Vielleicht ein bißchen kurz
gegriffen.

[snip]


>Genau. Weder mit der Steuer noch mit den Beiträgen erkauft man sich
>Parkraum. Deswegen fand ich Deinen Hinweis auf die KFZ-Steuer ja auch so
>unpassend.

Ok, is Dein Treffer.

>Wann das Parken legal ist steht in der StVO.
>Die Fragestellerin hat nämlich überhaupt nicht bestritten, daß die Fzge
>ordungsgemäß abgestellt sind. Ihre Frage zielte daraufhin, ob dem
>Autovermieter zB auferlegt werden kann den Firmenparkplatz zu
>vergrößern. Und darüber kann man durchaus diskutieren.
>In beplanten Gebieten gibt es ein nachbarschaftliches
>Rücksichtnahmegebot.


Ja, sicher. Aber das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot geht in zwei
Richtungen und erwartet auch eine Toleranz. Man denke an den Nachbarn, der
plötzlich mit dem Schlagzeugspielen anfängt. Das stört nun wirklich, aber es
ist ihm nicht zu verbieten, solange er Ruhezeiten einhält.

>> Was soll denn die uebermaessige Nutzung sein?
>
>Der Konflikt der dadurch entsteht, daß der Betrieb der Autovermietung
>das benachbarte Wohngebiet stört.

Dieser Nachweis ist noch immer nicht erbracht. Man denke nur an Edgars
Hinweis mit dem Pferdeäppelproduzenten, der es sich erlaubt, zu seinem Acker
mit einer echten Droschke zu fahren. Das kann stinken, das verdreckt die
Strasse und vielleicht auch noch den Gehweg, den der Anlieger sicherlich
auch noch reinigen muß.

[snip die Zahnschmerzen]


>Ich wollte nicht darauf hinaus, daß der Vermieter nur eingeschränkt die
>Rechte aus der StVO wahrnehmen kann.
>Hoffentlich klingen Deine Zahnschmerzen wieder ab.


Hab ich der Klapperleiste ausgerichtet, geht wohl wieder :-)

>> >Er verfolgt einen ganz anderen Zweck als der Privathalter.
>> >Was wäre wenn sich dort nun plötzlich 5 Autovermieter niederließen?
>>
>>
>> Sh** fuer die Anwohner (uebrigens auch alle Gewerbetreibenden)
>
>-zweifelhaft-


Strassenverkehrsrechtlich nicht zweifelhaft, baurechtlich gibt es
Möglichkeiten. Statt jedoch den Knüppel Gerichte zu nutzen, sollte hier
lieber eine *politische* Lösung angestrebt werden. Es ist besser, sich in
Toleranz zu üben, als die Toleranz von den Gerichten gepredigt zu bekommen.


Nur so am Rande zum Nachbarschaftsrecht: Einer der bescheuertesten Fälle war
für mich das Aufregen eines Nachbarn über das Abstellen von Möbeln auf dem
Vorgartenteil des Nachbargrundstücks durch den direkten Nachbarn. Die Möbel
standen dort für einen halben Tag. Das fand der Nachbar unästhetisch(!) und
verwies zudem darauf, daß dadurch ja der Rasen leiden würde, so daß das
Erscheinungsbild der Vorgärten beeinträchtigt werden würde. Bin gespannt, ob
der Nachbar tatsächlich durch die Gerichte zur Räson gebracht werden muß.
Ist halt leider so, daß für viele Toleranz nur soweit geht, wie es sich um
die eigenen Freiheiten handelt.


Gruß aus HH,

Frank

Frank Heuser

unread,
Feb 12, 1999, 3:00:00 AM2/12/99
to

Ilka Wessel schrieb

>Ich habe einen Platz in der TG. Mehr will und brauche ich nicht. Aber
einige
>Nachbarn haben zwei Autos. Die brauchen. Und das H§&?% absehbar zu wenig
(=10)
>Parkplätze mietet, wenn ständig mindestens 20 Fahrzeuge da sind und mit dem
eigenen
>Geiz die Nachbarn - nicht nur von gegenüber, sondern auch von zwei weiteren
Straßen
>- verärgert, ist nicht ok.

Ich kann Dir nur insoweit beipflichten, als daß dann wenigstens *jeder* für
ausreichende Parkplätze für sich selbst sorgen muß. Wenn ich mit recht
erinnere, ist das so eine Auflage in Tokio(!): Auto nur, wenn Parkplatz
nachweisbar.


>Übrigens: die Stadtbusse fahren direkt vor unserem Haus vorbei. Mit den

>wildgeparkten LKWs oder Transportern ist die Straße dann gelegentlich
derart
>blockiert, daß der Busfahrer aussteigen und bei H&§?% Terror machen muß,
damit die
>sich dann bequemen und mindestens *eine* der Kutschen wegfahren. In aller
>Seelenruhe...


Das ist aber etwas ganz anderes, als Du in Deinem Ausgangsposting
beschrieben hast. Du hattest zwar als Betreff wildparkende Autovermietung
angegeben, aber nichts vom Wildparken geschrieben. Wenn die Vermietfirma die
Straße blockiert und Du Dich darüber aufregst, dann sieht die Sache anders
aus und das Verhalten der Firma sollte nicht hingenommen werden.

Gruß,

Frank

Ulf Kutzner

unread,
Feb 12, 1999, 3:00:00 AM2/12/99
to
Ilka Wessel wrote:


> Übrigens: die Stadtbusse fahren direkt vor unserem Haus vorbei. Mit den
> wildgeparkten LKWs oder Transportern ist die Straße dann gelegentlich derart
> blockiert, daß der Busfahrer aussteigen und bei H&§?% Terror machen muß, damit die
> sich dann bequemen und mindestens *eine* der Kutschen wegfahren. In aller
> Seelenruhe...
>

> Ilka
> --
> Ilka Wessel
> 83026 Rosenheim

Dann schreibt man die Stadtwerke Rosenheim (obwohl die es eigentlich
schon wissen sollten) und die Stadtverwaltung an mit der Anregung,
Halteverbote und oder Parkbuchten einzurichten. Durchschlag an VCD.

Übrigens: paßt ein Auto nicht in die Parkbucht/den Parkstreifen, so darf
man es dort auch nicht parken.

Ulf Kutzner

unread,
Feb 12, 1999, 3:00:00 AM2/12/99
to
Frank Heuser wrote:

> Dieser Nachweis ist noch immer nicht erbracht. Man denke nur an Edgars
> Hinweis mit dem Pferdeäppelproduzenten, der es sich erlaubt, zu seinem Acker
> mit einer echten Droschke zu fahren. Das kann stinken, das verdreckt die
> Strasse und vielleicht auch noch den Gehweg, den der Anlieger sicherlich
> auch noch reinigen muß.

Aber doch wohl nachrangig zum Droschkenfahrer.

Ulf Kutzner

unread,
Feb 12, 1999, 3:00:00 AM2/12/99
to
Frank Heuser wrote:
>
> Ulf Kutzner schrieb
> >Habe noch keine Pkw à 7,5 Tonnen gesehen (und wenn, dann hießen sie
> >Kraftomnibusse).
>
> Wat denn nu? Haste oder haste nich :-(

Kraftomnibusse gelten meines Wissens nicht als Pkw, obwohl es eigentlich
Personen-Kraftwagen sind.

> Im uebrigen duerfen bis zu 8 Personen auf der Ladeflaeche eines Lkw
> mitfahren (§ 21 II StVO) Isses denn dann ein Pkw?

Nein, sonst mütest Du dafür mehr Steuern zahlen und dürftest schneller
fahren.

>
> Verstehe eh nicht, wieso das Personenkraft-Fahrzeug heisst. Waere doch ein
> Fahrrad oder so was :-)

Gruß, ULF

Edgar Warnecke

unread,
Feb 12, 1999, 3:00:00 AM2/12/99
to
Am Fri, 12 Feb 1999 16:38:09 +0100, Ulf Kutzner
<kutz...@mail.uni-mainz.de> meinte:

>Frank Heuser wrote:
>
>> Dieser Nachweis ist noch immer nicht erbracht. Man denke nur an Edgars
>> Hinweis mit dem Pferdeäppelproduzenten, der es sich erlaubt, zu seinem Acker
>> mit einer echten Droschke zu fahren. Das kann stinken, das verdreckt die
>> Strasse und vielleicht auch noch den Gehweg, den der Anlieger sicherlich
>> auch noch reinigen muß.
>
>Aber doch wohl nachrangig zum Droschkenfahrer.

Hallo Frank, hallo Ulf,

das Thema Droschkenfahrer [moechte wissen, was der *alte* Penselin zu
der Bezeichnung sagen wuerde :-)))] haben wir heute am Mittagstisch im
Kreise der Familie mal *bis zum Exzess* durchgesponnen. :-)
Da koennte ma Rae. vom Referendariat bis zur Rente mit beschaeftigen,
wahrscheinlich genausolange wie diese Gruppe mit dem *ollen
Parkproblem*.

Davon ab, und das scheint auch Franks Intention zu sein, was soll der
Sche... ?

Schon die Argumentation: Wenn nun fuenf Autovermietungen...
Da kann ich doch gleich mit dem Argument: Wenn das alle...
ankommen, oder?

Geht das in D verdammt nochmal *immer* ueber irgendeine dusselige
Rechtsfrage?

Wen stoeren die LKW (btw Frank, LKW gibt es auch unter 7,5 to)?
Warum? Nur optisch ? Dann macht Euch doch eine Gardine vor's Fenster.

Ilka sagt selbst, dass sie einen PKW-Stellplatz in der TG hat.
Was kuemmert Ilka das Parkproblem der Nachbarn ?
Was kuemmern Ilka die Busse, wenn sie doch Auto faehrt?
Professionelle *Kuemmerin* ? [SCNR]

Stelle mir gerade vor, Ilka haette Ihren Arbeitsplatz bei der
Autovermietung *Pumpe*. Moechte wetten, kein Ton der Beschwerde kaeme.
Aus dem Bett fallen und auf der Arbeit zu liegen kommen :-)

Nee, meinen Kindern predige ich Toleranz und muss dann bei erwachsenen
(?) Leuten feststellen, dass fuer eben diese Toleranz das
unbekannteste Fremdwort in D ist.

Habe selbst einen *aehnlichen* Nachbarn. Macht immer wieder Spass.

So, das musste raus. Frank hat schon Genickschmerzen, heute ich:

[kopschuettel]

Stefan Wagner

unread,
Feb 12, 1999, 3:00:00 AM2/12/99
to
Hallo!

Axel Diedrich wrote:
> Richtig. Die Gemeinde hatte es leicht den Gewerbetreibenden dort
> Auflagen zu erteilen. Übrigens wurde auch einem Autoimporteuer, obwohl
> im Gewerbegebiet ansässig, untersagt, in den angrenzenden Wohngebieten
> Probefahrten zu unternehmen. O.K. das wird möglicherweise eine
> Sondernutzung sein.

Tip: Mal das Immisionsschutzrecht prüfen. Aus Gesprächen mit einem Freund,
der a.a.S. für ein wichtiges Teilgebiet diesen Bereichs (Lärm,
Schallschutz) ist, weiß ich, daß dem Gewerbebetrieb zuzurechnender
Fahrzeugverkehr (auch Anlieferer!) bei der Beurteilung der baurechtlichen
Zulässigkeit u.U. entscheidend sein kann.

> Die Fragestellerin hat nämlich überhaupt nicht bestritten, daß die Fzge
> ordungsgemäß abgestellt sind. Ihre Frage zielte daraufhin, ob dem
> Autovermieter zB auferlegt werden kann den Firmenparkplatz zu
> vergrößern. Und darüber kann man durchaus diskutieren.
> In beplanten Gebieten gibt es ein nachbarschaftliches
> Rücksichtnahmegebot.

Ihre Frage ist IMO genau aus diesen Gründen berechtigt.

> Der Konflikt der dadurch entsteht, daß der Betrieb der Autovermietung
> das benachbarte Wohngebiet stört.

Genau. Eine Beurteilung, ob zulässig oder nicht, ist vom
Straßenverkehrsrecht her mit Sicherheit nicht zu führen. Der Ansatz über
Bau- bzw. Planungsrecht dürfte erfolgreicher sein. (Und leider auch
aufwendig, da mit Sicherheit Gutachten zu erstellen sind.)

Grüße,

Stefan

Herbert Luidolt

unread,
Feb 13, 1999, 3:00:00 AM2/13/99
to

Frank Heuser schrieb:
>
> Herbert Luidolt schrieb

(...)

> >Auch wenn es Rechtmäßig ist, bleibt es doch unverständlich, wenn da
> >jemand bevorzugt behandelt wird.
>
> Wo ist denn die Bevorzugung? Wer zuerst kommt, wühlt am stärksten?

Damit meinte ich die Grundstückspreise.

> >Wie gesagt ich habe da volles
> >Verständnis für jemanden, der aus seinem Fenster nur Lkws sieht.
>
> Oh ja, ach Gott. Wie soll man Bedauern für jemanden entwickeln, der sich in
> der Nähe (Grundstück an Grundstück oder so ähnlich) eines Gewerbegebiets
> ansiedelt und sich dann beschwert, daß dort Gewerbe betrieben wird?

Ich hatte es so verstanden, daß das Gewerbegebiet nach dem Wohngebiet
entstanden ist. Nun hab ich nochmal nachgelesen und in einem weiteren
Kommentar gesehen, daß es das Gewerbe tatsächlich NACH dem Wohnhaus kam.
Es wäre natürlich klar, wenn es das Gewerbegebiet vorher gegeben hätte.


> Na, für´s Bedürfnis werden die schon ein Klo haben!

Gibt es nur ein Bedürfnis, daß Dir bekannt ist? :-)
gruß, herbert


Frank Heuser

unread,
Feb 13, 1999, 3:00:00 AM2/13/99
to
Herbert Luidolt schrieb

>
>> >Auch wenn es Rechtmäßig ist, bleibt es doch unverständlich, wenn da
>> >jemand bevorzugt behandelt wird.
>>
>> Wo ist denn die Bevorzugung? Wer zuerst kommt, wühlt am stärksten?
>
>Damit meinte ich die Grundstückspreise.

Hm, Herbert, ich komme zwar so langsam Eurer (also Deiner als auch Ilkas)
Position naeher, aber Deinen Hinweis auf die Grundstueckspreise vermag ich
bei 4 Mio. Arbeitslosen nicht ganz zu folgen.
Ich meinte uebrigens C&A im WSV etc. :-)
(Ist es nicht schoen, dass es den HSV nur in HH gibt? Oder: Gibt es auch
einen FSV?)

>> >Wie gesagt ich habe da volles
>> >Verständnis für jemanden, der aus seinem Fenster nur Lkws sieht.
>>
>> Oh ja, ach Gott. Wie soll man Bedauern für jemanden entwickeln, der sich
in
>> der Nähe (Grundstück an Grundstück oder so ähnlich) eines Gewerbegebiets
>> ansiedelt und sich dann beschwert, daß dort Gewerbe betrieben wird?
>
>Ich hatte es so verstanden, daß das Gewerbegebiet nach dem Wohngebiet
>entstanden ist. Nun hab ich nochmal nachgelesen und in einem weiteren
>Kommentar gesehen, daß es das Gewerbe tatsächlich NACH dem Wohnhaus kam.
>Es wäre natürlich klar, wenn es das Gewerbegebiet vorher gegeben hätte.


Hm, erst Wohngebiet, dann nebenan Gewerbegebiet? Also, wenn das fuer den
Haeuslebauer vorher nicht ersichtlich war, dass nebenan noch ein
Gewerbegebiet entsteht, ja dann ... So habe ich das nicht verstanden, ich
dachte, Ilka haette sich in Naehe eines bestehenden Gewerbegebiets
angesiedelt, und sich dann (dennoch) ueber die Beeintraechtigungen
beschwert.


Sollte ich mich insoweit geirrt haben, dann moege mir verziehen werden :-))

Bleibt aber darauf hinzuweisen, dass es dann immer noch keine Frage des
Strassenverkehrsrechts ist (auf das ich mich allein bezog), aber Ilka
koennte in diesem Fall noch mehr bewegen.

>> Na, für´s Bedürfnis werden die schon ein Klo haben!
>
>Gibt es nur ein Bedürfnis, daß Dir bekannt ist? :-)

Na, Herbert, ich sach doch nicht in aller Oeffentlichkeit, welche
Beduerfnisse ich mir alles vorstellen kann :-))

>gruß, herbert


Gruss zurueck,

Frank

Ulf Kutzner

unread,
Feb 13, 1999, 3:00:00 AM2/13/99
to
Michael Weil wrote:

> >Hmm. War nicht - unbestaetigten Geruechten zufolge - das Feilbieten eines
> >gebrauchten, aber noch ordnungsgemaess zugelassenen Pkws zum Verkauf
> >durch einen am Fenster angebrachten Zettel schon mal beanstandet worden?
>

> Yep - das ist deutsche Rechtsprechung :(((

*War* m.W. deutsche Rechtsprechung.

Axel Diedrich

unread,
Feb 13, 1999, 3:00:00 AM2/13/99
to
Frank Heuser <frank....@primus-online.de> wrote:

>
> Denke auch, daß Probefahrten (Verkaufszweck!) in Richtung Sondernutzung
> gehen könnten, habe aber keine Lust mehr, in der Rspr. zu wühlen. Was aber
> hier deutlich wird: Die Probefahrten stören per se. Das Parken stört im
> Grunde nicht. Und das mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist,
> weil ein Gewerbegebiet in der Nähe ist, ist doch so klar, daß ich es nicht
> nachvollziehen kann, wenn man sich in der Nähe eines Gewerbegebietes
> niederläßt und sich dann über vorher absehbaren Beeinschränkungen im
> nachinein beschwert. Und der Ausgangsposterin ging es ja nicht einmal um
> eine Lärm-, etc. Belastung, sondern allein um die Optik(!) und die Nutzung
> der Parkplätze.

Ich möchte nochmal auf meinen Ausfgangsgedanken zurückkommen: Die in
Ilkas Viertel angelegten Straßen und Parkflächen dienen dem dortigen
Wohnen und nicht der Entlastung des angrenzenden Gewerbegebietes. Oder
überspitzt andersherum: Man stelle sich vor die Gemeinde fängt an die
Straßen und Parkflächen vor der Haustür auszubauen mit der Begründung
das die von nebenan Parkraum bräuchten. Bitte überweisen sie xTDM. Das
würde sich keiner gefallen lassen wollen. Als Anwohner will man seine
Beiträge eben nur für den allgemein üblichen Bedarf entrichten. Wenn ein
Gewerbebetrieb seine Betriebstätigkeit aber praktisch schon auf die
Nachbarschaft ausgedehnt hat ist eine Grenze erreicht. Dabei kommt es mE
auch nicht mehr darauf an, ob der einzelne Tiefgaragenbesitzer objektiv
Parplatzfindesorgen hat oder nicht.
Hier wird auch deutlich warum das vielgeschmähte
"wenn-das-jeder-machen-würde"-Argument von Bedeutung ist: denn
spätestens bei Vermieter Nr. 5 werden die Leute sich fragen warum sie
nicht gleich ins Gewerbegebiet gezogen sind.


> Dieser Nachweis ist noch immer nicht erbracht. Man denke nur an Edgars
> Hinweis mit dem Pferdeäppelproduzenten, der es sich erlaubt, zu seinem Acker
> mit einer echten Droschke zu fahren. Das kann stinken, das verdreckt die
> Strasse und vielleicht auch noch den Gehweg, den der Anlieger sicherlich
> auch noch reinigen muß.

Ich hatte übrigens auch mal ein Pony. Manchmal ist es von der Weide
ausgebüxt und lief zu meinem Elternhaus und graste dort und in den
Gärten der Nachbarschaft. Die haben das erstaunlich locker genommen,
obwohl einige Freaks mit "gebohnertem" Rasen darunter waren.

Aber Ilkas Fall können wir sowieso nicht lösen. Es ging ihr ja auch nur
um die grundsätzlichen Ansätze.

> Strassenverkehrsrechtlich nicht zweifelhaft, baurechtlich gibt es
> Möglichkeiten. Statt jedoch den Knüppel Gerichte zu nutzen, sollte hier
> lieber eine *politische* Lösung angestrebt werden. Es ist besser, sich in
> Toleranz zu üben, als die Toleranz von den Gerichten gepredigt zu bekommen.

Das ist natürlich immer sinnvoll einen Kompromiss zu finden. Aber
"laissez-faire" hat schon bei der Kindererziehung versagt, ich fürchte
das gilt erst recht im Umgang mit der Industrie.


>
>
> Nur so am Rande zum Nachbarschaftsrecht: Einer der bescheuertesten Fälle war
> für mich das Aufregen eines Nachbarn über das Abstellen von Möbeln auf dem
> Vorgartenteil des Nachbargrundstücks durch den direkten Nachbarn. Die Möbel
> standen dort für einen halben Tag. Das fand der Nachbar unästhetisch(!) und
> verwies zudem darauf, daß dadurch ja der Rasen leiden würde, so daß das
> Erscheinungsbild der Vorgärten beeinträchtigt werden würde. Bin gespannt, ob
> der Nachbar tatsächlich durch die Gerichte zur Räson gebracht werden muß.

Hat denn der "Ästhet" hier überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis? Immerhin
wurden die Möbel ja wieder entfernt. Wiederholungsgefahr ist ja wohl
kaum gegeben. Oder ist der Nachbar Hobbyspediteur?


> Ist halt leider so, daß für viele Toleranz nur soweit geht, wie es sich um
> die eigenen Freiheiten handelt.

Hat in HH nicht mal vor einiger Zeit ein einzelner Anwohner mitten in
Barmbek einem Freibad "Ruhezeiten" verordnet? Der Mann war Bäcker und
brauchte seinen Tagesschlaf. Und das in Hamburg, wo es vielleicht alle
10 Sommer mal nennenswert heiß wird.
>
>
> Gruß aus HH,

Axel, auch aus HH

Nici

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Feb 14, 1999, 3:00:00 AM2/14/99
to
Hallo Ilka,

Ilka Wessel wrote:
> Abgesehen davon, daß es nicht besonders dekorativ ist, wemm der Blick
> aus dem Fenster nur weiße LKW mit einem gewissen schwarzgelben Logo
> zeigt: *jede* Firma muß dafür sorgen, daß für die Firmenwagen Parkraum

gibt es einen Common Sense, dass ueberhaupt Autos
(z. B. Deines?) dekorativ sind?

*staunt*

Nicola

Nici

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Feb 14, 1999, 3:00:00 AM2/14/99
to
Ilka Wessel wrote:

> Edgar Warnecke wrote:
> > >Meine Meinung ist die, daß die Autovermietung bei nicht ausreichenden
> > >potentiell zur Verfügung stehenden Parkplätzen sich einen anderen Standort
> > >hätte suchen müßen.

Und die Nachbarn haetten sich dann ihr 2t-Auto entsprechend
auch nicht anschaffen duerfen, ausser sie koennen fuer beide
Fahrzeuge Stellflaechen nachweisen? Oder wie?

> > Oben schreibst Du, das es ausreichend Anwohnerparkplätze gibt. Wieso
> > reichen die denn jetzt nicht mehr ? Brauchst Du einen
> > Anwohnerparkplatz und noch andere dazu ? Was unterscheidet Dich dann
> > von der Autovermietung ?

sic!



> Ich habe einen Platz in der TG. Mehr will und brauche ich nicht. Aber einige
> Nachbarn haben zwei Autos. Die brauchen. Und das H§&?% absehbar zu wenig (=10)
> Parkplätze mietet, wenn ständig mindestens 20 Fahrzeuge da sind und mit dem eigenen
> Geiz die Nachbarn - nicht nur von gegenüber, sondern auch von zwei weiteren Straßen
> - verärgert, ist nicht ok.

postest Du fuer die Nachbarn hier oder ist es nicht doch
vielleicht die Dich stoerende Optik?
Ichhabe beispielsweise ein Auto, einen wenig dekorativen
Panda. Und weil ich Koeln lebe und in Duesseldorf arbeite,
wird dieses Auto praktisch nie gefahren. Will sagen: es steht
teilweise tatsaechlich hintereinander 3 Monate nur 'rum
(inkl. der Probleme, ihn dann wieder an zu bekommen...)
K <-> D ist naemlich im Auto zu Stosszeiten nicht ver-
nuenftig zu machen.
Wuerdest Du, wenn du neben/in der Naehe von mir leben
wuerdest dann also auch nach einer Handhabe suchen gegen mich?

> Übrigens: die Stadtbusse fahren direkt vor unserem Haus vorbei. Mit den
> wildgeparkten LKWs oder Transportern ist die Straße dann gelegentlich derart
> blockiert, daß der Busfahrer aussteigen und bei H&§?% Terror machen muß, damit die
> sich dann bequemen und mindestens *eine* der Kutschen wegfahren. In aller
> Seelenruhe...

DAS ist Dein Grundaergernis? Sorry, aber das kommt als Argument
ein _wenig_ spaet, ich *glaube* Dir einfach nicht, dass es Dir darum
ging/geht...
Aber selbst wenn (denn sowas kann sicher ein Aergernis sein):
Mietautos werden i.d.R. (jedenfalls bei allen Firmaen von denen
ich bisher Autos mietete) von den _Ausleihenden_ aus/eingeparkt.
Und da das meist ungewohnte Autos sind, ist das Parken eben
manchmal etwas weniger perfekt. IMO ist das sozusagen systemimmanent

Nun koennte man dem so begegnen, dass die Firma jedes zurueck-
gebrachte Fahrzeug sofort ueberprueft und notfalls umparkt. Ist
nach meiner Erfahrung nicht gaengig und auch im laufenden Betrieb
nicht unbedingt unproblematisch (z. B. kann man bei Autovermietern
die Waegen oft auch nachts/am WE wieder abgeben und die Papiere
dann in den Kasten werfen, was ich btw. sehr begruesse.) Ich halte
es aber fuer unbillig, von der Firma verlangen zu wollen, dass sie
beispielsweise auch zu solchen Zeiten immer eine Person vor Ort hat,
die das Parken ueberprueft.

Man koennte dem aber auch so begegenen, dass man, wenn man sieht,
dass da einer nicht richtig steht, kurz der Firma Bescheid gibt,
damit die das Auto besser parken. Vielleicht kann man mit denen
auch die Absprache treffen, dass die ihre Kunden explizit darauf
aufmerksam machen, dass dort Busse durchpassen muessen und die
Nachbarschaft dafuer eben nette Hinweise gibt, _bevor_ die Bus-
fahrer womoeglich den Schleppdienst rufen...

Oder man laesst die Betroffenen (die Busfahrer/Busfahrenden)
ihre (echten) Interessen durchsetzen und freut sich diebisch,
wenn mal wieder abgeschleppt wird...

Ich fuerchte _Du_ wuerdest gerne ersteres durchsetzen und in
Ermangelung der juristischen Moeglichkeit, Dich wenigstens
an letzterem freuen. Schade.

Nicola

Ulf Kutzner

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Feb 14, 1999, 3:00:00 AM2/14/99
to
Frank Heuser wrote:

> Hm, erst Wohngebiet, dann nebenan Gewerbegebiet? Also, wenn das fuer den
> Haeuslebauer vorher nicht ersichtlich war, dass nebenan noch ein
> Gewerbegebiet entsteht, ja dann ...

... hätte er beim B-Plan-Auslegungsverfahren Einwendungen und Bedenken
geltend machen sollen.

Ulf Kutzner

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Feb 14, 1999, 3:00:00 AM2/14/99
to
Axel Diedrich wrote:

> Ich möchte nochmal auf meinen Ausfgangsgedanken zurückkommen: Die in
> Ilkas Viertel angelegten Straßen und Parkflächen dienen dem dortigen
> Wohnen und nicht der Entlastung des angrenzenden Gewerbegebietes. Oder
> überspitzt andersherum: Man stelle sich vor die Gemeinde fängt an die
> Straßen und Parkflächen vor der Haustür auszubauen mit der Begründung
> das die von nebenan Parkraum bräuchten. Bitte überweisen sie xTDM. Das
> würde sich keiner gefallen lassen wollen. Als Anwohner will man seine
> Beiträge eben nur für den allgemein üblichen Bedarf entrichten. Wenn ein
> Gewerbebetrieb seine Betriebstätigkeit aber praktisch schon auf die
> Nachbarschaft ausgedehnt hat ist eine Grenze erreicht. Dabei kommt es mE
> auch nicht mehr darauf an, ob der einzelne Tiefgaragenbesitzer objektiv
> Parplatzfindesorgen hat oder nicht.
> Hier wird auch deutlich warum das vielgeschmähte
> "wenn-das-jeder-machen-würde"-Argument von Bedeutung ist: denn
> spätestens bei Vermieter Nr. 5 werden die Leute sich fragen warum sie
> nicht gleich ins Gewerbegebiet gezogen sind.


"Bitte überweisen Sie X KiloEuro für die Erneuerung der von den Miet-Lkw
kaputtgefahrenen Parktreifen im Rahmen Ihrer Anliegerbeiträge."

Ulf Kutzner

unread,
Feb 14, 1999, 3:00:00 AM2/14/99
to
Nici wrote:
>
> Ilka Wessel wrote:
> > Edgar Warnecke wrote:
> > > >Meine Meinung ist die, daß die Autovermietung bei nicht ausreichenden
> > > >potentiell zur Verfügung stehenden Parkplätzen sich einen anderen Standort
> > > >hätte suchen müßen.
>
> Und die Nachbarn haetten sich dann ihr 2t-Auto entsprechend
> auch nicht anschaffen duerfen, ausser sie koennen fuer beide
> Fahrzeuge Stellflaechen nachweisen? Oder wie?

Wird heutzutage über das Baurecht geregelt (X Stellplätze pro
Wohneinheit), nicht über das Zulassungsrecht.

> Oder man laesst die Betroffenen (die Busfahrer/Busfahrenden)
> ihre (echten) Interessen durchsetzen und freut sich diebisch,
> wenn mal wieder abgeschleppt wird...

Liegt das Freihalten der Busroute wirklich im Interesse des einzelnen
Busfahrers (von dem Wegfall seines Arbeitsplatzes bei dauernder
Unpassierbarkeit der Straße einmal abgesehen)?

Edgar Warnecke

unread,
Feb 15, 1999, 3:00:00 AM2/15/99
to
Am Sun, 14 Feb 1999 16:03:52 +0100, Ulf Kutzner
<kutz...@mail.uni-mainz.de> meinte:

[...]

>"Bitte überweisen Sie X KiloEuro für die Erneuerung der von den Miet-Lkw
>kaputtgefahrenen Parktreifen im Rahmen Ihrer Anliegerbeiträge."

Hallo Ulf,

erst schlau machen, dann posten ;-)

Nur zum *grundhaften* Ausbau der Strasse koennen die Anlieger mit
Beitraegen herangezogen werden.

Reparieren muss die Gemeinde selbst. Das Du mit Deinem Steueraufkommen
dazu auch mit beitraegst ist klar.

Gruss

Edgar Warnecke

unread,
Feb 15, 1999, 3:00:00 AM2/15/99
to
Am Sun, 14 Feb 1999 15:29:42 +0100, Nici <str...@cologne.de> meinte:

>Ilka Wessel wrote:
>> Edgar Warnecke wrote:
>> > >Meine Meinung ist die, daß die Autovermietung bei nicht ausreichenden
>> > >potentiell zur Verfügung stehenden Parkplätzen sich einen anderen Standort
>> > >hätte suchen müßen.

Heeeee !

Das war ich nicht !

>Und die Nachbarn haetten sich dann ihr 2t-Auto entsprechend
>auch nicht anschaffen duerfen, ausser sie koennen fuer beide
>Fahrzeuge Stellflaechen nachweisen? Oder wie?

Das war ich --->

>> > Oben schreibst Du, das es ausreichend Anwohnerparkplätze gibt. Wieso
>> > reichen die denn jetzt nicht mehr ? Brauchst Du einen
>> > Anwohnerparkplatz und noch andere dazu ? Was unterscheidet Dich dann
>> > von der Autovermietung ?
>
>sic!
>
>> Ich habe einen Platz in der TG. Mehr will und brauche ich nicht. Aber einige
>> Nachbarn haben zwei Autos. Die brauchen. Und das H§&?% absehbar zu wenig (=10)
>> Parkplätze mietet, wenn ständig mindestens 20 Fahrzeuge da sind und mit dem eigenen
>> Geiz die Nachbarn - nicht nur von gegenüber, sondern auch von zwei weiteren Straßen
>> - verärgert, ist nicht ok.

Da meinst Du jetzt wohl Ilka ? -->

>postest Du fuer die Nachbarn hier oder ist es nicht doch
>vielleicht die Dich stoerende Optik?
>Ichhabe beispielsweise ein Auto, einen wenig dekorativen
>Panda. Und weil ich Koeln lebe und in Duesseldorf arbeite,
>wird dieses Auto praktisch nie gefahren. Will sagen: es steht
>teilweise tatsaechlich hintereinander 3 Monate nur 'rum
>(inkl. der Probleme, ihn dann wieder an zu bekommen...)
>K <-> D ist naemlich im Auto zu Stosszeiten nicht ver-
>nuenftig zu machen.
>Wuerdest Du, wenn du neben/in der Naehe von mir leben
>wuerdest dann also auch nach einer Handhabe suchen gegen mich?
>
>> Übrigens: die Stadtbusse fahren direkt vor unserem Haus vorbei. Mit den
>> wildgeparkten LKWs oder Transportern ist die Straße dann gelegentlich derart
>> blockiert, daß der Busfahrer aussteigen und bei H&§?% Terror machen muß, damit die
>> sich dann bequemen und mindestens *eine* der Kutschen wegfahren. In aller
>> Seelenruhe...
>
>DAS ist Dein Grundaergernis? Sorry, aber das kommt als Argument
>ein _wenig_ spaet, ich *glaube* Dir einfach nicht, dass es Dir darum
>ging/geht...

Stimmt, in der Berufung darf sie, glaube ich, keine neuen Argumente
*nachschieben* :-)
Sehe ich aber genauso.

[...]

>Ich fuerchte _Du_ wuerdest gerne ersteres durchsetzen und in
>Ermangelung der juristischen Moeglichkeit, Dich wenigstens
>an letzterem freuen. Schade.

Wie es in D mittlerweile ueblich ist :-(

Nochmal Schade,

Ulf Kutzner

unread,
Feb 15, 1999, 3:00:00 AM2/15/99
to
Joerg Schuler wrote:
>
> Ulf Kutzner <kutz...@mail.uni-mainz.de> wrote:

> : Michael Weil wrote:
>
> :> >Hmm. War nicht - unbestaetigten Geruechten zufolge - das Feilbieten eines
> :> >gebrauchten, aber noch ordnungsgemaess zugelassenen Pkws zum Verkauf
> :> >durch einen am Fenster angebrachten Zettel schon mal beanstandet worden?
> :>
> :> Yep - das ist deutsche Rechtsprechung :(((
>
> : *War* m.W. deutsche Rechtsprechung.
>
> Seit wann -- es gab doch erst vor ein paar Monaten einen Thread von
> jemanden, dessen Auto deswegen sogar abgeschleppt wurde -- dummerweise hat
> in der Nachbarschaft ein Automarkt stattgefunden...

Kann ich in Dejanews nicht mehr finden.

Ulf Kutzner

unread,
Feb 15, 1999, 3:00:00 AM2/15/99
to
Edgar Warnecke wrote:
>
> Am Sun, 14 Feb 1999 16:03:52 +0100, Ulf Kutzner
> <kutz...@mail.uni-mainz.de> meinte:
>
> [...]
>
> >"Bitte überweisen Sie X KiloEuro für die Erneuerung der von den Miet-Lkw
> >kaputtgefahrenen Parktreifen im Rahmen Ihrer Anliegerbeiträge."
>
> Hallo Ulf,
>
> erst schlau machen, dann posten ;-)
>
> Nur zum *grundhaften* Ausbau der Strasse koennen die Anlieger mit
> Beitraegen herangezogen werden.
>
> Reparieren muss die Gemeinde selbst.

Dann etwa so: "Um den Parkstreifen Lkw-fest auszubauen, müssen wir von
Ihnen als Anlieger leider X KiloEuro einziehen."

Die Mainzer Stadtverwaltung will übrigens den Anliegern
Ersatzbeschaffungen von Laternenmasten in Rechnung stellen.

Ulf Kutzner

unread,
Feb 15, 1999, 3:00:00 AM2/15/99
to
Joerg Schuler wrote:
>
> Ulf Kutzner <kutz...@mail.uni-mainz.de> wrote:
> : Joerg Schuler wrote:
> :> Seit wann -- es gab doch erst vor ein paar Monaten einen Thread von

> :> jemanden, dessen Auto deswegen sogar abgeschleppt wurde -- dummerweise hat
> :> in der Nachbarschaft ein Automarkt stattgefunden...
>
> : Kann ich in Dejanews nicht mehr finden.
>
> Den Titel des Threads kenne ich leider auch nicht -- aber ihm wurde
> letztendlich vorgeworfen, die Nachbarschaft des Automarktes zur kostenlosen
> Anpreisung seines Autos zum Verkauf genutzt zu haben...

Der Anwalt des Betroffenen hat von Klage abgeraten. Angeblich hätten
OLG's (gemeint hoffentlich OVG's) schon zu Lasten der Autobesitzer
entschieden.

Der Fall selbt bringt uns auf der Suche nach Rechtsprechung aber auch
nicht weiter.

Ulf Kutzner

unread,
Feb 15, 1999, 3:00:00 AM2/15/99
to
> Der Anwalt des Betroffenen hat von Klage abgeraten. Angeblich hätten
> OLG's (gemeint hoffentlich OVG's) schon zu Lasten der Autobesitzer
> entschieden.

Kann ich übrigens nicht verstehen, daß der Anhwalt von Klage abgeraten
hat, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt der Schleppanforderung über das
angegebene Telefon erreichbar war.

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