mal angenommen, man bekommt von seinem Arbeitgeber eine Fortbildung im
Wert von ca. 2000 EUR bezahlt, die an eine Bedingung geknᅵpft ist, dass
man nach Abschluss der Fortbildung mindestens 2 Jahre in der Firma
verbleibt. Die Fortbildung ist berufsbegleitend und dauert 2 Jahre (1
Nachmittag in 14 Tagen). Was geschieht, wenn der Arbeitnehmer kurz vor
dem Abschluss der Fortbildung aus der Firma ausscheidet?
a) gar nichts, eine solche Bedingung ist gar nicht zulᅵssig
b) der Arbeitnehmer zahlt alle in 2 Jahren aufgelaufenen Kosten auf
einmal, und hat nicht mal ein Anrecht auf eine Rechnung, um die Kosten
von der Steuer absetzen zu kᅵnnen
c) der Arbeitnehmer zahlt alle Kosten, der Arbeitgeber muss aber eine
Rechnung ausstellen, damit der Arbeitnehmer die Kosten von der Steuer
absetzen kann
d) wie c), der Arbeitnehmer kann jedoch nur im letzten Jahr angefallene
Kosten von der Steuer absetzen
e) sonstiges
Ich wᅵre Euch fᅵr Eure Einschᅵtzung sehr dankbar!
Grᅵᅵe,
Sven
> Was geschieht, wenn der Arbeitnehmer kurz vor dem Abschluss der
> Fortbildung aus der Firma
> ausscheidet?
Was ist f�r den Fall vereinbart?
Es w�re ungew�hnlich, wenn keine Vereinbarung f�r einen Vertragsbruch
getroffen wird.
Harald
Sven Janke schrieb
> mal angenommen, man bekommt von seinem Arbeitgeber eine Fortbildung im
> Wert von ca. 2000 EUR bezahlt, die an eine Bedingung gekn�pft ist, dass
> man nach Abschluss der Fortbildung mindestens 2 Jahre in der Firma
> verbleibt. Die Fortbildung ist berufsbegleitend und dauert 2 Jahre (1
> Nachmittag in 14 Tagen). Was geschieht, wenn der Arbeitnehmer kurz vor
> dem Abschluss der Fortbildung aus der Firma ausscheidet?
das ist eine arbeitsrechtliche Frage und geh�rt daher
nach de.soc.recht.arbeit+soziales (f'up gesetzt).
Was ist denn zwischen AG und AN f�r den Fall des vorherigen
Ausscheidens vereinbart? Gibt es eine R�ckzahlungsklausel?
Gr��e,
Lippi
Steht in dem Vertrag darᅵber. Wenn er so formuliert ist wie Du es
schriebst, passiert ausser Papierkram nichts.
Ciao/HaJo
Fᅵr mich stellen sich hier mehrere Fragen, u. a. auch arbeitsrechtliche...
> Was ist denn zwischen AG und AN fᅵr den Fall des vorherigen
> Ausscheidens vereinbart? Gibt es eine Rᅵckzahlungsklausel?
Das weiᅵ ich (noch) nicht, aber ich ich vermute mal, auch dafᅵr wird es
in dem Vertrag eine entsprechende Rᅵckzahlungsklausel geben. Wᅵre das
rechtlich zulᅵssig? Kann der Arbeitgeber dann das Geld vom Gehalt
einbehalten und sich weigern, eine Rechnung auszustellen, mit dem
Verweis auf den Vertrag?
Sind es dann ᅵberhaupt noch Fortbildungskosten, die man vom Steuer
absetzen kann, oder nur "Du-hast-Pech-gehabt-Du
hᅵttest-eben-in-der-Firma-bleiben-sollen"-Kosten? BTW: falls es relevant
ist, die Fortbildung wurde mittlerweile mit einer Prᅵfung abgeschlossen.
Grᅵᅵe,
Sven
> Das wei� ich (noch) nicht, aber ich ich vermute mal, auch daf�r wird es
> in dem Vertrag eine entsprechende R�ckzahlungsklausel geben. W�re das
> rechtlich zul�ssig?
Warum nicht? IANAL, aber ich w�rde spontan das Ganze als einen
Darlehensvertrag sehen:
Der AG leiht dem AN zweckgebunden das Geld f�r die Fortbildungsma�nahme
und vereinbart, dass die R�ckzahlung nach soundsovielen Jahren weiteren
Betriebszugeh�rigkeit erlassen wird.
--
Helmut Richter
Sven Janke schrieb:
> Das weiᅵ ich (noch) nicht, aber ich ich vermute mal, auch dafᅵr wird es
> in dem Vertrag eine entsprechende Rᅵckzahlungsklausel geben.
> [...]
> BTW: falls es relevant
> ist, die Fortbildung wurde mittlerweile mit einer Prᅵfung abgeschlossen.
dann sollte der Vertrag doch schon lᅵngst geschlossen sein und Du
wissen, was drin steht -oder verstehe ich etwas miss?
--
Gruss
Alex
Bei Gesamtkosten von 2000 ᅵ (ist da alles drin Kurskosten auch evtl.
bezahlte Freistellung?) halte ich eine Bindungsfrist von 3 Monaten
angemessen. Vielleicht findet der AG einen Richter der 6 Monate meint,
aber wenn der Kurs schon vorbei ist, kann man diese wenigen Monate
doch aushalten oder man muss halt (anteilsmᅵssig) blechen wenn
man unbedingt weg will.
Evtl. ist der neue AG ja auch bereit fᅵr einen fertig ausgebildeten
AN was zu investieren.
MfG
Matthias
Der Betroffene (es geht dabei nicht um mich, deswegen kenne ich auch
nicht alle Details im Vertrag) hat bereits gekᅵndigt, weil die
Arbeitsbedingungen fᅵr ihn unertrᅵglich geworden sind. 2000 EUR waren
ausschlieᅵlich Kurskosten, die Fortbildung fand in der Freizeit statt
(eigentlich waren es 2500, 500 wurden in Form von einem sog.
Bildungscheck von irgendeiner Behᅵrde ᅵbernommen).
Ich persᅵnlich habe wenig Chancen darin gesehen, die Nachzahlung zu
kippen, aber das scheint doch nicht ganz aussichtslos zu sein. Wenn die
Bindungsfrist als zu hoch angesetzt bewertet wird, besteht dann eine
Chance, dass sie ganz gekippt wird? Was haltet Ihr von der Weigerung des
AG, eine Rechnung auszustellen? Mᅵsste sowas auch vorm Arbeitsgericht
verhandelt werden? Trᅵgt der AG alle Verhandlungskosten, wenn er
verlieren sollte?
Grᅵᅵe,
Sven
Der AG hat sich geweigert, das Geld vom Brutto-Gehalt abzuziehen, obwohl
das sicherlich fᅵr beide Seiten vorteilhafter gewesen wᅵre. Gibt es da
evtl eine Mᅵglichkeit, den AG doch noch dazu zu bewegen?
> Ich denke, dem Finanzamt kann man die Kosten ᅵber den Gehaltsnachweis
> nachweisen. Aber dafᅵr gibt es andere Experten. Ich wᅵrde erstmal die
> Damen und Herren im zustᅵndigen Finanzamt fragen.
OK, das klingt schon mal beruhigend.
>> verhandelt werden? Trᅵgt der AG alle Verhandlungskosten, wenn er
>> verlieren sollte?
> Nᅵ. In der ersten Instanz trᅵgt jeder seine Kosten selbst. Aber der
> Streitwert ist ja auch nicht so hoch. Da sind die Kosten ᅵberschaubar.
> Mittlerweile halte ich fᅵr einen Arbeitnehmer eine
> Arbeitsrechtsschutzversicherung fᅵr wichtig, da der Versicherungsfall
> oft genau mit einer finanziellen Problemen zusammen fᅵllt. Eine
> Kᅵndigungsschutzklage kann dann von den Kosten schon problematisch fᅵr
> den Arbeitnehmer sein.
Ich persᅵnlich habe auch ein Arbeitsrechtsschutzversicherung, aber auch
einen Arbeitgeber, der schon mal 2500 EUR fᅵr eine 2-Tage-Schulung
ausgibt, keine Knebelvertrᅵge unterschreiben lᅵsst und dann auch noch
die Schulung in der Arbeitszeit stattfinden lᅵsst... Aber deswegen bin
ich auch noch da und habe nicht vor die Firma zu verlassen ;-)
Grᅵᅵe,
Sven
[...]
> F�r mich stellen sich hier mehrere Fragen, u. a. auch arbeitsrechtliche...
>
> > Was ist denn zwischen AG und AN f�r den Fall des vorherigen
> > Ausscheidens vereinbart? Gibt es eine R�ckzahlungsklausel?
>
> Das wei� ich (noch) nicht, aber ich ich vermute mal, auch daf�r wird es
> in dem Vertrag eine entsprechende R�ckzahlungsklausel geben. W�re das
> rechtlich zul�ssig? ...
Dazu gibt's 'ne Menge Entscheidungen vom Bundesarbeitsgericht, z.B.:
HTH
Reinhard
>Was haltet Ihr von der Weigerung des
>AG, eine Rechnung auszustellen?
wer oder was sollte ihn dazu verpflichten? Er kann die Zahlung
quittieren.
>Tr�gt der AG alle Verhandlungskosten, wenn er
>verlieren sollte?
in der 1.Instanz ArbG zahlt m.W. jeder selber seine Kosten.
>mal angenommen, man bekommt von seinem Arbeitgeber eine Fortbildung im
>Wert von ca. 2000 EUR bezahlt, die an eine Bedingung gekn�pft ist, dass
>man nach Abschluss der Fortbildung mindestens 2 Jahre in der Firma
>verbleibt. Die Fortbildung ist berufsbegleitend und dauert 2 Jahre (1
>Nachmittag in 14 Tagen). Was geschieht, wenn der Arbeitnehmer kurz vor
>dem Abschluss der Fortbildung aus der Firma ausscheidet?
>Der AG hat sich geweigert, das Geld vom Brutto-Gehalt abzuziehen,
was er rechtlich auch nicht darf.
H�rt sich aber danach an, dass er sich an der Umsatzsteuer bereichert.
Das sind wohl einige hundert Euro.
Sofern denn �berhaupt Umsatzsteuer gezahlt wurde. Wenn es eine
Bildungsma�nahme war, die z.B. auf eine IHK-Pr�fung vorbereitet,
dann kann sie von der USt befreit sein.
Gr��e,
Lippi
Danke, das hilft uns weiter!
Nach der Lekt�re der geposteten Links denke ich, das der Betroffene gute
Chancen hat, das Geld wieder zu bekommen, aber dazu wird er vorher einen
Anwalt zu Rate ziehen.
Was mich aber wundert: bei der Berechnung der angemessenen Bindungsfrist
ist nicht die H�he der Kosten der Fortbildung ausschlaggebend, sondern
die Dauer. Ab 6-monatigen Fortbildungen sind 2 Jahre demnach durchaus
angemessen. Betrachte ich jedoch die 2 Jahre Fortbildungsdauer in diesem
Fall, mit 1 Nachmittag alle 14 Tage, komme ich aber in 2 Jahren abzgl.
Ferien und Unterrichtsausfall auf gerade mal 4-5 Wochen effektive
Fortbildungsdauer. Und was die Kosten angeht, so werden woanders 2500
f�r 2- bis 3-t�gige Fortbildungsma�nahmen ausgegeben. W�rde sich ein
Gericht f�r solche Rechenspielchen interessieren, oder beachtet es
tendenziell sturr die eigentliche Fortbildungsdauer?
Gr��e,
Sven
> Was mich aber wundert: bei der Berechnung der angemessenen Bindungsfrist
> ist nicht die H�he der Kosten der Fortbildung ausschlaggebend, sondern
> die Dauer. Ab 6-monatigen Fortbildungen sind 2 Jahre demnach durchaus
> angemessen. Betrachte ich jedoch die 2 Jahre Fortbildungsdauer in diesem
> Fall, mit 1 Nachmittag alle 14 Tage, komme ich aber in 2 Jahren abzgl.
> Ferien und Unterrichtsausfall auf gerade mal 4-5 Wochen effektive
> Fortbildungsdauer.
Das Gericht nimmt auch die _effektive_ Dauer + Fortbildungskosten in
Gehalt/Monate umgerechnet.
MfG
Matthias