Am 19.12.2012 13:32, schrieb Sebastian H.:
>
> mir ist absolut klar, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann. Es geht mich auch nicht um eine wasserdichte juristische Einschᅵtzung sondern einfach um eure persᅵnliche Meinung.
>
> Also:
> Vor 2.5 Jahren haben wir unseren Neubau vom Bautrᅵger ᅵbernommen. Laut Bauvertrag betrᅵgt die "Gewᅵhrleistung des Bautrᅵgers auf alle Leistungen einheitlich 5 Jahre".
>
> Wir haben nun Nachwuchs bekommen und ein vorher kaum benutztes Zimmer in ein Kinderzimmer verwandelt. Dabei haben wir festgestellt, dass der Raum nicht richtig warm wir. Da der Raum vorher nicht benutzt wurde, haben wir diesen auch nicht voll geheizt, daher ist das Problem erst jetzt aufgefallen.
>
> Wie bei allen Problemen zuvor haben wir uns direkt an den Heizungsmonteur gewendet, der damals fᅵr den Bautrᅵger die Heizung montiert und in Betrieb genommen hat. Dieser hat dann immer direkt mit dem Bautrᅵger abgerechnet. Der Techniker kam und schaute sich den Heizkreisverteiler an. Ergebnis: Das Ventil fᅵr den Raum klemmte was durch ein wenig Gewackel behoben wurde.
>
> Laut Monteur und Bautrᅵger fᅵllt dies nun nicht unter die Gewᅵhrleistung sondern ist normaler Verschleiᅵ
Verschleiᅵ ist hier IMHO der falsche Ausdruck. Nach lᅵngerer
Nichtbenutzung ist es ganz normal, daᅵ so ein Ventil hᅵufig anfangs
ein bisschen 'klebt'. Aber das ist kein Defekt, sondern wenn
ᅵberhaupt unsachgemᅵᅵe Behandlung. Dafᅵr sind Ventile einfach nicht
ausgelegt. Und i. d. R. kann man sie durch ein paar leichte
Erschᅵtterungen auch problemlos wieder gᅵngig machen (genau wie
es Euer Monteur ja auch gemacht hat).
Du musst Dir das so vorstellen, daᅵ in der Heizungsanlage im Prinzip
stinknormales Leitungswasser zirkuliert (je nach Gegend u. U. vielleicht
ein bisschen entkalkt, aber mehr auch nicht). D. h. in diesem Wasser
sind auch jede Menge mikroskopischer Schwebstoffe wie z. B. gelᅵster
Kalk o. ᅵ. enthalten. Diese Schwebstoffe schwimmen normalerweise
schadlos in der Flᅵssigkeit. Aber in Abschnitten, in denen das Wasser
lᅵngere Zeit steht, lagern sie sich langsam ab. Ber keine Angst, das
ist keine (festsitzende) Verkalkung o. ᅵ., sondern eher eine
schlammaartige Ablagerung. Und die fᅵhrt dann eben dazu, daᅵ bewegliche
Teile wie z. B. ein Ventil schwergᅵngig werden kᅵnnen. Aber sobald die
Flᅵssigkeit wieder in Bewegung gerᅵt, werden diese Ablagerungen durch
die Strᅵmung normalerweise wieder aufgewirbelt und weggeschwemmt. Nur
muss dazu halt eben das Ventil ᅵberhaupt erst mal ᅵberredet werden,
sich wieder zu ᅵffnen, damit das Wasser strᅵmen kann. Nur wenn die
Ablagerung /zu/ stark verkrustet (das kann btw. auch bei normalen
Betrieb passieren; aber da reden wir von Jahrzehnten), kann es sein,
daᅵ das Ventil gewechselt werden muss. Aber auch dann wᅵre das kein
Defekt, sondern dann tatsᅵchlich Verschleiᅵ.
> fᅵr den wir selber verantwortlich sind.
Seh ich auch so.
>Ich sehe das anders: Ich habe die Ventil gekauft mit der Gewᅵhr, dass dieses 5 Jahre einwandfrei funktioniert.
Wie gesagt, das ist kein Defekt o. ᅵ.
> Wer hat recht? Wenn Bautrᅵger und Monteur recht haben ist das fᅵr mich kein Weltuntergang. Die Rechnung belᅵuft sich auf rund 40 EUR und wird mich somit nicht in den Bankrott stᅵrzen. Aber ich wᅵsste schon gerne, ob ich mit meiner Einschᅵtzung daneben liege.
>
> Weiterer Frage wenn wir schon mal beim Thema sind:
> In der Rechnung wird neben der Anfahrt eine halbe Stunde Arbeitszeit berechnet. Wenn es hoch kommt war der Monteuer 5 Minuten bei uns. Das keine Minuten genaue Abrechnung erfolgt ist auch klar.
Laut
http://www.heimwerker.de/heimwerker/heimwerker-beratung/bauen-und-renovieren/handwerkerrechnung.html
ist nur ein Aufrunden bis zu max. 10 Min. auf die nᅵchste Viertelstunde
zulᅵssig. Allerdings sind gefᅵhlte Zeiten ('wenn es hoch kommt')
hᅵufig[tm] etwas[tm] ungenau; Loriot hat das in seinem Sketch ᅵber das
Drei-Minuten-Ei wunderbar dargestellt.
Und der weiter oben von Dir erwᅵhnte Rechnungsbetrag von 40 Euro sieht
mir auch gar nicht danach aus, daᅵ der Monteur wirklich eine halbe
Stunde Arbeitszeit berechnet hat. AFAIK ist fᅵr die Anfahrt allein schon
ein Betrag in der Grᅵᅵenordnung von 30 - 50 Euro nicht ganz unᅵblich.
Ich kann mir nicht vorstellen, wo da noch Platz fᅵr einen Stundenlohn
sein soll.
Wolfgang
--