Reinhard Zwirner <
reinhard...@t-online.de> wrote:
> der BGH hat ja vor einiger Zeit entschieden, daß die Fiktion einer
> stillschweigenden Zustimmung durch Privatkunden zu Geldinstitut-AGB
> unwirksam ist (es ging WIMRE um die Erhöhung von Kontogebühren).
Einerseits eine gute Entscheidung, die dem Kunden Schutz bietet
("das kostenlose Girokonto kostet ab sofort 1 Mio. Euro pro Monat"),
andererseits ein erheblicher zusätzlicher Aufwand für weniger
signifikante Anpassungen, die halt manchmal sein müssen oder sich
zwangsweise durch Gesetzesänderungen ergeben können.
Wenn das für Banken gilt, muss das konsequenterweise auch bald für
alle anderen Branchen gelten, wo Preisanpassungen zuweilen erheblich
heftiger sind, sowohl relativ als auch absolut.
> Ich habe nun von zwei Geldinstituten die Aufforderung erhalten, ihren
> AGB explizit zuzustimmen; von einem wurden die AGB als Büchlein (1/3
> DIN A4 im Hochformat, gut 70 kleinbedruckte Seiten) beigefügt.
Willkommen im Club. :-/
> Umso mehr frage ich mich, ob sich Geldinstitute im Fall der Fälle
> erfolgreich darauf berufen können, der Kunde habe ihren AGB, die von
> Juristen des jeweiligen Hauses sicher bis ins Kleinste ausgefeilt
> wurden, ja zugestimmt.
Zunächst eindeutig ja, jedenfalls wird die Bank sich auf diesen
Standpunkt stellen. Der Kunde oder Verbraucherschützer können dann
klagen, und in der Regel werden sie Recht bekommen, weil Banken es
ja gern so hindrehen, dass sie möglichst wenig Risiko haben und der
Kunde maximal viel. (Na ja, warum sollte man es auch freiwillig
anders machen, jeder achtet zunächst auf seinen eigenen Vorteil.)
> Kann bei jedem Otto Normalverbraucher, der in
> diesen Zeiten auf die Nutzung eines Bankkontos durchaus angewiesen
> ist, davon ausgegangen werden, daß er auch versteht/durchblickt,
> welchen Bedingungen er da zustimmt/zugestimmt hat? Oder kann ihm im
> Fall der Fälle erfolgreich entgegengehalten werden, daß er sich ja
> juristische Unterstützung durch einen Rechtskundigen hätte holen können?
Dem persönlichen Gefühl nach kommen Banken und eigentlich die meisten
Firmen vor Gericht regelmäßig nicht gut weg, wenn sie ihre Kunden
besonders unverschämt über den Tisch ziehen.
Bei einem normalem Girokonto ist sowieso der mögliche Nachteil für den
Kunden überschaubar. Was kann schon passieren? Man ärgert sich, weil
die Auslandsüberweisung plötzlich mit 3% statt 2% abgestraft wird?
Der absolute Schaden ist üblicherweise nicht existenzbedrohlich,
sondern man ärgert sich eher, weil es woanders günstiger gewesen wäre.
Den Fehler macht man genau ein einziges Mal, und dann geht man zur
Konkurrenz, fertig. Deshalb verklagt man nicht seine Bank. Man geht
einfach und blick nicht mehr zurück.
In AGB schaut man nur rein, wenn einem ein ganz bestimmtes Detail
wichtig ist oder man bereits ahnt, dass es Schwierigkeiten geben könnte.
Auch weiterhin wird die Mehrheit keine AGB lesen, hat sie früher schon
nicht getan, und wird sie auch nach dem Banken-Urteil nicht tun, und
das ist auch gut so, denn Lebenszeit ist kostbar, und die Welt ist
bisher nicht untergegangen. :-)
Grüße, Andreas