Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

"Schuldeingeständnis" bei Nichtbezahlen an der Tankstelle

142 views
Skip to first unread message

Hannes Meyer

unread,
Oct 5, 2009, 3:03:37 PM10/5/09
to
Hallo,
folgendes ist mir letztens passiert:

Nachdem ich mein Auto vollgetankt hatte und mit Karte bezahlen wollte,
stellte sich heraus, dass offenbar das Leseger�t defekt war, denn es
nahm weder EC- noch Kreditkarten an und spuckte dauernd irgendwelche
Fehlermeldungen aus (es lag also definitiv nicht an meinen Karten).
Bargeld hatte ich nicht ausreichend dabei. Der Tankwart bot mir nun zwei
M�glichkeiten an: Entweder ich hole das Geld aus einem in der Tankstelle
befindlichen Automaten und zahle bar, oder ich hinterlasse meine
Personalien und bezahle den offenen Betrag am n�chsten Tag (die
Tankstelle liegt auf meinem Arbeitsweg). Ich habe mich f�r letzteres
entschieden, denn das Geldabheben am fremden Automaten h�tte mich 5 Euro
Geb�hren gekostet.

Jetzt zum eigentlichen Anliegen f�r diesen Post: Entgegen meinen
Erwartungen kopierte sich der Tankwart nicht einfach meinen
Personalausweis und notierte sich das Autokennzeichen, sondern
�berreichte mir einen Zettel zum Ausf�llen, auf dem fett
"SCHULDEINGEST�NDNIS !!!" stand. Neben den �blichen Angaben zu meiner
Person stand dort auch ein Satz, der mich letztendlich stutzig machte:
"Ich verpflichte mich, den offenen Betrag bis zum [Datum/Uhrzeit]
pers�nlich in bar zu begleichen. Unterbleibt die Zahlung, bin ich mir im
Klaren dar�ber, dass unverz�glich Strafanzeige wegen Betruges gegen mich
gestellt wird."

Nun, mir ist klar, dass die Tankstelle irgendwas gegen mich in der Hand
haben will, aus dem klar ersichtlich ist, welchen Betrag ich ihr noch
schulde. Aber ist es in diesem Fall in Ordnung, dass bei Nichtzahlung
mit einer Strafanzeige gedroht wird? Der offene Betrag w�re doch eine
rein zivilrechtliche Forderung, oder sehe ich das falsch? Schlie�lich
wollte ich ja zahlen, nur konnte ich es aus nicht selbst zu vertretenden
Gr�nden nicht. (Ja, ich wei�, EC-/Kreditkarten sind keine gesetzlichen
Zahlungsmittel, aber die Symbole prangen gro� an der Preistafel und erst
nach mir wurden die Schilder "momentan keine Kartenzahlung m�glich"
aufgestellt).

Betrug w�re es f�r mein (laienhaftes) Rechtsverst�ndnis nur dann, wenn
ich in Kenntnis der Fehlfunktion meiner Karten (also wenn das Schild
schon aufgestellt gewesen w�re) trotzdem tanke und dann nicht bezahlen
kann und auch sp�ter den offenen Betrag nicht begleiche. Aber auch das
halte ich f�r ziemlich gewagt.

Also: Ist die Androhung einer Strafanzeige hier gerechtfertigt?

Gru�

Florian Weimer

unread,
Oct 5, 2009, 3:18:39 PM10/5/09
to
* Hannes Meyer:

> Nun, mir ist klar, dass die Tankstelle irgendwas gegen mich in der Hand
> haben will, aus dem klar ersichtlich ist, welchen Betrag ich ihr noch
> schulde. Aber ist es in diesem Fall in Ordnung, dass bei Nichtzahlung
> mit einer Strafanzeige gedroht wird? Der offene Betrag w�re doch eine
> rein zivilrechtliche Forderung, oder sehe ich das falsch?

Wenn Du nie die Absicht hattest, die Schuld zu begleichen, d�rfte
regelm��ig ein Eingehungsbetrug vorliegen, der strafbar w�re.

Holger Lembke

unread,
Oct 5, 2009, 3:31:55 PM10/5/09
to
"Hannes Meyer" <hn.m...@googlemail.com> wrote:

>Aber ist es in diesem Fall in Ordnung, dass bei Nichtzahlung
>mit einer Strafanzeige gedroht wird?

Nein.

>Der offene Betrag w�re doch eine
>rein zivilrechtliche Forderung, oder sehe ich das falsch?

Ja, nein.

Es sei denn, du hast gewu�t, dass der Automat defekt ist und das Wissen
ausgenutzt... ach, schreibst du ja auch.

Bei einer Tanke w�rde mich auch die Forderung nach �bereignung des
Erstgeborenen nicht wundern...

--
mit freundlichen Gr��en! Password Must Be at Least 18770 Characters
Holgi, +49-531-3497854 ! Can't Repeat Any of Your Previous 30689 Passwords

Reinhard Zwirner

unread,
Oct 5, 2009, 4:36:23 PM10/5/09
to
Holger Lembke schrieb:

[...]


> Es sei denn, du hast gewu�t, dass der Automat defekt ist und das Wissen

> ausgenutzt... ach, schreibst du ja auch. [...]

Nein, das hat er nicht geschrieben:

<Zitat>

Nachdem ich mein Auto vollgetankt hatte und mit Karte bezahlen wollte,
stellte sich heraus, dass offenbar das Leseger�t defekt war, denn es
nahm weder EC- noch Kreditkarten an und spuckte dauernd irgendwelche
Fehlermeldungen aus (es lag also definitiv nicht an meinen Karten).

</Zitat>

HTH

Reinhard

Holger Lembke

unread,
Oct 5, 2009, 4:42:58 PM10/5/09
to
Reinhard Zwirner <reinhard...@web.de> wrote:

>Nein, das hat er nicht geschrieben:

Doch, hat er. Vorletzter Absatz, "Betrug w�re es f�r mein (laienhaftes)".

Hasso

unread,
Oct 6, 2009, 2:15:45 AM10/6/09
to
Da bin ich schon netter behandelt worden. Ich fuhr an die Tankstelle,
tanke voll und will reingehen zum bezahlen. Dabei fasse ich hin wo ich
immer hinfasse wenn ich meine Geldbᅵrse greifen will und stelle
fest...nichts da, gar nichts. Dann fiel mir die andere Hose ein usw. Ich
ging also in die Tankstelle ganz offensiv und habe erklᅵrt, dass ich
vollgetankt habe aber kein Geld, keinen Ausweis, keinen Fᅵhrerschein,
kein gar nichts dabei habe und den Sprit gebe ich auch nicht zurᅵck denn
ich muss ja irgendwie nach Hause. Sie mᅵchte mir eine Rechnung geben.
Da sagte die nette Frau "so geht das aber nicht" und ich fragte "wie
geht das denn?" Sie: "ich rufe jetzt die Polizeit"...ich: "und was
wollen Sie denen erzᅵhlen?" Sie: "das weiᅵ ich eigentlich auch noch
nicht". Ich: "Sehen Sie, ich will ja bezahlen, habe nur mein Geld
vergessen und zahle morgen, aber ich komme nicht noch mal extra her, ich
ᅵberweise. Sagen Sie mir wieviel und wohin." Sie: "Aber ich habe doch
keine Sicherheit" ich: nee, die kriegen Sie auch nicht...wie denn
auch...schreiben sie sich meine Autonummer auf aber ob das gerade
geklaut ist wissen sie dann auch nicht". Sie o.k. ich gebe auf....hier
der Kassenzettel und die Rechnungsanschrift aber wehe wenn nicht......
Natᅵrlich habe ich nach meiner Ankunft zu Hause sofort ᅵberwiesen.

Hasso

gernot almen

unread,
Oct 6, 2009, 2:21:49 AM10/6/09
to
> Nun, mir ist klar, dass die Tankstelle irgendwas gegen mich in der Hand
> haben will, aus dem klar ersichtlich ist, welchen Betrag ich ihr noch
> schulde. Aber ist es in diesem Fall in Ordnung, dass bei Nichtzahlung
> mit einer Strafanzeige gedroht wird? Der offene Betrag w�re doch eine

Drohen d�rfen sie. Sie d�rfen auch damit drohen, aus Protest gegen dein
Nichtzahlen in Zukunft rosa Pappnasen zu tragen. Sie d�rfen sogar die
Anzeige rstatten. Ob sie damit mehr erzeugen wie einen Lacher auf der Wache
ist eine andere Frage ^^


Frank Hucklenbroich

unread,
Oct 6, 2009, 3:28:41 AM10/6/09
to
Am 05 Oct 2009 19:03:37 GMT schrieb Hannes Meyer:

> "Ich verpflichte mich, den offenen Betrag bis zum [Datum/Uhrzeit]
> pers�nlich in bar zu begleichen. Unterbleibt die Zahlung, bin ich mir im
> Klaren dar�ber, dass unverz�glich Strafanzeige wegen Betruges gegen mich
> gestellt wird."

Ist doch nett von denen, da� sie Dich darauf hinweisen. Anzeigen k�nnen sie
Dich auch so.

Ist einem Kollegen von mir neulich passiert, der hat an seiner
Stammtankstelle getankt und danach noch Zigaretten gekauft. Durch
irgendeinen Eingabefehler wurden nur die Zigaretten berechnet, nicht aber
der Sprit. Da er keine Brille dabeihatte hat er die Quittung auch nicht
gro� �berpr�ft.

Ein paar Tage sp�ter flatterte ihm dann eine Anzeige wegen Tankbetruges ins
Haus. Die Sache konnte dann schnell aufgekl�rt werden, unangenehm war es
trotzdem.

> Aber ist es in diesem Fall in Ordnung, dass bei Nichtzahlung
> mit einer Strafanzeige gedroht wird?

Drohen k�nnen die schon.

> Der offene Betrag w�re doch eine
> rein zivilrechtliche Forderung, oder sehe ich das falsch?

Wenn du nicht zahlst ist das Tankbetrug -> Strafrecht.

> Schlie�lich
> wollte ich ja zahlen, nur konnte ich es aus nicht selbst zu vertretenden
> Gr�nden nicht.

Du k�nntest auch b�swilligerweise eine defekte EC-Karte mitgebracht haben,
um Dich um die Zahlung zu dr�cken. Da kann der Tankwart erst mal nicht
wissen.

> Betrug w�re es f�r mein (laienhaftes) Rechtsverst�ndnis nur dann, wenn
> ich in Kenntnis der Fehlfunktion meiner Karten (also wenn das Schild
> schon aufgestellt gewesen w�re) trotzdem tanke und dann nicht bezahlen
> kann und auch sp�ter den offenen Betrag nicht begleiche.

Eben - ob nun Deine Karte kaputt/ungedeckt war oder das Terminal kaputt
kann der Tankwart erst mal nicht unbedingt erkennen. Es gibt sicherlich
auch Leute, die absichtlich mit defekten EC-Karten auflaufen um gratis zu
tanken.

> Aber auch das
> halte ich f�r ziemlich gewagt.
>
> Also: Ist die Androhung einer Strafanzeige hier gerechtfertigt?

Sagen wir mal so - gut f�rs Image der Tankstelle ist es sicher nicht.

Gr��e,

Frank

Angy S.

unread,
Oct 6, 2009, 4:53:26 AM10/6/09
to

"Frank Hucklenbroich" <Hucklen...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag
news:1xudws4p0m0it$.cm5ucuorolp4$.dlg@40tude.net...

> Am 05 Oct 2009 19:03:37 GMT schrieb Hannes Meyer:
> Ist einem Kollegen von mir neulich passiert, der hat an seiner
> Stammtankstelle getankt und danach noch Zigaretten gekauft. Durch
> irgendeinen Eingabefehler wurden nur die Zigaretten berechnet, nicht aber
> der Sprit. Da er keine Brille dabeihatte hat er die Quittung auch nicht
> gro� �berpr�ft.
Ich bin noch jung, ist es wirklich so, dass man im Alter(?) zwar ohne Brille
autofahren, aber nix im Nahbereich mehr erkennt ;-)?

Angy


Dietmar Hollenberg

unread,
Oct 6, 2009, 4:57:28 AM10/6/09
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Wenn du nicht zahlst ist das Tankbetrug -> Strafrecht.

Das ist eine ziemlich witzige Unterstellung. Der Tankwart ist
schlie�lich im Annahmeverzug. An der T�r macht er das deutliche Angebot
"Ich akzeptiere EC- und Kreditkarten", und wenn es ans Eingemachte geht,
steht er nicht zu seinem Angebot. Dadurch wird der zahlungswillige Kunde
zum Betr�ger?

> Du k�nntest auch b�swilligerweise eine defekte EC-Karte mitgebracht haben,
> um Dich um die Zahlung zu dr�cken. Da kann der Tankwart erst mal nicht
> wissen.

Bei jeder Kreditkarte ist eine Handeingabe m�glich. Wenn der Tankwart zu
faul oder zu unf�hig daf�r ist, ist dieses Wissen ganz allein sein
Problem. Und wenn seine Anlage komplett ausgefallen ist, mu� er sich
irgendwie anders von der G�ltigkeit der Karte �berzeugen.

> Eben - ob nun Deine Karte kaputt/ungedeckt war oder das Terminal kaputt
> kann der Tankwart erst mal nicht unbedingt erkennen. Es gibt sicherlich
> auch Leute, die absichtlich mit defekten EC-Karten auflaufen um gratis zu
> tanken.

Das Herauszufinden ist das Problem des Tankwarts, nicht das der
zahlungswilligen Kunden. Und sie werden ganz sicher nicht zu
Straft�tern, weil ein Tankwart nicht in der Lage ist, sein eigenes
Angebot zu erf�llen.

Tsch��

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm

Ingo Menger

unread,
Oct 6, 2009, 6:27:54 AM10/6/09
to
On 6 Okt., 10:53, "Angy S." <angym...@gmx.net> wrote:

> "Frank Hucklenbroich" <Hucklenbroic...@aol.com> schrieb im Newsbeitragnews:1xudws4p0m0it$.cm5ucuorolp4$.dlg@40tude.net...> Am 05 Oct 2009 19:03:37 GMT schrieb Hannes Meyer:
>
>     > Ist einem Kollegen von mir neulich passiert, der hat an seiner> Stammtankstelle getankt und danach noch Zigaretten gekauft. Durch
> > irgendeinen Eingabefehler wurden nur die Zigaretten berechnet, nicht aber
> > der Sprit. Da er keine Brille dabeihatte hat er die Quittung auch nicht
> > groß überprüft.

>
> Ich bin noch jung, ist es wirklich so, dass man im Alter(?) zwar ohne Brille
> autofahren, aber nix im Nahbereich mehr erkennt ;-)?

Nix ist vielleicht übertrieben.
Aber es ist nicht unbedingt so, daß man jede Quittung unbedingt bis
zum letzten Jota durchstudieren mag.
Und wozu auch? Ich kaufe X und Y, und der Verkäufer sagt zu mir: Macht
drei Euro achtzig. Muß ich wissen, daß X allein 3,80 kostet?
Manchmal bin ich nett, und weiß das und weise darauf hin.
An anderen Tagen achte ich weniger drauf.
Also komme ich zur Theke und gebe zu erkennen: Ich nehme das Angebot
an, diese Sachen zu erwerben. Daraufhin wird mir gesagt, ich sei
soundsoviel schuldig, das zahle ich und fertig.

Was mich interessieren würde: Hat der Kollege das Benzin nachträglich
bezahlt? Wenn ja, sehr freundlich. Wenn nein, auch recht. Oder nicht?

Hans Beiger

unread,
Oct 6, 2009, 6:35:32 AM10/6/09
to
Angy S. schrieb:

> Ich bin noch jung, ist es wirklich so, dass man im Alter(?) zwar ohne Brille
> autofahren, aber nix im Nahbereich mehr erkennt ;-)?
>
> Angy

Das gibt es durchaus, dafᅵr hat man eine Lesebrille. Bei mir ist es
umgekehrt, ich nehme zum Lesen die Brille ab.

Hans

Frank Hucklenbroich

unread,
Oct 6, 2009, 7:12:29 AM10/6/09
to
Am Tue, 6 Oct 2009 03:27:54 -0700 (PDT) schrieb Ingo Menger:

> On 6 Okt., 10:53, "Angy S." <angym...@gmx.net> wrote:
>> "Frank Hucklenbroich" <Hucklenbroic...@aol.com> schrieb im Newsbeitragnews:1xudws4p0m0it$.cm5ucuorolp4$.dlg@40tude.net...> Am 05 Oct 2009 19:03:37 GMT schrieb Hannes Meyer:
>>
>> � � > Ist einem Kollegen von mir neulich passiert, der hat an seiner> Stammtankstelle getankt und danach noch Zigaretten gekauft. Durch
>>> irgendeinen Eingabefehler wurden nur die Zigaretten berechnet, nicht aber
>>> der Sprit. Da er keine Brille dabeihatte hat er die Quittung auch nicht

>>> gro� �berpr�ft.


>>
>> Ich bin noch jung, ist es wirklich so, dass man im Alter(?) zwar ohne Brille
>> autofahren, aber nix im Nahbereich mehr erkennt ;-)?
>

> Nix ist vielleicht �bertrieben.
> Aber es ist nicht unbedingt so, da� man jede Quittung unbedingt bis


> zum letzten Jota durchstudieren mag.

> Und wozu auch? Ich kaufe X und Y, und der Verk�ufer sagt zu mir: Macht
> drei Euro achtzig. Mu� ich wissen, da� X allein 3,80 kostet?

Soweit ich das mitbekommen habe hat der Verk�ufer gar nichts gesagt, au�er
"Tippen sie hier ihre PIN-Zahl ein". Ob da 3,80 stand oder 50,00 EUR konnte
der Kollege gar nicht wissen.

> Was mich interessieren w�rde: Hat der Kollege das Benzin nachtr�glich
> bezahlt?

Ja, nachdem er per Post die Anzeige wegen Tankbetrug bekommen hat ist er
nat�rlich zur Tankstelle und hat das nachgezahlt. Die haben dann bei der
Polizei angerufen und daf�r gesorgt, da� die Anzeige zur�ckgenommen wird.

>Wenn ja, sehr freundlich. Wenn nein, auch recht. Oder nicht?

Nunja, zivilrechtlich h�tte er den Sprit wohl schon bezahlen m�ssen - er
hatte ja keine Quittung wo draufstand "Zigaretten und Benzin - 3,80 EUR"
sondern nur die Quittung �ber die Zigaretten.

Von daher gehe ich schon davon aus, da� er den Sprit h�tte nachzahlen
m�ssen.

Gr��e,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Oct 6, 2009, 7:14:20 AM10/6/09
to
Am Tue, 06 Oct 2009 12:35:32 +0200 schrieb Hans Beiger:

> Angy S. schrieb:
>
>> Ich bin noch jung, ist es wirklich so, dass man im Alter(?) zwar ohne Brille
>> autofahren, aber nix im Nahbereich mehr erkennt ;-)?
>>
>> Angy
>

> Das gibt es durchaus, daf�r hat man eine Lesebrille. Bei mir ist es

> umgekehrt, ich nehme zum Lesen die Brille ab.

Richtig - aber in einer typischen Tankstellensituation, wo man umst�ndlich
die Karte rausgesucht und eingescannt hat, und vielleicht noch eine
Schlange an der Kasse steht, da nimmt sich nicht jeder die Zeit erst mal
mit der Brille die Quittung zu pr�fen. In den allermeisten F�llen stimmt
die ja auch (ich habe es zumindest noch nicht erlebt, da� da irgendwann mal
zu viele Liter abgerechnet werden sollten - geht ja eh automatisch).

Gr��e,

Frank

Ingo Menger

unread,
Oct 6, 2009, 7:50:55 AM10/6/09
to
On 6 Okt., 13:12, Frank Hucklenbroich <Hucklenbroic...@aol.com> wrote:

> > Und wozu auch? Ich kaufe X und Y, und der Verkäufer sagt zu mir: Macht
> > drei Euro achtzig. Muß ich wissen, daß X allein 3,80 kostet?
>
> Soweit ich das mitbekommen habe hat der Verkäufer gar nichts gesagt, außer


> "Tippen sie hier ihre PIN-Zahl ein". Ob da 3,80 stand oder 50,00 EUR konnte
> der Kollege gar nicht wissen.

Ja, eben.
Schlamperei des Verkäufers halt.

>
> > Was mich interessieren würde: Hat der Kollege das Benzin nachträglich


> > bezahlt?
>
> Ja, nachdem er per Post die Anzeige wegen Tankbetrug bekommen hat ist er

> natürlich zur Tankstelle und hat das nachgezahlt. Die haben dann bei der
> Polizei angerufen und dafür gesorgt, daß die Anzeige zurückgenommen wird.

Von beiden sehr anständig - und ein hoffnungsvolles Zeichen, daß es
manchmal auch noch ohne Gerichte geht. Die Frage bleibt allerdings,
warum sie ihn überhaupt erst angezeigt haben, statt die Sache so zu
klären - offenbar kannten sie ja den Kollegen ja?

>
> >Wenn ja, sehr freundlich. Wenn nein, auch recht. Oder nicht?
>

> Nunja, zivilrechtlich hätte er den Sprit wohl schon bezahlen müssen - er


> hatte ja keine Quittung wo draufstand "Zigaretten und Benzin - 3,80 EUR"

> sondern nur die Quittung über die Zigaretten.

Du mit deiner Quittung immer. Wir sind ja hier nicht in Italien, wo
man die aufheben muß.
Ich z.B. bewahre Quittungen nie länger als bis zum nächsten
Papierkorb, wenn ich sie überhaupt annehme.
Insofern, welche Relevanz hat das, was auf der Quittung steht? Sie
kann z.B. gar nicht beweisen, daß du getankt hast. Wenn dein Kollege
sich stur stellt, sagt er denen: "Warum, wenn ich angeblich getankt
habe, haben Sie mir nur die Zigaretten abgezoogen? Ich kann mich
jedenfalls nicht erinnern, an dem Tag getankt zu haben. Und wenn,
können es höchstens 5 Liter gewesen sein."

Das wäre natürlich unfein und unfair, aber so geht es ja eigentlich
auch nicht, daß jemand schlampt und dann unbescholtene Leute anzeigt.

Frank Hucklenbroich

unread,
Oct 6, 2009, 8:00:44 AM10/6/09
to
Am Tue, 6 Oct 2009 04:50:55 -0700 (PDT) schrieb Ingo Menger:

> On 6 Okt., 13:12, Frank Hucklenbroich <Hucklenbroic...@aol.com> wrote:
>

>>> Und wozu auch? Ich kaufe X und Y, und der Verk�ufer sagt zu mir: Macht
>>> drei Euro achtzig. Mu� ich wissen, da� X allein 3,80 kostet?
>>
>> Soweit ich das mitbekommen habe hat der Verk�ufer gar nichts gesagt, au�er

>> "Tippen sie hier ihre PIN-Zahl ein". Ob da 3,80 stand oder 50,00 EUR konnte
>> der Kollege gar nicht wissen.
>
> Ja, eben.

> Schlamperei des Verk�ufers halt.
>
>>
>>> Was mich interessieren w�rde: Hat der Kollege das Benzin nachtr�glich


>>> bezahlt?
>>
>> Ja, nachdem er per Post die Anzeige wegen Tankbetrug bekommen hat ist er

>> nat�rlich zur Tankstelle und hat das nachgezahlt. Die haben dann bei der
>> Polizei angerufen und daf�r gesorgt, da� die Anzeige zur�ckgenommen wird.
>

> Von beiden sehr anst�ndig - und ein hoffnungsvolles Zeichen, da� es


> manchmal auch noch ohne Gerichte geht. Die Frage bleibt allerdings,

> warum sie ihn �berhaupt erst angezeigt haben, statt die Sache so zu
> kl�ren - offenbar kannten sie ja den Kollegen ja?

Vermutlich hat der Tankstellen-Chef sp�ter gemerkt, da� da Geld in der
Kasse fehlt und die Videoaufnahmen angeschaut, um festzustellen, wer da
nicht bezahlt hat. Und hat dann ganz einfach das Kennzeichen an die Polizei
weitergegeben. Zu wem das Auto geh�rte wu�te er wohl nicht. Und so nahm
alles erst mal seinen Lauf.

> Wenn dein Kollege
> sich stur stellt, sagt er denen: "Warum, wenn ich angeblich getankt
> habe, haben Sie mir nur die Zigaretten abgezoogen? Ich kann mich
> jedenfalls nicht erinnern, an dem Tag getankt zu haben. Und wenn,

> k�nnen es h�chstens 5 Liter gewesen sein."

Dazu gibt es ja Videoaufnahmen an Tankstellen, auch im Zapfs�ulenbereich.
Und wie viel getankt wurde d�rfte sich auch hinterher noch nachweisen
lassen, der Bereich ist eigentlich ziemlich gut bewacht, schon um
"Schwarzverk�ufe von Sprit" zu verhindern. Wie viel Liter da um welche
Uhrzeit nicht bezahlt wurden d�rfte sich relativ detalliert nachweisen
lassen, die Zapfs�ulen haben ja entsprechende Z�hlwerke. Wenn dann noch ein
zeitdatiertes Video existiert da� das Kennzeichen und die enstprechende
S�ule zeigt, dann d�rte man mit der 5-Liter-Nummer nicht durchkommen.

Gr��e,

Frank

Stefan Schmitz

unread,
Oct 6, 2009, 8:52:33 AM10/6/09
to
On 6 Okt., 10:57, Dietmar Hollenberg <dietmar_hollenb...@web.de>
wrote:

> Frank Hucklenbroich schrieb:
>
> > Wenn du nicht zahlst ist das Tankbetrug -> Strafrecht.

Was ist Tankbetrug?

> Das ist eine ziemlich witzige Unterstellung. Der Tankwart ist

> schließlich im Annahmeverzug. An der Tür macht er das deutliche Angebot


> "Ich akzeptiere EC- und Kreditkarten", und wenn es ans Eingemachte geht,
> steht er nicht zu seinem Angebot. Dadurch wird der zahlungswillige Kunde

> zum Betrüger?

Die Betrugsanzeige wird ja nur für den Fall angedroht, dass die
Zahlung nicht in der gesetzten Frist nachgeholt wird.

Und wenn der Kunde (nachdem er bemerkt, dass Kartenzahlung nicht geht)
vortäuscht, am nächsten Tag zahlen zu wollen, das aber gar nicht
vorhat, kann man zumindest einen Moment über Betrug nachdenken.
Täuschung, Irrtum und Vermögensvorteil halte ich für gegeben. Aber es
dürfte an der resultierenden Vermögensschädigung des
Tankstelleninhabers fehlen, weil der Sprit schon vorher weg ist.

Message has been deleted

Harald Hengel

unread,
Oct 6, 2009, 11:10:35 AM10/6/09
to
Michael 'Mithi' Cordes schrieb:

> Das geht schon, ich frage mich nur wie ein solcher Maulwurf im Auto
> den Tacho abliest ...

Die Anzeige ist gro� genug um sie zu erkennen, es reicht die
Kilometermarken zu kennen, w�hrend der Fahrt brauchst du sie nicht
lesen.
Wer erst die Marke erst lesen muss, macht ohnehin etwas falsch.

Harald

Reinhard Zwirner

unread,
Oct 6, 2009, 3:31:59 PM10/6/09
to
Holger Lembke schrieb:

>
> Reinhard Zwirner <reinhard...@web.de> wrote:
>
> >Nein, das hat er nicht geschrieben:
>
> Doch, hat er. Vorletzter Absatz, "Betrug w�re es f�r mein (laienhaftes)".

Das aber als rein hypothetische Fallkonstellation!

Er selbst wu�te es nicht:

<Wiederholung Zitat HM (OP)>

Nachdem ich mein Auto vollgetankt hatte und mit Karte bezahlen wollte,
stellte sich heraus, dass offenbar das Leseger�t defekt war, denn es
nahm weder EC- noch Kreditkarten an und spuckte dauernd irgendwelche
Fehlermeldungen aus (es lag also definitiv nicht an meinen Karten).

</Wiederholung Zitat HM (OP)>

Insofern halte ich Deine Antwort samt Interpretation

<Zitat HL>

Es sei denn, du hast gewu�t, dass der Automat defekt ist und das Wissen
ausgenutzt... ach, schreibst du ja auch.

</Zitat HL>


nach wie vor f�r nicht zutreffend.

Ciao

Reinhard

Holger Lembke

unread,
Oct 6, 2009, 3:55:16 PM10/6/09
to
Reinhard Zwirner <reinhard...@web.de> wrote:

>Insofern halte ich Deine Antwort samt Interpretation

>nach wie vor f�r nicht zutreffend.

Ich habe nicht interpretiert. Ich schrub, dass er meinen Gedankengang
bereits selbst hatte.

Raimund Nisius

unread,
Oct 6, 2009, 5:33:15 PM10/6/09
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:

> > > Wenn du nicht zahlst ist das Tankbetrug -> Strafrecht.
>
> Was ist Tankbetrug?

Der Oberbegriff von Normalbetrug, Superbetrug, Dieselbetrug und
Gemischbetrug.

--
Gru�, Raimund
Mein Pfotoalbum <http://www.raimund.in-berlin.de>
Mail ohne Anhang an <Reply-To:> wird gelesen. Im Impressum der Homepage
findet sich immer eine l�nger g�ltige Adresse.

Message has been deleted
Message has been deleted
Message has been deleted

Frank Hucklenbroich

unread,
Oct 7, 2009, 3:17:59 AM10/7/09
to
Am Wed, 07 Oct 2009 08:43:03 +0200 schrieb Angelique Presse:

> Frank Hucklenbroich wrote:
>
>> Vermutlich hat der Tankstellen-Chef sp�ter gemerkt, da� da Geld in der
>> Kasse fehlt und die Videoaufnahmen angeschaut, um festzustellen, wer da
>> nicht bezahlt hat. Und hat dann ganz einfach das Kennzeichen an die
>> Polizei weitergegeben. Zu wem das Auto geh�rte wu�te er wohl nicht. Und so
>> nahm alles erst mal seinen Lauf.
>

> Wie hat er das denn zugeordnet? Besagter Kunde ist ja nicht nach dem Tanken
> einfach weggefahren sondern durchaus nach drinnen gegangen um zu bezahlen.
> Und das wird auf den Videos wohl auch zu sehen sein.

Es ist zu sehen, da� der Kunde meinetwegen um 15:00 Uhr getankt hat und um
15:01 zur Kasse gegegangen ist. Um 15:02 gibt es einen Beleg, da� der Kunde
Zigaretten bezahlt hat.

> Also h�tte er im Falle
> eines Falles wohl ein Problem zu beweisen, da� der Kunde nicht bezahlt hat.

Nein, das sollte kein Problem sein.

> Denn selbst wenn im Kassenbereich auch eine Kamera h�ngt, ist darauf ja nur
> zu sehen, _da�_ der Kunde bezahlt hat. Wieviel auf dem Bon steht, d�rfte
> auf den �berwachungskameras ja kaum zu erkennen sein.

Ich gehe davon aus, da� auch das Kassensystem eine Art (internen)
Zeitstempel hat, wenn mit EC-Karte gezahlt wird.

>> Dazu gibt es ja Videoaufnahmen an Tankstellen, auch im Zapfs�ulenbereich.
>

> Wie gesagt, diese Videoaufnahmen dokumentieren dann ja auch die
> Zahlungswilligkeit des Kunden.

Im Endeffekt schon, richtig. Aber soweit hat derjenige der Anzeige
erstattet hat dann wohl doch nicht gedacht.

Gr��e,

Frank

Harald Hengel

unread,
Oct 7, 2009, 3:17:55 AM10/7/09
to
Angelique Presse schrieb:

> Und wie lange muᅵ man als Privatperson Tankquittungen aufheben? Wie
> hᅵtte die Tankstelle denn im Endeffekt vor Gericht erklᅵrt, daᅵ der
> Kunde zwar reingekommen ist, um die Zigaretten zu bezahlen, sich
> aber geweigert hat, das Benzin zu bezahlen?

Forderungsverjᅵhrung ist 3 Jahre.

Harald

Bernhard Muenzer

unread,
Oct 7, 2009, 3:38:48 AM10/7/09
to
Angelique Presse schrieb:
> Hm, wie sähe das denn rein rechtlich aus? Hat die Tankstelle ein Recht auf
> das Geld?

Selbstverständlich muss der Kunde seinen Teil des Kaufvertrags
erfüllen; diese Pflicht entfällt nicht einfach durch schlechte
Umgangsformen des Verkäufers.

Stefan Schmitz

unread,
Oct 7, 2009, 9:03:35 AM10/7/09
to
On 7 Okt., 09:17, Frank Hucklenbroich <Hucklenbroic...@aol.com> wrote:

> Es ist zu sehen, daß der Kunde meinetwegen um 15:00 Uhr getankt hat und um
> 15:01 zur Kasse gegegangen ist. Um 15:02 gibt es einen Beleg, daß der Kunde
> Zigaretten bezahlt hat.

So kann die Zuordnung nicht gelaufen sein. Dann hätte man sich auf
Video alle Tank- und Bezahlvorgänge anschauen müssen und jeweils mit
den Zahlungsbelegen abgleichen. Viel zu aufwendig.

Man wird wohl eher die Daten der Zapfsäulen mit den Kassenzahlungen
abgeglichen haben. Dann wusste man, welcher Tankvorgang nicht bezahlt
wurde und konnte gezielt das Video anschauen, um das Kennzeichen des
zu dieser Zeit tankenden Fahrzeugs herauszufinden.

> > Wie gesagt, diese Videoaufnahmen dokumentieren dann ja auch die
> > Zahlungswilligkeit des Kunden.
>
> Im Endeffekt schon, richtig. Aber soweit hat derjenige der Anzeige
> erstattet hat dann wohl doch nicht gedacht.

So weit musste er auch nicht denken, weil er die Aufnahmen von der
Kasse gar nicht gesehen hat.

Holger Lembke

unread,
Oct 7, 2009, 9:21:42 AM10/7/09
to
Angelique Presse <ange...@nurfuerspam.de> wrote:

>Wie h�tte
>die Tankstelle denn im Endeffekt vor Gericht erkl�rt, da� der Kunde zwar


>reingekommen ist, um die Zigaretten zu bezahlen, sich aber geweigert hat,
>das Benzin zu bezahlen?

Zeugen?

HaJo Hachtkemper

unread,
Oct 7, 2009, 9:48:49 AM10/7/09
to
Holger Lembke schrieb:

> Angelique Presse wrote:
>> Wie h�tte
>> die Tankstelle denn im Endeffekt vor Gericht erkl�rt, da� der Kunde zwar
>> reingekommen ist, um die Zigaretten zu bezahlen, sich aber geweigert hat,
>> das Benzin zu bezahlen?
> Zeugen?

Dazu das Videoband (aus dem ja das Kennzeichen ermittelt wurde), auf dem
zu sehen ist, da� der angeblich sich weigernde Kunde ohne vom Personal
verfolgt, angesprochen oder sonstwie zur feststellung der Personalien
angehalten worden zu sein. Das muss schon ein sehr guter Zeuge sein, der
das in der freien Beweisw�rdigung zerredet...

Ciao/HaJo

Holger Lembke

unread,
Oct 7, 2009, 10:58:40 AM10/7/09
to
HaJo Hachtkemper <september_zw...@newsgroups.02368.net> wrote:

>Das muss schon ein sehr guter Zeuge sein, der
>das in der freien Beweisw�rdigung zerredet...

Er muss es nicht zerreden. Er braucht es lediglich erkl�ren.

Ob ihm geglaubt wird, ob es "die Wahrheit" ist, war doch nicht die Frage,
oder?

HaJo Hachtkemper

unread,
Oct 7, 2009, 12:15:28 PM10/7/09
to
Holger Lembke schrieb:

> HaJo Hachtkemper wrote:
>> Das muss schon ein sehr guter Zeuge sein, der
>> das in der freien Beweisw�rdigung zerredet...
> Er muss es nicht zerreden. Er braucht es lediglich erkl�ren.
> Ob ihm geglaubt wird, ob es "die Wahrheit" ist, war doch nicht die Frage,
> oder?

Dann mal N�gel mit K�pfen. Der Kunde wird wahrheitsgem�� aussagen, er
h�tte 'S�ule 3 und 'ne kleine Egypma, Karte' gesagt, der Verk�ufer h�tte
das akzeptiert, der Kunde zur Best�tigung die Kartenzahlung autorisiert.
Der Verk�ufer will nun im nachhinein den Vertrag
anfechten/teilr�ckabwickeln/wasauchimmer. Der Verk�ufer bezichtigt also
den Kunden einer Straftat, um an dessen Identit�t zu gelangen. Der
Verk�ufer kann den Sprit nicht zur�ckverlangen, da er bereits mit seiner
Zustimmung in den Tank gelangte und dort mit dem Sprit des Kunden
vermischt wurde. Hat der Verk�ufer sich auch strafbar gemacht, indem er
den Kunden einer Tat bezichtigt, die dieser nicht begangen hat?

Ciao/HaJo

Holger Lembke

unread,
Oct 7, 2009, 12:58:24 PM10/7/09
to
HaJo Hachtkemper <september_zw...@newsgroups.02368.net> wrote:

>Dann mal N�gel mit K�pfen.

N�gel in Holzk�pfe.

Selbstverst�ndlich hat sich der Verk�ufer nur geirrt, der gro�en Anzahl der
Kunden, der schleppenden Abwicklung und der langen Zeit zwischen Vorgang
und der Aufnahme durch die Polizei (2 Stunden sp�ter) sei es geschuldet.
Und er hatte da noch dieses private Problem, was ihn gedanklich sehr
mitnahm und dann noch die Grippe und die Medikamente dagegen, die
Zahnbehandlung des Hundes, die Sorgen mit der Schule seiner Tochter und so
fort.

Da kann sich jeder mal irren, wissen sie doch sicher auch!?

>Hat der Verk�ufer sich auch strafbar gemacht, indem er
>den Kunden einer Tat bezichtigt, die dieser nicht begangen hat?

Du meinst, er hat vors�tzlich eine falsche Verd�chtigung get�tigt? Dann ja,
nat�rlich, 164 StGB.

Wo war da jetzt etwas zu fragen?

HaJo Hachtkemper

unread,
Oct 7, 2009, 1:21:45 PM10/7/09
to
Holger Lembke schrieb:

>> Hat der Verk�ufer sich auch strafbar gemacht, indem er
>> den Kunden einer Tat bezichtigt, die dieser nicht begangen hat?
> Du meinst, er hat vors�tzlich eine falsche Verd�chtigung get�tigt? Dann ja,
> nat�rlich, 164 StGB.
> Wo war da jetzt etwas zu fragen?

Das Frage ich Dich. Denn auf Angeliques Frage 'Wie h�tte die Tankstelle

denn im Endeffekt vor Gericht erkl�rt, da� der Kunde zwar reingekommen
ist, um die Zigaretten zu bezahlen, sich aber geweigert hat, das Benzin

zu bezahlen?' hattest Du 'Zeugen?' ins Rennen geworfen. Was diese Zeugen
dann best�tigen k�nnen, hast Du gerade treffend dargelegt.

Ciao/HaJo

Holger Lembke

unread,
Oct 7, 2009, 1:49:07 PM10/7/09
to
HaJo Hachtkemper <september_zw...@newsgroups.02368.net> wrote:

>Das Frage ich Dich. Denn auf Angeliques Frage 'Wie h�tte die Tankstelle
>denn im Endeffekt vor Gericht erkl�rt, da� der Kunde zwar reingekommen
>ist, um die Zigaretten zu bezahlen, sich aber geweigert hat, das Benzin
>zu bezahlen?' hattest Du 'Zeugen?' ins Rennen geworfen. Was diese Zeugen
>dann best�tigen k�nnen, hast Du gerade treffend dargelegt.

Unsinn.

Ich habe geschrieben, wie die Tankstelle vor Gericht etwas erkl�ren kann.
Kein St�ck �u�ere ich mich zum Was.

Reinhard Zwirner

unread,
Oct 7, 2009, 2:13:05 PM10/7/09
to
Holger Lembke schrieb:

>
> Reinhard Zwirner <reinhard...@web.de> wrote:
>
> >Insofern halte ich Deine Antwort samt Interpretation
> >nach wie vor f�r nicht zutreffend.
>
> Ich habe nicht interpretiert. Ich schrub, dass er meinen Gedankengang
> bereits selbst hatte.

Okay, so gesehen gebe ich Dir Recht ... Unmi�verst�ndlich w�re IMHO
gewesen, wenn der von mir anders verstandene Satz folgenden Wortlaut
gehabt h�tte:

"Es sei denn, du _h�ttest_ gewu�t, dass der Automat defekt ist und
das Wissen ausgenutzt... ach, auf diese Fallkonstellation bist du ja
schon selbst gekommen."

Aber vielleicht stand bei mir ja irgendwas auf der Leitung ...

Ciao

Reinhard

HaJo Hachtkemper

unread,
Oct 7, 2009, 2:19:00 PM10/7/09
to
Holger Lembke schrieb:

> HaJo Hachtkemper wrote:
>> Das Frage ich Dich. Denn auf Angeliques Frage 'Wie h�tte die Tankstelle
>> denn im Endeffekt vor Gericht erkl�rt, da� der Kunde zwar reingekommen
>> ist, um die Zigaretten zu bezahlen, sich aber geweigert hat, das Benzin
>> zu bezahlen?' hattest Du 'Zeugen?' ins Rennen geworfen. Was diese Zeugen
>> dann best�tigen k�nnen, hast Du gerade treffend dargelegt.
> Unsinn.

Ach?

> Ich habe geschrieben, wie die Tankstelle vor Gericht etwas erkl�ren kann.
> Kein St�ck �u�ere ich mich zum Was.

Zum Gl�ck kann jeder in Message-ID
<0f5pc5trt22ejkalo...@news.individual.de> nachlesen, was
Du geschrieben hast. Ich hatte es oben auch gequotet...

Ciao/HaJo

Holger Lembke

unread,
Oct 7, 2009, 3:11:40 PM10/7/09
to
HaJo Hachtkemper <september_zw...@newsgroups.02368.net> wrote:

>Zum Gl�ck kann jeder in Message-ID
><0f5pc5trt22ejkalo...@news.individual.de> nachlesen, was
>Du geschrieben hast. Ich hatte es oben auch gequotet...

Ebend. Und da steht lediglich das wie, nicht das was.

HaJo Hachtkemper

unread,
Oct 7, 2009, 3:26:29 PM10/7/09
to
Holger Lembke schrieb:

> Ebend. Und da steht lediglich das wie, nicht das was.

Schon klar. In "da� der Kunde zwar reingekommen ist, um die Zigaretten
^^^^^^^^^^^^^
zu bezahlen, sich aber geweigert hat, das Benzin zu bezahlen" habe ich
^^^^ ^^^^^^^^^^^^^ ^^^^^^^^^^^
mal gekennzeichnet, was Du gerade abstreitest.

Ciao/HaJo

Holger Lembke

unread,
Oct 8, 2009, 12:51:00 AM10/8/09
to
HaJo Hachtkemper <september_zw...@newsgroups.02368.net> wrote:

G�hn. Unsinn.

Thomas Mayer

unread,
Oct 8, 2009, 7:29:26 AM10/8/09
to
Stefan Schmitz said the following:
> Man wird wohl eher die Daten der Zapfs�ulen mit den Kassenzahlungen

> abgeglichen haben. Dann wusste man, welcher Tankvorgang nicht bezahlt
> wurde und konnte gezielt das Video anschauen, um das Kennzeichen des
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

> zu dieser Zeit tankenden Fahrzeugs herauszufinden.
>
>> > Wie gesagt, diese Videoaufnahmen dokumentieren dann ja auch die
>> > Zahlungswilligkeit des Kunden.
>>
>> Im Endeffekt schon, richtig. Aber soweit hat derjenige der Anzeige
>> erstattet hat dann wohl doch nicht gedacht.
>
> So weit musste er auch nicht denken, weil er die Aufnahmen von der
> Kasse gar nicht gesehen hat.
^^^^^^^^^^^^
Watt nu, hat er oder hat er nich?

Egal, der Witz ist: die Tanke hat jetzt das Kennzeichen, und nu? Eigene
Recherche ist zu teuer, aber da gibt's je nen Trick! Anzeige erstatten
und schon bekommt man den Halter frei Haus.
Wieso nur denke ich gerade an P2P-Netzwerke?

--
Gru�,
Thomas

Joerg Meier

unread,
Oct 8, 2009, 8:32:47 AM10/8/09
to
On Thu, 08 Oct 2009 06:51:00 +0200, Holger Lembke wrote:

> HaJo Hachtkemper <september_zw...@newsgroups.02368.net> wrote:
>>Holger Lembke schrieb:
>>> Ebend. Und da steht lediglich das wie, nicht das was.
>>
>>Schon klar. In "da� der Kunde zwar reingekommen ist, um die Zigaretten
>> ^^^^^^^^^^^^^
>>zu bezahlen, sich aber geweigert hat, das Benzin zu bezahlen" habe ich
>> ^^^^ ^^^^^^^^^^^^^ ^^^^^^^^^^^
>>mal gekennzeichnet, was Du gerade abstreitest.
> G�hn. Unsinn.

Nein, Deutsch. Denn das ist in der Tat "das was".

Liebe Gruesse,
Joerg

--
Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.

Holger Lembke

unread,
Oct 8, 2009, 9:05:33 AM10/8/09
to
Joerg Meier <joerg...@arcor.de> wrote:

>Nein, Deutsch. Denn das ist in der Tat "das was".

Unsinn.

Gerrit Brodmann

unread,
Oct 8, 2009, 9:42:21 AM10/8/09
to
HaJo Hachtkemper <september_zw...@newsgroups.02368.net>
wrote:

Wie naiv seid ihr eigentlich?

Es braucht keinen Zeugen.
Der Mensch hat getankt und nur die Kippen bezahlt und ist abgehauen.
Daraus ist erstmal zu schliessen, da� er einen Tank-Betrug begehen
wollte. Es liegt am Kunden glaubw�rdig zu machen, da� es nicht seine
Absicht war.

Das Personal verfolgt IDR gar niemanden, die bekommen den Tankbetrug
erst mit, wenn die Person ohne zu bezahlen weg ist, die Tanks�ule frei
wird, obwohl sie noch nicht als bezahlt markiert und wieder
freigegeben wurde.

Stefan Schmitz

unread,
Oct 8, 2009, 10:15:52 AM10/8/09
to
On 8 Okt., 13:29, Thomas Mayer <newsgr...@gmx.net> wrote:
> Stefan Schmitz said the following:> Man wird wohl eher die Daten der Zapfsäulen mit den Kassenzahlungen

> > abgeglichen haben. Dann wusste man, welcher Tankvorgang nicht bezahlt
> > wurde und konnte gezielt das Video anschauen, um das Kennzeichen des
>
>                            ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

> > So weit musste er auch nicht denken, weil er die Aufnahmen von der


> > Kasse gar nicht gesehen hat.
>
>              ^^^^^^^^^^^^
> Watt nu, hat er oder hat er nich?

Er hat das eine gesehen, aber das andere nicht.

Zapfsäulen und Kassenraum werden wohl kaum von derselben Kamera
überwacht.

HaJo Hachtkemper

unread,
Oct 8, 2009, 10:46:11 AM10/8/09
to
Gerrit Brodmann schrieb:

> Daraus ist erstmal zu schliessen, da� er einen Tank-Betrug begehen
> wollte. Es liegt am Kunden glaubw�rdig zu machen, da� es nicht seine
> Absicht war.

Ich wei� nicht wo Du herkommst, aber in DE ist das zum Gl�ck nicht so.

Ciao/HaJo

Gerrit Brodmann

unread,
Oct 8, 2009, 12:50:55 PM10/8/09
to
HaJo Hachtkemper <september_zw...@newsgroups.02368.net>
wrote:

Na dann probier es doch mal aus. Fahr Tanken und bezahle nur ne
Packung Zigaretten.

Kommt die Polizei hinterher zu Dir "Oops, das hab ich gar nicht
bemerkt, hier ich zahle sofort", reicht IDR im Erstfall, um
glaubw�rdig genug zu sein.

Bist Du einschl�gig vorbelastet und/oder leugnest das Nichtzahlen wird
es schon schwieriger...

HaJo Hachtkemper

unread,
Oct 8, 2009, 1:05:58 PM10/8/09
to
Gerrit Brodmann schrieb:

> Na dann probier es doch mal aus. Fahr Tanken und bezahle nur ne
> Packung Zigaretten.

Du solltest Dir mal StGB�26 anlesen.

> Kommt die Polizei hinterher zu Dir "Oops, das hab ich gar nicht
> bemerkt, hier ich zahle sofort", reicht IDR im Erstfall, um
> glaubw�rdig genug zu sein.

Da Du nun den Ablauf ge�ndert hast passt es, vorher aber nicht.

> Bist Du einschl�gig vorbelastet und/oder leugnest das Nichtzahlen wird
> es schon schwieriger...

Siehe Message-ID <hails2...@newsgroups.02368.net>, schwieriger wird
es f�r den Verk�ufer.

Ciao/HaJo

Joerg Meier

unread,
Oct 9, 2009, 12:16:35 PM10/9/09
to
On Thu, 08 Oct 2009 15:05:33 +0200, Holger Lembke wrote:

> Joerg Meier <joerg...@arcor.de> wrote:
>> Nein, Deutsch. Denn das ist in der Tat "das was".
> Unsinn.

Solch tiefgreifenden Argumenten kann ich natuerlich nicht wiedersprechen.
Du musst also Recht haben (oder trollen).

Claus Färber

unread,
Oct 10, 2009, 7:08:00 AM10/10/09
to
Gerrit Brodmann <gerrit....@gmx.de> schrieb/wrote:

> Wie naiv seid ihr eigentlich?

> Es braucht keinen Zeugen. Der Mensch hat getankt und nur die Kippen
> bezahlt und ist abgehauen. Daraus ist erstmal zu schliessen, da� er
> einen Tank-Betrug begehen wollte. Es liegt am Kunden glaubw�rdig zu
> machen, da� es nicht seine Absicht war.

"Er hat sich verd�chtig verhalten. Daraus ist zu schlie�en, dass er eine
Straftat begangen hat. Es liegt am Angeklagten, seine Unschuld glaubhaft
zu machen."

Claus

Gerrit Brodmann

unread,
Oct 10, 2009, 10:22:19 AM10/10/09
to

Passt nicht ganz. "Er hat etwas mitgenommen ohne zu bezahlen" trifft
es ja eher.

David Seppi

unread,
Oct 12, 2009, 2:01:19 PM10/12/09
to
HaJo Hachtkemper schrieb:

> Dann mal Nägel mit Köpfen. Der Kunde wird wahrheitsgemäß aussagen, er
> hätte 'Säule 3 und 'ne kleine Egypma, Karte' gesagt, der Verkäufer
> hätte das akzeptiert, der Kunde zur Bestätigung die Kartenzahlung
> autorisiert. Der Verkäufer will nun im nachhinein den Vertrag
> anfechten/teilrückabwickeln/wasauchimmer.

... erfüllt haben. Der Vertrag beinhaltete ja die Zahlung des Benzins.

> Der Verkäufer bezichtigt
> also den Kunden einer Straftat, um an dessen Identität zu gelangen.

... bzw. weil er ihn wirklich verdächtigte.

--
David Seppi
1220 Wien

David Seppi

unread,
Oct 12, 2009, 2:04:39 PM10/12/09
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Man wird wohl eher die Daten der Zapfsäulen mit den Kassenzahlungen
> abgeglichen haben. Dann wusste man, welcher Tankvorgang nicht bezahlt
> wurde und konnte gezielt das Video anschauen, um das Kennzeichen des
> zu dieser Zeit tankenden Fahrzeugs herauszufinden.

Warum so kompliziert?
Der nächste Kunde an der entsprechenden Zapfsäule wird sich wundern,
wieso die Anzeige nicht auf null steht, und reklamieren.

HaJo Hachtkemper

unread,
Oct 12, 2009, 2:34:03 PM10/12/09
to
David Seppi schrieb:

> HaJo Hachtkemper schrieb:
>> Dann mal Nägel mit Köpfen. Der Kunde wird wahrheitsgemäß aussagen, er
>> hätte 'Säule 3 und 'ne kleine Egypma, Karte' gesagt, der Verkäufer
>> hätte das akzeptiert, der Kunde zur Bestätigung die Kartenzahlung
>> autorisiert. Der Verkäufer will nun im nachhinein den Vertrag
>> anfechten/teilrückabwickeln/wasauchimmer.
> ... erfüllt haben. Der Vertrag beinhaltete ja die Zahlung des Benzins.

Der Vertrag ist erfüllt. Lies noch mal den zweiten Satz.

>> Der Verkäufer bezichtigt
>> also den Kunden einer Straftat, um an dessen Identität zu gelangen.
> ... bzw. weil er ihn wirklich verdächtigte.

Zu Unrecht, ja.

Ciao/HaJo

Wolfgang Jäth

unread,
Oct 13, 2009, 3:04:09 AM10/13/09
to
David Seppi schrieb:
>
>> Man wird wohl eher die Daten der Zapfsᅵulen mit den Kassenzahlungen

>> abgeglichen haben. Dann wusste man, welcher Tankvorgang nicht bezahlt
>> wurde und konnte gezielt das Video anschauen, um das Kennzeichen des
>> zu dieser Zeit tankenden Fahrzeugs herauszufinden.
>
> Warum so kompliziert?
> Der nᅵchste Kunde an der entsprechenden Zapfsᅵule wird sich wundern,
> wieso die Anzeige nicht auf null steht, und reklamieren.

Wenn ihm das auffᅵllt.

Was ihm aber sicherlich auffalen wird, ist, daᅵ kein Benzin aus der
Sᅵule kommt. Die sperren nᅵmlich, sobald man den Zapfhahn wieder
einhᅵngt, und diese Sperre kann erst durch die Kasse wieder aufgehoben
werden.

Wolfgang
--

0 new messages