>Meine Frage nun hierzu:
>Sind die Einträge inzwischen gelöscht und steht dem Bootsführerschein
>nicht im Wege, oder muss ich mit Problemen rechnen?
Du suchst §34 BZRG
So wie ich das Gesetz verstehe: Im Führungszeugnis werden keine
Eintragungen wegen der von dir genannten Vergehen enthalten sein.
Dann, es ist zwar ein amtlicher FS, wird aber nicht von Ämter
ausgestellt.
Von Vereinen, Clubs usw.
Zum Teil ohne Ausbildung.
Personalausweis hat immer genügt.
------------------------------------------------------
Sportbootführerscheine sind amtliche Führerscheine, die für das
Führen
von Sportbooten mit einer Motorisierung von über 5 PS vorgeschrieben
sind. Den Sportbootführerschein gibt es in zwei Ausführungen:
Sportbootführerschein See, gültig für Sportboote auf
Seeschifffahrtsstraßen,
Sportbootführerschein Binnen, gültig für Sportboote bis 15 Meter auf
Binnenschifffahrtsstraßen.
Darüber hinaus gibt es amtliche Sportschifferscheine für das Führen
von Sportbooten, die bei privater Nutzung jedoch nicht gesetzlich
vorgeschrieben sind; bei gewerblicher Nutzung von Sportbooten sind
diese Scheine jedoch verpflichtend:
Sportküstenschifferschein, gültig bis 12 Meilen seewärts der Küste,
Sportseeschifferschein, gültig bis 30 Meilen seewärts der Küste sowie
für die gesamte Nordsee, Ostsee und das Mittelmeer,
Sporthochseeschifferschein, gültig für die weltweite Fahrt.
Eine Ausbildung ist für Sportbootführerscheine und
Sportschifferscheine nicht vorgeschrieben,
so dass der Umfang und die Qualität der erworbenen Kenntnisse und
Fertigkeiten (durch eine Schule vermittelt oder im Selbststudium
erarbeitet) unter Umständen sehr unterschiedlich sein kann.
Die Prüfungsabnahme, die Erteilung, die Ausstellung und die
Verwaltung übernehmen entweder Prüfungsausschüsse, die
Verwaltungsstelle oder der Koordinierungsausschuss des Deutschen
Segler-Verbandes e. V. (DSV)
beziehungsweise des Deutschen Motoryachtverbandes e. V. (DMYV).
Diese
Organe handeln im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung.
Dem Antragsteller wird nach bestandener Prüfung eine Fahrerlaubnis
erteilt und als schriftlicher Nachweis der Sportbootführerschein oder
Sportschifferschein ausgestellt und ausgehändigt. Es handelt sich um
einen Lichtbildausweis, der mit Auflagen (z. B. Sehhilfe) versehen
werden kann. Letztere sind dann während des Führens mitzuführen. Das
Nichtmitführen kann als Ordnungswidrigkeit nach der jeweiligen
Verordnung (Sportbootführerscheinverordnung Binnen, -See usw.) mit
einem Bußgeld geahndet werden....