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Sportbootführerschein vs Führungszeugnis

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Rüdiger Thomas

unread,
Sep 24, 2011, 1:34:14 PM9/24/11
to
Hallo!

Ich habe keinen KFZ-Führerschein.
Nun möchte ich aber einen Sportbootführerschein machen.
Dazu muss ich wohl das Führungszeugnis "O" beantragen.

Nun zu meinem Problem.
Im Jahre 1990 habe ich betrunken ein KFZ zu Schrott gefahren.
Passiert ist aber zum Glück niemandem etwas.
1993 habe ich jemand mit einer Gaswaffe bedroht und bekam dafür 6 Monate
auf Bewährung.

Meine Frage nun hierzu:
Sind die Einträge inzwischen gelöscht und steht dem Bootsführerschein
nicht im Wege, oder muss ich mit Problemen rechnen?


Rüdiger Thomas

Henning Koch

unread,
Sep 24, 2011, 1:54:57 PM9/24/11
to
On Sat, 24 Sep 2011 19:34:14 +0200, Rüdiger Thomas wrote:

>Meine Frage nun hierzu:
>Sind die Einträge inzwischen gelöscht und steht dem Bootsführerschein
>nicht im Wege, oder muss ich mit Problemen rechnen?

Du suchst §34 BZRG

So wie ich das Gesetz verstehe: Im Führungszeugnis werden keine
Eintragungen wegen der von dir genannten Vergehen enthalten sein.

Rüdiger Thomas

unread,
Sep 24, 2011, 1:57:53 PM9/24/11
to
Am 24.09.2011 19:54, schrieb Henning Koch:
> §34 BZRG
Ja, danke. Das ist der eine Teil.
Das wird dann auf jedem Fall verschwunden sein.

Was ist mit der Trunkenheitsfahrt?
Könnte es da ein Problem geben? MPU, oder solche Sachen?


Rüdiger Thomas

Message has been deleted

Henning Koch

unread,
Sep 24, 2011, 3:08:35 PM9/24/11
to
On Sat, 24 Sep 2011 19:57:53 +0200, Rüdiger Thomas wrote:

>Am 24.09.2011 19:54, schrieb Henning Koch:
>> §34 BZRG
>Ja, danke. Das ist der eine Teil.
>Das wird dann auf jedem Fall verschwunden sein.
>
>Was ist mit der Trunkenheitsfahrt?

Dafür bist du doch vermutlich nach §315c StGB verurteilt worden?

Die Sperrfrist für die Wiedererteilung einer (Auto-) Fahrerlaubnis
dürfte auch schon längst abgelaufen sein.

Also insofern kein Unterschied, und ja sogar schon länger her.

>Könnte es da ein Problem geben? MPU, oder solche Sachen?

Ich frag mal ganz vorsichtig: woher sollen die das wissen?

Es sei denn, es wäre ein Sperre "für immer" angeordnet worden, dann
wirst du wohl keinen Bootsführerschein bekommen (so lange die Sperre
besteht).

Rüdiger Thomas

unread,
Sep 24, 2011, 3:40:34 PM9/24/11
to
Gut, das gab es nicht.
Entfällt dann also.

Danke




Rüdiger Thomas

unread,
Sep 24, 2011, 3:40:55 PM9/24/11
to
Am 24.09.2011 20:47, schrieb Hans-Juergen Lukaschik:
> Am 24.09.2011 19:57, schrieb Rüdiger Thomas:
>
>> Was ist mit der Trunkenheitsfahrt?
>> Könnte es da ein Problem geben? MPU, oder solche Sachen?
>
> Wenn das 21 Jahre her ist, kannst du auch ohne Probleme einen neuen
> Führerschein machen.
>
Hört sich gut an.
Danke.



Message has been deleted

bastian

unread,
Sep 25, 2011, 12:22:50 AM9/25/11
to
Erstmal wäre zu klären, welcher Sportbootführerschein angestrebt
wird.


Dann, es ist zwar ein amtlicher FS, wird aber nicht von Ämter
ausgestellt.
Von Vereinen, Clubs usw.
Zum Teil ohne Ausbildung.
Personalausweis hat immer genügt.
------------------------------------------------------
Sportbootführerscheine sind amtliche Führerscheine, die für das
Führen
von Sportbooten mit einer Motorisierung von über 5 PS vorgeschrieben
sind. Den Sportbootführerschein gibt es in zwei Ausführungen:


Sportbootführerschein See, gültig für Sportboote auf
Seeschifffahrtsstraßen,
Sportbootführerschein Binnen, gültig für Sportboote bis 15 Meter auf
Binnenschifffahrtsstraßen.
Darüber hinaus gibt es amtliche Sportschifferscheine für das Führen
von Sportbooten, die bei privater Nutzung jedoch nicht gesetzlich
vorgeschrieben sind; bei gewerblicher Nutzung von Sportbooten sind
diese Scheine jedoch verpflichtend:


Sportküstenschifferschein, gültig bis 12 Meilen seewärts der Küste,
Sportseeschifferschein, gültig bis 30 Meilen seewärts der Küste sowie
für die gesamte Nordsee, Ostsee und das Mittelmeer,
Sporthochseeschifferschein, gültig für die weltweite Fahrt.


Eine Ausbildung ist für Sportbootführerscheine und
Sportschifferscheine nicht vorgeschrieben,
so dass der Umfang und die Qualität der erworbenen Kenntnisse und
Fertigkeiten (durch eine Schule vermittelt oder im Selbststudium
erarbeitet) unter Umständen sehr unterschiedlich sein kann.
Die Prüfungsabnahme, die Erteilung, die Ausstellung und die
Verwaltung übernehmen entweder Prüfungsausschüsse, die
Verwaltungsstelle oder der Koordinierungsausschuss des Deutschen
Segler-Verbandes e. V. (DSV)
beziehungsweise des Deutschen Motoryachtverbandes e. V. (DMYV).
Diese
Organe handeln im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung.


Dem Antragsteller wird nach bestandener Prüfung eine Fahrerlaubnis
erteilt und als schriftlicher Nachweis der Sportbootführerschein oder
Sportschifferschein ausgestellt und ausgehändigt. Es handelt sich um
einen Lichtbildausweis, der mit Auflagen (z. B. Sehhilfe) versehen
werden kann. Letztere sind dann während des Führens mitzuführen. Das
Nichtmitführen kann als Ordnungswidrigkeit nach der jeweiligen
Verordnung (Sportbootführerscheinverordnung Binnen, -See usw.) mit
einem Bußgeld geahndet werden....

Rüdiger Thomas

unread,
Sep 26, 2011, 3:15:44 PM9/26/11
to

"Rüdiger Thomas" <th_...@hotmail.de> schrieb im Newsbeitrag
news:201109241734.UTC.j5l4ah$49t$1...@tioat.net...
Zur Klarstellung:

Obiger Unfug stammt nicht von mir, wie an der fehlenden (richtigen) IP im
Header ersichtlich ist, sondern von einem dummdreisten Faker, der zudem
meine Emailadresse mißbraucht. Leider ist man gegen derartig hirnlose
Störenfriede machtlos. ..

Daß ich der echte Rüdiger Thomas bin, geht daraus hervor, daß ich immer
meine IP im Header mitliefere, die stets mit "91.62." beginnt.

Rüdiger Thomas



--- Posted via news://freenews.netfront.net/ - Complaints to ne...@netfront.net ---

Rüdiger Thomas

unread,
Sep 26, 2011, 3:16:48 PM9/26/11
to

"Rüdiger Thomas" <th_...@hotmail.de> schrieb im Newsbeitrag
news:201109241757.UTC.j5l5mr$4l4$1...@tioat.net...

Rüdiger Thomas

unread,
Sep 26, 2011, 3:18:02 PM9/26/11
to

"Rüdiger Thomas" <th_...@hotmail.de> schrieb im Newsbeitrag
news:201109241940.UTC.j5lbo1$6gl$2...@tioat.net...
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