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Falschlieferung und Strafanzeige

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Walter Pieper

unread,
Apr 28, 2010, 7:53:13 AM4/28/10
to
Hallo, ein Händler H liefert nicht die bestellte Ware, sondern eine
zwar vergleichbare, aber minderwertige, die nur rund 20% der
eigentlich bestellten kostet. Er reagiert weder auf Mail noch auf Fax-
Aufforderung, die richtige Ware zu liefern. Da es sich nur um Ware im
Wert 1 € handelt, wäre jeglicher Aufwand eigentlich zuviel. Eine
Strafanzeige wegen versuchten Betrugs wäre natürlich einfach zu
stellen und kostet nichts. Kann der Kunde durch die Anzeige
irgendwelche rechtlichen Probleme bekommen? So wie sich die Sache
darstellt, will der Händler ja nicht die bezahlte Ware liefern. Oder
ist das kein Strafrecht (versuchter Betrug duch absichtliche
Falschlieferung)?

Walter

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Frank Hucklenbroich

unread,
Apr 28, 2010, 9:16:50 AM4/28/10
to
Am Wed, 28 Apr 2010 14:31:09 +0200 schrieb Ralf . K u s m i e r z:

> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, Walter Pieper schrieb:

> Die Frage einer Strafanzeige gehört ins Strafrecht, das ist richtig.
> Der Betrugstatbestand ist im Strafgesetzbuch § 263 definiert. Wenn der
> Händler von vornherein nicht die Absicht hatte, die bestellte, sondern
> stattdessen eine minderwertigere Ware zu liefern, dann wäre das
> Betrug, ja. Daß er tatsächlich eine minderwertigere geliefert hat,
> könnte den Verdacht auf einen Betrug begründen.

ACK, aber der Händler könnte auch selbst von seinem Lieferanten reingelegt
worden sein. Dann wäre er strafrechtlich fein raus. Gerade bei
irgendwelchen E-Bay-Kistenschiebern kann man kaum annehmen, daß die ihre
Ware in Augenschein nehmen, bevor sie sie weiterverkaufen (gerade nicht bei
1-EUR-Ware, die geht vermutlich direkt aus China an den Endkunden).

Grüße,

Frank

Walter Pieper

unread,
Apr 28, 2010, 9:23:24 AM4/28/10
to
On 28 Apr., 15:16, Frank Hucklenbroich <Hucklenbroic...@aol.com>
wrote:

> Am Wed, 28 Apr 2010 14:31:09 +0200 schrieb Ralf . K u s m i e r z:
>
>
>
> > X-No-Archive: Yes
>
> > begin  quoting, Walter Pieper schrieb:
>
> >> Hallo, ein H ndler H liefert nicht die bestellte Ware, sondern eine

> >> zwar vergleichbare, aber minderwertige, die nur rund 20% der
> >> eigentlich bestellten kostet. Er reagiert weder auf Mail noch auf Fax-
> >> Aufforderung, die richtige Ware zu liefern. Da es sich nur um Ware im
> >> Wert 1 handelt, w re jeglicher Aufwand eigentlich zuviel. Eine
> >> Strafanzeige wegen versuchten Betrugs w re nat rlich einfach zu

> >> stellen und kostet nichts. Kann der Kunde durch die Anzeige
> >> irgendwelche rechtlichen Probleme bekommen? So wie sich die Sache
> >> darstellt, will der H ndler ja nicht die bezahlte Ware liefern. Oder

> >> ist das kein Strafrecht (versuchter Betrug duch absichtliche
> >> Falschlieferung)?
>
> > Die Frage einer Strafanzeige geh rt ins Strafrecht, das ist richtig.

> > Der Betrugstatbestand ist im Strafgesetzbuch 263 definiert. Wenn der
> > H ndler von vornherein nicht die Absicht hatte, die bestellte, sondern
> > stattdessen eine minderwertigere Ware zu liefern, dann w re das
> > Betrug, ja. Da er tats chlich eine minderwertigere geliefert hat,
> > k nnte den Verdacht auf einen Betrug begr nden.
>
> ACK, aber der H ndler k nnte auch selbst von seinem Lieferanten reingelegt
> worden sein. Dann w re er strafrechtlich fein raus. Gerade bei
> irgendwelchen E-Bay-Kistenschiebern kann man kaum annehmen, da die ihre

> Ware in Augenschein nehmen, bevor sie sie weiterverkaufen (gerade nicht bei
> 1-EUR-Ware, die geht vermutlich direkt aus China an den Endkunden).
>
> Gr e,
>
> Frank

Kann, aber in diesem Fall eindeutig dem Händler zuzuordnen. Bestelle
Ware wäre einzeln verpackt, gelieferte war allerdings einer
Großpackung der minderwertigen entnommen. Kann mann durchaus Absicht
(=Betrug) unterstellen.

Lars Friedrich

unread,
Apr 28, 2010, 11:10:39 AM4/28/10
to
Walter Pieper schrieb:

> Eine Strafanzeige wegen versuchten Betrugs wäre natürlich einfach zu
> stellen und kostet nichts.

Das ist falsch. Sie kostet jeden Geld, wodurch dein Kostenanteil
verschwindend gering ist.

Das Verfahren wird eingestellt, da ein Vorsatz nicht nachzuweisen ist.
Die Weigerung die Ware zu liefern ist nur dann strafrechtlich relevant,
wenn der Händler schon bei Bestellannahme wusste, dass er nicht liefern
würde. Dieser Nachweis lässt sich nur schwierig führen.

Das der Händler keine Lust hat dir nun die korrekte Ware nachzuschicken
und ein Verlustgeschäft zu machen ist ein rein zivilrechtliches Problem.

Grüße,
Lars Friedrich

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Walter Pieper

unread,
Apr 29, 2010, 12:54:26 AM4/29/10
to
> Das Verfahren wird eingestellt, da ein Vorsatz nicht nachzuweisen ist.
> Die Weigerung die Ware zu liefern ist nur dann strafrechtlich relevant,
> wenn der Händler schon bei Bestellannahme wusste, dass er nicht liefern
> würde. Dieser Nachweis lässt sich nur schwierig führen.

Wieso? Der Händler hat doch bei Bestellannahme (in den AGB also mit
der Lieferung) möglicherweise absichtlich das falsche geliefert.

Zumindest wird ihn eine Anzeige sein Vorgehen (keine Reaktion auf
Mails oder Faxe) villeicht mal überdenken lassen.

Walter

Frank Hucklenbroich

unread,
Apr 29, 2010, 2:26:20 AM4/29/10
to
Am Wed, 28 Apr 2010 18:39:08 +0200 schrieb Angelique Presse:

> Frank Hucklenbroich wrote:
>
>> Am Wed, 28 Apr 2010 14:31:09 +0200 schrieb Ralf . K u s m i e r z:
>>
>>> X-No-Archive: Yes
>>>
>>> begin quoting, Walter Pieper schrieb:

>> ACK, aber der H�ndler k�nnte auch selbst von seinem Lieferanten reingelegt


>> worden sein. Dann w�re er strafrechtlich fein raus.
>

> Dann k�nnte er aber immerhin auf Faxe oder E-Mails reagieren. Einfach zu
> schweigen ist irgendwie keine Option.

Das ist aber nicht unbedingt ein Indiz f�r einen Betrug. Vielleicht ist der
Laden mittlerweile bankrott, oder er bekommt so viele Anrufe von genervten
Kunden, da� er auf Tauchstation gegangen ist.

Gr��e,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Apr 29, 2010, 2:30:32 AM4/29/10
to
Am Wed, 28 Apr 2010 21:54:26 -0700 (PDT) schrieb Walter Pieper:

>> Das Verfahren wird eingestellt, da ein Vorsatz nicht nachzuweisen ist.
>> Die Weigerung die Ware zu liefern ist nur dann strafrechtlich relevant,

>> wenn der H�ndler schon bei Bestellannahme wusste, dass er nicht liefern
>> w�rde. Dieser Nachweis l�sst sich nur schwierig f�hren.
>
> Wieso? Der H�ndler hat doch bei Bestellannahme (in den AGB also mit
> der Lieferung) m�glicherweise absichtlich das falsche geliefert.

Nur dann, wenn er bei Bestellannahme schon fest vorhatte, eine schlechtere
Ware zu liefern. Der Nachweis dar�ber d�rfte schwerfallen. Er wird
argumentieren: "Als ich die Bestellung annahm, ging ich fest davon aus, da�
mein Lieferant mir p�nktlich die bestellte Ware liefern wird. Dummerweise
konnte der aber auf einmal nicht mehr liefern. Also mu�te ich mir anderswo
�hnliche Ware besorgen, um meine Kunden nicht zu entt�uschen".

Dann besteht zwar nach wie vor der zivilrechtliche Anspruch auf die
einwandfreie Ware, der Betrugsvorwurf ist aber vom Tisch.

> Zumindest wird ihn eine Anzeige sein Vorgehen (keine Reaktion auf

> Mails oder Faxe) villeicht mal �berdenken lassen.

Versuchen kann man es ja mal.

Wobei ich bei einem Streitwert von < 1 EUR davon ausgehen w�rde, da� die
Staatsanwaltschaft die Sache sofort einstellt (sofern nicht ein paar
hundert Leute Anzeige erstatten).

Gr��e,

Frank

Markus Kohls

unread,
Apr 29, 2010, 11:02:58 AM4/29/10
to
Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> wrote:
> Laden mittlerweile bankrott, oder er bekommt so viele Anrufe von genervten
> Kunden, da� er auf Tauchstation gegangen ist.

Dann ist Auspuff-Discount.de vermutlich auch bankrott.

Habe dort 2 Auspuffteile und die jeweiligen Montage-S�tze bestellt.
Die 2 Montages�tze standen auf dem Lieferschein, waren aber nicht im
Paket (welches ich zusammen mit meinem Nachbar ge�ffnet habe, mit dem
ich die Teile montieren wollte).

Also direkt Nachricht �ber das Kontaktfomular abgesetzt, nachdem die
Hotline nicht erreichbar war. Keine Reaktion auch auf weitere
Nachrichten. Anrufe laufen in die dauerbelegte Warteschlange (habe das
spa�eshalber mal 1,5 Stunden laufen lassen) oder die Nummer ist gar
nicht erreichbar.

Es handelt sich um <16 EUR, die ich aber auch nicht verschenken m�chte.
Was bleibt nun noch? Ein Einwurf-Einschreiben mit (letzter)
Fristsetzung. Und danach? Strafanzeige?

markus,

ist ein friedfertiger Mensch...aber einfach aussitzen und tot stellen
finde ich nicht richtig.

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Frank Hucklenbroich

unread,
Apr 30, 2010, 2:22:28 AM4/30/10
to
Am Thu, 29 Apr 2010 17:02:58 +0200 schrieb Markus Kohls:

> Es handelt sich um <16 EUR, die ich aber auch nicht verschenken m�chte.
> Was bleibt nun noch? Ein Einwurf-Einschreiben mit (letzter)
> Fristsetzung.

Ja, zum Beispiel.

> Und danach?

Das Geld zur�ck fordern? Und wenn es nicht kommt, Mahnbescheid erlassen?

> Strafanzeige?

Auch das kann man machen, um den Lieferanten zu �rgern.

Gr��e,

Frank

Lars Friedrich

unread,
Apr 30, 2010, 1:41:39 PM4/30/10
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Wobei ich bei einem Streitwert von < 1 EUR davon ausgehen w�rde, da� die
> Staatsanwaltschaft die Sache sofort einstellt

Das geht nicht, daf�r muss ein Grund vorliegen. Wenn dann geht die
Anzeige verloren.

Gr��e,
Lars Friedrich

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Frank Hucklenbroich

unread,
May 3, 2010, 5:19:52 AM5/3/10
to
Am Fri, 30 Apr 2010 19:41:39 +0200 schrieb Lars Friedrich:

> Frank Hucklenbroich schrieb:
>> Wobei ich bei einem Streitwert von < 1 EUR davon ausgehen w�rde, da� die
>> Staatsanwaltschaft die Sache sofort einstellt
>
> Das geht nicht, daf�r muss ein Grund vorliegen.

Ist ein geringer Streitwert nicht auch ein Grund?

Gr��e,

Frank

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