Walter
> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, Walter Pieper schrieb:
> Die Frage einer Strafanzeige gehört ins Strafrecht, das ist richtig.
> Der Betrugstatbestand ist im Strafgesetzbuch § 263 definiert. Wenn der
> Händler von vornherein nicht die Absicht hatte, die bestellte, sondern
> stattdessen eine minderwertigere Ware zu liefern, dann wäre das
> Betrug, ja. Daß er tatsächlich eine minderwertigere geliefert hat,
> könnte den Verdacht auf einen Betrug begründen.
ACK, aber der Händler könnte auch selbst von seinem Lieferanten reingelegt
worden sein. Dann wäre er strafrechtlich fein raus. Gerade bei
irgendwelchen E-Bay-Kistenschiebern kann man kaum annehmen, daß die ihre
Ware in Augenschein nehmen, bevor sie sie weiterverkaufen (gerade nicht bei
1-EUR-Ware, die geht vermutlich direkt aus China an den Endkunden).
Grüße,
Frank
Kann, aber in diesem Fall eindeutig dem Händler zuzuordnen. Bestelle
Ware wäre einzeln verpackt, gelieferte war allerdings einer
Großpackung der minderwertigen entnommen. Kann mann durchaus Absicht
(=Betrug) unterstellen.
Das ist falsch. Sie kostet jeden Geld, wodurch dein Kostenanteil
verschwindend gering ist.
Das Verfahren wird eingestellt, da ein Vorsatz nicht nachzuweisen ist.
Die Weigerung die Ware zu liefern ist nur dann strafrechtlich relevant,
wenn der Händler schon bei Bestellannahme wusste, dass er nicht liefern
würde. Dieser Nachweis lässt sich nur schwierig führen.
Das der Händler keine Lust hat dir nun die korrekte Ware nachzuschicken
und ein Verlustgeschäft zu machen ist ein rein zivilrechtliches Problem.
Grüße,
Lars Friedrich
Wieso? Der Händler hat doch bei Bestellannahme (in den AGB also mit
der Lieferung) möglicherweise absichtlich das falsche geliefert.
Zumindest wird ihn eine Anzeige sein Vorgehen (keine Reaktion auf
Mails oder Faxe) villeicht mal überdenken lassen.
Walter
> Frank Hucklenbroich wrote:
>
>> Am Wed, 28 Apr 2010 14:31:09 +0200 schrieb Ralf . K u s m i e r z:
>>
>>> X-No-Archive: Yes
>>>
>>> begin quoting, Walter Pieper schrieb:
>> ACK, aber der H�ndler k�nnte auch selbst von seinem Lieferanten reingelegt
>> worden sein. Dann w�re er strafrechtlich fein raus.
>
> Dann k�nnte er aber immerhin auf Faxe oder E-Mails reagieren. Einfach zu
> schweigen ist irgendwie keine Option.
Das ist aber nicht unbedingt ein Indiz f�r einen Betrug. Vielleicht ist der
Laden mittlerweile bankrott, oder er bekommt so viele Anrufe von genervten
Kunden, da� er auf Tauchstation gegangen ist.
Gr��e,
Frank
>> Das Verfahren wird eingestellt, da ein Vorsatz nicht nachzuweisen ist.
>> Die Weigerung die Ware zu liefern ist nur dann strafrechtlich relevant,
>> wenn der H�ndler schon bei Bestellannahme wusste, dass er nicht liefern
>> w�rde. Dieser Nachweis l�sst sich nur schwierig f�hren.
>
> Wieso? Der H�ndler hat doch bei Bestellannahme (in den AGB also mit
> der Lieferung) m�glicherweise absichtlich das falsche geliefert.
Nur dann, wenn er bei Bestellannahme schon fest vorhatte, eine schlechtere
Ware zu liefern. Der Nachweis dar�ber d�rfte schwerfallen. Er wird
argumentieren: "Als ich die Bestellung annahm, ging ich fest davon aus, da�
mein Lieferant mir p�nktlich die bestellte Ware liefern wird. Dummerweise
konnte der aber auf einmal nicht mehr liefern. Also mu�te ich mir anderswo
�hnliche Ware besorgen, um meine Kunden nicht zu entt�uschen".
Dann besteht zwar nach wie vor der zivilrechtliche Anspruch auf die
einwandfreie Ware, der Betrugsvorwurf ist aber vom Tisch.
> Zumindest wird ihn eine Anzeige sein Vorgehen (keine Reaktion auf
> Mails oder Faxe) villeicht mal �berdenken lassen.
Versuchen kann man es ja mal.
Wobei ich bei einem Streitwert von < 1 EUR davon ausgehen w�rde, da� die
Staatsanwaltschaft die Sache sofort einstellt (sofern nicht ein paar
hundert Leute Anzeige erstatten).
Gr��e,
Frank
Dann ist Auspuff-Discount.de vermutlich auch bankrott.
Habe dort 2 Auspuffteile und die jeweiligen Montage-S�tze bestellt.
Die 2 Montages�tze standen auf dem Lieferschein, waren aber nicht im
Paket (welches ich zusammen mit meinem Nachbar ge�ffnet habe, mit dem
ich die Teile montieren wollte).
Also direkt Nachricht �ber das Kontaktfomular abgesetzt, nachdem die
Hotline nicht erreichbar war. Keine Reaktion auch auf weitere
Nachrichten. Anrufe laufen in die dauerbelegte Warteschlange (habe das
spa�eshalber mal 1,5 Stunden laufen lassen) oder die Nummer ist gar
nicht erreichbar.
Es handelt sich um <16 EUR, die ich aber auch nicht verschenken m�chte.
Was bleibt nun noch? Ein Einwurf-Einschreiben mit (letzter)
Fristsetzung. Und danach? Strafanzeige?
markus,
ist ein friedfertiger Mensch...aber einfach aussitzen und tot stellen
finde ich nicht richtig.
> Es handelt sich um <16 EUR, die ich aber auch nicht verschenken m�chte.
> Was bleibt nun noch? Ein Einwurf-Einschreiben mit (letzter)
> Fristsetzung.
Ja, zum Beispiel.
> Und danach?
Das Geld zur�ck fordern? Und wenn es nicht kommt, Mahnbescheid erlassen?
> Strafanzeige?
Auch das kann man machen, um den Lieferanten zu �rgern.
Gr��e,
Frank
Das geht nicht, daf�r muss ein Grund vorliegen. Wenn dann geht die
Anzeige verloren.
Gr��e,
Lars Friedrich
> Frank Hucklenbroich schrieb:
>> Wobei ich bei einem Streitwert von < 1 EUR davon ausgehen w�rde, da� die
>> Staatsanwaltschaft die Sache sofort einstellt
>
> Das geht nicht, daf�r muss ein Grund vorliegen.
Ist ein geringer Streitwert nicht auch ein Grund?
Gr��e,
Frank