Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Garantie bei Ausstellungsstücken hier Möbel

430 views
Skip to first unread message

Michael Eschner

unread,
Jul 27, 2000, 3:00:00 AM7/27/00
to
Der Erwerb von Ausstellungsstücken bietet die Möglichkeit
neue Ware mit leichten Gebrauchsspuren preisgünsig zu
erhalten. Bisher hatte ich damit auch keine Probleme.
Üblicherweise wurde ab dem Verkaufsdatum - Verkauf an mich -
die volle Herstellergarantie gewährt. Probleme mit der Ware
waren bisher aber auch nie aufgetreten.

Anders sieht die Sache mit einem Schlafzimmerschrank aus,
den ich als Ausstellungstück gekauft habe. Nach dem Aufbau
des Schranks mußte ich die Höhe der verstellbaren
Einlegeböden an meine Bedürfnisse anpassen. Dabei stellte
sich heraus, daß in einem Fall die hintere Bohrung für die
Aufnahme der Einlegebodenhalterungen nicht vorhanden war.
Eine genaue Untersuchung von mir ergab, daß der Hersteller
die Bohrung tatsächlich angebracht hatte, daß sich das
Bohrloch jedoch direkt neben einem Aststück befand. Eine so
positionierte Bohrung kann das Gewicht des Einlegebodens
jedoch nicht tragen und würde irgendwann einmal ausbrechen.
Daher wurde die Bohrung vom Hersteller wieder verschlossen
und anschließend das Holz einer Oberflächenbehandlung
(Beizung und Polieren) unterzogen.

Als ich diesen verdeckten Mangel dann reklamierte, erklärte
sich der Händler dazu bereit den Mangel erst einmal durch
seinen Kundendienst überprüfen zu lassen. Der Termin der
Überprüfung ist für nächste Woche angesetzt. Im Verlauf des
Gespräches wurde ich nun darauf hingewiesen, daß der Verkauf
von Ausstellungsstücken nur wie besehen erfolgt und auch
keine Garantieleistungen erbracht werden müssen, da der
Hersteller des Schranks nur sechs Monate Garantie gewähre
und die durch die Standzeit im Möbelgeschäft bereits
abgelaufen sind. An dieser Stelle habe ich dann auf meine
bisherigen Erfahrungen - nach meiner Erfahrung allgemein
übliche Praxis - verwiesen und darauf hingewiesen, daß bei
einem Schrank (Massivholz keine Spanplatten), der in der
Liste zu 5600 DM steht, solche Mängel nicht auftreten
dürfen. Außerdem steht dieser Mangel auch in keinem
Zusammenhang mit der Tatsache, daß es sich um ein
Ausstellungstück handelt, sondern es liegt in meinen Augen
eindeutig ein Fabrikationsfehler vor. Dieser Fehler stellt
nach meiner Auffassung einen (sehr) verdeckten Mangel dar,
weil dieser beim Auf- und Abbau im Geschäft und dem
erneuten Aufbau in meiner Wohnung selbst den erfahrenen
Möbeltechnikern (Wie heißt deren genaue Berufsbezeichnung?)
nicht aufgefallen ist.

Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten? Wer hat schon
Erfahrungen mit ähnlichen Problemen. Für Tips bin ich sehr
dankbar.

Im Grunde sehe ich zwei Möglichkeiten, eine Minderung, die
mir nichts nutzt, weil ich den Einlegeboden dann immer noch
nicht auf Wunschhöhe verstellen kann. Die zweite Möglichkeit
besteht darin, daß ein Ersatzteil beschafft und eingebaut
wird. Nur dazu müßte der Schrank teilweise zerlegt und
erneut zusammengabaut werden. Dem Händler ist das nur zu
teuer, da er angeblich die Kosten tragen muß und nicht der
Hersteller.


Mit freundlichen Grüßen

Sven Demenus

unread,
Jul 28, 2000, 3:00:00 AM7/28/00
to

"Michael Eschner" <michael...@chemie.tu-chemnitz.de> schrieb im
Newsbeitrag news:3980B0C4...@chemie.tu-chemnitz.de...

. Im Verlauf des
> Gespräches wurde ich nun darauf hingewiesen, daß der Verkauf
> von Ausstellungsstücken nur wie besehen erfolgt und auch
> keine Garantieleistungen erbracht werden müssen, da der
> Hersteller des Schranks nur sechs Monate Garantie gewähre
> und die durch die Standzeit im Möbelgeschäft bereits
> abgelaufen sind.
Hi,
das hat Dir der Verkäufer so gesagt?
Du hast ein Möbelstück neu erworben ob es sich um ein Ausstellungstück
handelt ist dabei völlig irrelevant.
Die Standzeit kann dir genauso schnurzegal sein.Die Gewährleistungszeit
beginnt für Dich mit dem Kaufdatum und nicht`s anderes.Die Gewährleistung
beträgt 6 Monate ab Kaufdatum und nicht ab Standzeit seit soundso.
Desweiteren kannst Du in der Gewährleistungszeut Deine Ansprüche auf
Wandlung und Kaufpreisminderung direkt vom Verkäufer verlangen (meistens
haben die in Ihren AGB`s das Recht auf Nachbesserung sich vorbehalten, das
ist auch in einem entsprechenden Rahmen zulässig).
Du musst Dich im ersten halben Jahr also an niemanden anderen verweisen
lassen, wie zum Beispiel den Hersteller.
Das einzige was natürlich sein kann das der Verkäufer direkt auf einen
Mangel der Kaufsache hingewiesen hat (dabei muß er den Mangel genau
bezeichnen) und deshalb die Ware heruntergesetzt hat.
In diesem Fall hast Du keinen Anspruch mehr den genau bezeichneten Mangel zu
Rügen da er Dir ja vor dem Kauf bekannt war.

Gruß
Sven Demenus

M.Malik

unread,
Jul 28, 2000, 3:00:00 AM7/28/00
to
Naja, fast.

> Die Standzeit kann dir genauso schnurzegal sein.Die Gewährleistungszeit
> beginnt für Dich mit dem Kaufdatum und nicht`s anderes.Die Gewährleistung
> beträgt 6 Monate ab Kaufdatum

genauer gesagt, ab Übergabe der Kaufsache, § 446 I BGB, kann bei Möbeln
relevant werden,
wenn nicht am Tag des Vertragsschlusses geliefert wird.

Gruss
Markus


Dietmar Kulsch

unread,
Jul 28, 2000, 3:00:00 AM7/28/00
to
Michael Eschner schrieb:

> Im Grunde sehe ich zwei Möglichkeiten, eine Minderung, die
> mir nichts nutzt, weil ich den Einlegeboden dann immer noch
> nicht auf Wunschhöhe verstellen kann. Die zweite Möglichkeit
> besteht darin, daß ein Ersatzteil beschafft und eingebaut
> wird. Nur dazu müßte der Schrank teilweise zerlegt und
> erneut zusammengabaut werden. Dem Händler ist das nur zu
> teuer, da er angeblich die Kosten tragen muß und nicht der
> Hersteller.

Wenn der Händler nicht nachbessern will, braucht er das auch nicht.
Du hast nur Anspruch auf Minderung oder Wandlung.
Wenn Du Minderung nicht willst, dann bleibt nur Wandlung, also
Rückgabe des Schrankes und Rückerstattung des Kaufpreises.

Dietmar

Kai Fenner

unread,
Jul 28, 2000, 3:00:00 AM7/28/00
to
In article <39818E8F...@gmx.de>,
Dietmar Kulsch <kul...@gmx.de> wrote:

> Wenn der Händler nicht nachbessern will, braucht er das auch nicht.
> Du hast nur Anspruch auf Minderung oder Wandlung.
> Wenn Du Minderung nicht willst, dann bleibt nur Wandlung, also
> Rückgabe des Schrankes und Rückerstattung des Kaufpreises.

Wobei zum WUMS noch der Umtausch und der Schadensersatz fehlt.

Aber die AGB möchte ich mal sehen, in denen sich der Händler nicht die
Nachbesserung ausbedingt.


Mit freundlichen Grüßen

Kai Fenner
www.steuerthek.de


Sent via Deja.com http://www.deja.com/
Before you buy.

Dietmar Kulsch

unread,
Jul 28, 2000, 3:00:00 AM7/28/00
to
Kai Fenner schrieb:

>
> In article <39818E8F...@gmx.de>,
> Dietmar Kulsch <kul...@gmx.de> wrote:
>
> > Wenn der Händler nicht nachbessern will, braucht er das auch nicht.
> > Du hast nur Anspruch auf Minderung oder Wandlung.
> > Wenn Du Minderung nicht willst, dann bleibt nur Wandlung, also
> > Rückgabe des Schrankes und Rückerstattung des Kaufpreises.
>
> Wobei zum WUMS noch der Umtausch und der Schadensersatz fehlt.
>
> Aber die AGB möchte ich mal sehen, in denen sich der Händler nicht die
> Nachbesserung ausbedingt.

Er mag sich in den AGB das Recht ausbedingen, aber man kann ihn nicht
dazu zwingen, wenn er meint, dass es sich im konkreten Fall fuer ihn
nicht lohnt,
und er lieber wandeln will.

Im uebrigen frage ich mich auch, ob ueberhaupt ein Mangel an der Sache
vorliegt, wenn bei einem Schrank mit höhenverstellbaren Einlegeboeden
ausgerechnet in der Höhe, in der man das Brett am liebsten haben
moechte,
keine Bohrung vorhanden ist. Wurden Zahl und Abstand der zur Verfuegung
stehenden
Einstellhoehen denn beim Kauf zugesichert, bzw. die Moeglichkeit, das
Brett in genau diese Hoehe zu legen? Vermutlich doch nicht, und da es
sich um ein Einzelstueck handelte, das der Kaeufer sich vor dem Kauf
ansehen konnte, haette er doch erkennen muessen, das der Schrank
nicht in der Weise umruestbar war, wie er sich das vorstellte.

Waere das nicht nutzbare Loch vom Hersteller nicht wie beschrieben
fachgerecht verschlossen gewesen, so haette man von einem versteckten
Mangel sprechen koennen, wenn man erst zu Hause entdeckt haette,
dass das Loch nicht nutzbar war. So aber war es doch bereits im
Geschaeft
offensichtlich, dass die vom Kunden gewuenschte Bretthoehe nicht
zur Verfuegung stand.

Dietmar Kulsch

unread,
Jul 28, 2000, 3:00:00 AM7/28/00
to
Sven Demenus schrieb:

>
> "Michael Eschner" <michael...@chemie.tu-chemnitz.de> schrieb im
> Newsbeitrag news:3980B0C4...@chemie.tu-chemnitz.de...
> . Im Verlauf des
> > Gespräches wurde ich nun darauf hingewiesen, daß der Verkauf
> > von Ausstellungsstücken nur wie besehen erfolgt und auch
> > keine Garantieleistungen erbracht werden müssen, da der
> > Hersteller des Schranks nur sechs Monate Garantie gewähre
> > und die durch die Standzeit im Möbelgeschäft bereits
> > abgelaufen sind.
> Hi,
> das hat Dir der Verkäufer so gesagt?
> Du hast ein Möbelstück neu erworben ob es sich um ein Ausstellungstück
> handelt ist dabei völlig irrelevant.
> Die Standzeit kann dir genauso schnurzegal sein.Die Gewährleistungszeit
> beginnt für Dich mit dem Kaufdatum und nicht`s anderes.

Der Haendler hat aber nicht von der Gewaehrleistung gesprochen,
die er als Haendler natuerlich leisten muss, sondern von
Garantieleistungen
des Herstellers, die letzerer offenbar grundsaetzlich zusichert,
in diesem Falle jedoch nicht wegen der abgelaufenen Standzeit.
Das ist soweit nicht zu beanstanden, es sei denn, es wurde
beim Kauf was anderes versprochen.

Dietmar

Dietmar Kulsch

unread,
Jul 28, 2000, 3:00:00 AM7/28/00
to
Sven Demenus schrieb:
>
> "Michael Eschner" <michael...@chemie.tu-chemnitz.de> schrieb im
> Newsbeitrag news:3980B0C4...@chemie.tu-chemnitz.de...
> . Im Verlauf des
> > Gespräches wurde ich nun darauf hingewiesen, daß der Verkauf
> > von Ausstellungsstücken nur wie besehen erfolgt und auch
> > keine Garantieleistungen erbracht werden müssen, da der
> > Hersteller des Schranks nur sechs Monate Garantie gewähre
> > und die durch die Standzeit im Möbelgeschäft bereits
> > abgelaufen sind.
> Hi,
> das hat Dir der Verkäufer so gesagt?
> Du hast ein Möbelstück neu erworben ob es sich um ein Ausstellungstück
> handelt ist dabei völlig irrelevant.
> Die Standzeit kann dir genauso schnurzegal sein.Die Gewährleistungszeit
> beginnt für Dich mit dem Kaufdatum und nicht`s anderes.

Der Haendler hat aber nicht von der Gewaehrleistung gesprochen,
die er als Haendler natuerlich leisten muss, sondern von
Garantieleistungen des Herstellers, die letzerer offenbar

gewoehnlich fuer seine Produkte zusichert,

Alex Regh

unread,
Jul 28, 2000, 3:00:00 AM7/28/00
to
On Thu, 27 Jul 2000 22:59:32 +0100, Michael Eschner
<michael...@chemie.tu-chemnitz.de> wrote:

>Im Verlauf des
>Gespräches wurde ich nun darauf hingewiesen, daß der Verkauf
>von Ausstellungsstücken nur wie besehen erfolgt und auch
>keine Garantieleistungen erbracht werden müssen, da der
>Hersteller des Schranks nur sechs Monate Garantie gewähre
>und die durch die Standzeit im Möbelgeschäft bereits
>abgelaufen sind.

Blödsinn - dann würde man ja auf irgendwelche Sachen nur dann sechs Monate
Garantie bekommen, wenn man die am selben Tag kaufen würde, an dem sie der
Händler bekommt. Die sechs Monate Garantie gelten *immer* es sei denn es ist
*explizit* anders ausgewiesen. Und auch da habe ich meine Zweifel, daß das bei
Ausstellungsstücken gelten würde. Kenne es nur von überarbeiteten
Gebrauchtgeräten, wo die Garantie freiwillig ist.

Alex
--
If you don't go over the top,
you can't see what's on the other side.
--- Jim Steinman ---

Visit my fanfic page at http://www.geocities.com/Hollywood/Academy/2941/

Michael Eschner

unread,
Jul 28, 2000, 3:00:00 AM7/28/00
to

Dietmar Kulsch wrote:
>
> Kai Fenner schrieb:

>
> Im uebrigen frage ich mich auch, ob ueberhaupt ein Mangel an der Sache
> vorliegt, wenn bei einem Schrank mit höhenverstellbaren Einlegeboeden
> ausgerechnet in der Höhe, in der man das Brett am liebsten haben
> moechte,
> keine Bohrung vorhanden ist. Wurden Zahl und Abstand der zur Verfuegung
> stehenden
> Einstellhoehen denn beim Kauf zugesichert, bzw. die Moeglichkeit, das
> Brett in genau diese Hoehe zu legen?


Nein, sie wurden nicht zugesischert. Aber auf beiden Seiten
der Innenwände des Scharanks sind Bohrungen in einem
bestimmten Abstand angebracht, somit also eine
Verstellbarkeit ermöglicht ist.


Vermutlich doch nicht, und da es
> sich um ein Einzelstueck handelte,

Ein Einzelstück im Sinne von Unikat ist der Schrank nicht.
Das Modell wird in Serie gefertigt.


das der Kaeufer sich vor dem Kauf
> ansehen konnte, haette er doch erkennen muessen, das der Schrank
> nicht in der Weise umruestbar war, wie er sich das vorstellte.
>

Dies war nicht erkennbar. Die fehlende Bohrung befindet sich
nicht in der vorderen Reihe der Bohrungen, das wäre sofort
aufgefallen, sondern in der hinteren Reihe. Und die ist
selbst in einem erleuchteten Möbelgeschäft soweit
abgeschattet, daß ich sie nicht sehen konnte, zumal sie auch
noch oberhalb des Einlegebodens liegt. Hinzu kommt die Farbe
des Schranks - Kirschbaum antik, die im Inneren für eine
gewisse Dunkelheit sorgt.


> Waere das nicht nutzbare Loch vom Hersteller nicht wie beschrieben
> fachgerecht verschlossen gewesen, so haette man von einem versteckten
> Mangel sprechen koennen, wenn man erst zu Hause entdeckt haette,
> dass das Loch nicht nutzbar war. So aber war es doch bereits im
> Geschaeft
> offensichtlich, dass die vom Kunden gewuenschte Bretthoehe nicht
> zur Verfuegung stand.

Der Mangel wurde ja erst nach dem Aufbau bei mir zu Hause -
ausgeführt durch erfahrene Möbeltechniker oder wie die
Berufsbezeichnung heißt - von mir entdeckt. Aber auch nur,
eben weil ich die Höhe des Einlegebodens verändern wollte.
Durch das Verschließen der Bohrung in einer dem Holz
angpaßten Farbe wurde meiner Meinung nach der Mangel erst
richtig verdeckt. Denn eigentlich sollte jedem Fachmann
bekannt sein, daß eine Bohrung an einem Astauge sehr leicht
ausbricht.Im Grunde kann man ein solches Teil nur als
Ausschuß in den Schredder packen und zu Spanplatten
verarbeiten.
Nebenbei, wie ich jetzt beobachten konnte, läßt selbst das
unmögliche Möbelhaus aus einem skandinavischen Land Astaugen
beseitigen und mit Holzeinsätzen verschließen, erst dann
werden die Bohrungen für die Haltestifte der Einlegeböden
gebohrt. Leider klappt diese Prozedur nicht immer, sondern
es wird auch einmal neben das Astauge gebohrt und
verkauft....... Nur beim Ragal kann man das sehen.

Tschüß

Michael

Michael Eschner

unread,
Jul 28, 2000, 3:00:00 AM7/28/00
to

Sven Demenus wrote:

> Hi,
> das hat Dir der Verkäufer so gesagt?


So ist es. Daher auch mein im Ursprungspostig erwähnter
Verweis auf meine bisherigen Erfahrungen mit
Ausstellungsstücken.


> Das einzige was natürlich sein kann das der Verkäufer direkt auf einen
> Mangel der Kaufsache hingewiesen hat (dabei muß er den Mangel genau
> bezeichnen) und deshalb die Ware heruntergesetzt hat.

Der beschriebene Mangel war selbst dem Händler nicht
bekannt. Der Preis wurde nur auf Grund dessen
heruntergesetzt, daß es sich um ein Ausstellungsstück
handelt. Nur hat der Schrank im Grunde keine für
Ausstellungsstücke typischen optischen Mängel, wie Kratzer
oder Druckstellen (Zur Beseitigung der vorhandenen
Kleinigkeiten reichten ein paar Striche mit einem
Korrekturstift aus).

Gruß
>
Michael

Michael Eschner

unread,
Jul 28, 2000, 3:00:00 AM7/28/00
to

Kai Fenner wrote:
>
> In article <39818E8F...@gmx.de>,
> Dietmar Kulsch <kul...@gmx.de> wrote:
>
> > Wenn der Händler nicht nachbessern will, braucht er das auch nicht.
> > Du hast nur Anspruch auf Minderung oder Wandlung.
> > Wenn Du Minderung nicht willst, dann bleibt nur Wandlung, also
> > Rückgabe des Schrankes und Rückerstattung des Kaufpreises.
>

> Wobei zum WUMS

WUMS = ????


noch der Umtausch und der Schadensersatz fehlt.

Schadensersatz in welcher Höhe? Transportkosten (Abholen und
neuen Schrank anliefern und montieren, Ausgleich für die
vertaene Freizeit, welche ich zum auffüllen und entleeren
des Schranks verbraucht hatte.


>
> Aber die AGB möchte ich mal sehen, in denen sich der Händler nicht die
> Nachbesserung ausbedingt.
>

> Mit freundlichen Grüßen
>
> Michael

Michael Eschner

unread,
Jul 28, 2000, 3:00:00 AM7/28/00
to

Dietmar Kulsch wrote:
>
> Sven Demenus schrieb:
> >
> > "Michael Eschner" <michael...@chemie.tu-chemnitz.de> schrieb im
> > Newsbeitrag news:3980B0C4...@chemie.tu-chemnitz.de...

> > . Im Verlauf des


> > > Gespräches wurde ich nun darauf hingewiesen, daß der Verkauf
> > > von Ausstellungsstücken nur wie besehen erfolgt und auch
> > > keine Garantieleistungen erbracht werden müssen, da der
> > > Hersteller des Schranks nur sechs Monate Garantie gewähre
> > > und die durch die Standzeit im Möbelgeschäft bereits
> > > abgelaufen sind.

> > Hi,
> > das hat Dir der Verkäufer so gesagt?

> > Du hast ein Möbelstück neu erworben ob es sich um ein Ausstellungstück
> > handelt ist dabei völlig irrelevant.
> > Die Standzeit kann dir genauso schnurzegal sein.Die Gewährleistungszeit
> > beginnt für Dich mit dem Kaufdatum und nicht`s anderes.
>
> Der Haendler hat aber nicht von der Gewaehrleistung gesprochen,
> die er als Haendler natuerlich leisten muss, sondern von
> Garantieleistungen des Herstellers, die letzerer offenbar
> gewoehnlich fuer seine Produkte zusichert,
> in diesem Falle jedoch nicht wegen der abgelaufenen Standzeit.
> Das ist soweit nicht zu beanstanden, es sei denn, es wurde
> beim Kauf was anderes versprochen.
>

Während des Verkaufsgesprächs wurde das Thema Gewährleistung
nicht angesprochen. Weil ich bisher damit noch keine
Probleme hatte, siehe auch Einleitung des Ursprungspostings,
bestand für mich auch keinerlei Veranlassung dazu.


Michael

Dietmar Kulsch

unread,
Jul 29, 2000, 3:00:00 AM7/29/00
to
Michael Eschner schrieb:

> Ein Einzelstück im Sinne von Unikat ist der Schrank nicht.
> Das Modell wird in Serie gefertigt.

Ja, aber Du hast ja nicht irgendeinen Schrank dieser Serie
gekauft, sondern exakt diesen mit seinen konkreten Eigenschaften
und erkennbaren Maengeln.

> Die fehlende Bohrung befindet sich
> nicht in der vorderen Reihe der Bohrungen, das wäre sofort
> aufgefallen, sondern in der hinteren Reihe.

(...)

> Der Mangel wurde ja erst nach dem Aufbau bei mir zu Hause -
> ausgeführt durch erfahrene Möbeltechniker oder wie die
> Berufsbezeichnung heißt - von mir entdeckt. Aber auch nur,
> eben weil ich die Höhe des Einlegebodens verändern wollte.

Ich frage mich eben, ob man bei Kleiderschraenken
eine gewisse Mindestanzahl an Verstellmoeglichkeiten
der Einlegeboeden als branchenueblich ansehen kann,
auch wenn diese nicht ausdruecklich zugesichert sind,
und ob Dein Schrank diesen Standard, sofern er denn ueberhaupt
existiert,
auch mit der einen fehlenden Bretthoehe erfuellt.
Falls er das tut, liegt offenbar kein Mangel vor.

Und wenn Du keinen Anspruch auf die -Deiner Ansicht nach-
'fehlende' Einstellhoehe
herleiten kannst, weil sie weder zugesichert war noch
allgemein ueblich sein sollte,
dann koennte man statt des -Deiner Interpretation nach-
'fehlenden' Loches auch die
drei funktionslosen, aber unverschlossenen Loecher als
den eigentlichen Mangel ansehen- aber dieser Mangel
war ja erkennbar. ;-) Vielleicht hat der Hersteller
aber gerade aus optischen Gruenden die drei anderen
Loecher nicht auch verschlossen, insbesondere die sichtbaren,
damit die sichtbaren Loecher in gleichmaessigen Abstaenden erscheinen.

> Im Grunde kann man ein solches Teil nur als
> Ausschuß in den Schredder packen und zu Spanplatten
> verarbeiten.

Na ja, man kann es aber auch als 'Kleiderschrank,
Einlegeboeden n-1-fach verstellbar' in den Handel bringen,
und die anderen Schraenke der Serie als 'Kleiderschrank,
Einlegeboeden n-fach verstellbar'. Oder eben beide
als 'Kleiderschrank'. ;-)

Dietmar Kulsch

unread,
Jul 29, 2000, 3:00:00 AM7/29/00
to
Michael Eschner schrieb:

(...)

ansehen - aber dieser Mangel war ja erkennbar. ;-)

Vielleicht hat der Hersteller aber gerade aus optischen
Gruenden die drei anderen Loecher nicht auch verschlossen,
insbesondere die sichtbaren, damit die sichtbaren Loecher
in gleichmaessigen Abstaenden erscheinen.

> Durch das Verschließen der Bohrung in einer dem Holz


> angpaßten Farbe wurde meiner Meinung nach der Mangel erst
> richtig verdeckt. Denn eigentlich sollte jedem Fachmann
> bekannt sein, daß eine Bohrung an einem Astauge sehr leicht
> ausbricht.

Also, der Grund, dass das Loch verschlossen wurde, war
wohl folgender:

Kunde, der kein Fachmann ist, legt Brett auf leicht
ausbrechende Bohrung, die Bohrung bricht aus, das Brett
faellt herunter, das teure Porzellan zerdeppert =>
Kunde reklamiert zu Recht Produktmangel, Hersteller
muss Schadenersatz fuer Schrank und Porzellan leisten.

Wo aber kein Bohrloch ist, ist auch kein fehlerhaftes
Bohrloch. Man kann dort einfach kein Brett einlegen.

> Im Grunde kann man ein solches Teil nur als
> Ausschuß in den Schredder packen und zu Spanplatten
> verarbeiten.

Na ja, man kann es aber auch als 'Kleiderschrank,
Einlegeboeden n-1-fach verstellbar' in den Handel bringen,
und die anderen Schraenke der Serie als 'Kleiderschrank,
Einlegeboeden n-fach verstellbar'. Oder eben beide
als 'Kleiderschrank'. ;-)

Man koennte die Sache doch so sehen: Holz ist nun mal ein
Naturprodukt, und da Bäume bekannlich Äste haben, haben
Holzbretter auch Astlöcher. Insofern kann es im Einzelfall
durchaus schon mal vorkommen, dass man ein Einlegebrett
ausgerechnet nicht auf die Wunschhöhe legen kann, weil
genau dort ein Ast sitzt. Das ist sozusagen systembedingt
und typisch fuer ein Naturprodukt. Mit dieser Eigenschaft
bleibt der Schrank trotzdem noch ein Schrank mittlerer Guete
in seiner Preisklasse.

Allerdings koennte ein Hersteller besonders hochwertiger
Schraenke wirklich nur Bretter ohne Astloecher verwenden,
und der Haendler koennte dem Kunden dies dann auch zusichern.
Diese Schraenke waeren dafuer dann teurer, aber der Haendler
muesste, falls dann doch ein Astloch auftaucht, Gewaehrleistung
uebernehmen.

Ich sehe allerdings noch eine dritte Moeglichkeit: Der Hersteller
schliesst Astloecher zwar nicht grundsaetzlich aus, gibt
jedoch eine Garantie ab, etwa so:

"Lieber Kunde: Holz ist bekanntlich ein Naturprodukt,
und wir koennen nicht ausschliessen, dass im Einzelfall
die natuerlichen Eigenschaften des Materials verhindern,
dass Sie Ihre Einlegeboeden in genau der Hoehe anbringen
koennen, in der Sie das eigentlich wollen. Sollte dies
jedoch wirklich einmal der Fall sein, so garantieren wir
Ihnen, dass Sie den Schrank- innerhalb von sechs Monaten ab
Aufstellung- umtauschen koennen."

Dies waere dann eine Herstellergarantie, die ueber
die Gewaehrleistung hinausgeht - und das koennte
dann eben die Garatie sein, von der Dein Haendler
sagte, dass sie auf Ausstellungsstuecke eben _nicht_
gegeben wird.

Dietmar

Kai Fenner

unread,
Jul 29, 2000, 3:00:00 AM7/29/00
to
In article <39820772...@chemie.tu-chemnitz.de>,
Michael Eschner <michael...@chemie.tu-chemnitz.de> wrote:

> WUMS = ????

_W_andlung _U_mtausch _M_inderung _S_chadenersatz

Manchmal auch RUMS (Rückgängigmachung) genannt.

Michael Eschner

unread,
Jul 29, 2000, 3:00:00 AM7/29/00
to

Dietmar Kulsch wrote:
>

>
> Ich frage mich eben, ob man bei Kleiderschraenken
> eine gewisse Mindestanzahl an Verstellmoeglichkeiten
> der Einlegeboeden als branchenueblich ansehen kann,
> auch wenn diese nicht ausdruecklich zugesichert sind,
> und ob Dein Schrank diesen Standard, sofern er denn ueberhaupt
> existiert, auch mit der einen fehlenden Bretthoehe erfuellt.
> Falls er das tut, liegt offenbar kein Mangel vor.
>

Branchenüblich ist, daß verstellbare Höhen von Einlegeböden
auch eingestellt werden können. Soll heißen, wenn ein
bestimmtes Raster an Bohrungen vorhanden ist, dann muß ich
auch diese Bohrungen nutzen können. Wozu sollten sie sonst
da sein? Eine Art von künstlerischer Innenverzierung ist zu
verneinen.

> Und wenn Du keinen Anspruch auf die -Deiner Ansicht nach-
> 'fehlende' Einstellhoehe herleiten kannst, weil sie weder
> zugesichert war noch allgemein ueblich sein sollte,
> dann koennte man statt des -Deiner Interpretation nach-
> 'fehlenden' Loches auch die drei funktionslosen,
> aber unverschlossenen Loecher als den eigentlichen Mangel
> ansehen - aber dieser Mangel war ja erkennbar. ;-)


Trotz Smily, eine interessante Interpretationsmöglichkeit.
Nur müßte diese Bauweise im ganzen Schrank vorhanden sein,
ist sie aber nicht und damit könnte man dies als den
versteckten Mangel betrachten. ;-))

> Vielleicht hat der Hersteller aber gerade aus optischen
> Gruenden die drei anderen Loecher nicht auch verschlossen,
> insbesondere die sichtbaren, damit die sichtbaren Loecher
> in gleichmaessigen Abstaenden erscheinen.
>

Dann hätte er ja auch das andere rückwärtige Loch
verschließen müssen, denn sonst wäre diese Loch ein Mangel.


> > Durch das Verschließen der Bohrung in einer dem Holz
> > angpaßten Farbe wurde meiner Meinung nach der Mangel erst
> > richtig verdeckt. Denn eigentlich sollte jedem Fachmann
> > bekannt sein, daß eine Bohrung an einem Astauge sehr leicht
> > ausbricht.
>
> Also, der Grund, dass das Loch verschlossen wurde, war
> wohl folgender:
>
> Kunde, der kein Fachmann ist, legt Brett auf leicht
> ausbrechende Bohrung, die Bohrung bricht aus, das Brett
> faellt herunter, das teure Porzellan zerdeppert =>
> Kunde reklamiert zu Recht Produktmangel, Hersteller
> muss Schadenersatz fuer Schrank und Porzellan leisten.
>

So ungefähr, nur hätten dann natürlich auch die anderen
Bohrugen verschlossen werden müssen. Dadurch, daß sie aber
vorhanden sind suggerieren sie dem Kunden, daß der
Einlegeboden in einem 5 cm Rasterabstand verstellt werden
kann. Aber gerade eine durchgehenden Verstellbarkeit der
Einlegeböden ist letztendlich ein wesentliches Kaufargument
für den Kunden. Selbst ein kritischer und aufmerksamer Kunde
wird kaum untersuchen, ob alle Bohrungen des Verstellrasters
auch wirklich vorhanden sind. Wenn das Raster als solches
erkennbar ist - Bohrungen vorne im leicht sichtbaren Bereich
der Türen -, dann geht der Kunde davon aus, daß das Raster
komplett ist - es sei er ist bereits einmal damit auf die
Nase gefallen.


> Wo aber kein Bohrloch ist, ist auch kein fehlerhaftes
> Bohrloch. Man kann dort einfach kein Brett einlegen.
>
> > Im Grunde kann man ein solches Teil nur als
> > Ausschuß in den Schredder packen und zu Spanplatten
> > verarbeiten.
>
> Na ja, man kann es aber auch als 'Kleiderschrank,
> Einlegeboeden n-1-fach verstellbar' in den Handel bringen,
> und die anderen Schraenke der Serie als 'Kleiderschrank,
> Einlegeboeden n-fach verstellbar'. Oder eben beide
> als 'Kleiderschrank'. ;-)
>

Nur, es ist lediglich dieses eine Loch, was fehlt, besser
verschlossen wurde. Alle anderen Bohrungen sind vorhanden.


> Man koennte die Sache doch so sehen: Holz ist nun mal ein
> Naturprodukt, und da Bäume bekannlich Äste haben, haben
> Holzbretter auch Astlöcher. Insofern kann es im Einzelfall
> durchaus schon mal vorkommen, dass man ein Einlegebrett
> ausgerechnet nicht auf die Wunschhöhe legen kann, weil
> genau dort ein Ast sitzt. Das ist sozusagen systembedingt
> und typisch fuer ein Naturprodukt. Mit dieser Eigenschaft
> bleibt der Schrank trotzdem noch ein Schrank mittlerer Guete
> in seiner Preisklasse.
>
> Allerdings koennte ein Hersteller besonders hochwertiger
> Schraenke wirklich nur Bretter ohne Astloecher verwenden,
> und der Haendler koennte dem Kunden dies dann auch zusichern.
> Diese Schraenke waeren dafuer dann teurer, aber der Haendler
> muesste, falls dann doch ein Astloch auftaucht, Gewaehrleistung
> uebernehmen.
>

Bei dem Preis, so meine ich kann ich schon verlangen, daß
der Hersteller darauf achtet, daß derartige Mängel nicht
auftreten. Im Grunde hätte man den Schrank dann enweder als
zweite Wahl kennzeichnen müssen, das war aber auch nicht
geschehen, oder aber direkt auf den Mangel hinweisen müssen.

> Ich sehe allerdings noch eine dritte Moeglichkeit: Der Hersteller
> schliesst Astloecher zwar nicht grundsaetzlich aus, gibt
> jedoch eine Garantie ab, etwa so:
>
> "Lieber Kunde: Holz ist bekanntlich ein Naturprodukt,
> und wir koennen nicht ausschliessen, dass im Einzelfall
> die natuerlichen Eigenschaften des Materials verhindern,
> dass Sie Ihre Einlegeboeden in genau der Hoehe anbringen
> koennen, in der Sie das eigentlich wollen. Sollte dies
> jedoch wirklich einmal der Fall sein, so garantieren wir
> Ihnen, dass Sie den Schrank- innerhalb von sechs Monaten ab
> Aufstellung- umtauschen koennen."
>
> Dies waere dann eine Herstellergarantie, die ueber
> die Gewaehrleistung hinausgeht - und das koennte
> dann eben die Garatie sein, von der Dein Haendler
> sagte, dass sie auf Ausstellungsstuecke eben _nicht_
> gegeben wird.
>

Wäre zu überprüfen. Nur dieses Thema wurde im
Verkaufsgespräch nicht angesprochen - Sch......
Junggesellenleben es fehlt einmal wieder der Zeuge, sollte
wohl demnächst immer einen Notar dabei haben. :-|
Fest steht zumindest, daß Verkäuferin und Fialleiterin über
den Mangel nicht sonderlich erbaut waren zumal sie ihn auch
nicht kannten.

Danke für Deine Argumentationen, sie enthalten sehr viele
Ideen auf die der Händler noch kommen könnte. Das könnte
noch unangenehm werden. Aber ich werde einfach einmal
abwarten, was der Kundendienst sagt.

Michael

Jorg.S...@nikocity.de

unread,
Aug 18, 2000, 3:00:00 AM8/18/00
to
Michael Eschner <michael...@chemie.tu-chemnitz.de> wrote:

[...]


> Danke für Deine Argumentationen, sie enthalten sehr viele
> Ideen auf die der Händler noch kommen könnte. Das könnte
> noch unangenehm werden. Aber ich werde einfach einmal
> abwarten, was der Kundendienst sagt.

Ich denke, um den Mangel läßt sich recht einfach herumarbeiten (falls
Du den Schrank gerne behalten möchtest). Dazu braucht es nur ein Stück
Holz mit einem passend großen Loch. Mit dem Stift, auf den
normalerweise das Einlagebrett gelegt wird, wird das Stück Holz in dem
Loch festgeklemmt, das unterhalb des versiegelten Lochs liegt. Die
Höhe des Stück Holzes muß nun gerade so sein, daß das Brett oben eben
aufliegt. Die Höhe selbst kann z.B. durch Filzeinlagen angepaßt
werden.

Wenn Du die Möbelfirma davon überzeugen kannst, Dir so ein Stück in
aus einem farblich passenden Stück Holz zu machen (sieht aber doch
sowieso niemand, da hinten und wohl von Kleidern verdeckt), wäre Dir
doch geholfen, oder?

Gruß,


Jörg Schuler.


0 new messages