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Fundsachen in der Schule

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Rolf Fuchs

unread,
Mar 14, 2013, 11:08:00 AM3/14/13
to
Hallo!

Wie sind Fundsachen (im wesentlichen Kleidungsstuecke, also nicht
unbedingt nur Dinge geringen Wertes) in der Schule korrekt zu handhaben?

Problem:
Die Sammelkisten quellen ueber, womit sich also die Frage "Wohin damit?"
stellt. Es kam die Idee auf, eine Auktion zugunsten der Schule
durchzufuehren. Das birgt aber etliches Konfliktpotential, da es
durchaus vorkommen kann, dass jemand dabei oder schlimmer noch spaeter
an einem Ersteigerer seine Sachen wiedererkennt und die Herausgabe fordert.

Da man an gefundenen Sachen kein Eigentum erwerben kann, waere derjenige
wohl sogar im Recht, wenngleich er sich bislang nicht gekuemmert hat.
Immerhin stehen die Kisten fuer jedermann zugaenglich bereit, damit
liegengebliebenes Zeug schnell wieder abgeholt werden kann.

Kann die Schule eine Art Verfallsdatum fuer die Anspruche erklaeren?
Oder existiert so etwas ohnehin? Oder fuehrt der Weg ausschliesslich
ueber Fundanzeige beim Fundbuero, fuer jeden Handschuh einzeln?

Dankbar fuer hilfreiche Gedanken

Rolf

Frank Hucklenbroich

unread,
Mar 14, 2013, 11:26:14 AM3/14/13
to
Am Thu, 14 Mar 2013 16:08:00 +0100 schrieb Rolf Fuchs:

> Hallo!
>
> Wie sind Fundsachen (im wesentlichen Kleidungsstuecke, also nicht
> unbedingt nur Dinge geringen Wertes) in der Schule korrekt zu handhaben?
>
> Problem:
> Die Sammelkisten quellen ueber, womit sich also die Frage "Wohin damit?"
> stellt. Es kam die Idee auf, eine Auktion zugunsten der Schule
> durchzufuehren. Das birgt aber etliches Konfliktpotential, da es
> durchaus vorkommen kann, dass jemand dabei oder schlimmer noch spaeter
> an einem Ersteigerer seine Sachen wiedererkennt und die Herausgabe fordert.

Wie wahrscheinlich ist das, wenn da nicht gerade ein Namensschildchen
eingenäht ist (und dann ließe sich der Besitzer ja finden)? Wenn ich mir
die Klamotten der Schüler so ansehe, dann sind immer bestimmte Sachen in
Mode. Ein paar gefundene Converse-Chucks oder eine Adidas-Sporthose da
einem bestimmten Besitzer zuzuordnen, dürfte schwierig werden.

Insofern wird auch kaum jemand wirksam die Herausgabe fordern können - wie
will er beweisen, daß dieses blaue Adidas T-Shirt ausgerechnet seines war?
Und warum hat er es vorher nicht aus der Grabbelkiste geholt, wenn er es
vermißt?

In der Praxis dürfte sich also das Problem kaum stellen.

Wobei sich gebrauchte Fundklamotten doch eh nicht versteigern lassen. Wer
will denn schon eine alte Sporthose ersteigern oder einen rechten Schuh?
Oder eine Wollmütze, die der Hausmeister im Gebüsch gefunden hat? Das
meiste taugt allenfalls noch für den Kleidersack.

> Da man an gefundenen Sachen kein Eigentum erwerben kann, waere derjenige
> wohl sogar im Recht, wenngleich er sich bislang nicht gekuemmert hat.
> Immerhin stehen die Kisten fuer jedermann zugaenglich bereit, damit
> liegengebliebenes Zeug schnell wieder abgeholt werden kann.
>
> Kann die Schule eine Art Verfallsdatum fuer die Anspruche erklaeren?

An der Schule meines Sohnes (Gymnasium in NRW) werde die Kisten zu
bestimmten Terminen (Elternsprechtag, Elternabend, Schulfest) extra nochmal
rausgestellt, damit auch die Eltern eine Chance haben, evtl. noch
Kleidungsstücke ihrer Kinder zu finden.

Was nach eine gewissen Zeit (halbes oder 1 Jahr?) nicht abgeholt wird ,
kommt dann weg. Soweit ich weiß irgendwie zu karitativen Zwecken
(Kleiderspende oder sowas).

> Oder existiert so etwas ohnehin? Oder fuehrt der Weg ausschliesslich
> ueber Fundanzeige beim Fundbuero, fuer jeden Handschuh einzeln?

Nein, sicher nicht.

Ich würde eine Frist setzen, und was dann nicht abgeholt wurde, kommt in
den Kleidersack. Aus die Maus.

Grüße,

Frank

Stefan Reuther

unread,
Mar 14, 2013, 1:19:50 PM3/14/13
to
Rolf Fuchs wrote:
> Wie sind Fundsachen (im wesentlichen Kleidungsstuecke, also nicht
> unbedingt nur Dinge geringen Wertes) in der Schule korrekt zu handhaben?
>
> Problem:
> Die Sammelkisten quellen ueber, womit sich also die Frage "Wohin damit?"
> stellt. Es kam die Idee auf, eine Auktion zugunsten der Schule
> durchzufuehren. Das birgt aber etliches Konfliktpotential, da es
> durchaus vorkommen kann, dass jemand dabei oder schlimmer noch spaeter
> an einem Ersteigerer seine Sachen wiedererkennt und die Herausgabe fordert.
>
> Da man an gefundenen Sachen kein Eigentum erwerben kann, waere derjenige
> wohl sogar im Recht, wenngleich er sich bislang nicht gekuemmert hat.

Klar kann man an gefundenen Sachen Eigentum erwerben.
BGB §973(1): "Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des
Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an
der Sache".

> Oder existiert so etwas ohnehin? Oder fuehrt der Weg ausschliesslich
> ueber Fundanzeige beim Fundbuero, fuer jeden Handschuh einzeln?

Im BGB ist immer die Rede von einer "zuständigen Behörde", bei der der
Fund angezeigt werden muss. Außerdem gibt es Sonderregeln für eine
"öffentliche Behörde", die nach gewisser Zeit selber versteigern darf
und dann auch irgendwann den Erlös der Gemeindekasse übergeben darf
(§978 ff.). Wäre also zu klären, ob die Schule eine solche öffentliche
Behörde ist.


Stefan

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Stefan Schmitz

unread,
Mar 14, 2013, 4:23:47 PM3/14/13
to
On 14 Mrz., 20:32, "Ralf . K u s m i e r z" <m...@privacy.invalid>
wrote:

> Wie in aller Welt kann jemand an einem Ort, an dem er sich
> üblicherweiser aufhält, Kleidungsstücke "verlieren"? Das muß doch
> auffallen, daß zu Hause etwas nicht mehr da ist, was vorher noch
> vorhanden war.

Alles, was man vorübergehend auszieht, kann man vergessen. Wenn man
ohne auf dem Heinweg gut klarkommt, fällt das auch nicht gleich auf.
Und wenn am nächsten Tag was anderes angezogen wird, bemerkt man den
Verlust erst nach einiger Zeit und weiß nicht mehr, wo das Teil
geblieben sein könnte.
Das gilt für Erwachsene. Kinder sind da noch gedankenloser.

Thomas Hochstein

unread,
Mar 14, 2013, 5:01:33 PM3/14/13
to
Rolf Fuchs schrieb:

> Wie sind Fundsachen (im wesentlichen Kleidungsstuecke, also nicht
> unbedingt nur Dinge geringen Wertes) in der Schule korrekt zu handhaben?

Wie sonst auch: ist der Verlierer, Eigentümer und auch ein sonstiger
Empfangsberechtigter unbekannt, ist der zuständigen Behörde der Fund
zu melden, wenn der Wert 10 EUR überschreitet, § 965 BGB.

> Problem:
> Die Sammelkisten quellen ueber, womit sich also die Frage "Wohin damit?"
> stellt.

In der Regel zum Fundbüro; die zuständigen Stellen sind
landesrechtlich geregelt.

> Es kam die Idee auf, eine Auktion zugunsten der Schule
> durchzufuehren. Das birgt aber etliches Konfliktpotential, da es
> durchaus vorkommen kann, dass jemand dabei oder schlimmer noch spaeter
> an einem Ersteigerer seine Sachen wiedererkennt und die Herausgabe fordert.

Es dürfte sich wohl auch als Unterschlagung, § 246 StGB, darstellen.

> Da man an gefundenen Sachen kein Eigentum erwerben kann, waere derjenige
> wohl sogar im Recht, wenngleich er sich bislang nicht gekuemmert hat.
> Immerhin stehen die Kisten fuer jedermann zugaenglich bereit, damit
> liegengebliebenes Zeug schnell wieder abgeholt werden kann.

Auch hier würde ich darüber nachdenken, ob denjenigen, der innerhalb
einer Institution eine Fundsache annimmt, nicht verpflichtet ist, sie
ordnungsgemäß zu verwahren, wenn er sie nicht an die zuständigen
Behörde abliefert, § 966 Abs. 1 BGB.

> Kann die Schule eine Art Verfallsdatum fuer die Anspruche erklaeren?
> Oder existiert so etwas ohnehin? Oder fuehrt der Weg ausschliesslich
> ueber Fundanzeige beim Fundbuero, fuer jeden Handschuh einzeln?

Nein, das kann man sicherlich auch summarisch machen.

Grüße,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
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gUnther nanonüm

unread,
Mar 14, 2013, 6:30:50 PM3/14/13
to

"Ralf . K u s m i e r z" <m...@privacy.invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:aqemv6...@mid.uni-berlin.de...

> Wie in aller Welt kann jemand an einem Ort, an dem er sich
> üblicherweiser aufhält, Kleidungsstücke "verlieren"? Das muß doch
> auffallen, daß zu Hause etwas nicht mehr da ist, was vorher noch
> vorhanden war. Und dann geht man eben am nächsten Tag danach auf die
> Suche.

Hi,
aha, der Herr ist kinderlos.
Und schon so alt, daß er "seine Kindheit" schon vergessen hat.
Oder mußte er denselben Rock mit den drei Schwestern reihum teilen?
Dann hätte er den wohl eher nicht irgendwo vergessen.

>
> Oder ist das Pack heutzutage wirklich so schwerbehindert, wie es sich
> darstellt?

eher schlau. Was "verlorengeht", gibts neu. Insbesondere wenn das
"wiederfinden" mit Nachteilen verbunden ist, wie "warum ist da ein Loch
drin?" oder "Du solltest doch nicht mit der guten Hose Fußball spielen.."
etc., für Kinder hört der Besitz auf, sobald sie etwas nichtmehr sehen. Und
fängt im Gegenzug an, sobald sie etwas sehen.

> Da muß mal ein bißchen Drill und Disziplin rein: Wenn dieses Dummvolk
> wirklich nicht in der Lage ist, auf seine Klamotten aufzupassen, dann
> muß es das eben reingeprügelt kriegen: Jede Fundsache hat drei Tage
> lang die Chance, von selbst wieder zu ihrem Besitzer heimzufinden (und
> der darf sich nicht etwa nach gusto bedienen und Erwünschtes zu Seinem
> zu erklräen, sondern hat hybsch plausibel zu machen, daß er Eigentümer
> einer Fundsache ist). Und wenn das nicht geschehen ist, dann darf die
> ganze Mannschaft im Block auf dem Hof antreten und erhält somit die
> Gelegenheit, in gemeinsamer Anstrengung dem vergeßlichen Verlierer
> wieder zu seinem Eigentum zu verhelfen.
>
> Das stärkt Bewußtsein und Aufmerksamkeit!

eher macht es verflixt viel Arbeit. Und wer schonmal soeinen
Schweinchenauftrieb organisieren half, träumt lieber Alp und Alb zusammen.

>
>> Dankbar fuer hilfreiche Gedanken
>
> Mir fehlt jegliches Verständnis.

Das sind wir von Dir gewohnt, also mach Dir nix draus. Kann nicht jeder
empathisch sein, wenigstens erkennt man Holzköpfe so leichter.

Es hatte durchaus seinen Grund, weshalb früher die Mütter den Namen in die
Klamotten nähten. Zu Zeiten gekaufter Billigklamotten entfällt das. Aber
dafür bist Du wiederum wohl zu jung.

--
mfg,
gUnther


Rupert Haselbeck

unread,
Mar 15, 2013, 1:20:01 AM3/15/13
to
Ludger Averborg schrieb:

> Frank Hucklenbroich wrote:
>>An der Schule meines Sohnes (Gymnasium in NRW) werde die Kisten zu
>>bestimmten Terminen (Elternsprechtag, Elternabend, Schulfest) extra
>>nochmal rausgestellt, damit auch die Eltern eine Chance haben, evtl. noch
>>Kleidungsstücke ihrer Kinder zu finden.
>
> Man hat keine Chance, in diesen Kisten was zu finden, ebensowenig in der
> Kiste mit den gefundenen Schlüsseln auf dem Fundbüro.

Das gilt aber doch nur dann, wenn man zu faul ist, zu suchen

> Wenn die Schule will, dass die Abholrate höher wird, müssen die Fundstücke
> schon so geordnet sein, dass das Wiederfinden erleichtert wird. Z. B.
> nicht eine Kiste, sondern eine pro Woche oder so. Ohne Mehrarbeit gehts
> allerdings nicht.

Warum soll die Schule die Arbeit derer übernehmen, die etwas verloren haben?

> Als Elternteil würde ich mir wünschen, dass ich auf der
> Webseite der Schule "Fundsachen" anklicken könnte und dann chronologisch
> durch die Bilder der einzelnen Fundgegenstände browsen könnte. Die
> Nachbargemeinde hat z. B. ein "virtuelles Fundbüro", zwar nicht mit
> Bildchen, aber mit detaillierter Beschreibung und passenden
> Suchfunktionen.

Die Schule wird sich dagegen wünschen, die Personalkosten hierfür nicht
aufwenden zu müssen.

MfG
Rupert

Armin Wolf

unread,
Mar 15, 2013, 3:13:15 AM3/15/13
to
"Rupert Haselbeck" <mein-re...@gmx.de> schrieb

> Warum soll die Schule die Arbeit derer übernehmen, die etwas verloren
> haben?

Schon mal auf die Idee gekommen, daß es für einen Schüler super-
peinlich ist, bei allen möglichen Stellen nachzufragen, bis er endlich
die ominöse Kiste gefunden hat?

Stellt Euch vor, es fehlt nach dem Schwimmunterricht die Unterhose...

Übrigens- oft hat nicht der Schüler seine Sachen verschlampt, sondern
"liebe Kameraden" haben den Inhalt der Sporttasche im Gebäude ver-
schleppt und der Geschädigte müßte nun petzen.
(Siehe Unterhose...)

Lösungsvorschlag:
Geringwertige Fundsachen werden an einer öffentlich zugänglichen Stelle
deponiert, wo jeder Schüler ohne Beobachtung suchen kann.

Von höherwertigen Gegenständen (Jacken, Schuhe) werden hier Fotos
angepinnt, so daß Diebstahl verhindert wird.

Zu Jahresende geht der Rest (Ausnahme hochwertige Dinge) zur Kleider-
spende.


Jens Müller

unread,
Mar 15, 2013, 5:02:43 AM3/15/13
to
Am 14.03.2013 20:32, schrieb Ralf . K u s m i e r z:
>> Problem:
>> >Die Sammelkisten quellen ueber, womit sich also die Frage "Wohin damit?"
>> >stellt.
> Wie in aller Welt kann jemand an einem Ort, an dem er sich
> üblicherweiser aufhält, Kleidungsstücke "verlieren"?

Üblicherweise verliert man die nicht, sondern die werden einem verloren.

Tolles Victim-Blaming, was Ihr hier betreibt.

Andreas H. Zappel

unread,
Mar 15, 2013, 8:08:08 AM3/15/13
to
"Ralf . K u s m i e r z" <m...@privacy.invalid> wrote:

>Wie in aller Welt kann jemand an einem Ort, an dem er sich
>üblicherweiser aufhält, Kleidungsstücke "verlieren"? Das muß doch
>auffallen, daß zu Hause etwas nicht mehr da ist, was vorher noch
>vorhanden war. Und dann geht man eben am nächsten Tag danach auf die
>Suche.

Frag einfach mal in einem Hotel nach was die an Fundstuecken so haben.
Das geht von Kleidung, ueber technische Geraete und vollen Koffern bis
zum Zahnersatz.

Und nach sechs Monaten wird das ganze dass verwertet oder vernichtet.

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
Mar 15, 2013, 8:13:18 AM3/15/13
to
Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:

>Wie sonst auch: ist der Verlierer, Eigentümer und auch ein sonstiger
>Empfangsberechtigter unbekannt, ist der zuständigen Behörde der Fund
>zu melden, wenn der Wert 10 EUR überschreitet, § 965 BGB.
>
>In der Regel zum Fundbüro; die zuständigen Stellen sind
>landesrechtlich geregelt.

Das gilt fuer Fundstuecke im oeffentlichen Bereich.
Fundstuecke in Firmen oder aehnlichem koennen auch in einem "internen
Fundbuero" gesammelt werden, als Beispiele kann man da z.B. die
Verkehrsunternehmen nehmen die alle Fundstuecke auf dem
Betriebsgelaende bzw. in den Fahrzeugen in einem eignen Fundbuero
sammeln. Auch Luftverkehrsgesellschaften oder Flughaefen haben eigene
Fundbueros. Hotels sammeln auch selber die Fundstuecke und das obwohl
dort die Besitzer oftmals bekannt sind.

Atschuess

Andreas
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Wolfgang May

unread,
Mar 15, 2013, 8:41:10 AM3/15/13
to
Andreas H. Zappel <az-del...@ch-is.net> wrote:
> Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>
>>Wie sonst auch: ist der Verlierer, Eigentümer und auch ein sonstiger
>>Empfangsberechtigter unbekannt, ist der zuständigen Behörde der Fund
>>zu melden, wenn der Wert 10 EUR überschreitet, § 965 BGB.
>>
>>In der Regel zum Fundbüro; die zuständigen Stellen sind
>>landesrechtlich geregelt.
>
> Das gilt fuer Fundstuecke im oeffentlichen Bereich.
> Fundstuecke in Firmen oder aehnlichem koennen auch in einem "internen
> Fundbuero" gesammelt werden, als Beispiele kann man da z.B. die
> Verkehrsunternehmen nehmen die alle Fundstuecke auf dem
> Betriebsgelaende bzw. in den Fahrzeugen in einem eignen Fundbuero
> sammeln.

Was IMHO eine ziemlich daemliche Loesung ist. Man weiss ja
ueblicherweise nicht, ob man (bzw ein Kind) etwas in der Schule, im
Bus/Strassenbahn, in einem Geschaeft, im Sportverein oder sonstwo
verloren/vergessen hat. Also muss man dann von Pontius zu Pilatus
dackeln in der Hoffnung, alle Moeglichkeiten abzudecken.
IMHO nachvollziehbar, dass viele Leute dann wegen einem Schirm,
Handschuhen oder sowas garnicht erst anfangen, lange herumzurennen,
und -wie im OP beschrieben- sich das Zeug dann an verschiedenen
Orten sammelt.

> Auch Luftverkehrsgesellschaften oder Flughaefen haben eigene
> Fundbueros.

Fuer Flughaefen IMHO noch relativ sinnvoll, weil oft Durchreisende
dort etwas verlieren, die mit der dazugehoerigen Stadt nichts zu tun
haben.

> Hotels sammeln auch selber die Fundstuecke und das obwohl
> dort die Besitzer oftmals bekannt sind.

Das finde ich in Zeiten von e-mail etwas assig. 'Ne Mail
"Sie haben ihren Rasierer vergessen" sollte IMHO schon drin sein.

Wolfgang

Frank Hucklenbroich

unread,
Mar 15, 2013, 9:41:32 AM3/15/13
to
Am Fri, 15 Mar 2013 13:08:08 +0100 schrieb Andreas H. Zappel:

> "Ralf . K u s m i e r z" <m...@privacy.invalid> wrote:
>
>>Wie in aller Welt kann jemand an einem Ort, an dem er sich
>>üblicherweiser aufhält, Kleidungsstücke "verlieren"? Das muß doch
>>auffallen, daß zu Hause etwas nicht mehr da ist, was vorher noch
>>vorhanden war. Und dann geht man eben am nächsten Tag danach auf die
>>Suche.
>
> Frag einfach mal in einem Hotel nach was die an Fundstuecken so haben.
> Das geht von Kleidung, ueber technische Geraete und vollen Koffern bis
> zum Zahnersatz.

Ich biete eine abmontierte Blaulichtbake von einem Polizeiauto. Gefunden in
einem Hotel, nachdem dort das britische Rugby-Junior-Nationalteam logiert
(und randaliert) hatte.

> Und nach sechs Monaten wird das ganze dass verwertet oder vernichtet.

Das Ding haben die Herren in grün selbst abgeholt. Wurde wohl schon an
einem Wagen vermißt ;-)

SCNR,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Mar 15, 2013, 9:44:01 AM3/15/13
to
Das hat auch noch einen anderen Hintergrund. Wenn der Gast sich nicht
meldet, könnte er einen Grund dafür haben. So will der männliche Messegast
vielleicht nicht unbedingt, daß man ihm den in seinem Zimmer gefundenen BH
nach Hause schickt. Könnte seine Frau evtl. nicht so toll finden.

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Mar 15, 2013, 9:48:10 AM3/15/13
to
Am Fri, 15 Mar 2013 13:13:18 +0100 schrieb Andreas H. Zappel:

> Das gilt fuer Fundstuecke im oeffentlichen Bereich.
> Fundstuecke in Firmen oder aehnlichem koennen auch in einem "internen
> Fundbuero" gesammelt werden, als Beispiele kann man da z.B. die
> Verkehrsunternehmen nehmen die alle Fundstuecke auf dem
> Betriebsgelaende bzw. in den Fahrzeugen in einem eignen Fundbuero
> sammeln.

Manchmal klappt es auch auf dem kleinen Dienstweg. Mein Sohn hatte vor ein
paar Jahren mal seine Sporttasche in einer Straßenbahn der KVB
stehengelassen, zum Glück war da ein Label mit Adresse und Rufnummer drin.
Wir bekamen dann einen Anruf von einem netten KVB-Fahrer, daß wir doch
bitte um eine bestimmte Uhrzeit zu "unserer" Endhaltestelle kommen sollten,
dann wäre er mit seiner Bahn und der Tasche drin wieder von seiner Runde
zurück. Hat dann auch geklappt. Prima Sache!

Grüße,

Frank

Stefan Schmitz

unread,
Mar 15, 2013, 10:58:06 AM3/15/13
to
On 15 Mrz., 13:41, m...@informatik.uni-goettingen.de (Wolfgang May)
wrote:
> Andreas H. Zappel <az-deletet...@ch-is.net> wrote:

> > Das gilt fuer Fundstuecke im oeffentlichen Bereich.
> > Fundstuecke in Firmen oder aehnlichem koennen auch in einem "internen
> > Fundbuero" gesammelt werden, als Beispiele kann man da z.B. die
> > Verkehrsunternehmen nehmen die alle Fundstuecke auf dem
> > Betriebsgelaende bzw. in den Fahrzeugen in einem eignen Fundbuero
> > sammeln.
>
> Was IMHO eine ziemlich daemliche Loesung ist. Man weiss ja
> ueblicherweise nicht, ob man (bzw ein Kind) etwas in der Schule, im
> Bus/Strassenbahn, in einem Geschaeft, im Sportverein oder sonstwo
> verloren/vergessen hat. Also muss man dann von Pontius zu Pilatus
> dackeln in der Hoffnung, alle Moeglichkeiten abzudecken.

Oft kann man aber rekonstruieren, wo man etwas verloren hat. Dann
fragt man üblicherweise genau dort nach. Und unter den dort
gesammelten Fundsachen kann man sein Ding viel leichter erkennen als
unter sämtlichen Fundsachen der gesamten Stadt. Mal davon abgesehen,
dass es einige Zeit dauert, bis etwas beim städtischen Fundbüro
landet, wenn es überhaupt dort ankommt.

> IMHO nachvollziehbar, dass viele Leute dann wegen einem Schirm,
> Handschuhen oder sowas garnicht erst anfangen, lange herumzurennen,

Den Aufwand, extra zum Fundbüro zu laufen, finde ich höher, als an den
Stellen nachzufragen, wo man sich regelmäßig aufhält.

> und -wie im OP beschrieben- sich das Zeug dann an verschiedenen
> Orten sammelt.

Ich möchte wetten, dass weniger abgeholt würde, wenn sich das Zeug mit
Verzögerung an nur einer Stelle sammelt.
Message has been deleted

Dirk Moebius

unread,
Mar 15, 2013, 2:35:27 PM3/15/13
to
On 3/15/13 10:02 , Jens Müller wrote:
> Am 14.03.2013 20:32, schrieb Ralf . K u s m i e r z:
>>> Problem:
>>> >Die Sammelkisten quellen ueber, womit sich also die Frage "Wohin
>>> damit?"
>>> >stellt.
>> Wie in aller Welt kann jemand an einem Ort, an dem er sich
>> üblicherweiser aufhält, Kleidungsstücke "verlieren"?
>
> Üblicherweise verliert man die nicht, sondern die werden einem verloren.
>

Ach, ich habe die meisten Turnbeutel selber irgendwo liegenlassen.

Dirk

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Thomas Hochstein

unread,
Mar 15, 2013, 5:46:40 PM3/15/13
to
Andreas H. Zappel schrieb:

> Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>> Wie sonst auch: ist der Verlierer, Eigentümer und auch ein sonstiger
>> Empfangsberechtigter unbekannt, ist der zuständigen Behörde der Fund
>> zu melden, wenn der Wert 10 EUR überschreitet, § 965 BGB.
>> In der Regel zum Fundbüro; die zuständigen Stellen sind
>> landesrechtlich geregelt.
>
> Das gilt fuer Fundstuecke im oeffentlichen Bereich.

Das gilt nach § 965 BGB allgemein. Fraglich kann das nur sein, wenn
die Sache in einem Bereich verloren wird, in dem ein genereller
Gewahrsamswille des Berechtigten anzunehmen ist. Dann würde ich aber
davon ausgehen, dass dann diesen Berechtigten die Pflichten des
Finders aus § 965 BGB treffen.

> Fundstuecke in Firmen oder aehnlichem koennen auch in einem "internen
> Fundbuero" gesammelt werden, als Beispiele kann man da z.B. die
> Verkehrsunternehmen nehmen die alle Fundstuecke auf dem
> Betriebsgelaende bzw. in den Fahrzeugen in einem eignen Fundbuero
> sammeln. Auch Luftverkehrsgesellschaften oder Flughaefen haben eigene
> Fundbueros. Hotels sammeln auch selber die Fundstuecke und das obwohl
> dort die Besitzer oftmals bekannt sind.

Dass das geschieht, ist unbestritten. Es ist ja auch unbestritten,
dass Schulen die Fundstücke sammeln, in öffentlich zugänglichen Kisten
lagern und dann nach einem gewissen Zeitraum entsorgen.

Die Frage ist nur, was davon auch rechtlich zulässig ist.

Andreas H. Zappel

unread,
Mar 16, 2013, 3:01:06 AM3/16/13
to
Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> wrote:

>> Frag einfach mal in einem Hotel nach was die an Fundstuecken so haben.
>> Das geht von Kleidung, ueber technische Geraete und vollen Koffern bis
>> zum Zahnersatz.
>
>Ich biete eine abmontierte Blaulichtbake von einem Polizeiauto. Gefunden in
>einem Hotel, nachdem dort das britische Rugby-Junior-Nationalteam logiert
>(und randaliert) hatte.

Nicht schlecht.

>> Und nach sechs Monaten wird das ganze dass verwertet oder vernichtet.
>
>Das Ding haben die Herren in grün selbst abgeholt. Wurde wohl schon an
>einem Wagen vermißt ;-)

Ach, die haben das wirklich gemerkt? <beg>

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
Mar 16, 2013, 3:14:08 AM3/16/13
to
"Ralf . K u s m i e r z" <m...@privacy.invalid> wrote:

>> Frag einfach mal in einem Hotel nach was die an Fundstuecken so haben.
>> Das geht von Kleidung, ueber technische Geraete und vollen Koffern bis
>> zum Zahnersatz.
>
>Ich frage Dich mal: Wie geht das?

Das fraegt sich mancher Hotelier.
(Bei mir hat mal einer seinen kompletten Koffer bei der Abreise
vergessen.)

>Es ist relativ leicht, etwas an solchen Orten zu vergessen - bevor ich
>ein Hotel verlasse, sehe ich doch lieber noch dreimal überall nach und
>hoffe, daß es auch wirklich überall war. Aber wie kann eine Fundsache

Du wohl auch.
Alleine in diesem Monat wurde ein Mobiltelefon und ein paar Tage
danach ein Ladegeraet vergessen - beides wurde abgeholt.

>dann im Hotel verbleiben?
>
>Entweder kann der Hotelier $Gegenstand einem Eigentümer zuordnen, oder

Sicher kann es dem Eigentuemer zugeordnet werden.
Jetzt stell Dir mal vor Du bist verheiratet und Deine Frau wiegt 150
kg.
Du bist auf einer Geschaeftsreise mit Deiner Sekretaerin, die Dir
durchaus zugetan ist und nur 55 kg Lebendgewicht auf die Waage bringt.
Jetzt nutzt Du die Gelegenheit bei der Geschaeftsreise ein
Doppelzimmer zu nehmen und die Dame vergisst ein paar zarte Dessous.
Die Dinge koennen dem Eigentuemer (Herr und Frau Ralf Kusmierz)
zugeordnet werden und es werden entweder die vergessenen Dinge an Dich
geschickt oder ein Schreiben in dem Du darauf hingewiesen wirst.
Deine Frau oeffnet das Paket oder das Schreiben ...
Nach ca. sechs Wochen wirst Du dann aus dem Krankenhaus entlassen. <g>

Deshalb wird das Hotel den Eigentuemer nicht benachrichtigen.
Im uebrigen gibt es Laender in denen kein Ausweis vorgelegt werden
muss. Und wenn steht im Pass z.B. keine Adresse.
Und in den Meldezettel der in manchen Laendern existiert kann man
eintragen was man will.
Die Zuordnung laeuft also teilweise ins Leere.

>> Und nach sechs Monaten wird das ganze dass verwertet oder vernichtet.
>
>Ob das mal so legal ist?

Das ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist.
(Einige Betriebe lassen es auch laenger liegen.)

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
Mar 16, 2013, 3:20:41 AM3/16/13
to
m...@informatik.uni-goettingen.de (Wolfgang May) wrote:

>> Hotels sammeln auch selber die Fundstuecke und das obwohl
>> dort die Besitzer oftmals bekannt sind.
>
>Das finde ich in Zeiten von e-mail etwas assig. 'Ne Mail
>"Sie haben ihren Rasierer vergessen" sollte IMHO schon drin sein.

Schau mal in meine Antwort an Ralf Kusmierz.
Ausserdem hat man nicht von jedem Kunden eine E-Mail Adresse (Manche
Reservierungssysteme gehen sehr restriktiv mit den Kundendaten um. Zum
einen wegen das Datenschutzes und zum anderenhoffen die den Kunden
damit bei sich zu binden.)
So eine Mail wuerde sich auch gut an eine Mailadrese einer Firma
machen, wenn es eine allgemeine Mail ist oder die der
Reisestelle/Sekretaerin.

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
Mar 16, 2013, 3:30:07 AM3/16/13
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:

>Oft kann man aber rekonstruieren, wo man etwas verloren hat. Dann
>fragt man üblicherweise genau dort nach. Und unter den dort
>gesammelten Fundsachen kann man sein Ding viel leichter erkennen als
>unter sämtlichen Fundsachen der gesamten Stadt. Mal davon abgesehen,
>dass es einige Zeit dauert, bis etwas beim städtischen Fundbüro
>landet, wenn es überhaupt dort ankommt.

Ein Bekannter hat mal (im Urlaub in England) ein Mobiltelefon gefunden
und wollte es beim Fundbuero abgeben. Dummerweise hat das Fundbuero
nur zwei Stunden am Tag offen, also ist er zur Polizei gegangen welche
ihn an das Fundbuero verwiesen hat.
Da er nur einen Tagesausflug in den Ort gemacht hatte blieben ihm nur
zwei Moeglichkeiten: Es wieder zu einer Fundsache machen oder
behalten.

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
Mar 16, 2013, 3:33:16 AM3/16/13
to
Warum soll so etwas nicht auch auf dem kleinen Dienstweg gehen?
Wenn etwas so sauber gekennzeichnet ist, ist das der einfachste Weg.

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
Mar 16, 2013, 3:37:30 AM3/16/13
to
Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:

>> Das gilt fuer Fundstuecke im oeffentlichen Bereich.
>
>Das gilt nach § 965 BGB allgemein. Fraglich kann das nur sein, wenn
>die Sache in einem Bereich verloren wird, in dem ein genereller
>Gewahrsamswille des Berechtigten anzunehmen ist. Dann würde ich aber
>davon ausgehen, dass dann diesen Berechtigten die Pflichten des
>Finders aus § 965 BGB treffen.

Das Fundbuero wuerde sich freuen von allen 2xx Hotels in Koeln ueber
jedes Fundstueck informiert zu werden. Das wuerden die personell gar
nicht mehr schaffen.

Atschuess

Andreas
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Rupert Haselbeck

unread,
Mar 16, 2013, 5:40:01 AM3/16/13
to
Andreas H. Zappel schrieb:

> Deshalb wird das Hotel den Eigentuemer nicht benachrichtigen.

Welch lobenswerte Rücksichtnahme :->

> Im uebrigen gibt es Laender in denen kein Ausweis vorgelegt werden
> muss. Und wenn steht im Pass z.B. keine Adresse.
> Und in den Meldezettel der in manchen Laendern existiert kann man
> eintragen was man will.
> Die Zuordnung laeuft also teilweise ins Leere.

Nur weil sie "teilweise ins Leere" laufen könnte, unterbleibt bereits der
Versuch?

>>> Und nach sechs Monaten wird das ganze dass verwertet oder vernichtet.
>>
>>Ob das mal so legal ist?
>
> Das ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist.
> (Einige Betriebe lassen es auch laenger liegen.)

Das nennt man dann aber wohl Unterschlagung, vor allem, wenn zuvor vergessen
wurde, den Fund der zuständigen Behörde anzuzeigen, weil erst mit der
Anzeige (welche, egal ob sie an den in einem Beherbungsbetrieb wohl
regelmäßig bekannten Eigentümer oder, falls der Eigentümer unbekannt ist und
der Wert der Fundsache mehr als 10 € beträgt, an die zuständige Behörde zu
richten ist, "unverzüglich" hätte erfolgen müssen, § 965 BGB), die Frist des
§973 I 1 BGB zu laufen beginnt.

MfG
Rupert

Oliver Jennrich

unread,
Mar 16, 2013, 5:46:16 AM3/16/13
to
Andreas H. Zappel <az-del...@ch-is.net> writes:

> Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
>
>>Oft kann man aber rekonstruieren, wo man etwas verloren hat. Dann
>>fragt man üblicherweise genau dort nach. Und unter den dort
>>gesammelten Fundsachen kann man sein Ding viel leichter erkennen als
>>unter sämtlichen Fundsachen der gesamten Stadt. Mal davon abgesehen,
>>dass es einige Zeit dauert, bis etwas beim städtischen Fundbüro
>>landet, wenn es überhaupt dort ankommt.
>
> Ein Bekannter hat mal (im Urlaub in England) ein Mobiltelefon gefunden
> und wollte es beim Fundbuero abgeben. Dummerweise hat das Fundbuero
> nur zwei Stunden am Tag offen, also ist er zur Polizei gegangen welche
> ihn an das Fundbuero verwiesen hat.

Andere Länder, andere Sitten. Mich haben die Polizisten auch nur komisch
angeschaut, als ich hier eine (gut gefüllte) Brieftasche zur Wache
getragen habe, die offenbar vom Autodach gerutscht war und auf dem
Radweg liegen geblieben war.

Aber immerhin haben sie sich darum gekümmert, nachdem ich angedeutet
habe (s.u.)...

> Da er nur einen Tagesausflug in den Ort gemacht hatte blieben ihm nur
> zwei Moeglichkeiten: Es wieder zu einer Fundsache machen oder
> behalten.

Ersteres. Und zwar in der Polizeiwache. Das war auch meine Problemlösung
- den Jungs anzubieten, dass ich die Brieftasche gleich wieder auf ihrem
Tresen verliere.

--
Space - The final frontier

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 16, 2013, 5:50:01 AM3/16/13
to
Andreas H. Zappel schrieb:

> Das Fundbuero wuerde sich freuen von allen 2xx Hotels in Koeln ueber
> jedes Fundstueck informiert zu werden. Das wuerden die personell gar
> nicht mehr schaffen.

Die Frage, ob die zuständige Behörde ("das Fundbüro") sich freut, ihren
gesetzlichen Aufgaben nachzukommen, ist für die Beurteilung des
Sachverhaltes als Straftat nicht wirklich von Bedeutung

MfG
Rupert

Wolfgang May

unread,
Mar 16, 2013, 6:13:34 AM3/16/13
to
Andreas H. Zappel <az-del...@ch-is.net> wrote:
> m...@informatik.uni-goettingen.de (Wolfgang May) wrote:
>
>>> Hotels sammeln auch selber die Fundstuecke und das obwohl
>>> dort die Besitzer oftmals bekannt sind.
>>
>>Das finde ich in Zeiten von e-mail etwas assig. 'Ne Mail
>>"Sie haben ihren Rasierer vergessen" sollte IMHO schon drin sein.
>
> Schau mal in meine Antwort an Ralf Kusmierz.

Deren Antwort IMHO sehr unprofessionell ist. In den allermeisten
Faellen (Rasierer, Handy-Ladegeraet, Jacke, ...) duerfte es voellig
eindeutig sein, dass der Besitzer sich ueber eine Benachrichtigung
freuen wuerde.

Man kann natuerlich immer wieder Einzelfaelle konstruieren, in denen
das nicht der Fall ist.

> Ausserdem hat man nicht von jedem Kunden eine E-Mail Adresse (Manche
> Reservierungssysteme gehen sehr restriktiv mit den Kundendaten um. Zum
> einen wegen das Datenschutzes und zum anderenhoffen die den Kunden
> damit bei sich zu binden.)

Inwiefern bindet man einen Kunden, indem man seine e-mail-Adresse nicht
nutzen kann?
Im Gegenteil: ich bekomme regelmaessig Werbung via e-mail von Hotels,
wo ich irgendwann mal per Internet gebucht habe.
Meistens kann man auch auf dem Formular, das man bei Ankunft ausfuellt,
die e-mail-Adresse angeben. Ich tue dies ueblicherweise, weil ich eben
auch hoffen wuerde, dass man mich im Fall einer liegengebliebenen
Sache benachrichtigen koennte.

> So eine Mail wuerde sich auch gut an eine Mailadrese einer Firma
> machen, wenn es eine allgemeine Mail ist oder die der
> Reisestelle/

Bei welchen Firmen ist das ueblich? Oberhalb des einfachen Monteurs
hat da jeder eine personalisierte Adresse.
Im Normalfall laesst sich auch mit einem Blick feststellen, ob die Adresse
persoenlich ist oder nicht.

> Sekretaerin.

Diese waere im Zweifelsfall durchaus dafuer zustaendig, die Rueckholung
des von Cheffe vergessenen Laptopnetzteils abzuwickeln.

Wolfgang

Gerrit Brodmann

unread,
Mar 16, 2013, 8:50:50 AM3/16/13
to
"Ralf . K u s m i e r z" <m...@privacy.invalid> wrote:

>
>Oder ist das Pack heutzutage wirklich so schwerbehindert, wie es sich
>darstellt?

Ja, der Anteil der rechtsradikal Denkenden hat in den letzten Jahren
zugenommen...

Jens Müller

unread,
Mar 16, 2013, 9:11:37 AM3/16/13
to
Am 15.03.2013 15:58, schrieb Stefan Schmitz:
> Den Aufwand, extra zum Fundb�ro zu laufen, finde ich h�her, als an den
> Stellen nachzufragen, wo man sich regelm��ig aufh�lt.

Am einfachsten d�rfte sein, im entsprechenden Online-Service des
Fundb�ros nachzuschauen ...

Gru�, Jens

Dirk Moebius

unread,
Mar 16, 2013, 9:50:30 AM3/16/13
to
On 3/15/13 20:17 , Ralf . K u s m i e r z wrote:
> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, Dirk Moebius schrieb:
>
>>>> Wie in aller Welt kann jemand an einem Ort, an dem er sich
>>>> �blicherweiser aufh�lt, Kleidungsst�cke "verlieren"?
>>> �blicherweise verliert man die nicht, sondern die werden einem verloren.
>> Ach, ich habe die meisten Turnbeutel selber irgendwo liegenlassen.
>
> Und nicht zur�ckgeholt?

von wo? von "irgendwo"?

Echt, ich haette nur selten sagen koennen, wo sie mir abhanden kamen.
Anderes war viel wichtiger zu dieser Zeit.

--
If I steal your bicycle you have to take the bus,
but if I just copy it, there�s one for each of us.

http://questioncopyright.org/minute_memes/copying_is_not_theft

Dirk Moebius

unread,
Mar 16, 2013, 9:53:44 AM3/16/13
to
On 3/16/13 08:14 , Andreas H. Zappel wrote:
> "Ralf . K u s m i e r z" <m...@privacy.invalid> wrote:
>
>>> Frag einfach mal in einem Hotel nach was die an Fundstuecken so haben.
>>> Das geht von Kleidung, ueber technische Geraete und vollen Koffern bis
>>> zum Zahnersatz.
>>
>> Ich frage Dich mal: Wie geht das?
>
> Das fraegt sich mancher Hotelier.
> (Bei mir hat mal einer seinen kompletten Koffer bei der Abreise
> vergessen.)
>
>> Es ist relativ leicht, etwas an solchen Orten zu vergessen - bevor ich
>> ein Hotel verlasse, sehe ich doch lieber noch dreimal �berall nach und
>> hoffe, da� es auch wirklich �berall war. Aber wie kann eine Fundsache
>
> Du wohl auch.
> Alleine in diesem Monat wurde ein Mobiltelefon und ein paar Tage
> danach ein Ladegeraet vergessen - beides wurde abgeholt.

Teilweise ist es sicher auch eine Frage des Aufwands.

Ich hab auch schon mal was in einem Hotel liegenlassen - grade bei einem
Ladegeraet waere die Frage die, ob es sich ueberhaupt lohnt, nochmal
hunderte km zu fahren, nur um das abzuholen.

Aus einem Hotel in Rostock hab ich mir mal was nachschicken lassen, das
waren dann allein Portokosten von 12 Euro.

Dirk
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Dirk Moebius

unread,
Mar 16, 2013, 11:19:30 AM3/16/13
to
On 3/16/13 15:51 , Ralf . K u s m i e r z wrote:
> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, Dirk Moebius schrieb:
>
>>>> Ach, ich habe die meisten Turnbeutel selber irgendwo liegenlassen.
>>> Und nicht zur�ckgeholt?
>> von wo? von "irgendwo"?
>
> Genau.
>
>> Echt, ich haette nur selten sagen koennen, wo sie mir abhanden kamen.
>
> Eigenartig. So viele "Irgendwos" sollte es eigntlich nicht geben.
>
>> Anderes war viel wichtiger zu dieser Zeit.
>
> Als eigene Turnsachen?
>
> Da kommen wir also der Sache schon n�her.

Ja, klar.

Meine Eltern sahen das damals auch anders. :-)

Stefan Schmitz

unread,
Mar 16, 2013, 2:20:55 PM3/16/13
to
On 16 Mrz., 14:11, Jens Müller <usenet-03-2...@tessarakt.de> wrote:
> Am 15.03.2013 15:58, schrieb Stefan Schmitz:
>
> > Den Aufwand, extra zum Fundbüro zu laufen, finde ich höher, als an den
> > Stellen nachzufragen, wo man sich regelmäßig aufhält.
>
> Am einfachsten dürfte sein, im entsprechenden Online-Service des
> Fundbüros nachzuschauen ...

Wenn es den denn gibt, steht da 50 mal "Handy Nokia" oder ähnlich
nichtssagende Beschreibungen. Um herauszufinden, ob mein Modell x in
Farbe y mit Zubehör z dabei ist, müsste ich doch alle vor Ort
durchsehen.

Stefan Schmitz

unread,
Mar 16, 2013, 2:30:56 PM3/16/13
to
On 15 Mrz., 22:46, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
> Andreas H. Zappel schrieb:

> > Fundstuecke in Firmen oder aehnlichem koennen auch in einem "internen
> > Fundbuero" gesammelt werden, als Beispiele kann man da z.B. die
> > Verkehrsunternehmen nehmen die alle Fundstuecke auf dem
> > Betriebsgelaende bzw. in den Fahrzeugen in einem eignen Fundbuero
> > sammeln. Auch Luftverkehrsgesellschaften oder Flughaefen haben eigene
> > Fundbueros. Hotels sammeln auch selber die Fundstuecke und das obwohl
> > dort die Besitzer oftmals bekannt sind.
>
> Dass das geschieht, ist unbestritten. Es ist ja auch unbestritten,
> dass Schulen die Fundstücke sammeln, in öffentlich zugänglichen Kisten
> lagern und dann nach einem gewissen Zeitraum entsorgen.
>
> Die Frage ist nur, was davon auch rechtlich zulässig ist.

Was zählt denn für dich als öffentliche Behörde im Sinne von § 978
BGB? Dass ein Flughafen als dem öffentlichen Verkehr dienende
Verkehrsanstalt so verfahren darf, steht ja wohl außer Frage.

Und wenn schon Behörden ihre eigenen Fundbüros haben, erwartet man
sowas auch bei größeren Firmen.
Message has been deleted

Andreas H. Zappel

unread,
Mar 17, 2013, 7:18:48 AM3/17/13
to
"Ralf . K u s m i e r z" <m...@privacy.invalid> wrote:

>Faule Ausrede. Der Inhalt des Schreibens (Mail, SMS...) k�nnte
>schlicht lauten, da� sich der Betreffende wegen einer Fundsache melden
>m�ge. Und wenn das dann die hypertrophe Frau ist, die f�r ihre
>ungetreue bessere H�lfte nachfragt - sellawie.

Wobei ich mich jetzt frage ob da nicht irgendwelche Kollisionen mit
dem Datenschutz entstehen koennen.

>Au�erdem: So blond kann die Sekret�rin doch gar nicht sein, da� *ihr*
>nicht auff�llt, da� ihre Dessous nicht komplett sind...

So blond kann ein Kunde doch nicht sein das er nicht merkt das er mit
einem Koffer anreist und ohne einem Koffer abreist - und doch ist
genau so etwas schon passiert.

>> Im uebrigen gibt es Laender in denen kein Ausweis vorgelegt werden
>> muss. Und wenn steht im Pass z.B. keine Adresse.
>> Und in den Meldezettel der in manchen Laendern existiert kann man
>> eintragen was man will.
>> Die Zuordnung laeuft also teilweise ins Leere.
>
>Und deswegen versucht man es erst gar nicht, obwohl es meistens ginge,
>ja? Ich habe eine wenig schmeichelhafte Bezeichnung daf�r.

Faulheit?

>Regelm��ig hat der Unterbringungsbetrieb die Gesch�ftsadresse, denn
>auf die wird die Rechnung ausgestellt. Und daf�r eine
>Kontaktm�glichkeit herauszufinden ist in Internetzeiten ein
>Knopfdruck.

Es soll auch privat Reisende geben.

>>>> Und nach sechs Monaten wird das ganze dass verwertet oder vernichtet.
>>> Ob das mal so legal ist?
>> Das ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist.
>
>Wer ist zur Aufbewahrung verpflichtet? Und wieso ist der zust�ndigen
>Beh�rde kein solcher Fund anzuzeigen?

Ist ein vergessener Gegenstand im Hotel eine Fundsache nach BGB?

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
Mar 17, 2013, 7:19:47 AM3/17/13
to
Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:

>> Im uebrigen gibt es Laender in denen kein Ausweis vorgelegt werden
>> muss. Und wenn steht im Pass z.B. keine Adresse.
>> Und in den Meldezettel der in manchen Laendern existiert kann man
>> eintragen was man will.
>> Die Zuordnung laeuft also teilweise ins Leere.
>
>Nur weil sie "teilweise ins Leere" laufen k�nnte, unterbleibt bereits der
>Versuch?

Bei vielen Hotels wohl ja.

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
Mar 17, 2013, 7:21:11 AM3/17/13
to
Dirk Moebius <dirk.nosp...@gmx.de> wrote:

>> Alleine in diesem Monat wurde ein Mobiltelefon und ein paar Tage
>> danach ein Ladegeraet vergessen - beides wurde abgeholt.
>
>Teilweise ist es sicher auch eine Frage des Aufwands.
>
>Ich hab auch schon mal was in einem Hotel liegenlassen - grade bei einem
>Ladegeraet waere die Frage die, ob es sich ueberhaupt lohnt, nochmal
>hunderte km zu fahren, nur um das abzuholen.
>
>Aus einem Hotel in Rostock hab ich mir mal was nachschicken lassen, das
>waren dann allein Portokosten von 12 Euro.

Und hast Du dann auch das Hotel angerufen und Dich beschwert?
Denn genau das ist mir auch schon passiert obwohl ich den Kunden
schriftlich darauf aufmerksam machte.

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
Mar 17, 2013, 7:22:43 AM3/17/13
to
Oliver Jennrich <oliver....@gmx.net> wrote:

>> Ein Bekannter hat mal (im Urlaub in England) ein Mobiltelefon gefunden
>> und wollte es beim Fundbuero abgeben. Dummerweise hat das Fundbuero
>> nur zwei Stunden am Tag offen, also ist er zur Polizei gegangen welche
>> ihn an das Fundbuero verwiesen hat.
>
>Andere L�nder, andere Sitten. Mich haben die Polizisten auch nur komisch
>angeschaut, als ich hier eine (gut gef�llte) Brieftasche zur Wache
>getragen habe, die offenbar vom Autodach gerutscht war und auf dem
>Radweg liegen geblieben war.
>
>Aber immerhin haben sie sich darum gek�mmert, nachdem ich angedeutet
>habe (s.u.)...
>
>> Da er nur einen Tagesausflug in den Ort gemacht hatte blieben ihm nur
>> zwei Moeglichkeiten: Es wieder zu einer Fundsache machen oder
>> behalten.
>
>Ersteres. Und zwar in der Polizeiwache. Das war auch meine Probleml�sung
>- den Jungs anzubieten, dass ich die Brieftasche gleich wieder auf ihrem
>Tresen verliere.

Der Bekannte hat das Telefon dann vor die Tuer der wache gelegt.

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
Mar 17, 2013, 7:30:03 AM3/17/13
to
m...@informatik.uni-goettingen.de (Wolfgang May) wrote:

>Deren Antwort IMHO sehr unprofessionell ist. In den allermeisten
>Faellen (Rasierer, Handy-Ladegeraet, Jacke, ...) duerfte es voellig
>eindeutig sein, dass der Besitzer sich ueber eine Benachrichtigung
>freuen wuerde.

Was die meisten Kollegen aber nicht machen.

>Man kann natuerlich immer wieder Einzelfaelle konstruieren, in denen
>das nicht der Fall ist.

Ob diese Einzelfaelle wirklich solche sind bezweifel ich doch - und
konstruieren braucht man leider auch nichts.

>> Ausserdem hat man nicht von jedem Kunden eine E-Mail Adresse (Manche
>> Reservierungssysteme gehen sehr restriktiv mit den Kundendaten um. Zum
>> einen wegen das Datenschutzes und zum anderenhoffen die den Kunden
>> damit bei sich zu binden.)
>
>Inwiefern bindet man einen Kunden, indem man seine e-mail-Adresse nicht
>nutzen kann?

Die Systeme hoffen den Kunden an sich zu binden und untersagen dem
Hotel die Mailadresse zu nutzen.
Was IMHO Quatsch ist.

>Meistens kann man auch auf dem Formular, das man bei Ankunft ausfuellt,
>die e-mail-Adresse angeben. Ich tue dies ueblicherweise, weil ich eben
>auch hoffen wuerde, dass man mich im Fall einer liegengebliebenen
>Sache benachrichtigen koennte.

Aus rechtlicher Hinsicht darf dies aber nicht im Zusammenhang mit den
laut Meldevorschriften zu erhebenden Daten geschehen.
Diese Bereiche sollten klar getrennt sein.

>> So eine Mail wuerde sich auch gut an eine Mailadrese einer Firma
>> machen, wenn es eine allgemeine Mail ist oder die der
>> Reisestelle/
>
>Bei welchen Firmen ist das ueblich? Oberhalb des einfachen Monteurs
>hat da jeder eine personalisierte Adresse.

Nur werden Buchungen eben ueber eine zentrale Reisestelle gemacht.

>Im Normalfall laesst sich auch mit einem Blick feststellen, ob die Adresse
>persoenlich ist oder nicht.

Nur kann man nicht feststellen ob der/die Absender/in nun die
Reisestelle ist oder die Sekretaerin.

>> Sekretaerin.
>
>Diese waere im Zweifelsfall durchaus dafuer zustaendig, die Rueckholung
>des von Cheffe vergessenen Laptopnetzteils abzuwickeln.

Ja.

Atschuess

Andreas

Dirk Moebius

unread,
Mar 17, 2013, 7:49:24 AM3/17/13
to
On 3/17/13 12:21 , Andreas H. Zappel wrote:
> Dirk Moebius <dirk.nosp...@gmx.de> wrote:
>
>>> Alleine in diesem Monat wurde ein Mobiltelefon und ein paar Tage
>>> danach ein Ladegeraet vergessen - beides wurde abgeholt.
>>
>> Teilweise ist es sicher auch eine Frage des Aufwands.
>>
>> Ich hab auch schon mal was in einem Hotel liegenlassen - grade bei einem
>> Ladegeraet waere die Frage die, ob es sich ueberhaupt lohnt, nochmal
>> hunderte km zu fahren, nur um das abzuholen.
>>
>> Aus einem Hotel in Rostock hab ich mir mal was nachschicken lassen, das
>> waren dann allein Portokosten von 12 Euro.
>
> Und hast Du dann auch das Hotel angerufen und Dich beschwert?

Nein, das hatten sie mir am Telefon so angekuendigt - Wobei es sicher
nettere, also billigere Moeglichkeiten gegeben haette.

Aber das laesst mich eben ueberlegen, ob ich mir nicht fuer ein Viertel
dieses Preises einfach ein neues Netzteil aus Hongkong schicken lasse...
Message has been deleted

Helmut Richter

unread,
Mar 17, 2013, 8:54:55 AM3/17/13
to
On Sun, 17 Mar 2013, Martin Gerdes wrote:

> Wir sind hier nicht im juristischen Seminar,

Nicht?

> sondern in der wirklichen
> Welt, wo es einen Unterschied gibt zwischen geschriebenem und gelebtem
> Recht.

Und in der wirklichen Welt ist das Problem, jeden gefundenen Gegenstand dem
Verlierer wenigstens dann zur�ckzugeben, wenn er -- was eher die Ausnahme ist
-- sich um die Wiedererlangung bem�ht, schlicht nicht allgemein l�sbar. Geht
alles �ber ein zentrales Fundb�ro, am besten ein weltweites f�r den Fall, dass
jemand nach einer Weltreise etwas vermisst, ist das genau so unrealistisch wie
dass man vom Verlierer verlangt, alle Betriebe und Verkehrsunternehmen
abzuklappern, wo es liegengeblieben sein k�nnte. Was jetzt in der Praxis
abl�uft, ist ein Kompromiss: Man fragt bei einem vergessenen Rasierer im
Hotel, bei h�herwertigen Gegenst�nden auf zwei drei Fundb�ros und gibt sonst
auf. Irgendwo vern�nftig obwohl im Einzelfall unbefriedigend.

--
Helmut Richter

Thomas Hochstein

unread,
Mar 17, 2013, 8:44:28 AM3/17/13
to
Andreas H. Zappel schrieb:

> Das Fundbuero wuerde sich freuen von allen 2xx Hotels in Koeln ueber
> jedes Fundstueck informiert zu werden. Das wuerden die personell gar
> nicht mehr schaffen.

Das �ndert die Rechtslage allerdings nicht.

Thomas Hochstein

unread,
Mar 17, 2013, 8:44:28 AM3/17/13
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Was zählt denn für dich als öffentliche Behörde im Sinne von § 978
> BGB? Dass ein Flughafen als dem öffentlichen Verkehr dienende
> Verkehrsanstalt so verfahren darf, steht ja wohl außer Frage.

Die Reichweite des Behördenbegriffes ist fraglich, insbesondere, ob
auch Schulen und ähnliche Einrichtungen davon erfasst sind. Wäre das
so, müssten sie die Fundsachen aber gesichert verwahren und dürften
sie allenfalls nach entsprechender Ankündigung öffentlich versteigern,
nicht aber sie einfach entsorgen.

> Und wenn schon Behörden ihre eigenen Fundbüros haben, erwartet man
> sowas auch bei größeren Firmen.

Für größere Firmen besteht aber eben gerade keine gesetzliche
Sonderregelung.

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Mar 17, 2013, 11:17:28 AM3/17/13
to
Martin Gerdes schrieb:

> Aber auch im heutigen Rechtsgebrauch gilt nach wie vor die alte Regel:
> "Wo kein Kl�ger ist, da ist auch kein Richter."

Der Kl�ger findet sich erfahrungsgem�� gerade an der Schule dann doch
recht schnell.

Stefan Schmitz

unread,
Mar 17, 2013, 12:47:07 PM3/17/13
to
On 17 Mrz., 13:44, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
> Stefan Schmitz schrieb:

> > Und wenn schon Behörden ihre eigenen Fundbüros haben, erwartet man
> > sowas auch bei größeren Firmen.
>
> Für größere Firmen besteht aber eben gerade keine gesetzliche
> Sonderregelung.

Welchen Sinn hat denn überhaupt die Sonderregelung für Behörden? Ich
sehe da keinen Unterschied, der eine unterschiedliche Rechtslage
rechtfertigt.

Und wen in einer Firma könnte man drankriegen, wenn eine Meldung beim
kommunalen Fundbüro unterbleibt? Den Finder (weil er sich an
unzuständiger Stelle gemeldet hat), den Geschäftsführer oder den
Fundsachenbeauftragten?

Thomas Hochstein

unread,
Mar 17, 2013, 3:48:34 PM3/17/13
to
Stefan Schmitz schrieb:

> On 17 Mrz., 13:44, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>> F�r gr��ere Firmen besteht aber eben gerade keine gesetzliche
>> Sonderregelung.
>
> Welchen Sinn hat denn �berhaupt die Sonderregelung f�r Beh�rden? Ich
> sehe da keinen Unterschied, der eine unterschiedliche Rechtslage
> rechtfertigt.

Der Unterschied liegt darin, dass staatliche Stellen aufgrund ihrer
Bindung an Recht und Gesetz und der daraus resultierenden (bzw.
anzunehmenden ...) besonderen Gesetzestreue eine h�here Gew�hr f�r die
Rechte des Empfangsberechtigten bieten als Firmen oder andere private
Institutionen.

> Und wen in einer Firma k�nnte man drankriegen, wenn eine Meldung beim
> kommunalen Fundb�ro unterbleibt? Den Finder (weil er sich an
> unzust�ndiger Stelle gemeldet hat), den Gesch�ftsf�hrer oder den
> Fundsachenbeauftragten?

Das h�ngt davon ab, ob man eine Verpflichtung des Finders annimmt, den
Fund der zust�ndigen Beh�rde zu melden (die er dann verletzt), oder ob
man aufgrund eines generellen Gewahrsamswillen des Berechtigten davon
ausgeht, dass dieser der Finder i.S. der Fundvorschriften ist. Im
ersteren Fall tr�fe das Verschulden den Finder, im zweiten Falle den
Berechtigten (also den Inhaber) oder den, den er entsprechend
beauftragt hat.

Gr��e,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Andreas H. Zappel

unread,
Mar 18, 2013, 2:51:48 AM3/18/13
to
Dirk Moebius <dirk.nosp...@gmx.de> wrote:

>Nein, das hatten sie mir am Telefon so angekuendigt - Wobei es sicher
>nettere, also billigere Moeglichkeiten gegeben haette.

Und dann kommt der Kunde und behauptet, das Teil nicht erhalten zu
haben weil es als Warensendung oder Paeckchen verschickt wurde.
Sicher gibt es heute guenstigere Versandunternehmen, aber welchen
Aufwand muss das Hotel betriben um einen solchen zu nutzen. Also
welcher Paketshop liegt am naechsten.

Atschuess

Andreas

Stefan Schmitz

unread,
Mar 18, 2013, 1:05:48 PM3/18/13
to
On 18 Mrz., 07:51, Andreas H. Zappel <az-deletet...@ch-is.net> wrote:
Um für ein Paket 12 Euro auszugeben, muss man aber schon einen
besonders teuren Versender auswählen.

Martin Bienwald

unread,
Mar 18, 2013, 1:16:21 PM3/18/13
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:

> Um für ein Paket 12 Euro auszugeben, muss man aber schon einen
> besonders teuren Versender auswählen.

Nein, wieso? 5-6 Euro für das eigentliche Paketporto, 1-2 Euro für eine
brauchbare Verpackung. 4-6 Euro für den Arbeitsaufwand (und den muß das
Hotel realistischerweise auch berechnen) sind nicht wirklich unrealistisch.

Oder man läßt den Paketdienst abholen, dann wird der Arbeitsaufwand geringer
und das Porto höher. Dürfte sich am Ende nicht viel nehmen.

... Martin

Andreas H. Zappel

unread,
Mar 19, 2013, 3:26:07 AM3/19/13
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:

>Um f�r ein Paket 12 Euro auszugeben, muss man aber schon einen
>besonders teuren Versender ausw�hlen.

Nein. Wenn das Paket unfrei verschickt wird kommt das hin.
Und zwar ohne irgendwelchen Kosten f�r die Verpackung.

Atschuess

Andreas

Stefan Schmitz

unread,
Mar 19, 2013, 10:40:14 AM3/19/13
to
On 19 Mrz., 08:26, Andreas H. Zappel <az-deletet...@ch-is.net> wrote:
> Stefan Schmitz <s...@gmx.de> wrote:
> >Um für ein Paket 12 Euro auszugeben, muss man aber schon einen
> >besonders teuren Versender auswählen.
>
> Nein. Wenn das Paket unfrei verschickt wird kommt das hin.
> Und zwar ohne irgendwelchen Kosten für die Verpackung.

Dirk schrieb, dass er die 12 Euro allein fürs Porto zahlen musste.
Daraufhin meintest du, bei geringerem Porto würde der Nachweis fehlen.
Unfrei ist nicht die einzige Versandform mit Nachweis, aber so
ziemlich die teuerste.

Dirk Moebius

unread,
Mar 19, 2013, 4:20:16 PM3/19/13
to
On 3/18/13 07:51 , Andreas H. Zappel wrote:
> Dirk Moebius <dirk.nosp...@gmx.de> wrote:
>
>> Nein, das hatten sie mir am Telefon so angekuendigt - Wobei es sicher
>> nettere, also billigere Moeglichkeiten gegeben haette.
>
> Und dann kommt der Kunde und behauptet, das Teil nicht erhalten zu
> haben weil es als Warensendung oder Paeckchen verschickt wurde.

Alte Dienstleistungsregel:
Du kannst Dir aussuchen, wie Du es falsch machen willst.

Dirk Moebius

unread,
Mar 19, 2013, 4:20:50 PM3/19/13
to
On 3/18/13 18:05 , Stefan Schmitz wrote:
> On 18 Mrz., 07:51, Andreas H. Zappel <az-deletet...@ch-is.net> wrote:
>> Dirk Moebius <dirk.nospam.moeb...@gmx.de> wrote:
>>> Nein, das hatten sie mir am Telefon so angekuendigt - Wobei es sicher
>>> nettere, also billigere Moeglichkeiten gegeben haette.
>>
>> Und dann kommt der Kunde und behauptet, das Teil nicht erhalten zu
>> haben weil es als Warensendung oder Paeckchen verschickt wurde.
>> Sicher gibt es heute guenstigere Versandunternehmen, aber welchen
>> Aufwand muss das Hotel betriben um einen solchen zu nutzen. Also
>> welcher Paketshop liegt am naechsten.
>
> Um f�r ein Paket 12 Euro auszugeben, muss man aber schon einen
> besonders teuren Versender ausw�hlen.

Nee nee, Porto zahlt Empfaenger. Das kommt schon hin.

Andreas H. Zappel

unread,
Mar 20, 2013, 1:25:25 AM3/20/13
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:

>> >Um f�r ein Paket 12 Euro auszugeben, muss man aber schon einen
>> >besonders teuren Versender ausw�hlen.
>> Nein. Wenn das Paket unfrei verschickt wird kommt das hin.
>> Und zwar ohne irgendwelchen Kosten f�r die Verpackung.
>
>Dirk schrieb, dass er die 12 Euro allein f�rs Porto zahlen musste.
>Daraufhin meintest du, bei geringerem Porto w�rde der Nachweis fehlen.
>Unfrei ist nicht die einzige Versandform mit Nachweis, aber so
>ziemlich die teuerste.

Und auch die bei, der das Hotel keine Probleme hat an das Geld fuer
die Versandkosten zu kommen.

Der Kunde kann je gerne einen Dienst beauftragen der das Paket im
Hotel abholt wenn er einen kennt der preiswerter ist.

Atschuess

Andreas

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 20, 2013, 2:44:42 AM3/20/13
to
Am 20.03.2013 06:25, schrieb Andreas H. Zappel:
> Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
>> Unfrei ist nicht die einzige Versandform mit Nachweis, aber so
>> ziemlich die teuerste.
>
> Und auch die bei, der das Hotel keine Probleme hat an das Geld fuer
> die Versandkosten zu kommen.
>
> Der Kunde kann je gerne einen Dienst beauftragen der das Paket im
> Hotel abholt wenn er einen kennt der preiswerter ist.

Diese Verfahrensweise hat jedenfalls f�r den Kunden dann auch den
Vorteil, da� die Entscheidung, n�chstes Mal ein anderes Haus zu w�hlen,
leicht f�llt.

MfG
Rupert

Stefan Schmitz

unread,
Mar 20, 2013, 11:59:34 AM3/20/13
to
On 19 Mrz., 21:20, Dirk Moebius <dirk.nospam.moeb...@gmx.de> wrote:

> Nee nee, Porto zahlt Empfaenger. Das kommt schon hin.

Das haben sie dir so angekündigt, und dein Angebot einer
Vorabüberweisung des normalen Portos abgelehnt?

Dirk Moebius

unread,
Mar 20, 2013, 4:10:35 PM3/20/13
to
On 3/20/13 16:59 , Stefan Schmitz wrote:
> On 19 Mrz., 21:20, Dirk Moebius <dirk.nospam.moeb...@gmx.de> wrote:
>
>> Nee nee, Porto zahlt Empfaenger. Das kommt schon hin.
>
> Das haben sie dir so angek�ndigt, und dein Angebot einer
> Vorab�berweisung des normalen Portos abgelehnt?

Dieses Angebot gab es nicht, ich hab einfach "mcht mal" gesagt.
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