Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Einleitung von Drainagewasser in die Kanalisation

225 views
Skip to first unread message

Paul Pilz

unread,
Sep 24, 2002, 3:27:15 PM9/24/02
to
Hallo an alle!

Folgendes Problem stelle ich erneut zur Diskussion, nachdem ichs vor
ca. nem halben Jahr schonmal in d.s.r.wohnen ohne Erfolg probiert
hatte. Vielleicht wars damals die falsche Newsgroup oder ich finde
heute jemanden, den es interessiert :-) Deswegen auch das
crossposting. Followup-To gesetzt nach de.soc.recht.misc!

Nehmen wir an, eine Doppelhaushälfte wurde vor ca. drei Jahren von
einem Bauträger gekauft. Kurz nach dem Einzug drang Wasser in den
Keller, worauf eine Drainage nachträglich eingebaut wurde. Um das
Wasser vom Haus wegzuleiten wurde in einer Ecke des Gartens ein
Versickerungsschacht gesetzt, in den das Drainagewasser fliessen kann.

Das Problem ist nun, daß bei längerer feuchter Witterung das Wasser in
diesem Schacht nicht versickert, da die wasserführenden Schichten
gesättigt sind. Als Lösung des Problems wurde nun eine Tauchpumpe mit
Schwimmer installiert, die ab einem kritischen Wasserstand das
zusätzlich anfallende Wasser in den Abwasserkanal abpumpt. Die Menge
dieses Abwassers wird über Zähler gemessen und muß bezahlt werden.

Wie muß man nun vorgehen, um die entstehenden Kosten ansetzen zu
können, da die vom Bauträger als Verursacher getragen werden müssen?
Ich denke mal, daß über zwei oder drei Jahre der Mittelwert gebildet
werden sollte und dann auf die Lebensdauer des Hauses hochgerechnet
wird. Oder wie macht man das? Gibt es für solche Streitfälle
vielleicht eine Faustformel? Wie lange wird üblicherweise die
Lebensdauer eines Hauses angesetzt? Genauso fallen Kosten für Strom
an. Eine Möglichkeit ist natürlich auch noch, daß der Bauträger jedes
Jahr die konkreten Kosten bezahlt. Ist das sinnvoll oder seht Ihr hier
Fallstricke?

Außerdem kann die Pumpe ja auch defekt werden. Hierin liegt also auch
noch ein Kostenrisiko.

Wäre nett, wenn jemand hierzu was sagen könnte.

MfG, Paul Pilz

Followup-To gesetzt nach de.soc.recht.misc!

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Sep 24, 2002, 4:31:37 PM9/24/02
to

Paul Pilz schrieb:


> Die Menge
> dieses Abwassers wird über Zähler gemessen und muß bezahlt werden.

Was soll der Quatsch? Das ist doch kein dreckiges Abwasser, das in der
Kläranlage (_dafür_ zahlt man nämlich Abwassergebühren) gereinigt werden
muß, sondern Regenwasser, das im Gegenteil sogar durch die Erdschichten
vorgereinigt ist. Sind die Beamten Deiner Gemeinde völlig merkbefreit
und hast Du auch einen Zähler im Fallrohr der Dachrinne?

> Wäre nett, wenn jemand hierzu was sagen könnte.

Sorry, daß ich ansonsten nichts dazu sagen kann.


Gruß, Garfield

--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------

Paul Pilz

unread,
Sep 24, 2002, 5:33:52 PM9/24/02
to
Hallo Garfield!


On Tue, 24 Sep 2002 21:31:37 +0100, Ralf 'Garfield' Pysny
<septe...@rasender-killer.de> wrote:


>Paul Pilz schrieb:
>
>
>> Die Menge
>> dieses Abwassers wird über Zähler gemessen und muß bezahlt werden.
>
>Was soll der Quatsch? Das ist doch kein dreckiges Abwasser, das in der
>Kläranlage (_dafür_ zahlt man nämlich Abwassergebühren) gereinigt werden
>muß, sondern Regenwasser, das im Gegenteil sogar durch die Erdschichten
>vorgereinigt ist. Sind die Beamten Deiner Gemeinde völlig merkbefreit
>und hast Du auch einen Zähler im Fallrohr der Dachrinne?

Da musst Du Dir mal die Abwasser-Satzung Deiner Gemeinde durchlesen.
Ich bin mir relativ sicher, daß das überall (in Deutschland) so ist.
Für versiegelte Flächen (also auch das, was durch die Dachrinne
entsorgt wird) zahlt man eben entsprechend der qm-Zahl. Das "saubere"
Abwasser muß zwar nicht arg gereinigt werden, sorgt aber in den
Kläranlagen für Probleme (und damit Kosten) durch Verdünnung.

Falls Du in Miete wohnst, fällt Dir der Betrag in der NK-Abrechnung
vielleicht gar nicht auf (weil relativ niedrig bei vielen
Mietparteien) oder er ist vielleicht in einem Gesamtbetrag Abwasser
drin. Bevor ich mir das Haus gekauft hatte, wußte ich auch nicht
davon.

>> Wäre nett, wenn jemand hierzu was sagen könnte.
>
>Sorry, daß ich ansonsten nichts dazu sagen kann.

Schade :-(

Trotzdem viele Grüße, Paul

Steffen P.

unread,
Sep 24, 2002, 9:04:55 PM9/24/02
to
Ralf 'Garfield' Pysny schrieb:

> Was soll der Quatsch? Das ist doch kein dreckiges Abwasser, das in der
> Kläranlage (_dafür_ zahlt man nämlich Abwassergebühren) gereinigt werden
> muß, sondern Regenwasser, das im Gegenteil sogar durch die Erdschichten
> vorgereinigt ist. Sind die Beamten Deiner Gemeinde völlig merkbefreit
> und hast Du auch einen Zähler im Fallrohr der Dachrinne?

[ ] Du kennst dich aus.

Für Niederschlagswasser ist praktisch überall Abwassergebühr zu
entrichten. Allerdings wird praktischerweise kein Zähler in die
Dachrinne gebaut sondern ein Quadratmeterpreis entsprechend
durchschnittlicher Regenmenge der betreffenden Gegend festgesetzt.

In manchen Fällen (wie zum Bsp. hier bei uns /grmpf/) ist es glattweg
sogar *verboten*, Niederschlagswasser in die Kanalisation einzuleiten.

Es gibt sogar Leute, die führen einen Prozeß gegen den Abwasserverband
um wenigstens 10% des anfallenden Regenwassers einleiten zu dürfen, da
sonst unverhältnismäßig hohe (Um)Baukosten enstehen würden.

Steffen

--
Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte wo kämen wir hin, und niemand
ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen...

Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen der Belustigung des Lesers.

chris schultz

unread,
Sep 25, 2002, 2:08:01 AM9/25/02
to
Paul Pilz <paul...@gmx.de> wrote in message news:<gke1pukchv38gftc9...@4ax.com>...

> Das Problem ist nun, daß bei längerer feuchter Witterung das Wasser in
> diesem Schacht nicht versickert, da die wasserführenden Schichten
> gesättigt sind. Als Lösung des Problems wurde nun eine Tauchpumpe mit
> Schwimmer installiert, die ab einem kritischen Wasserstand das
> zusätzlich anfallende Wasser in den Abwasserkanal abpumpt. Die Menge
> dieses Abwassers wird über Zähler gemessen und muß bezahlt werden.
>
> Wie muß man nun vorgehen, um die entstehenden Kosten ansetzen zu
> können, da die vom Bauträger als Verursacher getragen werden müssen?
> Ich denke mal, daß über zwei oder drei Jahre der Mittelwert gebildet
> werden sollte und dann auf die Lebensdauer des Hauses hochgerechnet
> wird. Oder wie macht man das? Gibt es für solche Streitfälle
> vielleicht eine Faustformel? Wie lange wird üblicherweise die
> Lebensdauer eines Hauses angesetzt? Genauso fallen Kosten für Strom
> an. Eine Möglichkeit ist natürlich auch noch, daß der Bauträger jedes
> Jahr die konkreten Kosten bezahlt. Ist das sinnvoll oder seht Ihr hier
> Fallstricke?
> Außerdem kann die Pumpe ja auch defekt werden. Hierin liegt also auch
> noch ein Kostenrisiko.

Hallo,
ich kenne einen ähnlichen Fall, in dem ein Rigolensystem wegen
mangelhafter Bodenbeschaffenheit(Versickerungsfähigkeit) nicht
eingebaut werden konnte (das sollte das Niederschlagswasser des Daches
auf dem Grundstück versickern lassen und Abwassergebühren sparen).
Ein Einklagen der "nicht gesparten Abwassergebühren" scheiterte.
Grundtenor war, dass diese Art Versickerung keine (wesentliche)
zugesicherte Eigenschaft war (den Bauträger und Internet Links gibts
per Email auf Wunsch)

Das halte ich auch für korrekt.
Denn Du beschreibst den Auslöser als "Wasser im Keller". Das ist hier
m.E. der Haken (oder besser : der Mangel) und nicht das Versickern des
Wassers auf dem Grundstück.
Wenn eine Drainage eingebaut wurde, empfiehlt es sich meines Erachtens
bei weitem eher, das Wasser in einer Zisterne aufzufangen und es für
die Gartenbewässerung zu verwenden. Dann entfallen auch sämtliche
weitere Kosten für Zähler u.ä..
Ein Einleiten in die Kanalisation wird in keiner mir bekannten
Gemeinde gern gesehen, weil es nur das wirklich dreckige Abwasser
unnötig vermehrt.
Aber wie gesagt, Dein Bauträger bekämpft m.E. eher ein Symptom statt
der Ursache.

Chris

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Sep 25, 2002, 3:58:41 AM9/25/02
to

"Steffen P." schrieb:

> [ ] Du kennst dich aus.

Stimmt. Ich bin noch in der Bauphase und zahle also noch keine
Abwassergebühren (bei uns wird nach Abschluß der Bauarbeiten pauschal
5m³ verrechnet).



> Für Niederschlagswasser ist praktisch überall Abwassergebühr zu
> entrichten. Allerdings wird praktischerweise kein Zähler in die
> Dachrinne gebaut sondern ein Quadratmeterpreis entsprechend
> durchschnittlicher Regenmenge der betreffenden Gegend festgesetzt.

Wieder was gelernt. Mir wurde vor Baubeginn gesagt, daß in neu
angelegten Siedlungen immer mehr dazu übergegangen wird, ein separates
Abwasserrohr für Regenwasser zu verlegen, das an der Kläranlage
vorbeigeleitet wird. Ich baue zwar in einer älteren Straße, habe aber
bereits die Abflüsse von der Regenrinne und dem restlichen Haus separat
nach außen geführt, so daß sie erst kurz vor der Grundstücksgrenze in
ein gemeinsames Rohr münden. Falls also irgendwann in dieser Straße das
neue Kanalisationssystem verlegt wird, kann ich den Anschluß problemlos
ändern.

Jens Müller

unread,
Sep 25, 2002, 5:28:33 AM9/25/02
to

"Ralf 'Garfield' Pysny" <septe...@rasender-killer.de> schrieb:

> > Die Menge
> > dieses Abwassers wird über Zähler gemessen und muß bezahlt werden.
>
> Was soll der Quatsch? Das ist doch kein dreckiges Abwasser, das in der
> Kläranlage (_dafür_ zahlt man nämlich Abwassergebühren) gereinigt werden
> muß, sondern Regenwasser, das im Gegenteil sogar durch die Erdschichten
> vorgereinigt ist. Sind die Beamten Deiner Gemeinde völlig merkbefreit
> und hast Du auch einen Zähler im Fallrohr der Dachrinne?

Er selber wäre der merkbefreite, denn warum pumpt er es in die
Abwasserleitung, wenn es in den Regenwasserkanal gehört?

Jens Müller

unread,
Sep 25, 2002, 5:30:05 AM9/25/02
to

"Ralf 'Garfield' Pysny" <septe...@rasender-killer.de> schrieb:

> Wieder was gelernt. Mir wurde vor Baubeginn gesagt, daß in neu


> angelegten Siedlungen immer mehr dazu übergegangen wird, ein separates
> Abwasserrohr für Regenwasser zu verlegen, das an der Kläranlage
> vorbeigeleitet wird.

Das Haus von meinen Eltern liegt nicht gerade in einer "neu angelegten
Siedlung", sondern ist 20 Jahre alt. So alt ist auch etwa die Siedlung.

Und da gibt es definitiv einen Regenwasserkanal.


Klaus Horstmann

unread,
Sep 25, 2002, 6:58:13 AM9/25/02
to
Hi Ralf,

On Wed, 25 Sep 2002 08:58:41 +0100, Ralf 'Garfield' Pysny
<septe...@rasender-killer.de> wrote:

>Wieder was gelernt. Mir wurde vor Baubeginn gesagt, daß in neu
>angelegten Siedlungen immer mehr dazu übergegangen wird, ein separates
>Abwasserrohr für Regenwasser zu verlegen, das an der Kläranlage
>vorbeigeleitet wird.

Das hängt i.d.R. nicht davon ab, ob neu gebaut wird, sondern was an
Sielen in der Straße vorhanden ist - ist's ein Mischsiel, hast Du
Schmutz- und Regenwasser zusammen, gibt's getrennte Siele, so ist auch
deine Installation getrennt zu führen.

BTW: Im Grunde ist's auch bei den Gebühren nicht nur eine
Abwassergebühr sondern eine "Sielgebühr". Nicht nur die Reinigung von
Schmutzwasser kostet deine Gemeinde Geld, sondern auch die Errichtung
und Unterhaltung von Sielen und dafür nimmt sie halt die Gebühren.
Diese entfallen grundsätzlich bei der Einleitung in öffentliche Siele.

Gruß aus Hamburg
Klaus

Jens Simmich

unread,
Sep 25, 2002, 1:48:49 PM9/25/02
to
"Jens Müller" <je...@unfaehig.de> schrieb:

Es gibt aber nicht überall ein getrennte Abwasser-/Regenwassernetz.
Vielerorts läuft beides in dieselbe Kanalisation.

Gruß
Jens

Paul Pilz

unread,
Sep 25, 2002, 5:26:21 PM9/25/02
to
On Wed, 25 Sep 2002 11:28:33 +0200, "Jens Müller" <je...@unfaehig.de>
wrote:

Ups, wieder was dazugelernt. Es ist natürlich an die Regenrinne
angeschlossen worden, vom Bauträger. Daß es da verschiedene Siele gibt
hab ich allerdings nicht gewußt!

Trotzdem hab ich immer noch mein ursprüngliches Problem...

Viele Grüße, Paul

Paul Pilz

unread,
Sep 29, 2002, 8:00:28 AM9/29/02
to
Hallo Christian,

erstmal Entschuldigung für die späte Antwort!

On 24 Sep 2002 23:08:01 -0700, christian...@gmx.net (chris
schultz) wrote:

>Hallo,
>ich kenne einen ähnlichen Fall, in dem ein Rigolensystem wegen
>mangelhafter Bodenbeschaffenheit(Versickerungsfähigkeit) nicht
>eingebaut werden konnte (das sollte das Niederschlagswasser des Daches
>auf dem Grundstück versickern lassen und Abwassergebühren sparen).
>Ein Einklagen der "nicht gesparten Abwassergebühren" scheiterte.
>Grundtenor war, dass diese Art Versickerung keine (wesentliche)
>zugesicherte Eigenschaft war (den Bauträger und Internet Links gibts
>per Email auf Wunsch)

Die Links interessieren mich schon.

Dieser Fall ist mit meinem nicht wirklich vergleichbar, finde ich.
Denn ein trockener Keller ist bei mir eine zugesicherte Eigenschaft.
Und die kann der Bauträger ohne die Einleitung in den Kanal _nicht_
gewährleisten!


>Das halte ich auch für korrekt.
>Denn Du beschreibst den Auslöser als "Wasser im Keller". Das ist hier
>m.E. der Haken (oder besser : der Mangel) und nicht das Versickern des
>Wassers auf dem Grundstück.

Der trockene Keller ist aber ohne das Versickern (oder Einleiten in
den Kanal) nicht zu erreichen...

>Wenn eine Drainage eingebaut wurde, empfiehlt es sich meines Erachtens
>bei weitem eher, das Wasser in einer Zisterne aufzufangen und es für
>die Gartenbewässerung zu verwenden. Dann entfallen auch sämtliche
>weitere Kosten für Zähler u.ä..

Wenn die voll ist, muß das weitere Wasser aber auch noch irgendwo hin.

>Ein Einleiten in die Kanalisation wird in keiner mir bekannten
>Gemeinde gern gesehen, weil es nur das wirklich dreckige Abwasser
>unnötig vermehrt.
>Aber wie gesagt, Dein Bauträger bekämpft m.E. eher ein Symptom statt
>der Ursache.

Der Bauträger meint, daß die Genehmigung kein Problem wäre und ich
hoffe, daß er die Einleitungskosten durch eine einmalige Ablösung
tilgen kann.

Ein weiteres Problem ist auch noch, daß es sich dabei um ein
Doppelhaus handelt, das Drainagewasser aber bei uns in den Kanal
geleitet wird. Der Nachbar ist also auch noch irgendwie involviert.

Vielen Dank für Deine Meinung, viele Grüße,

Paul

P.S.: F'up-to beachten!

chris schultz

unread,
Oct 2, 2002, 8:27:25 AM10/2/02
to
Paul Pilz <paul...@gmx.de> wrote in message news:<u1mdpug9jad3hltj8...@4ax.com>...
> Hallo Christian,

> Die Links interessieren mich schon.
Sollten als Mail eingetroffen sein.

> Dieser Fall ist mit meinem nicht wirklich vergleichbar, finde ich.
> Denn ein trockener Keller ist bei mir eine zugesicherte Eigenschaft.
> Und die kann der Bauträger ohne die Einleitung in den Kanal _nicht_
> gewährleisten!

> Der trockene Keller ist aber ohne das Versickern (oder Einleiten in
> den Kanal) nicht zu erreichen...

Warum nicht ?
Das Wasser kommt von Aussen und das hat einen Grund. Entweder drückt
Grundwasser nach oben oder der Boden ist nicht ausreichend
versickerungsfähig. Die Bauart des Kellers muss den örtlichen
Bodenverhältnissen entsprechen. Stichwort : Baugrundgutachten ! Das
wäre sonst so als würdest Du über einem undichten Dach einen
Regenschirm befestigen oder in angeblich windstillen Gegenden eine
Zeltplane statt Tonpfannen für die Eindeckung verwenden...:-)
Was ist denn der Keller für eine Bauart ? Hat der Bauträger die
Errichtung einer Weissen Wanne in Erwägung gezogen ?

> >Wenn eine Drainage eingebaut wurde, empfiehlt es sich meines Erachtens

> >bei weitem eher, das Wasser in einer Zisterne aufzufangen...


> Wenn die voll ist, muß das weitere Wasser aber auch noch irgendwo hin.

Du kannst es auf dem Grundstück versickern lassen (allerdings vom Haus
weg...)
Rechne doch zuerst mal aus, was da wirklich an Litern anfällt (besorg
Dir die durchschnittliche Menge in mm/m² vom örtlichen Wetterdienst).

> Der Bauträger meint, daß die Genehmigung kein Problem wäre und ich
> hoffe, daß er die Einleitungskosten durch eine einmalige Ablösung
> tilgen kann.

Ich würde das lassen. Ich nehme aus Deinen Schilderungen an, Dass Du
in Deiner Gemeinde noch eine Abwassersatzung "Alten" Typs hast, die
Oberflächenniederschlagswasser nicht besonders berücksichtigt oder
grundsätzlich die Einleitung zunächst verweigert. Die werden nach und
nach umgestellt (je dichter die Bebauung und je weniger die
Versickerungsfähige Oberfläche wird), was zu einer Anhebung der
Hebesätze führt. Du zahlst dann für *jeden* Quadratmeter Oberfläche,
der Wasser für die Kanalisation aufnimmt und nicht etwa nach Menge!
Du kannst ferner mal nach Gemeinden (im Ruhrgebiet z.B.) im Internet
suchen, die ihre Abwasserleitungen an Amerikanische Firmen (!)
veräußert haben, die den maroden Mist von der Steuer absetzen
können... (Das ist kein Scherz...)
Was da auf Dich zukommen könnte ist also ein wenig unklar...

Der Ablösebetrag ist demnach zukünftig weitestgehend unbekannt. Ich
könnte mir allenfalls einen Vertrag mit dem Bauträger mit einer
Gleitklausel vorstellen (er kann ja zunächst für mehrere Jahre im
voraus zahlen)

> Ein weiteres Problem ist auch noch, daß es sich dabei um ein
> Doppelhaus handelt, das Drainagewasser aber bei uns in den Kanal
> geleitet wird. Der Nachbar ist also auch noch irgendwie involviert.

Hat der einen trockenen Keller ? Wenn ja : Warum :-) ?
Noch so eine Unbekannte. Die Dimensionierung der (gemeinsamen) Leitung
kann also von Eurer Einleitung abhängen. Ist die Leitung dafür
ausgelegt ? Wie sind die Instandhaltungskosten für die Leitung
geregelt ?

Entschuldige, aber das klingt alles so als wolltest Du Dich voreilig
auf eine vom Bauträger "ganz uneigennützig" angebotene Entschädigung
einlassen, dessen Schadenstragweite eigentlich (oder vielleicht nur
Dir...) noch ganz schön unbekannt ist. (Oder Du schreibst uns nicht
alles ;-) )

Chris

0 new messages