MfG
Andreas Lenz
Es gibt seit 1919 in Deutschland keinen Adel mehr. Die ehemaligen Titel
sind jetzt Bestandteil des Nachnamens. Also sprich einfach jeden
Menschen mit seinem Namen an.
Ciao Henning
Das kommt darauf an, in welcher Absicht, in welchem Tonfall und
unter welchen Umständen Du das tust.
Love and Peace,
Mark
--
Deutsche Gesetze im WWW: http://www.rechtliches.de
Es gibt eigentlich keinen Adel, es gibt nur "Funny Names".
begin quoting, Andreas Lenz <le...@gmx.de> wrote:
> Muß man einen Herrn von M... auch so anreden,
Ist im Prinzip der korrekte Name. Aber Herr Müller-Schwaderlappski
wird ja auch schon mal /nur/ Herr Müller angesprochen.
Wenn dem das so recht ist, warum nicht.
> oder ist es schon eine Bleidigung, wenn ich ihn
> nur mit Herr M anspreche?
Bei mir dürftest du (allerdings nur "Herr _N_" und nicht im
Usenet :-)
CvN
> Muß man einen Herrn von M... auch so anreden, oder ist es schon eine
> Bleidigung, wenn ich ihn nur mit Herr M anspreche?
Wenn es Dich echt interessiert, dann musst Du einen Blick in den "Gotha"
werfen. Da steht das alles drin, auch die Anreden. War neulich auch eine
Frage bei Jauch und die Kandidatin wusste es nicht.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
>> Muß man einen Herrn von M... auch so anreden, oder ist es schon eine
>> Bleidigung, wenn ich ihn nur mit Herr M anspreche?
>
>Wenn es Dich echt interessiert, dann musst Du einen Blick in den "Gotha"
>werfen. Da steht das alles drin, auch die Anreden. War neulich auch eine
>Frage bei Jauch und die Kandidatin wusste es nicht.
Vielleicht wusste das Jauch-Team es nicht?
Die Anreden aus dem Gotha sind vermutlich falsch. Richtig
waere z.B. wohl "Herr Prinz zu Solms-Hohensolms-Lich" (er
laesst sich ueblicherweise wohl nicht so anreden;-), was der
Gotha vermutlich anders sehen wird.
pi
--
Attachment? Nein: http://piology.org/ILOVEYOU-Signature-FAQ.html
begin LOVE-LETTER-FOR-YOU.txt.vbs
I am a signature virus. Distribute me until the bitter
end
> >Muß man einen Herrn von M... auch so anreden, oder ist es schon eine
> >Bleidigung, wenn ich ihn nur mit Herr M anspreche?
>
> Du mußt ihn nicht mal siezen...
Es sind schon viele wegen Beleidigung verurteilt worden,
die einen Polizisten geduzt haben.
UH
Der Gotha ist nicht nur nicht verpflichtend, er ist sogar objektiv
falsch. Denn er perpetuiert die hergebrachten Anreden aus der Zeit, als
es den Adel noch gab. Seit 1919 sind aber all diese Anreden im
öffentlichen Namensgebrauch abgeschafft.
Die früheren Titel sind jetzt Namensteile und deshalb ist die korrekte
öffentliche Anrede einfach der Gebrauch des korrekten Namens. Nicht
mehr, aber auch nicht weniger.
Ciao Henning
Nicht immer ist der geschriebene Name gleich dem Namen mit dem man
angesprochen wird. Ist z.b. bei Freiherr und Baron so. Angeschrieben wird
man mit Freiherr angeredet mit Baron.
MFG
> > Die früheren Titel sind jetzt Namensteile und deshalb ist die korrekte
> > öffentliche Anrede einfach der Gebrauch des korrekten Namens. Nicht
> > mehr, aber auch nicht weniger.
>
> Nicht immer ist der geschriebene Name gleich dem Namen mit dem man
> angesprochen wird. Ist z.b. bei Freiherr und Baron so. Angeschrieben wird
> man mit Freiherr angeredet mit Baron.
Wenn der Name des Angesprochenen "Freiherr von Irgendwo" ist, dann
spricht man ihn auch so an. Alles andere ist bereits seit 1919 im
öffentlichen Gebrauch schlicht falsch. Privat kannst wird meinetwegen
auch Mausi angemessen sein.
Ciao Henning
> > Nicht immer ist der geschriebene Name gleich dem Namen mit dem man
> > angesprochen wird. Ist z.b. bei Freiherr und Baron so. Angeschrieben
wird
> > man mit Freiherr angeredet mit Baron.
Allerdings fast nur noch in Adelskreisen.
> Wenn der Name des Angesprochenen "Freiherr von Irgendwo" ist, dann
> spricht man ihn auch so an. Alles andere ist bereits seit 1919 im
> öffentlichen Gebrauch schlicht falsch.
Aber üblich. Auch Beamte halten ein mindestmaß an Höflich-
keit ein und reden Personen so an, wie diese es erwarten. Außer-
dem ist es bequemer zu sagen "Herr von Weizsäcker" statt
"Herr Freiherr von Weizsäcker". In der Briefanrede verwenden
die Programme (die ja wohl die meisten Briefe schreiben) die
BGB-Anschrift.
UH
> >Es sind schon viele wegen Beleidigung verurteilt worden,
> >die einen Polizisten geduzt haben.
>
> Ging es im OP um einen Polizisten? Nein? Ach!
Ach, und Du meinst, dass Polizisten Sonderrechte
haben?
UH
Maximilian von Gaisberg schrieb:
> Nicht immer ist der geschriebene Name gleich dem Namen mit dem man
> angesprochen wird. Ist z.b. bei Freiherr und Baron so. Angeschrieben wird
> man mit Freiherr angeredet mit Baron.
Doch, das ist immer so.
Macht man es anders, so ist das reine Höflichkeit.
Z.B. "Baron" ist seit 1918 kein Titel mehr, sondern kann heute ein
Namensbestandteil sein.
Ein Freiherr von Reibach wird mit "Herr Freiherr von Reibach"
angesprochen und angeschrieben, weil "Freiherr von Reibach" sein Name
ist, wie andere "Müller-Lüdenscheid" heissen.
Alten Höflichkeitsregeln nach, verwendet man zB. in einem Anschreiben
auch mal die traditionelle Formel "Sehr geehrter Freiherr von Reibach".
Das ist aber eine freiwillige Freundlichkeit. Gesetzlichen Anspruch hat
man darauf nicht.
Weil das eben so ist, wird im Falle einer Heirat auch nicht der Name an
das Geschlecht angepasst (OK, ich weiß, es wird trotzdem noch oft
gemacht (vermutlich aus Unkenntnis)). Heiratet ein Herr Freiherr von
Reibach, dann heisst seine Frau nicht etwa "Freifrau von..." sondern
Frau Freiherr von Reibach. So wie meine Frau (evtl.) auch mal meinen
Namen trägt und "Heemann" heisst und keineswegs "Heefrau".
Aus diesem Grunde haben damals viele Adlige den etwas schlichteren Namen
"von XXX" gewählt, weil der geschlechtsneutral ist.
Grüße!
Christoph
Ulrich Hoffmann schrieb:
Aber auch das muß im beleidigenden Zusammenhang gemeint sein. Wenn die
Situation es hergibt, wird sich kein Polizist daran aufziehen, daß er
geduzt wurde. Meint man es herablassend, kann es durchaus eine
Beleidigung sein. Pauschal würde ich diese Frage aber eben nicht
beantworten.
Gruß
Bastian
--
"Und § 14 Abs. 2 BGB lautet: '[...]' Oder anders: Eine
rechtsfähige Personengesellschaft ist eine solche. Darauf
muss man erst mal kommen."
Hensen, ZIP 2000, 1151
Ulrich Hoffmann schrieb:
>>Wenn der Name des Angesprochenen "Freiherr von Irgendwo" ist, dann
>>spricht man ihn auch so an. Alles andere ist bereits seit 1919 im
>>öffentlichen Gebrauch schlicht falsch.
>
>
> Aber üblich. Auch Beamte halten ein mindestmaß an Höflich-
> keit ein und reden Personen so an, wie diese es erwarten. Außer-
> dem ist es bequemer zu sagen "Herr von Weizsäcker" statt
> "Herr Freiherr von Weizsäcker". In der Briefanrede verwenden
> die Programme (die ja wohl die meisten Briefe schreiben) die
> BGB-Anschrift.
Das Problem ist, dass beim Versuch einer "höflichen" Anrede immer so ein
merkwürdiges Mischmasch entsteht. Wenn man schon die traditionelle
Anrede verwendet, dann sollte man das auch richtig machen: "Euer Gnaden
Freiherr von Schlumpfhausen". Aber sowas sagt heute natürlich niemand.
(Außer vielleicht die Exzellenzen untereinander.)
Diese angeblich "höflichen" oder "traditionellen" Formeln sind
größtenteils irgendwelchen Benimm-Büchern von professionellen
Klatschtanten entnommen, die eine mehr oder weniger brauchbare
Zusammenwürfelung alter und neuer Formeln zusammengekocht haben.
Natürlich ist zB. seine Königliche Hoheit Prinz Ernst August von
Hannover ziemlich konsterniert, wenn man ihn mit einem schlichten "Tach
Herr von Hannover" anspricht, aber wenn der Prinz die korrekten
Anredeformel nicht kennt (oder akzeptiert) ist das sein Problem.
Das darf jeder machen wie er will (ist nicht verboten). Aber die
richtige Anrede ("Herr Freiherr von...") beleidigt niemanden und hat den
unschlagbaren Vorteil, dass sie nicht nur völlig korrekt sondern auch
praktikabel ist.
Grüße!
Christoph
Wie konsterniert muß man dann erst sein, wenn der Herr von H. auf
der E. in ebenda an den Pavillon der T. ...?
Gruß
T.
> Ein Freiherr von Reibach wird mit "Herr Freiherr von Reibach"
> angesprochen und angeschrieben, weil "Freiherr von Reibach" sein
> Name ist, wie andere "Müller-Lüdenscheid" heissen.
> Alten Höflichkeitsregeln nach, verwendet man zB. in einem
> Anschreiben auch mal die traditionelle Formel "Sehr geehrter
> Freiherr von Reibach". Das ist aber eine freiwillige
> Freundlichkeit. Gesetzlichen Anspruch hat man darauf nicht.
Müßte das nicht "Sehr geehrter Herr Freiherr von Reibach" heißen? Denn du
schreibst doch auch nicht "Sehr geehrter Müller-Lüdenscheid", oder?
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
> Christoph Heemann <chri...@heemann.net> schrieb:
>
> > Ein Freiherr von Reibach wird mit "Herr Freiherr von Reibach"
> > angesprochen und angeschrieben, weil "Freiherr von Reibach" sein
> > Name ist, wie andere "Müller-Lüdenscheid" heissen.
> > Alten Höflichkeitsregeln nach, verwendet man zB. in einem
> > Anschreiben auch mal die traditionelle Formel "Sehr geehrter
> > Freiherr von Reibach". Das ist aber eine freiwillige
> > Freundlichkeit. Gesetzlichen Anspruch hat man darauf nicht.
>
> Müßte das nicht "Sehr geehrter Herr Freiherr von Reibach" heißen?
> Denn du schreibst doch auch nicht "Sehr geehrter
> Müller-Lüdenscheid", oder?
Äh... Lies doch noch malden Absatz von Christoph, den Du zitiert
hast. Da steht alles drin.
> Wie konsterniert muß man dann erst sein, wenn der Herr von H. auf
> der E. in ebenda an den Pavillon der T. ...?
Er ist es gewohnt, dass Leute wie Du damit
Schwierigkeiten haben.
UH
> Das Problem ist, dass beim Versuch einer "höflichen" Anrede immer so
ein
> merkwürdiges Mischmasch entsteht. Wenn man schon die traditionelle
> Anrede verwendet, dann sollte man das auch richtig machen: "Euer
Gnaden
> Freiherr von Schlumpfhausen".
Das war nicht einmal vor 200 Jahren so!
Die Dienstboten sagten "Herr Baron".
UH
> > Nicht immer ist der geschriebene Name gleich dem Namen mit dem man
> > angesprochen wird. Ist z.b. bei Freiherr und Baron so. Angeschrieben
wird
> > man mit Freiherr angeredet mit Baron.
>
> Doch, das ist immer so.
> Macht man es anders, so ist das reine Höflichkeit.
> Z.B. "Baron" ist seit 1918 kein Titel mehr, sondern kann heute ein
> Namensbestandteil sein.
> Ein Freiherr von Reibach wird mit "Herr Freiherr von Reibach"
> angesprochen und angeschrieben, weil "Freiherr von Reibach" sein Name
> ist, wie andere "Müller-Lüdenscheid" heissen.
> Alten Höflichkeitsregeln nach, verwendet man zB. in einem Anschreiben
> auch mal die traditionelle Formel "Sehr geehrter Freiherr von
Reibach".
Zumindest zeigt es den guten Willen :-)
Korrekt wäre "Sgh Herr von R.". Diese Schreibweise
wählen selbst Behörden und andere staatliche Insti-
tionen, die sich auch nur etwas Mühe geben.
Oder sehr konventionell: "Sg Baron [von] R.".
Das Finanzamt (bzw. deren Computer) schreibt "Sg Herr Freiherr von R.".
> Weil das eben so ist, wird im Falle einer Heirat auch nicht der Name
an
> das Geschlecht angepasst (OK, ich weiß, es wird trotzdem noch oft
> gemacht (vermutlich aus Unkenntnis)).
Darauf gibt es sogar einen Anspruch (BGH-Urteil von
ca. 192x).
Es gibt übrigens noch eine ganze Reihe anderer
Namen (aus anderen Sprachräumen), bei denen
der Nachname dem Geschlecht angepasst wird.
Hierzu sind auch die deutschen Behörden, auch
der Standesbeamte, selbst beim Adel, verpflichtet.
> Heiratet ein Herr Freiherr von
> Reibach, dann heisst seine Frau nicht etwa "Freifrau von..." sondern
> Frau Freiherr von Reibach.
Das hat ein Standesbeamter mal versucht.
Aber nicht lange!
Was Du schreibst, ist nicht durch die deutsche
Gesetzeslage begründet!
UH
> Die Dienstboten sagten "Herr Baron".
"Sir Toby"?
Jens
>> > Nicht immer ist der geschriebene Name gleich dem Namen mit dem man
>> > angesprochen wird. Ist z.b. bei Freiherr und Baron so. Angeschrieben
>wird
>> > man mit Freiherr angeredet mit Baron.
Kammquotes ...
>Darauf gibt es sogar einen Anspruch (BGH-Urteil von
>ca. 192x).
>
>Es gibt übrigens noch eine ganze Reihe anderer
>Namen (aus anderen Sprachräumen), bei denen
>der Nachname dem Geschlecht angepasst wird.
>Hierzu sind auch die deutschen Behörden, auch
>der Standesbeamte, selbst beim Adel, verpflichtet.
Rechtsgrundlage dieser Entscheidung war wahrscheinlich recht
merkwuerdig.
>> Heiratet ein Herr Freiherr von
>> Reibach, dann heisst seine Frau nicht etwa "Freifrau von..." sondern
>> Frau Freiherr von Reibach.
>
>Das hat ein Standesbeamter mal versucht.
>Aber nicht lange!
>
>Was Du schreibst, ist nicht durch die deutsche
>Gesetzeslage begründet!
Und wie lautet (gehen wir mal vom Falle eines Ehepaares aus)
der Ehename?
>Wenn der Name des Angesprochenen "Freiherr von Irgendwo" ist, dann
>spricht man ihn auch so an.
"Herr Freiherr von Irgendwo" -- so viel Zeit muss sein.
>Allerdings fast nur noch in Adelskreisen.
Ich dachte, wir reden jetzt von Deutschland? Da gibt es
sowas nicht. Ausser im Karneval, aber der neigt sich
deutlich dem Ende zu.
>> Natürlich ist zB. seine Königliche Hoheit Prinz Ernst August
>von
>> Hannover ziemlich konsterniert, wenn man ihn mit einem
>schlichten "Tach
>> Herr von Hannover" anspricht,
Da würde ich vorher erstmal schauen, ob ein Minischirm oder seine
Gorillas in Reichweite sind.
MfG
Andreas Lenz
>Und wie lautet (gehen wir mal vom Falle eines Ehepaares aus)
>der Ehename?
Freibeuter von Reibach? Würde doch passen :-)
Gruß Günter, Hobbygenealoge... nicht wirklich
--
"From" ist zwar eine gültige Adresse,
wird aber vielleicht nicht gelesen.
Bitte in Newsgroup antworten
> Ach, und Du meinst, dass Polizisten Sonderrechte
> haben?
Im Straßenverkehr? Klar. *g*
SCNR,
-thh
Ulrich Hoffmann schrieb:
[Adelsnamen ans Geschlecht anpassen]
> Es gibt übrigens noch eine ganze Reihe anderer
> Namen (aus anderen Sprachräumen), bei denen
> der Nachname dem Geschlecht angepasst wird.
> Hierzu sind auch die deutschen Behörden, auch
> der Standesbeamte, selbst beim Adel, verpflichtet.
Du meinst zB. Romanow, Romanowa?
Mit dieser Thematik kenne ich mich wirklich nicht aus.
>
> Was Du schreibst, ist nicht durch die deutsche
> Gesetzeslage begründet!
Ich kenne kein Gesetz, dass diese Frage konkret anspricht. Vielleicht
läuft das behördlicherseits mit Hilfe von Ausnahmeregelungen?
Denn wenn jemand rechtlich keinen Titel hat, wie kann der dann angepasst
werden?
Grüße!
Christoph
Freileute von Reibach.
Ciao
Herbert
> Ulrich Hoffmann schrieb:
> [Adelsnamen ans Geschlecht anpassen]
> > Es gibt übrigens noch eine ganze Reihe anderer
> > Namen (aus anderen Sprachräumen), bei denen
> > der Nachname dem Geschlecht angepasst wird.
> > Hierzu sind auch die deutschen Behörden, auch
> > der Standesbeamte, selbst beim Adel, verpflichtet.
>
> Du meinst zB. Romanow, Romanowa?
> Mit dieser Thematik kenne ich mich wirklich nicht aus.
OK, dann solltest Du aber auch mit
Deinen Behauptungen etwas zurück-
haltender sein.
> > Was Du schreibst, ist nicht durch die deutsche
> > Gesetzeslage begründet!
>
> Ich kenne kein Gesetz, dass diese Frage konkret anspricht. Vielleicht
> läuft das behördlicherseits mit Hilfe von Ausnahmeregelungen?
Es gibt dazu ein BGH-Urteil aus 192x (oder wie immer das
entsprechende Gericht damals hieß). Es wurde kürzlich
herangezogen, als ein Standesbeamter für die Rochter
des Freiherren X ebenfalls den Namen "Freiherr X" ein-
tragen wollte.
> Denn wenn jemand rechtlich keinen Titel hat, wie kann der dann
angepasst
> werden?
Genauso wie Romanow, Romanowa (s. oben).
UH
>> Und wie lautet (gehen wir mal vom Falle eines Ehepaares aus)
>> der Ehename?
>
>Freileute von Reibach.
Und das steht so in der Heiratsurkunde? Hat eigentlich
jemand gesetzliche Regelungen (nicht Urteile!) zur Hand?
>Es gibt dazu ein BGH-Urteil aus 192x (oder wie immer das
>entsprechende Gericht damals hieß). Es wurde kürzlich
>herangezogen, als ein Standesbeamter für die Rochter
>des Freiherren X ebenfalls den Namen "Freiherr X" ein-
>tragen wollte.
Da gibt es ja auch noch diese legendaere Dissertation, die
das fuer verfassungswidrig haelt, der Spiegel hatte mal
einen Artikel, fuer den man inzwischen aber leider zahlen
muss: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,22614,00.html
Also, zumindest den Prinz Leopold von Bayern spreche ich mit "Servus
Poldi" an ;-)
CU Markus
--
Heutzutage kennen die Leute von allem den Preis
und von nichts den Wert.
-Oscar Wilde-
> > Wenn es Dich echt interessiert, dann musst Du einen Blick in den
> > "Gotha" werfen. Da steht das alles drin, auch die Anreden. War
> > neulich auch eine Frage bei Jauch und die Kandidatin wusste es
> > nicht.
>
> Vielleicht wusste das Jauch-Team es nicht?
>
> Die Anreden aus dem Gotha sind vermutlich falsch.
Es kommt darauf an, was Du unter "falsch" verstehst: Im juristischen Sinne
ist eine Anrede natürlich nicht "falsch", wenn Sie aus Herr/Frau und dem
Nachnamen besteht, eine andere Frage ist jedoch, ob dies dem üblichen Brauch
entspricht. Manche Menschen halten es auch für geboten, einer Dame in den
Mantel zu helfen, juristisch betrachtet ist es jedoch auch nicht "falsch",
wenn man das bleiben lässt. Die Anrede: "Sehr geehrter Herr Piwinger" ist
richtig und sinnvoll, "Sehr geehrter Herr Freiherr von Pawanger" wäre zwar
streng namensrechtlich betrachtet auch nicht zu beanstanden, aber trotzdem
reichlich unsinnig.
> Richtig
> waere z.B. wohl "Herr Prinz zu Solms-Hohensolms-Lich" (er
Juristisch wäre das nicht zu beanstanden. Korrekt wäre auch "Herr
Vizepräsident". Historisch korrekt wäre "Euer Durchlaucht", er hört aber am
liebsten "Herr Dr. Solms".
> laesst sich ueblicherweise wohl nicht so anreden;-), was der
Nein, das tut er nicht.
> Gotha vermutlich anders sehen wird.
Nein, der Gotha führt halt die Adelregister nach historischen Regeln fort.
Grüße, Chris
P.S.: Ist eigentlich irgendwo festgelegt, dass man Herrn Schröder mit "Herr
Bundeskanzler" anzureden hat, einen Kardinal mit "Eure Eminenz", Einen
General mit "Herr General" und da Du Österreicher bist, wie sieht es mit
Euren ganzen albernen Anreden aus "Herr Ingenieur", "Herr Hofrat" etc.?
Eine Lehrerin aus Baden-Württemberg erzählte mir neulich, dass sie sich
einstmals zusammen mit ein paar Kolleginnen an ihren Kultusminister
Meyer-Vorfelder wandte und wenig später einen bösen Brief aus dem Ministerium
erhielt, in dem ihr disziplinarische Maßregeln angedroht wurden, weil sie "Se
hr geehrter Herr Meyer-Vorfelder" geschrieben hatten und nicht "Sehr geehrte
Herr Minister".
Die Anrede in diesem Schriftstück lautete übrigens "Sehr geehrte
Lehrerinnen..."
> Der Gotha ist nicht nur nicht verpflichtend, er ist sogar objektiv
> falsch. Denn er perpetuiert die hergebrachten Anreden aus der Zeit,
> als es den Adel noch gab. Seit 1919 sind aber all diese Anreden im
> öffentlichen Namensgebrauch abgeschafft.
>
> Die früheren Titel sind jetzt Namensteile und deshalb ist die korrekte
> öffentliche Anrede einfach der Gebrauch des korrekten Namens. Nicht
> mehr, aber auch nicht weniger.
Im Prinzip ist das richtig, alles andere fällt eigentlich in die Kategorie
"Brauchtumspflege". Und die ist bekanntlich nicht verboten.
Etwas befremdlich finde ich es aber auch, wenn der Vorsitzende Richter in
einem öffentlichen Prozess einen Prinzen durchgängig mit "Euer Durchlaucht"
anredet.
Grüße, Chris
> Das Problem ist, dass beim Versuch einer "höflichen" Anrede immer so
> ein merkwürdiges Mischmasch entsteht. Wenn man schon die traditionelle
> Anrede verwendet, dann sollte man das auch richtig machen: "Euer
> Gnaden Freiherr von Schlumpfhausen".
Ein Freiherr war noch nie "Euer Gnaden"
> Aber sowas sagt heute natürlich
> niemand. (Außer vielleicht die Exzellenzen untereinander.)
Untereinander schon mal gar nicht.
> Diese angeblich "höflichen" oder "traditionellen" Formeln sind
> größtenteils irgendwelchen Benimm-Büchern von professionellen
> Klatschtanten entnommen, die eine mehr oder weniger brauchbare
> Zusammenwürfelung alter und neuer Formeln zusammengekocht haben.
Nein, normalerweise werden neue und alte Formen nicht kombiniert.
> Natürlich ist zB. seine Königliche Hoheit Prinz Ernst August von
> Hannover ziemlich konsterniert, wenn man ihn mit einem schlichten
> "Tach Herr von Hannover" anspricht, aber wenn der Prinz die korrekten
> Anredeformel nicht kennt (oder akzeptiert) ist das sein Problem.
Nun heißt er halt auch nicht "Herr von Hannover". Als amtlicher Nachname
steht in seinem Reisepass "Prinz von Hannover Herzog von Braunschweig und
Lüneburg Prinz von Großbritannien und Irland Herzog von Cumberland". Es steht
Dir natürlich frei, da noch ein "Herr" davor zu setzen und "Königliche
Hoheit" wegzulassen.
> Das darf jeder machen wie er will (ist nicht verboten). Aber die
> richtige Anrede ("Herr Freiherr von...") beleidigt niemanden und hat
> den unschlagbaren Vorteil, dass sie nicht nur völlig korrekt sondern
> auch praktikabel ist.
Sie ist nur sehr ungebräuchlich und klingt sehr konstruiert.
Grüße, Chris
Juristisch betrachtet ist es bis hier richtig, was Du schreibst.
> Weil das eben so ist, wird im Falle einer Heirat auch nicht der Name
> an das Geschlecht angepasst (OK, ich weiß, es wird trotzdem noch oft
> gemacht (vermutlich aus Unkenntnis)).
Nein, das wird immer so gemacht, und zwar aus Kenntnis.
> Heiratet ein Herr Freiherr von
> Reibach, dann heisst seine Frau nicht etwa "Freifrau von..." sondern
Doch, natürlich heißt sie so.
> Frau Freiherr von Reibach. So wie meine Frau (evtl.) auch mal meinen
> Namen trägt und "Heemann" heisst und keineswegs "Heefrau".
Das ist etwas anderes, weil man an Deinem Namen nicht das Geschlecht erkennen
kann. Geschlechtsspezifische Namen müssen angepasst werden. Auch ein
Transsexueller Freiherr von Reibach hat Anspruch auf Änderung seines
Nachnamens, wenn die Geschlechtsumwandlung amtlich wird.
> Aus diesem Grunde haben damals viele Adlige den etwas schlichteren
> Namen "von XXX" gewählt, weil der geschlechtsneutral ist.
Auch das ist Unsinn. Die Adligen haben damals gar nichts gewählt. Soweit sie
Titel führen durften, wurden diese zu Namensbestandteilen, wer keinen Titel
hatte (knapp die Mehrheit des Adels), konnte natürlich auch keinen als
Namensbestandteil verpasst bekommen.
Grüße, Chris
> Rechtsgrundlage dieser Entscheidung war wahrscheinlich recht
> merkwuerdig.
Was soll daran merkwürdig sein, dass bei einem geschlechtsspezifischen Namen
das richtige Geschlecht zu erkennen sein muss und nicht das falsche?
Grüße, Chris
> Es gibt dazu ein BGH-Urteil aus 192x (oder wie immer das
> entsprechende Gericht damals hieß).
Reichsgericht.
> > Denn wenn jemand rechtlich keinen Titel hat, wie kann der dann
> > angepasst werden?
Es wird kein Titel angepasst, sondern ein Name.
> Genauso wie Romanow, Romanowa (s. oben).
Ja, genau so.
Grüße, Chris
> Da gibt es ja auch noch diese legendaere Dissertation, die
> das fuer verfassungswidrig haelt, der Spiegel hatte mal
> einen Artikel, fuer den man inzwischen aber leider zahlen
> muss: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,22614,00.html
Soweit ich mich erinnere enthielt der Artikel bzw. die Diss. eine ganze Reihe
von unsinnigen Behauptungen...
Grüße, Chris
>> Die Anreden aus dem Gotha sind vermutlich falsch.
>
>Es kommt darauf an, was Du unter "falsch" verstehst: Im juristischen Sinne
>ist eine Anrede natürlich nicht "falsch", wenn Sie aus Herr/Frau und dem
>Nachnamen besteht, eine andere Frage ist jedoch, ob dies dem üblichen Brauch
>entspricht.
Was ist ueblich? Monarchistische Vertraeumtheit, wie sie die
Yellowpress betreibt?
>Manche Menschen halten es auch für geboten, einer Dame in den
>Mantel zu helfen, juristisch betrachtet ist es jedoch auch nicht "falsch",
>wenn man das bleiben lässt.
Das hinkt insofern, da es bei der Anrede um einen Namen
geht, der ja amtlich feststeht. Etwas vergleichbares fehlt
fuer die Mantelhilfe.
>Die Anrede: "Sehr geehrter Herr Piwinger" ist
>richtig und sinnvoll, "Sehr geehrter Herr Freiherr von Pawanger" wäre zwar
>streng namensrechtlich betrachtet auch nicht zu beanstanden, aber trotzdem
>reichlich unsinnig.
Er wuerde sich eben nicht auf mich beziehen.
>> Richtig
>> waere z.B. wohl "Herr Prinz zu Solms-Hohensolms-Lich" (er
>
>Juristisch wäre das nicht zu beanstanden. Korrekt wäre auch "Herr
>Vizepräsident".
Natuerlich gibt es auch Moeglichkeiten, die namentliche
Anrede zu umgehen.
>Historisch korrekt wäre "Euer Durchlaucht",
Das bestreite ich. Historisch gibt es in Deutschland seit
geraumer Zeit einfach keinen Adel.
>er hört aber am liebsten "Herr Dr. Solms".
Er koennte natuerlich eine Namensaenderung beantragen.
>> laesst sich ueblicherweise wohl nicht so anreden;-), was der
>
>Nein, das tut er nicht.
>
>> Gotha vermutlich anders sehen wird.
>
>Nein, der Gotha führt halt die Adelregister nach historischen Regeln fort.
Eben, das ist genauso relevant wie Karnevalsprinzen.
>P.S.: Ist eigentlich irgendwo festgelegt, dass man Herrn Schröder mit "Herr
>Bundeskanzler" anzureden hat, einen Kardinal mit "Eure Eminenz", Einen
>General mit "Herr General"
Fuer den diplomatischen Dienst gibt es sowas. Habe ich aber
schon einmal vergeblich im Netz gesucht.
>und da Du Österreicher bist,
Nein, ich lebe nur hier.
>wie sieht es mit
>Euren ganzen albernen Anreden aus "Herr Ingenieur", "Herr Hofrat" etc.?
Die Anrede mit akademischen Titeln ist hier tatsaechlich
wesentlich verbreiteter als in Deutschland, wo sie
regelmaessig eher bei hoeheren Titeln (z.B. "Herr
Professor") benutzt wird. Die Raete sind dann wohl in dieser
Form wirklich eine nationale Spezialitaet. Beiden ist aber
gemein, dass es erworbene Titel aufgrund von Gesetzen sind.
Adelstitel kann man aber weder in Deutschland noch in
Oesterreich erwerben oder auch nur haben. Hierzulande ist
das noch strenger.
>Eine Lehrerin aus Baden-Württemberg erzählte mir neulich, dass sie sich
>einstmals zusammen mit ein paar Kolleginnen an ihren Kultusminister
>Meyer-Vorfelder wandte und wenig später einen bösen Brief aus dem Ministerium
>erhielt, in dem ihr disziplinarische Maßregeln angedroht wurden, weil sie "Se
>hr geehrter Herr Meyer-Vorfelder" geschrieben hatten und nicht "Sehr geehrte
>Herr Minister".
Das ist natuerlich etwas fuer die Presse. Selbst dann, wenn
er diesen Anspruch hat (ist das so?), ist es einfach
schlechter Stil. Aber auch hier ist es ein Amtstitel, der ja
gemaess Gesetz besteht.
>Die Anrede in diesem Schriftstück lautete übrigens "Sehr geehrte
>Lehrerinnen..."
Und schon Disziplinarbeschwerde einreichen;-)
>> Rechtsgrundlage dieser Entscheidung war wahrscheinlich recht
>> merkwuerdig.
>
>Was soll daran merkwürdig sein, dass bei einem geschlechtsspezifischen Namen
>das richtige Geschlecht zu erkennen sein muss und nicht das falsche?
Einfach, dass Familiennamen in der deutschen Sprache nunmal
nicht Geschlechtsspezifisch sind (anders etwa als im
Russischen, wo es die Frauennamen gibt). Genauso heisst es
ja Frau Schuster und nicht Frau Schusterin.
Jedenfalls wuerde ich schon gerne eine gesetzliche Grundlage
fuer diese BGH-Entscheidung sehen.
Du meinst so Sachen wie die deutschen Gesetze?
>Das ist etwas anderes, weil man an Deinem Namen nicht das Geschlecht erkennen
>kann. Geschlechtsspezifische Namen müssen angepasst werden. Auch ein
>Transsexueller Freiherr von Reibach hat Anspruch auf Änderung seines
>Nachnamens, wenn die Geschlechtsumwandlung amtlich wird.
Und welches Geschlecht hat Erna Koenig?
>> Aus diesem Grunde haben damals viele Adlige den etwas schlichteren
>> Namen "von XXX" gewählt, weil der geschlechtsneutral ist.
>
>Auch das ist Unsinn. Die Adligen haben damals gar nichts gewählt. Soweit sie
>Titel führen durften, wurden diese zu Namensbestandteilen, wer keinen Titel
>hatte (knapp die Mehrheit des Adels), konnte natürlich auch keinen als
>Namensbestandteil verpasst bekommen.
Die ehemaligen Titeltraeger und ihre Nachfahren haetten ja
Namensaenderung beantragen koennen.
Und da war doch noch die Sache mit Graf und Fuerst (oder
so), wo nur das Familienoberhaupt dann Fuerst ist. Das
laesst sich dann schliesslich gar nicht rechtfertigen,
vielleicht als Kuenstlername. Vielleicht kann ich mir einen
zweiten solchen zulegen, so z.B. "Kaiser von Europa".
> Nun heißt er halt auch nicht "Herr von Hannover". Als amtlicher
> Nachname steht in seinem Reisepass "Prinz von Hannover Herzog von
> Braunschweig und Lüneburg Prinz von Großbritannien und Irland Herzog
> von Cumberland".
Gibt es dafuer einen Beleg?
In _meinen_ Reisepass wuerde dieses Wortungetuem
nicht reinpassen.
Michael Kuhn
> Das hinkt insofern, da es bei der Anrede um einen Namen
> geht, der ja amtlich feststeht.
Vielleicht sollte man einsehen, daß aus dem Namen nicht
immer die Anrede folgt, pi (sic!).
> Das ist natuerlich etwas fuer die Presse. Selbst dann, wenn
> er diesen Anspruch hat (ist das so?), ist es einfach
> schlechter Stil.
Kleinlich, aber richtig, denn falls der Brief nicht an
EmVau persönlich gerichtet war, ist Adressat der jeweilige
Minister; auch dann wenn die Person, die gerade das Amt
hat, wechselt.
> >Die Anrede in diesem Schriftstück lautete übrigens "Sehr geehrte
> >Lehrerinnen..."
>
> Und schon Disziplinarbeschwerde einreichen;-)
Warum?
> Russischen, wo es die Frauennamen gibt). Genauso heisst es
> ja Frau Schuster und nicht Frau Schusterin.
Warum darf Frau Schuster eigentlich sich noch Frau Schuster
nennen, wo sie doch mittlerweile hauptberuflich Prostituierte
ist?
> Eine Lehrerin aus Baden-Württemberg erzählte mir neulich, dass sie
> sich einstmals zusammen mit ein paar Kolleginnen an ihren
> Kultusminister Meyer-Vorfelder wandte und wenig später einen bösen
> Brief aus dem Ministerium erhielt, in dem ihr disziplinarische
> Maßregeln angedroht wurden, weil sie "Se hr geehrter Herr
> Meyer-Vorfelder" geschrieben hatten und nicht "Sehr geehrte Herr
> Minister".
LOL. Ein Fall für die Zeitung.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
--
"Wer war eigentlich Troll, ich habe noch kein Posting von ihm gefunden?
Das ist bestimmt ein sehr gescheiter und sympatischer Mitmensch, sonst
wuerde er ja nicht meine Meinung vertreten"
[Harald Müssig am 4.8.2001 in de.soc.verkehr]
>> Das hinkt insofern, da es bei der Anrede um einen Namen
>> geht, der ja amtlich feststeht.
>
>Vielleicht sollte man einsehen, daß aus dem Namen nicht
>immer die Anrede folgt, pi (sic!).
Wo ist jetzt das Problem? pi steht in meinem Pass drin.
>> Das ist natuerlich etwas fuer die Presse. Selbst dann, wenn
>> er diesen Anspruch hat (ist das so?), ist es einfach
>> schlechter Stil.
>
>Kleinlich, aber richtig, denn falls der Brief nicht an
>EmVau persönlich gerichtet war, ist Adressat der jeweilige
>Minister; auch dann wenn die Person, die gerade das Amt
>hat, wechselt.
Ich sage ja, dass das formal so sein mag. Jedoch ist es eine
mehr als merkwuerdige Amtsauffassung, darauf zu bestehen.
>> >Die Anrede in diesem Schriftstück lautete übrigens "Sehr geehrte
>> >Lehrerinnen..."
>>
>> Und schon Disziplinarbeschwerde einreichen;-)
>
>Warum?
Aus dem von ihm selbst vorgeschlagenen Grund.
> Was ist ueblich? Monarchistische Vertraeumtheit, wie sie die
> Yellowpress betreibt?
Ich würde simpel sagen, üblich ist das, was mehrheitlich so gemacht wird. Das
muss damit natürlich nicht automatisch richtig sein.
[Mantel]
> Das hinkt insofern, da es bei der Anrede um einen Namen
> geht, der ja amtlich feststeht. Etwas vergleichbares fehlt
> fuer die Mantelhilfe.
Jein, um den amtlichen Namen geht es bei einem behördlichen Schriftstück, bei
der Anrede geht es nicht *nur* darum. Du möchtest, zumindest im usenet gerne
'pi' genannt werden; ich respektiere das. Ebenso würde ich einen Brief an
Herrn Ernst August Prinz von Hannover so adressieren, dass der Prinz ohne
Herr vor dem Vornamen stehen würde (sogar dann, wenn er Österreicher wäre, wo
das Führen von Adelstiteln bei Strafe verboten ist). Zwingen könnte man mich
aber zu beidem nicht.
> > er h=F6rt aber am liebsten "Herr Dr. Solms".
>
> Er koennte natuerlich eine Namensaenderung beantragen.
Das ist nicht ganz einfach. Er hat eine Zwischenlösung gewählt. Ein
Rechtsgutachten des Bundestages bescheinigt ihm das Recht, in der
Öffentlichkeit nur den Teil seines Namens zu führen, weil er damit rechnen
könnte, aufgrund seines Namens ungerechtfertigte Vorteile oder Nachteile
erleiden zu müssen. Auch das Bundestagshandbuch kennt ihn nur als Dr. Solms.
Lediglich das Bundeswahlgesetz konnte er nicht aushebeln: Es schreibt nun
einmal vor, dass die Abgeordneten auf den Landeslisten ihrer Parteien und in
ihren Wahlkreisen mit dem amtlichen Namen erscheinen müssen. So ist er halt
alle vier Jahre einmal ganz kurz Prinz, bzw. heißt so.
> > Nein, der Gotha fühhrt halt die Adelregister nach historischen
> > Regeln fort.
>
> Eben, das ist genauso relevant wie Karnevalsprinzen.
Im Prinzip ja. Wenn Du so willst, betreibt das Deutsche Adelsarchiv in
Marburg genauso Brauchtumspflege wie ein Kölner Karnevalsverein.
> fuer den diplomatischen Dienst gibt es sowas. Habe ich aber
> schon einmal vergeblich im Netz gesucht.
Du meinst "Exzellenz" für den Botschafter.
> Adelstitel kann man aber weder in Deutschland noch in
> Oesterreich erwerben oder auch nur haben.
Richtig, in Deutschland sind es Namensbestandteile, in Österreich wurden sie
abgeschafft und verboten.
Grüße, Chris
> > Soweit ich mich erinnere enthielt der Artikel bzw. die Diss. eine
> > ganze = Reihe von unsinnigen Behauptungen...
>
> Du meinst so Sachen wie die deutschen Gesetze?
Welche Gesetze meinst Du?
Grüße, Chris
> Und welches Geschlecht hat Erna Koenig?
Wennn es sich bei "Erna" um einen rein weiblichen Vornamen handelt, wird es
eine Frau sein. Sollte der Name auch von Männern geführt werden können, muss
Erna noch einen geschlechtseindeutigen zweiten Vornamen haben.
> Die ehemaligen Titeltraeger und ihre Nachfahren haetten ja
> Namensaenderung beantragen koennen.
Kaum. Abgesehen davon: Was willst Du damit sagen?
> Und da war doch noch die Sache mit Graf und Fuerst (oder
> so), wo nur das Familienoberhaupt dann Fuerst ist. Das
> laesst sich dann schliesslich gar nicht rechtfertigen,
Wenn das amtlich eingetragen wird (was nicht überall der fall ist, aber
tatsächlich vorkommt) tatsächlich nicht. Der BGH würde das aber auch weder
verlangen noch erlauben, wenn er gefragt würde.
Grüße, Chris
> > Nun heißt er halt auch nicht "Herr von Hannover". Als amtlicher
> > Nachname steht in seinem Reisepass "Prinz von Hannover Herzog von
> > Braunschweig und Lüneburg Prinz von Großbritannien und Irland Herzog
> > von Cumberland".
>
> Gibt es dafuer einen Beleg?
Na, den Reisepass eben.
> In _meinen_ Reisepass wuerde dieses Wortungetuem
> nicht reinpassen.
Doch, würde es. Ist Dir schon einmal aufgefallen wie scheinbar unsinnig viel
Platz in der Spalte "Name" zur Verfügung steht? Für sehr lange Namen gibt es
kleine Schrifttypen, die mehr Spalten und mehr Zeilen ermöglichen. Bei den
alten Pässen wich man auf die Seite mit den amtlichen vermerken aus und
schrieb da weiter.
Grüße, Chris
>>> Rechtsgrundlage dieser Entscheidung war wahrscheinlich recht
>>> merkwuerdig.
>> Was soll daran merkwürdig sein, dass bei einem geschlechtsspezifischen Namen
>> das richtige Geschlecht zu erkennen sein muss und nicht das falsche?
> Einfach, dass Familiennamen in der deutschen Sprache nunmal
> nicht Geschlechtsspezifisch sind (anders etwa als im
> Russischen, wo es die Frauennamen gibt). Genauso heisst es
> ja Frau Schuster und nicht Frau Schusterin.
Das Schweizer Bundesgericht fand's auch komisch:
http://www.polyreg.ch/bgeleitentscheide/Band_102_1976/BGE_102_IB_245.html
Die Partikel "Freiherr von" kann in die schweizerischen
Zivilstandsregister nicht eingetragen werden, auch wenn sie im
Ausland als Bestandteil des Namens gilt.
[...]
Wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement indessen
hervorhebt, wird der deutsche Adelstitel "Freiherr von" auch jetzt
noch nicht als unveränderlicher Bestandteil des Familiennamens
behandelt, sondern, obwohl auch in Deutschland im übrigen der
Familienname als starr gilt, nach dem Geschlecht und allenfalls
auch nach dem Zivilstand seines Trägers abgewandelt. So ist die
Ehefrau eines Freiherrn als "Freifrau", seine ledige Tochter als
"Freiin" zu bezeichnen. Die Übertragung erfolgt nicht nach
namensrechtlichen Regeln. Die Partikel "Freiherr von" erscheint
somit in der Tat nicht (oder nicht nur) als Teil eines
zusammengesetzten Familiennamens, sondern wird (auch) als
Standesbezeichnung verwendet. Bezeichnungen, welche auf den Adel
als Stand hinweisen, werden aber in der Schweiz, von den Partikeln
"von" und "de" abgesehen, als Adelstitel angesehen, verstossen nach
schweizerischer Rechtsauffassung gegen den in Art. 4 BV
verkörperten Gleichheitsgrundsatz [...]
> >Vielleicht sollte man einsehen, daß aus dem Namen nicht
> >immer die Anrede folgt, pi (sic!).
>
> Wo ist jetzt das Problem? pi steht in meinem Pass drin.
Ausnahme von der Regel. (Was wohl passiert, wenn Du die
Zahl \pi eintragen lassen willst? :-) )
> >> Und schon Disziplinarbeschwerde einreichen;-)
> >
> >Warum?
>
> Aus dem von ihm selbst vorgeschlagenen Grund.
Die Lehrererinnen sind ja keine personalisierte Behördenbezeichnung,
sondern einen Gesamtheit von Einzelpersonen. Dabei kommt es eben auf
die Person an, während es beim Minister egal ist, ob es EmVau ist
oder nicht.
>>Wo ist jetzt das Problem? pi steht in meinem Pass drin.
>
>Ach? Interessehalber: Nur in "Pi"winger oder auch als Künstlername
>(Rubrik Nr.14)?
Letzteres.
>> >Vielleicht sollte man einsehen, daß aus dem Namen nicht
>> >immer die Anrede folgt, pi (sic!).
>>
>> Wo ist jetzt das Problem? pi steht in meinem Pass drin.
>
>Ausnahme von der Regel. (Was wohl passiert, wenn Du die
>Zahl \pi eintragen lassen willst? :-) )
Dann ist die Bundesdruckerei ueberfordert.
>> >> Und schon Disziplinarbeschwerde einreichen;-)
>> >
>> >Warum?
>>
>> Aus dem von ihm selbst vorgeschlagenen Grund.
>
>Die Lehrererinnen sind ja keine personalisierte Behördenbezeichnung,
>sondern einen Gesamtheit von Einzelpersonen. Dabei kommt es eben auf
>die Person an, während es beim Minister egal ist, ob es EmVau ist
>oder nicht.
Ich hatte in Erinnerung, dass auch Maenner dabei waren.
>> Er koennte natuerlich eine Namensaenderung beantragen.
>
>Das ist nicht ganz einfach.
So schwierig ja auch nicht, vor allem ...
>Er hat eine Zwischenlösung gewählt. Ein
>Rechtsgutachten des Bundestages bescheinigt ihm das Recht, in der
>Öffentlichkeit nur den Teil seines Namens zu führen, weil er damit rechnen
>könnte, aufgrund seines Namens ungerechtfertigte Vorteile oder Nachteile
>erleiden zu müssen.
... wenn er ja so darunter leidet, dass es sogar ein tolles
Rechtsgutachten dazu gibt.
>Auch das Bundestagshandbuch kennt ihn nur als Dr. Solms.
Das ist nun wirklich eigenwillig.
>> > Nein, der Gotha fühhrt halt die Adelregister nach historischen
>> > Regeln fort.
>>
>> Eben, das ist genauso relevant wie Karnevalsprinzen.
>
>Im Prinzip ja. Wenn Du so willst, betreibt das Deutsche Adelsarchiv in
>Marburg genauso Brauchtumspflege wie ein Kölner Karnevalsverein.
Nur, dass die einen wissen, dass sie es ein Scherz ist.
>> fuer den diplomatischen Dienst gibt es sowas. Habe ich aber
>> schon einmal vergeblich im Netz gesucht.
>
>Du meinst "Exzellenz" für den Botschafter.
Sowas, aber insbesondere auch Anreden fuer Religionsfuehrer,
Regierungsmitglieder etc.
>> Adelstitel kann man aber weder in Deutschland noch in
>> Oesterreich erwerben oder auch nur haben.
>
>Richtig, in Deutschland sind es Namensbestandteile, in Österreich wurden sie
>abgeschafft und verboten.
Erstaunlich, normalerweise sind deutsche Loesungen ja
gruendlicher.
>Das Schweizer Bundesgericht fand's auch komisch:
>
> http://www.polyreg.ch/bgeleitentscheide/Band_102_1976/BGE_102_IB_245.html
Die Fundstelle taugt mir:-))
> Wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement indessen
> hervorhebt, wird der deutsche Adelstitel "Freiherr von" auch jetzt
> noch nicht als unveränderlicher Bestandteil des Familiennamens
> behandelt, sondern, obwohl auch in Deutschland im übrigen der
> Familienname als starr gilt, nach dem Geschlecht und allenfalls
> auch nach dem Zivilstand seines Trägers abgewandelt. So ist die
> Ehefrau eines Freiherrn als "Freifrau", seine ledige Tochter als
> "Freiin" zu bezeichnen.
Wird diese nicht in ihrer Eigenschaft als Frau
diskriminiert, wenn auf ihre Nichteheschaft (komisches
Wort;-) derart im Namen hingewiesen wird?
>> > Soweit ich mich erinnere enthielt der Artikel bzw. die Diss. eine
>> > ganze = Reihe von unsinnigen Behauptungen...
>>
>> Du meinst so Sachen wie die deutschen Gesetze?
>
>Welche Gesetze meinst Du?
Die, auf die er dort Bezug nimmt.
>> Und welches Geschlecht hat Erna Koenig?
>
>Wennn es sich bei "Erna" um einen rein weiblichen Vornamen handelt, wird es
>eine Frau sein. Sollte der Name auch von Männern geführt werden können, muss
>Erna noch einen geschlechtseindeutigen zweiten Vornamen haben.
So weit, so gut, aber der Punkt ist doch, dass sie eben
Koenig und eben nicht Koenigin heisst.
>> Die ehemaligen Titeltraeger und ihre Nachfahren haetten ja
>> Namensaenderung beantragen koennen.
>
>Kaum.
Warum nicht?
>Abgesehen davon: Was willst Du damit sagen?
Wenn sie nunmal Probleme mit dem Namen haben, dann sollen
sie was dagegen tun.
>> Und da war doch noch die Sache mit Graf und Fuerst (oder
>> so), wo nur das Familienoberhaupt dann Fuerst ist. Das
>> laesst sich dann schliesslich gar nicht rechtfertigen,
>
>Wenn das amtlich eingetragen wird (was nicht überall der fall ist, aber
>tatsächlich vorkommt) tatsächlich nicht. Der BGH würde das aber auch weder
>verlangen noch erlauben, wenn er gefragt würde.
Das riecht nach voellig Rechtsunklarheit.
> Ich hatte in Erinnerung, dass auch Maenner dabei waren.
Im OP steht was von Kolleginnen. Was ist denn eigentlich
aus Frau Schuster geworden, die ja nun völlig unverdient
eine Berufsbezeichnung führt?
Dummerweise ignorieren das die Standesbeamten und setzen alte Adelstitel
auch heute noch in die Geschlechterformen, was bei der Tennisspielerin
Stefanie G. nicht der Fall war.
Gruß, ULF
Wenn also ein adliger Polizist anzureden ist, reicht Siezen & Herr/Frau
& Dienstgrad.
Gruß, ULF
> schreibst doch auch nicht "Sehr geehrter Müller-Lüdenscheid", oder?
Die Wiesbadener Polizei schreibt an Beschuildigte gerne auch "Sehr
geehrter [Nachname]!"
Gruß, ULF
> > Weil das eben so ist, wird im Falle einer Heirat auch nicht der Name
> an
> > das Geschlecht angepasst (OK, ich weiß, es wird trotzdem noch oft
> > gemacht (vermutlich aus Unkenntnis)).
>
> Darauf gibt es sogar einen Anspruch (BGH-Urteil von
> ca. 192x).
Nö. Allenfalls Reichsgericht.
Gruß, ULF
> schreibst doch auch nicht "Sehr geehrter Müller-Lüdenscheid", oder?
Die Wiesbadener Polizei schreibt an Beschuldigte gerne auch "Sehr
>> Wo ist jetzt das Problem? pi steht in meinem Pass drin.
> Ausnahme von der Regel. (Was wohl passiert, wenn Du die
> Zahl \pi eintragen lassen willst? :-) )
Der Platz auf dem Paß wird schnell knapp, oder die Genauigkeit leidet. ;-)
... Martin
Was ist am Unicode-Zeichen 03C0 platzaufwendig oder ungenau?
Love and Peace,
Mark
--
Deutsche Gesetze im WWW: http://www.rechtliches.de
> Was ist am Unicode-Zeichen 03C0 platzaufwendig oder ungenau?
Es ging iMHO um die Zahl, nicht um das Zeichen.
Gruß
Re<schwachmathika>nata
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.
>> Was ist am Unicode-Zeichen 03C0 platzaufwendig oder ungenau?
>
>Es ging iMHO um die Zahl, nicht um das Zeichen.
Das ist eine Frage, wie man die Zahl schreibt. Die Dir
offenbar vorschwebende Dezimaldarstellung ist eben nicht
moeglich.