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Ausweiskontrolle bei der Ausweiskontrolle

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Christian Bergmann

unread,
Apr 9, 2006, 10:25:47 PM4/9/06
to
Nehmen wir an, einen Zugbegleiter oder Kontrolleur in einem Bus möchte die
Fahrkarten kontrollieren beziehungsweise den Ausweis, wenn jemand keine
Fahrkarte vorweisen kann. Hat der zu kontrollierende das Recht, die
Legitimation des Zugbegleiters oder Kontrolleures zu überprüfen? Darf man
seinerseits das Vorzeigen eines Ausweises verlangen oder wenigstens
erwarten, dass die Person ihren Namen nennt? Bei der Deutschen Bahn erlebte
ich einmal die Situation, dass ein Zugbegleiter bei der Frage nach seinem
Namen antwortete "bei der Bahn arbeiten wir grundsätzlich ohne Namen, ich
bin Zugbegleiter von Zug 712634".

Wie verhält es sich bei der Polizei? Ein Streifenbeamter sagte mir einmal,
er würde sich grundsätzlich nie ausweisen, seine Legitimation sei schon
durch die Uniform klar. Ich fand das einigermaßen beachtlich, immerhin kann
jeder Schneider eine Uniform herstellen, jedes bessere Theater wird sie in
ihrem Fundus haben.

Wenn sich die kontrollierende Person nicht ausweisen kann oder will und
nicht einmal bereit ist, ihren Namen zu nennen, darf dann seinerseits die zu
kontrollierende Personen ihre Identität für sich behalten?

Grüße, Chris


Norbert Kempinski

unread,
Apr 10, 2006, 12:04:22 AM4/10/06
to
"Christian Bergmann" <christian....@freakmail.de> schrieb

> Nehmen wir an, einen Zugbegleiter oder Kontrolleur in einem Bus möchte
> die Fahrkarten kontrollieren beziehungsweise den Ausweis, wenn jemand
> keine Fahrkarte vorweisen kann. Hat der zu kontrollierende das Recht,
> die Legitimation des Zugbegleiters oder Kontrolleures zu überprüfen?


ALso im ÖPNV sollte das selbstverständlich sein.
Bei der BVG habe ich mir einmal den Ausweis eines Kontrolleurs genauer
angeguckt. Da stand dann drauf "Nur gültig in Verbindung mit
[irgendeinem anderen BVG-Ausweis]. Den habe ich mir darauf auch zeigen
lkassen. Leider steht da nicht "Personalausweis, ansonsten hätte man ja
gleich die Adresse des Kontrolleurs ;-) Der BVG-Fuzzi war trotzdem
genervt, weil ich mir natürlich ausführlich Zeit für die Inspektion der
beiden Ausweise genommen habe.

> Wenn sich die kontrollierende Person nicht ausweisen kann oder will
> und nicht einmal bereit ist, ihren Namen zu nennen, darf dann
> seinerseits die zu kontrollierende Personen ihre Identität für sich
> behalten?

Wie es bei der Polizei ist, weiß ich nicht - aber bei "Privaten", wozu
ich im Prinzip auch die Bahn rechnen würde, dürfte dieses Verhalten kein
Problem darstellen.

Bernd Meyer

unread,
Apr 10, 2006, 3:01:02 AM4/10/06
to
> Wenn sich die kontrollierende Person nicht ausweisen kann oder will und
> nicht einmal bereit ist, ihren Namen zu nennen, darf dann seinerseits die
> zu kontrollierende Personen ihre Identität für sich behalten?

Leute, die keine Fahrkarte haben, also Betrüger sind, neigen von Natur aus
dazu, ihre Identität möglichst für sich zu behalten.
Gruß, Bernd


Nath

unread,
Apr 10, 2006, 3:33:56 AM4/10/06
to
Ich bin der Meinung, dass sich eine Person wie zum Beispiel ein
Zugbegleiter auch ausweisen muss. Die meisten tragen ein Namenschild,
welches Sie als Begleiter des ÖV ausweist.

Bei der Polizei sollte es eigentlech so sein, dass sich die Beamten
selber ausweisen, bevor sie einen Ausweis von einer Person verlangen.
Polizisten sind eigentlech dazu verpflichtet sich auszuweisen bevor sie
einen Ausweis von einer privaten Person verlangen dürfen, jedoch wird
das nicht immer so gehandhabt. Leider.

Aber man kann ruhig nach einem Ausweis fragen, egal ob Polizei oder
Zugbegleitung. Schliesslich sind das schlussendlich auch private
Personen und es geht sie überhaupt nichts an wie man heisst oder wo
man wohnt..

Grüsse Nathalie

Uli Thoms

unread,
Apr 10, 2006, 3:57:48 AM4/10/06
to

Am Mon, 10 Apr 2006 06:04:22 +0200 schrieb "Norbert Kempinski"
<norbert....@gmx.de>:

>Wie es bei der Polizei ist, weiß ich nicht - aber bei "Privaten", wozu
>ich im Prinzip auch die Bahn rechnen würde, dürfte dieses Verhalten kein
>Problem darstellen.


da war doch letztens die Pressemeldung, dass sich ein "Privater" eine
Polizeiuniform etc organisiert hat und mit dieser "Tarnung" dann
Knöllchen erstellt und eingetrieben hatte.
Uniform sagt überhaupt nichts über den Status der sie tragenden Person
aus...

uli

Marion Scheffels

unread,
Apr 10, 2006, 4:25:30 AM4/10/06
to
"Nath" <nathali...@bluemail.ch> schrieb:

>Aber man kann ruhig nach einem Ausweis fragen, egal ob Polizei oder
>Zugbegleitung. Schliesslich sind das schlussendlich auch private
>Personen und es geht sie überhaupt nichts an wie man heisst oder wo
>man wohnt..

Umgekehrt dito.
In dem Moment sind diese Leute übrigens im Dienst und nicht privat.
Privat haben mich die Belange meiner Kunden auch nichts anzugehen,
aber dienstlich komme ich dennoch mit solchen teils peinlichen Infos
wie ihrem Kontostand, ihren Kontopfändungen oder ihren Bestellungen
bei Beate Uhse in Berührung, das ist mein Job.

MarionS
--
einweg...@marions.de

"Didn't they say the pen was mightier than the sword?" - James Bond
"Thanks to me they were right!" - Q
(GoldenEye)

Tibor Lichtmann

unread,
Apr 10, 2006, 5:40:58 AM4/10/06
to
Bernd Meyer schrieb:

Dies gilt aber auch für die beliebten Kontrolleure der BVG, die dazu
neigen, den Ausweis (der ja nicht einmal ausreicht) den zahlenden
Kunden der BVG allenfalls mal einen Sekundenbruchteil unter die Nase zu
halten. Nöö, ich habe immer ein Ticket und neige trotzdem dazu, den
Kontrolleur erst einmal selbst zu prüfen, ob er denn kontrollieren
darf.

Alexander Fischer

unread,
Apr 10, 2006, 8:29:05 AM4/10/06
to
> Nöö, ich habe immer ein Ticket und neige trotzdem dazu, den
> Kontrolleur erst einmal selbst zu prüfen, ob er denn kontrollieren
> darf.

Und warum machst Du das? Zum Ärgern/Zeit verlieren?

Message has been deleted

Peter Bruells

unread,
Apr 10, 2006, 10:06:38 AM4/10/06
to
Mark Henning <n1234...@homolog.de> writes:

> Alexander Fischer (10 Apr 2006 05:29:05 -0700) wrote:
> >> Nöö, ich habe immer ein Ticket und neige trotzdem dazu, den
> >> Kontrolleur erst einmal selbst zu prüfen, ob er denn kontrollieren
> >> darf.
> >
> >Und warum machst Du das?
>

> Es gibt Leute, die werden erst durch Schaden klug. Und es gibt Leute,
> die brauchen keinen Schaden, um klug zu werden.
>

Welchen Schaden hätte Tibor denn in dem beschriebenen Fall (Hält sich
mit korrekter Fahrkarte auf) zu befürchten?

Klaus Wagner

unread,
Apr 10, 2006, 10:19:02 AM4/10/06
to

"Uli Thoms" <uli...@wolke7.net> schrieb im Newsbeitrag
news:443a0fa7...@news.bingo-ev.de...

Das zeigte schon der Hauptmann von Köpenick...


Klaus


Klaus Wagner

unread,
Apr 10, 2006, 10:24:40 AM4/10/06
to

"Alexander Fischer" <af...@firemail.de> schrieb im Newsbeitrag
news:1144672145.0...@e56g2000cwe.googlegroups.com...

-----------

Mich hat mal in Italien ein angeblicher Kontrolleur abzocken wollen. Er
behauptete, mein Fahrschein sei gefälscht und ich solle 60.000lit zahlen.
Ich bestand darauf, daß er die Polizei holt. Daraufhin ist er abgehauen. Im
gleichen Moment überkam es mich siedend heiß, daß er vielleicht mit den
Carabinieri in "Geschäftsbeziehung" stehen könnte.

Merke: Nicht ist so einfach, wie es ausschaut! Warum sich nicht
vergewissern, daß das Gegenüber zu Recht konrolliert?

Gruß
Klaus


Peter Bruells

unread,
Apr 10, 2006, 10:42:34 AM4/10/06
to
"Klaus Wagner" <k.wag...@t-online.de> writes:

Sicherlich. Wenn er private Daten haben will. Oder das Haus betreten
will. Bei einr Fahrkartenkontrolle? Eher nicht. Erst, wenn er
kassieren will. Vorher ist es Zeitverschwendung. Zumal er auch in
meinem Interesse kontrolliert.

Message has been deleted

Peter Bruells

unread,
Apr 10, 2006, 11:08:07 AM4/10/06
to
Mark Henning <n1234...@homolog.de> writes:

> Peter Bruells (10 Apr 2006 16:06:38 +0200) wrote:
> >Welchen Schaden hätte Tibor denn in dem beschriebenen Fall (Hält sich
> >mit korrekter Fahrkarte auf) zu befürchten?
>

> Gibst Du jedem alles Preis, nur weil der es wissen will?

Nein. Aber eine Fahrkartenkontrolle in einem öffentlichen
Verkehrsmittel ist eine übliches Ereignisses. Ehrlich gesagt wüßte ich
nicht, wie mir aus einer solchen Kontrolle ein Schaden entspringen
sollte. Daß der Kontrolleur jetzt weiß, daß ich da und dort
eingestiegen bin (im Bus) oder weiß, wo ich mutmaßlich aussteigen
werde (in der Bahn)? Ach ja, bei persnenbezogenen Ausweisen kennt er
dann meinen Namen. Fürwahr, ein sehr invasiver Eingriff, nicht zu
vergleichen damit, daß im modernen die jeweilige Telefongesellschaft
auf wenige Meter genau weiß, wo man sich aufhält.


Thomas Hochstein

unread,
Apr 10, 2006, 3:55:13 AM4/10/06
to
Christian Bergmann schrieb:

> Wie verhält es sich bei der Polizei? Ein Streifenbeamter sagte mir einmal,
> er würde sich grundsätzlich nie ausweisen, seine Legitimation sei schon
> durch die Uniform klar.

Recht hat er.

> Ich fand das einigermaßen beachtlich, immerhin kann
> jeder Schneider eine Uniform herstellen, jedes bessere Theater wird sie in
> ihrem Fundus haben.

Und jeder leidlich begabte Computernutzer wird sich einen
Dienstausweis zusammenbauen können, jede bessere Filmproduktion einen
in ihrem Fundus haben - der Unterschied ist nur, daß die meisten
Menschen wenigstens grundsätzlich wissen, wie eine Polizei-Uniform
aussieht, und daß diese in den meisten Bundesländern ähnlich oder gar
bis auf Wappen o.ä. identisch ist. Beides gilt für Dienstausweise
nicht: kaum jemand weiß, wie diese aussehen, und sie sehen auch in
jedem Bundesland unterschiedlich aus. [1]

> Wenn sich die kontrollierende Person nicht ausweisen kann oder will und
> nicht einmal bereit ist, ihren Namen zu nennen, darf dann seinerseits die zu
> kontrollierende Personen ihre Identität für sich behalten?

Nicht, wenn die kontrollierende Person als berechtigt erkennbar ist.
Dazu genügt regelmäßig die Uniform.

Grüße,
-thh

[1] Ich bin noch nicht einmal in meinem eigenen Bundesland völlig
sicher, wie sie aussehen.
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Message has been deleted

Volker Tonn

unread,
Apr 10, 2006, 2:07:52 PM4/10/06
to
Thomas Hochstein schrieb:

>Christian Bergmann schrieb:
>
>
>
>>Wie verhält es sich bei der Polizei? Ein Streifenbeamter sagte mir einmal,
>>er würde sich grundsätzlich nie ausweisen, seine Legitimation sei schon
>>durch die Uniform klar.
>>
>>
>
>Recht hat er.
>

Nur bedingt.
Ohne Mütze mit Hohheizszeichen ist er "Nichts".
Die wird meist auch geflissentlich aufgesetzt wenn der Beamte aus dem
Dienst- Auto steigt.
Und das Mindeste was er einem (vorher) zumindest auf Nachfrage nennen
muss ist die Dienstnummer und die Dienststelle. Ggf.auch zu notieren.
Viele haben sogar vorbereitete "Visitenkarten" mit diesen Angaben.
Als Zivilpolizist hat er vor einer Amtshandlung mindestens seine
Dienstmarke zu zeigen (statt Mütze).

Holger Pollmann

unread,
Apr 10, 2006, 2:35:50 PM4/10/06
to
uli...@wolke7.net (Uli Thoms) schrieb:

> Uniform sagt überhaupt nichts über den Status der sie tragenden
> Person aus...

Und aus eben diesem Grund ist das strafbar. Verhindert zwar sicher nicht
jede Tat, aber immerhin.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Holger Pollmann

unread,
Apr 10, 2006, 3:22:45 PM4/10/06
to
Volker Tonn <o...@despammed.com> schrieb:

> Nur bedingt.
> Ohne Mütze mit Hohheizszeichen ist er "Nichts".

Benne doch bitte eine Rechtsvorschrift, wonach die Mütze integraler
Bestandteil einer Uniform ist. Gleich zusammen mit den
Ausnahmevorschriften für motorradfahrende Polizeibeamte.

Holger Pollmann

unread,
Apr 10, 2006, 3:23:30 PM4/10/06
to
Florian Schmeichler <fschmei...@web.de> schrieb:

>> Nehmen wir an, einen Zugbegleiter oder Kontrolleur in einem Bus
>> möchte die Fahrkarten kontrollieren beziehungsweise den Ausweis,
>> wenn jemand keine Fahrkarte vorweisen kann. Hat der zu
>> kontrollierende das Recht, die Legitimation des Zugbegleiters oder
>> Kontrolleures zu überprüfen?
>

> Nein. Du brauchst ihm auch Deine Fahrkarte nicht vorweisen.

Das ist falsch, dazu besteht eine Pflicht, mindestens aus
Beförderungsvertrag.

Holger Pollmann

unread,
Apr 10, 2006, 3:26:45 PM4/10/06
to
Florian Schmeichler <fschmei...@web.de> schrieb:

> BayPolG

Ach, JFYI, dat Dingen heißt "Polizeiaufgabengesetz" oder "BayPAG". Und
es hat keine Paragraphen, sondern Artikel :-)

Thomas Hochstein

unread,
Apr 10, 2006, 4:00:49 PM4/10/06
to
Florian Schmeichler schrieb:

> Ist Sache des Polizeigesetzes der jeweiligen Länder. In Bayern regelt
> das z.B. §6 des BayPolG.

PAG, oder?

> Ich gehe davon aus, dass es alle anderen Länder ähnlich regeln.

Wäre mir neu. Ich halte Bayern insofern für eine Ausnahme.

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Apr 10, 2006, 4:02:34 PM4/10/06
to
Nath schrieb:

> Bei der Polizei sollte es eigentlech so sein, dass sich die Beamten
> selber ausweisen, bevor sie einen Ausweis von einer Person verlangen.

Öh - nein.

> Polizisten sind eigentlech dazu verpflichtet sich auszuweisen bevor sie
> einen Ausweis von einer privaten Person verlangen dürfen,

Öh - nein.

> Aber man kann ruhig nach einem Ausweis fragen, egal ob Polizei oder
> Zugbegleitung.

Klar. Fragen kann man immer.

> Schliesslich sind das schlussendlich auch private Personen

Im Dienst? Nein.

> und es geht sie überhaupt nichts an wie man heisst oder wo
> man wohnt..

Im Dienst? Doch.

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Apr 10, 2006, 4:02:34 PM4/10/06
to
Volker Tonn schrieb:

>>> Wie verhält es sich bei der Polizei? Ein Streifenbeamter sagte mir einmal,
>>> er würde sich grundsätzlich nie ausweisen, seine Legitimation sei schon
>>> durch die Uniform klar.

[...]


> Ohne Mütze mit Hohheizszeichen ist er "Nichts".

Nicht wirklich.

> Die wird meist auch geflissentlich aufgesetzt wenn der Beamte aus dem
> Dienst- Auto steigt.

Und die Motorradstreife muß dann erst einmal den Helm absetzen? Und
die Bereitschaftspolizei, die nur den Helm dabei hat, kann ohne das
Vorzeigen des Dienstausweises gar nicht polizeilich tätig werden? *g*

> Und das Mindeste was er einem (vorher) zumindest auf Nachfrage nennen
> muss ist die Dienstnummer und die Dienststelle.

Öh - nein.

> Als Zivilpolizist hat er vor einer Amtshandlung mindestens seine
> Dienstmarke zu zeigen (statt Mütze).

Das ist ja nun wirklich eine Nullnummer, weil auch nicht
fälschungssicherer als die Uniform - wenn man mal davon absieht, daß
praktisch in jeder Ausgabe des Bundeskriminalblattes irgendeine
Kriminaldienstmarke als "in Verlust geraten" bekanntgemacht wird ...
(oft aus Berlin - gibt's die überhaupt in allen Bundesländern?).

-thh

Andreas Gumtow

unread,
Apr 10, 2006, 5:15:46 PM4/10/06
to
Florian Schmeichler wrote:

> On Mon, 10 Apr 2006 04:25:47 +0200, "Christian Bergmann"
> <christian....@freakmail.de> wrote:
>
>> Nehmen wir an, einen Zugbegleiter oder Kontrolleur in einem Bus
>> möchte die Fahrkarten kontrollieren beziehungsweise den Ausweis,
>> wenn jemand keine Fahrkarte vorweisen kann. Hat der zu
>> kontrollierende das Recht, die Legitimation des Zugbegleiters oder
>> Kontrolleures zu überprüfen?
>
> Nein. Du brauchst ihm auch Deine Fahrkarte nicht vorweisen. Wenn er
> allerdings wirklich vom Betreiber des Transportmittels legitimiert
> war, dann bezahlst Du natürlich die Kosten des dann folgenden
> Verfahrens. (Übergabe an Polizei,...)

§ 9 Eisenbahnverkehrsordnung
Fahrausweise

1.. Wenn der Tarif nichts anderes bestimmt, muß der Reisende bei Antritt
der Reise mit einem Fahrausweis versehen sein
2.. Der Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises erlischt fünf Minuten vor
Abfahrt des Zuges.
3.. Der Reisende ist verpflichtet,
1.. Fahrausweise und sonstige Karten (z.B. Zuschlags-, Übergangs-,
Umwegkarten) entsprechend der Beförderungsstrecke zu entwerten und sich
sofort von der Entwertung zu überzeugen, sofern der Tarif eine Entwertung
vor Betreten des Bahnsteigs oder beim Betreten des Zuges vorschreibt;
2.. Fahrausweise und sonstige Karten nach Beendigung der Fahrt bis zum
Verlassen des Bahnsteigs einschließlich der Zu- und Abgänge aufzubewahren;
3.. Fahrausweise und sonstige Karten dem Kontrollpersonal auf Verlangen
vorzuzeigen und auszuhändigen;
4.. bei der Prüfung der Fahrausweise unaufgefordert dem Kontrollpersonal
zu melden, daß vor Antritt der Fahrt ein gültiger Fahrausweis nicht gelöst
werden konnte, weil ein Fahrkartenschalter oder Fahrkartenautomat nicht
vorhanden, nicht geöffnet oder nicht betriebsbereit war.
1.. Ein Reisender, der keinen Fahrausweis besitzt oder den Verpflichtungen
nach Absatz 3 nicht nachkommt, kann von der Weiterfahrt ausgeschlossen
werden. Die Pflicht zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises nach § 12 bleibt
unberührt.
d.h. aber auch, dass sich eine Person ggf. als Kontrollpersonal zu erkennen
geben muss. Dies wird i.d.R. mit dem Berechtigungsausweis erfoglen müssen,
da nicht alle ggf. in Dienstkleidung anwesende Mitarbeiter der DB AG zum
Kontrollpersonal gehören müssen.

Also bezahlt er, wenn der Mitarbeiter sich nicht als Kontrollpersonal zu
erkennen gibt, keine Kosten.


Volker Tonn

unread,
Apr 10, 2006, 5:41:15 PM4/10/06
to
Holger Pollmann schrieb:

>Volker Tonn <o...@despammed.com> schrieb:
>
>
>
>>Nur bedingt.

>>Ohne Mütze mit Hohheitszeichen ist er "Nichts".


>>
>>
>
>Benne doch bitte eine Rechtsvorschrift, wonach die Mütze integraler
>Bestandteil einer Uniform ist. Gleich zusammen mit den
>Ausnahmevorschriften für motorradfahrende Polizeibeamte.
>

Das Polizeidienstgesetz ist da eindeutig -hab ich mir aus berufenem
Munde sagen lassen-..

Die Kopfbedeckung mit dem **Hohheitszeichen** ist **wesentlicher**
Bestandteil der (Polizei-)uniform. Und nur daran ist eine
Polizeibeamter auf den ersten Blick erkennbar. Zudem ist das
unautorisierte Tragen von polizeilichen Hoheitszeichen verboten und nur
mit Ausnahmegenhenmigung z.B. bei Filmdreharbeiten gestattet.
Das Hoheitszeichen prangt auch vorne am Motoradhelm. Und wenn der
motoradfahrende Beamte zum "Fussdienst" übergeht hat er dafür eine
andere Mütze -mit Hoheitszeichen- im Gepäck.

Das habe ich in der Bundes-Hauptstadt etliche Mle selbst erlebt....


Holger Pollmann

unread,
Apr 10, 2006, 5:46:42 PM4/10/06
to
Volker Tonn <o...@despammed.com> schrieb:

>> Benne doch bitte eine Rechtsvorschrift, wonach die Mütze integraler
>> Bestandteil einer Uniform ist. Gleich zusammen mit den
>> Ausnahmevorschriften für motorradfahrende Polizeibeamte.
>
> Das Polizeidienstgesetz ist da eindeutig -hab ich mir aus berufenem
> Munde sagen lassen-..

Nun. Ich bin sicherlich kein "berufener Mund". Ich habe nur zufällig vom
öffentlichen Recht (und Privatrecht und Strafrecht) etwas Ahnung.

Du mußt mir also nicht glauben, aber ich möchte dir trotzdem sagen:
- die Uniform ist NICHT notwendig, um hoheitliche Handlungen vornehmen
und öffentlichrechtliche, polizeiliche Sonderbefugnisse in Anspruch
nehmen zu können
- ein Polizeibeamter ist solcher durch Ernennung und Zuordnugn zu den
Polizeibehörden. Die Uniform soll die Zugehörigkeit zum Polizeidienst
nach außen sichtbar machen; es ist nicht die Uniform, die erst
konstitutiv die Zuordnung zum Polizeidienst bewirkt.
- schlußendlich kann man ganz einfach an einem einfachen Beispiel
erkennen, daß die Mütze nicht zwingend erforderlich sein kann: stell dir
vor, sie wird dem Beamten im Dienst vom Kopf gerissen und vernichtet.
Darf er dann etwa keine Amtshandlungen mehr vornehmen?

> Die Kopfbedeckung mit dem **Hohheitszeichen** ist **wesentlicher**
> Bestandteil der (Polizei-)uniform. Und nur daran ist eine
> Polizeibeamter auf den ersten Blick erkennbar.

Sorry, aber das ist einfach falsch. Liefere eine Rechtsnorm, die
aussagt, daß ohne Mütze alle sonstigen Uniformbestandteile wie z.B. die
Jacke und das Hemd (jeweils mit Polizeiwappen und teilweise mit
Dienstgradabzeichen versehen) bedeutungslos werden.

Erkläre, wieso § 132a StGB dann nicht nur auf die Dienstmütze, sondern
auf die Uniform als solche abstellt.

> Zudem ist das unautorisierte Tragen von polizeilichen
> Hoheitszeichen verboten und nur mit Ausnahmegenhenmigung z.B. bei
> Filmdreharbeiten gestattet.

Richtig. UND von Uniformen. Nicht nur von Dienstmützen. § 132a StGB.

> Das Hoheitszeichen prangt auch vorne am Motoradhelm.

Er ist aber keine Dienstmütze, sondern ein Motorradhelm. ich sehe also,
daß es dir nur auf das Amtsabzeichen ankommt. Das prangt aber auch auf
der Jacke und zumeist auf dem Hemd.

> Und wenn der motoradfahrende Beamte zum "Fussdienst" übergeht hat
> er dafür eine andere Mütze -mit Hoheitszeichen- im Gepäck.

Das heißt, solange der Motorradpolizist auf sweinem Motorrad rumföhrt
(Helmpflicht) kann er keine Amtshandlungen vornehmen, also auch nicht
von bspw. Sonderrechten im Verkehr Gebrauch machen und andere
Verkehrsteilnehmer mit seinem Blaulicht und seinem Signalhorn warnen?

Dietmar Hollenberg

unread,
Apr 10, 2006, 6:21:32 PM4/10/06
to
Holger Pollmann schrieb:

> Florian Schmeichler <fschmei...@web.de> schrieb:
>
>>> Nehmen wir an, einen Zugbegleiter oder Kontrolleur in einem Bus
>>> möchte die Fahrkarten kontrollieren beziehungsweise den Ausweis,
>>> wenn jemand keine Fahrkarte vorweisen kann. Hat der zu
>>> kontrollierende das Recht, die Legitimation des Zugbegleiters oder
>>> Kontrolleures zu überprüfen?
>>
>> Nein. Du brauchst ihm auch Deine Fahrkarte nicht vorweisen.
>
> Das ist falsch, dazu besteht eine Pflicht, mindestens aus
> Beförderungsvertrag.

Darin soll stehen, daß man jedem x-beliebigen seine Fahrkarte zeigen
muß?

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm

Holger Pollmann

unread,
Apr 10, 2006, 6:57:32 PM4/10/06
to
Dietmar Hollenberg <dietmar_h...@web.de> schrieb:

>>>> Nehmen wir an, einen Zugbegleiter oder Kontrolleur in einem Bus
>>>> möchte die Fahrkarten kontrollieren beziehungsweise den Ausweis,
>>>> wenn jemand keine Fahrkarte vorweisen kann. Hat der zu
>>>> kontrollierende das Recht, die Legitimation des Zugbegleiters oder
>>>> Kontrolleures zu überprüfen?
>>>
>>> Nein. Du brauchst ihm auch Deine Fahrkarte nicht vorweisen.
>>
>> Das ist falsch, dazu besteht eine Pflicht, mindestens aus
>> Beförderungsvertrag.
>
> Darin soll stehen, daß man jedem x-beliebigen seine Fahrkarte zeigen
> muß?

Nein, nicht jedem x-beliebigen. Nur den Mitarbeitern des
Transportunternehmens und den sonst dazu Berechtigten.

Dietmar Hollenberg

unread,
Apr 10, 2006, 7:43:48 PM4/10/06
to
Holger Pollmann schrieb:

>> Darin soll stehen, daß man jedem x-beliebigen seine Fahrkarte zeigen
>> muß?
>
> Nein, nicht jedem x-beliebigen. Nur den Mitarbeitern des
> Transportunternehmens und den sonst dazu Berechtigten.

Und die erkennt man wie?

Message has been deleted

Thomas Hochstein

unread,
Apr 11, 2006, 2:41:15 AM4/11/06
to
Volker Tonn schrieb:

> Das Polizeidienstgesetz ist da eindeutig -hab ich mir aus berufenem
> Munde sagen lassen-..

Es gibt nicht *das* Polizeidienstgesetz, sondern für jede
Landespolizei ein eigenes, das meines Wissens auch nirgendwo
Polizei*dienst*gesetz heißt.

> Die Kopfbedeckung mit dem **Hohheitszeichen** ist **wesentlicher**
> Bestandteil der (Polizei-)uniform.

Darüber mag man streiten.

> Und nur daran ist eine
> Polizeibeamter auf den ersten Blick erkennbar.

Nein. Er ist auch an der übrigen Uniform erkennbar, die ebenfalls auf
der Schulter das Landeswappen trägt.

> Zudem ist das
> unautorisierte Tragen von polizeilichen Hoheitszeichen verboten und nur
> mit Ausnahmegenhenmigung z.B. bei Filmdreharbeiten gestattet.

Nein. Es ist das Tragen von *Uniformen* verboten; auf irgendwelche
"Hoheitszeichen" kommt es dabei nicht an.

> Das Hoheitszeichen prangt auch vorne am Motoradhelm.

Auch das ist nicht notwendig der Fall.

-thh

Andreas Gumtow

unread,
Apr 11, 2006, 3:12:10 AM4/11/06
to
Mark Henning wrote:

> Peter Bruells (10 Apr 2006 17:08:07 +0200) wrote:
>> Fürwahr, ein sehr invasiver Eingriff, nicht zu
>> vergleichen damit, daß im modernen die jeweilige Telefongesellschaft
>> auf wenige Meter genau weiß, wo man sich aufhält.
>
> Nein. Woher sollte sie wissen, wo ich mich aufhalte?

Stimmt, es kann lediglich festgestellt werden, in welcher Mobilfunkzelle
(und die kann recht groß sein) sich das aktive Mobiltelfon angemeldet hat,
aber nicht wer es dabei hat. Und wenn es komplett aus (also nicht
Bereitschaft) ist geht bei den meisten nicht mal das.

Holger Pollmann

unread,
Apr 11, 2006, 5:02:47 AM4/11/06
to
Dietmar Hollenberg <dietmar_h...@web.de> schrieb:

>>> Darin soll stehen, daß man jedem x-beliebigen seine Fahrkarte zeigen
>>> muß?
>>
>> Nein, nicht jedem x-beliebigen. Nur den Mitarbeitern des
>> Transportunternehmens und den sonst dazu Berechtigten.
>
> Und die erkennt man wie?

Daran, daß sie sich ausweisen können. Was übrigens mit der Verpflichtugn
als solcher nichts zu tun hat.

Dietmar Hollenberg

unread,
Apr 11, 2006, 6:43:07 AM4/11/06
to
Holger Pollmann schrieb:

>> Und die erkennt man wie?
>
> Daran, daß sie sich ausweisen können. Was übrigens mit der Verpflichtugn
> als solcher nichts zu tun hat.

Nicht unmittelbar, aber mittelbar. Jemand, der sich nicht ausweist, ist
nicht berechtigt. Also ist der Fahrgast auch nicht verpflichtet.

Message has been deleted

Peter Bruells

unread,
Apr 11, 2006, 9:06:39 AM4/11/06
to
Mark Henning <n1234...@homolog.de> writes:

> Peter Bruells (10 Apr 2006 17:08:07 +0200) wrote:
> >> >Welchen Schaden hätte Tibor denn in dem beschriebenen Fall (Hält sich
> >> >mit korrekter Fahrkarte auf) zu befürchten?
> >>
> >> Gibst Du jedem alles Preis, nur weil der es wissen will?
> >
> >Nein.
>

> Warum nicht?


>
> >Aber eine Fahrkartenkontrolle in einem öffentlichen
> >Verkehrsmittel ist eine übliches Ereignisses.
>

> NACK.

Nicht? Wie stellt man denn sonst fest, ob die Passagiere nicht schwarz
fahren?


> Dass mich Leute von irgendwelchen Umfrageinstituten (Ja, iss
> klar...) anrufen, und mein Gehalt o.dgl. wissen wollen, kommt
> wesentlich häufiger vor, als Fahrkartenkontrollen zu Zeiten, in
> denen ich täglich mindestens 2 mal Bus fuhr.

Züge existieren. Und stell Dir vor, es gibt sogar Buslinien, da muß
man nach <n> Uhr den Fahrschein vorzeigen, weil man sonst gar nicht
reingelassen wird.

> Deiner Logik folgend, erzählst Du also am Telefon jedem alles. Weil
> das ist ja ein übliches Ereignis.

Weniger zusammenträumen, mehr denken. Eine Fahrkartenkontrolle ist in
Bahn, Bus und Zug ein übliches Ereignis, daß zum System gehört. Ein
Anruf zu Hause durch Verkäufer eher weniger. Zumal man dort einfach
auflegt und gut ist's, während man der Fahrkartenkontrolle zugestimmt
hat.


>> Ehrlich gesagt wüßte ich nicht, wie mir aus einer solchen Kontrolle
>> ein Schaden entspringen sollte.
>

> Mangel an Fantasie?

Anscheinend.

>
> >Daß der Kontrolleur jetzt weiß, daß ich da und dort eingestiegen
> >bin (im Bus) oder weiß, wo ich mutmaßlich aussteigen werde (in der
> >Bahn)?
>

> Mangel an Lesen? Es ging doch gerade um die Frage, ob es sich
> überhaupt um einen Kontrolleur handelt oder um jemand anderen.

"Kontrollierende Person" dann eben.

> Wie war das noch mit der Bahncard? Nur gültig mit Perso oder so?

Wird i.A. nicht kontrolliert. Ebensowenig wie Studententicket. Wobei
Kontrolleure im Zug durch Uniform kenntlich sind.

> Einbrecherkomplize: Na, dann zeigen se mal Ihre Fahrkarte und Perso.

Warum gibst Du ihm das?

> Oh, nach Amarschderwelt. Schönes Städtchen. Urlaub? (Eine Minute
> später am Handy) He, Ede, der Kurt Meier aus der Seppwiesgasse 124
> in Gimschweiler hockt mit seiner Family im Zug nach
> Amarschderwelt. Da kannste also wohl gefahrlos ins Haus einsteigen;
> die sind mindestens 'ne Woche nicht da.


Viel zu aufwendig für Tricketrüger.


>
> >Ach ja, bei persnenbezogenen Ausweisen kennt er
> >dann meinen Namen.
>

> Sowie geg.
> - Adresse

Woher?

> - Geburtsdatum
> - Matrikelnummer/
> Studienfach/Semester


Und?

> Räuber: Fahrkarte bitte... (Und denkt sich: Oh, ein Dr. med. Der hat
> bestimmt Kohle bei sich, na dem hefte ich mich nach dem Aussteigen mal
> an die Fersen...)

Paranoia ist heilbar.


>
> >Fürwahr, ein sehr invasiver Eingriff, nicht zu vergleichen damit,
> >daß im modernen die jeweilige Telefongesellschaft auf wenige Meter
> >genau weiß, wo man sich aufhält.
>

> Nein. Woher sollte sie wissen, wo ich mich aufhalte?

Bei Handybesitzern können sie dies. Und natürlich auch Deine Gespräche
abhören.

Peter Bruells

unread,
Apr 11, 2006, 9:07:37 AM4/11/06
to
"Andreas Gumtow" <a.gu...@arcor.de> writes:

Das ist nur leider herzlich egal, wenn die meisten Benutzer ihr Handy
immer dabei haben und es immer einegschaltet haben.

Holger Pollmann

unread,
Apr 11, 2006, 9:20:55 AM4/11/06
to
Dietmar Hollenberg <dietmar_h...@web.de> schrieb:

>>> Und die erkennt man wie?
>>
>> Daran, daß sie sich ausweisen können. Was übrigens mit der

>> Verpflichtung als solcher nichts zu tun hat.

>
> Nicht unmittelbar, aber mittelbar. Jemand, der sich nicht ausweist,
> ist nicht berechtigt.

Eben das stimmt nicht.

Holger Pollmann

unread,
Apr 11, 2006, 9:21:07 AM4/11/06
to
Mark Henning <n1234...@homolog.de> schrieb:

>>> Und die erkennt man wie?
>>
>> Daran, daß sie sich ausweisen können.
>

> Woran erkennst Du, ob sich jemand ausweisen kann, solange er dies
> nicht tut?

Wofür ist das relevant?

Message has been deleted
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Holger Pollmann

unread,
Apr 12, 2006, 8:28:29 AM4/12/06
to
Mark Henning <n1234...@homolog.de> schrieb:

>>> Woran erkennst Du, ob sich jemand ausweisen kann, solange er dies
>>> nicht tut?
>>
>> Wofür ist das relevant?
>

> §265 BGB

Unmöglichkeit bei Wahlschuld? Wohl kaum

§ 256 BGB, Verzinsung von Aufwendungen? Wohl auch nicht.

§ 265 StGB, Versicherungsmißbrauch? Auch nicht.

Sorry, meine Glaskugel ist am Ende.

Message has been deleted

Holger Pollmann

unread,
Apr 12, 2006, 11:08:56 AM4/12/06
to
Mark Henning <n1234...@homolog.de> schrieb:

>>>>> Woran erkennst Du, ob sich jemand ausweisen kann, solange er dies
>>>>> nicht tut?
>>>>
>>>> Wofür ist das relevant?
>>>
>>> §265 BGB
>>
>> Unmöglichkeit bei Wahlschuld? Wohl kaum
>

> Vertipper. §275 BGB war gemeint.

Oh. Da wäre ich im Leben nicht drauf gekommen.

> Ich bin verpflichtet, den Mitarbeitern des Transportunternehmens und
> den sonst dazu berechtigten meine Fahrkarte zu zeigen. Ansonsten bin
> ich verpflichtet, die Karte zu besitzen und sorgfältig aufzubewahren -
> ich darf sie also nicht an irgendwelche x-beliebigen Leute
> weiterreichen. Um also beiden Pflichten nachkommen zu können, muss ich
> jedoch irgendwie in der Lage sein feststellen zu können, wer
> Mitarbeiter des Transportunternehmens bzw. zur Fahrkartenkontrolle
> Berechtigter ist. Wenn mir das Unternehmen dies verweigert, kann ich
> meiner Leistungspflicht nicht nachkommen.

Das macht deine Leistungspflicht nicht unmöglich; du kannst sehr wohl
einem Berechtigten deine Fahrkarte aushändigen.

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