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Fremde Post geöffnet und teilweise gelesen

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Karl-Heinz Busch

unread,
Aug 3, 2008, 6:16:40 AM8/3/08
to
Hallo,

mein Vater (87 Jahre und stark sehbehindert) wohnt in einem
Mehrparteien-Haus. Gestern hat er die Briefpost aus seinem
Briefkasten genommen, geöffnet und mit seinem Lesegerät angesehen.
Dabei hat er fest gestellt, dass er einen Behördenbrief eines anderen
Hausbewohners geöffnet hat.

Leider handelt es sich bei dem Betroffenen ausgerechnet um einen
eher unverträglichen Zeitgenossen und der Inhalt des behördlichen
Schreiben ist auch sehr privater Natur. Er wird sich mit höchster
Wahrscheinlichkeit nicht damit zufrieden geben, dass man ihm den
versehentlich geöffneten Brief aushändigt.
Wie ist die rechtliche Situation?


--
Viele Grüße Obige Mail-Adresse wird _nicht_ gelesen. Für Mails
Karl-Heinz ggf. [Karl-Heinz(AT)Buschweb.de] verwenden

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Holger Pollmann

unread,
Aug 3, 2008, 7:14:42 AM8/3/08
to
Thoralf Winkler <thoralf...@gmx.de> schrieb:

> In dem Fall, wenn die Unverträglichkeit so groß ist, würde ich den
> Brief wohl wieder an den Absender zurücksenden, mit dem Hinweis,
> das er falsch zugestellt und versehentlich geöffnet wurde.
> Der Absender steckt ihn dann in einen neuen Umschlag und gut is.

Man könnte ihn auch selbst einfach neu eintüten.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

Carsten Thumulla

unread,
Aug 3, 2008, 7:20:53 AM8/3/08
to
Holger Pollmann schrieb:

> Thoralf Winkler <thoralf...@gmx.de> schrieb:
>
>> In dem Fall, wenn die Unverträglichkeit so groß ist, würde ich den
>> Brief wohl wieder an den Absender zurücksenden, mit dem Hinweis,
>> das er falsch zugestellt und versehentlich geöffnet wurde.
>> Der Absender steckt ihn dann in einen neuen Umschlag und gut is.
>
> Man könnte ihn auch selbst einfach neu eintüten.

Verdeckung einer Straftat?


ct
--
"Um einer noch höheren Strafe zu entgehen, gestand er sogar einen Teil
der Tat, wie sein Anwalt Gary Adashen nun mitteilte."
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,563938,00.html

Raimund Nisius

unread,
Aug 3, 2008, 7:22:28 AM8/3/08
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> wrote:

> Thoralf Winkler <thoralf...@gmx.de> schrieb:
>
> > In dem Fall, wenn die Unverträglichkeit so groß ist, würde ich den
> > Brief wohl wieder an den Absender zurücksenden, mit dem Hinweis,
> > das er falsch zugestellt und versehentlich geöffnet wurde.
> > Der Absender steckt ihn dann in einen neuen Umschlag und gut is.
>
> Man könnte ihn auch selbst einfach neu eintüten.

Warum nicht einfach den geöffneten Umschlag einwerfen? Die Anzahl der in
Frage kommenden Leser sei >1.

--
Gruß, Raimund
Mein Pfotoalbum <http://www.raimund.in-berlin.de>
Mail ohne Anhang an <Reply-To:> wird gelesen. Im Impressum der Homepage
findet sich immer eine länger gültige Adresse.

Maik Zumstrull

unread,
Aug 3, 2008, 7:28:19 AM8/3/08
to
Carsten Thumulla wrote:

> Holger Pollmann schrieb:
> > Thoralf Winkler <thoralf...@gmx.de> schrieb:
> >
> >> In dem Fall, wenn die Unverträglichkeit so groß ist, würde ich den
> >> Brief wohl wieder an den Absender zurücksenden, mit dem Hinweis,
> >> das er falsch zugestellt und versehentlich geöffnet wurde.
> >> Der Absender steckt ihn dann in einen neuen Umschlag und gut is.
> >
> > Man könnte ihn auch selbst einfach neu eintüten.
>
> Verdeckung einer Straftat?

Welche Straftat? Fahrlässige Verletzung des Briefgeheimnisses ist keine.

Holger Pollmann

unread,
Aug 3, 2008, 7:39:27 AM8/3/08
to
Carsten Thumulla <m...@privacy.net> schrieb:

>>> In dem Fall, wenn die Unverträglichkeit so groß ist, würde ich den
>>> Brief wohl wieder an den Absender zurücksenden, mit dem Hinweis, das
>>> er falsch zugestellt und versehentlich geöffnet wurde. Der Absender
>>> steckt ihn dann in einen neuen Umschlag und gut is.
>>
>> Man könnte ihn auch selbst einfach neu eintüten.
>
> Verdeckung einer Straftat?

Erstens wurde keine Straftat begangen, und zweitens wäre mir ziemlich
neu, daß es strafbar ist, eine eigene Tat zu vertuschen.

Holger Pollmann

unread,
Aug 3, 2008, 7:40:15 AM8/3/08
to
usene...@raimund.in-berlin.de (Raimund Nisius) schrieb:

>> Man könnte ihn auch selbst einfach neu eintüten.
>
> Warum nicht einfach den geöffneten Umschlag einwerfen? Die Anzahl
> der in Frage kommenden Leser sei >1.

Wenn man aber selbst neu eintütet, schöpft der Empfänger vielleicht
nicht einmal Verdacht.

Marco Gietz

unread,
Aug 3, 2008, 7:52:52 AM8/3/08
to
Holger Pollmann schrieb:
>> Warum nicht einfach den geöffneten Umschlag einwerfen? Die Anzahl
>> der in Frage kommenden Leser sei >1.
>
> Wenn man aber selbst neu eintütet, schöpft der Empfänger vielleicht
> nicht einmal Verdacht.

Naja, mir käme es schon arg seltsam vor, einen Brief von einer Behörde
(oder auch überhaupt) ohne irgendeinen Stempel auf dem Umschlag zu
bekommen.

Aber stimmt schon irgendwo, wahrscheinlich würde es bei dem "seltsam
vorkommen" bleiben, und ich würde mir keine weiteren Gedanken machen.

Gruß
Marco

Jens Müller

unread,
Aug 3, 2008, 7:53:44 AM8/3/08
to
Maik Zumstrull schrieb:

Und "Verdeckung einer Straftat" ist grundsätzlich eh selbst keine.

Rupert Haselbeck

unread,
Aug 3, 2008, 8:00:10 AM8/3/08
to
Maik Zumstrull schrieb:

> Welche Straftat? Fahrlässige Verletzung des Briefgeheimnisses ist
> keine.

Wer sollte denn hier auch nur dessen objektiven Tatbestand verwirklicht
haben?

MfG
Rupert

Holger Pollmann

unread,
Aug 3, 2008, 8:13:13 AM8/3/08
to
Marco Gietz <Marco...@web.de> schrieb:

>>> Warum nicht einfach den geöffneten Umschlag einwerfen? Die Anzahl
>>> der in Frage kommenden Leser sei >1.
>>
>> Wenn man aber selbst neu eintütet, schöpft der Empfänger
>> vielleicht nicht einmal Verdacht.
>
> Naja, mir käme es schon arg seltsam vor, einen Brief von einer
> Behörde (oder auch überhaupt) ohne irgendeinen Stempel auf dem
> Umschlag zu bekommen.

Nun, man kann ja eine Briefmarke draufkleben. Und dann kocht man ein
hartes Ei, pellt es, rollt es über den Stempel auf dem anderen Brief,
rollt es auf der neuen Briefmarke ab, und tata! Fertig.

> Aber stimmt schon irgendwo, wahrscheinlich würde es bei dem
> "seltsam vorkommen" bleiben, und ich würde mir keine weiteren
> Gedanken machen.

Jedenfalls wäre dein erster Gedanke nicht "mein dummer Nachbar hat
bestimmt meinen Brief gelesen!"...

Maik Zumstrull

unread,
Aug 3, 2008, 8:32:18 AM8/3/08
to
Rupert Haselbeck wrote:

...der Typ, der (versehentlich) einen Brief geöffnet hat, der nicht für
ihn war? Was genau erfüllt daran deiner Meinung nach nicht:

| Wer unbefugt [...] einen verschlossenen Brief oder ein anderes
| verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt
| sind, öffnet [...]

Einziger Ausschlussgrund ist der mangelnde Vorsatz, die Handlung ist da.

Carsten Thumulla

unread,
Aug 3, 2008, 8:42:30 AM8/3/08
to
Maik Zumstrull schrieb:

Ob es Fahrlässigkeit war entscheidet ein Richter und nicht Du. Du
lieferst so nur noch ein Indiz für den Vorsatz.


ct
--
Sie haben keine neuen Nachrichten in Ihrem Spamordner.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Antispamteam

Carsten Thumulla

unread,
Aug 3, 2008, 8:56:28 AM8/3/08
to
Holger Pollmann schrieb:

> Erstens wurde keine Straftat begangen, und zweitens wäre mir ziemlich
> neu, daß es strafbar ist, eine eigene Tat zu vertuschen.

Schon, aber es wäre ein Indiz für den Vorsatz. Dann wäre es eine
Verletzung des Postgeheimnisses. Wie willst Du nachweisen, daß der Brief
versehentlich im falschen Briefkasten steckte?

Mal angenommen, man würde bei dem, was Du vorschlugst erwischt. (ist ja
alles angenommen hier)

Behörde bekommt geöffneten Brief zurück und der Blockwart vom Dienst hat
gesehen, wer ihn in den Postkasten steckte.

Man behauptet jetzt, Du hättest ihn beim unbeliebten Nachbarn
rausgenommen, gelesen und an die Behörde zurückgeschickt. Der Postbote
schwört, sich nicht geirrt zu haben. Eine Genprobe hast Du beim Versuch
zuzukleben auch noch abgegeben. ;)

Ich gucke immer auf die Adresse, bevor ich was aufreiße.


ct
--
Juni 2008: Gisela Piltz, die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion
erklärte in einer Pressemeldung:
"Die SPD stimmt heimlichen Online-Durchsuchungen zu. Die SPD stimmt dem
Lauschangriff zu. Die SPD stimmt dem Spähangriff zu. Die SPD stimmt der
Rasterfahndung zu. Die SPD stimmt der Einschränkung des Schutzes von
Berufsgeheimnisträgern zu. Zugleich so zu tun, als wolle sie die
Grundrechte schützen, ist ein absurdes Spektakel."

Hans-Gerhard Scholz

unread,
Aug 3, 2008, 9:44:36 AM8/3/08
to
Holger Pollmann wrote:

> Nun, man kann ja eine Briefmarke draufkleben. Und dann kocht man ein
> hartes Ei, pellt es, rollt es über den Stempel auf dem anderen Brief,
> rollt es auf der neuen Briefmarke ab, und tata! Fertig.
>

In der Regel verwenden Behörden Frankiermaschinen etc.

Message has been deleted

Raimund Nisius

unread,
Aug 3, 2008, 10:04:04 AM8/3/08
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> wrote:

> Marco Gietz <Marco...@web.de> schrieb:
>
> >>> Warum nicht einfach den geöffneten Umschlag einwerfen? Die Anzahl
> >>> der in Frage kommenden Leser sei >1.
> >>
> >> Wenn man aber selbst neu eintütet, schöpft der Empfänger
> >> vielleicht nicht einmal Verdacht.
> >
> > Naja, mir käme es schon arg seltsam vor, einen Brief von einer
> > Behörde (oder auch überhaupt) ohne irgendeinen Stempel auf dem
> > Umschlag zu bekommen.
>
> Nun, man kann ja eine Briefmarke draufkleben. Und dann kocht man ein
> hartes Ei, pellt es, rollt es über den Stempel auf dem anderen Brief,
> rollt es auf der neuen Briefmarke ab, und tata! Fertig.

Was für ein Aufstand! Und das, obwohl das Verhältnis zum Nachbarn
sowieso schon irreparabel gestört ist. Soll er doch Verschwörungen aller
Art vermuten.

Hier in Berlin müßtest Du einen Frankierabdruck der Pin-AG fälschen.

> > Aber stimmt schon irgendwo, wahrscheinlich würde es bei dem
> > "seltsam vorkommen" bleiben, und ich würde mir keine weiteren
> > Gedanken machen.
>
> Jedenfalls wäre dein erster Gedanke nicht "mein dummer Nachbar hat
> bestimmt meinen Brief gelesen!"...

Sondern "Mein böser Nachbar spioniert jetzt auch noch in meinem
Briefkasten!"
;-)

Harald Hengel

unread,
Aug 3, 2008, 9:26:01 AM8/3/08
to
Carsten Thumulla schrieb:

>> Man könnte ihn auch selbst einfach neu eintüten.
>
> Verdeckung einer Straftat?

Welche Straftat?

Ist es eine Straftat vor öffnen eines Briefes aus meinem Briefkasten
die Empfängeranschrift nicht zu prüfen?

Harald
--
Für eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
http://www.godwars.de/gw/index.jsp?id=1868


Harald Hengel

unread,
Aug 3, 2008, 9:27:26 AM8/3/08
to
Maik Zumstrull schrieb:

> Einziger Ausschlussgrund ist der mangelnde Vorsatz, die Handlung
> ist da.

Du hast dir die Frage selbst beantwortet, die Handlung allein ist
keine Straftat.

Harald Hengel

unread,
Aug 3, 2008, 9:24:49 AM8/3/08
to
Holger Pollmann schrieb:

> Man könnte ihn auch selbst einfach neu eintüten.

Wo bekommst du einen geeigneten Umschlag und Stempel.
Ein Behördenbrief hat meist einen vorgedruckten Umschlag und ist
selten mit Briefmarken freigemacht.
Da kann man den versehentlich erhaltenen Brief ebensogut einfach in
den richtigen Kasten stecken.
Der Empfänger weiss dann zwar, dass er fremd geöffnet wurde, aber
nicht von wem.
Lass ihn raten. :-)

Harald Hengel

unread,
Aug 3, 2008, 9:31:10 AM8/3/08
to
Carsten Thumulla schrieb:

> Schon, aber es wäre ein Indiz für den Vorsatz. Dann wäre es eine
> Verletzung des Postgeheimnisses. Wie willst Du nachweisen, daß der
> Brief versehentlich im falschen Briefkasten steckte?

Wen interessiert das?
Seit wann muss man seine Unschuld beweisen.

Ich behaupte du bist ein Vergewaltiger.
Ich kenne zwar kein Opfer, aber nach deinem Rechtsverständnis müsstest
du mir jetzt beweisen, dass meine Aussage falsch ist. :-)

> Behörde bekommt geöffneten Brief zurück und der Blockwart vom
> Dienst hat gesehen, wer ihn in den Postkasten steckte.

Und?

> Man behauptet jetzt, Du hättest ihn beim unbeliebten Nachbarn
> rausgenommen, gelesen und an die Behörde zurückgeschickt. Der
> Postbote schwört, sich nicht geirrt zu haben. Eine Genprobe hast Du
> beim Versuch zuzukleben auch noch abgegeben. ;)

Und?
Im Zweifel wird es der Richter würdigen, ob richtig steht in den
Sternen.

> Ich gucke immer auf die Adresse, bevor ich was aufreiße.

Und das ist verbindliche Pflicht in Deutschland?

Stefan Reuther

unread,
Aug 3, 2008, 1:10:29 PM8/3/08
to
Marco Gietz wrote:
> Holger Pollmann schrieb:
>>>Warum nicht einfach den geöffneten Umschlag einwerfen? Die Anzahl
>>>der in Frage kommenden Leser sei >1.
>>
>>Wenn man aber selbst neu eintütet, schöpft der Empfänger vielleicht
>>nicht einmal Verdacht.
>
> Naja, mir käme es schon arg seltsam vor, einen Brief von einer Behörde
> (oder auch überhaupt) ohne irgendeinen Stempel auf dem Umschlag zu
> bekommen.

Bei Massenmails vom Amt gilt: "Ick wunder mir über jarnischt mehr". Beim
derzeitigen "sparen, koste es was es wolle"-Wahn würde mich nicht
wundern, wenn die Briefe vom Amtsmitarbeiter selbst ausgefahren würden.
Zugegeben, die bisherigen unfrankierten Briefe in meinem Briefkasten
waren von der Kirchgemeinde, aber es wäre keineswegs überraschend, wenn
ein Amt auf die gleiche Idee käme.


Stefan

Rupert Haselbeck

unread,
Aug 3, 2008, 2:27:41 PM8/3/08
to
Maik Zumstrull schrieb:

Wieso sollte jemand nicht befugt sein, einen Brief zu öffnen und zu
lesen, den er in seinem Briefkasten findet?
Und wieso glaubst du, daß es sich bei dem Empfänger hier um einen
Angehörigen des doch recht kleinen Personenkreises handelt, der
überhaupt Täter dieses Delikts sein kann?
Aus dem OP ist keineswegs zu entnehmen, daß der "Täter" Inhaber oder
Mitarbeiter eines Unternehmens der in § 206 I StGB näher bezeichneten
Art sein könnte und daß er in dieser Eigenschaft von dem falsch
zugestellten Brief Kenntnis nahm. Ich fände es auch höchst
überraschend, wenn ein solches Unternehmen Personen im Alter von 87
Jahren beschäftigte. Gut, er könnte ja auch Inhaber eines
Postunternehmens sein, aber auch dazu ergibt sich nichts aus dem
Sachverhalt

MfG
Rupert

Holger Pollmann

unread,
Aug 3, 2008, 2:51:50 PM8/3/08
to
Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> schrieb:

>> Einziger Ausschlussgrund ist der mangelnde Vorsatz, die Handlung ist
>> da.
>
> Wieso sollte jemand nicht befugt sein, einen Brief zu öffnen und zu
> lesen, den er in seinem Briefkasten findet?

Weil nicht der Briefkasteneinwurf in dazu befugt macht, denn der Postbote
hat es nicht in der Hand, die Zielbestimmung durch den Absender zu ändern.

> Und wieso glaubst du, daß es sich bei dem Empfänger hier um einen
> Angehörigen des doch recht kleinen Personenkreises handelt, der
> überhaupt Täter dieses Delikts sein kann?
> Aus dem OP ist keineswegs zu entnehmen, daß der "Täter" Inhaber oder
> Mitarbeiter eines Unternehmens der in § 206 I StGB näher bezeichneten
> Art sein könnte

Also, in § 202 I StGB lese ich nichts von Einschränkungen; da die Tat
nicht nach § 206 StGB mit Strafe bedroht ist, wie du selbst sagst, greift
auch die Ausnahme in § 202 I a.E. StGB nicht...

Rupert Haselbeck

unread,
Aug 3, 2008, 3:30:55 PM8/3/08
to
Holger Pollmann schrieb:

> Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> schrieb:
>
>>> Einziger Ausschlussgrund ist der mangelnde Vorsatz, die Handlung ist
>>> da.
>>
>> Wieso sollte jemand nicht befugt sein, einen Brief zu öffnen und zu
>> lesen, den er in seinem Briefkasten findet?
>
> Weil nicht der Briefkasteneinwurf in dazu befugt macht, denn der
> Postbote hat es nicht in der Hand, die Zielbestimmung durch den
> Absender zu ändern.

Du hast Recht. Man muß das "unbefugt" am konkreten Brief festmachen,
nicht am Briefkasten.
Dann scheitert der § 202 StGB hier also doch erst am subjektiven TB.

MfG
Rupert

Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 4, 2008, 4:28:07 AM8/4/08
to
Am Sun, 03 Aug 2008 21:30:55 +0200 schrieb Rupert Haselbeck:

> Holger Pollmann schrieb:
>
>> Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> schrieb:
>>
>>>> Einziger Ausschlussgrund ist der mangelnde Vorsatz, die Handlung ist
>>>> da.
>>>
>>> Wieso sollte jemand nicht befugt sein, einen Brief zu öffnen und zu
>>> lesen, den er in seinem Briefkasten findet?
>>
>> Weil nicht der Briefkasteneinwurf in dazu befugt macht, denn der
>> Postbote hat es nicht in der Hand, die Zielbestimmung durch den
>> Absender zu ändern.
>
> Du hast Recht. Man muß das "unbefugt" am konkreten Brief festmachen,
> nicht am Briefkasten.

Demnach müßte man also bei jedem Brief erst mal die Anschrift prüfen, ob es
kein Irrläufer ist? Wie sollen das z.B. Unternehmen machen, die ihre
eingehende Post automatisch öffnen?

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 4, 2008, 4:30:20 AM8/4/08
to

Normalerweise steht da drauf "Porto bezahlt bei Postamt xyz" oder so
ähnlich. Wobei man das bei den vielen privaten Briefdiensten heutzutage
auch nicht mehr so genau weiß, ich wüßte jetzt aus dem Kopf nicht wie ein
Umschlag genau auszusehen hat der mit TNT verschickt wurde.

Grüße,

Frank

Carsten Thumulla

unread,
Aug 4, 2008, 4:30:33 AM8/4/08
to
Harald Hengel schrieb:

> Carsten Thumulla schrieb:
>
>> Schon, aber es wäre ein Indiz für den Vorsatz. Dann wäre es eine
>> Verletzung des Postgeheimnisses. Wie willst Du nachweisen, daß der
>> Brief versehentlich im falschen Briefkasten steckte?
>
> Wen interessiert das?
> Seit wann muss man seine Unschuld beweisen.

Das kann Dir leichter passieren, als Du glaubst. In diesem Fall wars
bewußt überzogen.


> Ich behaupte du bist ein Vergewaltiger.
> Ich kenne zwar kein Opfer, aber nach deinem Rechtsverständnis müsstest
> du mir jetzt beweisen, dass meine Aussage falsch ist. :-)

Wenn Du noch einen Zeugen hast und es tatsächlich ein Opfer gibt, dann
habe ich mit einem Beweis meiner Unschuld wesentlich bessere Karten vor
Gericht als ohne. Siehst Du das auch so?


>> Behörde bekommt geöffneten Brief zurück und der Blockwart vom
>> Dienst hat gesehen, wer ihn in den Postkasten steckte.
>
> Und?

Du willst verbergen, daß Du ihn geöffnet hast.


>> Man behauptet jetzt, Du hättest ihn beim unbeliebten Nachbarn
>> rausgenommen, gelesen und an die Behörde zurückgeschickt. Der
>> Postbote schwört, sich nicht geirrt zu haben. Eine Genprobe hast Du
>> beim Versuch zuzukleben auch noch abgegeben. ;)
>
> Und?
> Im Zweifel wird es der Richter würdigen, ob richtig steht in den
> Sternen.

Genau das ist das Problem.


>> Ich gucke immer auf die Adresse, bevor ich was aufreiße.
>
> Und das ist verbindliche Pflicht in Deutschland?

Nun, im Gesetz steht das nicht direkt drin. Implizit empfiehlt das
Gesetz das aber.


Ich wollte nur sagen, daß mir die Lösung, die Holger vorschlug, nicht
eingefallen wäre.


ct
--
[Bush massiert Merkel]
Ich trinke nie wieder einen Schluck Alkohol, man sieht ja, was dabei
rauskommt! *SCNR* Grüße, Heiko Kradewitch

Carsten Thumulla

unread,
Aug 4, 2008, 4:37:00 AM8/4/08
to
Harald Hengel schrieb:

> Carsten Thumulla schrieb:
>
>>> Man könnte ihn auch selbst einfach neu eintüten.
>> Verdeckung einer Straftat?
>
> Welche Straftat?
>
> Ist es eine Straftat vor öffnen eines Briefes aus meinem Briefkasten
> die Empfängeranschrift nicht zu prüfen?

Nein, aber Du könntest ihn ja bei dem ungeliebten Nachbarn
herausgenommen haben.

Ich dachte an Nachbarschaftstreitigkeiten, die schon mal ausarten. Das
ist in diesem Beispiel hoffentlich nicht der Fall. Wenn man sich aber
nicht traut, einen versehentlich geöffneten Brief abzugeben ist es schon
schlimm.


ct
--
Ich bin reif für die Insel, sprach der Raucher.

Hauke Laging

unread,
Aug 4, 2008, 4:38:39 AM8/4/08
to
Holger Pollmann schrieb am Sonntag 03 August 2008 13:39:

> Erstens wurde keine Straftat begangen, und zweitens wäre mir
> ziemlich neu, daß es strafbar ist, eine eigene Tat zu vertuschen.

Im allgemeinen vielleicht nicht, und es passt in diesen Kontext
(hoffentlich... ;) ) auch nicht rein, aber das macht dann schon mal
den Unterschied zwischen Mord und Totschlag.


Hauke
--
http://www.hauke-laging.de/ideen/
Wie können 59.054.087 Leute nur so dumm sein?

Rupert Haselbeck

unread,
Aug 4, 2008, 4:52:30 AM8/4/08
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Demnach müßte man also bei jedem Brief erst mal die Anschrift prüfen,
> ob es kein Irrläufer ist? Wie sollen das z.B. Unternehmen machen, die
> ihre eingehende Post automatisch öffnen?

Nein, es ging doch um die Frage, ob das Öffnen des Briefes bereits den
objektiven Tatbestand des § 202 StGB erfüllt (was ich fälschlich
verneint hatte) oder ob die Strafbarkeit dieses Verhaltens wegen des
fehlenden subjektiven Tatbestandes entfällt.
Weder der Vater des OP noch die Angestellten in der Poststelle von
$UNTERNEHMEN /wollen/ für gewöhnlich fremde Briefe öffnen und/oder
deren Inhalt zur Kenntnis nehmen. In beiden Fällen ist die Absicht des
jeweils Handelnden vielmehr regelmäßig darauf gerichtet, (nur) eigene
Post zu bearbeiten.
Es macht sich daher weder der eine noch der andere strafbar

MfG
Rupert

Harald Hengel

unread,
Aug 4, 2008, 1:15:40 PM8/4/08
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Demnach müßte man also bei jedem Brief erst mal die Anschrift
> prüfen, ob es kein Irrläufer ist? Wie sollen das z.B. Unternehmen
> machen, die ihre eingehende Post automatisch öffnen?

Ich denke, der Chef wird den verantwortlichen der Poststelle schnell
auf einen anderen Posten setzen, wenn persönlich adressierte Post der
automatischen Öffnung zugeführt wird.
In Unternehmen ist es üblicherweise sehr klar geregelt wer welche Post
öffnen darf.

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